Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde"

Transkript

1 Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Donnerstag, 08. Juni 2017, Uhr, Mehrzweckhalle Vorsitz Protokoll Stimmberechtigte anwesende Stimmberechtigte Peter Haslebacher, Gemeindepräsident Susanne Simon Wildi, Gemeindeschreiberin 197 Stimmberechtigte 12 Stimmberechtigte Der Gemeindepräsident begrüsst die Anwesenden. Der Vorsitzende orientiert, dass die Versammlung vorschriftsgemäss publiziert wurde, nämlich im Anzeiger vom 04. Mai Er verweist auf die Botschaft, die jeder Haushaltung zugestellt wurde. Der Vorsitzende orientiert, dass diejenigen BürgerInnen stimmberechtigt sind, die das 18. Altersjahr erreicht haben und mindestens 3 Monate in der Gemeinde angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Susanne Simon Wildi und Jürg Rettenmund, schreibt für den Unter Emmentaler, sind nicht stimmberechtigt. Den übrigen Anwesenden wird das Stimmrecht nicht bestritten. Als Stimmenzählerin vorgeschlagen und einstimmig gewählt wird: Hans Schnellmann Gegen das Protokoll vom 01. Dezember 2016 der ordentlichen Versammlung wurden keine Einsprachen eingereicht. Der Gemeinderat hat das Protokoll genehmigt. Das Protokoll der heutigen Versammlung liegt spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Der Vorsitzende verweist auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz. Wer gegen die Versammlungsführung oder Beschlüsse der Versammlung Beschwerde erheben will, muss dies sofort bekannt geben und zusätzlich innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalter Oberaargau, Wangen, schriftlich einreichen. Gegen die vorgeschlagene Traktandenliste werden keine Einwendungen angebracht. Sie wird wie folgt abgewickelt: 135

2 Traktandenliste Traktanden 1. Genehmigung der Erfolgsrechnung Ersatzlose Aufhebung des Reglementes betreffend die Ausrüstung privater Schutzräume der Einwohnergemeinde Oeschenbach 3. Ersatzlose Aufhebung des Wasserbaureglementes der Einwohnergemeinde Oeschenbach 4. Genehmigung des Reglementes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der Feuerwehr der Einwohnergemeinde Oeschenbach 5. Genehmigung 5. Teilrevision des Gebührenreglementes der Einwohnergemeinde Oeschenbach 6. Verschiedenes 1. Genehmigung der Erfolgsrechnung 2016 Der Finanzverwalter erläutert an Hand von Unterlagen. 136

3 137

4 138

5 139

6 140

7 141

8 Der Finanzverwalter informiert über die Kreditabrechnung der neuen Abwasserleitung Bleuen Richtung Stampbach und Schattseite. Am 06. Juni 2013 hat die Gemeindeversammlung einen Verpflichtungskredit von CHF genehmigt. Die Nettokosten betragen rund CHF Antrag Der Gemeinderat Oeschenbach beantragt der Einwohnergemeindeversammlung Oeschenbach, die Jahresrechnung 2016 mit folgendem Inhalt zu genehmigen: davon ERFOLSGRECHNUNG Aufwand Gesamthaushalt CHF Ertrag Gesamthaushalt CHF Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF Aufwand Allgemeiner Haushalt CHF Ertrag Allgemeiner Haushalt CHF Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF Aufwand Wasserversorgung CHF Ertrag Wasserversorgung CHF Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF Aufwand Abwasserentsorgung CHF Ertrag Abwasserentsorgung CHF Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF Aufwand Abfall CHF Ertrag Abfall CHF Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF Die Diskussion wird nicht verlangt. Beschluss Die Einwohnergemeindeversammlung Oeschenbach genehmigt die Jahresrechnung 2016 mit folgendem Inhalt: davon ERFOLSGRECHNUNG Aufwand Gesamthaushalt CHF Ertrag Gesamthaushalt CHF Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF Aufwand Allgemeiner Haushalt CHF Ertrag Allgemeiner Haushalt CHF Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF Aufwand Wasserversorgung CHF Ertrag Wasserversorgung CHF Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF Aufwand Abwasserentsorgung CHF Ertrag Abwasserentsorgung CHF Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF

9 Aufwand Abfall CHF Ertrag Abfall CHF Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF Ersatzlose Aufhebung des Reglementes betreffend die Ausrüstung privater Schutzräume der Einwohnergemeinde Oeschenbach Der Gemeindepräsident orientiert. Am 03. November 2016 hat die Überprüfung der Gemeindeverwaltung Oeschenbach durch das Regierungsstatthalteramt Oberaargau stattgefunden. Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau hat anlässlich des Kontrollbesuches angeregt zu überprüfen, ob das Reglement betreffend die Ausrüstung privater Schutzräume aus dem Jahre 1991 aufgehoben werden kann. Das Reglement wurde durch die Gemeindeversammlung Oeschenbach erlassen. Eine Abklärung beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär hat ergeben, dass das Reglement nicht mehr notwendig ist, da die übergeordnete Gesetzgebung diese Materie regelt. Die Aufhebung muss wie die Inkraftsetzung des Reglementes ebenfalls durch die Gemeindeversammlung beschlossen werden. Antrag Der Gemeinderat Oeschenbach beantragt der Einwohnergemeindeversammlung Oeschenbach die ersatzlose Aufhebung des Reglementes betreffend die Ausrüstung privater Schutzräume der Einwohnergemeinde Oeschenbach. Die Diskussion wird nicht verlangt. Beschluss Die Einwohnergemeindeversammlung Oeschenbach genehmigt die ersatzlose Aufhebung des Reglementes betreffend die Ausrüstung privater Schutzräume der Einwohnergemeinde Oeschenbach. 3. Ersatzlose Aufhebung des Wasserbaureglementes der Einwohnergemeinde Oeschenbach Der Gemeindepräsident informiert. Am 03. November 2016 hat die Überprüfung der Gemeindeverwaltung Oeschenbach durch das Regierungsstatthalteramt Oberaargau stattgefunden. Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau hat anlässlich des Kontrollbesuches angeregt zu überprüfen, ob das Wasserbaureglement der Einwohnergemeinde Oeschenbach aus dem Jahre 1995 aufgehoben werden kann. Eine entsprechende Abklärung beim Tiefbauamt des Kantons Bern hat ergeben, dass in der angepassten eidgenössischen und kantonalen Wasserbaugesetzgebung sämtliche Punkte behandelt werden, die sich im Wasserbaureglement der Einwohnergemeinde Oeschenbach befinden. Aus diesem Grund kann dieses Reglement ersatzlos aufgehoben werden. Wie die Inkraftsetzung muss auch die Aufhebung durch die Gemeindeversammlung beschlossen werden. Antrag Der Gemeinderat Oeschenbach beantragt der Einwohnergemeindeversammlung Oeschenbach die ersatzlose Aufhebung des Wasserbaureglementes der Einwohnergemeinde Oeschenbach. 143

