Infoveranstaltung 2018

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Infoveranstaltung 2018"

Transkript

1 Wasserversorgungsgenossenschaft Fischenthal Infoveranstaltung 2018 Präsentation von Urs Heusser 4. September 2018 Rev.02

2 Themen 1. Allgemeine Informationen 2. Statutenrevision 3. Revision Reglemente - Eigentumsübertragung der Hausanschlüsse - Neues Gebührenmodell - Aktualisierung Konzessionsvertrag 4. Anpassung Löschschutz 5. Sanierung 8 Mio 2

3 Wasserversorgungsgenossenschaft Fischenthal Allgemeine Informationen 3

4 Einschränkung Wasserbezug 4

5 Homepage Projekte Umsetzung 5

6 Homepage Projektabschluss 6

7 Homepage Online-Schalter Anschlussgesuch Datenaktualisierung 7

8 Darlehen Darlehen der Genossenschafter an die WVGF Aktueller Stand CHF Laufzeit bis Ende

9 Überprüfung der Anschlüsse Fragebogen Resultat: - 24 Grundgebühren wurden nachverrechnet - 11 Grundgebühren wurden reduziert - Viele Stammdaten wurden angepasst - Einzelne Liegenschaften werden durch die Brunnenmeister überprüft - Änderungen bitte mittels Formular im online- Schalter mitteilen 9

10 Unerlaubter Wasserbezug ab Hydrant ist eine strafbare Handlung und wird verzeigt 10

11 Rekurse Rekurse Rekurse Nutzen Kosten Anwaltskosten für WVGF im 2018: CHF (CHF bis Ende Jahr) 11

12 Bauvergabe an gemeindeansässige Unternehmen Die WVGF berücksichtigt so weit möglich und finanziell vertretbar die Unternehmen im Fischenthal Ausnahmen: - Starke Preisunterschiede im Angebot - Anfrage nicht im Angebot - Keine Kapazität - Freihändige Vergabe nicht möglich (Gesetz) 12

13 Wasserversorgungsgenossenschaft Fischenthal Fragen 13

14 Wasserversorgungsgenossenschaft Fischenthal Statutenrevision 14

15 Statutenrevision Ziel Den gesetzlichen Vorgaben angepasste Statuten Reduktion des Verwaltungsaufwandes 15

16 Statutenrevision Änderungen Bisher Neu - Präzisierung über Eintritt - Präzisierung über Austritt Revisionsstelle: 3 Revisoren Rechnungsabnahme und Genehmigung des Budget an einer GV Keine Mitglieder Eingeschränkte Revision durch eine geprüfte Revisionsstelle RAB Rechnungsabnahme GV im 1. Halbjahr Budget im 4. Quartal für Folgejahr Wasserbezüger WV Allmann auf Gemeindegebiet Fischenthal neu Mitglied der WVGF 16

17 Statutenrevision Änderungen Bisher Neu Ergänzende Bestimmungen über: - Frist für Anträge - Kompetenzen GV - Befugnisse und Pflichten VS - Unterschriftenregelung Beschlussfassung Vorstand Beschlussfassung Vorstand Grösse Vorstand 7 Mitglieder Grösse Vorstand 5 Mitglieder 17

18 Umsetzung Statutenrevision Antrag VS an GV vom 29. Oktober 2018 Inkrafttreten: Statutenentwurf wird auf der Homepage publiziert 18

19 Wasserversorgungsgenossenschaft Fischenthal Fragen 19

20 Wasserversorgungsgenossenschaft Fischenthal Revision Reglemente 20

21 Revision Reglemente Ziel Eigentumsübertragung der Hausanschlüsse Neues Gebührenmodell Aktualisierung Konzessionsvertrag 21

22 Revision Reglemente Was ist betroffen Wasserversorgungsreglement Gemeinde Fischenthal Konzessionsvertrag zwischen Gemeinde Fischenthal und WVGF Ausführungsbestimmungen WVGF Gebührentarif WVGF 22

23 Eigentumsübertragung Hausanschlüsse Änderungen Bisher Hausanschlüsse im privaten Grund sind im Eigentum der WVGF Neu Hausanschlüsse im privaten Grund neu im Eigentum des angeschlossenen Eigentümers Spätere Erneuerung und Reparaturen gehen zu Lasten des Eigentümers Hausanschlüsse im öffentlichen Grund verbleiben im Eigentum der WVGF 23

24 Neues Gebührenmodell Gebühren-Modelle für Grundgebühr Pauschale Gebäudeversicherungswert Umbauter Raum nach SIA Anzahl Personen Anzahl Zimmer Wasseruhrgrösse usw. 24

25 Neues Gebührenmodell Beispiel Kanton Graubünden 25

26 Neues Gebührenmodell Ziele Gerechtere Grundgebühren Rechnungsstellung aufteilen Reduktion des Verwaltungsaufwandes Gleicher Ertrag mit neuem Modell 26

27 Grundgebühren WVGF Pauschalgebühren Wohnung: CHF Firma: CHF

28 Neues Gebührenmodell GVZ-Wert abhängige Grundgebühr analog der heutigen Einkaufsgebühr Vorteile Verursachergerecht Geringer Verwaltungsaufwand Einfach in der Aktualisierung der Daten 28

29 Grundgebühren nach GVZ-Wert Grundgebühr neu EFH GVZ: CHF GG: CHF Mehrfamilienhaus (10 WE) GVZ: CHF GG: CHF

30 Grundgebühren nach GVZ-Wert Grundgebühr ab 2019 Bauernhof GVZ: CHF GG: CHF Firma GVZ: CHF GG: CHF

31 Offene Fragen Ausnahmen? Gebührenerleichterung für wer? Gewerbe, Landwirtschaft, Teilnutzung, Leerstand, Familien, Vereine, Wo mach man die Grenze? 31

32 Gerechtere Grundgebühren Gebührenrechner Gebührenrechner (Excel) Einkaufsgebühr Grundgebühr Wasserzins aufgeschaltet auf 32

