Jetzt wird es ernst. Neue Agrarpolitik Pflanzenbau

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1 Nr. 5/2014 die grüne Neue Agrarpolitik Pflanzenbau 21 Jetzt wird es ernst Bild: Katharina Scheuner Die neue Agrarpolitik führt zu verschiedenen Veränderungen im Ackerbau. Belohnt werden insbesondere Anbauverfahren und Techniken, die Boden, Wasser, Luft und Biodiversität schonen. Damit soll die Landwirtschaft den klimatischen und gesellschaftlichen Anforderungen besser gerecht werden. Darüber hinaus führt die Anpassung der Einzelkulturbeiträge zu kleineren Unterschieden zwischen den Deckungsbeiträgen der Kulturen. Es lohnt sich für jeden Betrieb, die Möglichkeiten auszuloten, um auch in Zukunft aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht einen optimalen Weg zu finden. Heinrich Hebeisen Der Autor arbeitet am BBZN Hohenrain und beim Kantonalen Pflanzenschutzdienst Luzern.

2 22 Pflanzenbau Neue Agrarpolitik die grüne Nr. 5/2014 Verzicht auf Herbizide Wer bei beitragsberechtigter schonender Bodenbearbeitung von der Ernte der vorausgehenden Hauptkultur bis zur Ernte der beitragsberechtigten Hauptkultur auf Herbizide verzichtet, kann einen zusätzlichen Beitrag von Fr /ha auslösen. Die Vorkultur muss das Feld unkrautfrei räumen. Eine Mulchsaat oder Streifensaat von Mais in eine abfrierende Gründüngung in Kombination mit hacken wäre möglich. Bei Raps nach Getreide, mit oder ohne abfrierende Begleitpflanzen, dürfte Getreidedurchwuchs eine Herausforderung darstellen. Direktsaaten von Kunstwiesen dürfen bis im Herbst des Ansaatjahres nicht mit Herbiziden behandelt werden. Für Flächen, die konsequent im Direktsaatverfahren bestellt werden, ist das eine interessante Variante, weil hier weniger Fahrspuren von Fahrgassen oder Mähdrescher auftreten. wird entschädigt Bilder: Heinrich Hebeisen Mit den Ressourceneffizienzbeiträgen werden bis 2019 Verfahren gefördert, welche die Ressourcen Boden, Wasser und Luft schonen. Dazu gehören schonende Bodenbearbeitungsverfahren, emissionsmindernde Ausbringverfahren und präzise Applikationstechniken. Als schonende Anbauverfahren gelten die Direktsaat (Fr /ha), die Streifenfrässaat und Strip-Till (Fr /ha) und die Mulchsaat (Fr /ha). Die Verfahren werden vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) detailliert beschrieben (siehe «die grüne» Nr. 3/2014). Es werden nur Hauptkulturen auf der Ackerfläche unterstützt, nicht aber die Ansaat von Gründüngungen und Zwischenkulturen. Bei der Anlage von Kunstwiesen wird nur für die Direktsaat ein Beitrag ausgerichtet. Von der Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zur Ernte der beitragsberechtigten Hauptkultur muss auf den Pflug verzichtet werden und darf maximal 1.5 kg/ha GlyphosatWirkstoff eingesetzt werden. Das entspricht n 4,16 l/ha Präparat mit 360 g/l (z. B. Glyphos, Touchdown System 4), n 3,33 l/ha Präparat mit 450 g/l (z. B. Roundup Max, Roundup Turbo) und n 3,125 l Präparat mit 480 g/l Wirkstoff (z. B. Roundup Power Max, Roundup Profi). Ein optimierter Einsatz von Glyphosatpräparaten wird umso wichtiger: kleinstmögliche Brühemenge (max. 200 l/ha), weiches Wasser (bei Wasserhärte über 25 fh Ammonsulfat oder z. B. Checkpoint vor dem Glyphosat beigeben) und aufnahmefähige Pflanzen. Bei der Direktsaat darf zwischen der Ernte der Vorkultur und der Saat der Hauptkultur keine ganzflächige Bodenbearbeitung als Stoppelbearbeitung oder für das Anlegen von Zwischenkulturen gemacht werden. Der Striegel mit einer Arbeitstiefe von zirka 2 cm darf eingesetzt werden. Um Fusarien und Mykotoxine nicht zu fördern, gibt es keine Beiträge für das pfluglose Anlegen von Weizen oder Triticale nach Mais. Beiträge für pfluglosen Anbau

