Einwohnergemeinde Bolken
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- Lukas Rothbauer
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1 Einwohnergemeinde Bolken Budgetgemeindeversammlung Mittwoch, 11. Dezember 2013, Uhr Mehrzweckgebäude
2 E I N L A D U N G an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Einwohnergemeinde Bolken zum Besuch der BUDGET-Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 11. Dezember 2013, Uhr, im Mehrzweckgebäude. Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler/-innen 2. Genehmigung der Traktandenliste 3. Genehmigung des folgenden Kredits der Investitionsrechnung: Pos : Aeschistrasse, Belagssanierung und Strassenbau 4. Genehmigung Voranschlag 2014 und Steuersatz 4.1 Laufende Rechnung 4.2 Investitionsrechnung 4.3 Feuerwehrpflichtersatz-Abgabe 4.4 Steuersatz natürliche Personen 4.5 Steuersatz juristische Personen 5. Verschiedenes Freundliche Grüsse EINWOHNERGEMEINDERAT BOLKEN Ab 3. Dezember, während den normalen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, kann der Voranschlag der Rechnung 2014 bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Ebenfalls liegt in dieser Zeit das genehmigte Protokoll der Rechnungsgemeindeversammlung vom 13. Juni 2013 zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen sind auch unter aufgeschaltet. Zu dieser Gemeindeversammlung sind alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger freundlich eingeladen.
3 An die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Einwohnergemeinde Bolken Bericht und Anträge zu den Traktanden der Budgetgemeindeversammlung vom Mittwoch, 11. Dezember 2013 Traktandum 3: Genehmigung des folgenden Kredits der Investitionsrechnung Aeschistrasse, Belagssanierung und Strassenbau brutto CHF Das Kantonale Amt für Verkehr und Tiefbau wird in den kommenden Jahren die Aeschistrasse sanieren. Geplant ist die Sanierung bzw. Strassenbau im Abschnitt ab dem Kirchgemeindehaus Aeschi bis zur Dorfstrasse in Bolken sowie eine Belagssanierung weiter bis zur Etzikenstrasse. Die Gesamtkosten betragen gemäss dem Budget des Kantons CHF (grobe Kostenschätzung mit Erfahrungszahlen). Der Kostenanteil auf dem Gemeindegebiet von Bolken macht CHF aus. Gemäss dem eröffneten Verteilschlüssel muss sich die Gemeinde Bolken an diesen Kosten im Innerortsbereicht mit 33.35% und im Ausserortsbereich mit 24.97% beteiligen, was den Nettoanteil von CHF ergibt. Einen ersten Teil von CHF wurde im Voranschlag 2013 als Projektierungskredit in der Laufenden Rechnung budgetiert. Die Kosten von CHF werden vom Kanton auf die nächsten 3 Jahre verteilt und in Rechnung gestellt: CHF im Jahr 2014, CHF im Jahr 2015 und CHF im Jahr Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Kredit für die Belagssanierung bzw. Strassenbau der Aeschistrasse zu genehmigen. Traktandum 4: Genehmigung des Voranschlages Laufende Rechnung Die Laufende Rechnung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF ab. Im Weiteren verweisen wir auf die Erläuterungen. 4.2 Investitionsrechnung Die Nettoinvestitionen betragen (ohne Spezialfinanzierungen) CHF Feuerwehrpflichtersatz-Abgabe Die Abgabe soll wie bisher 10% der einfachen Staatssteuer betragen (mind. CHF 20.00; max. CHF gemäss Vorgabe des Regierungsrates). 4.4 Steuersatz natürliche Personen Der Steuersatz soll 135% der einfachen Staatssteuer betragen. 4.5 Steuersatz juristische Personen Der Steuersatz soll 105% der einfachen Staatssteuer betragen. Antrag: Der Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission beantragen der Gemeindeversammlung den Voranschlag 2014 der Laufenden Rechnung mit einem Aufwandüberschuss von CHF und die Investitionsrechnung mit einer Nettoinvestition von CHF zu genehmigen; die Feuerwehrpflichtersatz-Abgabe auf 10%, den Steuersatz für die natürlichen Personen auf 135% und den Steuersatz für die juristischen Personen auf 105% der einfachen Staatssteuer festzulegen. Anhang: - Erläuterungen zum Voranschlag 2014