33 Aktualisierung Konzessionsvertrag Änderungen Bisher Neu - Aktualisierung Konzessionsgebiet - Div. Präzisierungen und formelle Anpassungen - Einzelne Inhaltliche Anpassungen 33

34 Wasserversorgungsgenossenschaft Fischenthal Fragen 34

35 Wasserversorgungsgenossenschaft Fischenthal Anpassung Löschschutz 35

36 Zielsetzung Breit abgestützte Finanzierung des Löschschutz Alle Eigentümer von Liegenschaften beteiligen sich an den Kosten für den Löschschutz Sowohl beim Einkauf als auch im Werterhalt Dies betrifft auch Liegenschaften ohne Wasseranschluss bei der WVGF Berechnungswert ist der GVZ Wert Aus administrativen Gründen Festlegung einer Untergrenze 36

37 Wassergesetz Kanton ZH Anpassung der Reglemente / Gebührenmodell Die Anpassung der Reglemente können auf Grund der Anpassungen des Wassergesetz des Kanton Zürich erst nach deren Inkrafttreten umgesetzt werden. Eine Anpassung der Reglemente ist daher nicht wie geplant auf den möglich. Der Vorstand rechnet mit einer Verschiebung um 1 Jahr (Umsetzung auf den ) 37

38 Wasserversorgungsgenossenschaft Fischenthal Fragen 38

39 Wasserversorgungsgenossenschaft Fischenthal Korrektur 8 Mio. 39

40 Zielsetzung Korrektur der fehlenden Geldmittel Fehlbetrag 8.0 Mio Rückzahlung Schulden WVGF (2.7 Mio / 5 Jahre) Zinskosten Schulden WVGF (0.2 Mio / 5 Jahre) Überdurchschnittlicher Werterhalt WVGF (2.5 Mio / 26 J) Überdurchschnittlicher Werterhalt Allmann (2.6 Mio / 25 J) 40

41 Möglichkeiten Korrektur der fehlenden Geldmittel Sanfte Korrektur oder Sanierung Erhöhung der Grundgebühr / Mengengebühr 41

42 Umsetzung Antrag Vorstand Sanfte Korrektur über 30 Jahre Anhebung Wasserzins + CHF 2.10 / m3 Jährlicher Mehrertrag CHF Jahre 30 x = 8.0 Mio 42

43 Umsetzung Korrektur 8 Mio. Antrag VS an GV Herbst 2019 Inkrafttreten: Ableseperiode 2019/2020 Gebührentarif 2020 Verkürzte Ableseperiode 8 Monate im 2020 Mehrertrag ab 2020 = CHF 0.- Mehrertrag ab 2021 = CHF

44 Wasserversorgungsgenossenschaft Fischenthal Fragen 44

45 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 45

Informationsveranstaltung 2017

Informationsveranstaltung 2017 Wasserversorgungsgenossenschaft Fischenthal Informationsveranstaltung 2017 Präsentation von Urs Heusser 2. März 2017 Rev.02 Inhalt Situation WVGF Gesetzlicher Rahmen Werterhalt / Erneuerung Investitionsplanung

Mehr

Wassergebührenreglement

Wassergebührenreglement Wassergebührenreglement Fassung vom 20. Juni 2011 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Einmalige Anschlussgebühren 1 3 Grundgebühren Wohnbauten 2 3 Grundgebühren übrige Bauten 3 3 Verbrauchsgebühren 4 3 Nichtbenützen

Mehr

WASSERVERSORGUNG GEBÜHRENREGLEMENT mit Gebührentarif

WASSERVERSORGUNG GEBÜHRENREGLEMENT mit Gebührentarif E I N W O H N E R G E M E I N D E W I L E R B. U WASSERVERSORGUNG GEBÜHRENREGLEMENT mit Gebührentarif REVISION JANUAR 07 INHALTSVERZEICHNIS GEBÜHRENREGLEMENT ZUM Art. Art. Anschlussgebühren Einmalige Löschgebühr

Mehr

Wasserversorgungsgenossenschaft Sumiswald. Qualität hat Tradition. Tarife 2011

Wasserversorgungsgenossenschaft Sumiswald. Qualität hat Tradition. Tarife 2011 Wasserversorgungsgenossenschaft Sumiswald Qualität hat Tradition Tarife 2011 T r i n k w a s s e r Wassertarif Inhaltsverzeichnis I. Einmalige Gebühren Artikel 1 Artikel 2 Einmalige Anschlussgebühr für

Mehr

Wasserversorgungsreglement vom 11. Dezember 2014

Wasserversorgungsreglement vom 11. Dezember 2014 752.41 Einwohnergemeinde Brienz Wasserversorgungsreglement vom 11. Dezember 2014 Einsehbar unter www.brienz.ch Systematische Reglementssammlung Bauwesen, öffentliche Werke, Energie und Verkehr Wasser Wasserwirtschaft

Mehr

Reglement der Wasserversorgungsgenossenschaft Flamatt (WVGF)

Reglement der Wasserversorgungsgenossenschaft Flamatt (WVGF) Reglement der Wasserversorgungsgenossenschaft Flamatt (WVGF) Dieses Reglement regelt den Bau, Betrieb und Unterhalt sowie die Finanzierung der Wasserversorgungsanlagen und die Beziehungen zwischen der

Mehr

WASSERTARIF. Emmental Trinkwasser. Gemeindeverband. Burgdorf. Wassertarif vom

WASSERTARIF. Emmental Trinkwasser. Gemeindeverband. Burgdorf. Wassertarif vom WASSERTARIF 0 Emmental Trinkwasser WT Gemeindeverband Burgdorf Wassertarif vom 06..00 Die Delegiertenversammlung beschliesst auf Antrag des Verwaltungsrates gestützt auf Art. 40 des Wasserversorgungsreglements

Mehr

Verordnung über die Gebühren der Wasserversorgung

Verordnung über die Gebühren der Wasserversorgung Verordnung über die Gebühren der Wasserversorgung Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Grundsatz Umfang der Anlagen Volle Kostendeckung Festsetzung

Mehr

Antrag an die Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 26. September 2012

