Einwohnergemeinde Bolken

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1 Einwohnergemeinde Bolken Budgetgemeindeversammlung Mittwoch, 9. Dezember 2015, Uhr Mehrzweckgebäude

2 E I N L A D U N G an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Einwohnergemeinde Bolken zum Besuch der BUDGET-Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 9. Dezember 2015, Uhr, im Mehrzweckgebäude. Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler/-innen 2. Genehmigung der Traktandenliste 3. Genehmigung des neuen Gebührenreglements mit Anhang 4. Genehmigung der folgenden Kredite der Investitionsrechnung: Pos : Aeschistrasse, ab Dorfstrasse bis Knoten Etziken-/Inkwilerstrasse, Belagssanierung und Gehwegausbau, 2. Etappe 5. Genehmigung Budget 2016 und Steuersatz 5.1 Erfolgsrechnung 5.2 Investitionsrechnung 5.3 Feuerwehrpflichtersatz-Abgabe 5.4 Steuersatz natürliche Personen 5.5 Steuersatz juristische Personen 6. Verschiedenes Freundliche Grüsse EINWOHNERGEMEINDERAT BOLKEN Ab 1. Dezember, während den normalen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, können das Budget der Rechnung 2016 sowie das Gebührenreglement bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Ebenfalls liegt in dieser Zeit das genehmigte Protokoll der Rechnungsgemeindeversammlung vom 10. Juni 2015 zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen sind auch unter aufgeschaltet. Zu dieser Gemeindeversammlung sind alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger freundlich eingeladen. BGV /8

3 An die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Einwohnergemeinde Bolken Bericht und Anträge zu den Traktanden der Budgetgemeindeversammlung vom Mittwoch, 9. Dezember 2015 Traktandum 3: Genehmigung des Gebührenreglements mit Anhang Der Gebührentarif der Einwohnergemeinde Bolken wurde an der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2008 genehmigt und ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Am 8. März 2015 haben die Stimmberechtigten des Kantons Solothurn dem Wirtschafts- und Arbeitsgesetz zugestimmt. Der Regierungsrat wird es voraussichtlich per 1. Januar 2016 in Kraft setzen. Aufgrund dieser Abstimmung werden die Einwohnergemeinden zukünftig für die Erteilung der Anlassbewilligungen zuständig sein. Aufgrund der Infoveranstaltung Ende September hat der Gemeinderat festgelegt, dass die Gemeindeverwaltung Bewilligungsinstanz und dementsprechend der Gemeinderat Rechtsmittelinstanz ist (wie dies in den meisten Gemeinden vorgesehen ist). Gleichzeitig muss der Gebührentarif mit den Gebühren für diese Anlassbewilligungen ergänzt werden. Die Gebührenbemessung der Gemeindegebühren ist grundsätzlich so anzusetzen, dass der mit der Anlassbewilligung entstehende Verwaltungsaufwand möglichst kostendeckend verrechnet werden kann. Sämtliche von kantonalen Mitberichtsstellen auferlegten Kosten sind 1:1 weiter zu verrechnen. Die Gemeinde wird das Bewilligungsgesuch sowie ein Merkblatt zur Bewilligung von Anlässen und Veranstaltungen im Verlaufe des Dezembers erstellen und auf der Webseite aufschalten. Antrag: Der Gemeinderat beantragt das Gebührenreglement mit Anhang zu genehmigen. Traktandum 4: Genehmigung der folgenden Kredite der Investitionsrechnung: Aeschistrasse, ab Dorfstrasse bis Knoten Etziken-/Inkwilerstrasse, Belagssanierung und Gehwegausbau, 2. Etappe CHF Am 11. Dezember 2013 hat die Gemeindeversammlung dem ersten Kredit von CHF für das Projekt Aeschistrasse, Knoten Dorfstrasse bis ref.kirchgemeindehaus Aeschi, Belagssanierung und Strassenbau zugestimmt. Die Auflage für dieses Projekt hat im September 2015 stattgefunden und die Arbeiten werden voraussichtlich im nächsten Jahr in Angriff genommen. Nun hat das kantonale Amt für Verkehr und Tiefbau die 2. Etappe für die Aeschistrasse, ab Dorfstrasse bis Knoten Etziken-/Inkwilerstrasse, geplant. Die Gesamtkosten betragen gemäss dem Budget des Kantons CHF (grobe Kostenschätzung mit Erfahrungszahlen), was auch dem Kostenanteil auf dem Gemeindegebiet von Bolken entspricht. Gemäss der Kantonsstrassen-Beitragsverordnung muss sich die Gemeinde Bolken an diesen Kosten mit 33.35% beteiligen, was den Nettoanteil von CHF ergibt. Die Kosten werden vom Kanton auf die nächsten 2 Jahre verteilt und in Rechnung gestellt: CHF im Jahr 2016 und CHF im Jahr Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Kredit für die Belagssanierung und den Gehwegausbau der Aeschistrasse, ab Dorfstrasse bis Knoten Etziken-/Inkwilerstrasse, zu genehmigen. Traktandum 5: Genehmigung des Budgets Erfolgsrechnung Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF ab. Im Weiteren verweisen wir auf die Erläuterungen. BGV /8

