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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Antrag der Abg. Wolfgang Drexler u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Extremismusbekämpfung durch Prävention Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Präventionsprogramme es im Bereich der Extremismusbekämpfung mit Beteiligung des Landes Baden-Württemberg konkret gibt, wie diese Programme finanziell und personell jeweils ausgestattet sind und wie diese Präventionsprogramme bislang miteinander koordiniert werden; 2. ob sie zur besseren Koordinierung der Präventionsarbeit im Bereich des Extremismus die Einbeziehung des Kompetenzzentrums zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus in Baden-Württemberg (KPEBW) für sinnvoll hält und falls nein, mit welcher Begründung; 3. wie sie künftig die Präventionsangebote im Bereich der Extremismusbekämpfung koordinieren will, insbesondere welches Konzept sie verfolgt, um eine bessere Bündelung der Ressourcen und Steuerung der Präventionsarbeit zu erreichen; 4. ob und falls ja, wie sie bei der künftigen Koordinierung der Präventionsarbeit die Beratungs- und Interventionsgruppe Rechtsextremismus (BIG REX) einbeziehen und stärken will; 5. ob und falls ja, in welchem Umfang sie die Vorschläge des vom Sachverständigen Prof. Dr. Kurt Möller im Untersuchungsausschuss Die Aufarbeitung der Kontakte und Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und die Umstände der Ermordung der Polizeibeamtin M. K. vorgelegten Gutachtens in die künftige Präventionsarbeit im Bereich der Extremismusbekämpfung des Landes einbeziehen wird; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 6. mit welchen Maßnahmen sie insbesondere den vom Sachverständigen Prof. Dr. Kurt Möller dargelegten ganzheitlichen Bekämpfungsansatz konkret umsetzen will Drexler, Binder, Hinderer, Kopp, Stickelberger, Dr. Weirauch SPD Begründung Der Untersuchungsausschuss Die Aufarbeitung der Kontakte und Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und die Umstände der Ermordung der Polizeibeamtin M. K. hat in seinem Abschlussbericht in der 15. Legislaturperiode für den Bereich der Extremismusbekämpfung durch Prävention Prüfaufträge an die Landesregierung formuliert (vgl. insbesondere Landtagsdrucksache 15/8000, Seite 992 ff.). Der Antrag soll klären, zu welchen Ergebnissen die Landesregierung in Bezug auf die Prüfaufträge des Untersuchungsausschusses bislang gelangt ist und welches ganzheitliche und langfristige Konzept die Landesregierung bei der Extremismusbekämpfung durch Prävention konkret verfolgt. Stellungnahme Mit Schreiben vom 18. November 2016 Nr /468-7 nimmt das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Soziales und Integration, dem Ministerium der Justiz und für Europa sowie der Landeszentrale für politische Bildung zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Präventionsprogramme es im Bereich der Extremismusbekämpfung mit Beteiligung des Landes Baden-Württemberg konkret gibt, wie diese Programme finanziell und personell jeweils ausgestattet sind und wie diese Präventionsprogramme bislang miteinander koordiniert werden; Zu 1.: Im Schulbereich wird im Bereich der Prävention extremistischer und radikaler Haltungen u. a. Wert darauf gelegt, Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Perspektiven die grundlegende Bedeutung von Toleranz, solidarischem Verhalten und ethischer Verantwortung zu vermitteln. Projekte des sozialen Lernens spielen hier eine entscheidende Rolle. Dazu zählen u. a. der Klassenrat, Schülermentorenprogramme oder schulische Mediationsverfahren. Eine Reihe von Maßnahmen bezieht auch außerschulische Partner ein. Eine weitere wichtige Rolle spielen z. B. Gespräche mit Zeitzeugen oder Schüler- und Jugendaustausche. Unter den Schülermentorenprogrammen ist das zusammen mit dem Studienhaus Wiesneck, der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) und dem Landesschülerbeirat entwickelte Schülermentorenprogramm zur politischen Bildung Jugendlicher hervorzuheben, das aus dem Landesjugendplan des Kultusministeriums finan- 2