4 Erläuterungen zum Voranschlag 2014 Laufende Rechnung In Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat und den verschiedenen Kommissionen ist der Voranschlag 2014 erstellt worden. Die Laufende Rechnung schliesst bei einem Aufwand von CHF und einem Ertrag von CHF mit einem Aufwandüberschuss von CHF ab. Allgemeine Verwaltung Die Verwaltungskosten der Gemeinde sind gegenüber dem Vorjahr rund CHF höher. Der bisherige Laptop des Wahlbüros ist in die Jahre gekommen. Für die neuen Wahlprogramme ist er nicht mehr tauglich, daher wird ein Ersatz gekauft. Die Einführung von HRM2 wird uns in den nächsten 3 Jahren begleiten. Für das Jahr 2014 werden erstmals CHF eingesetzt. Der Gemeinderat hat eine Fachgruppe eingesetzt, die ein Konzept für die Einführung von HRM2 erstellt. Das Konzept soll Auskunft über den Ablauf der Einführung sowie die zu erwartenden Kosten geben. In der Bauverwaltung wird für das nächste Jahr noch einmal mit einem etwas erhöhten Betrag gerechnet. Öffentliche Sicherheit Die Kosten sind um ca. CHF höher als im Vorjahr. Die Betriebskosten der Feuerwehr fallen um CHF höher aus und die Einnahmen aus der Feuerwehrpflichtersatz sinken um ca. CHF Bei der Schiessanlage muss der Gewehrrechen den neusten Sicherheitsvorschriften angepasst werden. Diese Anpassung wird mit CHF budgetiert. Bildung Die Kosten im Bildungsbereich liegen um ca. CHF höher als im Vorjahr. Der baulicher Unterhalt beim Schulhaus wird für das Jahr 2014 um CHF erhöht. So soll u.a. das Schulzimmer 3./4. Klasse einen neuen Anstrich erhalten. Gemäss Beschluss des Schulausschusses rsaw werden die Beiträge (pro Kind CHF pro Jahr) an die Sonderschule ab dem Jahre 2014 solidarisch auf die 5 Gemeinden verteilt werden. Der Gemeinderat unterstützt diesen Beschluss. Die Gemeinde Bolken hat im Moment 2 Kinder, welche diese Unterstützung benötigen. Kultur, Freizeit Die Kosten für die Kulturförderung und Sport liegen beinahe exakt auf Vorjahresniveau. Gesundheit Die Kosten für die Gesundheit erhöhen sich um ca. CHF Die Erhöhung ist auch auf die höhere Anzahl von Einwohnern zurück zu führen. Soziale Wohlfahrt Der gesamte Bereich der sozialen Wohlfahrt ist gegenüber dem Vorjahr erneut um insgesamt ca. CHF gestiegen. Die meisten Beträge sind vom Kanton oder der Sozialregion vorgegeben. Die Aufwendungen betragen im sozialen Bereich nun CHF Im Jahr 2003 betrugen diese Aufwendungen noch CHF , was einer Erhöhung von ca. CHF entspricht. Jahr 2004 Jahr 2005 Jahr 2006 Jahr 2007 Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Voranschlag Voranschlag 216' ' ' ' ' ' ' ' ' ' '122.00
5 Verkehr Für die tieferen Kosten von ca. CHF sind folgende Positionen verantwortlich: Im Vorjahr wurde der Projektierungskredit von CHF für das Projekt Aeschistrasse budgetiert. Für die Entleerung von Schächten, welche alle 2 Jahre durchgeführt werden, muss nächstes Jahr nichts budgetiert werden. Auch der Unterhalt für den Unterhalt und Reparaturen der Dorfstrassen fällt um CHF tiefer aus. Dagegen muss ein neuer Salzstreuer angeschafft werden. Weiter werden auf den Dorfstrassen die Markierungen erneuert. Infolge der Nachtabschaltung der Strassenbeleuchtung können wir doch Energiekosten von ca. CHF sparen. Umwelt und Raumordnung Beim