4 5.2 Investitionsrechnung Die Nettoinvestitionen betragen CHF Feuerwehrpflichtersatz-Abgabe Die Abgabe soll wie bisher 10% der einfachen Staatssteuer betragen (mind. CHF 20.00; max. CHF gemäss Vorgabe des Regierungsrates). 5.4 Steuersatz natürliche Personen Der Steuersatz soll 135% der einfachen Staatssteuer betragen. 5.5 Steuersatz juristische Personen Der Steuersatz soll 105% der einfachen Staatssteuer betragen. Antrag: Der Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission beantragen der Gemeindeversammlung das Budget 2016 der Erfolgsrechnung mit einem Aufwandüberschuss von CHF 146' und die Investitionsrechnung mit einer Nettoinvestition von CHF zu genehmigen; die Feuerwehrpflichtersatz-Abgabe auf 10%, den Steuersatz für die natürlichen Personen auf 135% und den Steuersatz für die juristischen Personen auf 105% der einfachen Staatssteuer festzulegen. Anhang: - Erläuterungen zum Budget 2016 BGV /8

5 Erläuterungen zum Budget 2016 Vorbemerkungen Im Kanton Solothurn muss ab dem Jahr 2016 das neue harmonisierte Rechnungsmodell HRM2 eingeführt werden. Mit dem Budget 2016 wurden ein neuer Kontenrahmen, betriebswirtschaftliche Abschreibungen, der gestufte Erfolgsausweis und neue Kennzahlen eingeführt. Damit ein Vorjahresvergleich mit dem neuen Kontenrahmen HRM2 möglich wird, mussten das Budget 2015 sowie die Jahresrechnung 2014 vollständig nach HRM2 umgerechnet und neu zugeteilt werden. Im Weiteren tritt am 1. Januar 2016 der neue Finanzausgleich NFA in Kraft. Dieser verschlechtert das Budget, wie vorgesehen, massiv. Siehe Tabelle am Schluss. Das bestehende Verwaltungsvermögen per 31. Dezember 2015 muss nun innerhalb von 10 Jahren linear abgeschrieben werden. Die Auswirkungen dieser Vorschrift sehen Sie ebenfalls am Schluss. Erfolgsrechnung In Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat und den verschiedenen Kommissionen ist das Budget 2016 erstellt worden. Die Erfolgsrechnung schliesst bei einem Aufwand von CHF und einem Ertrag von CHF mit einem Jahresverlust von CHF ab. Allgemeine Verwaltung Die Verwaltungskosten der Gemeinde sind gegenüber dem Vorjahr rund CHF tiefer. Im Wahlbüro fallen die Kosten infolge Wegfall der National- und Ständeratswahlen um CHF tiefer aus. Die Einführung von HRM2 wird uns noch im nächsten Jahr begleiten. In der Gemeindeverwaltung wird voraussichtlich die Hardware ersetzt werden müssen, was Kosten von ca. CHF auslösen. Das Verwaltungsmandat erhöht sich nach 4 Jahren auf Mitte Jahr um CHF pro Jahr. Dies entspricht einer Erhöhung gemäss der Besoldungstabelle des Kantons. Der Gemeinderat hat das Büromodul per Ende Jahr gekauft. Daher fällt der Mietzins von CHF weg. Dafür fallen Abschreibungen auf dem Bürocontainer von CHF an. In der Bauverwaltung wird für das nächste Jahr noch einmal mit den ähnlich gleichen Beträgen gerechnet. Beim Mehrzweckgebäude fällt die Doppelbelastung wie im 2015 weg. Daher ist das Gehalt Hauswartin um CHF tiefer. Ebenfalls tiefer ist die Abschreibung (CHF ). Öffentliche Sicherheit Die Kosten fallen in etwa gleich aus wie im Jahr Der Zivilschutz wird im nächsten Jahr die Kleider vollständig ersetzen. Bildung Die Nettokosten im Bildungsbereich liegen um CHF höher als im Vorjahr. Grund für diese massive Verschlechterung sind die neuen Schülerpauschalen gegenüber den bisherigen Subventionen der Lehrerbesoldungen. Da die rsaw-vereinbarung noch nicht überarbeitet wurde, geht der Gemeinderat vom erhaltenen rsaw-budget aus. In diesem werden die Schülerpauschalen von den Gesamtkosten abgezogen und die Nettokosten mit der Einwohnerzahl berechnet (gemäss bestehender Vereinbarung wird der Gesamtaufwand gemäss Einwohnerzahlen verteilt und die Subventionen den einzelnen Gemeinden zugeordnet). Der Gemeinderat will, dass die Vereinbarung so schnell wie möglich überarbeitet und rückwirkend ab 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt wird. Damit sollen klare Verhältnisse geschaffen werden. Gleichzeitig sollen auch die Sonderschulen geregelt werden, die bislang BGV /8

