Einladung zur Gemeindeversammlung

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1 Einladung zur Gemeindeversammlung Mittwoch, 8. Juni 2016, Uhr (!) in der Mehrzweckhalle Nuglar Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Der Gemeinderat lädt Sie herzlich zur Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 8. Juni 2016 ein. Gleichzeitig begrüssen wir die Jungbürger/innen im Kreis der Stimmberechtigten. Zu ihren Ehren veranstaltet der Gemeinderat im Anschluss an die Gemeindeversammlung einen Apéro mit Grill. Damit möchten wir den Sommerabend gemütlich ausklingen lassen. Die wichtigsten Themen: Aufnahme der Jungbürgerinnen und Jungbürger Krediterteilung Wasserringleitung Oberdorfstrasse Beratung und Genehmigung der Rechnung 2015 Im Anschluss: Gemütlicher Apéro zusammen mit den Jungbürgerinnen und Jungbürgern! GEMEINDERAT NUGLAR-ST. PANTALEON Der Gemeindepräsident Der Leiter der Verwaltung Daniel Baumann Adrian Stocker Die Unterlagen zu den verschiedenen Traktanden und die ausführliche Rechnung können während den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung bzw. auf bezogen oder eingesehen werden.

2 Detaillierte Traktandenliste 1. Jungbürgeraufnahme 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Traktandenliste 4. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember Krediterteilung Wasserringleitung Oberdorfstrasse 6. Beratung und Genehmigung der Rechnung Kenntnisnahme Nachtragskredite Laufende Rechnung Konto Bezeichnung Betrag (Budgetierungsdifferenz) Entschädigung an Gemeinden CHF CHF Abschreibung Steuerguthaben CHF CHF Abschreibungen CHF CHF Kenntnisnahme der abgeschlossenen Projektkredite Investitionsrechnung Konto Bezeichnung Betrag (Budgetierungsdifferenz) Schiessanlage Roggenstein CHF CHF Sanierungen/Ergänzungen MZH CHF CHF Vorprojekte Strassensanierungen CHF 0.00 CHF Wasserleitungssanierungen CHF CHF Sanierungen Kanalisationen CHF CHF Umlegung Kanalisation Degenmatt CHF CHF Kenntnisnahme Investitionskredite Zweckverband Oberstufenzentrum Dorneckberg Konto Bezeichnung Betrag (Budgetierungsdifferenz) Schwimmhalle (Schlussabrechnung) CHF CHF Investitionen Oberstufenzentrum CHF CHF Detailberatung der Rechnung Genehmigung der Rechnung Wasserversorgung (SF) 6.06 Genehmigung der Rechnung Abwasserbeseitigung (SF) 6.07 Genehmigung der Rechnung Abfallbeseitigung (SF) 6.08 Genehmigung Verwendung des Ertragsüberschusses 6.09 Genehmigung der Laufenden Rechnung Genehmigung der Investitionsrechnung Genehmigung der Bestandesrechnung Mitteilungen 8. Diverses Seite 2