Antrag an die Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 26. September 2012 Verwaltungsrat der Gemeindewerke Erstfeld Antrag an die Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 26. September 2012 Neue Verordnung, Reglement sowie Tarifordnung der Wasserversorgung Erstfeld Orientierung

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE HEIMBERG

EINWOHNERGEMEINDE HEIMBERG Auflageexemplar zum Reglements-Referendum vom 23.10.2014 bis 22.12.2014 EINWOHNERGEMEINDE HEIMBERG Gebührenreglement für die Wasserversorgung 1995 Mit Änderung vom 26.05.2014 G E B Ü H R E N R E G L E

Mehr

Tarifordnung der Wasserversorgung

Tarifordnung der Wasserversorgung 2. Dezember 2002; teilrevidiert und in Kraft seit 16. Februar 2004, 1. Juli 2010 und 1. Oktober 2013 Inhaltsverzeichnis Seite I. 1 Art. 1 1 II. Erschliessungsbeiträge 1 Art. 2 1 Art. 3 Beteiligung 1 Art.

Mehr

Gemeinde Beringen. Reglement über die Wassergebühren

Gemeinde Beringen. Reglement über die Wassergebühren Gemeinde Beringen Reglement über die Wassergebühren gültig ab 1. Januar 2003 Reglement über die Wassergebühren 2 Artikel 1 Allgemeines Die Eigentümer und Baurechtsberechtigten (nachgenannt Besitzer), deren

Mehr

Einwohnergemeinde Spiringen

Einwohnergemeinde Spiringen Einwohnergemeinde Spiringen Tarifordnung der Wasserversorgung Spiringen 9. April 00 Inhaltsverzeichnis Artikel A. Gebühren Grundsatz B. Anschlussgebühren Grundsatz Anschlussgebühren 3 Fälligkeit 4 Gebührenpflichtige

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über den Tarif für die Abgabe von Trinkwasser

Stadt Frauenfeld. Reglement über den Tarif für die Abgabe von Trinkwasser Stadt Frauenfeld Reglement über den Tarif für die Abgabe von Trinkwasser 950.0.2 STADT FRAUENFELD Reglement über den Tarif für die Abgabe von Trinkwasser vom 03. Oktober 1991 I INHALTSVERZEICHNIS Seite

Mehr

Informationen zum neuen Reglement Wasserversorgung Sempach

Informationen zum neuen Reglement Wasserversorgung Sempach Informationen zum neuen Reglement Wasserversorgung Sempach Den Text des neuen Reglements der Wasserversorgung Sempach können Sie unter www.korporation-sempach.ch/aktuelles herunterladen. Einleitung Die

Mehr

ihre Wasserversorgungsanlagen unter Beachtung der bundesrechtlichen und kantonalen Vorschriften.

ihre Wasserversorgungsanlagen unter Beachtung der bundesrechtlichen und kantonalen Vorschriften. Stand: Dezember 2011 SKR: 9.100.1 Verordnung über die Wasserversorgung (Wasserverordnung, WVO) (vom 5. Dezember 2011) Die Gemeindeversammlung, gestützt auf 29 des Wasserwirtschaftsgesetzes des Kantons

Mehr

R E G L E M E N T. über. Anschlussbeiträge für die Versorgung mit elektrischer Energie durch das Elektrizitätswerk Heiden. Gültig ab 1.

R E G L E M E N T. über. Anschlussbeiträge für die Versorgung mit elektrischer Energie durch das Elektrizitätswerk Heiden. Gültig ab 1. R E G L E M E N T über Anschlussbeiträge für die Versorgung mit elektrischer Energie durch das Elektrizitätswerk Heiden Gültig ab 1. Januar 2009 Inhaltsverzeichnis Seite Art. 1 Geltungsbereich 1 Art. 2

Mehr

Verordnung zum Wassergesetz, zum Abwassergesetz und zum Gesetz betreffend die Erschliessungsbeiträge der Grundeigentümer (GEG) der Stadt Maienfeld

Verordnung zum Wassergesetz, zum Abwassergesetz und zum Gesetz betreffend die Erschliessungsbeiträge der Grundeigentümer (GEG) der Stadt Maienfeld Verordnung zum Wassergesetz, zum Abwassergesetz und zum Gesetz betreffend die Erschliessungsbeiträge der Grundeigentümer (GEG) der Stadt Maienfeld 1 Gestützt auf das Gesetz über die Wasserversorgung der

Mehr

Gebührenverordnung zum Wasserversorgungs-Reglement

Gebührenverordnung zum Wasserversorgungs-Reglement Gebührenverordnung zum Wasserversorgungs-Reglement vom 9. Mai 007 Inhaltsverzeichnis Art. Zweck... Art. Grundsätze... Art. Anschlussgebühr... Art. 4 Betriebsgebühr... Art. 5 Korrektur der Tarifzonen-Grundeinteilung...

Mehr

Wasserversorgung Bergün

Wasserversorgung Bergün Wasserversorgung Bergün Reglement und Tarif 2016 Infoveranstaltung Zweitliegenschaftsbesitzer 01. Oktober 2016 P. Alter Inhalt Präsentation 1. Ausgangslage 2. Bestand Wasserversorgung 3. Modellrechnungen

Mehr

Statuten der Brunnengenossenschaft Buchwald Altwis. Name, Sitz, Zweck, Dauer

Statuten der Brunnengenossenschaft Buchwald Altwis. Name, Sitz, Zweck, Dauer Statuten der Brunnengenossenschaft Buchwald Altwis Name, Sitz, Zweck, Dauer 1 Firma Sitz Zweck Dauer Unter der Firma "Brunnengenossenschaft Buchwald" Altwis besteht eine Genossenschaft i. S von Art. 828

Mehr

S T A T U T E N VEREIN WALD - SCHÖNENGRUND

S T A T U T E N VEREIN WALD - SCHÖNENGRUND Seite 1 von 9 S T A T U T E N VEREIN WOHNHEIM UND WERKSTÄTTE LANDSCHEIDE WALD - SCHÖNENGRUND Seite 2 von 9 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Name 3 Art. 2 Zweck 3 II.