6 nicht Bestandteil der Vereinbarung waren (trotz der Zustimmung an den Gemeindeversammlungen zum Budget 2014). Kultur, Freizeit Die Kosten für die Kulturförderung und Sport liegen infolge des Kinderspielplatzes im Günscheler um ca. CHF höher als im Vorjahr. Gesundheit Die Kosten für die Gesundheit liegen beinahe auf Vorjahresniveau. Soziale Wohlfahrt Die Kosten im gesamten Bereich der sozialen Wohlfahrt steigen gegenüber dem Vorjahr um 5,44% (CHF ), was ca. 2 Steuerpunkte sind. Die meisten Beträge sind vom Kanton oder der Sozialregion vorgegeben. Verkehr Die Kosten für den Verkehr liegen beinahe auf dem Vorjahresniveau. Umwelt und Raumordnung Die Kosten entsprechen in etwa den Vorjahreszahlen. Finanzen und Steuern Die Gemeindesteuern wurden im Rahmen der Rechnung 2014 plus 2% budgetiert (wie vom Kanton vorgeschlagen). Die Berechnungen basieren auf den unveränderten Steuersätzen von 135% für natürliche Personen und 105% für juristische Personen. Der Beitrag vom Finanzausgleich des Kantons beträgt im Jahre 2016 CHF , was bedeutend höher ist als in den Vorjahren. Die Auswirkungen des NFA sind ersichtlich in der folgenden Tabelle: Auswirkungen NFA Budget 2015 Budget 2016 (1) Budget 2016 (2) Kantonsbeiträge Primarschule 308' ' ' Kantonsbeiträge Kreisschule, Annahme 132' ' ' Finanzausgleichsbeitrag 222' ' ' Total 664' ' ' weniger Kantonsbeiträge Budget 2015 zu Budget 2016 (1) weniger Kantonsbeiträge Budget 2015 zu Budget 2016 (2) 106' ' (1) nach vorgelegtem Budget Leitgemeinde, Schülerpauschalen nach Einwohnerzahlen verteilt (wie Gesamtaufwand) (2) nach altem rsaw-vertrag, Kantonsbeitrag zugeordnet an Gemeinden BGV /8