3 ziert wird. Ziel des schulart-übergreifenden Programms ist es u. a., Schülerinnen und Schülern ab 13 Jahren politisch-historisches Wissen zu vermitteln und die politische Meinungs- und Urteilsbildung zu fördern. In der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Fragen sog. Sekten und Psychogruppen werden Kompetenzen im Hinblick auf die Radikalisierungsprävention gebündelt. In Zusammenarbeit mit der Jugendstiftung Baden-Württemberg wurde ein Bildungsmodul mit dem Titel Jugendliche stärken (JUST) entwickelt. Das Ziel des Programms ist die (argumentative und pädagogische) Unterstützung Jugendlicher bei der Entwicklung und Stärkung von Resilienz im Blick auf die Gefahren durch religiösen und psychomanipulativ agierenden Extremismus. Zur Verbesserung der Wirksamkeit präventiver Maßnahmen sollten diese in ein schulisches Gesamtkonzept eingebettet sein. Dafür bietet sich das Präventionsrahmenkonzept stark.stärker.wir. an. Im Bereich des Kultusministeriums sind für Maßnahmen mit präventivem Charakter Haushaltsmittel ausgebracht, wie beispielsweise für Präventivmaßnahmen an Schulen, den Einsatz von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, für die Förderung von Fanprojekten sowie für Fragen sogenannter Sekten und Psychogruppen. Eine dezidierte Auflistung kann hier jedoch nicht gemacht werden. Im Bereich des Sozialministeriums werden derzeit folgende Präventionsprogramme im Bereich der Extremismusbekämpfung unterstützt: Das Demokratiezentrum Baden-Württemberg (DZBW) ist zentrales Element und Ansprechpartner für alle Bereiche der Extremismusprävention im Bereich des Sozialministeriums. Zwischen dem DZBW und dem Kompetenzzentrum zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus in Baden-Württemberg (KPEBW) besteht ein regelmäßiger Austausch. Das DZBW wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFS- FJ) im Rahmen des Programms Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit (im Jahr 2016 mit Euro) sowie vom Sozialministerium (im Jahr 2016 mit Euro) gefördert und ist bei der Jugendstiftung Baden-Württemberg eingerichtet. Die Mittel für das Programm sollen für Baden-Württemberg im Jahr 2017 durch das BMFSFJ für das DZBW auf rund eine Mio. Euro aufgestockt werden. Das Sozialministerium wird die Umsetzung im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel weiterhin unterstützen. Es ist geplant, den Förderbereich Förderung von Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie von Mobiler, Opfer- und Ausstiegsberatung zu stärken. Ferner wird das Netzwerk für Demokratie und Courage (NDC) jährlich mit Euro durch das Sozialministerium unterstützt. Durch Angebote an Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen soll frühzeitig einer rechtsextremistischen oder menschenverachtenden Orientierung von Jugendlichen entgegengewirkt werden. Es wird von der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung Baden-Württemberg e. V. (LAGO) umgesetzt. Die im Ressortbereich des Sozialministeriums seit dem Jahr 2008 finanzierte Mobile Jugendarbeit (MJA) kümmert sich besonders um die Gruppe der benachteiligten und gefährdeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen in sozialen Brennpunkten, die von den herkömmlichen Angeboten der Jugendhilfe nicht mehr erreicht werden. Mit den niedrigschwelligen Angeboten der MJA besteht die Möglichkeit, ein Abgleiten in eine extremistische Szene zu verhindern oder zu einem Ausstieg zu verhelfen. Der Ausbau der Mobilen Jugendarbeit auf die derzeitige Obergrenze von landesweit 220 Vollzeitstellen ist seit dem Jahr 2014 nahezu erreicht. Auch die Jugendsozialarbeit (JSA) an öffentlichen Schulen (Schulsozialarbeit) leistet eine wertvolle Unterstützung ergänzend zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und hat positive Auswirkungen auf das Schulleben insgesamt. Schulsozialarbeit trägt zur Stabilisierung des Schulerfolgs, zur Eingliederung in 3