3 Erläuterungen zu den einzelnen Traktanden 5. Krediterteilung Wasserringleitung Oberdorfstrasse Die Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) legt die notwendigen Anlagen für die ordnungsgemässe Versorgung des Siedlungsgebietes fest. Gemäss GWP sollte in der Oberdorfstrasse, im Abschnitt zwischen der Gempenstrasse und dem Bergweg, eine neue Wasserleitung DN100 verlegt werden. Durch diese neue Leitung wäre der Ringschluss Gempenstrasse / Bielackerstrasse / Oberdorfstrasse geschlossen. Im Projektperimeter der Sanierung der Gempenstrasse wird der Teil in der Gempenstrasse realisiert. Das Leitungsstück in der Oberdorfstrasse mit einer Länge von ca. 75m ist darin nicht enthalten. Aufgrund einer Baueingabe des neuen Einfamilienhauses auf Parzelle GB Nr «Hübel» wird das Teilstück relevant. Damit das Haus ordentlich an die Gemeindeleitung erschlossen werden kann, drängt sich die Realisierung des Teilstücks und somit der Ringleitung auf. Zeitpunkt ist günstig Da gemäss GWP die Ringleitung sowieso gebaut werden muss, macht es Sinn, die Bauarbeiten mit der Sanierung Gempenstrasse zusammenzulegen. Damit lassen sich auch Kostenvorteile erzielen. Die Kostenvorteile fallen ins Gewicht, da insbesondere die Bauinstallationen vorhanden sind, das Tiefbauunternehmen vor Ort ist und die Trinkwasserleitung als Erweiterung an den Sanitärinstallateur (Gebr. Meier AG) vergeben werden kann. Kostenzusammensetzung Baumeisterarbeiten Tiefbau Sanitärarbeiten Projekt und Realisierung Verschiedenes Gesamttotal CHF 45'000.- CHF 27'000.- CHF 16'000.- CHF 12'000.- CHF Die Kosten wurden aufgrund objektbezogener Massenermittlung sowie Referenz- und Erfahrungszahlen vergleichbarer Anlagen ermittelt. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Kredit für die Erstellung der Wasserringleitung in der Oberdorfstrasse mit Kosten von CHF zu genehmigen. Seite 3

4 6. Beratung und Genehmigung der Rechnung 2015 Überblick Die letzte Rechnung vor Einführung von HRM2 schliesst solide, mit einem kleinen Ertragsüberschuss ab. Dank des guten Ergebnisses konnten zusätzliche Abschreibungen vorgenommen werden. Die Finanzlage der Gemeinde ist nach wie vor gesund und stabil. Die Rechnung 2015 schliesst mit einem Aufwand von CHF und einem Ertrag von CHF ab. Daraus resultiert ein Ertragsüberschuss von CHF Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF Der Ertragsüberschuss wäre höher, wären nicht zusätzliche Abschreibungen von CHF getätigt worden. Die Rechnung 2015 hat somit im Vergleich mit dem Budget wesentlich besser abgeschlossen. Für das gute Resultat sorgten die sehr gute Budgetdisziplin, der Finanzausgleich, der höhere Steuerertrag sowie nicht budgetierbare Nach- und Strafsteuern. Gute Budgetdisziplin Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass bei den Ausgaben, welche in der Eigenverantwortung der Gemeinde liegen, das Budget eingehalten wurde. Es bestehen nur wenige Abweichungen. Diese sind begründet, beruhen auf einem Gemeinderatsbeschluss oder auf einer kantonalen Vorgabe. Kostentreiber Nicht planbare personalbedingte Vakanzen haben zu grösseren Budgetabweichungen geführt. Diese wurden aber zum Teil durch Taggeldversicherungen oder Subventionsbeiträge wieder rückerstattet. Infolge der sehr langen Trockenperioden im 2015 weist der Wasserbezug von Liestal, Kto eine Budgetüberschreitung von CHF auf, weil aufgrund der geringen Quellwassermengen sehr viel Trinkwasser von Liestal bezogen werden musste. Bei den Steuerabschreibungen sowie den übrigen Abschreibungen führte ein Systemwechsel in der Abgrenzungspraxis zu einer einmalig höheren Wertberichtigung. (Budgetüberschreitung von CHF resp. CHF 19'955.10). Kostensenker Für einmal sind die Kosten für die Gesetzliche Sozialhilfe weniger hoch ausgefallen als budgetiert (CHF ) und bleiben auf hohem Niveau stabil. Auch die Jahresabrechnungen der grossen Budgetpositionen wie Oberstufenzentrum (CHF ) und Spitex (CHF ) vielen 2015 tiefer aus. Aufgrund des Abstimmungsergebnisses haben wir statt einer budgetierten Abgabe von CHF 2'000 einen Finanzausgleich von CHF erhalten. Der Steuerertrag fiel wiederum höher aus als budgetiert (CHF ). Es konnten Mehreinnahmen von nicht budgetierbaren Nach- und Strafsteuern von CHF verbucht werden. Die ordentlichen Abschreibungen sind aufgrund nicht realisierter resp. verschobener Investitionsausgaben tiefer ausgefallen als budgetiert (CHF ). Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung schliesst mit einem Ausgabenüberschuss von CHF ab und weist Investitionsausgaben von CHF aus. Budgetiert war ein Investitionsvolumen von CHF und ein Ausgabenüberschuss von CHF Die Abweichung zum Voranschlag ist vor allem darin begründet, dass sich der Baubeginn für die Erschliessung Hubmatt sowie die Sanierung der Gempenstrasse verschoben haben. Umstellung auf HRM2 Infolge Wechsel auf die neue Rechnungslegung wurden zusätzliche Abschreibungen von CHF getätigt. Die zusätzlichen Abschreibungen dienen dazu, das alte Verwaltungsvermögen infolge der neuen linearen Abschreibungspraxis unter HRM2 möglichst tief zu halten. Damit steigt das Abschreibungsvolumen bei zukünftigen Investitionen nicht unverhältnismässig an und entlastet so den Finanzhaushalt nachhaltig. Wertung und Ausblick Der Finanzhaushalt ist nach wie vor gesund. Nach Verbuchung des Ertragsüberschusses beträgt das Eigenkapital rund CHF 1 Mio. Die positive Entwicklung bei den Steuererträgen bestätigt sich. Die Beständigkeit des soliden Finanzhaushalts wird sich in naher Zukunft weisen, wenn sich der Investitionsstau gelöst hat, die neue Finanzausgleichsgesetzgebung greift sowie die Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells HRM2 umgesetzt ist. Seite 4

