Neue Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Rüti ab Amtsdauer Präsentation für Vernehmlassungsverfahren

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1 Neue Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Rüti ab Amtsdauer 2018 Präsentation für Vernehmlassungsverfahren

2 Inhaltsverzeichnis 1. Zielsetzungen 2. Gründe für die Revision GO 3. Wesentliche Änderungen GO 4. Weiteres Vorgehen 5. Kontaktmöglichkeiten 2

3 1. Zielsetzungen Präsentation Die Bevölkerung kennt die Gründe für die Revision der Gemeindeordnung Die Bevölkerung kennt die wesentlichen Bereiche der totalrevidierten Gemeindeordnung Die Bevölkerung kennt das weitere Vorgehen und die Kontaktmöglichkeiten 3

4 1. Zielsetzungen ngo Schlanke GO auf die Zukunft ausgerichtet Miliztaugliche und einfache Behördenstruktur Flexible Hülle für eine optimale Verwaltungsorganisation Aufgabenübertragung an Behördenmitglieder und Verwaltungsmitarbeitende 4

5 2. Gründe für die Revision Gemeindeordnung (GO) Heutige GO (2005) veraltet und überholt (u. a. Vormundschaftswesen, Geschworenengericht, starre Ressortbezeichnungen, viele Behörden und Kommissionen, Wahlbüro, Urnenwahl, Aufgabenbereiche fehlen) Neues Gemeindegesetz tritt per 1. Januar 2018 in Kraft Teilrevision der GO Rüti führt zu einem Flickwerk, darum Totalrevision Initiativen Christian Klambaur (7 GR / 5 GR) mit Anpassungen Behördenstruktur 5

6 3. Wesentliche Änderungen in GO* Auf notwendige Bestimmungen reduziert Dem übergeordneten Recht angepasst (Befugnisse Urne, Gemeindeversammlung und Gemeinderat) Gemeinderat neu 7 Mitglieder Änderung Finanzkompetenzen Aufgabenübertragung an Verwaltungsangestellte und Behördenmitglieder durch Behördenerlass Gemeinderat wählt Wahlbüromitglieder * Basis: Muster-GO Gemeindeamt Kanton Zürich 6

7 3. Wesentliche Änderungen in GO Keine eigenständige Kommissionen, dafür unterstellte Kommissionen, wo eine gesetzliche Grundlage besteht oder notwendig erscheint Verzicht Bürgerrechtskommission Bei Erneuerungs- und Ersatzwahlen: leerer Wahlzettel mit Beiblatt mit Kandidaten/innen in alphabetischer Reihenfolge 7

8 3. Wesentliche Änderungen in GO Einführung Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) Reduktion RGPK-Mitglieder auf 7 RGPK bestimmt finanztechnische Prüfstelle 8

9 3. Wesentliche Änderungen: Behördenstruktur 9

10 Unterstellte Kommissionen Art. 27 ngo 3. Wesentliche Änderungen: Behördenstruktur Sozialkommission Art. 27 Abs. 1 lit. a ngo Steuerkommission Art. 27 Abs. 1 lit. b ngo Raumplanungs- und Baukommission Art. 27 Abs. 1 lit. c ngo Kommission Alter Art. 27 Abs. 1 lit. d ngo Betriebskommission Gemeindewerke Art. 27 Abs. 1 lit. e ngo Beratende Kommissionen Art. 19 ngo Werden durch Beschluss des Gemeinderates bestellt. Vorgesehen sind: Kulturkommission, Jugendkommission sowie Natur- und Umweltkommission 10

11 3. Wesentliche Änderungen: Behördenstruktur Unterstellte Kommissionen durch Behördenerlasse GR (Zusammensetzung, Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung) eingesetzt: - Sozialkommission - Steuerkommission - Raumplanung- und Baukommission - Kommission Alter - Betriebskommission Gemeindewerke 11

12 3. Wesentliche Änderungen: Finanzkompetenzen Gemeinderat Gemeindeversammlung Urne Nicht im Budget Einmalige Ausgaben Bis CHF Art. 26 Abs. 1 Ziff. 1 lit. a ngo (insgesamt höchstens CHF /Jahr) Jährlich wiederkehrende Ausgaben Bis CHF Art. 26 Abs. 1 Ziff. 1 lit. b ngo (insgesamt höchstens CHF /Jahr) CHF bis Art. 15 Ziff. 6 lit. a ngo CHF bis Art. 15 Ziff. 6 lit. b ngo Ab CHF Art. 8 Ziff. 2 lit. a ngo Ab CHF Art. 8 Ziff. 2 lit. b ngo Im Budget enthalten Einmalige Ausgaben Bis CHF Art. 26 Abs. 2 Ziff. 3 lit. a ngo Ab CHF bis Art. 15 Ziff. 6 lit. a ngo Ab CHF Art. 8 Ziff. 2 lit. a ngo Jährlich wiederkehrende Ausgaben Bis CHF Art. 26 Abs. 2 Ziff. 3 lit. b ngo Ab CHF bis Art. 15 Ziff. 6 lit. b ngo Ab CHF Art. 8 Ziff. 2 lit. b ngo Investitionen Liegenschaften Finanzvermögen Verfügungen Grundeigentum (z.b. Verkauf, Baurecht) Zusatzkredite für neue Ausgaben Weitere Bis CHF Art. 26 Abs. 2 Ziff. 7 ngo Bis CHF Art. 26 Abs. 2 Ziff. 8 ngo Gemäss im Budget enthalten Art. 26 Abs. 2 Ziff. 4 ngo Ab CHF Art. 15 Ziff. 8 ngo Ab CHF Art. 15 Ziff. 9 ngo Gemäss im Budget enthalten Art. 15 Ziff. 7 ngo Gemäss im Budget enthalten Art. 8 Ziff. 3 ngo 12

13 4. Weiteres Vorgehen 24. Januar 2017: Fragerunde Vernehmlassung 28. Februar 2017: Ablauf Vernehmlassungsfrist Bereinigung des Entwurfes der Gemeindeordnung ca. 2. Quartal 2017: Informationsveranstaltung Abschliessende Prüfung durch RPK und Gemeindeamt 26. November 2017: Urnenabstimmung August 2018: neue Gemeindeordnung in Kraft 13

14 4. Weiteres Vorgehen Offene Fragerunde für die Teilnehmenden der Vernehmlassung Dienstag, 24. Januar Uhr im Löwensaal Rüti 14

15 5. Kontaktmöglichkeiten Fragen oder Unklarheiten Der Gemeinderat oder die Gemeinderatskanzlei (Gemeindeschreiber oder Gemeindeschreiber-Stv.) stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Auf Verlangen besteht auch die Möglichkeit zu einer individuellen Anhörung, um auf spezifische Anliegen eingehen zu können. Kontaktieren Sie uns! Kontaktaufnahme: oder

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