18. Wahlperiode A/HaFA (Land) 29. Sitzung Haushalts- und Finanzausschuss (Land) 29. Sitzung am 20. September 2013 im Börsenhof A

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1 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT AUSSCHUSSPROTOKOLLE 18. Wahlperiode A/HaFA (Land) 29. Sitzung Haushalts- und Finanzausschuss (Land) 29. Sitzung am 20. September 2013 im Börsenhof A Anwesend: Abg. Brumma (SPD) Abg. Fecker (Bündnis 90/Die Grünen) Abg. Frau Garling (SPD) Abg. Hinners (CDU) Abg. Kau (CDU) Abg. Dr. Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) Abg. Liess (SPD), stellv. Vorsitzender Abg. Frau Piontkowski (CDU), Vorsitzende Abg. Reinken (SPD) Abg. Rupp DIE LINKE) Abg. Tsartilidis (SPD) Abg. Weber (SPD) Abg. Frau Wendland (Bündnis 90/Die Grünen) Abg. Willmann (Bündnis 90/Die Grünen) außerdem sind anwesend: Abg. Frau Grönert (CDU) als beratendes Mitglied der antragstellenden Fraktion der CDU

2 Frau Holsten von der Senatskanzlei Staatsrat Strehl ) Frau Dr. Becker ) Frau Bleiker ) Herr Holljes ) Herr Holzschneider ) Herr Kahnert ) Herr Kording ) Frau Kreitz ) Frau Mackert ) Herr Meyer ) von der Senatorin für Finanzen Frau Oberdörfer ) Frau Schüller ) Herr Sommer ) Herr Voss ) Frau Willenborg ) Frau Brinkmann ) Praktikantin bei der Senatorin für Frau Pötsch ) Finanzen Frau Wolff Frau Zachow Frau Moning vom Senator für Justiz und Verfassung Praktikantin beim Senator für Justiz und Verfassung von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft Herr Hergert ) von der Senatorin für Soziales, Kinder, Herr Kahn ) Jugend und Frauen Frau Precht vom Senator für Inneres und Sport Herr Helmbrecht ) Herr Launer ) Frau Dr. Lübben ) vom Senator für Wirtschaft, Arbeit Herr Prill ) und Häfen Herr Schmidt ) Herr Ulbrich ) Herr Westkamp vom Jobcenter Bremen Herr Radtke ) vom Gesamtpersonalrat Bremen Herr Winsemann ) Frau Engelbertz Herr Czellnik Immobilien Bremen WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH

3 Herr Piochacz Herr Fischer Herr Löffler Praktikant bei der CDU-Fraktion Praktikant bei der Bürgerschaftskanzlei von der Bürgerschaftskanzlei als Assistent des Ausschusses

4 A/HaFA (Land) Öffentlicher Teil Abg. Frau Piontkowski eröffnet die Sitzung um Uhr. Der Haushalts- und Finanzausschuss (Land) ist sich darin einig, den auch für die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschuss (Land) nachgemeldeten Tagesordnungspunkt III (Gesamtkonzept zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in der Stadt Bremen sowie weitere Maßnahmen zur kurzfristigen Unterbringung) ausschließlich im Haushalts- und Finanzausschuss (Stadt) zu beraten. I. Protokolle 1. Protokoll der 27. Sitzung am 23. August 2013 Der Haushalts- und Finanzausschuss (Land) genehmigt das Protokoll der 27. Sitzung am 23. August Protokoll der 28. Sitzung am 13. August 2013 Dieser Tagesordnungspunkt wurde ausgesetzt. II. Anträge und sonstige Initiativen aus der Bürgerschaft 1. Überweisungen aus dem Plenum 1.1 Einstellungsquote von schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Dienst erhöhen Antrag der Fraktion der CDU - Vorlage: Drs. 18/854 vom 16. April Anhörung der Referenten: 1. Dr. Joachim Steinbrück, Landesbehindertenbeauftragter des Landes Bremen 2. Uwe-Carsten Wolf, Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die Stadtgemeinde Bremen 3. Joachim Kahnert, Senatorin für Finanzen Abg. Frau Piontkowski: Wir kommen zum Tagesordnungspunkt Einstellungsquote von schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Dienst erhöhen.

5 A/HaFA (Land) Unsere Referenten, für die im Vorfeld zu diesem Tagesordnungspunkt beschlossene Anhörung, Herr Steinbrück, Herr Wolf und Herr Kahnert sind anwesend. Es geht um einen Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Ich gehe davon aus, dass Ihnen allen der Inhalt des Antrags bekannt ist. Es geht um die Erhöhung der Einstellungsquote von schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Dienst und dabei primär um die Frage, wie die Anzahl der Neueinstellungen von schwerbehinderten Menschen gesteigert werden kann. Unter Punkt III.6.1 der Tagesordnung soll der Bericht Kompakt über die Beschäftigungssituation und Beschäftigtenstruktur schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im bremischen öffentlichen Dienst für das Jahr 2012 beraten werden. Besteht insoweit Einverständnis, dass wir das in Anbetracht des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam mit diesem Tagesordnungspunkt behandeln? Das ist der Fall. Dann verfahren wir so. Ich schlage folgende Reihenfolge der Referenten vor: Zunächst hören wir Herrn Steinbrück, dann Herrn Wolf und abschließend noch Herrn Kahnert, der über die aktuelle Einstellungssituation schwerbehinderter Menschen in Bremen und gegebenenfalls zukünftige Planungen berichten kann. Bitte, Herr Steinbrück! Herr Dr. Steinbrück: Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich ganz herzlich für die Einladung zu Ihrer heutigen Sitzung bedanken. Ich betrachte es als Kompliment, dass ich zu diesem Antrag als Sachverständiger gehört werden soll. Ich habe - das werde ich gleich verteilen - ein kurzes Papier vorbeireitet, auf dem ich den wesentlichen Inhalt meiner Ausführungen schriftlich zusammengefasst habe. Ich glaube, es ist bei Erstellung dieses Papiers vergessen worden - das werde ich aber noch einmal überprüfen -, eine angekündigte Pressemittteilung des Paul-Ehrlich-Instituts mit hinein zu kopieren. Wenn es so sein sollte, dann bitte ich um Entschuldigung. Das ist heute im Eifer des Gefechts etwas untergegangen. Ich würde dann diese Pressemitteilung per Mail einfach an alle Ausschussmitglieder weitergeben. Ich möchte in meinem Vortrag auf aus meiner Sicht zwei wesentliche Aspekte in Bezug auf den Antrag der CDU-Fraktion eingehen, nämlich auf die Fragestellungen der Einstellungen in Arbeitsverhältnisse und in Ausbildungsplätze, nicht jedoch auf die weitere Problematik der Unterstützung von schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bereits in ei-