5 6.01 Kenntnisnahme der Nachtragskredite Laufende Rechnung Die folgenden nicht bewilligungspflichtigen Budgetüberschreitungen werden der Gemeindeversammlung zur Kenntnis gebracht. Sie liegen im Rahmen der Ausgabenkompetenz des Gemeinderats (bis CHF 50'000.00) und/oder es handelt sich um gebundene Ausgaben ohne Entscheidungsspielraum. Kto-Nr. Bezeichnung Rechnung Überschreitung Entschädigung an Gemeinden CHF (CHF ) Abschreibung Steuerguthaben CHF 119' (CHF ) übrige Abschreibungen CHF (CHF ) 6.02 Kenntnisnahme der abgeschlossenen Projektkredite Investitionsrechnung Die nachfolgenden (Brutto)Investitionskredite sind definitiv abgerechnet. Das Minus bei der Differenz bedeutet, dass das Projekt günstiger zu stehen kam. Ein Plus ist eine Kreditüberschreitung, welche innerhalb des Kompetenzrahmens des Gemeinderats liegt. Die Kreditabrechnungen wurden von der RPK am 7. April 2016 geprüft und für in Ordnung befunden. Kto-Nr. Bezeichnung Rechnung Überschreitung Schiessanlage Roggenstein CHF (CHF ) Sanierungen/Ergänzungen MZH CHF (CHF ) Vorprojekte Strassensanierungen CHF 0.00 (CHF - 40'000.00) Wasserleitungssanierungen CHF (CHF ) Sanierungen Kanalisationen CHF (CHF ) Umlegung Kanalisation Degenmattstrasse CHF (CHF ) Sanierung Schiessanlage Roggenstein Konto Für den Ersatz der elektr. Trefferanzeige wurde anlässlich der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2014 ein Investitionskredit (Kto ) in der Höhe von CHF 100'000.- bewilligt. Es wurde von einer Gesamtkostenschätzung von CHF ausgegangen, wovon die Schützen CHF übernehmen wollten. Aufgrund eines Antrags aus den Stimmberechtigten wurde dieser Beitrag auf CHF 30'000.- reduziert resp. der Gemeindebeitrag von CHF auf CHF erhöht. Die Ausführung erfolgte im Die Schützen haben diverse Eigenleistungen v.a. bei den Elektroinstallationen geleistet, weshalb die Kostenübernahme durch die Schützen tiefer ausgefallen ist als im Kostenteiler vorgesehen. Kosten Gemeinde CHF Kosten Schützen CHF Die Kosten für den Ersatz der elektr. Trefferanzeige, welche von der Gemeinde übernommen wurden, betrugen gemäss Kreditabrechnung CHF , was eine Kreditunterschreitung von CHF ergibt. Sanierungen/Ergänzungen MZH Konto Für die Sanierungen/Ergänzungen MZH wurde anlässlich der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2013 ein Investitionskredit in der Höhe CHF 78' bewilligt. Die Ausführung erfolgte in den Jahren 2014 bis In der Mehrzweckhalle wurden die Vertikalstoren ersetzt und im Aussenbereich wurde entlang dem roten Platz eine Zaunerweiterung realisiert. Im 2015 wurden im Geräteraum drei Nutzerabteile erstellt und je zwei Sportkästen angeschafft. Die Kosten für die Sanierungen/Ergänzungen MZH betrugen gemäss Kreditabrechnung CHF , was eine Kreditunterschreitung von CHF ergibt. Vorprojekte Strassensanierungen Konto Für Vorprojekte für Strassensanierungen wurde in Gemeinderatskompetenz am 25. Oktober 2010 ein Investitionskredit in der Höhe CHF 40' bewilligt. Das Konto wurde bis heute nicht verwendet resp. angefallene Ar- Seite 5

