Novelle EfbV und Novelle AbfBeauftrV

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1 Novelle EfbV und Novelle AbfBeauftrV Foliensatz zur Informationsveranstaltung von RP Darmstadt + IHK Wiesbaden am 26. September 2017 Ruth Feldmann Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung IV Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, Dez. 42 Darmstadt, Lessingstraße den , September Wiesbaden Fon: ruth.feldmann@rpda.hessen.de Fax: Internet:

2 Rechtslage EfbV EfbV vom maßgebliche Änderung durch 2. Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung Inkrafttreten zum Inkrafttreten Entsorgungsfachbetriebe-Register erst zum Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

3 Ziel der Novelle EfbV Ausbau, Vereinheitlichung + Stärkung des bewährten Zertifizierungsinstruments Abbau von Rechts- und Anwendungsunsicherheiten gemeinsames Regelwerk für Efb + EntsGem Verbesserung der Überwachung durch Zertifizierer / Sachverständige Verbesserung des Behördenvollzugs 3 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

4 Betriebsorganisation Sicherstellung von Überwachung + Kontrolle durchgeführter abfallwirtschaftlicher Tätigkeiten Dokumentation von - Verantwortlichkeiten (Funktionsbeschreibungen, Orgapläne) - Arbeitsabläufen (Arbeitsanweisungen) 4 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

5 Ausstattung verantwortliche Person für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes (ggf. = Inhaber) je Standort (Ausnahme: Beaufsichtigung mehrerer Standorte, wenn sachgemäße Erfüllung der Aufgaben nicht beeinträchtigt) ausreichendes sonstiges Personal angemessene gerätetechnische Ausstattung Einsatzpläne 5 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

6 Zuverlässigkeit Inhaber + verantwortliche Person für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes Regelunzuverlässigkeit ab Bußgeld Vorlage von - Gewerbezentralregisterauszug - Führungszeugnis erstmalig + alle 3 Jahre - jährliche Zuverlässigkeitserklärung 6 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

7 Fach- + Sachkunde Fachkunde für Inhaber (falls selbst leitend) + verantwortliche Person für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes Nachweis von - einschlägigem Abschluss - Praxiserfahrung - Lehrgangsteilnahme + Fortbildung alle 2 Jahre Sachkunde für sonstiges Personal (Einarbeitungsplan + regelmäßige Fortbildung) 7 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

8 Versicherungsschutz - Betriebshaftpflicht auch für Händler + Makler - Umwelthaftpflichtversicherung + Umweltschadenversicherung, falls Besitz der Abfälle - Kfz-Haftpflichtversicherung für Sammler + Beförderer 8 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

9 Betriebstagebuch alle Infos zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Abfälle festgelegte Mindestinhalte einsehbar je Anlagenstandort, in Papierform oder elektronisch wöchentliche Zusammenfassung (bisher täglich) im Fall der Führung von Einzelblättern für verschiedene Tätigkeitsbereiche oder Betriebsteile Dokumentation regelmäßiger Prüfung durch Leitungspersonal 9 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

10 abfallwirtschaftliche Tätigkeit entsprechend öffentlich-rechtlicher Vorschriften Vorliegen von Genehmigungen, Planfeststellungen, Drittbeauftragung nur an andere Efb, es sei denn, der Beauftragungsumfang ist unerheblich 10 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

11 Möglichkeiten der Zertifizierung Zertifizierung durch eine technische Überwachungsorganisation (= TÜO) Überwachungsvertrag mit TÜO Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft (= EntsGem) Zertifizierung durch Überwachungsausschuss 11 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

12 Überwachungsvertrag mit TÜO schriftlich festgelegte Mindestinhalte u. a. mit Einstufung durch Sachverständige - Tätigkeit (Sammeln, Lagern, Makeln, ) - Beschreibung Anlagentechnik (z. B. Nummer 4. BImSchV) - bei Verwertung: Benennung Verwertungsstufe (Abfallhierarchie) + Angabe, ob vorbereitendes oder abschließendes Verfahren 12 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