6 A/HaFA (Land) nem Arbeitsverhältnis stehen. Zur Entwicklung präventiver Maßnahmen ist mir selbst nur bekannt, dass die Freie Hansestadt Bremen sowohl Konzepte über ein betriebliches Eingliederungsmanagement bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die länger als sechs Wochen pro Kalenderjahr krank sind, als auch Konzepte für ein Gesundheitsmanagement entwickelt hat. Ich kann aber die praktische Umsetzung dieser Konzepte mangels eigener Erfahrungen oder Berichte hierüber nicht bewerten, und möchte mir deshalb nicht anmaßen, über etwas zu sprechen, von dem ich keine Kenntnis habe. Ich möchte vielleicht vorab auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Tatsache, dass Bremen derzeit eine Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen von 6,9 Prozent erreicht, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage Anerkennung verdient, so dass ich meine Erläuterungen zum Antrag der CDU-Fraktion so zu verstehen bitte, dass man aber dennoch immer versuchen sollte, noch besser zu werden. Ich denke, dass es insbesondere bei der Einstellung und Ausbildung durchaus Möglichkeiten gibt, noch deutliche Verbesserungen zu erzielen, da Menschen mit Behinderungen und Schwerbehinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach wie vor deutlich schlechtere Chancen haben. Aus diesem Grunde hatte ich eingangs das Paul-Ehrlich-Institut angesprochen. Hierbei handelt es sich um ein Bundesinstitut, das dem Bundesgesundheitsministerium zugeordnet ist, in dessen Geschäftsbereich man sich mit Impfstoffen und Biomedizin beschäftigt. Das Institut hat im Jahre 2010 von der UNO einen internationalen Preis verliehen bekommen, weil es eine ganz besonders hohe Beschäftigungsquote aufweist. Das Institut beschäftigt mehr als 15 Prozent Menschen mit Behinderungen, also nicht nur Schwerbehinderte, sondern behinderte Mitarbeiter. Das ist vielleicht wichtig noch einmal hervorzuheben, damit wir nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Das Institut hat insbesondere auch im Bereich qualifizierter akademischer Berufe eine hohe Beschäftigungsquote erreicht, da es seit vielen Jahren einen Schwerpunkt seiner Personalentwicklung auf die Einbeziehung behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legt und auch entsprechende Projekte entwickelt beziehungsweise sich in Projektverbünde einbezogen hat.

7 A/HaFA (Land) Wenn sich Bremen dazu entschließen würde, ähnliche Konzepte zu entwickeln, sehe ich im Bereich der Neueinstellungen große Verbesserungsmöglichkeiten. Ich habe in meiner schriftlichen Ausarbeitung auch ausgeführt, dass man aus der Haushaltsnotlage vielleicht eine Tugend machen kann. In bin der Überzeugung, dass durch eine konzeptionelle Weiterentwicklung der bestehenden Fördermöglichkeiten, die es inzwischen für die Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, die Einstellungsquote und Beschäftigungsquote weiter erhöht werden können. Ich will das einmal an einem einfachen Beispiel erläutern. Die Universität Bremen führt ein von der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen bewilligtes Projekt Inklusion in der Wissenschaft zur Förderung schwerbehinderter Nachwuchswissenschaftler durch. Das Projekt sieht grob skizziert so aus, dass die Universität 30 Prozent der Gehaltskosten für die befristeten Qualifikationsstellen aufwenden muss und 70 Prozent durch die Agentur für Arbeit sowie das Integrationsamt zuzüglich der dann noch erforderlichen Arbeitsplatzausstattung und wenn denn notwendig der Arbeitsassistenz finanziert werden. Das bedeutet natürlich, dass die Universität anstelle einer Wissenschaftlerin oder eines Wissenschaftlers mit dem gleichen Mittelaufwand bis zu drei wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigen kann. Im Einzelfall wird man allerdings noch auftretende zusätzliche Unterstützungsund Betreuungsaufwände berücksichtigen müssen, sodass durch dieses Modell nicht in jedem Falle Finanzmittel für bis zu drei Einstellungen zur Verfügung stehen werden. Ähnliche Projekte hat das Paul-Ehrlich-Institut bei seiner Personalpolitik eingesetzt. Um dem Ziel des CDU-Antrages näher zu kommen, schlage ich vor, zunächst einmal ein Modellvorhaben mit dem möglichen Arbeitstitel Inklusion in der Arbeitswelt zu installieren, bei dem mit Mitteln des Integrationsamts Stellen finanziert werden, die dann die Aufgabe haben, konzeptionell zu überprüfen, wie und wo im bremischen öffentlichen Dienst unter Inanspruchnahme auch der neueren Forderungsinstrumente, wie zum Beispiel Integrationsbetriebe/Integrationsprojekte, persönliches Budget für Arbeit und andere Programme zusätzliche Beschäftigung möglich ist. Es ist ja bekannt, dass sich bestimmte Bereiche wie Kantinen oder Reinigungsdienste relativ gut auch im niedrig qualifizierten Bereich nutzen las-

8 A/HaFA (Land) sen, um Beschäftigung für Menschen mit Behinderung zu generieren. Ich denke, es wäre sinnvoll, das systematisch über ein solches Modellvorhaben zu entwickeln. Für das Integrationsamt ist es durchaus vorstellbar, sich an einem solchen Modellvorhaben zu beteiligen. Dies signalisierte mir heute am Rande einer Veranstaltung natürlich ohne abschließende Festlegung der Leiter des Bremer Integrationsamtes, Herr Geduldig. Das sind meine Gedanken und die Ideen zu dem Antrag der CDU-Fraktion, zu dem ich die Auffassung vertrete: Ja, man kann das machen. Man kann auch versuchen, es gezielt hinzubekommen, wenn man es schafft, die von mir aufgezeigten Förderinstrumente gezielter einzusetzen. Beispielweise hat - damit komme ich dann auch zum Abschluss - das Paul-Ehrlich-Institut gerade ein Programm zur Beschäftigung von Bachelorabsolventen aufgelegt, um schwerbehinderten Menschen über befristete Arbeitsverträge zunächst einmal einen Berufseinstieg zu ermöglichen. Das Institut arbeitet dabei im Verbund mit anderen Arbeitgebern zusammen. Aus meiner Sicht wäre es denkbar, dass sich Bremen in einem solchen Verbundsystem eingliedert. Bremen könnte sich dann, ohne eigene Modelle erarbeiten zu müssen, mit geringem Aufwand an bereits bestehenden Fördermodellen beteiligen. Soweit erst einmal meine Gedanken zum Antrag der CDU-Fraktion. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Abg. Frau Piontkowski: Vielen Dank, Herr Dr. Steinbrück. Das waren einige sehr konkrete Anregungen. Jetzt sind wir gespannt darauf, was Herr Wolf von der Gesamtschwerbehindertenvertretung dazu sagt und ob auch er noch eigene Vorstellungen und Vorschläge einbringen kann. Herr Wolf: Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren, ich bedanke mich natürlich auch für die Einladung und die Möglichkeit, dass ich zur Situation schwerbehinderter Menschen im bremischen öffentlichen Dienst etwas sagen darf. Ich bin ein bisschen skeptisch, ob es tatsächlich möglich ist, im bremischen öffentlichen Dienst sowohl bei den Stellenbesetzungsverfahren als auch bei den Ausbildungsplätzen die Einstellungsquote um eine ordentliche Zahl zu erhöhen. Dazu komme ich aber gleich. Ich habe mir überlegt, zunächst kurz etwas zu dem aktuellen Stand in Bremen zu sagen. Da der

