1 Geltungsbereich der Ergänzenden Bestimmungen Seite 4 Fernwärme der Stadtwerke Rostock AG. 2 Netzanschlussvertrag Seite 4. 3 Anschlusspreis Seite 5
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- Erwin Küchler
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3 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich der Ergänzenden Bestimmungen Seite 4 Fernwärme der Stadtwerke Rostock AG 2 Netzanschlussvertrag Seite 4 3 Anschlusspreis Seite 5 4 Regelungen zur Kostenberechnung Seite Hausanschlusskosten Seite Baukostenzuschuss Seite 6 5 Sonstige, mit den Tarifen nicht abgegoltene Kosten Seite 7 6 Inkrafttreten/Ermächtigungsgrundlage Seite 7 7 Änderungsvorbehalt Seite 7 8 Preisteil I zu den Ergänzenden Bestimmungen Seite 8 9 Preisteil II zu den Ergänzenden Bestimmungen Seite Preisteil II zu den Ergänzenden Bestimmungen Seite 12 3
4 1 Geltungsbereich der Ergänzenden Bestimmungen Fernwärme der Stadtwerke Rostock AG Die Ergänzenden Bestimmungen Fernwärme beziehen sich im Wesentlichen auf netzanschlussrelevante Festlegungen der AVBFernwärmeV (vom 20. Juni 1980) inkl. den Regelungen aus dem Einigungsvertrag (vom 3. Oktober 1990) sowie auf die Technischen Anschlussbedingungen (TAB, vom 1. Juni 2012) für das durch die Stadtwerke Rostock AG betriebene Fernwärmeversorgungsnetzt bei: dem Neubau von Netzanschlüssen Leistungserhöhung/baulichen Veränderungen an bestehenden Netzanschlüssen Ausführung sonstiger Leistungen gemäß 13, 18, 19, 27, 33 AVBFernwärmeV bis zu einer vom beantragenden Anschlussnehmer geforderten Netzanschlusskapazität und -qualität, und den daraus resultierenden gegenseitigen Rechten und Pflichten der Anschlussbetreibung. Für neu zu erschließende Versorgungsgebiete werden die Hausanschlusskosten und der Baukostenzuschuss auf der Grundlage einer Erschließungsvereinbarung zwischen der Stadtwerke Rostock AG und dem Erschließungsträger vereinbart. Sie können von den nachfolgenden Preisen abweichen. Der Erschließungsträger hat die Bauherren über diese Preisabweichungen zu informieren. 2 Netzanschlussvertrag Das Anschlussangebot der Stadtwerke Rostock AG wird mit Unterschrift des Anschlussnehmers zum rechtsgültigen Netzanschlussvertrag. Im Anschlussvertrag werden der/die zu realisierende Neuanschluss/Anschlussänderung in Art und Umfang und Ausführungszeitraum vereinbart. Die dem Anschlussnehmer berechneten Herstellungskosten/Leistungen werden als Anschlusspreis ausgewiesen. 4
5 3 Anschlusspreis Der Anschlusspreis kann enthalten: die Hausanschlusskosten gemäß 10 AVBFernwärmeV (inkl. Erstinbetriebsetzung) den Baukostenzuschuss (Netzkostenanteil) gemäß 9 AVBFernwärmeV Montagekosten pro Verrechnungszählereinrichtung Die unter den Punkten 7, 8 und 9 der Ergänzenden Bestimmungen ausgewiesenen Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. 4 Regelungen zur Kostenberechnung 4.1 Hausanschlusskosten gemäß 10 AVBFernwärmeV Neuanschluss: Die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses werden gemäß 10 Absatz 5 Ziffer 1 AVBFernwärmeV mit unter dem Punkt 8 der Ergänzenden Bestimmungen ausgewiesenen Preisen verrechnet. Entstehen der Stadtwerke Rostock AG durch Art, Lage und Dimensionierung von Anschlüssen Mehraufwendungen, kann die Stadtwerke Rostock AG abweichend von unter dem Punkt 8 der Ergänzenden Bestimmungen die entstehenden Kosten berechnen. Veränderung: Der Anschlussnehmer erstattet der Stadtwerke Rostock AG gemäß 10 Absatz 5 Ziffer 2 AVBFernwärmeV die Kosten für die von ihm veranlasste Änderung oder Erweiterung seines bestehenden Hausanschlusses. 5
