1. Gemeindeversammlung Dinhard

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1 1. Gemeindeversammlung Dinhard vom Dienstag, 17. Mai 2016, Uhr Vorsitz: Stimmenzähler: Anwesend: Protokoll: Peter Matzinger Werner Peter Alois Thoma 63 Stimmberechtigte 2 Gäste, davon 1 Pressevertreter (Landbote) Martin Schmid Präsident Peter Matzinger eröffnet die Versammlung und stellt fest, dass Einladung und Aktenauflage gesetzeskonform erfolgt sind Jahresrechnungen, Inventare Jahresrechnung 2015 Finanzvorstand Peter Matzinger erläutert die Jahresrechnung Die laufende Rechnung schliesst bei einem Ertrag von Fr. 6'535' und einem Aufwand von Fr. 7'009' mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 473' ab. Die Investitionsrechnung weist Netto-Investitionen im Verwaltungsvermögen von Fr aus. Investitionen im Finanzvermögen wurden keine getätigt. Das Eigenkapital beträgt per Ende 2015 Fr. 8'088' Die RPK hat keine Bemerkungen zur Rechnung. Aus der Versammlung wird das Wort nicht gewünscht. Beschluss (einstimmig) 1. Die Rechnung der Politischen Gemeinde Dinhard für das Jahr 2015 wird genehmigt. 2. Der Entnahme des Aufwandüberschusses der laufenden Rechnung im Betrage von Fr aus dem Eigenkapital wird zugestimmt WASSERVERSORGUNG Vorschriften, Verträge, Kreisschreiben Reglement der Wasserversorgung Gemeinderat Ernst Huber stellt das neue Reglement der Wasserversorgung vor. Es wurde seit der Inkraftsetzung vor mehr als 40 Jahren nur unwesentlich angepasst, und es entspricht deshalb heute weder formell noch inhaltlich den aktuellen gesetzlichen Grundlagen. Für die Bezügerinnen und Bezüger gibt es jedoch keine grundlegenden Änderungen

2 Die RPK empfiehlt das neue Reglement der Wasserversorgung zu genehmigen. Hans Peter Biasio will wissen, wie das Wort halten in Artikel 13 zu verstehen ist. Ernst Huber antwortet, es bedeutet muss. Beschluss (einstimmig) 1. Das neue Reglement der Wasserversorgung wird genehmigt KANALISATIONEN Vorschriften, Verträge, Kreisschreiben Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) Gemeinderat Ernst Huber stellt die neue Siedlungsentwässerungsverordnung vor. Die SEVO regelt die Abwasserentsorgung und die dazu erforderliche Finanzierung auf dem ganzen Gemeindegebiet. Sie legt die Rechte und Pflichten der Gemeinden, der Einwohnerinnen und Einwohner beziehungsweise Nutzerinnen und Nutzer der Anlagen sowie die Zuständigkeit fest. Daneben gibt es Ausführungsbestimmungen zur SEVO. Darin werden die Aufgaben und Arbeiten der Gemeinde sowie der Privaten festgelegt. Die Ausführungsbestimmungen fallen in die Kompetenz des Gemeinderates. Mit der SEVO gibt es insbesondere bei den Gebühren eine Änderung. Bisher wurden die Benützungsgebühren lediglich auf dem Frischwasserbezug verrechnet. Neu gibt es eine Grundgebühr und eine Mengengebühr sowie eine Gebühr für die angeschlossenen Strassenflächen. Die RPK empfiehlt die neue Siedlungsentwässerungsverordnung zu genehmigen. Pius Bleisch empfindet den Aufschlag von 8 % der Einnahmen als hoch. Diese Einnahmenerhöhung ergibt sich, weil die Gebühren neu nicht mehr inklusiv sondern exklusiv Mehrwertsteuer sind. Ernst Huber erläutert, dass sich die Gebühren neu in eine Grundgebühr und einen Mengenpreis aufteilen. Peter Matzinger antwortet, dass die Abwasserentsorgung eigenwirtschaftlich sein muss und die Gebühren nicht zweckentfremdet werden. Grundsätzlich benötigt die Gemeinde gleichviel Gebühreneinnahmen, wie bisher. Hans Jörg Schmid möchte wissen, wie viel die 10 % der Gebühreneinnahmen für den Unterhalt der öffentlichen Gewässer ist. Peter Matzinger antwortet, dass dies knapp Fr sind. Cornelia Sutter interessiert, wer nun für die Leitungsspülung des Hausanschlusses aufkommt. Peter Matzinger erklärt, die Spülung erfolgt durch den Liegenschaftenbesitzer. Ein allfälliger Unterhalt im öffentlichen Grund geht zu Lasten der Gemeinde und auf dem Privatgrund zu Lasten der Eigentümer. Peter Rubin möchte wissen, ob die Rechtmässigkeit der Teilfinanzierung der öffentlichen Gewässer gut abgeklärt wurde

