Strickhof Fachstelle Obst - Info Nr. 2 / 2016
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- Mina Heintze
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1 Strickhof Fachstelle Obst - Info Nr. 2 / 2016 Zugelassene Mittel gegen Feuerbrand 2016 Wie in der letzten Obstinfo erwähnt, hat das BLW keine Allgemeinverfügung für den Einsatz von Streptomycin für 2016 mehr erteilt. Neben den ordentlich zugelassenen Mitteln, hat das BLW per im Rahmen einer Allgemeinverfügung den Einsatz von LMA zugelassen. LMA darf während der Blüte 3 Mal eingesetzt werden, eine weitere Behandlung ist nach Hagelschlag möglich. Die untenstehende Grafik zeigt die zugelassenen Mittel gegen Feuerbrandinfektionen für (.pdf im Anhang) Erstellt am : Seite 1 von 7
2 Wer keine alternativen Mittel gegen Feuerbrand an Lager hat, riskiert bei starken Infektionsbedingungen ohne PSM dazustehen! Wie bereits an der Pflanzenschutztagung vom 20. Januar 2016 erwähnt, wird der Handel in einem Jahr mit starken Infektionsbedingungen nicht genügend alternative Pflanzenschutzmittel gegen Feuerbrandinfektionen am Lager haben, um kurzfristig alle Produzenten versorgen zu können. Nach Rücksprache mit diversen Pflanzenschutzmittelfirmen sind in der Schweiz zurzeit die folgenden Mittelmengen verfügbar LMA BlossomProtect Mycosin ca. 70 Tonnen ca. 1.2 Tonnen ca. 8 Tonnen Sollten während der Blüte während 7-10 Tagen hohe Infektionsbedingungen herrschen, muss der Einsatz von mindestens 3 Behandlungen gegen Blüteninfektionen eingeplant werden. In diesem Fall werden für 2/3 der Kernobstanbaufläche der Schweiz keine vorrätigen Mittel verfügbar sein. Die untenstehenden Grafiken zeigen, für welche Flächen der gesamten Kernobstanbaufläche der Schweiz bei ein, zwei oder drei Behandlungen alternative Mittel verfügbar sind. Erstellt am: Seite 2 von 7
3 Diese Grafiken sollten alle Produzenten zu raschem Handeln veranlassen. Als Obstproduzent dürfte es wohl kaum ein schlechteres Gefühl geben als bei Infektionsbedingungen wie im 2007 ohne oder mit nicht ausreichenden Mengen Pflanzenschutzmitteln dazustehen. An dieser Stelle muss auch festgehalten werden, dass es nicht die Aufgabe der Handelsbetriebe ist, das komplette Risiko für die Verfügbarkeit der alternativen Mittel alleine zu tragen und ohne Bestellungen zusätzliche Importe zu tätigen. Gehen keine Bestellungen der Produzenten ein, werden keine weiteren Mittelmengen angeschafft werden. Jeder einzelne Betrieb steht in der Verantwortung vor Blühbeginn für die Verfügbarkeit der alternativen Mittel auf seinem eigenen Betrieb zu sorgen. Es wird deshalb dringend geraten, BlossomProtect oder LMA für mindestens zwei - in Hochrisikoregionen für drei Behandlungen - an Lager zu nehmen. Zusätzlich sollte Mycosin für mindestens eine weitere Behandlung auf dem Betrieb verfügbar sein. Da der Austrieb bei den Birnen bereits letzte Woche erfolgt ist, muss innerhalb der nächsten 2 Monate mit dem Beginn der Birnenblüte gerechnet werden. Die Zeit für Bestellungen wird also knapp! Bestellen Sie benötigte Mittelmengen bis spätestens Anfang der kommenden Woche. Sorgen Sie selber für die Notfall-Absicherung auf ihrem Betrieb. Der maximal mögliche Schaden bei einer kompletten Rodung wegen Feuerbrand beträgt CHF /ha. Die Kosten für die rechtzeitige Anschaffung der Notfallversicherung (3 Behandlungen Blossom/LMA und einer Mycosinbehandlung) liegen bei max /ha. Die Kosten für Sanierungsarbeiten bei Feuerbrandbefall übersteigen diesen Betrag in der Regel deutlich. Erstellt am: Seite 3 von 7