6 beiten wurden der laufenden Rechnung belastet. Investitionskredite müssen innerhalb von fünf Jahren ihrem Verwendungszweck entsprechend gebraucht werden. Der ungenutzte Investitionskredit wurde im Hinblick auf das Alter abgeschlossen. Wasserleitungssanierungen Konto Für die Sanierung des Wasserleitungsnetzes wurde anlässlich der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2010 ein Investitionskredit in der Höhe CHF 200' bewilligt. In den Jahren 2012 und 2013 wurde ein ca. 130 m langes Teilstück der Wasserleitung in der Liestalerstrasse saniert. Diese Wasserleitung ist sehr alt und in einem schlechten Zustand. Im Bereich von der Jurastrasse bis zur Liegenschaft GB 1818 haben sich die Wasserleitungsbrüche in den der Sanierung vorangegangenen Jahren gehäuft, weshalb die Wasserleitung in diesem Bereich ersetzt werden musste. Die Kosten für die Sanierung der Wasserleitung in der Liestalerstrasse betrugen gemäss Kreditabrechnung CHF , was eine Kreditunterschreitung von CHF ergibt. Für die Wasserleitungssanierung wurde von der SGV ein Subventionsbeitrag in der Höhe von CHF ausbezahlt. Sanierungen Kanalisationen Konto Für die Sanierung des Kanalisationsnetzes wurde anlässlich der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2009 ein Investitionskredit in der Höhe CHF 100' bewilligt. In den Jahren 2011 bis 2013 wurden diverse Sanierungsarbeiten gemäss Genereller Entwässerungsplanung (GEP) durchgeführt. Den grössten Anteil hatte die Kanalisationsumlegung Drisset beansprucht. Die Kosten für die Sanierung des Kanalisationsnetzes betrugen CHF , was eine Kreditunterschreitung von CHF ergibt. Aufgrund des Alters des Kredites sowie der Umstellung auf HRM2 ist es empfehlenswert, diesen Kredit abzuschliessen. Umlegung Kanalisation Degenmattstrasse Konto Für die Umlegung der Kanalisation wurde anlässlich der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2015 ein Investitionskredit in der Höhe CHF 130' bewilligt. Nach Abschluss der Baulandumlegung hat sich eine rege Bautätigkeit an der Degenmattstrasse eingestellt. Auch auf der Parzelle GB- Nr wurde ein Neubau geplant. Quer über diese Parzelle verlief aber die gemeindeeigene Hauptkanalisationsleitung und der Regenwasserkanal endete vor der Parzellengrenze. Zudem hat sich gezeigt, dass das Leitungsvolumen gemäss GEP für das gesamte Baugebiet ungenügend ist. Deshalb wurde beschlossen, die Kanalisationsleitung an die Parzellengrenze zu verlegen und das Trennwassersystem bis an die Baugebietsgrenze weiterzuziehen. Die Umlegung konnte mit dem Neubau des Einfamilienhauses koordiniert werden, wodurch die Kosten reduziert werden konnten. Auch konnten die Baumeisterarbeiten weit unter der Kostenschätzung vergeben werden. Die Ausführung erfolgte im Herbst Die Kosten für die Umlegung der Kanalisation Degenmatt betrugen CHF , was eine Kreditunterschreitung von CHF ergibt. Die Gemeindeversammlung nimmt die abgeschlossenen Projektkredite der Investitionsrechnung zur Kenntnis. Seite 6