9 A/HaFA (Land) Bericht Kompakt ohnehin gleich noch behandelt werden soll, werde ich mich dabei auf die die elementaren Punkte dieses Berichts konzentrieren. Die Beschäftigungsquote der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in Bremen liegt zurzeit - die neusten Zahlen sind von Dezember bei 7,04 Prozent. Jahresdurchschnittlich waren das schwerbehinderte Menschen, die wir in Bremen beschäftigt haben. Damit liegt Bremen, übrigens schon seit Jahren, in der absoluten Spitzengruppe der Bundesländer. Soweit es mir bekannt ist, derzeit auf Platz 3. Wichtig ist vielleicht noch, dass diese Quote nicht aufgrund von Neueinstellungen erreicht wird, sondern eher aus den eigenen Beschäftigungssystemen stammt. Aktuell haben wir aufgrund der Tatsache, dass Kolleginnen und Kollegen den Schwerbehindertenstatus zuerkannt bekommen haben im Beschäftigungssystem 78 Zugänge. Lediglich 49 Zugänge waren Neueinstellungen. Das ist aufgrund der Tatsache, dass die meisten Schwerbehinderungen krankheitsbedingt im Laufe des Arbeitslebens erworben werden, eigentlich auch nichts besonders Neues. 83 Prozent der Schwerbehinderungen entstehen aufgrund von Krankheiten in einem Alter jenseits der 45. Das muss man zum Verständnis der prozentualen Verteilung wissen. 46 Prozent der schwerbehinderten Menschen gehören zur Altersgruppe der 45- bis 65- jährigen. Das ist auch ein Hinweis darauf, dass, je älter die Betroffenen werden, umso häufiger Schwerbehinderungen vorkommen. Vielleicht noch eine Zahl zum Vergleich: 4,1 Prozent der Schwerbehinderten haben diese Behinderung schon von Geburt an. Das ist ein ziemlich geringer Prozentsatz und wird von mir noch näher beleuchtet werden, wenn ich zu einer möglichen Erhöhung von Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte in Bremen Stellung nehme. Genug der Zahlen. Was gibt es für Möglichkeiten, die Anzahl der Neuanstellungen von schwerbehinderten Menschen unter 40 Jahren zu steigern? Ich würde in diesem Zusammenhang erst einmal fragen: Was tun wir denn aktuell? Hier in Bremen können sich schwerbehinderte Menschen trotz des Einstellungsstopps grundsätzlich auf alle freiwerdenden Stellen bewerben. Auch externe Stellenbewerbungen von schwerbehinderten Menschen auf sogenannte verwaltungsinterne Stellenausschreibungen, das sind Ausschrei-

10 A/HaFA (Land) bungen, die sich eigentlich nur an unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der bremischen Verwaltung richten, sind möglich. Darüber hinaus können sich Menschen über das Internet auf bremen.de über Ausbildungsplätze und Stellenangebote informieren. Stellenausschreibungen können per abonniert werden. Bei Bedarf werden vom Referat 33 Interessenten, die keinen Zugang zum Internet haben, die Stellenausschreibungen auch per Post zugesandt. Wir haben auf bremen.de noch ein Formular für Online-Initiativbewerbungen, die von Interessierten ausgefüllt werden können. Diese werden dann in regelmäßigen Abständen den Personalverantwortlichen in den einzelnen Dienststellen in anonymisierter Form mit der Abfrage zur Verfügung gestellt, ob man eine Verwendungsmöglichkeit für diese oder jene Initiativbewerbung habe. Bei diesen ganzen Möglichkeiten kann man sich wahrscheinlich wundern, warum Bremen nicht mehr schwerbehinderte Menschen einstellt. Das hat mehrere Gründe. Ich habe im Jahr 1991, damals noch beim Senator für Jugend und Soziales im Bereich der EDV, angefangen. Zu diesem Zeitpunkt war gerade ein großes Organisationsprojekt abgeschlossen. Die NOsD 1, die Neuordnung sozialer Dienste. Seit dem gab es zumindest gefühlt kaum einen Zeitraum, in dem nicht irgendwie und irgendwo in dem Ressort aber auch in allen anderen Ressorts Organisationsänderungen durchgeführt worden. Es gab Zusammenlegungen mit und ohne Sollbruchstellen, um später weitere Veränderungen vornehmen zu können, Ressortneuzuschnitte und -herauslösungen mit und ohne Privatisierungsanteilen. Diese Bremen weiten Prozesse sind immer von einer flächendeckenden, sich stetig verändernden Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnik begleitet worden. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Diese Veränderungen sind nicht abgeschlossen, sie werden uns noch lange weiterbegleiten, gerade im Hinblick auf die schwierige personelle und finanzielle Situation in Bremen. Durch diese Organisationsstrukturänderungen sind in den letzten Jahren in der bremischen Verwaltung Tausende von Arbeitsplätzen und damit auch eine große Anzahl von behindertenspezifischen Arbeitsplätzen verloren gegangen. Ich will da zum Beispiel einmal die Post- und Botendienste nennen, die uns nicht mehr zur Verfügung stehen und deswegen auch nicht wieder besetzt werden können. Da, wo es noch solche behindertenspezifi-

11 A/HaFA (Land) schen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, benötigen wir genau diese Stellen primär für sogenannte leistungsgewandelte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die also nach ihrer Leistungsfähigkeit bemessen nicht mehr mithalten können. Die Veränderungsprozesse haben aber auch dazu geführt, dass der überwiegende Anteil der noch ausgeschriebenen Stellen sich eher im sogenannten gehobenen und höheren Dienst befindet. In diesen Bereichen gibt es bereits grundsätzlich weniger Bewerberinnen und Bewerber, weil viele die notwendigen Qualifikationen nicht aufweisen können. Für schwerbehinderte Menschen gilt diese Problematik entsprechend, wahrscheinlich sogar noch verschärfend, was zu noch weniger schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern führt. Ein weiterer Grund, warum so wenige geeignete schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber vorhanden sind, ist die Tatsache, dass der öffentliche Dienst ganz häufig verwaltungsspezifische Kenntnisse verlangt und auch benötigt, die von externen Bewerberinnen und Bewerbern, und das sind in aller Regel die schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerber, gar nicht erfüllt werden können. Diese haben meist andere Ausbildungen absolviert und deswegen erhebliche Konkurrenzprobleme mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern, die überwiegend unmittelbar aus dem öffentlichen Dienst kommen. Dazu ergänzend noch ein paar Zahlen! In Bremen gab es im Juli diesen Jahres schwerbehinderte Menschen, die arbeitslos waren. 348 Menschen davon, das sind 22 Prozent, waren bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet und gehören zu der Gruppe des SGB III, also Arbeitslose, die weniger als ein Jahr arbeitslos sind. Die restlichen Menschen, über 70 Prozent, werden im Bereich des SGB II vom Jobcenter betreut und sind überwiegend ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Auskunft des Jobcenters nicht über die geforderten Qualifikationen im kaufmännischen Bereich oder im Verwaltungsbereich verfügen. Ich denke schon, dass man die Einstellungsquote schwerbehinderter Menschen mit Fördermaßnahmen erhöhen kann. Herr Dr. Steinbrück hatte die Möglichkeit der Integrationsfirmen angesprochen, also schwerbehinderte

