Integrative Kindertagesstätte Abenteuerland. Eschenauaerstr Fürstenfeldbruck. Tagesstätten der Kinderhilfe FFB gemeinnützige GmbH
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- Martha Armbruster
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1 Integrative Kindertagesstätte Abenteuerland Eschenauaerstr. 7-9 Fürstenfeldbruck Tagesstätten der Kinderhilfe FFB gemeinnützige GmbH Stiftung Kinderhilfe Fürstenfeldbruck Inhaltsverzeichnis Leitsatz und Leitbild Seite 2 Personal Seite 2 Pädagogische Inhalte und Ziele Seite 3 Zusammenarbeit mit den Eltern Seite 4 Organisation Seite 4 Gesetzliche Grundlagen Seite 5
2 1.Leitsatz und Leitbild der integrativen Kindertagesstätte Abenteuerland Die Persönlichkeit des Kindes achten, seine Zugehörigkeit zur Gruppe sichern, mit Freude am Leben zur sozialen Mitverantwortung befähigen. Mit allen Sinnen Leben und Lernen in der Natur Kinder im Alter von 2,5 bis zur Einschulung. Kinder/Klientel Personal 1. Pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gruppendienst Erzieher / Erzieherinnen als Gruppenleitung weitere pädagogische Fachkräfte Kinderpfleger / Kinderpflegerinnen Praktikanten /Praktikantinnen 2. Fachdienste In unserer Integrationseinrichtung wird die fachliche Arbeit mit den Kindern durch Fachdienste erweitert. Der Einsatz des pädagogisch-psychologischen Fachdienstes richtet sich nach der Leistungsvereinbarung, die mit dem Kostenträger für die Förderkinder geschlossen wird. Medizinisch-therapeutische Fachdienste wie Ergotherapie, Krankengymnastik und Logopädie arbeiten befundorientiert nach ärztlicher Verordnung. Die Koordination dieser Fachdienste liegt in den Händen der Einrichtungsleitung. 2
3 Pädagogische Inhalte und Ziele 1. Kind sein dürfen Die Kindertagesstätte Abenteuerlandsoll für die Kinder ein Ort sein, an dem Wohlbefinden und Zeit haben dürfen ebenso wichtig sind, wie Förderung, Forderung und die Lust am eigenen Tun. Wir achten auf das ganzheitliche Lernen mit und in der Natur mit allen Sinnen. Wir beziehen die Spontaneität und die Direktheit kindlicher Fragen in unser Programm mit ein. Wir lassen die Kinder eigene Erfahrungen machen und gestalten hierfür einen geschützten Rahmen. Sie sollen Geborgenheit erfahren und Hilfe in Anspruch nehmen können. Eine wichtige Zielformulierung unserer Einrichtung heißt daher: 2. Persönlichkeit und Individualität 3 Hier darfst du Kind sein Jedes Kind ist einmalig. Es soll seine eigene Identität entwickeln können. Anregung zu Offenheit, Neugierde und Kontaktfreude einerseits sowie Abgrenzung und Konfliktfähigkeit andererseits gehören zur Persönlichkeitsförderung. Anderen zu helfen und sich helfen zu lassen sind Erfahrungen, die Kinder bis ins spätere Leben begleiten. Sie können auf diesem Weg emotionale Kompetenz entwickeln und ausbauen. Diesem Aspekt widmen wir als integrative Kindertagesstätte besondere Aufmerksamkeit. 3. Selbständigkeit und Eigenverantwortung Selbständigkeit ist ein persönlicher Vorteil für jedes Kind und eine Notwendigkeit für das Gruppenleben in der Kindertagesstätte. Mit unserer Unterstützung lernt das Kind seine Bedürfnisse und Wünsche wahrzunehmen und auszudrücken. Beim Aufenthalt in der Natur lernen sie Verantwortung, ebenso wie Achtung sich selbst und anderen Menschen gegenüber aber auch respektvollen Umgang mit der Natur. 4. Sozialerziehung und Gemeinschaftsfähigkeit Soziales Miteinander führt vom - ICH zum DU zum WIR - durch Integration in die Gemeinschaft. : DU Sagen, das heißt aufeinander zugehen, Andere sehen und selbst gesehen werden, dieser Vorgang setzt das ICH - Sagen voraus. Dies ist für ein Kind eine wichtige Entdeckung. 5.Wertebewusstsein - Werteorientierung Toleranz gegenüber unterschiedlichen Weltanschauungen, Religionen und Lebensentwürfen prägt unsere Arbeit innerhalb der Integrativen Kindertagesstätte Abenteuerland unter dem Dach der Tagesstätten der Kinderhilfe Fürstenfeldbruck gemeinnützige GmbH. 6. Integration Integration bedeutet Einbeziehung und Eingliederung in ein Ganzes. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist im Grundgesetz festgeschrieben und daher ein uneingeschränktes Grundrecht für alle Kinder und Erwachsenen in unserem Land. Kinder mit und ohne Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder sollen ihre Begabungen und Grenzen erkennen, diese akzeptieren und damit umgehen lernen. Durch das gemeinsame Erleben eröffnen wir den Kindern die Möglichkeit, sich und den anderen zu sehen, Freundschaften zu schließen, voneinander und miteinander zu lernen und Schwierigkeiten gemeinsam zu bewältigen. Jedes Kind ist einzigartig und von besonderer Persönlichkeit. Deshalb hat auch jedes einzelne Kind einen anderen Integrationsbedarf. Dazugehörigkeit ist das Schlüsselwort, das Fachkräfte integrativ
