Heinz Bösch Departementssekretär Finanzdepartement

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1 Aufgabenteilung im Kanton Luzern Heinz Bösch Departementssekretär Finanzdepartement 19. November 2013

2 Aufbau Vortrag Vorgeschichte Vorgehen Wichtigste Änderungen Wirkungsbericht Fazit 2

3 Auslöser für Reform Aufgabenteilung g Finanzielle Notlage begünstigte Reformfreudigkeit und führte zum Projekt Luzern '99 3

4 Finanzreform 08 Umsetzung NFA Bund + Gemeindereform (Aufgabenreform ): Zuordnung, Entflechtung und Normierung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden = 4

5 Ziele der Finanzreform 08 Die Finanzreform 08 wollte mehr als nur eine Umsetzung der NFA (Bund): eine bessere Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden Zuständigkeiten it klar regeln Doppelspurigkeiten vermeiden effizienteren Einsatz der Mittel mehr Bürgernähe 5

6 Vorgehen der Finanzreform Projektorganisation i mit Gemeindevertretern in Projektleitung und 8 Teilprojekten. Die Teilprojekte wurden durch die fachlich zuständigen Departemente geleitet 6

7 Vorgehen der Finanzreform Definition i i von Kriterien i für die Aufgabenteilung Subsidiaritätsprinzip Aufgabenerfüllung füll auf der untersten t Staatsebenet AKV-Prinzip Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung t müssen in einer Hand liegen. Entflechtung, möglichst wenig Verbundaufgaben Äquivalenzprinzip (bei Verbundaufgaben) Finanzierungsschlüssel widerspiegelt Einflussnahme Effiziente Aufgabenteilung 7

8 Vorgehen der Finanzreform Definition iti von Aufgabentypen K1: Kant. Aufgabe, die zentral vollzogen wird K2: Kant. Aufgabe, die vom Kanton dezentral vollzogen wird G1: Fakultative Gemeindeaufgabe G2: Obligatorische Gemeindeaufgabe G3: Obligatorische Gemeindeaufgabe mit Allgemeinverbindlichkeitserklärung G4: Regionale Gemeinschaftsaufgabe f mit kommunaler Zusammenarbeit Gemeinde- aufgaben Verbund- aufgaben Kantons- aufgaben 8 V1: Mitgestaltungsaufgabe V2: Vollzugsaufgabe V3: Gemeinschaftsaufgabe mit kantonaler Zusammenarbeit

9 Vorgehen der Finanzreform Pi Priorisierung i i in vier Kategorien Prio. A: Umsetzung auf , bedingt durch NFA Prio. B: Umsetzung auf , enger Zusammenhang mit NFA Prio. C: Umsetzung nach , keine Dringlichkeit durch NFA gegeben, Anpassungsbedarf aber vorhersehbar. Prio. D: kein Handlungsbedarf 9

10 Vorgehen der Finanzreform Analyse von über 350 Aufgaben der öffentlichen Hand und Zuordnung gemäss vorhergehenden Definitionen 6. Bestimmung der finanziellen Konsequenzen für den Kanton, die Gemeinden und jede einzelne Gemeinde (Globalbilanz) positive Haushaultsneutralität (20 Mio. Franken) 10

11 Vorgehen der Finanzreform Kommunikationskonzept - Gemeindeinfo - Informationsveranstaltungen für die Gemeinden 8. Zusammenfassung der Änderungen in einem Mantelerlass (Änderungen bei rund 50 Aufgaben in über 30 Gesetzen) 9. Volksabstimmung 25. November

12 Beispiele von Anpassungen Zentralisierung: i - Polizeiposten - Zivilschutz - Amtsgerichte - Berufsbildung - Kultur heute mit Finanzreform 08 12

13 Beispiele von Anpassungen Dezentralisierung oder mehr Mitsprache der Gemeinden: - Öffentlicher Verkehr - Spitex - Kultur: Institutionen/Organisationen von lokaler/regionaler Bedeutung - Ökologische Ausgleichsflächen - Fördernde Hilfe heute mit Finanzreform 08 13

14 Unvollständige Anpassungen Bildung Ergänzungsleistungen g g 14

15 Erfolgsfaktoren Einbezug Gemeinden zwei Mitglieder des Regierungsrates und zwei Vertreter des VLG-Präsidiums bildeten die Steuerung des Projekts strukturiertes und transparentes Vorgehen definierte Eskalationsgefässe positive Haushaltsneutralität Ergänzungsleistungen als Ausgleichsgefäss (neuer Teiler 30:70 Kanton: Gemeinden) Aussicht auf einen Wirkungsbericht 15

