Bausteine institutioneller Schutzkonzepte. Ursula Enders IIllustrationen von Dorothee Wolters

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1 Bausteine institutioneller Schutzkonzepte Ursula Enders IIllustrationen von Dorothee Wolters

2 Bundeskinderschutzgesetz gesetzliche Verpflichtung zur Entwicklung von institutionellen Schutzkonzepten

3 AnsprechpartnerInnen intern und von außen Kinderrechte institutionelle Strukturen und Regeln Partizipation Beschwerdemanagement Präventionsangebote Information/ Fortbildung Dienstanweisungen Verfahrensregeln Bewerbungsverfahren Arbeitsverträge Mädchen und Jungen hauptamt. MitarbeiterInnen Leitung, päd./nicht päd. Fachkräfte Mütter und Väter ehrenamt. MitarbeiterInnen PraktikanntInnen/Aushilfen Enders 2013

4 Kinderrechte

5 UN-Kinderrechtskonvention 1989 Artikel 3 der Kinderrechtskonvention: Recht auf adäquate Grundversorgung ("provision") Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung ("protection") Beteiligungsrechte ("participation")

6 Kinderrechte Mädchen und Jungen hauptamt. MitarbeiterInnen Leitung, päd./nicht päd. Fachkräfte Mütter und Väter ehrenamt. MitarbeiterInnen PraktikanntInnen/Aushilfen Enders 2013

7 Aufnahme des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung ins Leitbild der Institution.

8 Rechte von Mädchen

9 Rechte von Mädchen

10 Rechte von Mädchen

11 Rechte von Mädchen

12 Rechte von Mädchen

13 Rechte von Mädchen

14 Rechte von Mädchen

15 Kinderrechte und Inklusion Jeder Mensch erhält die Möglichkeit, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen und zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter.

16 UN-Behinderten-Rechts- Konvention 2006 Recht auf gleichberechtigte Teilhabe aller Mädchen und Jungen, junger Frauen und Männer am gesellschaftlichen Leben

17 UN-Behinderten-Rechts- Konvention 2006 Barrieren abschaffen barrierefreie Internetseiten Gebärdensprache, Blindenschrift und Leichte Sprache

18 Inklusion Inklusion bedeutet in Leichter Sprache: Alle Menschen sollen überall dabei sein. Alle Menschen haben die gleichen Rechte. Alle Menschen können selbst bestimmen, was sie wollen. Niemand wird ausgeschlossen.

19 UN-Behinderten-Rechts- Konvention 2006 Gleiche Rechte für alle! Recht auf Bildung und Erziehung Schutz für Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer mit und ohne Behinderung

20 Recht auf selbstbestimmtes Leben

21 UN-Behinderten-Rechts- Konvention 2006 Artikel 16: Menschen mit Behinderung dürfen keine Gewalt und keinen Missbrauch erleben Menschen mit Behinderung dürfen nicht ausgenutzt werden. Niemand darf Menschen mit Behinderung schlagen oder treten. Niemand darf Menschen mit Behinderung missbrauchen.

22 Niemand darf dich zum Sex zwingen!

23 Niemand darf dich anfassen, wenn du das nicht willst!

24 UN-Behinderten-Rechts- Konvention 2006 Artikel 21: Alle Menschen dürfen ihre Meinung sagen. Und sie müssen wichtige Informationen bekommen können. Damit Menschen mit Behinderung überall mitreden können, brauchen Sie viele wichtige Informationen. Diese Informationen müssen barrierefrei sein. Beispiel:

25 UN-Behinderten-Rechts- Konvention 2006 Damit alle Menschen Informationen lesen und verstehen können:

26 Inklusion Ein weiter Inklusionsbegriff wendet sich gegen Zwei-Gruppen-Kategorisierungen wie: Behinderte und Nichtbehinderte Deutsche und Ausländer Heterosexuelle und Homosexuelle Coole und Uncoole Wir und die Anderen

27 Folge von Kategorisierungen: Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer werden in ihrer Einzigartigkeit nicht wahrgenommen und stigmatisiert.