13 Vorprüfung durch TÜO vor eigentlicher Zertifizierung (bislang nur bei Entsorgergemeinschaften) Umfang - Betriebsorganisation - Genehmigungssituation - Zuverlässigkeit - Fachkunde Zertifizierer entscheidet, ob ggf. Ortstermin Dokumentation der Vorprüfung 13 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

14 Zustimmung zum Überwachungsvertrag mit TÜO Zustimmung durch Behörde des Zertifizierers Beteiligung der Behörde des Efb (4-Wochen-Frist zur Stellungnahme) Konkretisierung des Prüfmaßstabs - Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse, - Dokumentation der Vorprüfung Regelung der Zustimmungsvoraussetzungen - Vertrag + Sachverständige entsprechen den gesetzlichen Anforderungen - positive Vorprüfung 14 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

15 Entsorgergemeinschaft Satzung - schriftlich, Inhalte wie Überwachungsvertrag Überwachungsausschuss - Entscheidung über Erteilung / Entzug von Zertifikaten - Teilnahmerecht der Behörden an Sitzung Anerkennung Entsorgergemeinschaft - Satzung + Sachverständige in Ordnung, Ausschuss vorhanden - siehe Überwachungsvertrag TÜO 15 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

16 Mitgliedschaft in Entsorgergemeinschaft positive Vorprüfung (siehe TÜO) keine Behördenbeteiligung vorab Mitteilung der Dokumentation der Vorprüfung - an Behörde des Zertifizierers und von dort aus - an Behörde des Efb 16 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

17 Sachverständige Anpassung der Anforderungen an Regelungen des Umwelt-Audit-Gesetzes - Zuverlässigkeit - Unabhängigkeit - Fach- / Sachkunde Positivdefinitionen + negative Regelbeispiele z. B. Regelunzuverlässigkeit ab 500 Bußgeld Kontrolle durch TÜO / EntsGem Behörde kann Nachweise verlangen 17 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

18 Überwachungstermine Prüfung der Anforderungen an den Efb durch TÜO / EntsGem Grundlage: Überwachungsplan mind. 1 Vor-Ort-Termin je Jahr + Standort ergänzend unangekündigte Vor-Ort-Termine Möglichkeit der Teilnahme der Behörde alle 3 Jahre witness-audit (2. Sachverständiger) Sachverständigenwechsel alle 5 Jahre 18 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

19 Zertifikate + Überwachungsberichte einheitliche Gestaltung des Zertifikats - Standort des Betriebs (Einschränkung möglich) - Anlagen - Entsorgungstätigkeiten (Einschränkung möglich) - Abfallarten (Einschränkung möglich) (mit Abfallschlüssel und Herkunftsbereich) Mindestinhalte der Überwachungsberichte 19 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

20 Efb-Register Inkrafttreten der Regelungen zum elektronische Übermittlung von Zertifikat + Bericht vom Zertifizierer an Behörde Übermittlungspflicht an Behörde entfällt Einstellung von Zertifikat in öffentlich zugängliches Register Betrieb des Systems ggf. bereits ab Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

21 21 Ruth Feldmann Novelle EfbV + 21 AbfBeauftrV

22 22 Ruth Feldmann Novelle EfbV + 22 AbfBeauftrV

23 Rechtslage AbfBeauftrV AbfBeauftrV vom maßgebliche Änderung durch 2. Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung Inkrafttreten zum Übergangsvorschrift Fortbildungen für Abfallbeauftragte müssen bis spätestens nachgewiesen werden 23 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

24 Ziel der Novelle AbfBeauftrV Anpassung an die aktuelle Rechtslage und den technischen Fortschritt (alte Fassung aus 1978) Änderungen im Adressatenkreis Harmonisierung mit 5. BImSchV 24 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

25 Bestellungsverpflichtung für Anlagenbetreiber Anlagen der Nrn. 1-7 und 9-10 der 4. BImSchV > 100 Mg/a gefährliche Abfälle > Mg/a nicht gefährliche Abfälle Anlagen Nr. 8 der Verfahrensart G 4. BImSchV Deponien (bis zur endgültigen Stilllegung) Krankenhäuser + Kliniken (> 2 Mg/a gef. Abfälle) Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5, soweit in ihnen Abfälle entsorgt werden (ab Einwohnergleichwerten) 25 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