3 Peter Matzinger antwortet, dass die Siedlungsentwässerungsverordnung auf den Musterstatuten basiert und das AWEL eine Vorprüfung vorgenommen hat. Werner Baumann möchte wissen, wie sich die Strassenflächen berechnen. Ernst Huber erläutert, dass das Ingenieurbüro die Berechnung noch genau vornehmen muss. Martin Vollenweider fragt, ob für Vorplätze auch die Gebühr nach Strassenflächen erhoben wird. Peter Matzinger antwortet, dass die Gebühr für angeschlossene Strassen nur für Strassengrundstücke fällig wird. Sigrid Gratz interessiert, ob sie für den Kehrplatz die Gebühr bezahlen muss. Peter Matzinger antwortet, dass nur der Kanton und die Gemeinde die Gebühr schulden. Beschluss (grossmehrheitlich mit 3 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung) 1. Die neue Siedlungsentwässerungsverordnung wird genehmigt Alterszentrum im Geeren Revision Zweckverbandsstatuten Gemeinderätin Sandra Lüscher stellt die Änderung der Zweckverbandstatuten vor. Mit der Statutenrevision soll der Zweckverband vermögensfähig gemacht werden. D.h. die Investitionen sind vom Zweckverband selber zu finanzieren und abzuschreiben. Zudem soll die Betriebskommission von 12 auf 7 Personen verkleinert werden. Neu wird es auch möglich sein, dass Fachpersonen in den Vorstand gewählt werden. Die RPK interessiert, wer die Geschäftsleitung wählt. Sonst hat sie keine Bemerkungen. Sandra Lüscher antwortet, dass die Wahl des Geschäftsleiters in die Kompetenz der Betriebskommission fällt. Peter Rubin findet es störend, dass nur noch 4 Gemeindevertreter in der Betriebskommission sein müssen. Diese Plätze werden von den 4 grossen Gemeinden beansprucht und Dinhard muss nur noch zahlen. Peter Matzinger antwortet, dass weiterhin jede Gemeinde 2 Vertreter in der Delegiertenversammlung hat. Die Delegiertenversammlung wählt die Betriebskommission. Wenn sich die kleinen Gemeinden zusammen tun, könnte die Delegiertenversammlung auch nur Vertreter aus kleinen Gemeinden oder 7 Gemeindevertreter in die Betriebskommission wählen. Die Delegiertenversammlung wird sicher eine ausgewogene Wahl vornehmen. Beschluss (grossmehrheitlich mit 2 Gegenstimmen) 1. Der von der Delegiertenversammlung des Zweckverbandes Alterszentrum im Geeren beantragten revidierten Verbandsstatuten wird zugestimmt