Mehr

Er initiiert, unterhält und begleitet Angebote im Bereich der Schadensminderung der 4-Säulen- Drogenpolitik des Bundes. 1

Er initiiert, unterhält und begleitet Angebote im Bereich der Schadensminderung der 4-Säulen- Drogenpolitik des Bundes. 1 verein kirchliche GASSENARBEIT luzern Statuten Seite Art. Name / Sitz Unter dem Namen "Verein Kirchliche Gassenarbeit Luzern" besteht ein gemeinnütziger, parteipolitisch unabhängiger und konfessionell

Mehr

Statuten der PBZ Pestalozzi-Bibliothek Zürich

Statuten der PBZ Pestalozzi-Bibliothek Zürich 1/5 Statuten der PBZ Pestalozzi-Bibliothek Zürich A. Zweck 1 1. Unter dem Namen PBZ Pestalozzi-Bibliothek Zürich, besteht mit Sitz in Zürich ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB zur Förderung der Volksbildung

Mehr

Genossenschaft Rübenumschlag Aargau

Genossenschaft Rübenumschlag Aargau Genossenschaft Rübenumschlag Aargau Statuten 1. Name, Sitz Seite 2 2. Zweck Seite 2 3. Mitgliedschaft Seite 2 3.1. Arten der Mitgliedschaft 3.2. Aufnahme und Ernennung 3.3. Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mehr

Vereinsstatuten Gültig ab

Vereinsstatuten Gültig ab Vereinsstatuten Gültig ab 23.04.2015 Verein Startnetzwerk Thurgau mit Sitz in Weinfelden 1. Name und Sitz Unter dem Namen Startnetzwerk Thurgau besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz

Mehr

Vollzugsverordnung zum Wasserversorgungs-Reglement

Vollzugsverordnung zum Wasserversorgungs-Reglement Vollzugsverordnung zum Wasserversorgungs-Reglement Der Gemeinderat erlässt, als Ergänzung zum aktuellen Wasserversorgungs-Reglement der Gemeinde Vitznau folgende Vollzugsverordnung: Art. 1 Zweck Mit dieser

Mehr

Statuten Verein Betula

Statuten Verein Betula Statuten Verein Betula Statuten Betula Revidiert 12.06.2013 1 1. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen Verein Betula besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. des

Mehr

Statuten micropark Pilatus

Statuten micropark Pilatus Statuten micropark Pilatus Kapitel 1 Name, Zweck und Sitz Artikel 1 Name, Zweck Unter dem Namen micropark Pilatus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht

Mehr

Statutenrevision. Nr. Bisher Antrag Begründung Artikel 2 Allgemeine Grundsätze. Artikel 2.1 Neue Projekte

Statutenrevision. Nr. Bisher Antrag Begründung Artikel 2 Allgemeine Grundsätze. Artikel 2.1 Neue Projekte Statutenrevision Empfehlung des Vorstands: Der Vorstand empfiehlt, den in der vorliegenden synoptischen Darstellung aufgeführten Änderungen der Statuten der Genossenschaft Gesewo vollumfänglich zu folgen.

Mehr

Tarif für die Wasserabgabe

Tarif für die Wasserabgabe Tarif für die Wasserabgabe Gültig ab 1. Oktober 1991 Gestützt auf Art. 32, Ziff. 2 lit c des Organisationsreglementes erlässt der Gemeinderat den nachstehenden Tarif für die Abgabe von Wasser. I. Allgemeine

Mehr

Reglement über Grundeigentümerbeiträge und - gebühren der Einwohnergemeinde Obergerlafingen

Reglement über Grundeigentümerbeiträge und - gebühren der Einwohnergemeinde Obergerlafingen E I N W O H N E R G E M E I N D E O B E R G E R L A F I N G E N Reglement über Grundeigentümerbeiträge und - gebühren der Einwohnergemeinde Obergerlafingen Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -

Mehr

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 27.

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 27. Einwohnergemeinde 45 Bellach Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 7. Januar 98 Stand:. April 04 Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren

Mehr

Gemeinde Beringen. Reglement über die Abwassergebühren

Gemeinde Beringen. Reglement über die Abwassergebühren Gemeinde Beringen Reglement über die Abwassergebühren Reglement über die Abwassergebühren 2 Artikel 1 Allgemeines Die Eigentümer und Baurechtsberechtigten (nachgenannt Besitzer), deren Liegenschaften über

Mehr

Wasserversorgungsreglement

Wasserversorgungsreglement Wasserversorgungsreglement Version 21.02.2011 / rev. 05.04.2011 / rev. 29.06.2011 Durch den Gemeinderat z. Hd. GV verabschiedet am 13.07.2011 Wasserversorgungsreglement 2 Inhalt I. ZWECK, GRUNDSÄTZE 3

Mehr

Vereinsstatuten Schule & Elternhaus Sektion Zofingen

Vereinsstatuten Schule & Elternhaus Sektion Zofingen Schule und Elternhaus Zofingen Vereinsstatuten Schule & Elternhaus Sektion Zofingen Zofingen, 29. Juni 2010 1. Grundlagen Art. 1.1 Name, Rechtsform Unter dem Namen «Schule und Elternhaus Sektion Zofingen»

Mehr

Statuten Dachverband Komplementärmedizin

Statuten Dachverband Komplementärmedizin Statuten Dachverband Komplementärmedizin Bern, geändert am 28. Oktober 2010 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen... 2 Artikel 1 Name und Sitz... 2 Artikel 2 Zweck... 2 Artikel 3 Aktivmitgliedschaft...

Mehr

STATUTEN. Art. 2 Der SRZ bezweckt die Pflege und Förderung des Squash-Sportes.