10 Die Diskussion wird nicht verlangt. Beschluss Die Einwohnergemeindeversammlung Oeschenbach genehmigt die ersatzlose Aufhebung des Wasserbaureglementes der Einwohnergemeinde Oeschenbach. 4. Genehmigung des Reglementes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der Feuerwehr der Einwohnergemeinde Oeschenbach Der Gemeindepräsident teilt mit. Anlässlich der Überprüfung der Verwaltung durch das Regierungsstatthalteramt Oberaargau am 03. November 2016 wurde die Empfehlung abgegeben, ein Reglement zur Übertragung von Aufgaben im Bereich Feuerwehr zu erstellen, da der Zusammenarbeitsvertrag, welcher vor Jahren bei der effektiven Übertragung des Bereichs der Feuerwehr abgeschlossen wurde, keine reglementarische Grundlage bildet, welche jedoch notwendig wäre. Die Gemeindeverwaltung hat nach der Vorlage der Gebäudeversicherung des Kantons Bern das Reglement erstellt. Dieses wurde einer freiwilligen Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung unterzogen. Das Übertragungsreglement hat folgenden Inhalt: Die Einwohnergemeinde Oeschenbach erlässt das Reglement zur Übertragung von Aufgaben im Bereich Feuerwehr Anschluss Artikel 1 1 Die Einwohnergemeinde Oeschenbach (Anschlussgemeinde) überträgt den Bereich Feuerwehr vollumfänglich der Einwohnergemeinde Ursenbach (Sitzgemeinde) und unterstellt sich in Feuerwehrbelangen deren Feuerwehrkommando. 2 Die Anschlussgemeinde überträgt der Sitzgemeinde die Aufgaben im Bereich Feuerwehr mittels Anschlussvertrag. Anwendbares Recht Artikel 2 Der Bereich Feuerwehr untersteht dem kommunalen Recht der Einwohnergemeinde Ursenbach. Verantwortlichkeit Artikel 3 1 Die disziplinarische und vermögensrechtliche Verantwortlichkeit der Organe und Angehörigen der Feuerwehr richtet sich nach dem Recht der Einwohnergemeinde Ursenbach und nach dem kantonalen Recht. 2 Ist die Gemeinde zuständig, so erlässt die Einwohnergemeinde Ursenbach auch für die Einwohnergemeinde Oeschenbach die entsprechenden Verfügungen. Ersatzabgabe Artikel 4 1 Ersatzabgabe 144

11 1. Personen, die vom aktiven Feuerwehrdienst befreit sind, zahlen zwischen dem 20. bis zum 50. Altersjahr eine Ersatzabgabe. 2. Die Ersatzabgabe beträgt 2 bis 7% des Staatssteuerbetrages und ist mit der ordentlichen Steuerrechnung zu bezahlen. 3. Sie darf zur Zeit insgesamt Fr bzw. später den vom Regierungsrat festgelegten Höchstsatz nicht überschreiten. 4. Von der Bezahlung der Ersatzagabe sind Personen befreit, deren Ehegattin oder der Ehegatte Feuerwehrdienst leistet. Weitere Ausnahmen siehe Feuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Ursenbach, welches auch für die Einwohnergemeinde Oeschenbach Gültigkeit hat. 5. Der Gemeinderat kann bei der Festsetzung der Ersatzabgabe die in der eigenen oder in einer anderen Gemeinde geleisteten Dienstjahre als Reduktionsgrund angemessen berücksichtigen. In der Regel wird die Ersatzabgabe pro nachweislich geleistetem Dienstjahr um 1/30 reduziert. 6. Der Feuerwehrpflicht unterstellte, in ungetrennter Ehe lebende Ehepaare, deren Partner beide feuerwehrdienstpflichtig sind, jedoch beide keinen Feuerwehrdienst leisten, bezahlen gemeinsam eine Ersatzabgabe; diese Ersatzabgabe wird auf dem gemeinsamen steuerbaren Einkommen und Vermögen berechnet. 7. Wenn ein Ehepartner aus der Feuerwehrdienstpflicht entlassen oder befreit ist, bezahlen Ehepaare die Ersatzabgabe auf der Hälfte des gemeinsamen steuerbaren Einkommens und Vermögens. 2 Die Höhe der Ersatzabgabe wird jährlich an der Gemeindeversammlung festgelegt. Strafrecht Artikel 5 1 Die strafrechtlichen Bestimmungen der Einwohnergemeinde Ursenbach im Bereich Feuerwehr gelten auch für die Einwohnergemeinde Oeschenbach. 2 Ist die Gemeinde zuständig, so erlässt die Einwohnergemeinde Ursenbach auch für die Einwohnergemeinde Oeschenbach die entsprechenden Verfügungen. Rechtspflege Artikel 6 1 Der Erlass von Verfügungen und die Beschwerdeverfahren im Feuerwehrwesen richten sich nach dem Recht der Einwohnergemeinde Ursenbach sowie nach dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege. 2 Ist die Gemeinde zuständig, so erlässt die Einwohnergemeinde Ursenbach auch für die Einwohnergemeinde Oeschenbach die entsprechenden Verfügungen. 145

