Ergebnisse der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften vorgestellt Pressemitteilung vom:

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1 Ergebnisse der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften vorgestellt Pressemitteilung vom: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs, Professor U. Müller, hat heute in einer Pressekonferenz den achten zusammenfassenden Bericht der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen vorgestellt. Die darin aufgeführten Feststellungen von allgemeiner Bedeutung dienen zum einen der Information von Landtag, Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden. Zum anderen versteht Präsident Müller den Bericht auch als eine Dienstleistung für die Kommunen. Da es sich um vergleichende Prüfungen ähnlich strukturierter kommunaler Körperschaften handelt, zeigen sich Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Erledigung gleicher Verwaltungstätigkeiten. Dies ermöglicht gerade auch nicht geprüften Städten und Gemeinden Risiken früher zu erkennen bzw. Fehlentwicklungen entgegenzusteuern. Das verdeutlicht den großen Nutzen der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen, die durch die Bereitstellung solcher Entscheidungshilfen die kommunale Selbstverwaltung nachhaltig stärkt. Dies gilt nach den Worten von Professor U. Müller umso mehr, als er das Niveau der Prüfungen in den vergangenen Jahren kontinuinuierlich gesteigert hat. Mit einem gewissen Stolz kann man sagen, dass diesem Bericht Prüfungen zu Grunde liegen, die allesamt Neuland betreten. Im gesamten Bundesgebiet gab es bislang nichts Vergleichbares. Dem achten zusammenfassenden Bericht liegen 5 im Berichtszeitraum beendete Prüfungen zu Grunde, in die 97 kommunale Körperschaften einbezogen wurden. Prüfungsthemen waren: Versicherungsverträge, Kommunale Gebietsrechenzentren, die Unterhaltung von Gewässern, die Vollprüfung bei 30 Gemeinden und die Abfallwirtschaft im Regierungsbezirk Kassel. Präsident Müller erläuterte die Prüfungen und stellte einige interessante Ergebnisse vor.

2 Die meisten Kommunen sind überversichert (Seite 6) Die Ausgaben für den Versicherungsschutz liegen deutlich höher als die Entschädigungszahlungen, die nur einen Anteil von 22 Prozent im Vergleich zu den Ausgaben für Versicherungsschutz ausmachten. In keiner der Städte und Gemeinden waren die Entschädigungen höher als die Versicherungsbeiträge. 90 % aller Schäden liegen unter DM, kein Schaden lag über DM. Die Rücklage ist die Versicherung der Städte und Gemeinden. Präsident Müller hat keine Bedenken, wenn in Schadenfällen auf die Allgemeine Rücklage zurückgegriffen oder eine Sonderrücklage sukzessive aufgebaut wird. Die Städte und Gemeinden können mit Selbstversicherung, Anpassung des Versicherungsschutzes und Ausschreibung des Versicherungsschutzes sparen. Selbstversicherung ist mit Erhöhung der Rücklagen und des Verwaltungshaushalts möglich. Das durchschnittliche Einsparpotenzial je Stadt oder Gemeinde liegt zwischen DM und DM je Jahr (Seite 20). Auch Versicherungsleistungen müssen ausgeschrieben werden. Das sind die zusammengefassten Ergebnisse der Prüfung "Versicherungsverträge" bei 43 Städten und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen und Einwohnern. Einbezogen wurden die Haushaltsjahre 1994 bis 1997, womit die Feststellungen auf einem Datenvolumen von 172 Versicherungsjahren (43 Kommunen mal vier Haushaltsjahre) basieren. Auffällig waren nach Professor U. Müller die starken Unterschiede zwischen den betrachteten Kommunen: Bezogen auf den Einwohner lagen die Versicherungsbeiträge zwischen 6,63 DM (in Einhausen) und 21,35 DM (in Modautal). Im Verhältnis zum Verwaltungshaushalt lagen sie zwischen 0,31 % und 1,25 %. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Versicherungsverträgen ist nach den Erkenntnissen der Überörtlichen Prüfung das Verhältnis von Beiträgen zu Entschädigungen von großer Bedeutung. Betrug die höchste Entschädigungsquote, nämlich die bei der Gebäudeinhaltsversicherung, noch immerhin 55 %, lag die der Rechtschutzversicherungen bei unter 1 %.