STATUTEN. Art. 2 Der SRZ bezweckt die Pflege und Förderung des Squash-Sportes. STATUTEN I. Name, Sitz, Zweck Art. 1 Unter dem Namen SQUASH CLUB SWISSAIR ZÜRICH, nachstehend SRZ genannt, besteht mit Sitz in Bassersdorf ein Verein im Sinne von Art. 60 ff., ZGB. Art. 2 Der SRZ bezweckt

Mehr

Budget 2018 WVGF. Investitionen WV Allmann

Budget 2018 WVGF. Investitionen WV Allmann udget 2018 WVGF asis udget Grundgebühr Fr. 675.00 Anzahl GG Fischenthal 1071 Anzahl Anzahl Grundgebühren Vorjahr Anzahl GG Allmann 40 Anzahl Anzahl Grundgebühren Vorjahr Mengengebühr Fr. 3.40 pro m3 Verbrauch

Mehr

Statuten. I. Name, Sitz, Zweck. Art. 1, Name und Sitz. Art. 2, Zweck

Statuten. I. Name, Sitz, Zweck. Art. 1, Name und Sitz. Art. 2, Zweck Statuten I. Name, Sitz, Zweck Art. 1, Name und Sitz 1) Unter dem Namen "REFUGIUM" besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. 2) Der Sitz des Vereins

Mehr

Tarifordnung zum Wasserversorgungsreglement. vom 6. November 2001

Tarifordnung zum Wasserversorgungsreglement. vom 6. November 2001 Tarifordnung zum Wasserversorgungsreglement vom 6. November 2001 1 TARIFORDNUNG ZUM WASSERVERSORGUNGSREGLEMENT Der Gemeinderat auf Antrag der Werkkommission erlässt gestützt auf Artikel 53 ff. des Wasserversorgungsreglements

Mehr

S T A T U T E N DES FRAUENSPORTVEREINS BONADUZ

S T A T U T E N DES FRAUENSPORTVEREINS BONADUZ S T A T U T E N DES FRAUENSPORTVEREINS BONADUZ 1. NAME UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen Frauensportverein Bonaduz besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Art.

Mehr

Solar Genossenschaft Zumikon

Solar Genossenschaft Zumikon Solar Genossenschaft Zumikon Statuten I. NAME, SITZ UND ZWECK Artikel 1 Name und Sitz Unter dem Namen Solar Genossenschaft Zumikon besteht eine Genossenschaft im Sinne von Art. 828 ff. des Schweizerischen

Mehr

Statuten. Dachverband. Tagesstrukturen/Mittagstische Aargau DTMA

Statuten. Dachverband. Tagesstrukturen/Mittagstische Aargau DTMA Statuten Dachverband Tagesstrukturen/Mittagstische Aargau DTMA Allgemeine Bestimmungen In diesen Statuten umfassen die Personenbezeichnungen beide Geschlechter. Alle Funktionen können von Mitgliedern männlichen

Mehr

Statuten des Vereins Konkret

Statuten des Vereins Konkret Statuten des Vereins Konkret 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Name und Sitz Der Verein Konkret ist ein Verein nach Art. 60 ff ZGB, mit Sitz in an der Schwerzistrasse 60, 8606 Nänikon (Uster ZH). 1.2 Ziel

Mehr

WASSER TARIF WASSERVERSORGUNG DER GEMEINDE NEUHAUSEN AM RHEINFALL. Tarifordnung 2018

WASSER TARIF WASSERVERSORGUNG DER GEMEINDE NEUHAUSEN AM RHEINFALL. Tarifordnung 2018 WASSER TARIF WASSERVERSORGUNG DER GEMEINDE NEUHAUSEN AM RHEINFALL Tarifordnung 2018 Wasserversorgung Neuhausen am Rheinfall Mühlenstrasse 19 8201 Schaffhausen Telefon +41 (0)52 635 11 00 Fax +41 (0)52

Mehr

Verein «Swiss Cyber Storm»

Verein «Swiss Cyber Storm» Verein «Swiss Cyber Storm» Verein Swiss Cyber Storm NAME UND SITZ DES VEREINS Art. 1 Unter dem Namen «Swiss Cyber Storm» besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne Art. 60 ff ZGB mit Sitz an der Geschäftsstelle.

Mehr

Finanzreglement. ARA Thunersee Gemeindeverband Aarestrasse Uetendorf

Finanzreglement. ARA Thunersee Gemeindeverband Aarestrasse Uetendorf Finanzreglement Finanzreglement ARA Thunersee Gemeindeverband Aarestrasse 62 3661 Uetendorf Telefon 033 346 00 80 Fax 033 346 00 88 www.arathunersee.ch info@arathunersee.ch Finanzreglement Gemeindeverband

Mehr

Statuten Polysport Glis-Gamsen

Statuten Polysport Glis-Gamsen Statuten Polysport Glis-Gamsen I. NAME UND SITZ Art. 1 Name und Sitz Der Polysport Glis-Gamsen ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB mit Sitz in Glis. 1 1 Die in diesen Statuten benutzten Bezeichnungen

Mehr

Baugenossenschaft Türmliwiese Hüntwangen

Baugenossenschaft Türmliwiese Hüntwangen Baugenossenschaft Türmliwiese Hüntwangen Herzlich Willkommen zur Gründungsversammlung der Baugenossenschaft Türmliwiese Hüntwangen 19. November 2018 Traktanden 1. Informationen zum Projekt 2. Zeichnen

Mehr

Statuten der Allgemeinen Braugenossenschaft Zürich

Statuten der Allgemeinen Braugenossenschaft Zürich Statuten der Allgemeinen Braugenossenschaft Zürich I. Name, Sitz und Zweck Artikel 1 Name und Sitz Unter dem Namen Allgemeine Braugenossenschaft Zürich besteht eine Genossenschaft gemäss den vorliegenden

Mehr

Das neue Revisionsrecht Informationsblatt für Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Das neue Revisionsrecht Informationsblatt für Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Januar 2013 Das neue Revisionsrecht Informationsblatt für Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Seit 1. Januar 2008 ist das neue Revisionsrecht in Kraft. Die neuen Bestimmungen des Obligationenrechts

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL

EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL Reglement über die Grundeigentümerbeiträge und -gebühren Gültig ab. Januar 05 0. November 04 Seite / Gestützt auf 8 Planungs- und Baugesetz und der Kantonalen Verordnung über

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE UETENDORF ABWASSERGEBÜHRENVERORDNUNG

EINWOHNERGEMEINDE UETENDORF ABWASSERGEBÜHRENVERORDNUNG EINWOHNERGEMEINDE UETENDORF ABWASSERGEBÜHRENVERORDNUNG 004 GEBÜHRENVERORDNUNG Der Gemeinderat Uetendorf beschliesst, gestützt auf Artikel 8 ff. des Abwasserentsorgungsreglements vom 06. September 004 I.