6 4.2 Baukostenzuschuss gemäß 9 AVBFernwärmeV Erhebung: Die Stadtwerke Rostock AG erhebt bei Erstellung von Anschlüssen bzw. für die Erhöhung der Anschlussleistung bestehender Anlagen vom Anschlussnehmer einen Baukostenzuschuss (BKZ) in Höhe von bis zu 70 v. H. der Gesamtkosten. Zuordnung: Der BKZ ist ein auf den Versorgungsbereich (kommunale Verwaltungsgrenzen) bezogener anteiliger Netzkostenbeitrag. Die Höhe des BKZ ist abhängig vom Ausbaugrad des Netzes im Versorgungsbereich, von der Höhe der durch den Anschlussnehmer in Anspruch genommenen Leistung und vom Umfang der genutzten Netzteile. Es werden diejenigen Kostenanteile abgesetzt, die auf Anlagereserven für eine spätere Erhöhung der Leistungsanforderungen gemäß 9 Absatz 3 AVBFernwärmeV entfallen. Durchmischung: Für die Leistungsinanspruchnahme gilt die maximale zeitgleiche Leistung aller Anschlussnehmer eines Hausanschlusses (Durchmischung). Grundlage für die Festsetzung der durchmischten Leistungsanteile je Anschlussnutzer ist das BKZ-Bewertungsverfahren der Stadtwerke Rostock AG. Nachberechnung gemäß 9 Absatz 3 AVBFernwärmeV: Wird die zu Grunde gelegte, vorzuhaltende Leistung in einem außergewöhnlichen Umfang überschritten, so dass bauliche Veränderungen erforderlich werden, wird ein angemessener BKZ nachberechnet. BKZ kann außerdem berechnet werden, wenn der Anschlussnehmer infolge einer Leistungserhöhung am Hausanschluss Anlagereserven im vorgelagerten Netz nutzt, 6
7 soweit diese zu einem früheren Zeitpunkt noch nicht zur BKZ-Bewertung herangezogen wurden, und die erhöhte Leistung ohne Veränderung des bestehenden Hausanschlusses übertragen werden kann. 5 Sonstige, mit den Tarifen nicht abgegoltene Kosten gemäß 13, 18, 19, 27, 33 AVBFernwärmeV Die Kosten werden gemäß den Punkten 9 und 10 der Ergänzenden Bestimmungen berechnet. Grundlage für deren Ermittlung ist der durchschnittliche Aufwand für derartige Leistungen, bewertet mit dem geltenden Stundenverrechnungssatz eines Monteurs der Stadtwerke Rostock AG. 6 Inkrafttreten/Ermächtigungsgrundlage Diese Ergänzenden Bestimmungen treten mit Wirkung vom 1. Juni 2013 in Kraft. 7 Änderungsvorbehalt Die Stadtwerke Rostock AG behält sich eine Änderung der Ergänzenden Bestimmungen vor. Die geänderte Fassung wird mit Inkrafttreten Bestandteil des jeweils abgeschlossenen Netzanschlussvertrages, sofern der Anschlussnehmer nicht von seinem Sonderkündigungsrecht nach 32 AVBFernwärmeV Gebrauch macht. 7
8 8 Preisteil I zu den Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Bezeichnung Bemerkung Einheit Nennweite in mm Anschluss- leistung in kw Anschluss an das - bis 100 Fernwärmenetz bis bis bis bis bis mehr als ) In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von zz. 19 % enthalten. Hier können Rundungsdifferenzen auftreten. 2) Für den durch den Kunden geleisteten Tiefbauanteil (Rohrgraben auf dem Anschlussnehmergrundstück) gewährt die Stadtwerke Rostock AG den angegebenen Rabatt in Euro/m, angerechnet auf die Hausanschlusskosten bei Einhaltung der Verlegetiefe mit einer Überdeckung von 0,8 m. 3) Rabatt wird auf Hausanschlusskosten gewährt. 8
9 Rostock AG zur AVBFernwärmeV - Hausanschlusskosten Hausanschluss Hausanschluss- Hausanschluss- Standart Mehrlänge Mehrlänge 15 m 50 m 50 m netto brutto 1) netto brutto 1) netto brutto 1) (Euro) (Euro) (Euro/m) (Euro/m) (Euro/m) (Euro/m) 870, ,30 150,00 178,50 nach gesonderter Vereinbarung 970, ,30 180,00 214,20 nach gesonderter Vereinbarung 1.125, ,75 200,00 238,00 nach gesonderter Vereinbarung 1.635, ,65 200,00 238,00 nach gesonderter Vereinbarung 2.200, ,00 200,00 238,00 nach gesonderter Vereinbarung 2.800, ,00 200,00 238,00 nach gesonderter Vereinbarung nach Aufwand nach Aufwand nach gesonderter Vereinbarung Rabatte für Sonderleistungen netto brutto Eigenleistung Tiefbau 2) Rabatt in Euro/m 10,00 11,90 Mehrspartenhauseinführungen 3) Rabatt in Euro 100,00 119,00 9