12 A/HaFA (Land) Menschen in Firmen oder Abteilungen des öffentlichen Dienstes mit Nichtbehinderten zusammenzubringen, um ganz bestimmte Aufgaben zu erledigen. Solche Projekte gibt es bereits in den Bereichen von Kantinen und des Einzelhandels. Für den öffentlichen Dienst könnte ich mir ein solches Modellprojekt für den Bereich der Digitalisierung vorstellen. Hier sehe ich in Anbetracht der Absicht, sämtliche Daten zu digitalisieren, gute Möglichkeiten. Abschließend möchte ich etwas zu den Einstellungs- und Übernahmequoten bei den Auszubildenden sagen und Ihnen hierzu zunächst das aktuelle Verfahren vorstellen. Haben sich schwerbehinderte Menschen für den Bereich der bedarfsdeckenden Berufe auf einen Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst beworben, wird die Gesamtschwerbehindertenvertretung informiert. Sofern die grundsätzlichen Qualifikationen erfüllt sind das ist der geforderte Schulabschluss und der in der Verfahrensordnung festgelegte Notendurchschnitt in den Hauptfächern, absolvieren die Bewerberinnen und Bewerber einen Einstellungstest. Dieser Test wird bereits seit mehreren Jahren in Zusammenarbeit mit der deutschen Gesellschaft für Personalwesen durchgeführt. In den letzten zwei Jahren sogar online. In aller Regel spreche ich vor dem Test mit den schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern, um zu klären, ob aufgrund der Behinderung irgendwelche Nachteilsausgleiche, wie zum Beispiel eine Zeitverringerung oder besondere technische Hilfsmittel benötigt werden, die dann anschließend in Absprache mit dem AFZ oder der AWIG und der deutschen Gesellschaft für Personalwesen gewährt beziehungsweise zur Verfügung gestellt werden müssen. Mit dem Testergebnis reihen sich die schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerber in eine Gesamtliste ein. Entsprechend der Vorgaben, wie viele Auszubildende in den verschiedenen Bereichen einzustellen sind, werden sie dann auch zum Auswahlverfahren eingeladen. Wenn sich schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber in einem Auswahlverfahren durchgesetzt haben, wird die Ausbildung nach meiner Erfahrung auch fast immer erfolgreich abgeschlossen. In aller Regel kann dann auch anschließend eine dauerhafte Weiterbeschäftigung angeboten werden. In den sonstigen Ausbildungsberufen, also nicht bedarfsdeckenden

13 A/HaFA (Land) Berufen, finden entsprechende Auswahlverfahren statt. Allerdings werden die schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerber dort von den örtlichen Interessenvertretungen betreut. Gegenwärtig besteht allerdings die Situation, dass in Bremen gar nicht genügend schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber für Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Nach ganz aktuellen Zahlen der Agentur für Arbeit in Hannover gab es in Bremen zum Schuljahresende 43 schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger. Bis zur letzten Woche waren 13 von Ihnen unversorgt und damit bislang ohne Ausbildungsplatz. Diese Zahlen decken sich auch mit den Erfahrungen meiner Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern. Wir haben im Bereich der Ausbildung im Prinzip viel zu wenig schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber, da es einfach nicht genügend gibt. Jetzt komme ich noch einmal auf meine eingangs mitgeteilten Zahlenangaben zurück. Nur 4,3 Prozent der schwerbehinderten Menschen haben die Behinderung schon von Geburt an und erwerben sie eben nicht erst während des Berufslebens. Wichtig ist, dass man diese Menschen frühzeitig schon in der Schule fördert, um sicherzustellen, dass diese überhaupt einen Schulabschluss erlangen, der ihnen eine erfolgreiche Bewerbung um einen Ausbildungsplatz ermöglicht. Hier wird bislang noch zu wenig getan und die Politik ist gefordert, neue Konzepte zu erarbeiten. Vielen Dank! Abg. Frau Piontkowski: Vielen Dank, Herr Wolf. Nun haben wir noch einen Referenten, das wäre Herr Kahnert, der vielleicht speziell auch einmal darauf eingehen kann, was in Bremen schon geschehen ist, um die Situation, die gerade im Bereich der Einstellungen noch etwas schwierig ist, zu verbessern. Vielleicht können Sie auch zu dem Stellung nehmen, was Herr Dr. Steinbrück und Herr Wolf zur Verbesserung der Situation vorgeschlagen haben. Herr Kahnert: Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Ich kann eigentlich nahtlos daran anknüpfen, was Herr Wolf gesagt hat. Im Bereich der Einstellungen machen wir eine Menge. Wir haben den internen Arbeitsmarkt für schwer-

14 A/HaFA (Land) behinderte Menschen geöffnet. Auch auf interne Stellenausschreibungen, die an sich nur Beschäftigten der Freien Hansestadt Bremen zur Verfügung stehen, können sich externe schwerbehinderte Menschen bewerben. Aber Herr Wolf hat es bereits geschildert. Wir finden relativ wenig geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die dort zum Zuge kommen können. Hinzu kommt, dass wir geeignete Arbeitsplätze im Wesentlichen auch für Menschen benötigen, die bei uns schon beschäftigt sind und die im Laufe ihres Berufslebens den Schwerbehindertenstatus zuerkannt bekommen haben. Das ist ein großes Problem, da es nicht einfach ist, diese Menschen im System zu halten. Dass es uns dennoch gelingt, die betroffenen Mitarbeiter im Wesentlichen bis zum Eintritt in den Ruhestand bei uns zu beschäftigen, ist ein großer Erfolg, der sich auch in der Beschäftigungsquote niederschlägt. Ich will zu der Quote noch eine Anmerkung machen. Diese Quote ist in der Tat schon relativ hoch. Bremen erfüllt die Fünf-Prozent-Anforderung, die das Gesetz vorschreibt, regelmäßig ohne Probleme, obwohl wir große Beschäftigungsbereiche haben, in denen wir praktisch keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen können. Das sind insbesondere die Bereiche der Polizei, Feuerwehr und des Justizvollzugs, also ungefähr bis Arbeitsplätze, die für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ausfallen. Wenn man sich das vor Augen führt, wird die relative Bedeutung dieser 7,04 Prozent Beschäftigungsquote eigentlich noch größer, denn diese Quote muss in anderen Bereichen erbracht werden. Das zur Einstellung! Bei der allgemeinen Beschäftigung öffnen wir den Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen. Wir werben für die Einstellung schwerbehinderter Menschen. Wir arbeiten mit der Agentur für Arbeit, mit dem Jobcenter und der Schwerbehindertenvertretung zusammen, um schwerbehinderte Menschen zu gewinnen. Ich finde aber auch, dass die Erfolge nicht so schlecht sind, wenn man sich die Gesamtsituation ansieht. Zwar kann man besser werden, keine Frage, aber daran arbeiten wir auch. Herr Dr. Steinbrück hat die Frage der Inanspruchnahme von Mitteln angesprochen. Soweit möglich, machen wir das natürlich. Wir beobachten die