4 4 die Arbeitswelt sowie zur gesellschaftlichen Integration bei und beugt so einem Abgleiten u. a. in extremistische Kreise vor. Die Schulsozialarbeit wurde seit dem Wiedereinstieg des Landes in die Förderung 2012 von rund 800 auf geförderte Personalstellen ausgebaut. Das Land stellt hierfür pro Jahr rund 25 Mio. Euro zur Verfügung. Das Projekt Schule ohne Rassismus Schule mit Courage wird seit Juni 2012 gemeinsam mit dem Kultusministerium gefördert und zielt darauf ab, dass Schülerinnen und Schüler an ihrer Schule Verantwortung übernehmen und sich für demokratische Grundwerte und Zivilcourage einsetzen. Aktuell gehören dem Netzwerk in Baden-Württemberg 157 Schulen an (Stand: Schuljahresende 2015/16). 15 Anwärterschulen stehen zudem vor der Titelverleihung im Schuljahr 2016/17. Zur Deckung der Sachkosten der Landeskoordination wurden bzw. werden dem Netzwerk vom Sozialministerium jährlich Euro bereitgestellt, für Personalkosten Euro vom Kultusministerium. Ebenfalls seit dem Jahr 2012 fördert das Sozialministerium die landesweite Verbreitung des internationalen Theaterprojekts Instant Acts Gegen Gewalt und Rassismus. Im Rahmen von Projekttagen setzen sich Schülerinnen und Schüler zwischen 13 und 19 Jahren mit anderen Kulturen auseinander und entwickeln dadurch eine stärkere Akzeptanz und gegenseitigen Respekt. Behandelt wird auch das Thema Islamophobie. Die jährlichen Zuwendungen belaufen sich auf Euro. Seit dem Jahr 2014 fördert das Sozialministerium auch das Gewaltpräventionsund Antirassismusprojekt Schritte gegen Tritte des Evangelischen Jugendwerks Württemberg. Durch simulierte Ausgrenzungserfahrungen sollen Jugendliche ab der 7. Klasse dazu angeregt werden, ihr eigenes Verhalten zu reflektieren. Dadurch werden die Jugendlichen sensibilisiert, ihr Interesse gefördert und Empathie geweckt. Schritte gegen Tritte bedient zudem außerschulische Jugendgruppen. Die jährliche Fördersumme für das Projekt beträgt aktuell rund Euro. Seit Juni 2013 wird eine Vernetzungs- und Anlaufstelle zur Bekämpfung von Rassismus, Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bei der LAGO gefördert. Diese Stelle agiert landesweit und hat die Aufgabe, die Projektarbeit von Vereinen, Verbänden und Organisationen in Baden-Württemberg in den genannten Bereichen zu vernetzen, zu beraten und zu unterstützen. Außerdem aktiviert die LAGO lokale Prozesse gegen Rassismus, andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus und sensibilisiert die Bevölkerung für diese Themen. Das Sozialministerium finanziert eine halbe Personalstelle der LAGO und übernimmt die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit. Die jährliche Fördersumme beträgt knapp Euro. Im Projekt Islamische Gefangenenseelsorge in Baden-Württemberg werden bis Ende 2016 bis zu 25 islamische Seelsorgerinnen und Seelsorger für eine Tätigkeit in den Justizvollzugsanstalten des Landes ausgebildet. Ihre Arbeit mit den inhaftierten Personen kann auch zur Prävention gegen eine mögliche Radikalisierung während des Gefängnisaufenthaltes beitragen. Zur Finanzierung des Projekts, das in Zusammenarbeit mit dem Mannheimer Institut für Integration und interreligiösen Dialog e. V. durchgeführt wird, stellt das Sozialministerium insgesamt ca Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung; das Justizministerium leistet einen Beitrag in Höhe von Euro zur Finanzierung des Projekts. Das Förderprogramm VwV-Integration des Sozialministeriums wird in der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration geregelt und bietet Kommunen und freien Trägern die Möglichkeit, sich in den jährlich durchgeführten Förderrunden für eine Landesförderung zu bewerben. Zu den Förderbereichen zählt auch der Bereich Antidiskriminierung. Förderfähig sind beispielsweise Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit gegenüber Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung, Fortbildungsmaßnahmen von haupt- und ehrenamtlich Tätigen oder der Aufbau von Antidiskriminierungsnetzwerken. Da das Förderprogramm als Wettbewerbsverfahren konzipiert ist, können keine konkreten Angaben zur finanziellen Ausstattung des Programms hinsichtlich des Bereichs Prävention in der Extremismusbekämpfung gemacht werden.

