Kinder und Jugendliche sollen bei uns sicher sein!
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- Helge Stein
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1 Kinder und Jugendliche sollen bei uns sicher sein! Wir schützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor sexuellen Übergriffen und Gewalt. Verhaltenskodex an der LVR-Anna-Freud-Schulee - Wahrung einer fachlichen adäquaten Distanz durch die Mitarbeiterschaft der AFS im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen Unser Verhaltenskodex gibt dem Lehrpersonal, Therapiepersonal, den Pflegekräften, Hausmeistern, Küchen- und Bürokräften und allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, z.b. Praktikanten, FSJ-ler, BFD-ler, AiP-ler und Schulbegleitungen einen verbindlichen Orientierungsrahmen für das eigene Verhalten im Umgang mit unseren Schülerinnen und Schülern. Dieser Verhaltenskodex enthält Regeln, an die alle ge- zu gewährleis- bunden sind. Das hilft dabei, den Schutz der Schülerinnen und Schüler ten, aber auch sich selbst vor falschen Verdächtigungen zu schützen. Die Verletzung des Verhaltenskodex zieht entsprechende arbeitsrechtliche Schritte wie Ermahnung, Abmahnung oder Kündigungg nach sich. Weiter enthält der Verhaltenskodex die Ver- pflichtung, Verstöße von Kollegen oder Kolleginnen der Schulleitung mitzuteilen. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach dem neuen Kinderschutzge- ist setz auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LVR-Anna-Freud-Schule verpflichtend.alle diese Maßnahmen dienen der Prävention. Grenzüberschreitendem Verhalten und Kindeswohlgefährdung soll an der LVR-Anna-Freud-Schule kein Raum gewährt werden. Alle haben das Recht, respektvoll und freundlich behandelt zu werden. Niemand wird gedemütigt, beschimpft oder bloßgestellt.
2 Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten im Umgang mit unseren Schülerinnen und Schülern die für ihre pädagogische Tätigkeit angemessene Distanz. Jeder achtet auf seine Grenzen und die Grenzen anderer. Schülerinnen und Schüler werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit ihrem Namen und nicht mit Spitz- oder Kosenamen angesprochen. Übliche Abkürzungen sind okay (zum Beispiel Alex für Alexander). Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen eine ihrer Tätigkeit angemessene Kleidung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ziehen sich in der Regel nicht gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern um (z. B. vor oder nach dem Sport- Schwimmunterricht oder beim Wechsel der Arbeitskleidung). Ausnahmen (z.b. Hilfestellung beim Umziehen oder notwenige Aufsicht) werden mit dem Klassenteam festgelegt. Räume, in denen die Mitarbeiter sich mit den Kindern/Jugendlichen aufhalten, sind nicht abzuschließen, so dass sie jederzeit von außen durch Dritte zugänglich sind.
3 Werden die persönlichen Grenzen von Schülerinnen und Schülern durch andere verletzt, greifen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Schutze der Betroffenen ein. Mutproben und Rituale, die Schülerinnen und Schülern Angst machen oder bloßstellen, sind grundsätzlich untersagt. Auch ist darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche nicht in Angst und Schrecken versetzt werden. STOP heißt STOP! und NEIN heißt NEIN! Bei Tobe- und Fangspielen haben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen darauf zu achten, dass die persönlichen Grenzen von Schülerinnen und Schülern geachtet werden. Niemand wird ohne das Einverständnis der Eltern/ Erziehungsberechtigten fotografiert und gefilmt. In Toiletten, Umkleideund Pflegeräumen ist fotografieren und filmen grundsätzlich untersagt.
4 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen in der Regel nicht über ihre privaten Accounts (zum Beispiel bei Facebook, Instagram und WhatsApp) Kontakt mit Schülerinnen und Schülern auf. Ausnahmen, die schulische Belange betreffen, werden im Klassenteam besprochen. Bilder/ Videos und Computerspiele mit Gewalt, jugendgefährdenden und rassistischen Inhalten haben auf den Computern und Smartphones der Schülerinnen und Schüler nichts zu suchen. Verwandtschaftsverhältnisse und Privtbeziehungen/Kontakte zu betreuten Kindern/Jugendlichen und oder deren Familien sind dem Team umgehend offenzulegen Jegliche Angebote einer vergüteten Tätigkeit durch die Eltern/Kindern und Jugendlichen sind azulehnen (z.b. Babysitten bei Geschwisterkindern) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen mit Schülerinnen und Schülern keine Gespräche über ihr eigenes Intimleben oder ihre eigenen persönlichen Belastungen. Diesbezügliche Gespräche werden nicht im Beisein der Schülerinnen und Schüler geführt. Private Geschenke von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Schülerinnen und Schüler sind nicht zulässig. Geschenke aus pädagogisch sinnvollen Anlässen (zum Beispiel Siegerehrung, Geburtstag) werden im Klassenteam abgesprochen.
5 Grundsätze einer die Intimsphäre unserer Schülerinnen und Schüler schützenden Pflege regelt unser Pflegekonzept! Bei (vermuteten) sexuellen Grenzverletzungen durch gleichaltrige oder ältere Schülerinnen und Schüler ist der Vorfall umgehend dem Kriseninterventionsteam zu melden. Bei (vermuteten) sexuellen Grenzverletzungen oder sexuellen Übergriffen durch Mitarbeiterinnenn oder Mitarbeiter ist die Schulleitung hinzuziehen. Scheuen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter grenzverletzendes fachliches Fehlverhalten oder die Vermutung sexualisierter Gewalt innerhalb der Schule zu melden, so sind sie im Sinne ihrer fachlichen Verantwortung für das Wohl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verpflichtet, die Beratung einer Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Ge- Grenzverletzun- walt in Anspruch zu nehmen. Die Anna-Freud-Schule verpflichtet sich, sich im Falle der Vermutung sexueller gen/übergriffe von einer trägerunabhängigen externen Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt beraten zu lassen. Niemals ein gemeinsames Gespräch mit einem betroffenen Mädchen oder Juneine Entschuldigung gen und einem beschuldigten Mitarbeiter führen! Niemals anregen! Informationen zum Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen bzw. Kontaktdaten von Fachberatungsstellen finden Sie hier: Quelle: Zartbitter Illustratorin: Dorothee Wolters
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