16 Überprüfung der Wirksamkeit Subsidiaritätsprinzip p AKV-Prinzip Äquivalenzprinzip! (bei Verbundaufgaben) Veränderung in Qualität / Haushaltsneutralität eingehalten Das Ziel einer effizienten i Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden wurde erreicht 16

17 Massnahmen aus Wirkungsbericht Leistungsauftrag Polizei klären Flüchtlinge: Übergang Zuständigkeit verbessern Verkehrsverbund: Information verbessern Finanzielle Entwicklung periodisch evaluieren spezielle Evaluation für Pflege- und Spitalfinanzierung grösster Handlungsbedarf: Volksschule Zusammenarbeit verbessern Kommunikation verbessern KOSTENTEILER anpassen 17

18 Nutzen für Kanton und Gemeinden weniger Einzelfalldiskussionen klare Zuständigkeiten, einfachere Abläufe Qualitätssteigerung Effizienzsteigerung aber: die Aufgabtenteilung ist stetig im Wandel! 18

19 Weitere Informationen Mantelerlass zur Finanzreform 08 (B 183 vom 13. März 2007) Wirkungsbericht Finanzreform 08 (B 44 vom 29. Mai 2013)

20 Anhang mit Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen der Finanzreform 08 20

21 wichtigste Änderungen im Aufgabenbereich öffentliche Sicherheit Erstellen der Einbürgerungsberichte b i Die Berichte für die ordentlichen Einbürgerungen werden neu von den Gemeinden verfasst Zivilschutz Ausbildung des Kaders und der Spezialisten wird kantonalisiert Polizei Die Kosten für die Polizeiposten werden künftig vom Kanton getragen. Massnahmenvollzug Der Kanton übernimmt die Kosten für den Vollzug der gerichtlich angeordneten Massnahmen. Amtsgericht Der Kanton wird in Zukunft für die Kosten der Gerichtsgebäude aufkommen. 21

22 wichtigste Änderungen im Aufgabenbereich Bildung Volksschule l Festlegung eines fixen Kostenteilers anstatt Pauschalbeiträge Berufsbildung Die Gemeinden zahlen ab 1. Januar 2008 keine Beiträge mehr an ihre Lernenden an Fachmittelschulen. Sonderschule Finanzierung 50:50 22

23 wichtigste Änderungen im Aufgabenbereich Kultur Kultur ( grosse Kultur ) Der Kanton übernimmt die Hauptverantwortung für: Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester und Kunstmuseum Luzern. Er teilt sich die Aufgabe mit der Stadt. Kulturelle Institutionen/Organisationen von lokaler/regionaler Bedeutung Ist Aufgabe der Gemeinde oder von Gemeindeverbindungen in einer Region Denkmalpflege Die Staatsbeiträge an geschützte Kulturdenkmäler sowie an archäologische Grabungen und Massnahmen werden künftig nur noch vom Kanton geleistet. Archäologie Beiträge werden nur noch vom Kanton geleistet. 23

24 wichtigste Änderungen im Aufgabenbereich Soziales/Gesundheit Fleisch- und Lebensmittelkontrolle ll Die Fleisch- und Lebensmittelkontrolle wird kantonalisiert. Wirtschaftliche Sozialhilfe Der separate Lastenausgleich gemäss SHG wurde aufgehoben. Es wurde ein neuer Zweckverband gegründet. Bau- und Betriebsbeiträge an Wohnheime etc. Finanzierung 50:50 Arbeitsvermittlung Gemeinden aus Finanzierung entlassen Sozialhilfe für Flüchtlinge Nach 10 Jahren Aufenthalt geht die Zuständigkeit vom Kanton an die Gemeinde über. Ergänzungsleistungen Gemeinden zahlen 70% des Kantonsanteils -> Ausgleichsgefäss! 24

25 wichtigste Änderungen im Aufgabenbereich Verkehr öffentlicher Agglo- und dregionalverkehr Finanzierung 50:50 Hauptstrassen Wird zur Kantonsaufgabe 25

26 wichtigste Änderungen im Aufgabenbereich Umwelt/Raumordnung/Volkswirtschaft Wasserbau: Hochwasserschutz h Neuer Kostenteiler Schutzobjekte von nationaler/regionaler Bedeutung: Kantonsaufgabe von lokaler Bedeutung: Gemeindeaufgabe Wald neu Kantonsaufgabe Schutzobjekte von nationaler/regionaler Bedeutung: Kantonsaufgabe von lokaler Bedeutung: Gemeindeaufgabe 26

27 wichtigste Änderungen im Aufgabenbereich Finanzen Nebensteuern Sämtliche Nebensteuern werden zwischen Kanton und Gemeinden im Verhältnis 50:50 aufgeteilt. 27

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