Ackerbaustellen-Tagung
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- Hannelore Bach
- vor 7 Jahren
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1 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Ackerbaustellen-Tagung 24. bis 26. Januar 2017
2 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Erosion (Bodenabtrag) im ÖLN Lukas Grete, Abteilung Landwirtschaft
3 Auftreten von Erosion Erosionsereignisse können der Fachstelle Bodenschutz gemeldet werden. Das Auftreten von Erosion wird bei der ÖLN-Kontrolle kontrolliert. Verstoss gegen ÖLN = mehr als 1,5 m 3 Boden betroffen Naturbedingte, infrastrukturbedingte und durch Dritteinwirkungen verursachte Erosionsfälle sind keine ÖLN-Verstösse.
4 Naturbedingt? Extreme Niederschläge sind definiert ab Warnstufe 4 gemäss Meteo Schweiz. Menge/ Intensität > 50 mm / 1 h oder > 80 mm / 24 h oder > 110 mm / 48 h oder > 130 mm / 72 h
5 Infrastrukturbedingt? Wenn der Bodenabtrag einzig auf defekte Infrastruktur (zum Beispiel eine defekte Meteorwasserleitung) zurückzuführen ist, so liegt kein Verstoss gegen den ÖLN vor.
6 ÖLN-Verstoss Der Sachverhalt wird von einem Kontrolleur schriftlich festgehalten. Bei erstmaligem Auftreten von Erosion werden die Direktzahlungen nicht gekürzt. Der Bewirtschafter ist aber verpflichtet die Ursache zu beheben
7 Variante 1: Anerkannter Massnahmenplan Der Massnahmenplan muss bewilligt werden. Die Bewilligung wird durch die Fachstelle Bodenschutz erteilt. Der bewilligte Massnahmenplan muss innert Jahresfrist ab dem Kontrolldatum vorliegen.
8 Variante 1: Anerkannter Massnahmenplan Massnahmenpläne können zusammen mit der Beratung (Strickhof) erarbeitet werden. Auch diese müssen von der Fachstelle Bodenschutz bewilligt werden. Bei verspäteten Massnahmenplänen tritt automatisch Variante 2 Frei gewählte Massnahmen in Kraft.
9 Variante 2: Frei gewählte Massnahmen Wenn sich der Bewirtschafter für Variante 2 Frei gewählte Massnahmen entscheidet, müssen die Massnahmen nicht bewilligt werden.
10 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Bodenbedeckung Lukas Grete, Abteilung Landwirtschaft
11 Ansaattermine Bei Kulturen, die vor dem 31. August geerntet werden, muss eine Winterkultur, Zwischenfutter oder Gründüngung angesät werden. Neu: Der fixe Termin für die Ansaat einer Bodenbedeckung ist aufgehoben. Neu: Die minimale Dauer einer Bodenbedeckung ist aufgehoben.
12 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion Lukas Grete, Abteilung Landwirtschaft
13 120 % Kürzung Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion Weniger als 90 Prozent Grundfutter Mindestanteil aus Wiesen- und Weidefutter nicht eingehalten Zu- und Wegfuhr von Futtermitteln sind nicht mit Lieferscheinen belegt
14 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Ackerschonstreifen Lukas Grete, Abteilung Landwirtschaft
15 Ackerschonstreifen Auf Flächen mit Ackerschonstreifen, werden keine Extenso- und Einzelkulturbeiträge mehr bezahlt.
16 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Zuckerrüben Lukas Grete, Abteilung Landwirtschaft
17 Mindestliefermenge Zuckerrüben Die Mindestliefermenge von Zuckerrüben zur Zuckerproduktion ist aufgehoben. Der Einzelkulturbeitrag pro ha beträgt 2017 Fr pro ha. Die Vertragspflicht mit den Zuckerfabriken bleibt unverändert.
18 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Neuanschaffung Spülsystem für Spritzen Lukas Grete, Abteilung Landwirtschaft
19 Neuer Ressourceneffizienz-Beitrag Für die Aufrüstung von Spritzen mit einem Spülsystem zur Spritzenreinigung Einmaliger Beitrag 50 % der Anschaffungskosten, aber maximal Fr.
20 Separater Spülwasserkreislauf Amt für Landschaft und Natur
21 Neues Agridea-Merkblatt Amt für Landschaft und Natur
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