3 Neue Agrarpolitik Pflanzenbau 23 Nr. 5/2014 die grüne Neophyten Mit verseuchte Flächen sind nicht mehr direktzahlungsberechtigt Flächen und Teilflächen mit einem hohen Besatz an Problempflanzen, insbesondere Blacken, Ackerkratzdisteln, Flughafer, Quecken, Jakobskreuzkraut oder invasiven Neophyten sind gemäss landwirtschaftlicher Begriffsverordnung (Artikel 16) nicht mehr landwirtschaftliche Nutzfläche und deshalb nicht mehr zu Direktzahlungen berechtigt. Solche Flächen haben auch keinen Anspruch auf Einzelkulturbeiträge (Art. 1 Einzelkulturbeitragsverordnung). Die Kantone müssen definieren, wie diese Regelung durchzusetzen ist. Es ist anzunehmen, dass diese Regelung auf Flächen, auf denen die Landwirte nachweislich und konsequent empfohlene Bekämpfungsmassnahmen umsetzen, weniger zum Tragen kommt. Dieses Vorgehen soll gewährleisten, dass betroffene Flächen gemeldet und Bekämpfungsmassnahmen getroffen werden. Unterblattspritzung werden finanziell Geräte für die Bild: Franz Christen unterstützt Die Technik der Unterblattspritzung lohnt sich vor allem in Gemüse, Kartoffeln und gegen Erdmandelgras in verschiedenen Kulturen. Für die Anschaffung von Neugeräten wird ein einmaliger Beitrag in der Höhe von 75% der Anschaffungskosten, maximal Fr pro Dropleg ausgerichtet. Beitragsberechtigt sind Zusatzvorrichtungen, die es erlauben, dass mindestens 50% der Düsen für die Behandlung der unteren Pflanzenteile und Blattunterseiten eingesetzt werden.

4 24 Pflanzenbau Neue Agrarpolitik die grüne Nr. 5/2014 Extenso auch für Ölsaaten Das Extenso-Programm wird weitergeführt unter den teilbetrieblichen Produktionssystembeiträgen. Es wird auf die Kulturen Eiweisserbsen, Ackerbohnen, Sonnenblumen und Mischungen aus Erbsen oder Ackerbohnen mit Getreide ausgedehnt. Im Getreidebau gilt die bisherige Gruppierung in Brot- und Futtergetreide nicht mehr. Neu kann jede Kultur für sich in Extenso angebaut werden (aber weiterhin gesamtbetrieblich). Die Winter- und Sommerform einer Getreideart gehört aber in die gleiche Gruppe. Getreide für Saatgutproduktion gilt neu auch als separate Gruppe. Die Voraussetzungen und Auflagen zum Extenso-Anbau und die Prämie bleiben unverändert. Die Kulturen müssen erntereif gedroschen werden, eine Ganzpflanzensilage ist nicht beitragsberechtigt. Schleppschlauch-Einsatz pro Hektare und Gabe entschädigt Wer flüssige Hof- und Recyclingdünger mit Schleppschlauch, Schleppschuh, Gülledrill oder mittels tiefer Gülleinjektion ausbringt, erhält Fr. 30. /ha und Gabe. Pro Fläche berechtigen maximal vier Güllegaben pro Jahr zu Beiträgen. Für Güllegaben zwischen dem 15. November und dem 15. Februar werden keine Beiträge gewährt. Pro Hektare und Gabe werden in der Nährstoffbilanz 3 kg N angerechnet. Bei einer mittleren Güllegabe von 30 m3 entspricht das zirka 10%. Der Schleppschlauch reduziert die Ammoniakverluste um 20 bis 40%.

5 Nr. 5/2014 die grüne Neue Agrarpolitik Pflanzenbau 25 Erosion bereits beim ersten Mal ein Verstoss Erosion wird bereits bei erstmaligem Auftreten als ÖLN-Verstoss geahndet, falls nicht genügend präventive Massnahmen getroffen wurden. Genügend präventive Massnahmen hat ein Betrieb getroffen, wenn er nach einer Tabelle in der Vollzugshilfe «Bodenschutz in der Landwirtschaft» 4 Punkte erreicht. Fruchtfolgen mit Kartoffeln haben grosse Schwierigkeiten, die nötigen 4 Punkte zu erreichen, wie folgendes Beispiel zeigt. Eine 80 Meter breite Hangparzelle mit der Fruchtfolge Silomais (Streifenfrässaat), Weizen (Mulchsaat) und anschliessender Gründüngung, Kartoffeln (Pflug), Weizen (Mulchsaat), 2 Jahre Kunstwiese, erreicht nur einen Punkt! Die betroffenen Branchen und einzelne Kantone beantragen beim Bundesamt für Landwirtschaft BLW eine Änderung dieser Regelung. Der Ansaattermin für Zwischenkulturen wurde für das Talgebiet vom 15. September auf den 1. September vorverlegt. In der Hügelzone bleibt der 15. September. Die positiven Auswirkungen der Zwischenkulturen sollen so besser ausgenutzt werden. Für eine spätere Ansaat, bis spätestens 30. September, besteht eine Kompensationsmöglichkeit: Die gleiche oder eine andere gleich grosse Fläche muss statt bis Mitte November bis Mitte Februar stehen bleiben. Es ist zu beachten, dass Gelbsenf und Buchweizen bei früher Saat im Herbst blühen und Samen bilden können, so dass die Gründüngung gemulcht werden muss. Dies aber nur, wenn es keine Bienen im Bestand hat. Zwischenkulturen im Talgebiet vor dem 1. September ansäen