5 Seitens des Justizministeriums wird im Jugendstrafvollzug des Landes seit dem Frühjahr 2015 das Projekt Positive Peer Culture durchgeführt. Ziel des Projekts ist die Entwicklung und Umsetzung von Schritten zum Aufbau einer fördernden Gruppenkultur in einem Hafthaus des geschlossenen Regelvollzugs der Justizvollzugsanstalt Adelsheim. Das Projekt wird über die Baden-Württemberg Stiftung finanziert. In verschiedenen Justizvollzugsanstalten des Landes werden auch im Verbund mit den Bezirksvereinen für soziale Rechtspflege, der Sozialberatung Stuttgart und der Psychotherapeutischen Ambulanz Stuttgart Antigewalt- bzw. Antiaggressionstrainings angeboten. Vermittelt wird in diesem Rahmen der Respekt vor Mitmenschen sowie eine kritische Betrachtung des eigenen Verhaltens. Die Antigewalt- bzw. Antiaggressionstrainings werden mit Vollzugspersonal oder externen Trainern durchgeführt. Ein Teil der Angebote wird durch den Justizhaushalt finanziert. Gemeinsam mit dem KPEBW des Innenministeriums befindet sich zudem eine Workshopreihe der politischen Bildungsarbeit für junge radikalisierungsanfällige Gefangene in Vorbereitung, welche der Toleranzentwicklung dienen und ein Verständnis für die Grundprinzipien der Demokratie aufbauen soll. Durchgeführt werden soll das Projekt durch den externen Träger des KPEBW, Violence Prevention Network. Die Finanzierung erfolgt über die dem KPEBW für die Präventionsarbeit zur Verfügung gestellten Mittel. Die LpB versteht sich grundsätzlich als Vernetzungsagentur: Sie unterstützt die Vernetzung und Zusammenarbeit staatlicher und kommunaler Ebenen mit Einrichtungen der Zivilgesellschaft. Zur Bündelung der Maßnahmen hat die LpB für die Extremismusprävention die Stabsstelle Demokratie stärken eingerichtet. Sie steht für Medienanfragen zur Verfügung und fungiert als Ansprech- und Kooperationspartner sowie Vernetzungsstelle rund um das Thema Extremismusprävention für staatliche und zivilgesellschaftliche Einrichtungen. Außerdem vertritt sie die LpB im Landesnetzwerk für Menschenrechte und Demokratieentwicklung gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit, dem größten fachlichen Forum von Akteuren im Themenfeld und beteiligt sich konzeptionell an den Vorbereitungen der Sitzungen. In der Stabsstelle angesiedelt ist das Landesprogramm Demokratie stärken. Baden-Württemberg gegen Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus. Für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 erhält die LpB jeweils Euro aus dem Landeshaushalt. Veranschlagt sind die Mittel für die Entwicklung eines integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus, insbesondere für den Aufbau einer Opferberatung für Opfer rechter Gewalt und die Unterstützung tragfähiger Netzwerke und zivilgesellschaftlicher Strukturen. Der Aufbau der Opferberatung wurde vom Sozialministerium umgesetzt. Dafür wurden Euro pro Jahr eingesetzt. Träger der Beratungs- und Anlaufstellen Leuchtlinie sind die Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e. V. und das Büro- und Aktionsnetzwerk der Vielfalt. Der Aktionsfonds REFLEX der LpB fördert niedrigschwellig vorrangig ehrenamtliche Strukturen im Land bei ihrer Arbeit gegen menschenverachtende Einstellungen und pauschalisierende Abwertungen. Fördersummen in Höhe von bis zu 500 Euro sind möglich. Zur Vernetzung und zum Transfer von Wissen sind im Rahmen des Landesprogramms der LpB mehrere Fachtagungen zu den Themen Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Radikalisierungsprävention und Facetten gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit durchgeführt worden oder in Planung. Das Programm lokal vernetzen demokratisch handeln fördert 2015 und 2016 insgesamt neun Projekte, deren inhaltliches Ziel die Demokratieentwicklung und die Bekämpfung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist. Die Gesamt- 5