Mehr

Vereinsstatuten des STV Hagendorn (gegründet 1948)

Vereinsstatuten des STV Hagendorn (gegründet 1948) Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name Unter dem Namen "STV Hagendorn" (nachfolgend "STVH") besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Er ist politisch und konfessionell neutral. Art. 2 Sitz Der Sitz des

Mehr

I. Name und Sitz. II. Zweck

I. Name und Sitz. II. Zweck I. Name und Sitz Art. 1 Unter der Bezeichnung «Club 50» besteht ein am 26. April 1983 gegründeter Verein im Sinne von Art.60 ff ZGB mit Sitz in Schaffhausen. Art. 2 Der Verein bezweckt: II. Zweck - die

Mehr

der Einwohnergemeinde Münchenstein

der Einwohnergemeinde Münchenstein Rechtssammlung Verordnung zum Abwasserreglement Genehmigung Gemeinderat vom 13. November 2012 I GRB Nr. 637 in Kraft seit 18. September 2012 I GRB 637 Stand 18. September 2012 Verordnung zum Abwasserreglement

Mehr

Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Teilrevision der Verordnung über die Erhebung von Anschlussgebühren

Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Teilrevision der Verordnung über die Erhebung von Anschlussgebühren Vorlage des Gemeinderates Beringen vom 8. Mai 2017 Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Teilrevision der Verordnung über die Erhebung von Anschlussgebühren Sehr geehrter Herr

Mehr

Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden

Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden 58.0 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden Vom 5. Januar 0 (Stand. Januar 0) Gestützt auf Art. 0 des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden

Mehr

Statuten des Vereins Spitex in Alterswohnungen von Heimen in Chur

Statuten des Vereins Spitex in Alterswohnungen von Heimen in Chur Statuten des Vereins Spitex in Alterswohnungen von Heimen in Chur Beschlossen durch die Mitgliederversammlung vom 07. November 2001 Statuten Verein Spitex in Alterswohnungen von Heimen in Chur Seite 1

Mehr

Statuten der Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM)

Statuten der Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM) Statuten der Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM) 1. Name und Sitz Art 1 Unter dem Namen Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM) besteht ein Verein im Sinne von Art 60 ff ZGB. Der Verein besteht auf

Mehr

Orientierungsversammlung

Orientierungsversammlung Donnerstag, 19. Mai 2016, 19.30 Uhr Schulzentrum Hinterleisibach Orientierungsversammlung Herzlich willkommen Donnerstag, 19. Mai 2016, 19.30 Uhr Schulzentrum Hinterleisibach Jahresbericht Gemeinderat

Mehr

Statuten Gültig ab

Statuten Gültig ab Statuten Gültig ab 20.08.2013, Bankstrasse 8, Postfach 1659, 8401 Winterthur Tel. 052 222 73 01, Fax 052 222 33 28, info@pk-pig.ch, www.pk-pig.ch I. Name, Sitz und Dauer Artikel 1 Unter dem Namen besteht

Mehr

Verordnung über die Erhebung von Wasseranschlussgebühren und Wasserzinsen

Verordnung über die Erhebung von Wasseranschlussgebühren und Wasserzinsen Verordnung über die Erhebung von Wasseranschlussgebühren und Wasserzinsen vom 21. September 1987 (GRB Nr. 267) WASSERANSCHLUSSGEBÜHREN 1 Die Politische Gemeinde Freienstein-Teufen erhebt Wasseranschlussgebühren.

Mehr

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 27.

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 27. Einwohnergemeinde 45 Bellach Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 7. Januar 98 Stand:. Januar 0 Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren

Mehr

2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig.

2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig. Statuten I. Name, Sitz und Zweck 1 Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen "Spielgruppe Arbon-Frasnacht" besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Wohnort des Präsidenten.

Mehr

STATUTEN. Artikel 3 Der KLTS ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele.

STATUTEN. Artikel 3 Der KLTS ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele. STATUTEN I. Allgemeines Name, Sitz Artikel 1 Der Verband der Klangtherapeuten KLA Schweiz (KLTS) ist ein Verein im Sinne von Artikel 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Zürich. Zweck

Mehr

Genossenschaft Werk Bichelsee-Balterswil. Statuten

Genossenschaft Werk Bichelsee-Balterswil. Statuten Genossenschaft Werk Bichelsee-Balterswil Statuten Ausgabe: Mai 2010 Inhaltsübersicht I. Name, Sitz und Zweck...3 Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz...3 Art. 2 Zweck...3 Art. 3 Versorgungsauftrag...3 Art.

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE BLUMENSTEIN

EINWOHNERGEMEINDE BLUMENSTEIN EINWOHNERGEMEINDE BLUMENSTEIN Wasser- und Abwasserverordnung 06 Wasser- und Abwasserverordnung Der Gemeinderat Blumenstein erlässt gestützt auf Artikel des 7 ff sowie Anhang I des Wasserversorgungsreglementes

Mehr

Delegiertenversammlung Montag, 27. Juni 2016, Uhr Hotel Arte, Olten

Delegiertenversammlung Montag, 27. Juni 2016, Uhr Hotel Arte, Olten Delegiertenversammlung 2016 Montag, 27. Juni 2016, 10.30 Uhr Hotel Arte, Olten 1 Begrüssung und Eröffnung Erich Hirt, Präsident Verein HBB öv 2 Traktanden 1. Protokoll der Delegiertenversammlung vom 29.

