Informationen zum neuen Reglement Wasserversorgung Sempach
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- Paul Schmidt
- vor 7 Jahren
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1 Informationen zum neuen Reglement Wasserversorgung Sempach Den Text des neuen Reglements der Wasserversorgung Sempach können Sie unter herunterladen. Einleitung Die Korporation Sempach ist für die Wasserversorgung zuständig und dadurch verpflichtet, die Bevölkerung in ausreichender Menge mit Trink-, Brauch- und Löschwasser zu versorgen. Die gesetzlichen Grundlagen dieser Aufgabe sind im Kantonalen Wassernutzungs- und Wasserversorgungsgesetz (WNVG) aus dem Jahr 2003 geregelt. Um die neuen rechtlichen, ökonomischen und technischen Rahmenbedingungen zu erfüllen, wurde ein neues Wasserversorgungs-Reglement ausgearbeitet, welches auch die Gebührenerhebung neu, verursachergerecht regelt. Erarbeitung des neuen Reglements Der Korporationsrat hat zur Unterstützung der Erarbeitung des neuen Reglements das für diese Aufgabe spezialisierte Ingenieurbüro Hüsler & Heiniger AG aus Willisau beauftragt. Ziele des neuen Reglements Umsetzung der kantonalen Forderungen Verursachergerechte Gebührenerhebung Langfristige Sicherstellung der Finanzierung von Sanierung und Ersatz der Anlagen Schaffung von Kostenwahrheit und Kostenklarheit Aktualisierung in technischer, rechtlicher und ökonomischer Hinsicht Vereinfachungen in den Abläufen der Verwaltung Erhöhung der Transparenz für den Gebührenzahler Neues Finanzierungsmodell Gegenüber der bisherigen Finanzierung gilt es zu beachten, dass die einmal bezahlten Anschlussgebühren nicht wiederkehren und die Beiträge der Gebäudeversicherung sich stark reduzieren werden. Folglich ist ein neues Finanzierungsmodell zu entwickeln, mit welchem der langfristige Unterhalt und die Werterhaltung aller Anlagen sichergestellt werden können. Ziel dieses neuen Finanzierungssystems ist es, neben dem Verhindern von Gebührensprüngen, die Kosten der Wasserversorgung langfristig zu ermitteln und aufgrund des individuellen Leistungsbezuges auf die einzelnen Benützer verursachergerecht zu verteilen. Die Finanzierung der Wasserversorgungsinfrastruktur steht wie bisher auch künftig auf den beiden Säulen: Anschlussgebühr Betriebsgebühr Die Anschlussgebühr wird einmalig beim Anschluss an die bereitgestellte Infrastruktur erhoben. Sie dient zur Deckung der Kosten, welche der Korporation für den Aufbau der Anlagen entstanden sind. Die Einnahmen über die Anschlussgebühren werden künftig rückläufig sein, da sich die Bautätigkeit vermehrt auf bereits angeschlossene Grundstücke konzentrieren wird. 1
2 Im Gegensatz dazu ist die Betriebsgebühr jährlich wiederkehrend. Sie dient zur Deckung des Be-triebs, des Unterhalts und des Ersatzes der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. Die Betriebsgebühr wird aufgeteilt in eine Grund- und eine Mengengebühr. Für die Berechnung der Mengengebühr wird mit dem neuen Gebührenmodell wie bisher die bezogene Frischwassermenge herangezogen. Für die Berechnung der Anschluss- und Grundgebühr wird neu die tarifzonengewichtete Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Tarifzoneneinteilung Mit Hilfe der Tarifzoneneinteilung wird der unterschiedliche Leistungsbezug der einzelnen Grundstücke quantifiziert. In der praktischen Anwendung wurde jede einzelne Parzelle vor Ort bezüglich kostenverursachender Faktoren bewertet und einer von zehn möglichen Tarifzonen zugeteilt. Die Bewertungskriterien sind unter anderem: Geschossigkeit Bebauungsdichte Bewohnbarkeit Art der Nutzung Umfang der bezogenen Bereitstellung Hydranten-Dispositiv Zusätzlich bezogene Leistungen (hohe Forderungen an den Brandschutz, überdurchschnittliche Bewohnbarkeit, Spitzenbezüge usw.) führen zu einer Korrektur der Tarifzonen-Grundeinteilung nach oben. Nicht bezogene Leistungen (unterdurchschnittliche Bewohnbarkeit, keinen Brandschutz etc.) führen zu einer Korrektur der Tarifzonen-Grundeinteilung nach unten. (Verursacherprinzip: die individuelle Leistung wird bewertet). Grundlagen für die Einteilung in eine Tarifzone bilden einerseits die Daten der amtlichen Vermessung, und andererseits