7 6.03 Kenntnisnahme der abgeschlossenen Projektkredite des Zweckverbandes Oberstufenzentrum Dorneckberg Folgende Abrechnungen der Investitionskredite des Zweckverbandes Oberstufenzentrum Dorneckberg sollten der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme unterbreitet werden. Die Krediterteilung liegt in der Kompetenz der Delegiertenversammlung des Zweckverbandes Oberstufenzentrum Dorneckberg Schwimmhalle (Korr. Schlussabrechnung) CHF (CHF ) Investitionen Oberstufenzentrum 2015 CHF (CHF ) Bei den Investitionen des Oberstufenzentrums wurde durch die Delegiertenversammlung am 21. Mai 2015 ein Nachtragskredit für das Medienkonzept beschlossen, was eine Mehrbelastung der Investitionsrechnung von CHF ergab. Die Gemeindeversammlung nimmt die abgeschlossenen Projektkredite des Zweckverbandes Oberstufenzentrum zur Kenntnis und genehmigt den notwendigen Nachtragskredit Genehmigung der Spezialfinanzierung Wasserversorgung 701 Die Rechnung der Spezialfinanzierung Wasserversorgung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 102' ab. Der trockene Sommer hatte einen hohen Wasserbezug von Liestal zu Folge. Das Eigenkapital der Wasserkasse von CHF 855' wird kontrolliert abgebaut. Der Gemeinderat beantragt, die Wasserrechnung 2015 zu genehmigen Genehmigung der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung 711 Die Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 98' ab. Budgetiert wurde ein Ertragsüberschuss von CHF Die Abwasserkasse weist neu ein Eigenkapital von CHF 1'050' auf. Der Gemeinderat beantragt, die Abwasserrechnung 2015 zu genehmigen Genehmigung der Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung 721 Die Abfallbeseitigung und die Grüngutabfuhr werden durch die Autogesellschaft Sissach- Eptingen AG ausgeführt und mit dem Verkauf von Gebührenmarken finanziert. Die restlichen Aufwendungen für die Abfallbeseitigung sind durch die Grundgebühr abgedeckt. Die Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 7' ab. Das Eigenkapital beträgt CHF 16' Der Gemeinderat beantragt, die Abfallrechnung 2015 zu genehmigen. Seite 7