15 A/HaFA (Land) Möglichkeiten, wie Arbeitgeber finanzielle Unterstützung einwerben können. Bremen wirbt zum Beispiel seit dem Januar 2013 Mittel aus dem Bundesprogramm Initiative Inklusion ein, mit dem insbesondere Ausbildungsplätze finanziert werden können. Das ist alles nicht das Problem. Das Hauptproblem scheint vielmehr zu sein, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildungsplätze zu finden. Auch bei den Ausbildungsplätzen gilt, dass große Bereiche - Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug - für die Einstellung schwerbehinderter Menschen ausfallen. Deshalb liegt ein Hauptaugenmerk darauf, dass wir für die Menschen, die ihren Schwerbehindertenstatus im Laufe des Berufslebens zuerkannt bekommen haben, Beschäftigungsmöglichkeiten sichern beziehungsweise präventiv darauf hinwirken, dass solche Fälle gar nicht erst eintreten. Die Frage des Gesundheitsmanagements gehört zu den zentralen strategischen Zielsetzungen unseres Personalentwicklungsprogramms. Wir haben dazu im Juli 2009 eine Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im Gesamtpersonalrat abgeschlossen. Diese Dienstvereinbarung und die Bemühungen im Gesundheitsmanagement verfolgen eine Doppelstrategie. Zum einen, die Arbeitsorganisations- und die Arbeitsbedingungen so zu verbessern, dass sie gesundheitsgerecht sind und gesundheitlichen Anforderungen genügen. Zum anderen, Maßnahmen zu etablieren, die die Eigenverantwortung der Beschäftigten für ihre Gesundheit stärken. Dazu hat das Finanzressort ein Kompetenzzentrum Gesundheitsmanagement eingerichtet, das diese Maßnahmen koordiniert und vorantreibt. Der Senat hat im Oktober letzten Jahres diese Maßnahmen im Einzelnen in der Antwort auf eine Große Anfrage der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur altersgerechten Beschäftigung im öffentlichen Dienst dargelegt. Darauf würde ich gerne inhaltlich Bezug nehmen. Ich will aber dennoch zwei Aspekte herausgreifen, die dort auch genannt sind, aber bespielhaft darlegen, was dort passiert. Wir haben es beim Gesundheitsmanagement aus meiner Sicht mit zwei wesentlichen Bereichen zu tun. Das sind zum einen die seelischen Erkrankungen, die zu einer frühzeitigen Versetzung in den Ruhestand führen. Hierfür gibt es seit Februar 2011 das Modellprojekt Freie Führung in Verantwortung, bei dem insbesondere Vorgesetzte unterstützt werden, ihrer Führsorgepflicht gegenüber erkrank-

16 A/HaFA (Land) ten Menschen im Zusammenhang mit seelischen Erkrankungen, Stress, Burnout, Depression oder Erschöpfung nachzukommen. Zum anderen bestehen im Gesundheitsmanagement wesentliche Probleme für den Bereich der Muskel- und Skeleterkrankungen, die ungefähr ein Viertel aller krankheitsbedingten Ausfalltage verursachen. Hier ist beabsichtigt, eine Kampagne zur Rückenprävention durchzuführen, die sich an die Kampagne der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung unter dem schönen Titel Denk an mich. Dein Rücken anlehnt. Das sind aktuelle Beispiele für Maßnahmen zur Gesundheitsprävention in Bremen. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass das Thema Gesundheitsprävention auch in Anbetracht der gegenwärtigen Altersstruktur von besonderer Bedeutung ist. Im bremischen öffentlichen Dienst liegen der Altersdurchschnitt derzeit bei 47,6 Jahren und der Anteil der über 55-Jährigen bei annähernd 30 Prozent. Das ist im Personalbericht 2011 im Einzelnen dargelegt und zeigt, welchen Stellenwert Gesundheitsprävention im öffentlichen Dienst in Bremen haben muss. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch den Gesundheitsbericht des bremischen öffentlichen Dienstes erwähnen, den es seit dem Jahre 2012 gibt. Dieser dient insbesondere dazu, alle durchgeführten Maßnahmen darzustellen und im Sinne eines Controllingberichtes Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Ich will zusammenfassend vielleicht nur sagen, dass wir der Auffassung sind, dass wir eine Menge machen, um schwerbehinderten Menschen die Beschäftigung im öffentlichen Dienst zu ermöglichen, dies entweder durch Einstellung oder Verbleib im Arbeitsleben. Natürlich können wir noch besser werden. Gar keine Frage. Daran arbeiten wir auch. Wir glauben aber insgesamt, dass wir in diesem Bereich jedenfalls auf einem guten Weg sind. Belegt wird dies insbesondere durch die guten Quoten, die sich auch im Ländervergleich durchaus sehen lassen können. Vielen Dank!

17 A/HaFA (Land) Abg. Frau Piontkowski: Vielen Dank, Herr Kahnert! Ich habe eine ganz konkrete Nachfrage dazu. In dem Bericht Kompakt sind auf Seite 3 die schwerbehinderten Beschäftigten nach Dienststellen aufgelistet. Da sind doch teilweise erhebliche Unterschiede bei der Beschäftigungsquote zwischen den einzelnen Dienststellen feststellbar. Das gilt insbesondere für das Amt für Versorgung mit einer Quote von fast 27 Prozent bis hin zu 0 Prozent in den Dienststellen Datenschutz, Landesamt für Denkmalspflege oder Landeszentrale für politische Bildung. Vielleicht können Sie noch einmal erläutern, ob es eine Erklärung dafür gibt, dass es in manchen Bereichen kaum bis gar keine Schwerbehinderten gibt, in anderen dagegen überdurchschnittlich viele. Herr Kahnert: Eine wirklich valide Erklärung gibt es dafür nicht. In bestimmten Bereichen wie dem Justizvollzug und der Polizei liegt es auf der Hand, warum die Quote so gering ist. In anderen Bereichen insbesondere in sehr kleinen Dienststellen ist es wahrscheinlich einfach ein statistischer Zufall. Sobald es in größeren Bereichen auseinandergeht, kann ich die Gründe dafür nicht erläutern. Wir haben auch nicht versucht, diesbezüglich Ursachenforschung zu betreiben. Abg. Dr. Kuhn: Vielleicht zunächst eine ganz allgemeine Bemerkung zum weiteren Umgang mit diesem Antrag. Ich schlage vor, hier so zu verfahren wie bei der Anhörung zum anonymisierten Bewerbungsverfahren in der vergangenen Woche und diesen Tagesordnungspunkt nach durchgeführter Anhörung zu vertagen. So haben wir die Gelegenheit, die Anhörung erst einmal in Ruhe durch den Kopf gehen zu lassen und in den Fraktionen zu beraten. Ich würde gerne eine allgemeine Anmerkung machen und es vielleicht auch mit einer Frage verbinden. Ich glaube, dass die hohe Quote bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst kein Grund ist sich zu grämen. Insbesondere wäre es verkehrt, diese hohe Quote damit zu erklären, dass diese nur darauf beruhe, dass die Beschäftigen im bremischen öffentlichen Dienst in kurzer Zeit massiv erkranken. So wird es manchmal dargestellt. Das ist aber eine falsche Interpretation. Im Wesentlichen ist dies eine Frage der Altersstruktur und unserer Fähigkeiten, erkrankte Beschäftigte trotzdem im Dienst und bei der Arbeit zu halten. Also ihnen Arbeitsangebote zu