4 denken und handeln lässt. Der Integrationsansatz nimmt ständig Maß an dieser grundlegenden Überzeugung. Diese Einstellung erwarten wir auch von den Eltern. Unter Integration verstehen wir speziell das Zusammenleben von Kindern mit und ohne Behinderung bzw von einer solchen bedroht in einer Gruppe mit einem wohldurchdachten Programm- und Förderangebot das Aneignen sozialer Fähigkeiten durch den gemeinsamen Gruppenalltag das Annehmen von Stärken und Schwächen jedes Kindes die Entwicklung von gegenseitiger Akzeptanz und Toleranz die Erweiterung des persönlichen Entfaltungsraumes durch eine vertraute Umgebung Für die Integrationskinder werden Förderpläne erarbeitet. Die Therapie ist in den Alltag eingebunden. Es gelten die verbindlich gefassten Leistungsbeschreibungen des Bezirks Oberbayern. Die pädagogische Konzeption orientiert sich zur Erfüllung der Bildungs- und Erziehungsaufgaben an den Inhalten des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans. Zusammenarbeit mit den Eltern Wochenpläne und Projektpläne informieren die Eltern. Fotowände dokumentieren die Aktivitäten. Die Eltern werden zu unterschiedlichen Themen in die Einrichtung eingeladen. Die Eltern haben jederzeit die Möglichkeit sich in einem Elterngespräch über den aktuellen Entwicklungsstand ihres Kindes zu informieren. Der Elternbeirat wird nach den Vorgaben des BayKiBiG gewählt und in regelmäßigen Sitzungen informiert und zu allen Änderungen und Neuerungen gehört. Organisation 1. Aufnahmeverfahren Wir treffen aus den angemeldeten Kindern eine Auswahl nach Alter, Geschlecht, Wohnort. Wir sind dabei bemüht dringliche häusliche Situation (z. B. bei alleinerziehenden Eltern oder wenn beide Eltern berufstätig sind) mit zu berücksichtigen. Die Aufnahme der Integrationskinder erfolgt nach der Feststellung von Auffälligkeiten in der Entwicklung des Kindes durch Kinderärzte und andere Fachstellen oder durch andere Kindereinrichtungen. Wir führen mit den Eltern ein Anamnesegespräch und beobachten das Kind im Spiel mit den Erwachsenen, bei Anforderungen und mit den anderen Kindern zusammen. Wir beraten und begleiten die Eltern bei der Beantragung des Integrationsplatzes. 2. Gruppenstärke und zusammensetzung Die Gruppen bestehen je aus 10 Regelkindern und 5 Integrationskindern. Wir achten auf eine Mischung von Alter, Geschlecht und Förderbedarf, so dass die Kinder voneinander und miteinander lernen und leben können. 3. Räumlichkeiten Jede Gruppe hat einen Gruppenraum zur Verfügung, zur gemeinsamen Benutzung gibt es einen Ruheraum und einen Multifunktionsraum, der zur Einzel- und Kleingruppenförderung und für Logopädie und Ergotherapie genutzt wird. Im Eingangsbereich gibt es eine Kreativecke, wo die Kinder malen können. Daneben gibt es ein Bad mit drei WC und vier 4
5 Waschbecken für die Kinder, sowie eine Küche in der das Mittagessen für die Kinder erwärmt und die gemeinsame Brotzeit hergerichtet wird. 4. Außenbereich Ein großer Garten mit altem Baumbestand, der bewusst ohne Spielgeräte belassen wird, um den Kindern die Möglichkeit zu geben kreativ mit der Natur umzugehen. 5.Öffnungs-und Buchungszeiten Unsere Tagesstätte ist geöffnet: Montag bis Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr Buchungsgebühren: Bis 4 Std. Bis 5 Std. Bis 6 Std. Bis 7 Std. Bis 8 Std. Bis 9 Std. Bis 10 Std. 130,00 145,00 160,00 175,00 190,00 205,00 220,00 6. Ferien Unsere Tagesstätte hat 30 Schließtage, die sich an den Schulferien orientieren. Gesetzliche Grundlagen Finanziert wird unsere Tagesstätte nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz von der Stadt und dem Landkreis Fürstenfeldbruck. Die Förderkinder werden des Weiteren entweder vom Bezirk Oberbayern nach dem 54 Sozial Gesetz Buch XII oder vom Jugendamt nach dem 35a SGBVIII bezuschusst. 5
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