12 Inkrafttreten Artikel 7 Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung an der Gemeindeversammlung in Kraft. Antrag Der Gemeinderat Oeschenbach beantragt der Einwohnergemeindeversammlung Oeschenbach die Genehmigung des Reglementes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich Feuerwehr. Die Diskussion wird nicht verlangt. Beschluss Die Einwohnergemeindeversammlung Oeschenbach genehmigt das Reglement zur Übertragung auf Aufgaben im Bereich Feuerwehr der Einwohnergemeinde Oeschenbach. 5. Genehmigung 5. Teilrevision des Gebührenreglementes der Einwohnergemeinde Oeschenbach Der Gemeindepräsident berichtet. Anlässlich der Überprüfung der Verwaltung durch das Regierungsstatthalteramt Oberaargau am 03. November 2016 wurde die Empfehlung abgegeben, ein Reglement zur Übertragung von Aufgaben im Bereich Feuerwehr zu erstellen, da der Zusammenarbeitsvertrag, welcher vor Jahren bei der effektiven Übertragung des Bereichs der Feuerwehr abgeschlossen wurde, keine reglementarische Grundlage bildet, welche jedoch notwendig wäre. Im gleichen Zusammenhang wurde auch empfohlen, die Regelung betreffend Feuerwehrersatzabgabe in dieses neue Reglement aufzunehmen und infolgedessen den Anhang I (Feuerwehrersatzabgabe) im Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Oeschenbach zu streichen. Weiter wurde das Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Oeschenbach dem Musterreglement des Amtes für Gemeinden und Raumordnung angepasst. Die 5. Teilrevision wurde einer freiwilligen Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung unterzogen. Neu sind folgende Artikel: Verjährung Erbrecht Prostitutionsgewerbe Art Die Gebühren verjähren 5 10 Jahre nach ihrer Fälligkeit. Art Aufnahme Siegelungsprotokoll, Entsiegelung Art Soweit Gesuche gemäss Gesetz über das Prostitutionsgewerbe (PGG; BSG ) im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens behandelt werden 2 Stellungnahme zu Bewilligungsgesuchen gemäss Art. 18 Abs. 2 PGG Aufwandgebühr II CHF Gebühren gemäss Art. 30 ff. Aufwandgebühr I 3 Kontrollen gemäss Art. 12 Abs. 1 PGG Aufwandgebühr II CHF /jährlich Leumundszeugnis Art. 25 Handlungsfähigkeits- und 146

13 Leumundszeugnis CHF Hundetaxe Art Die Gemeinde erhebt eine Hundetaxe gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes. 2 Taxpflichtig sind HundehalterInnen, welche am 01. August in der Gemeinde Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als sechs Monate ist. 3 Der Gemeinderat legt die Höhe der Taxe zwischen CHF und CHF jährlich pro Hund in einer Verordnung fest. Die Höhe der Taxe ist für alle Hunde gleich. Funktionäre Art Die Entschädigungen für Funktionäre der Gemeinde betragen: Revisionsleiter Rechnungsprüfungskommission Zwischen Fr und Fr Der Gemeinderat legt die Höhe der Ansätze in einer Verordnung fest. 5. Teilrevision Art. 57 Die 5. Teilrevision (Anpassung Inhaltsverzeichnis, Anpassung Art. 14 Abs. 1, Korrektur Art. 15 Abs. 1, Art. 22 Abs. 3, Art. 25, Art. 19 Abs. 2, Art. 49 Abs. 1, Neuaufnahme Art. 57 und Streichung Anhang I) ist von der Versammlung der Einwohnergemeinde Oeschenbach am 08. Juni 2017 genehmigt worden. Sie tritt per sofort in Kraft. Antrag Der Gemeinderat Oeschenbach beantragt der Einwohnergemeindeversammlung Oeschenbach die Genehmigung der 5. Teilrevision des Gebührenreglementes der Einwohnergemeinde Oeschenbach. Die Diskussion wird nicht verlangt. Beschluss Die Einwohnergemeindeversammlung Oeschenbach genehmigt die 5. Teilrevision des Gebührenreglementes der Einwohnergemeinde Oeschenbach. 6. Diverses Die Diskussion wird nicht verlangt. Der Gemeindepräsident dankt den Anwesenden für ihr Kommen und bedankt sich bei den Ratskollegen sowie dem Finanzverwalter und der Gemeindeschreiberin. Der Vorsitzende schliesst die Versammlung um Uhr. 147

14 GEMEINDEVERSAMMLUNG Der Gemeindepräsident: P. Haslebacher Die Gemeindeschreiberin: S. Simon Wildi 148

15 Bescheinigung Das Protokoll der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Oeschenbach vom 08. Juni 2017 ist vom 15. Juni 2016 bis am 14. Juli 2017 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegen. Einsprachen sind keine eingegangen Oeschenbach, Die Gemeindeschreiberin Genehmigung S. Simon Wildi Das vorstehende Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Oeschenbach vom 08. Juni 2017 ist an der heutigen Sitzung vom Gemeinderat Oeschenbach genehmigt worden Oeschenbach, GEMEINDEVERSAMMLUNG Der Gemeindepräsident: P. Haslebacher Die Gemeindeschreiberin: S. Simon Wildi 149

Aufgabenübertragung im Bereich Feuerwehr

Aufgabenübertragung im Bereich Feuerwehr Reglement betreffend die Aufgabenübertragung im Bereich Feuerwehr der Einwohnergemeinde Rüderswil Inkrafttreten am 1. Januar 2014 Die Einwohnergemeindeversammlung Rüderswil beschliesst das Reglement für

Mehr

Reglement Feuerwehrersatzabgabe/ Aufgabenübertragung Feuerwehr

Reglement Feuerwehrersatzabgabe/ Aufgabenübertragung Feuerwehr Einwohnergemeinde Reglement Feuerwehrersatzabgabe/ Aufgabenübertragung Feuerwehr Gemeindeverwaltung Rohrbach Bahnhofstrasse 9 4938 Rohrbach 062 965 31 31 gemeinde@rohrbach-be.ch www.rohrbach-be.ch Version:

Mehr

Reglement betreffend die. Aufgabenübertragung im Bereich Feuerwehr

Reglement betreffend die. Aufgabenübertragung im Bereich Feuerwehr EINWOHNERGEMEINDE GUGGISBERG Dorf, 3158 Guggisberg Tel 031 735 51 29 gemeinde.guggisberg@bluewin.ch Fax 031 735 55 17 www.gemeinde-guggisberg.ch Reglement betreffend die Aufgabenübertragung im Bereich

Mehr

Reglement Feuerwehrersatzabgabe/ Aufgabenübertragung Feuerwehr

Reglement Feuerwehrersatzabgabe/ Aufgabenübertragung Feuerwehr Einwohnergemeinde Reglement Feuerwehrersatzabgabe/ Aufgabenübertragung Feuerwehr Gemeindeverwaltung Rohrbach Bahnhofstrasse 9 4938 Rohrbach 062 965 31 31 gemeinde@rohrbach-be.ch www.rohrbach-be.ch Version:

Mehr

FEUERWEHR-REGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE WINTERSINGEN

FEUERWEHR-REGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE WINTERSINGEN FEUERWEHR-REGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE WINTERSINGEN Gültig ab 0.0.204 2 INHALTSVERZEICHNIS A. Allgemeine Bestimmungen Regelungsbereich 2 Feuerwehr 3 Gemeinderätliches Aufgebot der Feuerwehr 4 Feuerwehrkommission

Mehr

Feuerschutzreglement

Feuerschutzreglement Politische Gemeinde Rickenbach Feuerschutzreglement 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Feuerwehr 3. Organe des vorbeugenden Feuerschutzes 4. Feuerwehrersatzabgabe und Befreiung 5. Löschwasserversorgung 6. Schlussbestimmungen

Mehr

Versammlung der Einwohnergemeinde Eriz

Versammlung der Einwohnergemeinde Eriz Protokoll GV vom 06. Juni 2017 65 Versammlung der Einwohnergemeinde Eriz Dienstag, den 06. Juni 2017 um 20.00 Uhr im Schulhaus Biete; bekanntgemacht in den Thuner Amtsanzeigern Nrn. 17/18 vom 27.04. und

Mehr

VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN

VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN I. Allgemeines Art. 1 Die Einwohnergemeinde Bargen ist eine selbständige Gemeinde des Kantons Schaffhausen. Einwohnergemeinde Sie ordnet ihre Angelegenheiten im

Mehr

Einwohnergemeihde Zielebach

Einwohnergemeihde Zielebach Amt für Gemeinden Office des affaires communales Verfügung und Raumordnung et de l'organisation du territoire Justiz-, Gemeinde- und Direction de la justice, des affaires Kirchendirektion des Kan- communales

Mehr

Nr 224 ALLGEMEINES GEBÜHRENREGLEMENT

Nr 224 ALLGEMEINES GEBÜHRENREGLEMENT Nr 4 V:\Projekte\Reglemente\Reglemente\4Gebuehrenreglement.docx Präsidiales Schiessplatzweg Telefon +4 90 4 4 Postfach 0 Telefax +4 90 4 70 info@ostermundigen.ch CH-07 Ostermundigen www.ostermundigen.ch

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE GUTTANNEN. Reglement über die Hundehaltung und die Hundetaxe 01. Oktober 2010

EINWOHNERGEMEINDE GUTTANNEN. Reglement über die Hundehaltung und die Hundetaxe 01. Oktober 2010 EINWOHNERGEMEINDE GUTTANNEN Reglement über die Hundehaltung und die Hundetaxe 01. Oktober 2010 Mit Änderungen vom 01. Januar 2013 Die Einwohnergemeinde Guttannen erlässt gestützt auf - das Polizeigesetz

Mehr

E i n w o h n e r g e m e i n d e W i c h t r a c h. Reglement Erhebung Hundetaxe

E i n w o h n e r g e m e i n d e W i c h t r a c h. Reglement Erhebung Hundetaxe E i n w o h n e r g e m e i n d e W i c h t r a c h Reglement Erhebung Hundetaxe vom 5. Dezember 2012 INHALTSVERZEICHNIS 2 1. Hundetaxe 3 Taxpflichtige Hunde 3 Meldepflicht 3 Taxbefreite Hunde 3 Nachzahlung,

Mehr

Reglement öffentliche Sicherheit

Reglement öffentliche Sicherheit EINWOHNERGEMEINDE ZÄZIWIL Reglement öffentliche Sicherheit gültig ab 1. Januar 2013 Das Reglement beinhaltet in der Regel die männliche Schreibform. Sinngemäss gilt sie auch für das weibliche Geschlecht.

Mehr

STEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL

STEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL STEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL 1 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Gegenstand... 3 2 Steuerfuss und Steuersätze... 3 3 Steuerveranlagungen... 3 4 Verbindlichkeit der Veranlagung... 3 5 Gemeindesteuerrechnung...

Mehr

Politische Gemeinde Wäldi Gebührenreglement Dienstleistungen

Politische Gemeinde Wäldi Gebührenreglement Dienstleistungen Gebührenreglement Dienstleistungen Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen... 2 Art. 1 Gegenstand, Geltungsbereich... 2 Art. 2 Festsetzung des Gebührentarifs... 2 Art. 3 Grundsatz... 2 Art. 4 Gebührenfestsetzung...

Mehr

Datum: Donnerstag, 15. Juni Mehrzweckgebäude Stampfi, Knonau. 20:10 Uhr, im Anschluss an die Versammlung der Sekundarschulgemeinde Sek-Mättmi

Datum: Donnerstag, 15. Juni Mehrzweckgebäude Stampfi, Knonau. 20:10 Uhr, im Anschluss an die Versammlung der Sekundarschulgemeinde Sek-Mättmi P r o t o k o l l Datum: Donnerstag, 15. Juni 2017 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Anwesend: Mehrzweckgebäude Stampfi, Knonau 20:10 Uhr, im Anschluss an die Versammlung der Sekundarschulgemeinde

Mehr

Gemeindepolizeireglement

Gemeindepolizeireglement Gemeindepolizeireglement - Beschluss durch Gemeindeversammlung am 09. Dezember 005 - Gültig seit 01. Januar 006 - Rechtsgrundlage Polizeigesetz Kanton Bern (551.1) - Ressort Öffentliche Sicherheit - Kontaktstelle

Mehr

Datum: Dienstag, 8. Dezember Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Datum: Dienstag, 8. Dezember Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther P r o t o k o l l Datum: Dienstag, 8. Dezember 2015 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Mehrzweckgebäude Stampfi 19:30 Uhr Gemeindepräsident Walter von Siebenthal Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH Gebührenreglement Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 03.12.2012 10 Gebührenreglement Allgemeine Bestimmungen Grundsatz Übergeordnete Grundsätze Gebührenpflicht Auslagen

Mehr

Einwohnergemeinden Tägertschi und Münsingen Fusionsreglernent. Fusionsreglement

Einwohnergemeinden Tägertschi und Münsingen Fusionsreglernent. Fusionsreglement Einwohnergemeinden Tägertschi und Münsingen Fusionsreglernent Fusionsreglement Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 3 Gegenstand 3 2. Organisation der Einwohnergemeinde Münsingen 3 Grundsatz 3

Mehr

Feuerschutzreglement vom 3. Juli geändert durch 1. Nachtrag vom 5. Juli 2011

Feuerschutzreglement vom 3. Juli geändert durch 1. Nachtrag vom 5. Juli 2011 Feuerschutzreglement vom 3. Juli 2007 06.10 geändert durch 1. Nachtrag vom 5. Juli 2011 2 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Geltungsbereich 3 II. Feuerschutzorgane 3 Art. 2 Stadtrat