4 BlossomProtect oder LMA? Die Resultate der letztjährigen Wirkstoffversuche in der Schweiz und Deutschland haben zu gewissen Unsicherheiten bezüglich dem zu erwartenden Wirkungsgrad der alternativen Mittel geführt. Die enttäuschenden Ergebnisse der Versuche können aber zum Teil erklärt werden (zu grosse Spritzabstände, direkte Inokulation der auszuwertenden Bäume,..) und sollten nicht überbewertet werden. Verschiedene frühere Versuche haben gezeigt, dass alternative Mittel wirken, wenn auch schwächer als Streptomycin. Nach heutigem Wissensstand ist davon auszugehen, dass BlossomProtect und LMA über einen vergleichbaren Wirkungsgrad verfügen. Allerdings gibt es verschiedene Hinweise und Resultate, dass der Wirkungsgrad von BlossomProtect leicht höher liegt: In den einzigen beiden publizierten Versuchen, wo LMA und BlossomProtect in der gleichen Versuchsserie solo eingesetzt wurden, schnitt BlossomProtect etwas besser ab als LMA. (siehe Bericht LMA / Kaliumaluminiumsulfat - Eine Übersicht zum aktuellen Wissensstand, April 2014, ). Obwohl das Dokument bereits 2 Jahre alt ist, entspricht der Inhalt noch immer dem heutigen Wissen. Eine umfangreiche Studie zu Wirkstoffen gegen Feuerbrand von 2015 gibt neben den geringsten Nebeneffekten auf die Umwelt auch den Wirkungsgrad von BlossomProtect mit 73-78% in der Tendenz höher an als jenen von LMA (73%). Gusberti et al., Fire Blight Control: The Struggle Goes On. A Comparison of Different Fire Blight Control Methods in Switzerland with Respect to Biosafety, Efficacy and Durability, Int. J. Environ. Res. Public Health 2015, 12 Bezüglich Lagerfähigkeit und Berostungsgefahr gibt es vielerorts Vorbehalte gegenüber BlossomProtect. Im letzten Jahr hat die Strickhof Fachstelle Obst mit dem A&V Betrieb deshalb einen ersten Praxisversuch durchgeführt, um die Berostungsgefahr durch den Einsatz von BlossomProtect abzuschätzen. Eigene Versuche von 2015 am Strickhof zeigen, dass bei 2 Behandlungen mit BlossomProtect sogar bei Golden Delicious Reinders nicht mit einer praxisrelevanten Mehrberostung gerechnet werden muss. Der Bericht und die Resultate von 2015 können unter heruntergeladen werden. Versuchsbericht 2015, S Zusätzlich hat die Fachstelle im Frühjahr 2015 die Laboranalyse der Lebendzellzahl von älteren BlossomProtect-Proben organisiert. Die Analysen von 10 Proben zeigten, dass bei kühler Lagerung der Komponente B auch nach 2 jähriger Lagerung ausreichend lebende Hefen für die volle Wirkung von BlossomProtect vorhanden sind. Aus all diesen Gründen wird im Kanton Zürich empfohlen, BlossomProtect für 2 Behandlungen und LMA für eine Behandlung anzuschaffen. szad Erstellt am: Seite 4 von 7
5 Weshalb braucht es Mycosin? Im Produkt Mycosin sind 65% Aluminiumsulfat (=Schwefelsaure Tonerde) enthalten. Die Wirkungsweise ist also vergleichbar mit jener von LMA (Kaliumaluminiumsulfat), allerdings ist die Aufwandmenge von Mycosin deutlich tiefer als bei LMA und folglich liegt der Wirkungsgrad bei etwa 60%. Besonders zum Blühbeginn, wenn erst wenige Bakterien in der Anlage vorhanden sind, scheint die desinfizierende Wirkung von Mycosin die Vermehrung von Feuerbrandbakterien aber ausreichend zu bremsen. Im Kanton Zürich wird deshalb empfohlen, eine erste Behandlung mit Mycosin beim Start der Blüte vorzusehen. Genauere Angaben dazu werden vor Blühbeginn via Obstinfo erfolgen. Kontrollen von Schutzobjekten Die seriöse Kontrolle der eigenen Niederstammanlage/des eigenen Hochstammobstgartens liegt im eigenen Interesse! Saubere Anlagen und ein sauberes Umfeld bilden die Basis des Feuerbrandmanagements. Gemäss Vereinbarung mit den Gemeinden haben sich Bewirtschafter von Schutzobjekten bereit erklärt, den inneren Gürtel (250 m gemäss GIS) der Feuerbrandschutzobjekte ausserhalb vom Siedlungsgebiet selber zu kontrollieren. Bei Feuerbrandbefall werden Abfindungen an Bewirtschafter nur in vollem Umfang erstattet, wenn diese Kontrolle erfolgt und sämtlicher Altbefall saniert wurde. Konzentrieren Sie sich dabei vor allem auf Birnenhochstämme und Birnbäume, welche nach Befall saniert und nicht gerodet wurden. Weitere Informationen zur Durchführung der Winterkontrolle sind im angehängten Merkblatt Feuerbrand-Winterkontrollen an Birnbäumen zu finden. Neu ab 2016 ist: Die Kontrolle muss der Fachstelle Obst nicht mehr zurückbestätigt werden. Bei einem Feuerbrand-Befall im laufenden Jahr ist jedoch mit Zahlungskürzungen bis 50% zu rechnen, wenn gut sichtbare Feuerbrand-Befallsquellen aus dem Vorjahr in der Umgebung (250 m) gefunden werden. Erstellt am: Seite 5 von 7