3 Betrachtet man daneben noch die relativ geringen Schadensummen sollten die Städte und Gemeinden ihren Versicherungsschutz überdenken. Als Entscheidungshilfe empfiehlt Präsident Müller vier Maßnahmen: Die überwiegende Zahl der Schadensfälle liegt in einem Bereich, der durch eine entsprechende Risikovorsorge beispielsweise durch die Allgemeine Rücklage oder eine aufzubauende Selbstversicherungsrücklage gedeckt werden kann. Die Kommunen sollten nur Risiken versichern, die Schäden ausgleichen, die ansonsten die Handlungsfreiheit der Städte und Gemeinden einschränken könnten. Eine Entscheidungsregel für die Grenze der Selbstversicherung für Großschäden ist in dem Bericht enthalten (Seite 17). Eine weitere Optimierung der Versicherungskosten ist durch die Änderung der Vertragsformen, insbesondere des Umfangs des Versicherungsschutzes, zu erreichen. Hier kommen beispielsweise in Frage: Abschluss von Flottenversicherungsverträge für Kraftfahrzeuge, Vereinbarung von Selbstbeteiligungen, Vereinbarung längerer Vertragslaufzeiten, wenn damit Rabatte ermöglicht werden. Außerdem sind entsprechend der geltenden Rechtslage alle Versicherungen, deren geschätzter Wert über DM liegt, öffentlich auszuschreiben. Schließlich sollten sich die Kommunen die Versicherung von Risiken, die sie nicht selbst betreffen und die daher eine freiwillige Leistung darstellen, überlegen. Dies gilt zum Beispiel für zusätzliche private Unfallversicherungen für Gemeindevertreter. Kommunale Gebietsrechenzentren nur bedingt wettbewerbsfähig (Seite 24) Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die drei kommunalen Gebietsrechenzentren sind widersprüchlich. Da ab dem Jahr 2001 die Landeszuschüsse entfallen, müssen die Rechenzentren im Markt gegen private und andere öffentliche Anbieter unter den Bedingungen eines Preis- und Leistungswettbewerbs bestehen. Diesen Wettlauf um Marktanteile treten sie unter einer rechtlichen Konstruktion an, die ihnen unabhängiges, an wirtschaftlichen Notwendigkeiten orientiertes Handeln untersagt oder erschwert.

4 Andererseits ist selbst die klassische Zweckverbandskonstruktion in einem wichtigen Punkt, den Umlagen, beschnitten: Mitglieds- und Kundenverhältnis sind ungünstig miteinander verknüpft. Auch dies lähmt die für eine radikale Veränderung der Strukturen notwendige Entscheidungskraft. Die Zweckverbände sollen in Mitgliedschafts-, Entscheidungsund Führungsstrukturen in Richtung auf Kapitalgesellschaften umgestaltet werden. Kunden- und Mitgliedsverhältnis sind zu trennen. Die finanzielle Haftung der Gesellschafter bleibt davon unberührt. Das Rechenzentrum soll den Anteilseignern über die Geschäftsstrategie rechenschaftspflichtig sein, nicht jedoch über die Preisgestaltung oder andere Fragen der operativen Geschäftsführung. Die Unterstellung der Rechenzentren unter die Rechtsaufsicht der drei Regierungspräsidien erschwert eine übergreifende Sicht und den für die Finanzaufsicht als Teil der Rechtsaufsicht notwendigen Vergleich zwischen den Häusern. Am Beispiel der finanziellen Eigenständigkeit der Rechenzentren kann für öffentliche Betriebe insgesamt abgeleitet werden, dass parallel dazu immer eine Deregulierung notwendig ist. Andernfalls werden Einrichtungen in einen Wettbewerb entlassen, in dem sie auf Grund ihrer beschränkten Handlungsfreiheit nicht bestehen können. Ferner muss ein wirtschaftliches Scheitern als Szenario berücksichtigt werden, wenn öffentliche Betriebe in den Wettbewerb entlassen werden. Fusionen, wie die der süd- und mittelhessischen Rechenzentren, die heute die Kommunale Informationsverarbeitung in HessenFehler! Textmarke nicht definiert. bilden, gelingen nur, wenn die politische Entscheidungskraft ausreicht, um die betriebswirtschaftlich möglichen Synergien tatsächlich zu realisieren. Hierzu gehört regelmäßig der Abbau von Personal und die Aufgabe von dezentralen Standorten. Zwischenlösungen und Übergangsregelungen erschweren das Zusammenwachsen der fusionierten Einheiten und sind teuer. Soweit nach Präsident Müller die wesentlichen Feststellungen der Prüfung dieser Zweckverbände, deren Aufgabe es ist, den Bedarf ihrer Mitglieder auf ihrem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik umfassend durch Produkte und Dienstleistungen abzudecken. Besonders erwähnenswert ist ihm die Tatsache, dass die Rechenzentren nach Einstellung der Landeszuweisungen zunächst Verluste erwirtschaften werden. Zwar hatten die Kommunalen Gebietsrechenzentren