Mehr

Regiofeuerwehr Ursenbach / Walterswil / Oeschenbach. *euerweli, RUWO

Regiofeuerwehr Ursenbach / Walterswil / Oeschenbach. *euerweli, RUWO Regiofeuerwehr Ursenbach / Walterswil / Oeschenbach *euerweli, RUWO Feuerwehrverordnung vom 2 Dezember 2017 Feuerwehrverordnung - Über die Entschädigungen der Feuerwehr Über das Entschuldigungs- und Bussenwesen

Mehr

2. PROTOKOLL DER AUSSERORDENTLICHEN VERSAMMLUNG DER EINWOHNERGEMEINDE ARNI BE

2. PROTOKOLL DER AUSSERORDENTLICHEN VERSAMMLUNG DER EINWOHNERGEMEINDE ARNI BE 9 2. PROTOKOLL DER AUSSERORDENTLICHEN VERSAMMLUNG DER EINWOHNERGEMEINDE ARNI BE um 20.00 Uhr im Restaurant Rössli, Arnisäge Vorsitz Gemeindeversammlungsleiter Kurt Rothenbühler, Arni Sekretärin Gemeindeschreiberin

Mehr

FEUERSCHUTZREGLEMENT. Politische Gemeinde Neunforn

FEUERSCHUTZREGLEMENT. Politische Gemeinde Neunforn FEUERSCHUTZREGLEMENT Politische Gemeinde Neunforn s INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 2 Art. 1 Geltungsbereich 2 Art. 2 Grundsatz 2 II. FEUERWEHR 2 Art. 3 Aufgabenübertragung 2 Art. 4 Rekursinstanz

Mehr

Einwohnergemeinde Madiswil. Feuerwehrverordnung

Einwohnergemeinde Madiswil. Feuerwehrverordnung Einwohnergemeinde Madiswil Feuerwehrverordnung vom 3. Oktober 2011 (Änderung Art. 5, Abs 2, Erhöhung Ersatzabgabe vom 14.01.2013) (Änderung Art. 3, Anpassung Entschädigungen vom 03.11.2014) (Änderung Art.

Mehr

Ordentliche Gemeindeversammlung

Ordentliche Gemeindeversammlung Einwohnergemeinde Gsteig Ordentliche Gemeindeversammlung Freitag, 27. Mai 2016 20.15 Uhr, Mehrzweckhalle Gsteig Informationsbroschüre des Gemeinderates für die Stimmberechtigten Nr. 13 1 Ordentliche Gemeindeversammlung

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG DER GEMEINDE OBERWIL

REGLEMENT ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG DER GEMEINDE OBERWIL REGLEMENT ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG DER GEMEINDE OBERWIL INHALTSVERZEICHNIS Seite Zweck und Geltungsbereich... Anspruch... Definition... Finanzierung... 5 Voraussetzungen für Beiträge

Mehr

Verordnung zur Leistung von Gemeindebeiträgen an die Betreuungskosten des Vereins Tagesfamilien Therwil

Verordnung zur Leistung von Gemeindebeiträgen an die Betreuungskosten des Vereins Tagesfamilien Therwil Verordnung zur Leistung von Gemeindebeiträgen an die Betreuungskosten des Vereins Tagesfamilien Therwil vom 8. Dezember 008 (überarbeitete Fassung vom. April 08) Verordnung zur Leistung von Gemeindebeiträgen

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle

EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle 6 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle GEMEINDE OBERDORF / Reglement über Öl- und Gasfeuerungskontrolle Seite 2 Die Einwohnergemeindeversammlung, gestützt auf 47

Mehr

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther P r o t o k o l l Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Mehrzweckgebäude Stampfi 19:30 Uhr Gemeindepräsident Walter von Siebenthal Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Mehr

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Feuerschutzreglement

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Feuerschutzreglement Politische Gemeinde Vilters-Wangs Feuerschutzreglement der politischen Gemeinde Vilters-Wangs Seite - 2 - Feuerschutzreglement Der Gemeinderat Vilters-Wangs erlässt in Anwendung von Art. 4 und Art. 56

Mehr

Verordnung über die Hundehaltung und -taxen 2015

Verordnung über die Hundehaltung und -taxen 2015 Verordnung über die Hundehaltung und -taxen 2015 Verordnung über die Hundehaltung und -taxen 2015 Gemeinde Kehrsatz Zimmerwaldstrasse 6 Postfach 3122 Kehrsatz +41 (0)31 960 00 02 +41 (0)31 960 00 01 (Fax)

Mehr

GEMEINDE. schwyz. Mittwoch, 9. Dezember Uhr, MythenForum Schwyz VORANSCHLAG. vom Stimmbürger genehmigte Version

GEMEINDE. schwyz.   Mittwoch, 9. Dezember Uhr, MythenForum Schwyz VORANSCHLAG. vom Stimmbürger genehmigte Version GEMEINDE schwyz www.gemeindeschwyz.ch Mittwoch, 9. Dezember 2015 20.00 Uhr, MythenForum Schwyz VORANSCHLAG 2016 vom Stimmbürger genehmigte Version GEMEINDEVERSAMMLUNG SCHWYZ MITTWOCH, 9. DEZEMBER 2015

Mehr

Verfassung der Gemeinde Lohn SH

Verfassung der Gemeinde Lohn SH Verfassung der Gemeinde Lohn SH vom. Juni 00 Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Lohn SH erlässt, gestützt auf Art. des Gemeindegesetzes vom 7. August 998, als Gemeindeverfassung: I. Allgemeines Art.