Mehr

VEREINSSTATUTEN. Mitglied der Dachorganisation Alumni UZH

VEREINSSTATUTEN. Mitglied der Dachorganisation Alumni UZH Mitglied der Dachorganisation Alumni UZH VEREINSSTATUTEN Inhaltsverzeichnis I. NAME, SITZ UND ZWECK Seite Artikel 1 Name / Sitz 2 Artikel 2 Zweck 2 II. MITGLIEDSCHAFT Artikel 3 Aktivmitglieder 2 Artikel

Mehr

Statuten des Vereins Boxteam Thun Oberland

Statuten des Vereins Boxteam Thun Oberland Statuten des Vereins Boxteam Thun Oberland Name, Sitz Artikel 1 Unter dem Namen Boxteam Thun Oberland besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und der vorliegenden

Mehr

Verein BENEVOL Aargau. Statuten

Verein BENEVOL Aargau. Statuten Verein BENEVOL Aargau Statuten Gründung: 9. September 2009 Überarbeitung der Statuten: 23. Mai 2012/16. Juni 2014/12. Mai 2016 I Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "BENEVOL Aargau"

Mehr

Wasserversorgungs-Reglement (WVR)

Wasserversorgungs-Reglement (WVR) Politische Gemeinde Wolfenschiessen Technischer Bericht Projekt-ID: 0978 Stansstad, im Juli 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Auftrag... 2 2 Wiederbeschaffungskosten... 2 2.1.1 Ermittlung der Leitungskosten

Mehr

WASSER TARIFORDNUNG Die TOW 2016 wurde durch die Verwaltungskommission StWS am genehmigt. Gültig ab 1.

WASSER TARIFORDNUNG Die TOW 2016 wurde durch die Verwaltungskommission StWS am genehmigt. Gültig ab 1. 700. WASSER TARIFORDNUNG Die TOW 06 wurde durch die Verwaltungskommission StWS am 9.08.05 genehmigt. Gültig ab. Januar 06 SH POWER Bereich Wasserversorgung (WSH) Mühlenstrasse 9 80 Schaffhausen Telefon

Mehr

Neue Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Rüti ab Amtsdauer Präsentation für Vernehmlassungsverfahren

Neue Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Rüti ab Amtsdauer Präsentation für Vernehmlassungsverfahren Neue Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Rüti ab Amtsdauer 2018 Präsentation für Vernehmlassungsverfahren Inhaltsverzeichnis 1. Zielsetzungen 2. Gründe für die Revision GO 3. Wesentliche Änderungen

Mehr

81. Generalversammlung des Schweizerischen Verbandes für Wohnungswesen Sektion Schaffhausen

81. Generalversammlung des Schweizerischen Verbandes für Wohnungswesen Sektion Schaffhausen 81. Generalversammlung des Schweizerischen Verbandes für Wohnungswesen Sektion Schaffhausen Programm: 18.30 Apéro - offeriert von der Wohnbaugenossenschaft Rhenania 19.00 Statutarische Geschäfte 1. Begrüssung

Mehr

S T A T U T E N. vom 19. April HINDERNISFREI BAUEN LUZERN Verein, Sternmattstrasse 50, 6005 Luzern, ,

S T A T U T E N. vom 19. April HINDERNISFREI BAUEN LUZERN Verein, Sternmattstrasse 50, 6005 Luzern, , S T A T U T E N vom 19. April 2016 HINDERNISFREI BAUEN LUZERN Verein, Sternmattstrasse 50, 6005 Luzern, 041 360 79 88, www.hblu.ch I. Name und Sitz Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Hindernisfrei Bauen

Mehr

Statuten Verein Energiepfad Grabs

Statuten Verein Energiepfad Grabs Statuten Verein Energiepfad Grabs Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesen Statuten jeweils nur die männliche Form verwendet. Sie schliesst die weibliche Form immer mit ein. I. Name, Sitz und

Mehr

Tarifübersicht Abfall-, Wasser-, Abwasser- und Baugebühren

Tarifübersicht Abfall-, Wasser-, Abwasser- und Baugebühren Tarifübersicht Abfall-, Wasser-, Abwasser- und Baugebühren 1. Abfallgebühren Grundgebühr bis 250 m 2 BGF CHF/m 2 1.30 251 bis 500 m 2 BGF CHF/m 2 1.20 501 bis 1 000 m 2 BGF CHF/m 2 1.10 1 001 bis 3 000

Mehr

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen. Reglement

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen. Reglement 75. G Einwohnergemeinde Lauterbrunnen Reglement für die Übertragung der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung von der Gemeinde an die Wassergenossenschaften der Bezirke - Gimmelwald - Lauterbrunnen

Mehr

STATUTEN DES VERBANDES DER ÜBERBETRIEBLICHEN KURSE VON JARDINSUISSE KANTON FREIBURG

STATUTEN DES VERBANDES DER ÜBERBETRIEBLICHEN KURSE VON JARDINSUISSE KANTON FREIBURG STATUTEN DES VERBANDES DER ÜBERBETRIEBLICHEN KURSE VON JARDINSUISSE KANTON FREIBURG I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen Verband der überbetrieblichen Kurse von JardinSuisse

Mehr

S T A T U T E N STROH+PAILLE+PAGLIA FACHVERBAND STROHBAU SCHWEIZ I. NAME UND SITZ. Name Sitz II. ZWECK UND MITTEL

S T A T U T E N STROH+PAILLE+PAGLIA FACHVERBAND STROHBAU SCHWEIZ I. NAME UND SITZ. Name Sitz II. ZWECK UND MITTEL FACHVERBAND STROHBAU SCHWEIZ S T A T U T E N I. NAME UND SITZ Name Sitz II. ZWECK UND MITTEL Zweck Tätigkeit Haftung Finanzen III. MITGLIEDSCHAFT Grundsatz Ende der Mitgliedschaft IV. VEREIN Organe Generalversammlung

Mehr

Statuten. Unter Achtung der Selbständigkeit der Mitglieder nimmt der Verband insbesondere folgende Aufgaben