8 6.08 Genehmigung Verwendung des Ertragsüberschusses Vorfinanzierungen erlauben es, die zukünftigen Grossinvestitionen zu finanzieren, ohne die Gemeindebudgets überzustrapazieren. Mit dem neuen Harmonisierten Rechnungsmodell 2 (HRM2) wird dies in dieser Form nicht mehr möglich sein. Die Verwendung des Ertragsüberschusses für zusätzliche Abschreibungen und die Zuweisung ins Eigenkapital liegt in der Kompetenz der Gemeindeversammlung. Der Ertragsüberschuss soll wie folgt verwendet werden: Zusätzliche Abschreibung Verwaltungsvermögen CHF Einlage des restlichen Ertragsüberschusses ins Eigenkapital CHF Die zusätzliche Abschreibung des Verwaltungsvermögens dient dazu, die linearen Abschreibungen des alten Verwaltungsvermögens unter HRM2 über 10 Jahre möglichst tief zu halten, damit das Abschreibungsvolumen aufgrund zukünftiger Investitionen innerhalb dieser 10 Jahre nicht unverhältnismässig ansteigt. Das Eigenkapital weist nach Zuweisung des Ertragsüberschusses einen Betrag von CHF aus. Der Gemeinderat beantragt, die Verwendung des Ertragsüberschusses zu genehmigen Genehmigung der Laufenden Rechnung Erläuterungen unter "Traktandum 6, Überblick" Der Gemeinderat beantragt, die Laufende Rechnung 2015 zu genehmigen Genehmigung der Investitionsrechnung Erläuterungen unter "Traktandum 6, Überblick" Der Gemeinderat beantragt, die Investitionsrechnung 2015 zu genehmigen Genehmigung der Bestandesrechnung 2015 Nach Verbuchung des Ertragsüberschusses beträgt das Eigenkapital CHF Der Gemeinderat beantragt, die Bestandesrechnung 2015 zu genehmigen. Seite 8

9 Zusammenfassende Ergebnisse Laufende Rechnung Rechnung 2015 Voranschlag 2015 Rechnung 2014 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand und Ertrag 7'779' ' '700' '621' '415' '107' zusätzliche Abschreibungen ' Vorfinanzierungen 250' Total Aufwand und Ertrag 8' ' '700' '621' '965' '107' Ertrags-/Aufwandüberschuss 4' ' ' Investitionsrechnung Rechnung 2015 Voranschlag 2015 Rechnung 2014 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Total Ausgaben und Einnahmen 483' ' '108' ' ' ' Einnahmenüberschuss LR 30' ' Nettoinvestition/Desinvesition 143' ' ' Finanzierung Rechnung 2015 Voranschlag 2015 Rechnung 2014 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Nettoinvestition 143' ' ' Abschreibung Verwaltungsvermögen 385' ' ' zusätzliche Abschreibungen ' Einlage in Spezialfinanzierung 165' ' ' Einlagen in Vorfinanzierungen Zuweisung Eigenkapital Entnahme aus Spezialfinanzierungen 114' ' ' Entnahmen aus Vorfinanzierungen 50' ' ' Ertrags-/Aufwandüberschuss 4' ' ' Überschuss/Fehlbetrag ' ' Entwicklung Eigenkapital Rechnung 2015 Voranschlag 2015 Rechnung 2014 Eigenkapital per ' ' Ertrags-/Aufwandüberschuss 4' ' Total Eigenkapital per ' ' Seite 9

10 Kennzahlen Begriff: Aussage: Beurteilung: Selbstfinanzierung in % der Nettoinvestitionen Bis zu welchem Grad können die neuen Investitionen durch selbsterarbeitete Mittel finanziert werden? Ein Selbstfinanzierungsgrad unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung, von über 100 % zu einer Entschuldung Vor allem im Mehrjahresvergleich wird erkannt, ob die Investitionen finanziell verkraftet werden können % = verantwortbare Verschuldung Begriff: Aussage: Beurteilung: Nettozinsen in % des Finanzertrages Ein hoher Zinsbelastungsanteil weist auf eine hohe Verschuldung hin. Im Vergleich über mehrere Jahre wird die Verschuldungstendenz und im Vergleich zum Durchschnitt aller Gemeinden die Verschuldungssituation erkannt. 0-2 % = kleine Verschuldung 2-5 % = mittlere Verschuldung Begriff: Aussage: Beurteilung: Fremdkapital abzüglich Finanzvermögen Eine hohe Nettoschuld weist auf eine hohe Verschuldung hin. Fr. 1'000 - Fr. 3'000 = mittlere Verschuldung Seite 10

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