28 Kinderrechte institutionelle Strukturen und Regeln Mädchen und Jungen hauptamt. MitarbeiterInnen Leitung, päd./nicht päd. Fachkräfte Mütter und Väter ehrenamt. MitarbeiterInnen PraktikanntInnen/Aushilfen Enders 2013

29 Institutionelle Strukturen klare und transparente Strukturen verbindliche Leitungs- und Entscheidungsstrukturen eindeutige Zuständigkeiten Aufgaben/Kompetenzen entsprechend Status und Qualifikation Differenzierung zwischen pädagogischen und nichtpädagogischen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen

30 Institutionelle Regeln Verbindlichkeit für alle institutionellen Ebenen positiv formulierte Verpflichtungen, keine unbegründete/strikte Verbote Veranschaulichung durch alltagsnahe Beispiele

31 Regeln für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Beispiel: Verantwortung der Erwachsenen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen

32 Regeln für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Beispiel: Bei Grenzverletzungen aktiv zum Schutze der Opfer eingreifen!

33 Beispiel: Regeln für Mädchen und Jungen Hilfe holen ist kein Petzen und kein Verrat!

34 Beispiel: Regeln für Mädchen und Jungen Hilfe holen ist kein Verrat!

35 Regeln für Mädchen und Jungen Beispiel: Jedes Mädchen und jeder Junge hat das Recht, ungestört die Toilette und das Bad zu benutzen!

36 notwendig: Analyse der Risikofaktoren des Arbeitsfeldes

37 Risikofaktor Beispiel: Offene Ganztagsschule: Keine privaten Betreuungsdienste!

38 Risikofaktor Beispiel: Fahrten: Keine Betreuerin/kein Betreuer übernachtet mit Jugendlichen oder jungen Erwachsenen im gleichen Zimmer/Zelt.

39 Risikofaktor Beispiel: Alkohol Achtung der Jugendschutzgesetze! Begrenzter Alkoholkonsum der jungen Erwachsenen und Betreuungspersonen

40 altersgerechte Information Rechte und Informationen für Jugendliche und junge Erwachsene müssen im Rahmen von Partizipation entwickelt werden.

41 altersgerechte Information

42 AnsprechpartnerInnen intern und von außen Kinderrechte institutionelle Strukturen und Regeln Partizipation Beschwerdemanagement Präventionsangebote Mädchen und Jungen hauptamt. MitarbeiterInnen Leitung, päd./nicht päd. Fachkräfte Mütter und Väter ehrenamt. MitarbeiterInnen PraktikanntInnen/Aushilfen Enders 2013

43 Partizipation Beteiligung von Mädchen und Jungen bei der (Weiter-)Entwicklung: präventiver und inklusiver institutioneller Strukturen verbindlicher inklusiver institutioneller Regeln inklusiver Präventionskonzepte

44 Beschwerdemanagement Information bei Eintritt in die Institution über: Rechte von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern institutionelle Regeln und Verhaltenskodex interne und externe trägerunabhängige Ansprechpersonen

45 Beschwerdemanagement regelmäßige schriftliche Befragungen (barrierefrei und inklusiv) Zufriedenheit über das Angebot Schutz vor Grenzüberschreitungen, Übergriffen und Gewalt durch MitarbeiterInnen, Gleichaltrige und ältere Jugendliche Vorschläge für Verbesserung des Schutzes erfragen Fragebogen nach Austritt aus der Institution (Jugendliche/PraktikantInnen/MitarbeiterInnen)

46 Qualitätsstandards der Präventionsarbeit

47 Qualitätsstandards der Präventionsarbeit Sexuelle Übergriffe durch Gleichaltrige und Erwachsene benennen.

48 Qualitätsstandards der Präventionsarbeit Formen sexueller Gewalt durch Gleichaltrige und Erwachsene benennen.

49 Keine Reduzierung auf sexuelle Gewalt durch Fremde! Keine Trainings! Keine einseitige Erziehung zum Nein-Sagen!

50 Solidarität in der Jugendgruppe stärken Solidarität der Jugendgruppe fördern!

51 Korrektur der verwirrten Norm

52 Korrektur der verwirrten Norm

53 Korrektur der verwirrten Norm

54 Vertrauen in die eigene Wahrnehmung stärken

55 Altersentsprechende Widerstandsformen fördern

56 Reflektierte Mädchenbilder

57 Reflektierte Jungenbilder

58 Inklusion

59 Inklusion Es darf niemand rausfallen!

60 Inklusion und Partizipation Jugendliche als Expertinnen und Experten ihrer eigenen Lebenswelten respektieren und beteiligen auch bei der Risikoanalyse der eigenen Institution.