Statuten. Unter Achtung der Selbständigkeit der Mitglieder nimmt der Verband insbesondere folgende Aufgaben Statuten Art. 1 Name und Sitz Der Spitex Verband Kanton Zürich bildet einen Verein gemäss Art. 60ff ZGB. Er ist aus der Kantonalzürcherischen Vereinigung der Gemeindekrankenpflegen (KVGP) und der Kantonalzürcherischen

Mehr

DACHVERBAND sportglarnerland.ch STATUTEN

DACHVERBAND sportglarnerland.ch STATUTEN DACHVERBAND sportglarnerland.ch STATUTEN 1. Rechtliche Grundlagen 1.1 Der Dachverband sportglarnerland.ch, gegründet am 13. September 2012, mit Sitz in Glarus, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

VERORDNUNG ÜBER DIE WASSER VERSORGUNG DER GEMEINDE ILANZ/GLION

VERORDNUNG ÜBER DIE WASSER VERSORGUNG DER GEMEINDE ILANZ/GLION VERORDNUNG ÜBER DIE WASSER VERSORGUNG DER GEMEINDE ILANZ/GLION Inhaltsverzeichnis I. Zuständigkeiten Art. Gemeindevorstand Art. Geschäftsleitung Art. Abteilung Infrastruktur II. Qualitätssicherung Art.

Mehr

Art. 2 Zweck Durch die Organisation und Vermittlung von internationalen Workcamps will Workcamp Switzerland eine doppelte Wirkung entfalten:

Art. 2 Zweck Durch die Organisation und Vermittlung von internationalen Workcamps will Workcamp Switzerland eine doppelte Wirkung entfalten: Statuten I Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz Unter dem Namen Workcamp Switzerland besteht ein Verein gemäss Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Zürich. Der

Mehr

Spitex Oberthurgau. Statuten

Spitex Oberthurgau. Statuten Spitex Oberthurgau Statuten Name und Sitz Artikel 1 Unter dem Namen: Spitex Oberthurgau besteht ein gemeinnütziger, politisch und konfessionell neutraler Verein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Mehr

Gemeinde. Bonstetten

Gemeinde. Bonstetten Gemeinde Bonstetten VERORDNUNG ÜBER DAS KABELNETZ (KABELNETZVERORDNUNG) der Politischen Gemeinde Bonstetten vom 16. März 2000 2 VERORDNUNG ÜBER DAS KABELNETZ DER POLITISCHEN GEMEINDE BONSTETTEN (KABELNETZVERORDNUNG)

Mehr

2. Wahl der Stimmenzähler 3. Genehmigung der Traktanden keine Anträge per

2. Wahl der Stimmenzähler 3. Genehmigung der Traktanden keine Anträge per 1. Begrüssung Anzahl Genossenschaftsmitglieder, Entschuldigungen Anwesenheitskontrolle, Stimmberechtigung 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Genehmigung der Traktanden keine Anträge per 10.04.2017 4. Protokoll

Mehr

Reglement über die Wasserversorgung (Wasserversorgungsreglement)

Reglement über die Wasserversorgung (Wasserversorgungsreglement) 752.32 Reglement über die Wasserversorgung (Wasserversorgungsreglement) 5. Mai 2003 mit Änderungen bis 27. August 2012 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 5. Mai 2003; Inkrafttreten am 1. Oktober

Mehr

Art. 1 - Firma und Sitz Die Firma der Genossenschaft lautet: Genossenschaft Solardächer Muttenz. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Muttenz.

Art. 1 - Firma und Sitz Die Firma der Genossenschaft lautet: Genossenschaft Solardächer Muttenz. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Muttenz. Statuten der Genossenschaft Solardächer Muttenz Art. 1 - Firma und Sitz Die Firma der Genossenschaft lautet: Genossenschaft Solardächer Muttenz. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Muttenz. Art. 2 Zweck

Mehr

DAS NEUE ABWASSERREGLEMENT MIT GEBÜHRENORDNUNG

DAS NEUE ABWASSERREGLEMENT MIT GEBÜHRENORDNUNG GEMEINDE BINNINGEN DAS NEUE ABWASSERREGLEMENT MIT GEBÜHRENORDNUNG GEBÜHREN NT AT BER UNG KON T TAK RE ME GLE UM ZU SET NG gültig ab 1. Januar 2010 Warum ein neues Reglement? Das Kanalisationsreglement

Mehr

Religionen im Dialog. Statuten des Vereins. 1. Name und Sitz. 2. Ziel und Zweck. 3. Mittel

Religionen im Dialog. Statuten des Vereins. 1. Name und Sitz. 2. Ziel und Zweck. 3. Mittel Entwurf 1.2 zh Gründungsversammlung Statuten des Vereins Religionen im Dialog 1. Name und Sitz Unter dem Namen Religionen im Dialog besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Stans. Er

Mehr

Statuten der Energiewendegenossenschaft

Statuten der Energiewendegenossenschaft Statuten der Energiewendegenossenschaft (Einfachheitshalber gilt die männliche Form für beide Geschlechter) I Firma, Sitz und Zweck Artikel 1: Name Unter der Firma Energiewendegenossenschaft besteht eine

Mehr

Verordnung zum Abwasserreglement der Einwohnergemeinde Münchenstein

Verordnung zum Abwasserreglement der Einwohnergemeinde Münchenstein Verordnung zum Abwasserreglement der Einwohnergemeinde Münchenstein vom 18. September 2012 Vom Gemeinderat beschlossen am 13. November 2012 2 Gebührenordnung ab 18. September 2012 A Gebühren für Abwasser

Mehr

Statuten des Vereins Freies Gymnasium Bern 13. Januar 2004, Revision 6. Juni 2006, Revision 14. Juni 2017

Statuten des Vereins Freies Gymnasium Bern 13. Januar 2004, Revision 6. Juni 2006, Revision 14. Juni 2017 Statuten des Vereins Freies Gymnasium Bern 13. Januar 2004, Revision 6. Juni 2006, Revision 14. Juni 2017 Name, Sitz Art. 1 Zweck Art. 2 I. Name, Sitz und Zweck Unter dem Namen Freies Gymnasium Bern besteht

Mehr