10 9 Preisteil II zu den Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Sonstige Kosten 1) gemäß 13, 18, 19, 27, 33 AVBFernwärmeV Inbetriebsetzung von Kundenanlagen gemäß 13 AVBFernwärmeV (Erstinbetriebsetzung) Erstinbetriebnahme des Hausanschlusses und damit Anschluss der Kundenanlage an das Verteilungsnetz jede vom Kunden zu vertretende wiederholte oder erfolglose Instandsetzung Füllungen und technische Erstbefüllung (auch versuchte) Änderungen jede weitere (versuchte) Füllung pro m 3 Heißwasser 4) sonstige Heißwasserverluste innerhalb der Kundenanlage pro m 3 Heißwasser 4) Kosten für das kundenveranlasste Nachprüfen von Messeinrichtungen gemäß 19 AVBFernwärmeV Wiederverplombung von Anlagenteilen der Kundenanlage Mahn- und Inkassogebühren für Kosten aus kundenveranlasstem Zahlungsverzug gemäß 27 Absatz 2 AVBFernwärmeV Für das Nachprüfen der Messgenauigkeit von Messeinrichtungen werden die Kosten für die Befundprüfung und den Aus- Für die Erneuerung widerrechtlich entfernter oder beschädigter Plombenverschlüsse Mahnung Inkassogang jeder weitere Nachinkassogang 1) Bei der Berechnung sonstiger mit den Tarifen nicht abgegoltener Kosten wird von dem für das betreffende Kalenderjahr ermittelten durchschnittlichen Stundenverrechnungssatz inkl. Verwaltungsgemeinkosten für einen Monteur der Stadtwerke Rostock AG ausgegangen und den ermittelten Zeitaufwendungen zugrunde gelegt. Die dem Anschlussnehmer berechneten Kosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. 10
11 Rostock AG zur AVBFernwärmeV netto (Euro) brutto (Euro) 3) abgegolten mit den Hausanschlusskosten, Bestandteil-Anschlusskosten z. B. festgest. Mängel in der Kundenan- 49,00 58,31 lage bzw. einer vergeblichen Anfahrt kostenfrei je Korrektur der Begrenzung der Durch- 5,00 5,95 flussmenge bzw. Anschlussleistung 5,00 5,95 notwendige technische Änderungen nach Aufwand nach Aufwand und Einbau des Messgerätes berechnet. nach Aufwand werden berechnet: 49,00 58,31 5,00 2) innerhalb der Geschäftszeit 61,00 2) außerhalb der Geschäftszeit 72,00 2) innerhalb der Geschäftszeit 31,00 2) außerhalb der Geschäftszeit 39,00 2) 2) Auf Mahn- und Sperrkosten wird keine gesetzliche Umsatzsteuer erhoben. 3) In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von zz. 19 % enthalten. Hier können Rundungsdifferenzen auftreten. 4) Die Heißwassermenge wird von der Stadtwerke Rostock AG ggf. geschätzt. 11
12 10 Preisteil II zu den Ergänzenden Bestimmungen der Sonstige Kosten Einstellung der Versorgung gemäß je Sperrung 33 Absätze 1-3 AVBFernwärmeV des Fernwärmeanschlusses je kundenverursachter physischer Trennung des Fernwärmeanschlusses an der Versorgungsleitung zeitweilige Stillegung des Fernwärmeanschlusses Wiederaufnahme der Versorgung gemäß 33 Absätze 1-3 AVBFernwärmeV Entsperrung des Fernwärmeanschlusses Wiederherstellung des physisch getrennten ursprünglichen Fernwärmeanschlusses Wiederherstellung des zeitweilig stillgelegten Fernwärmeanschlusses Manipulation an Sperrvorrichtungen Trennung bei unbefugter Entsperrung einer gesperrten Anlage Ersetzen der Sperrvorrichtung (Sperrschloss) nach Zerstörung oder Entfernung Baukostenzuschuss gemäß 9 AVBFernwärmeV Gesamter Leistungsbereich 1) Bei der Berechnung sonstiger mit den Tarifen nicht abgegoltener Kosten wird von dem für das betreffende Kalenderjahr ermittelten durchschnittlichen Stundenverrechnungssatz inkl. Verwaltungsgemeinkosten für einen Monteur der Stadtwerke Rostock AG ausgegangen und den ermittelten Zeitaufwendungen zugrunde gelegt. Die dem Anschlussnehmer berechneten Kosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. 12
13 Stadtwerke Rostock AG zur AVBFernwärmeV netto (Euro) brutto (Euro) 3) innerhalb der Geschäftszeit 61,00 70,76 2) außerhalb der Geschäftszeit 72,00 83,52 2) nach Aufwand nach Aufwand innerhalb der Geschäftszeit 61,00 70,76 außerhalb der Geschäftszeit 72,00 83,52 nach Aufwand nach Aufwand nach Aufwand nach Aufwand individuelles Angebot 2) Auf Mahn- und Sperrkosten wird keine gesetzliche Umsatzsteuer erhoben. 3) In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von zz. 19 % enthalten. Hier können Rundungsdifferenzen auftreten. 13
14 14 Notizen
15 Stadtwerke Rostock AG Schmarler Damm Rostock Telefon Telefax Internet grosskunden@swrag.de
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