7 Die Abschreibungen vom Verwaltungsvermögen werden neu den einzelnen Funktionen zugeordnet und werden nicht mehr hier abgebildet. Die Auswirkungen von HRM2 (altes Verwaltungsvermögen wird innerhalb der nächsten 10 Jahren linear und das neue Verwaltungsvermögen linear nach Nutzungsdauer abgeschrieben) sind ersichtlich aus folgender Tabelle: Auswirkungen Umstellung Abschreibungen von HRM1 zu HRM2 Stand Stand altes Verwaltungsvermögen 1'022' '022' ' Abschreibung HRM2: innert 10 Jahren 102' Auswirkungen Umstellung Abschreibungen von HRM1 zu HRM2 Stand Stand neues Verwaltungsvermögen ab : Tiefbauten 385' ' ' Abschreibung HRM2: Nutzungsdauer 40 Jahre 9' neues Verwaltungsvermögen ab : Gewässerverbauungen 126' ' ' Abschreibung HRM2: Nutzungsdauer 50 Jahre 2' neues Verwaltungsvermögen ab : Spielplatz Günscheler 25' ' ' Abschreibung HRM2: Nutzungsdauer 33 Jahre neues Verwaltungsvermögen ab : Total 536' ' ' Abschreibung HRM2: Nutzungsdauer 33 Jahre 12' altes und neues Verwaltungsvermögen ab : Total 1'558' '558' ' Abschreibung HRM2: nach Nutzungsdauer 115' Spezialfinanzierungen Gemeinschaftsantenne Diese Spezialfinanzierung schliesst mit einem Gewinn von CHF ab. Der Einnahmenüberschuss wird dem Eigenkapital der Spezialfinanzierung gutgeschrieben. Dieses Eigenkapital soll für den Glasfaser-Ausbau benützt werden. Die Gebühren bleiben gleich. Wasserversorgung Der budgetierte Aufwandüberschuss beträgt CHF Dieser Betrag wird dem Eigenkapital der Spezialfinanzierung belastet. Grund für den hohen Verlust ist die erstmalige Einlage in den Werterhalt von CHF , welche vom Kanton vorgeschrieben ist. Die Wassergebühr bleibt gegenüber 2015 noch unverändert. Abwasserbeseitigung Im Jahr 2008 hat der Regierungsrat den Generellen Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Bolken genehmigt. Gemäss GEP muss die Gemeinde mit jährlichen Sanierungskosten von ca. CHF in den nächsten Jahren rechnen. Diese Kosten werden mit einer Entnahme aus der Spezialfinanzierung Werterhalt getragen. Bei der Neuberechnung der Einlage in den Werterhalt kommen zusätzli- BGV /8

8 che Kosten von rund CHF dazu. Im Weiteren muss die Gemeinde zum ersten Mal einen Beitrag an die Microverunreinigungen (CHF ) budgetieren. Daraus resultiert ein Verlust von CHF , welcher dem Eigenkapital der Spezialfinanzierung belastet wird. Auch hier ändern die Gebühren vorerst nicht. Abfallbeseitigung Die Abfallbeseitigung weist ebenfalls einen Aufwandüberschuss von CHF aus. Die Grüngutmarken werden auch im Jahre 2016 noch mit 25% von der Gemeinde subventioniert. Im Verlaufe des Jahres 2016 bzw. nach Rechnungsabschluss 2015 muss diese Subvention in Frage gestellt werden. Investitionsrechnung Gemeinschaftsantennen-Anlage (SF) Voraussichtlich im nächsten Jahr wird mit dem Bau des Glasfasernetzes (Genehmigung GV ) begonnen. Es werden Anschlussgebühren von 4 EFH im Betrage von CHF erwartet. Kantonsstrassen Ebenfalls im nächsten Jahr soll die Aeschistrasse von Aeschi her saniert und ausgebaut werden. Der Kanton hat für die 1. Etappe CHF und für die 2. Etappe CHF veranschlagt. Wasserversorgung (SF) Im Zuge der Sanierung der Aeschistrasse muss die bewilligte Sanierung der Wasserleitung (Genehmigung GV ) erstellt werden. Auch hier werden Anschlussgebühren für 4 EFH im Betrage von CHF erwartet. Abwasserbeseitigung (SF) An den Ausbau ARA müssen wir den Betrag von CHF budgetieren. Im Weiteren muss die Kanalisation in der Aeschistrasse (Genehmigung GV ) ebenfalls saniert werden. Zudem werden wie oben Anschlussgebühren für 4 EFH im Betrage von CHF erwartet. Gewässerverbauungen Die notwendigen Sanierungen des Gemeindedrainagenetzes (Genehmigung GV ) werden in einer ersten Etappe (CHF ) in Angriff genommen. Die 2. Etappe erfolgt ein Jahr später. Raumordnung Der genehmigte Spielplatz (GV ) soll anfangs 2016 realisiert werden. Kennzahlen Selbstfinanzierungsgrad % Die Investitionen können im 2016 nicht aus den Ergebnissen finanziert werden und führen zu einer Neuverschuldung. Die Liquidität nimmt entsprechend ab. Zinsbelastungsanteil 0.93% Die Nettozinsen in Prozenten des Finanzerfolges sind gering. BGV /8

9 Kapitaldienstanteil 7.89% Nettozinsen und ordentliche Abschreibungen in Prozenten des Finanzertrages. Sie sind gering bzw. noch tragbar. Nettoschuld pro Einwohner Infolge der Neuverschuldung steigt die Pro-Kopf-Verschuldung an, aber ist immer noch tragbar. Bolken, November 2015 Gemeindeverwaltung Thomas Beer Treuhand GmbH Thomas Beer BGV /8

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