Bestattungswesen fallen im nächsten Jahr keine Investitionen (Vorjahr ) an. Dagegen steigen die Betriebskosten um CHF Diese Erhöhung beinhaltet eine Vorfinanzierung von CHF für eine Sanierung im Jahre Die höheren Kosten beim Unterhalt Entwässerungen im Vorjahr wurden durch die Sanierung der Seeanstösse, welche dieses Jahr vom Zivilschutz erbracht wurden, ausgelöst. Finanzen und Steuern Die Gemeindesteuern wurden im Rahmen der Rechnung 2012 budgetiert. Die Berechnungen basieren auf den unveränderten Steuersätzen von 135% für natürliche Personen und 105% für juristische Personen. Der Beitrag vom Finanzausgleich des Kantons beträgt im Jahre 2014 CHF , was etwa den Zahlen von 2013 und 2012 entspricht. Dieser Beitrag entlastet unsere Rechnung enorm. Infolge einer Darlehensrückzahlung von CHF sinken natürlich auch die Darlehenszinsen. Die Verzinsung der Spezialfinanzierungen wird mit einem Zinssatz von 1,5% vorgenommen. Die Abschreibungen vom Verwaltungsvermögen werden mit den gesetzlich, vorgeschriebenen 8% budgetiert, was einem Bedarf von ca. CHF entspricht. Spezialfinanzierungen Gemeinschaftsantenne Im 2014 wird mit Einnahmen von CHF (inkl. einem Einnahmeüberschuss aus der Investitionsrechnung) gerechnet. Der Einnahmenüberschuss von ca. CHF wird dem Eigenkapital der Spezialfinanzierung gutgeschrieben. Dieses Eigenkapital soll für den Glasfaser-Ausbau benützt werden. Mit der Vorbereitung soll im nächsten Jahr begonnen werden. Die Gebühren bleiben gleich. Wasserversorgung Der budgetierte Aufwandüberschuss beträgt CHF Dieser Betrag wird dem Eigenkapital der Spezialfinanzierung belastet. Die Wassergebühr bleibt gegenüber 2013 unverändert. Abwasserbeseitigung Im Jahr 2008 hat der Regierungsrat den Generellen Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Bolken genehmigt. Gemäss GEP muss die Gemeinde mit jährlichen Sanierungskosten von ca. CHF in den nächsten Jahren rechnen. Diese Kosten werden mit einer Entnahme aus der Spezialfinanzierung Werterhalt getragen. Dank dem Einnahmeüberschuss aus der Investitionsrechnung kann der Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich CHF gutgeschrieben werden. Auch hier ändern die Gebühren nicht. Abfallbeseitigung Die Abfallbeseitigung weist ebenfalls einen Aufwandüberschuss von CHF aus. Die Grüngutmarken werden auch im Jahre 2014 noch mit 25% von der Gemeinde subventioniert.
6 Investitionsrechnung Schulanlagen Die rsaw hat einen Budgetantrag für Schulmobiliar gestellt. Dieser beinhaltet 20 Schülerstühle im Betrage von CHF Gemeinschaftsantennen-Anlage (SF) Es werden Anschlussgebühren von 5 EFH im Betrage von CHF erwartet. Gemeindestrassen Es wird auf das Traktandum 3 dieser Versammlung verwiesen. Wasserversorgung (SF) Auch hier werden Anschlussgebühren für 5 EFH im Betrage von CHF erwartet. Abwasserbeseitigung (SF) An den Ausbau ARA müssen wir den Betrag von CHF budgetieren. Zudem werden wie oben Anschlussgebühren für 5 EFH im Betrage von CHF erwartet. Kennzahlen Selbstfinanzierungsgrad % Die Investitionen können im 2014 nur zur Hälfte aus eigenen Mittel finanziert werden und führen zu einer Neuverschuldung. Zinsbelastungsanteil 0.00% Die Nettozinsen in Prozenten des Finanzerfolges sind gering. Kapitaldienstanteil 5.48% Nettozinsen und ordentliche Abschreibungen in Prozenten des Finanzertrages. Sie sind gering bzw. noch tragbar. Nettoschuld pro Einwohner Infolge der Neuverschuldung steigt die Pro-Kopf-Verschuldung leicht an, aber ist immer noch gering. Bolken, November 2013 Gemeindeverwaltung Thomas Beer Treuhand GmbH Thomas Beer
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