Gemeindeforum Schule Elsau Schlatt
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- Rudolf Färber
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1 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Gemeindeamt Gemeindeforum Schule Elsau Schlatt Veranstaltung vom 10. April 2017 in Elsau Dr. Alexander Locher, Dr. Alexander Gulde
2 Inhalt 1. Ziele und Grundsätze einer Fusion 2. Vorgehen bei der Fusion 3. Finanzen
3 1. Ziele und Grundsätze einer Fusion
4 Bestandesentwicklung Gemeinden
5 Fusionen und Projekte ZH: Stand
6 Über 500 kommunale Aufgabenträger 1 Stand: : 168 Politische Gemeinden 99 Schulgemeinden 180 Zweckverbände 25 Anstalten ca. 67 Stiftungen und AG
7 Verbreitung Schulgemeinden
8 Veränderung Schulgemeinden
9 Kantonale Ziele 1. Starke Gemeinden als Fundament eines starken Kantons Dezentrale und qualitativ hochstehende Aufgabenerfüllung Fusionen stärken Gemeindeautonomie Fusionen als Massnahme gegen schleichende Zentralisierung von Gemeindeaufgaben beim Kanton Lösungen für finanzschwache Kleingemeinden 2. Vereinfachung der kommunalen Strukturen Deutliche Reduktion der Anzahl kommunaler Aufgabenträger Transparenz, Steuerbarkeit, Abbau von Komplexität Steuerung aller kommunalen Aufgaben in einem bestimmten Perimeter aus einer Hand
10 Fünf Kriterien für eine Fusion 1. Einheit in räumlicher Hinsicht (Geographie, Topographie) - Zweckmässige Abgrenzung, z.b. Talschaft 2. Anforderungen der Raumplanung - Geeignete Standorte für Wohnen und Arbeiten - Erschliessung durch öffentlichen Verkehr (S-Bahn, Bus) 3. Orientierung an bestehenden Zusammenarbeitsstrukturen - Perimeter von Oberstufenschulgemeinden als Orientierungsgrösse - Gemeinsame Zweckverbände 4. Leistungsfähigkeit - selbständige Erfüllung der Kernaufgaben 5. Berücksichtigung - der Bedürfnisse der Nachbargemeinden - der Gesamtinteressen des Kantons Regierungsrat Kanton Zürich, Leitsätze für eine Reform der Gemeindestrukturen, verabschiedet am 25. Juni 2008
11 Erfahrungen mit Gemeindefusionen Der Rückhalt von Gemeindefusionen in der Bevölkerung ist in der Regel stark (siehe Grundsatzabstimmungen). Entscheidend für den Erfolg ist das Engagement der beteiligten Gemeindebehörden. Sie müssen sich einig sein Fusionen sind keine Sparübungen. Entscheidend sind strukturelle Verbesserungen auf lange Sicht. Die Fusion muss gut geplant sein. Ein frühzeitiger Einbezug aller Betroffenen hilft. Die Rückmeldungen aus fusionierten Gemeinden sind positiv: - Kein Verlust von Bürgernähe in der fusionierten Gemeinden - Anliegen finden auch in der grösseren Gemeinde Gehör - Betriebliche Abläufe in der Schule funktionieren
12 Fusionsziele Elsau Schlatt Fusionsziele setzen die beteiligten Gemeinden, nicht der Kanton Für die Gemeindeentwicklung sind die Gemeinden verantwortlich* Gemeinden entscheiden, ob und mit wem sie fusionieren Kanton sorgt für günstige Rahmenbedingungen Kanton ist verpflichtet, fusionswillige Gemeinden zu unterstützen (Art. 84 Abs. 5 KV) * Leitsätze Regierungsrat für eine Reform der Gemeindestrukturen vom 25. Juni 2008
13 2. Vorgehen bei der Fusion
14 Zusammenschluss von Gemeinden Kombinationsfusion Vor der Fusion: Gemeinde A Gemeinde B Nach der Fusion: Gemeinde C (neue Gemeinde) - Gemeinden A und B schliessen sich zur neuen Gemeinde C zusammen - Gemeinde C erhält neues Recht (inkl. Gemeindeordnung) und Organe - Neuwahlen erforderlich z.b. Schulgemeinde Flaachtal