18 A/HaFA (Land) unterbreiten, die es ihnen ermöglichen, satt in den Vorruhestand zu gehen, ihre Beschäftigung fortzusetzen. Dass dies so erfolgreich gelingt, ist eine große Leistung. Die zweite große Leistung ist die erreichte Quote bei den Auszubildenden für den nicht eigenen Bedarf, sondern für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch da ist die Quote recht ansehnlich. Ein Problem haben wir ganz offensichtlich bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen in den Bereichen Ausbildung und Neueinstellung. Die Referenten haben uns verschiedene Gründe dafür aufgezeigt. Herr Dr. Steinbrück hat darauf hingewiesen, dass man mehr tun kann. Ich glaube wir teilen alle die Auffassung, dass man bei den Anstrengungen nicht nachlassen darf. Obwohl ich glaube, Herr Dr. Steinbrück, dass das Beispiel mit dem Paul-Ehrlich-Institut ein bisschen in die Irre führt. Sie dürfen nicht übersehen, dass sich bei einem solchen Institut vorwiegend Menschen bewerben, die eine gewisse Affinität zu dem Thema haben. Dieses Modellprojekt wird man deshalb nicht eins zu eins übernehmen können. Dennoch würde ich Ihnen gern zugestehen, dass wir im Bereich der Neueinstellungen mehr machen müssen. Ich bin allerdings skeptisch, und das wäre meine Frage, ob es Sinn macht, sich ein in Zahlen ausgedrücktes Ziel - zum Beispiel fünf Prozent schwerbehinderte Menschen für den eigenen Bedarf auszubilden zu setzen, weil ich die Befürchtung habe, dass wir damit entweder Überforderungen bei den jungen Leuten hervorrufen oder aber die Standards für die Ausbildungsberufe herabsenken. Abg. Frau Piontkowski: Ich habe auch noch einmal eine Anschlussfrage im Zusammenhang mit behindertengerechten Arbeitsplätzen. Es ist ja nicht immer so, dass sämtliche Behörden oder Einsatzstellen, in denen behinderte Menschen zum Einsatz kommen können, bereits behindertengerecht ausgestattet sind. Es würde mich daher insbesondere aus Sicht der Schwerbehindertenvertretung aber auch von Herrn Dr. Steinbrück interessieren, inwieweit dort Verbesserungsbedarf besteht. Frau Grönert, bitte! Abg. Frau Grönert: Ich habe zwei oder drei Fragen. Wenn Zahlen genannt werden, wie viele schwerbehinderte Schulabgänger wir haben und wie viele von denen bereits mit einem Ausbildungsplatz außerhalb des öffentli-

19 A/HaFA (Land) chen Dienstes versorgt sind, werden damit nicht die Fragen beantwortet, wo diese Menschen einen Ausbildungsplatz erhalten haben und warum sie sich nicht im öffentlichen Dienst beworben haben. Möglicherweise fehlte diesen Menschen die notwendige Qualifikation, aber vielleicht hätte man auch Ausbildungsangebote im öffentlichen Dienst unterbreiten können. Diese Hintergründe sind bislang nicht geklärt. Wenn es jetzt um Menschen mit Migrationshintergrund gehen würde, dann würde man versuchen zu überlegen, wie man an diese Leute herankommt. Das macht man jetzt hier nicht. Ich kann aber natürlich auch verstehen, dass man sagt, es können ja nicht alle Menschen, die eine Schwerbehinderung in Bremen haben, im öffentlichen Dienst arbeiten. Dann habe ich noch eine Frage zu den sieben Prozent. Ich weiß, dass bestimmte Menschen mit Schwerbehinderung statistisch doppelt erfasst werden dürfen. Wird die Quote von sieben Prozent auch durch solch eine Doppelerfassung erreicht. Dann hätte ich noch gern gewusst, wie es sich bei der Initiative Inklusion, die schon seit dem 1. Januar läuft, darstellt. Wie viele Einstellungen mit der Förderung aus dieser Initiative hat es inzwischen gegeben? Abg. Frau Piontkowski: Herr Willmann, bitte! Abg Willmann: Es ist weniger eine Frage als eine Feststellung. Ich bin ein wenig konsterniert, Frau Grönert, über die von Ihnen implementierte Aussage, dass wir uns um Migranten mehr kümmern als um Schwerbehinderte. So war es jedenfalls zu verstehen. Diese Aussage kann ich überhaupt nicht nachvollziehen und ich finde diesen Vorwurf ungeheuerlich. Es gibt im Land Bremen die Ausgleichsabgabe, und sollten Betriebe, egal ob sie in öffentlicher oder in privater Hand sind, Anträge auf Errichtung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte stellen, können daraus Mittel beantragt werden. Bei der Frage, warum sich schwerbehinderte Menschen nicht für eine Bewerbung für den öffentlichen Dienst entschieden haben, sollte man berücksichtigen, dass diese Entscheidung möglicherweise ganz bewusst zugunsten der Privatwirtschaft erfolgt. Letztlich muss es den Schwerbehinderten freigestellt bleiben, wo sie sich bewerben.