5 beispielsweise im Geschäftsjahr 1997 Jahresüberschüsse zwischen 1,16 Mio. DM und 1,91 Mio. DM ausgewiesen; betrachtet man jedoch gleichzeitig die Landeszuweisungen, so ist festzustellen, dass diese zwischen fünf mal und 22 mal höher waren. Am Gesamtumsatz lag der Anteil der Landeszuweisungen zwischen 21 % und 39 % (Tabelle Seite 31). Um bei diesen Bedingungen im Wettbewerb mit anderen Anbietern bestehen zu können, müssten die derzeitigen Verbandsstrukturen geändert werden. Schnelle und sachgerechte Entscheidungen werden wesentlich für die Zukunft dieser Verbände sein. Aus der Praxis bietet sich die Anlehnung an die Führungsstruktur der Aktiengesellschaften mit Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand an. Hochwasserschutz am effektivsten durch großflächige Wasserverbände (Seite 46) In den letzten Jahrzehnten wurde Gewässerunterhaltung überwiegend als Gewässerausbau und zum Erhalt der Vorfluter betrieben. Mittlerweile lassen sich Ansätze zur naturnahen Gewässerunterhaltung erkennen. Der finanzielle Bedarf der Verbände ist eng mit der Art des Hochwasserschutzes verbunden. Verbände mit technischen Hochwasserschutzanlagen sind mit Folgekosten stärker belastet als Verbände mit naturnaher Hochwasserrückhaltung. Die günstigste Verbandsstruktur umfasst den gesamten Einzugsbereich eines Gewässers. Verbände, die nur einzelne Gewässerabschnitte betreuen, sind weniger effizient, teurer und beim Hochwasserschutz weniger leistungsfähig. Geschlossenes System Halboffenes System Offenes System Verbandsschauen sind notwendig, um in regelmäßigen Abständen Schwachstellen und Mängel am Gewässer feststellen zu können, ihre Beseitigung zu planen und zu kontrollieren. Die Verbandsschautermine sind mit den Schauterminen der Behörden nach 79 Hessisches Wassergesetz zu verbinden.