61 Inklusion und Partizipation Entwicklung von Präventionsmaterialien Jugendliche vielfältig beteiligen

62 Prävention ist immer auch Intervention Belastungen der Zeugenschaft ernstnehmen!

63 Prävention ist immer auch Intervention. Möglichkeiten der Hilfe aufzeigen!

64 Prävention ist immer auch Intervention. Hoffnung vermitteln!

65 Prävention ist immer auch Intervention. Hoffnung vermitteln!

66 Nachhaltigkeit

67 AnsprechpartnerInnen intern und von außen Kinderrechte institutionelle Strukturen und Regeln Partizipation Beschwerdemanagement Präventionsangebote Information/ Fortbildung Dienstanweisungen Verfahrensregeln Bewerbungsverfahren Arbeitsverträge Mädchen und Jungen hauptamt. MitarbeiterInnen Leitung, päd./nicht päd. Fachkräfte Mütter und Väter ehrenamt. MitarbeiterInnen PraktikanntInnen/Aushilfen Enders 2013

68 Politische Grundhaltung Information und Fortbildung Zartbitter: Enders 2013 verpflichtende Informationsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Informationsveranstaltungen für Mütter und Väter

69 Politische Grundhaltung Dienstanweisungen Zartbitter: Enders 2013 fachlich adäquater Umgang mit Nähe und Distanz Beispiele: Berufskleidung Trennung von Berufs- und Privatbereich Achtung der Intimsphäre von Jugendlichen und (jungen)erwachsenen

70 Keine sexuell aufreizende Kleidung im Berufsalltag!

71 Keine sexuell aufreizende Kleidung im Berufsalltag!

72 Trennung von Privatleben und Berufsalltag

73 Achtung der Grenzen zwischen den Generationen! Berufsjugendliche sind unprofessionell!

74 Politische Grundhaltung Dienstanweisungen Zartbitter: Enders 2013 Verantwortung für Opferschutz Verpflichtung aktiv einzugreifen Fachberatung bei Übergriffen durch Jugendliche und junge Erwachsene

75 Politische Grundhaltung Beispiele für Dienstanweisungen Transparenz von privaten Kontakten keine Privatgeschenke keine Kosenamen Teambuch über Grenzverletzungen keine Sanktionen durch nichtpädagogische Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Quelle: Sichere Orte für Kinder. Berlin 2003 Zartbitter: Enders 2013

76 Zartbitter: Enders 2013 Phänomene traumatischen Erlebnissen VERHALTENSKODEX Wir greifen aktiv ein, wenn die Grenzen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen verletzt werden.

77 Verhaltenskodex für Erwachsene und Jugendliche!

78 Konzepte der Rehabilitierung in Fällen unberechtigter Verdächtigungen

79 Zartbitter: Enders 2013 Politische Grundhaltung Bewerbungsverfahren/Arbeitsverträge Bewerbungsverfahren: institutionelle, präventive Strukturen darstellen schriftliche Informationen zu Kinderrechten, Standards der Einrichtung und Verfahrensregeln Offenheit für die Problematik abklären Möglichkeit einer telefonischen Nachfrage bei vorherigen Arbeitgebern nutzen

80 Bewerbungsverfahren /Arbeitsverträge Anlagen zum Arbeitsvertrag: Leitsätze/Leitbild der Einrichtung/des Verbandes Informationsmaterial über institutionelle Regeln Dienstanweisungen für einen grenzachtenden Umgang Verfahrensregeln zum Umgang mit Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt

81 Bewerbungsverfahren /Arbeitsverträge Passus im Arbeitsvertrag : Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, ein fachlich angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz gegenüber Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu wahren

82 Ursula Enders (Hrsg.): Grenzen achten! Schutz vor sexuellen Übergriffen und Missbrauch in Institutionen Köln: Kiwi 2012

83 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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