20 A/HaFA (Land) Die Implementierung, wir würden uns um schwerbehinderte Menschen an dieser Stelle nicht so sehr kümmern, weil sie keinen Migrationshintergrund haben, weise ich nochmals auf das Schärfste zurück. Ich möchte auch, dass das im Protokoll entsprechend vermerkt wird. Abg. Frau Piontkowski: Wir haben ohnehin ein Wortprotokoll, insofern wird es vermerkt. Ich glaube, wir sollten die verschiedenen Gruppen hier nicht gegeneinander ausspielen und sollten die Schärfe da auch herausnehmen, schließlich sind wir alle daran interessiert, dass die Bedingungen für Schwerbehinderte als auch für Migranten möglichst verbessert werden. Ich denke, das ist unser aller Interesse. Jetzt möchte ich unseren Referenten das Wort geben. Herr Dr. Steinbrück, bitte! Herr Dr. Steinbrück: Rechtlich ist es so, dass der Arbeitgeber dann Barrierefreiheit herstellen muss, wenn er bereits schwerbehinderte Menschen beschäftigt. Es gibt dazu ein ganz prominentes Beispiel hier aus Bremen. Als sich das Sozialgericht noch in einer alten Villa an der Contrescarpe befand, war es, obwohl gerade beim Sozialgericht viele Menschen mit Behinderungen klagen, nicht barrierefrei. Das Problem wurde damals elegant gelöst, in dem man den heutigen Staatsrat Frehe als Richter einstellte. Durch diese Einstellung konnte der Einbau eines Aufzugs durch das Integrationsamt finanziert werden und das Sozialgericht war barrierefrei. Die Einstellung hatte dann sozusagen gewisse Synergieeffekte. Dieses Beispiel macht deutlich, dass es für einen Arbeitgeber, der zum Beispiel einen Rollstuhlnutzer beschäftigt, Möglichkeiten gibt, sich notwenige Umbaumaßnahmen soweit bautechnisch überhaupt möglich finanzieren zu lassen. Schwierig ist es nur dann, wenn noch niemand beschäftigt wird, denn dann gibt es nur eine allgemeine Verpflichtung im Sozialgesetzbuch IX, den Betrieb möglichst so zu organisieren und herzurichten, dass die Pflichtquote erfüllt werden kann. Hierbei handelt es sich aber nur um eine allgemeine und nicht konkrete Aussage. Zu den Regelungen in der Integrationsvereinbarung kann Herr Wolf nähere Auskunft geben. Ich kann erstens nur sagen, dass das bremische Behindertengleichstellungsgesetz anders als die Landesbauordnung bei Neubauten und großen Erweiterungsbauten verlangt, dass die Gebäude insgesamt barrierefrei

21 A/HaFA (Land) sind. Die Gesetzesbegründung stellt ausdrücklich darauf ab, dass auch die nicht dem allgemeinen Publikumsverkehr dienenden Teile der Gebäude deshalb barrierefrei sein sollen, damit Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden können. Damit sollen Einstellungshindernisse beseitigt werden. Nun wissen alle, dass Bremen nicht ständig neue Gebäude baut oder größere Umbauten durchführt, da dafür die notwendigen Mittel fehlen. Es gibt aber in der Praxis mit Immobilien Bremen die Vereinbarung, dass bei Neuanmietungen, Mitvertragsverlängerungen et cetera wir uns unter Einbeziehung meiner Person um Barrierefreiheit oder zumindest die Reduzierung von Barrieren bemühen, im Einzelfall also erreicht wird, dass möglicherweise nicht ein DIN-gerechtes Behinderten-WC, aber immerhin ein von Rollstuhlnutzern gerade noch nutzbares errichtet wird. In diesem Zusammenhang wird derzeit auch eine Arbeitsgruppe implementiert, an der alle Ressorts und Immobilien Bremen beteiligt sind. Diese Arbeitsgruppe soll für den Altbestand Standards zur Barrierefreiheit entwickeln, sodass perspektivisch damit zu rechnen ist, dass in öffentlichen Gebäuden zunehmend Barrierefreiheit hergestellt wird. Ein Satz vielleicht noch zu einem Thema, das mich als blinder Mensch sehr betrifft, aber das auch für Sehbehinderte und motorisch behinderte Menschen eine große Rolle spielt! Wir sprechen alle vom egovernment und von ejustice, also von elektronischer Verwaltung und elektronischem Gerichtsverfahren. Entsprechende Gesetze sind auch in diesem Jahr verabschiedet worden. Ich denke, gerade da ist die Barrierefreiheit auch ganz wichtig, dass es zukünftig von der Softwareergonomie her eben auch für Menschen mit Beeinträchtigungen weiterhin möglich sein muss, die neuen Programme, die elektronischen Akten und so weiter, zu verwenden, weil hier sonst neue Einstellungshindernisse und Barrieren entstehen, die vielleicht dann Menschen von Berufen ausschließen, die sie heute noch ausüben können. Herr Wolf: Daran möchte ich direkt anknüpfen, denn das ist genau mein Thema beziehungsweise nicht nur mein Thema als Gesamtschwerbehindertenvertretung, sondern auch das Thema des Gesamtpersonalrats.

22 A/HaFA (Land) Wir haben ganz große Probleme mit unseren neuen Techniken, mit den neuen Programmen, die flächendeckend eingeführt werden. In aller Regel sind diese Programme nicht barrierefrei, weil sie von den Anbietern nicht barrierefrei hergestellt oder angeboten werden müssen. Das kann aber nicht so sein, deswegen an dieser Stelle meine Anregung in Richtung dieses Ausschusses, aber auch in Richtung des Senats: Mir wäre am allerliebsten, der Bremer Senat würde die Entscheidung treffen, dass in Bremen nur noch barrierefreie Softwareprodukte eingesetzt werden. Das wäre ein richtiges Signal und das würde uns sehr freuen. Das würde auch dazu führen, das Kolleginnen und Kollegen, die jetzt bereits bei uns tätig sind, nicht in der Zukunft möglicherweise von der Bearbeitung ihrer Dokumente in den neuen digitalen Systemen ausgeschlossen werden. Das nur am Rande, weil es sich gerade so anbot! Die Fünf-Prozent-Quote für Auszubildende ist ein ehrendes Ziel. Ich hätte nichts dagegen, wenn man diese 5 Prozent als Ziel festschreibt. Ich befürchte aber, das wird nicht gelingen, weil es einfach zu wenige schwerbehinderte Menschen in diesem Bereich gibt. Das ist einfach so. Frau Grönert, diese Zahlen habe ich nur genannt, weil ich mich extra noch einmal informiert habe, da es immer heißt, es gebe nicht genügend Auszubildende. Das ist nicht nur ein Problem in Bremen, sondern auch in allen anderen Bundesländern. Ich stehe ja auch mit meinen Kollegen bundesweit in Kontakt. Dort gibt es Ausbildungsquoten, die bei der Erstausbildung in aller Regel unter einem Prozent liegen. Wir fragen das untereinander auch immer ab, und die Kollegen sagen mir, dass es im Prinzip genauso funktioniert wie hier in Bremen. Ich wäre sehr daran interessiert, wenn man eine Quote für schwerbehinderte Auszubildende festlegen könnte. Ich befürchte nur, es bringt nichts. Deswegen sollte man sich, denke ich, auf das Notwendige konzentrieren und die jungen Menschen schon in der Schule eher fördern, damit sie überhaupt in die Lage versetzt werden, eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu absolvieren, um dann anschließend ein ausreichendes Einkommen zu erzielen. Das Problem dabei ist, viele schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger - ich würde behaupten, die meisten -, machen ihre Ausbildung in Berufsbildungswerken, die auf die Ausbildung