Mehr

E i n w o h n e r g e m e i n d e. P f e f f i n g e n

E i n w o h n e r g e m e i n d e. P f e f f i n g e n E i n w o h n e r g e m e i n d e P f e f f i n g e n REGLEMENT BETREFFEND DIE AUSRUESTUNG DER PRIVATEN SCHUTZRAEUME vom 29. November 1990 - 2 - Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Pfeffingen

Mehr

Verordnung. für die. Bürgerrechtskommission

Verordnung. für die. Bürgerrechtskommission Verordnung für die Bürgerrechtskommission (in Kraft ab. Januar 07) Gestützt auf 6 der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung für die Bürgerrechtskommission. Inhaltsverzeichnis Ingress

Mehr

Kindergarten- und Primarschulreglement

Kindergarten- und Primarschulreglement Kindergarten- und Primarschulreglement 00 der Einwohnergemeinde Täuffelen-Gerolfingen Einwohnergemeinde Gerolfingen Täuffelen Gemeindeschreiberei Hauptstrasse 86 Postfach 76 575 Täuffelen 0/96 06 6 Fax

Mehr

Feuerwehrgesetz. der. Gemeinde Zuoz

Feuerwehrgesetz. der. Gemeinde Zuoz Feuerwehrgesetz der Gemeinde 7524 Zuoz Die Gemeinde.Zuoz erlässt auf Grund von Art. 1 und 34 der kantonalen Feuerpolizeiverordnung, Stand 1. Januar 2001 das nachstehende Feuerwehrgesetz. 2 FEUERWEHRGESETZ

Mehr

GEMEINDE KIENBERG / SO 4468 KIENBERG EINBÜRGERUNGSREGLEMENT

GEMEINDE KIENBERG / SO 4468 KIENBERG EINBÜRGERUNGSREGLEMENT GEMEINDE KIENBERG / SO 4468 KIENBERG EINBÜRGERUNGSREGLEMENT Einbürgerungsreglement der Gemeinde Kienberg Präambel Bestimmungen und Funktionsbezeichnungen dieses Reglementes, die eine weibliche und eine

Mehr

REVIDIERTE FASSUNG GEMEINSAMER VERSAND DES WAHLMATERIALS GEMEINSAMER VERSAND DES WAHLMATERIALS

REVIDIERTE FASSUNG GEMEINSAMER VERSAND DES WAHLMATERIALS GEMEINSAMER VERSAND DES WAHLMATERIALS Der Grosse Gemeinderat erlässt gestützt auf Artikel 44 Absatz Ziffer 4 der Gemeindeordnung vom 4. April 995 sowie das kantonale Gesetz über die politischen Rechte folgendes Der Grosse Gemeinderat erlässt

Mehr

Einwohnergemeinde Habkern. Kurtaxenreglement

Einwohnergemeinde Habkern. Kurtaxenreglement Einwohnergemeinde Habkern Kurtaxenreglement 1 Kurtaxenreglement der Gemeinde Habkern Die Gemeinde Habkern erlässt gestützt auf Artikel 263 des Steuergesetzes vom 21. Mai 2000 und Artikel 7 des Organisationsreglementes

Mehr

Steuerreglement für die Einwohnergemeinde Bennwil

Steuerreglement für die Einwohnergemeinde Bennwil Steuerreglement für die Einwohnergemeinde Bennwil Steuerreglement Bennwil/05.12.2006 2 INHALTSVERZEICHNIS STEUERREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE BENNWIL 3 1 Gegenstand 3 2 Steuerfuss, Steuersatz 3 3 Steuerveranlagung

Mehr

Reglement über die Verwaltungsgebühren und Ersatzabgaben im Raumplanungs- und Bauwesen

Reglement über die Verwaltungsgebühren und Ersatzabgaben im Raumplanungs- und Bauwesen Reglement über die Verwaltungsgebühren und Ersatzabgaben im Raumplanungs- und Bauwesen vom 0. Dezember 08 Inhaltsverzeichnis KAPITEL : ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... Art. Gegenstand... Art. Kreis der Abgabepflichtigen...

Mehr

Ausgabe 2014 EINWOHNERGEMEINDE LOTZWIL

Ausgabe 2014 EINWOHNERGEMEINDE LOTZWIL Ausgabe 014 EINWOHNERGEMEINDE LOTZWIL Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Artikel 6 des Abfallreglements vom 6. November 01 folgenden Gebührentarif zum Abfallreglement Die in diesem Tarif aus Gründen

Mehr

FEUERSCHUTZ- REGLEMENT

FEUERSCHUTZ- REGLEMENT FEUERSCHUTZ- REGLEMENT Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines Art. 1 Geltungsbereich II. Feuerschau Art. 2 Art. 3 Aufgaben III. Kaminfegerwesen Art. 4 Art. 5 Art. 6 Reinigungskontrolle Stellvertretung IV. Feuerwehr

Mehr

Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement)

Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement) Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement) 19. November 2009 H:\DSEI\Gemeinderat\2009\20091119\20090825 Einbürgerungsreglement der Stadt Kreuzlingen.doc Dokumenteninformationen

Mehr

Steuerreglement der Gemeinde Oberwil

Steuerreglement der Gemeinde Oberwil Steuerreglement der Gemeinde Oberwil Steuerreglement der Gemeinde Oberwil.5 Die Einwohnergemeinde erlässt, gestützt auf das Gemeindegesetz sowie auf das Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern und

Mehr

Reglement über die Schutzraumeinrichtungen in der Gemeinde Langenthal vom 19. November 1990 (in Kraft ab 1. Januar 1991) 7.8 R

Reglement über die Schutzraumeinrichtungen in der Gemeinde Langenthal vom 19. November 1990 (in Kraft ab 1. Januar 1991) 7.8 R Reglement über die Schutzraumeinrichtungen in der Gemeinde Langenthal vom 9. November 990 (in Kraft ab. Januar 99) Version: 7. Mai 04 Inhaltsverzeichnis Art.... Öffentliche Aufgaben... Art.... Eigentumsverhältnisse...

Mehr

Gebührenreglement. vom

Gebührenreglement. vom Gebührenreglement vom. Dezember 04 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I. Allgemeine Bestimmungen. Erhebung von Gebühren. Übergeordneter Grundsatz 3. Gebührenpflichtt 4. Zusätzliche Auslagen; besonderer Personalaufwand

Mehr

POLITISCHE GEMEINDE THAL R E G L E M E N T Ü B E R D E N F E U E R S C H U T Z

POLITISCHE GEMEINDE THAL R E G L E M E N T Ü B E R D E N F E U E R S C H U T Z POLITISCHE GEMEINDE THAL R E G L E M E N T Ü B E R D E N F E U E R S C H U T Z vom Gemeinderat genehmigt am: 29. Juni 2015 - 2 - Der Gemeinderat Thal erlässt in Anwendung der Gesetzgebung über den Feuerschutz

Mehr

Personalreglement. Einwohnergemeinde Arni

Personalreglement. Einwohnergemeinde Arni Personalreglement Einwohnergemeinde Arni Inhaltsverzeichnis RECHTSVERHÄLTNIS... 3 1. Geltungsbereich...3 1.1 Öffentlich-rechtlich angestelltes Personal...3 1.2 Privatrechtlich angestelltes Personal...3