6 26 Pflanzenbau Neue Agrarpolitik die grüne Nr. 5/2014 Blattläuse im Kartoffelbau ohne Sonderbewilligung bekämpfen Im Pflanzenschutz gibt es geringe Änderungen. Präventive Massnahmen, natürliche Regulationsmechanismen sowie biologische und mechanische Verfahren sollen bevorzugt werden. Am Prinzip der Schadschwellen und der Sonderbewilligungen wird festgehalten. Neu können gegen Blattläuse im Kartoffelbau die Mittel Plenum und Teppeki und gegen Kartoffelkäfer Oikos ohne Sonderbewilligung eingesetzt werden. Dafür wird Audienz voraussichtlich nicht mehr ohne Sonderbewilligung eingesetzt werden dürfen. Das selektive Mittel wird nur langsam angebaut und daher in der EU kritisch beurteilt. Aus dem gleichen Grund darf Audienz auch in Getreide nicht ohne Sonderbewilligung gegen Getreidehähnchen eingesetzt werden. Verschiebungen bei den Deckungsbeiträgen Deckungsbeitrag 2013 Deckungsbeitrag 2014, Fr / ha Deckungsbeitrag 2014, Fr / ha Deckungsbeitrag 2014, +Fr. 40. / ha Zuckerrüben ÖLN Raps ÖLN Eiweisserbsen EXT Eiweisserbsen ÖLN 0 Futter-WW ÖLN 1000 Weizen Top IPS Deckungsbeiträge Bei verschiedenen Ackerkulturen gehen die Deckungsbeiträge um Fr (Weizen Top IPS, Futterweizen ÖLN, Eiweisserbsen ÖLN) bis Fr (Raps ÖLN, Zuckerrüben ÖLN) zurück. Bei den Eiweisserbsen Extenso steigt der Deckungsbeitrag um Fr Beim Futterweizen (Futter-WW ÖLN) werden um Fr..75/dt tiefere Annahmegebühren angenommen. Da die Summe von Versorgungssicherheits-, Einzelkulturen- und Produktionssystembeitrag bei den meisten Kulturen tiefer ist als die bisherigen Flächenund Ackerbaubeiträge, ist der Deckungsbeitrag (DB) inklusive Direktzahlungen bei den meisten Kulturen um Fr /ha tiefer. Bei den Ölsaaten wurde der Einzelkulturenbeitrag von Fr auf Fr reduziert, bei Zuckerrüben von Fr auf Fr , ab 2015 sogar auf Fr /ha. Das neue ExtensoProgramm bei Eiweisskulturen erhöht die Attraktivität von Ackerbohnen und Eiweisserbsen etwas. Insgesamt wurden die Beiträge so angepasst, dass die Deckungsbeiträge der verschiedenen Kulturen näher beisammen liegen. Mit den in der Darstellung nicht berücksichtigten Ressourceneffizienzbeiträgen kann der DB inkl. Beiträge noch etwas aufgebessert werden. Die Betriebe werden motiviert, an freiwilligen Programmen wie Biodiversität, Qualitätsstufe 2 und Vernetzung, Ressourceneffizienz, Produktionssystemen und Landschaftsqualität teilzunehmen, um tiefere Direktzahlungen zu kompensieren. Allgemein fliessen mehr Beiträge ins Berggebiet, zulasten des Talgebiets. Meiste Änderungen erst ab Herbst 2014 Die Änderungen im Bodenschutz und Pflanzenschutz treten erst in der Vegetationsperiode 2014/15, also ab Herbst 2014, in Kraft. Für die Vegetationsperiode 2013/14 gelten die bisherigen ÖLN-Richtlinien. Der Landwirt muss sich für alle Programme bzw. Beiträge zusammen mit der Betriebsdatenerhebung im Frühjahr anmelden und die Direktzahlungen beantragen. Die Besonderheiten jedes Kantons betreffend Zeitpunkt und Methode (z. B. Agate) sind zu beachten.

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