23 A/HaFA (Land) von schwerbehinderten jungen Menschen, Körperbehinderten, Mehrfachbehinderten aber auch Sehbehinderten und Blinden spezialisiert sind. Wir müssen uns nichts vormachen, das sind Wirtschaftsunternehmen, die werden über die Bundesarbeitsagentur finanziert. Dort arbeiten auch sehr viele Menschen und verdienen ihr Geld. Ich habe immer das Gefühl, diese Berufsbildungswerke müssen auch erst einmal gefüllt werden. Ich will das gar nicht überbewerten, aber das ist auch ein Punkt. Natürlich sind diese Berufsbildungswerke in Bezug auf behindertengerechte Einrichtung ein Stück weit besser ausgestattet, als wir das hier bei uns in Bremen jemals im öffentlichen Dienst darstellen könnten. Ich habe dazu ein ganz aktuelles Beispiel, zu dem ich gern ein, zwei Worte sagen möchte, wenn es denn erlaubt ist und nicht die Sitzung sprengt. Wir haben im Ausbildungsgang Verwaltungsfachangestellte zu Anfang August eine junge schwerbehinderte Rollstuhlfahrerin eingestellt. Sie hat den ersten Teil Theorie im AFZ nun abgeschlossen. Die behinderungsbedingten nötigen technischen Hilfsmittel sind, ich glaube, seit vorletzter Woche im AFZ vorhandenen. Da gab es nämlich noch einmal einen Rückbau der vorhandenen Schwerbehindertentoilette im Block C, weil dort in der Behindertentoilette ein riesiger Schrank stand, in dem die Reinigungskräfte ihre Putzmittel lagerten und deshalb gar nicht benutzt werden konnte. Außerdem gab es keine automatischen Türen, und sie brauchte noch eine spezielle Toiletten-Aufstiegshilfe, um überhaupt allein die Toilette benutzen zu können. Obwohl wir bereits am 15. März damit begonnen haben, die ersten Gespräche zu führen, war bei Beginn des theoretischen Teils der Ausbildung am 5. August noch nicht alles fertig. Mittlerweile sind die automatischen Türen eingebaut und die benötigte Toilettenhilfe ist nun auch vorhanden. Nur absolviert die junge Frau jetzt bereits den ersten praktischen Einsatz im Tivolihochhaus. Dort fehlt aber noch diese Toiletten-Aufstiegshilfe, weil es nicht möglich war, in diesem Zeitraum die Gelder von der Arbeitsagentur bewilligt zu bekommen, die Kostenvoranschläge einzuholen und die Firmen zu beauftragen, diese Räumlichkeiten so herzustellen, wie es für diese Kollegin notwendig ist. Dies ist, das muss ich ganz eindeutig sagen, kein Einzelfall. Wir haben es im Prinzip bei schwerer und schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen,

24 A/HaFA (Land) die wir zur Ausbildung einstellen wollen und einstellen, immer und immer wieder, dass die Möglichkeiten der Förderung nicht mit den Notwendigkeiten vor Ort in Einklang zu bringen sind. Das führt zu einem immensen Aufwand für alle Beteiligten, vor allem aber für die betroffene Kollegin. Sie muss sich als volljährige Person um diese Sachen kümmern, hat aber eigentlich ganz andere Sorgen, nämlich die Ausbildung zu beginnen und ordentlich zu absolvieren. Stattdessen muss sie aber Anträge stellen, irgendwelche Widersprüche einreichen und sich um eine Arbeitsassistenz kümmern, deren Finanzierung auch ein großes Problem ist. Ich will damit sagen, es ist gerade für Schwerstbehinderte im öffentlichen Dienst nicht gerade einfach. Trotzdem wünsche ich mir immer wieder gern schwerbehinderte Auszubildende, denn wenn sie die Hürden der Bewerbungsverfahren übersprungen haben und die Ausbildung absolvieren, erreichen sie in aller Regel auch sehr gute Abschlüsse. Wir können sie als neue Kolleginnen und Kollegen sehr gut gebrauchen. Sie haben Vorbildwirkung für andere junge behinderte Menschen, die sich möglicherweise für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst interessieren. Es ist aber eben nicht alles so einfach, dass man sagt, da kommt ein Rollstuhlfahrer, dann machen wir das und fertig. Das ist es nicht. Es ist schon ganz schön aufwendig. Ich habe mich stundenlang um diesen einen Fall und einen weiteren Fall auch im Bereich des dualen Studiums gekümmert. Mit denen verbringe ich wirklich sehr viel Zeit, damit sie überhaupt die Ausbildung beginnen können, obwohl sie alle Voraussetzungen bringen, sie eine sehr gute Vorstellung gezeigt haben und auch wirklich zu den Besseren gehören, die wir in die Ausbildung einstellen. Abg. Frau Piontkowski: Vielen Dank! Gibt es weitere Wortmeldungen, Fragen? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Ich für meinen Teil nehme jedenfalls mit, dass wir eine ganze Reihe interessanter Anregungen von unseren Referenten bekommen haben, insbesondere was die Schaffung von behindertengerechten Arbeitsplätzen angeht. Von der Verfahrensdauer kann ich selbst auch aus meiner Zeit im öffentlichen Dienst ein Lied singen, aber auch die Vorschläge von Herrn Dr.

25 A/HaFA (Land) Steinbrück zur Möglichkeit der Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten könnte man sicherlich noch einmal aufgreifen. Ich stelle mir das vom Verfahren auch so vor, wie hier bereits vorgeschlagen wurde. Wir sollten erst einmal die Inhalte der Anhörung in den Fraktionen beraten und dann in der nächsten Sitzung eine Entscheidung darüber treffen, wie wir mit dem Antrag der CDU-Fraktion umgehen wollen. Ist das so in Ordnung? Herr Dr. Steinbrück meldet sich noch und Frau Grönert hat sich jetzt auch noch einmal gemeldet. Herr Dr. Steinbrück: Ich habe nur die Frage, ob ich mein Papier hier verteilen darf. Es ist ja die Regel, dass das immer der Genehmigung der Vorsitzenden bedarf. Abg. Frau Piontkowski: Ja, unbedingt! Herr Löffler nimmt das entgegen und wird das hier verteilen. Sie brauchen das nicht selbst tun. Vielen Dank dafür, dass Sie das auch noch einmal schriftlich vorlegen! Abg. Frau Grönert: Zwei Fragen sind noch offen, einmal in Bezug auf die 7 Prozent, ob dort Mehrfachrechnungen enthalten sind und zum anderen, wie der Stand bei der Initiative Inklusion ist. Abg. Frau Piontkowski: Herr Kahnert, möchten Sie dazu etwas sagen? Herr Kahnert: Zur Quote kann ich etwas sagen. Die Quote, diese 7,04 Prozent, ist die Quote, die an die Bundesagentur für Arbeit gemeldet wurde und da sind Mehrfachanrechnungen enthalten. Das ist ja die gesetzliche Regelung, dass bestimmte Schwerbehinderte bei dieser Quote sozusagen doppelt gezählt werden. Das ist das Ergebnis unserer Berechnungen. Zur Frage, inwieweit wir dieses Programm in Anspruch genommen haben, habe ich die Zahlen nicht abgefragt. Ich weiß nicht, ob Sie, Herr Wolf, sie kennen. Abg. Frau Piontkowski: Herr Wolf, können Sie dazu noch etwas sagen? Herr Wolf: Nein!

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