wurde jedes Grundstück bei einer Begehung vor Ort im Bezug auf die wasserversorgungsrelevanten Kriterien bewertet. Bei Neu-, An-, Auf- und Umbauten überprüft die vom Korporationsrat bezeichnete Stelle die Tarifzonenzuteilung des betreffenden Grundstücks und nimmt allenfalls eine Neuzuteilung vor. Hingegen haben neu wertvermehrende Investitionen ohne Veränderung des Leistungsbezugs keine Anschlussgebühr zur Folge. Ermittlung der Gebührenhöhe Um verursacherorientiert und kostendeckend handeln zu können, ist es im Bereich der Wasserver-sorgung notwendig, alle anfallenden Kosten in einer Kostenanalyse zu ermitteln und diese auf die bezogenen Leistungen zu verteilen. Die Kosten setzen sich zusammen aus den direkten Betriebskosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Kosten des betrieblichen Unterhalts, Energiekosten usw.) und den kalkulatorisch zu ermittelnden Kosten für die langfristige Werterhaltung (Abschreibungen und Verzinsung Fremdkapital, baulicher Unterhalt und Einlagen in die Spezialfinanzierung). Die Kosten- und Benutzeranalyse wurden für die Wasserversorgung durch das Ingenieurbüro Hüsler & Heiniger ermittelt und bilden die Grundlagen der Gebührenkalkulation. Mit Hilfe der kalkulierten Kosten sowie mit den tarifzonengewichteten Grundstücksflächen und der bezogenen Wassermenge können die Gebührenansätze nachvollziehbar festgelegt werden. Im Bereich der Wasserversorgung gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Gebühreneinnahmen haben die langfristigen vollen Kosten zu decken, dürfen diese aber nicht übersteigen. 2
3 Anschlussgebühr Die Höhe der Anschlussgebühren errechnet sich durch die Verteilung aller Kosten, die der Korporation durch den Bau und die Erweiterung aller Wasserversorgungsanlagen entstanden sind und mutmasslich noch entstehen werden, abzüglich der dafür erhaltenen Beiträge der kantonalen Gebäudeversicherung (CHF Mio.) dividiert durch die gesamte gebührenpflichtige, gewichtete Fläche (1 327 Mio. gm 2 ). Die Kalkulation ergibt einen Gebührenansatz von CHF pro gm2. Damit entspricht der Gebührensatz für die kommenden 5 Jahre: o Anschlussgebühr: Fr / m 2 gewichtete Grundstücksfläche Betriebsgebühr Der Ertrag aus der Betriebsgebühr muss die Kosten für Betrieb, Unterhalt und die Rückstellungen für später notwendige Sanierungen und Ersatz der Anlagen vollständig decken. Die Betriebsgebühr wird neu aufgeteilt in eine Grundgebühr und eine Mengengebühr. Die Kalkulation ergab eine kostendeckende Gebühr pro Kubikmeter von CHF 1.95 (bisher CHF 1.60; Mengengebühr + Zählermiete). Aufgrund von gewichtigen jedoch heute noch weitgehend unbekannten Faktoren in Bezug auf die Erneuerung und den Ausbau des Seewasserwerks hat der Korporationsrat beschlossen, die Gebührensätze für die kommenden 5 Jahre auf durchschnittlich Fr fest-zulegen. Aufgeteilt auf die Mengenund die Grundgebühr ergeben sich daraus folgende Gebührenansätze: o Mengengebühr: o Grundgebühr: CHF 1.30 / m 3 bezogenes Frisch- oder Brauchwasser CHF 0.19 / m 2 gewichtete Grundstücksfläche Vergleich mit den bisherigen Gebühren: Die bisherige Anschlussgebühr wurde in Sempach mit 1.50 % der Gebäudeversicherungssumme (GVL) bemessen. Neue werden diese mit CHF pro gewichteter m 2 berechnet. Die Betriebsgebühr setzte sich zusammen aus einer Mengengebühr mit CHF 1.50/m 3 (Normalverbraucher) Wasserverbrauch und einer Zählergebühr von CHF bis CHF Die Betriebsgebühren von heute durchschnittlich CHF 1.60 werden auf neu CHF 1.85 / m 3 erhöht. Mit den erarbeiteten Grundlagen zeigt sich, dass die Wasserversorgung vergleichsweise auf einer gesunden Basis steht und einer nachhaltigen Sicherstellung der Finanzierung bereits zu einem früheren Zeitpunkt genügend Beachtung geschenkt wurde. Die Gebührenhöhe und Vergleichsrechnungen zeigen auf, dass die Anschlussgebühr künftig im Durchschnitt mit der bisherigen Höhe vergleichbar sein wird. Kleine Flächen mit sehr kostspieligen Bauten werden eher geringere, grosse Flächen mit billigen Bauten eher höhere Anschlussgebühren bezahlen. Die Betriebsgebühren werden für den durchschnittlichen Hausbesitzer und Wasserverbraucher ca. um 15 % ansteigen. Auf den Seiten 5 und 6 sind Vergleichs-Gebührenrechnungen aufgeführt. Bei diesem Vergleich werden das bisherige Gebührenmodell und das neue Gebührenmodell (Tarifzonen-Modell) einander gegenübergestellt. 3