6 fördersumme beläuft sich auf ca Euro. Die Projekte werden von der Vernetzungs- und Anlaufstelle zur Bekämpfung von Rassismus, Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bei der Durchführung beraten und betreut. Ebenfalls in der Stabsstelle angesiedelt ist das Team mex. Mit Zivilcourage gegen Extremismus. Ziel von Team mex ist die Prävention menschenverachtender und demokratiefeindlicher Einstellungen bei jungen Menschen unter Bezugnahme auf verschiedene Phänomenbereiche, insbesondere Rechtsextremismus und Islamismus/Salafismus. Den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, kommunale Angestellte) werden, neben Fachwissen zu unterschiedlichen Themen und Entwicklungen, Handlungs- und Argumentationstrainings gegen rechte Sprüche und die Fortbildung Jugendszenen zwischen Islam und Islamismus angeboten. In Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Bildungszentrum Hospitalhof und der Fach- und Beratungsstelle InsideOut führt Team mex die Stuttgarter Präventionsgespräche durch. Dabei diskutierten Expertinnen und Experten mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Bildungsarbeit über aktuelle Fragen der Extremismusprävention in den Bereichen Rechtsextremismus, Islamismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Neben der Durchführung verschiedener Veranstaltungsformate werden im Rahmen von Team mex Publikationen erstellt, zum Beispiel eine Grundrechtefibel für Kinder, das Planspiel Soundcheck oder das Glossar Jugendszenen zwischen Islam und Islamismus. In Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Schulentwicklung entstand die 2016 veröffentlichte Handreichung Jugendliche im Fokus salafistischer Propaganda. Ein zweiter Teilband befindet sich derzeit in Erarbeitung. Das Team mex wurde von der Baden-Württemberg Stiftung von 2008 bis 2014 als Projekt finanziert. Insgesamt standen für sechs Jahre 1,8 Mio. Euro Personal- und Sachmittel zur Verfügung. Seit dem 1. Januar 2015 ist die LpB zur Durchführung von Team mex mit zwei Personalstellen ausgestattet. Jährlich Euro stehen an Sachmitteln aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Ebenfalls in der Stabsstelle Demokratie stärken angesiedelt ist der Fachbereich zur Qualifizierung von bürgerschaftlich Engagierten in der Flüchtlingshilfe. Dieser wurde im Rahmen des Landesprogramms Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft aufgebaut, welches gemeinsam vom Staatsministerium Stabsstelle der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung und dem Sozialministerium aufgelegt wurde. In Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium bietet die LpB seit Januar 2016 ein Programm an, das verschiedene Maßnahmen zur Qualifizierung der bürgerschaftlich Engagierten in der Flüchtlingshilfe umfasst und nach und nach erweitert wird. Hierfür wurden bisher insgesamt Euro aus dem Etat des Sozialministeriums bereitgestellt, eine Bereitstellung von weiteren Euro noch im Jahr 2016 ist vorgesehen. In Baden-Württemberg werden 85 Gedenkstätten und museale Erinnerungsorte von der LpB betreut. Die meisten erinnern an die Unterdrückung, Verfolgung und Ermordung von Menschen unter nationalsozialistischer Herrschaft, aber auch an Widerstand, Verweigerung und Zivilcourage. Zunehmend schlagen die Gedenkstätten den Bogen von der historischen zur historisch-politischen und zur politischen Bildungsarbeit und beziehen aktuelle politische Fragestellungen im Sinne von Demokratieerziehung und Extremismusprävention ein. Mit diesen Angeboten reagieren die Gedenkstätten auf die wachsenden Erwartungen der Schulen. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ist im Bereich der Präventionsarbeit vielfältig aktiv und versteht sich als Informationsdienstleister. Diese reicht von Vorträgen, Workshops und Symposien über die Mitarbeit bei fremden und die Erstellung eigener Publikationen und Handreichungen sowie über den Besuch und die Organisation von Tagungen, Messen, Ausstellungen und Workshops anderer 6

7 Träger bis zu einer intensiven Pressearbeit. Gerade die umfangreiche Aufklärungsarbeit des LfV im Bereich Rechtsextremismus wurde in den vergangenen Jahren noch intensiviert und wird stetig weiterentwickelt. Der Bereich Information und Prävention konnte personell weiter ausgebaut werden, seit zwei Personalstellen aus dem bisherigen Bestand ausschließlich auf Präventionsaufgaben entfallen. Im Bereich der Prävention und Deradikalisierung des religiös motivierten Extremismus, und hier besonders der gewaltaffinen Formen des Salafismus, ist das LfV seit Jahren in besonders hohem Maße aktiv und präsent. So wurden auf Bundesund Länderebene in