4 2. Der Gemeinderat Dinhard wird ermächtigt, allfällige Änderungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens (beim Regierungsrat oder bei den Partnergemeinden) zuzustimmen, sofern diese keine wesentlichen Auswirkungen haben. 3. Mitteilung an: - Alterszentrum im Geeren, Kirchhügelstrasse 5, 8472 Seuzach Zweckverband Spitex ADER Aufhebung Gemeinderätin Sandra Lüscher erläutert die Vorlage. Die Ansprüche der Gesetzgebung, der Kundinnen und Kunden sowie der Krankenversicherer an die Spitex-Organisation werden immer grösser. Damit der Betrieb optimal funktionieren kann, müsste er grösser sein. Auch der Verein Spitex Seuzach-Hettlingen-Dägerlen steht vor dem gleichen Problem. Deshalb ist ein Zusammenschluss für beide Organisationen die beste Lösung. Es wurde ein Zusammenschlussvertrag erarbeitet, welcher von beiden Organisationen genehmigt werden kann. Die bisherigen Mitarbeiterinnen werden übernommen. Die Gemeinden schliessen mit dem Verein Spitex RegioSeuzach eine Leistungsvereinbarung ab. Die Kundinnen und Kunden profitieren davon, dass der Verein Spitex RegioSeuzach sämtliche Leistungen erbringen kann. Die RPK hat keine Bemerkungen dazu. Pius Bleisch fragt, wieso eine Summe von Fr an den Spitex RegioSeuzach fliesst. Sandra Lüscher antwortet, dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Ausgleich des Spendenfonds, der Projektarbeit und dem Einkauf von Weiterbildungskosten. Wir müssen dadurch nicht teurere Leistungsvereinbarungen abschliessen. Die geschulten Mitarbeiterinnen von Spitex RegioSeuzach kommen auch zu uns. Hans Peter Biasio fragt, wie gross die Begeisterung bei den Mitarbeiterinnen von Spitex ADER ist. Peter Matzinger erklärt, dass für einen optimalen Spitexbetrieb das Versorgungsgebiet Einwohner haben sollte. Es gibt immer Freuden und Leiden. Hans Peter Biasio teilt mit, dass sie den Spitex beansprucht haben und diese Personen nicht nur Freuden haben. Sandra Lüscher erläutert, dass das gegenseitige Kennenlernen der Mitarbeiterinnen angelaufen ist. Die Mitarbeiterinnen waren aber bei diesem Projekt nicht an erster Stelle. Nachdem die verschiedenen Grundsätze gefällt und die Papiere erstellt sind, finden nun seit einiger Zeit auch Gespräche mit den Mitarbeiterinnen statt. Die Mitarbeiterinnen werden in der neuen Organisation auch Vorteile haben. Beschluss (einstimmig) 1. Der Zweckverband Spitex ADER wird unter dem Vorbehalt aufgelöst, dass - sämtliche Verbandsgemeinden zustimmen - die Leistungsvereinbarung mit dem Verein Spitex RegioSeuzach abgeschlossen wird - der heutige Spitex-Betrieb an den Verein Spitex RegioSeuzach übergeht - für sämtlichen Mitarbeiterinnen, welche nicht zum Verein Spitex RegioSeuzach - 4 -

5 wechseln, eine Lösung gefunden ist 2. Mitteilung an: - RPK Dinhard - Spitex-Verband ADER, c/o Gemeindeverwaltung 8474 Dinhard - Gemeinderat 8479 Altikon - Gemeinderat 8542 Ellikon - Gemeinderat 8545 Rickenbach Anfragen nach 51 Gemeindegesetz Es liegen keine Anfragen nach 51 GG vor Mitteilungen Sigrid Gratz interessiert, wie es mit dem Sammeln von Plastik steht. Sandra Lüscher antwortet, eine solche Sammlung sei momentan nicht geplant. Der Kanton Zürich empfiehlt den Gemeinden mit solchen Sammlungen zuzuwarten. Schulpräsident René Todesco orientiert: Die Schülerzahlen steigen wieder an. Ab kommendem Schuljahr gibt es wieder 6 volle Klassen. Das Lehrerteam ist stabil. Auf das neue Schuljahr wird es keinen Austritt geben Die Schulpflege wird sich in der nächsten Zeit mit dem Berufsauftrag der Lehrer beschäftigen müssen. Thomas Schmid ist nach 10 ½ Jahren Behördentätigkeit, davon 6 Jahre als Schulpräsident zurückgetreten. T. Schmid wird mit einem Präsent und grossem Applaus verabschiedet. Gemeindepräsident Peter Matzinger orientiert: Budget-Gemeindeversammlung am Montag, 14. November 2016 Mittels einer Folie wird über die Rechtsmittel gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung (Stimmrechtsbeschwerde, Gemeindebeschwerde, Protokollberichtigungsrekurs) orientiert. Auf die Frage des Präsidenten, ob gegen die Versammlungsführung oder die Abstimmungen Einwände erhoben werden, meldet sich niemand zu Wort. Der Präsident teilt noch mit, dass das Protokoll nach sechs Tagen während 30 Tagen auf der Verwaltung eingesehen werden kann

6 Mit dem besten Dank an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und an seine GR-Kollegin und Kollegen schliesst der Präsident die Versammlung um Uhr. Der Präsident: Der Protokollführer: P. Matzinger M. Schmid Die Stimmenzähler: Werner Peter Alois Thoma - 6 -

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