4 Informationsmöglichkeiten Für alle interessierten Wasserbezügerinnen und Wasserbezüger werden nach der Rechnungsstellung Ende 2017 Informationshalbtage stattfinden. Dabei können diese sich über das neue Reglement und insbesondere über das Gebührenmodell und die Tarifzoneneinteilung ihrer eigenen Grundstücke informieren. Sie können zudem gegen die Zuteilung ihrer Grundstücke während der Frist von 20 Tagen beim Korporationsrat Einsprache erheben. Mit diesem Vorgehen kann sichergestellt werden, dass jeder Gebührenzahler vor den Informationshalbtagen bzw. vor der Einsprachefrist die persönliche finanzielle Auswirkung der jeweiligen Tarifzonenzuteilung kennt. Sollten an diesen Tagen von den Privaten neue, tarifzonenrelevante Informationen eingebracht werden, werden die Tarifzoneneinteilung und damit auch die Gebührenrechnung ohne weiteren administrativen Aufwand entsprechend angepasst. In-Kraft-Treten Nach der einstimmigen Genehmigung des Reglemets der Wasserversorgung Sempach an der Korporationsversammlung vom 30. Mai 2016 tritt dieses auf den 1. Januar 2017 in Kraft. Die Anschlussgebühren werden sodann ab dem 1. Januar 2017, die Betriebsgebühren für die Ableseperiode 2016/2017 im Dezember 2017 erstmals gemäss dem neuen Reglement in Rechnung gestellt. Ingenieurbüro Hüsler & Heiniger AG Mai
5 Reglement Wasserversorgung VERGLEICH DER GEBÜHRENMODELLE, BISHER - NEU Beispiel 1: Grundstück mit 2-geschossigem Einfamilienhaus Grundstücksfläche : 800 m 2 Frischwasserbezug : 200 m 3 Gebäudeversicherungswert : Fr. 700'000 Tarifzoneneinteilung: Tarifzone 2 Gewichtungsfaktor: 0.9 Kalkulation der Anschlussgebühr nach altem System Anschlussgebühr = Gebäudeversicherungswert x 1.5 % Fr. 700'000 x 1.5 % = Fr. 10' Kalkulation der Anschlussgebühr nach neuem System Anschlussgebühr = Grundstücksfläche x Gewichtungsfaktor x Fr Anschlussgebühr = 800 m 2 x 0.9 x Fr = Fr Kalkulation der Betriebsgebühr nach altem System Grundgebühr = Zählermiete Fr Mengengebühr = Frischwasserbezug x Fr m3 x Fr = Fr Betriebsgebühr = Fr Kalkulation der Betriebsgebühr nach neuem System Grundgebühr = Grundstücksfläche x Gewichtungsfaktor x Fr Grundgebühr = 800 m 2 x 0.9 x Fr = Fr Mengengebühr = Frischwasserbezug x Fr m 3 x Fr = Fr Betriebsgebühr = Fr Beispiel 2: Grundstück mit 3-geschossigem 3-Familienhaus Grundstücksfläche : m 2 Frischwasserbezug : 400 m 3 Gebäudeversicherungswert : Fr '000 Tarifzoneneinteilung: Tarifzone 4 Gewichtungsfaktor: 1.4 Kalkulation der Anschlussgebühr nach altem System Anschlussgebühr = Gebäudeversicherungswert x 1.5 % Fr '000 x 1.5 % = Fr. 19' Kalkulation der Anschlussgebühr nach neuem System Anschlussgebühr = Grundstücksfläche x Gewichtungsfaktor x Fr Anschlussgebühr = m 2 x 1.4 x Fr = Fr. 19' Kalkulation der Betriebsgebühr nach altem System Grundgebühr = Zählermiete Fr Mengengebühr = Frischwasserbezug x Fr m 3 x Fr = Fr Betriebsgebühr = Fr Kalkulation der Betriebsgebühr nach neuem System Grundgebühr = Grundstücksfläche x Gewichtungsfaktor x Fr Grundgebühr = m 2 x 1.4 x Fr = Fr Mengengebühr = Frischwasserbezug x Fr m 3 x Fr = Fr Betriebsgebühr = Fr
6 Beispiel 3: Grundstück mit 3-4-geschossigem 7-Familienhaus Grundstücksfläche: m 2 Frischwasserbezug: 800 m 3 Gebäudeversicherungswert: Fr '000 Tarifzoneneinteilung: Tarifzone 5 1 = 4 Gewichtungsfaktor: 1.4 Kalkulation der Anschlussgebühr nach altem System Anschlussgebühr = Gebäudeversicherungswert x 1.5 % Fr '000 x 1.5 % = Fr. 24' Kalkulation der Anschlussgebühr nach neuem System Anschlussgebühr = Grundstücksfläche x Gewichtungsfaktor x Fr Anschlussgebühr = m 2 x 1.4 x Fr = Fr. 24' Kalkulation der Betriebsgebühr nach altem System Grundgebühr = Zählermiete Fr Mengengebühr = Frischwasserbezug x Fr m3 x Fr = Fr Betriebsgebühr = Fr Kalkulation der Betriebsgebühr nach neuem System Grundgebühr = Grundstücksfläche x Gewichtungsfaktor x Fr Grundgebühr = m2 x 1.4 x Fr = Fr Mengengebühr = Frischwasserbezug x Fr m 3 x Fr = Fr Betriebsgebühr = Fr
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