6 Die "Unterhaltung von Gewässern" in den Jahren 1995 bis 1998 wurde bei zwölf Wasser- und Bodenverbänden untersucht, deren Haushaltsvolumen über DM lag. Sie betreuten Gewässerkilometer und gaben dafür im Durchschnitt DM je Kilometer und Jahr aus. Die Ausgaben für den technischen Hochwasserschutz bilden den Schwerpunkt bei den Investitionen und prägen die Haushaltsvolumina der Verbände. Sie sind extrem kostenintensiv und deshalb mit besonderer Aufmerksamkeit zu bedenken. Ohne Wertung einer Notwendigkeit und nur zur Verdeutlichung der Kostenrelation erläutert Präsident Müller dies an einem Beispiel: So hat der Wasserverband Schwarzbach-Ried für 17,3 Mio. DM ein Hochwasserrückhaltebecken mit einem Fassungsvermögen von Kubikmetern errichtet. Für den Neubau eines naturnahen Retentionsraumes mit einem Fassungsvermögen von Kubikmetern plant der Wasserverband Gersprenztal einen Investitionsbedarf von 3,4 Mio. DM. Dieses Hochwasserrückhaltebecken ist im Vergleich zu dem Retentionsraum je Kubikmeter mehr als sechs mal teuerer. Zukunftsweisendes Prüfungskonzept erstmals umgesetzt (Seite 64) Erstmals wurden nach den Worten des Präsidenten 30 Gemeinden mit bis zu Einwohnern einer "Vollprüfung" unterzogen. Auf der Grundlage dieser wissenschaftlich entwickelten Konzeption werden Städte und Gemeinden als Ganzes untersucht, mit der Maßgabe, eine möglichst genaue Zuordnung der Kosten zu den kommunalen Aufgaben zu ermöglichen. Hierzu wurden Kennzahlen entwickelt, die Quervergleiche über alle Gemeinden zulassen. Dadurch bieten sich den Kommunen Planungs- und Steuerungsmechanismen zur Aufgabenerfüllung. Die Überörtliche Prüfung hat folgende Ziele verglichen: Sicherstellung der Haushaltsstabilität Sinnvoller Leistungsumfang für den Bürger Angemessene Gebühren und Entgelte Wirtschaftliche Leistungserbringung Hohe Planungs- und Steuerungsqualität Neben den bewährten interkommunalen Vergleichen erhalten hierbei die Städte, Gemeinden und Kreise als zusätzlichen Service gleichzeitig ein sehr umfassendes und für sie kostenloses Gutachten über ihre

7 Haushaltssituation und damit eine hervorragende Basis für ihre Finanzplanung. Auch wegen dieses offensichtlichen Vorteils stieß die Prüfung auf eine hohe Akzeptanz bei den Kommunen. Professor U. Müller kündigt an, dass es sich dabei um die Premiere einer Untersuchungsmethodik seiner Behörde handelt; weitere Prüfungen dieser Art laufen bereits. Inzwischen bitten sogar einzelne Gemeinden um die Einbeziehung in eine Vollprüfung. Mittelfristig soll bei allen Kommunen im Fünfjahresturnus eine solche Vollprüfung durchgeführt werden. Verkürzte Restlaufzeiten und Überkapazitäten führen zu Problemen der "Abfallwirtschaft im Regierungsbezirk Kassel" (Seite 94) Der Bau einer weiteren thermischen Verbrennungsanlage sowie der Ausbau bestehender Anlagen erscheint wirtschaftlich nicht sinnvoll. Dies gilt auch angesichts der Tatsache, dass nach der Technischen Anleitung Siedlungsabfall ab dem eine Entsorgung der Abfälle auf Erddeponien grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Nach Abschluss aller Arbeiten wird das Müllheizkraftwerk Kassel dieses Jahr seine Jahreskapazität von Tonnen erreichen bestand jedoch nur ein Bedarf von Tonnen. Die Landkreise sollten die bestehenden Überkapazitäten von Verbrennungsanlagen in Hessen oder in angrenzenden Bundesländern nutzen. Sollte die mechanisch-biologische Restabfallbehandlung zugelassen werden, so sind überregionale Lösungen denkbar. Die sechs Deponien in Nordhessen verfügen über erhebliche Kapazitäten. Dem planfestgestellten Deponieraum von insgesamt 34,9 Mio. m³ steht im Jahr 2005 ein nicht benötigtes Volumen von 25,4 Mio. m³ (gleich 72 %) gegenüber. Es ist ein Konzept zu entwickeln, um eine schrittweise Schließung der Deponien zu erreichen, ohne die Landkreise unangemessen zu belasten. Die seit einiger Zeit rückläufige Tendenz der Abfallmengen wird anhalten. Wesentliche Ursache sind die weiter rückläufigen Gewerbeabfallmengen in den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsanlagen. Der Grundsatz der ortsnahen Entsorgung gemäß 16 Absatz 4 Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist vor dem Hintergrund eines zunehmenden europäischen Markts nicht mehr zeitgemäß und führt laut Professor U. Müller zu unnötigen Wettbewerbsbeschränkungen und wirtschaftlichen Nachteilen.