diesem Bereich vielfältige Präventionskonzepte und -maßnahmen unter Beteiligung des LfV erarbeitet. Zudem hat es sich an zahlreichen Arbeitsgruppen auf Bundesebene intensiv und teilweise federführend beteiligt. In Stuttgart sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfV beispielsweise Ansprechpartner für das vom BMFSFJ geförderte Projekt Inside Out der Stuttgarter Jugendhausgesellschaften STJG. Sie kooperieren weiterhin mit der LpB, etwa bei Fortbildungen der Teamer des Team mex. Darüber hinaus findet ein reger Austausch mit den Verantwortlichen der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) auf dem Feld der Auseinandersetzung mit salafistischen Radikalisierungsverläufen statt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfV referieren außerdem regelmäßig an Fortbildungseinrichtungen der Landespolizei und bei der Justiz zum Themenfeld Gewaltorientierter Linksextremismus. Die Polizei betreibt keine Extremismusprävention im klassischen Sinne. Der polizeiliche Präventionsansatz basiert auf dem Gedanken der Vorbeugung von strafbaren Handlungen und konzentriert sich deshalb auf die Prävention im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK). Dabei werden auf Anfrage anlassbezogene Vorträge sowie Veranstaltungen zu den einzelnen Phänomenbereichen der PMK angeboten. In diesem Kontext bringt sich das Landeskriminalamt (LKA) gemäß einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz in zahlreiche regionale sowie überregionale Netzwerke beratend ein, initiiert diese und unterstützt bei Bedarf auf lokaler Ebene zivilgesellschaftliche Akteure. Bei der Erstellung von themenspezifischen Medien zur Unterstützung lokaler Präventionsaktivitäten engagiert sich das LKA im Kontext der ProPK. So ist die Zentralstelle Prävention des LKA zum Beispiel Mitglied in den Bund-Länder- Projektgruppen Politisch motivierte Gewaltkriminalität links sowie Politisch motivierte Kriminalität rechts. Mit der Landeskoordination der Initiative Schule ohne Rassismus Schule mit Courage wurde das Serious Game Change City herausgebracht, welches die Thematik Rechtsextremismus behandelt. Mit diesem Spiel soll das Selbstverständnis, sich aktiv gegen Menschenfeindlichkeit zu engagieren, sensibel zu sein und Zivilcourage zu zeigen, geweckt werden. Zudem wird aktuell das Gewaltpräventionsprogramm Herausforderung Gewalt um das Themengebiet PMK erweitert. Auch auf regionaler Ebene betätigt sich die Polizei in diesem Bereich. Beispielhaft ist das durch Fördermittel der Europäischen Union zur Realisierung gebrachte Programm ACHTUNG?! des Polizeipräsidiums Ludwigsburg zu nennen. Für die Polizei sind im Doppelhaushalt 2015/2016 Mittel für Präventionsmaßnahmen im Bereich des religiös motivierten Extremismus nicht gesondert ausgewiesen. Für präventive Maßnahmen standen beim LKA in den Jahren 2015 und 2016 jeweils Euro und bei den regionalen Polizeipräsidien jeweils Euro für die vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung. Die Einrichtung des KPEBW beim Innenministerium wurde im Zuge des Maßnahmenpakets Sonderprogramm der Landesregierung zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus durch die Landesregierung im Februar 2015 beschlossen. Mit dem Kompetenzzentrum steht in Baden-Württemberg eine lan- 7

8 desweite, zentrale Koordinierungsstelle zum Aufbau eines Präventionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus zur Verfügung. Zielsetzungen, Ausrichtung und Aufgabenschwerpunkte des KPEBW werden in einem Fachbeirat und einem Lenkungsausschuss unter Beteiligung der betroffenen Ressorts und der Spitzen der Netzwerkpartner sowie der Zivilgesellschaft festgelegt. Das KPEBW steuert und koordiniert die Maßnahmen der Prävention und Intervention (einschließlich Aussteigerbetreuung) und gewährleistet den Informationsfluss zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren des Netzwerks. Kernaufgabe im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes ist die Unterstützung aller Beteiligten bei der Identifizierung aktueller Problemfelder sowie bei der Umsetzung wirkungsvoller Konzepte. Vor der Einrichtung des KPEBW gab es keine landesweite Koordinierung der Programme. Das KPEBW ist über seinen Lenkungsausschuss mit den anderen Ressorts