6 Hochstammbäume sind frei von Feuerbrandsymptomen zu halten, sonst droht die Einstellung von Beiträgen Im Winter findet man immer wieder Hochstammbäume in der Befallszone mit Feuerbrandsymptomen. Solche Bäume stellen eine Gefahr für den Erwerbsanbau auf Hoch- und Niederstammbäumen dar. Auch junge Hochstammbäume sind durch solche Feuerbrandbefallsherde stark gefährdet. Die Fachstellen Obst und Pflanzenschutz können im Kanton Zürich anordnen, dass befallene Bäume frei von Feuerbrandsymptomen zu halten sind. Werden diese Arbeiten nicht ausgeführt, können bei beitragsberechtigten Bäumen die Zahlungen eingestellt und bereits bezahlte Beträge aus den Vorjahren rückgefordert werden. Bald naht der Frühling. Höchste Zeit also, die eigenen Kernobstbäume auf Feuerbrand zu kontrollieren. Besonders befallene Birnenhochstämmen, die für die meisten Neuinfektionen verantwortlich sind, können im Winter einfach und sicher auf Feuerbrandsymptome kontrolliert werden. Befall erkennt man bei Birnbäumen an Fruchtmumien und schwarzen Blättern, die den ganzen Winter am Baum hängen bleiben. An solchen Trieben findet man auch immer die sogenannten Canker, welche den Feuerbrandbakterien als Überwinterungsstelle dienen. Bei Befall der gesamten Krone muss der Baum gefällt werden. Korrekte Sanierung von befallenen Birnbäumen Findet man in der Befallszone befallene Bäume, muss dies der Gemeinde oder dem Kanton gemeldet werden. Auf jeder Gemeinde gibt es eine für Feuerbrand verantwortliche Person, die Sie bei der korrekten Sanierung unterstützen kann. Auch die Strickhof Fachstelle Obst (David Szalatnay, ) steht ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung. Grundsätzlich sind alle befallenen Äste oder Triebe bis 40 cm ins gesunde Holz zurückzuschneiden. Bei stark befallenen Bäumen ist die Rodung des Baumes die einzig vernünftige Massnahme. Die Sorte Gelbmöstler gilt als hoch anfällig und soll bei Feuerbrandbefall immer gerodet werden. Erstellt am: Seite 6 von 7
7 Beitragsberechtigte Bäume: Sanierung ist Pflicht! In der Schweiz werden für 2,3 Millionen Hochstammbäume QI-Beiträge ausbezahlt. In der Direktzahlungsverordnung steht in Anhang 4 unter Ziffer : Phytosanitäre Massnahmen sind gemäss Anordnung der Kantone umzusetzen.. Im Kanton Zürich gilt die Grundregel, dass Hochstammbäume, für die Beiträge ausbezahlt werden, frei von Feuerbrandsymptomen zu halten sind. Wird dieser Grundsatz nicht eingehalten, können die Fachstellen Pflanzenschutz und Obstbau situationsbezogene und verhältnismässige Massnahmen in der Befallszone ausserhalb von Schutzobjekten anordnen (gem. Verfügung des Regierungsrates zur Feuerbrandstrategie im Kanton Zürich vom ). Bäume, für die Biodiversitäts-Fördergelder bezogen werden, sind frei von Feuerbrand-Symptomen zu halten. Wird dieser Anordnung nicht Folge geleistet, können bei beitragsberechtigten Bäumen die Zahlungen eingestellt und bereits bezahlte Beträge aus den Vorjahren zurückgefordert werden (vgl. Anhang 8 Ziffer der Direktzahlungsverordnung). + Jungbäume werden schnell befallen, wenn alte Bäume mit Befall nicht saniert werden. Mangelnde Feuerbrandsanierung in Obstgärten stellt das nachhaltige überleben des gesamten Obstgartens in Frage und ist eine Gefahr für die Nachbarschaft. Werden beitragsberechtigte Bäume nicht frei von Feuerbrandsymptomen gehalten, droht die Streichung und Rückforderung von Baumbeiträgen. Freundliche Grüsse Strickhof Fachstelle Obst David Szalatnay (szad) Erstellt am: Seite 7 von 7
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