8 Die Körperschaften sind unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit aufgerufen, bei der Vertragsgestaltung mit beauftragten Sammlungsund Entsorgungsunternehmen wirksame Einsichts- und Kontrollrechte zu verankern und die Vertragskontrolle zeitnah und effektiv wahrzunehmen. Der achte Bericht wird vom Hessischen Landtag unter der Drucksachennummer 15/1100 veröffentlicht und kann dort ebenso wie beim Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs angefordert werden. Neben vielen zusätzlichen Informationen können Sie den achten Bericht auch im Internet unter der Adresse einsehen und herunterladen. Auf diesen Internetseiten werden Ihnen auch alle bisherigen Veröffentlichungen mit umfangreicher Recherchemöglichkeit angeboten. Übersicht über die in die jeweiligen Prüfungen einbezogenen Kommunen: "Versicherungsverträge" Amöneburg, Bad Emstal, Bad Karlshafen, Biebergemünd, Birstein, Brachttal, Breitscheid, Driedorf, Ebersburg, Eichenzell, Einhausen, Erzhausen, Espenau, Fernwald, Gedern, Groß-Bieberau, Großkrotzenburg, Guxhagen, Habichtswald, Hammersbach, Hasselroth, Heuchelheim, Hosenfeld, Jossgrund, Lichtenfels, Lohra, Malsfeld, Mittenaar, Modautal, Münzenberg, Naumburg, Neuberg, Ober-Mörlen, Otzberg, Rabenau, Ranstadt, Rauschenberg, Schaafheim, Söhrewald, Tann (Rhön), Twistetal, Waldsolms, Willingshausen "Kommunale Gebietsrechenzentren" Kommunales Gebietsrechenzentrum Kassel, Kommunales Gebietsrechenzentrum Wiesbaden und Kommunales Gebietsrechenzentrum Kommunale Informationsverarbeitung in Hessen zu Gießen mit weiteren Standorten in Darmstadt und Frankfurt am Main "Unterhaltung von Gewässern" Lauter-Winkelbach-Verband, Heppenheim; Schwarzbachverband Main-Taunus, Hofheim am Taunus; Wasserverband Diemel, Hofgeismar; Wasserverband Mümling, Erbach; Wasserverband Gersprenzgebiet, Erbach; Wasserverband Nidda, Bad Nauheim; Wasserverband Nidder-Seemenbach, Bad Nauheim; Wasserverband Schwarzbachgebiet-Ried, Groß-Gerau; Wasserverband Schwalm, Homberg/Efze;

9 Wasserverband Lahn-Ohm, Gießen; Wasserverband Modaugebiet, Groß-Gerau und Weschnitzverband, Heppenheim "Vollprüfung I" Allendorf (Lumda), Antrifttal, Bischoffen, Feldatal, Fronhausen, Gemünden (Felda), Oberaula, Ottrau, Rasdorf, Romrod, Rosenthal, Schwalmtal, Schwarzenborn, Siegbach und Weißenborn "Vollprüfung II" Abtsteinach, Angelburg, Elbtal, Fischbachtal, Hesseneck, Hirzenhain, Kefenrod, Münchhausen, Niederdorfelden, Rockenberg, Ronneburg, Ronshausen, Rothenberg, Sensbachtal und Steffenberg "Abfallkonzepte Nordhessen" Kassel, Landkreis Fulda, Schwalm-Eder-Kreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis sowie dem Müllabholzweckverband "Rotenburg" mit Sitz in Bebra, dem Zweckverband "Abfallsammlung Landkreis Fulda" mit Sitz in Fulda, dem Zweckverband "Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis" mit Sitz in Homberg (Efze) sowie dem Zweckverband "Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis" mit Sitz in Eschwege Prüfungsplanung 2000 der Überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften Betätigung von Städten und Kreisen an Sparkassen bei 21 Landkreisen und 5 kreisfreien Städten Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser bei 21 Städten und Gemeinden Feuerwehrfahrzeuge und Geräte II bei 21 Städten und Gemeinden Kommunale Kureinrichtungen bei allen kommunalen Kurbädern Museen bei 21 Städten Rettungsdienste bei 12 Landkreisen Sponsoring bei 21 Städten und Gemeinden Stadtwerke bei 21 Städten und Gemeinden Trinkwassergebühren bei 21 Städten und Gemeinden Vollprüfung V bei 40 Städten und Gemeinden Vollprüfung VI bei 40 Städten und Gemeinden

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