Mehr

Politische Gemeinde. Feuerschutzreglement

Politische Gemeinde. Feuerschutzreglement Politische Gemeinde Feuerschutzreglement vom 23. Mai 2005 - 2 - Der Gemeinderat Mels erlässt in Anwendung von Art. 4 und Art. 56 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 18. Juni 1968, Art. 1 der Vollzugsverordnung

Mehr

GEMEINDE BOTTMINGEN FEUERWEHRREGLEMENT

GEMEINDE BOTTMINGEN FEUERWEHRREGLEMENT GEMEINDE BOTTMINGEN FEUERWEHRREGLEMENT I n h a l t s v e r z e i c h n i s Seite A. Allgemeine Bestimmungen 4 Regelungsbereich 4 Feuerwehr ( Abs., 5 Abs. und FWG) 4 Gemeinderätliches Aufgebot der Feuerwehr

Mehr

Feuerwehrreglement. der Gemeinde Langnau im Emmental. 18. August (Stand 19. März 2018)

Feuerwehrreglement. der Gemeinde Langnau im Emmental. 18. August (Stand 19. März 2018) Feuerwehrreglement der Gemeinde Langnau im Emmental 18. August 2003 (Stand 19. März 2018) INHALTSVERZEICHNIS I. Aufgaben der Feuerwehr Artikel Seite Aufgaben 1 3 II. Feuerwehrdienstpflicht Feuerwehrdienstpflicht

Mehr

Verordnung zum Feuerwehrreglement

Verordnung zum Feuerwehrreglement Verordnung zum Feuerwehrreglement 01. September 2004 (Stand 10. März 2014) INHALTSVERZEICHNIS I. Organisation Artikel Seite Gliederung 1 3 Sollbestand 2 II. Fachausschuss Zusammensetzung 3 3 Aufgaben und

Mehr

Nr 417 VERORDNUNG FÜR DIE KINDERTAGES- STÄTTE

Nr 417 VERORDNUNG FÜR DIE KINDERTAGES- STÄTTE Nr 47 VERORDNUNG FÜR DIE KINDERTAGES- STÄTTE V:\Projekte\Reglemente\Verordnungen\47Kindertagesstaette.docx VERORDNUNG FÜR DIE KINDERTAGESSTÄTTE Präsidialabteilung Schiessplatzweg Telefon +4 3 930 4 4 Postfach

Mehr

ZIVILSCHUTZREGLEMENT vom 14. September 2009

ZIVILSCHUTZREGLEMENT vom 14. September 2009 ZIVILSCHUTZREGLEMENT vom 4. September 2009 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Allgemeines 2 2 Aufgaben der Zivilschutzorganisation 2 3 Zivilschutzorgane 2 4 Grosser Gemeinderat 2 5 Gemeinderat 3 6 Sicherheitskommission

Mehr

GEMISCHTE GEMEINDE RÜSCHEGG

GEMISCHTE GEMEINDE RÜSCHEGG GEMISCHTE GEMEINDE RÜSCHEGG KURTAXEN - REGLEMENT Die Gemischte Gemeinde Rüschegg erlässt gestützt auf Artikel 6 des Steuergesetzes vom 1. Mai 000 und Artikel 11 des Organisationsreglementes der Gemischten

Mehr

Betriebsreglement Bahnhof Langenthal / Park and Rail / Bike and Rail vom 25. April 1994 (in Kraft ab 21. Oktober 1994) V

Betriebsreglement Bahnhof Langenthal / Park and Rail / Bike and Rail vom 25. April 1994 (in Kraft ab 21. Oktober 1994) V Betriebsreglement Bahnhof Langenthal / Park and Rail / Bike and Rail vom 25. April 1994 (in Kraft ab 21. Oktober 1994) Version: 27. Mai 2014 Inhaltsverzeichnis Art. 1... 3 Lage und Geltungsbereich...

Mehr

Einwohnergemeinde Zuchwil. Steuerreglement

Einwohnergemeinde Zuchwil. Steuerreglement Einwohnergemeinde Zuchwil Steuerreglement Beschluss der Gemeindeversammlung vom 0. Juli 0 Seite von 8 Die Einwohnergemeinde Zuchwil gestützt auf 57 des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern vom.

Mehr

Feuerschutzreglement. Vom Gemeinderat erlassen am: 02. Oktober 2012

Feuerschutzreglement. Vom Gemeinderat erlassen am: 02. Oktober 2012 Vom Gemeinderat erlassen am: 02. Oktober 2012 In Kraft ab: 01. Januar 2013 Der Gemeinderat Gommiswald erlässt in Ausführung von Art. 4 und 56 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 18. Juni 1968, Art. 1

Mehr

Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5. Inhaltsverzeichnis

Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5. Inhaltsverzeichnis Gemeindeordnung Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis Seite Gemeindeordnung 1 Protokoll der Gemeindeversammlung 3 2 Stimmenzähler 3 3 Publikationsorgan 3 4 Gesetzliche Organe

Mehr

Reglement zur Erhebung der Tourismusförderungsabgabe

Reglement zur Erhebung der Tourismusförderungsabgabe .047.0 Reglement zur Erhebung der Tourismusförderungsabgabe der Einwohnergemeinde Adelboden vom 0.0.007 Die Gemeindeversammlung erlässt gestützt auf Artikel 64 des Steuergesetzes vom. Mai 000 und Artikel

Mehr

Feuerwehrgesetz. der. Gemeinde Luzein

Feuerwehrgesetz. der. Gemeinde Luzein Feuerwehrgesetz der Gemeinde Luzein 2002 Die Gemeinde Luzein erlässt auf Grund von Art. 1 und 34 der kantonalen Feuerpolizeiverordnung, Stand 1. Januar 2001, sowie gestützt auf Art 56 der Gemeindeverfassung

Mehr

Reglement über den Feuerschutz

Reglement über den Feuerschutz GEMEINDERAT Reglement über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement) Reglement über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement) der Gemeinde Teufen Die Einwohnergemeinde Teufen, gestützt auf Art. 15 des Gesetzes

Mehr

FEUERSCHUTZ-REGLEMENT

FEUERSCHUTZ-REGLEMENT Politische Gemeinde Eggersriet FEUERSCHUTZ-REGLEMENT Vom Gemeinderat erlassen am 10. Januar 2005 Der Gemeindepräsident: Markus Peter Der Gemeinderatsschreiber: Pius Broger Dem fakultativen Referendum unterstellt

Mehr

Kurtaxenreglement. der Einwohnergemeinde Reichenbach

Kurtaxenreglement. der Einwohnergemeinde Reichenbach Kurtaxenreglement der Einwohnergemeinde Reichenbach Fassung vom 27. November 2013 Inhaltsverzeichnis Seite Grundsatz... 3 Organisation... 3 Steuerobjekt... 3 Ansätze 1. Logiernacht... 3 2. Pauschalkurtaxe...