im Bereich des Islamismus im engen Austausch, um Schwerpunkte in der Islamismusprävention zu identifizieren sowie Projekte und Programme anzustoßen. Zudem wurde unter dem Dach des KPEBW eine Beratungsstelle mit Sitz in Stuttgart eingerichtet, in der Personen, die sich im Radikalisierungsprozess befinden, aber auch deren Angehörige und Freunde, Lehrer und Arbeitgeber, Trainer und sonstige Kontaktpersonen Hilfe finden. Sollte bereits eine Radikalisierung stattgefunden haben, wird Hilfe zum Ausstieg gegeben. Aktuell stehen dem KPEBW für den Bereich Islamismus jährlich Haushaltsmittel in Höhe von Euro für einen externen Träger und Euro für die Geschäftsstelle sowie zwei Stellen des Polizeivollzugsdienstes (A15 und A11) und zwei Stellen des Nichtvollzugsdienstes (A14) zur Verfügung. Aus den Mitteln für den externen Träger wird die Beratungsstelle Baden-Württemberg mit seinen Sach- und Personalkosten finanziert. 2. ob sie zur besseren Koordinierung der Präventionsarbeit im Bereich des Extremismus die Einbeziehung des Kompetenzzentrums zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus in Baden-Württemberg (KPEBW) für sinnvoll hält und falls nein, mit welcher Begründung; 3. wie sie künftig die Präventionsangebote im Bereich der Extremismusbekämpfung koordinieren will, insbesondere welches Konzept sie verfolgt, um eine bessere Bündelung der Ressourcen und Steuerung der Präventionsarbeit zu erreichen; Zu 2. und 3.: Mit dem Kompetenzzentrum wurde in Baden-Württemberg eine landesweite, zentrale Koordinierungsstelle zum Aufbau eines Präventionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus konzeptionell erarbeitet und eingerichtet. Im Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg (2016 bis 2021) ist die weitere Stärkung des Kompetenzzentrums und dessen Ausweitung auf alle Fälle von Extremismus festgelegt. Hierfür wird derzeit ein Konzept erarbeitet. Seit Bestehen des KPEBW wird u. a. an einer intensiveren Vernetzung der staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen gearbeitet. Es wurde ein Fachbeirat institutionalisiert, der aus über 40 Akteuren in diesem Bereich wie z. B. Inside Out, der LpB, der Jugendstiftung Baden-Württemberg und der LAGO besteht und die Möglichkeit des Austausches auf breiter fachlicher Basis bietet. Auf dieser Basis werden Ressourcen gebündelt und Impulse zur besseren Steuerung der Präventionsarbeit gesetzt. Darüber hinaus wird derzeit eine Datenbank entwickelt, die Präventionsprojekte in Baden-Württemberg, Experten im Bereich Islamismus und in einem zweiten Schritt im Bereich Rechtsextremismus abbildet und durch Interessierte auf der Homepage des KPEBW eingesehen werden kann. 8

9 4. ob und falls ja, wie sie bei der künftigen Koordinierung der Präventionsarbeit die Beratungs- und Interventionsgruppe Rechtsextremismus (BIG REX) einbeziehen und stärken will; Zu 4.: Im Zuge der in der Antwort zu Frage 3 beschriebenen Aufgabenerweiterung des KPEBW ist vorgesehen, die BIG REX in das Gesamtkonzept des KPEBW zu überführen. 5. ob und falls ja, in welchem Umfang sie die Vorschläge des vom Sachverständigen Prof. Dr. Kurt Möller im Untersuchungsausschuss Die Aufarbeitung der Kontakte und Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und die Umstände der Ermordung der Polizeibeamtin M. K. vorgelegten Gutachtens in die künftige Präventionsarbeit im Bereich der Extremismusbekämpfung des Landes einbeziehen wird; 6. mit welchen Maßnahmen sie insbesondere den vom Sachverständigen Prof. Dr. Kurt Möller dargelegten ganzheitlichen Bekämpfungsansatz konkret umsetzen will. Zu 5. und 6.: Im Hinblick auf die Beantwortung dieser Fragen wird auf den in Erfüllung des Beschlusses des Landtags vom 18. Februar 2016 (Drucksache 15/8000) bis zum 15. Dezember 2016 vorzulegenden Bericht der Landesregierung zu den Ergebnissen der Prüfungen und Umsetzungen der getroffenen Feststellungen und Empfehlungen des Untersuchungsausschusses der 15. Wahlperiode Die Aufarbeitung der Kontakte und Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und die Umstände der Ermordung der Polizeibeamtin M. K. (Rechtsterrorismus/NSU BW) verwiesen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration 9

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