15 Ablauf der Fusion - 4 Phasen Urnenabstimmung: Grundsatzabstimmung 1. Urnenabstimmung: Zusammenschlussvertrag 2. Urnenabstimmung: Gemeindeordnung (Kombinationsfusion)
16 Unterstützung durch den Kanton Pflicht des Kantons zur Unterstützung (Beratung, finanzielle Beiträge) Voraussetzungen der Unterstützung ( 155 ngg) zweckmässig abgegrenzte Gemeinde Berücksichtigung der Interessen des Kantons und der anderen Gemeinden Beratungsangebot des Gemeindeamts Arbeitshilfen, Mustervorlagen, Checklisten und Muster Auskünfte zum Ablauf eines Zusammenschlusses Ermittlung der Auswirkungen eines Zusammenschlusses auf die Beiträge des Finanzausgleichs Vorprüfung des Zusammenschlussvertrags und der Gemeindeordnung der neuen Gemeinde Nicht Gegenstand des Beratungsangebots des Gemeindeamts Projektleitung Finanzplanung Betriebswirtschaftliche Analysen
17 Organisation der Übergangsphase Einsetzung einer Steuerungsgruppe durch übereinstimmende Beschlüsse der beteiligten Gemeinden Zusammensetzung ist Sache der Gemeinden, aber: externe Berater und alle Gemeinden müssen in der Steuerungsgruppe vertreten sein Steuerungsgruppe sollte nicht zu viele Mitglieder haben, um Handlungsfähigkeit zu bewahren Zusätzlich Bildung von Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themenbereichen (z.b. Verwaltung/Personal/Finanzen/ Liegenschaften, Schule, Werke, Revision der Bau- und Zonenordnung) Vereinbarung zur Treuepflicht empfehlenswert
18 Organisation der neuen Gemeinde Organisation der Behörden und der Verwaltung der neuen Gemeinde (z.b. Standortfragen, Personalbestand) ist im Fusionsprozess von den beteiligten Gemeinden zu klären Gewisse Punkte können bereits im Zusammenschlussvertrag vereinbart werden, z.b. Anzahl Mitglieder der Schulpflege Standorte der Schule Gemeindename Regelungen im Zusammenschlussvertrag dürfen die Handlungsfähigkeit der neuen Gemeinde nicht einschränken. Regelung der Organisation erfolgt in der Gemeindeordnung der neuen Gemeinde
19 3. Finanzen
20 Auswirkungen einer Fusion auf die Finanzen Fusion hat u.a. Auswirkungen auf folgende finanzielle Grössen: Erträge (Steuern, Finanzausgleich, Gebühren, ) Aufwendungen (Aufgaben, Kosten, Synergien, ) Vermögensgegenstände (Liegenschaften, Beteiligungen, ) Schulden (Kredite, Darlehen, ) Realisiert und anstehende Investitionen (Infrastruktur, Investitionsstau, ) Auswirkungen sind in umfassender Finanzplanung zu klären (Zeithorizont 4 bis 8 Jahre)
21 Kosten einer Fusion Interne vs. externe Kosten (Abgrenzung schwierig): Sitzungsgelder Verwaltung Umsetzungsarbeiten Anpassungen Beratung / PR Finanzplanung Vermessung EDV-Überführung Kosten sind abhängig von Komplexität, politischem Klima und Projektorganisation Beispiele (aus Projekten politischer Gemeinden): Bauliche Anpassungen Beratung Fr bis EDV-Überführung: Fr bis
22 Auswirkungen auf die Finanzausgleichsbeiträge Allgemein: Ressourcenausgleich: Demografischer Sonderlastenausgleich: Geografisch-topografischer Sonderlastenausgleich: relativ neutral minus Individueller Sonderlastenausgleich:??? minus oder plus Keine Auswirkungen auf Finanzausgleichsbeiträge Kanton-Gemeinden Allenfalls Auswirkungen auf Verteilung politische Gemeinden Schulgemeinden
23 Beiträge des Kantons Voraussetzungen (Abgrenzung, Interessen Kanton und andere Gemeinden) Instrumente (in GG abschliessend geregelt) Können durch Kanton geschätzt werden
24 Kanton Zürich
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