26 weitere Bestellungsverpflichtung Bestellungsverpflichtung für Besitzer i. S. d. 27 KrWG (Hersteller und Vertreiber) - Abfälle gemäß VerpackV (z. T. Mengenschwellen) - Elektrogeräte (bei Vertreibern: Verkaufsfläche ab 400 qm) - Batterien - freiwillige Rücknehmer (Mengenschwellen) Bestellungsverpflichtung für Betreiber von Rücknahmesystemen 26 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

27 Bestellungsoptionen gemeinsame Abfallbeauftragte - ein Verpflichteter und z. B. mehrere Anlagen - sachgemäße Aufgabenerfüllung darf nicht beeinträchtigt sein gemeinsame Aufgabenwahrnehmung - z. B. mit Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten und / oder Gewässerschutzbeauftragten 27 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

28 Anordnung von Bestellungen falls ansonsten keine Bestellpflicht besteht je nach - Art und Umfang der gehandhabten Abfälle - technischen Problemen bei der Vermeidung / Verwertung / Beseitigung der Abfälle - Eignung der Produkte / Erzeugnisse. Probleme bei der Entsorgung hervorzurufen mehrere Abfallbeauftragte - Anzahl entsprechend Sicherstellung der sachgemäßen Aufgabenerfüllung 28 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

29 Ergänzende Regelungen 1/2 Konzernbeauftragter - auf Antrag - mehrere Unternehmen unter Leitung eines herrschenden Unternehmens - herrschendes Unternehmen ist zu Weisungen in allen abfallwirtschaftlichen Entscheidungen berechtigt - jedes selbständige Unternehmen verfügt über qualifiziertes Hilfspersonal 29 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

30 Ergänzende Regelungen 2/2 externe Abfallbeauftragter - auf Antrag - sachgemäße Aufgabenerfüllung darf nicht beeinträchtigt sein Befreiung von der Bestellung - auf Antrag - im Einzelfall - unter Berücksichtigung von Größe der Anlage / Rücknahmesystem / -stelle Art und Menge der Abfälle 30 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

31 Anforderungen Zuverlässigkeit - Anpassung an 5. BImSchV - Regelunzuverlässigkeit, z. B. ab 500 Bußgeld / wiederholter oder grob pflichtwidriger Verstoß als Beauftragter Fachkunde - Anpassung an AbfAEV - schulische / berufliche Ausbildung / Qualifikation - mind. einjährige Berufserfahrung - Fortbildung, mind. alle 2 Jahre 31 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

32 Pflichten des Abfallbeauftragten Überwachung Information der Betriebsangehörigen Beratung des Unternehmers und der Betriebsangehörigen Motivation und Initiativfunktion alle betrieblichen + externen Entsorgungsschritte Vortragsrecht und jährlicher, schriftlicher Bericht an den Anlagenbetreiber 32 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

33 Pflichten des zur Bestellung Verpflichteten schriftliche Bestellung + unverzügliche Anzeige (auch bei Änderungen + Abberufung) Information des Betriebsrats Prüfpflicht bzgl. Zuverlässigkeit + Fachkunde Unterstützungspflicht in den Aufgaben Beteiligungspflicht bei bestimmten Entscheidungen Sicherstellung Vortragsrecht Benachteiligungsverbot + Kündigungsschutz 33 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

34 wesentliche Angaben zur Anzeige des Abfallbeauftragen Name und Sitz des Unternehmens Grundlage der Bestellpflicht Name des Abfallbeauftragten Qualifikation des Abfallbeauftragten Zuständigkeitsbereich + sonstige Aufgaben des Abfallbeauftragten (Organigramm) Gültigkeit der Bestellung schriftliche Bestellung 34 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 35 Ruth Feldmann Novelle EfbV + AbfBeauftrV

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