Mehr

Reglement über die Beteiligung der Gemeinde an den Kosten der schulzahnärztlichen Behandlungen vom 12. September 1997

Reglement über die Beteiligung der Gemeinde an den Kosten der schulzahnärztlichen Behandlungen vom 12. September 1997 Reglement über die Beteiligung der Gemeinde an den Kosten der schulzahnärztlichen Behandlungen vom 1. September 1997 Inhaltsverzeichnis KAPITEL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Zweck Seite Art. Organisation

Mehr

der Einwohnergemeinde Münchenstein

der Einwohnergemeinde Münchenstein Rechtssammlung Genehmigung Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 04 Genehmigung Finanz- u. Kirchendirektion vom 7. Januar 05 in Kraft seit. Januar 05 I FKDE Stand. Januar 05 der Einwohnergemeinde Münchenstein

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE WICHTRACH. Gebührenreglement

EINWOHNERGEMEINDE WICHTRACH. Gebührenreglement EINWOHNERGEMEINDE WICHTRACH Gebührenreglement vom 7. Dezember 0 INHALTSVERZEICHNIS. Gegenstand... Grundsatz.... Bemessung... Kostendeckung, Verhältnismässigkeit... Bemessungsarten... Gebühren nach Aufwand...

Mehr

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist GEMEINDE ROTHRIST Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Rothrist vom. Juni 005 Ingress Die Einwohnergemeinde Rothrist erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

Mehr

Feuerwehrgesetz. der. Gemeinde Fläsch

Feuerwehrgesetz. der. Gemeinde Fläsch Feuerwehrgesetz der Gemeinde Fläsch 1 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen/Aufgaben 3 II. Feuerwehrpflicht 3 III. Organisation 5 IV. Alarmierung/Ernsteinsatz 6 V. Übungsdienst 6 VI. Finanzierung

Mehr

Einwohnergemeinde Tenniken Steuerreglement

Einwohnergemeinde Tenniken Steuerreglement Einwohnergemeinde Tenniken Steuerreglement (in Kraft seit 18.01.2001) 2 1 Gegenstand Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt die Einwohnergemeinde gemäss den Bestimmungen des kantonalen Steuer- und Finanzgesetzes

Mehr

GEMEINDE WALD. Feuerschutzreglement

GEMEINDE WALD. Feuerschutzreglement GEMEINDE WALD Wald,. Juni 00 INHALTVERZEICHNIS I. Schadenverhütung... Art. Geltungsbereich... II. Feuerschau... Art. Organe... III. Kaminfegerwesen... Art. 3 Organe... IV. Feuerwehr... Art. 4 Aufgabe...

Mehr

Gemeinde Seltisberg. R E G L E M E N T über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und Organen

Gemeinde Seltisberg. R E G L E M E N T über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und Organen Gemeinde Seltisberg R E G L E M E N T über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und Organen der Einwohnergemeinde Seltisberg vom 01. Januar 2017 Seite 1/6 Inhaltsverzeichnis Inhalt

Mehr

Verordnung über die Abgaben im. Tourismus (Kurtaxen-Verordnung) der Einwohnergemeinde Entlebuch

Verordnung über die Abgaben im. Tourismus (Kurtaxen-Verordnung) der Einwohnergemeinde Entlebuch Verordnung über die Abgaben im Tourismus (Kurtaxen-Verordnung) der Einwohnergemeinde Entlebuch vom 5. Juni 06 Verordnung über die Abgaben im Tourismus (Kurtaxen-Verordnung) INHALTSVERZEICHNIS I. KURTAXE

Mehr

Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 2018

Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 2018 Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 08 Fassung der Kommission vom 0. März 08, zuhanden der Vernehmlassung Verfassung der Gemeinde Stetten vom.. 08 I. Allgemeine Bestimmungen Art. Einwohnergemeinde Die

Mehr

Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement)

Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement) Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement) 19. November 2009 20090825 Einbürgerungsreglement der Stadt Kreuzlingen.doc Dokumenteninformationen Reglement für

Mehr

FEUERWEHRGESETZ DER GEMEINDE SAMEDAN. Allgemeine Bestimmungen

FEUERWEHRGESETZ DER GEMEINDE SAMEDAN. Allgemeine Bestimmungen FEUERWEHRGESETZ DER GEMEINDE SAMEDAN 3.31 Gestützt auf Art. 26 Abs. 3 des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden (Brandschutzgesetz) und Art. 36 Ziff. 1 der Gemeindeverfassung

Mehr

Datenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ

Datenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zweck Mitgliedschaft Art. 3 Grundsatz Art. 4 Einzelmitglieder Art. 5 Kollektivmitglieder Art. 6 Ehrenmitglieder Art.

Mehr

über den Zusammenschluss im Bereich Feuerwehr

über den Zusammenschluss im Bereich Feuerwehr Vertrag über den Zusammenschluss im Bereich Feuerwehr zwischen der Einwohnergemeinde Uetendorf, vertreten durch den Gemeinderat (In diesem Vertrag als Sitzgemeinde bezeichnet) und der Einwohnergemeinde

Mehr

Gemeinde Büttenhardt. Verfassung der Einwohnergemeinde Büttenhardt

Gemeinde Büttenhardt. Verfassung der Einwohnergemeinde Büttenhardt Gemeinde Büttenhardt Verfassung der Einwohnergemeinde Büttenhardt Systematische Gliederung der Verfassung Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I Allgemeines 4 II Organe der Gemeinde Kommissionen mit besonderen

Mehr

Feuerwehrgesetz. der. Gemeinde FALERA

Feuerwehrgesetz. der. Gemeinde FALERA Feuerwehrgesetz der Gemeinde FALERA Allgemeines Allgemeines Art. 1 Geltungsbereich Art. 2 Übergeordnetes Recht Art. 3 Aufgaben Art. 4 Feuerwehrdienstpflicht Grundsatz Art. 5 Dienstdauer Art. 6 Dienstleistung

Mehr

Einwohnergemeinde. Ausführungsbestimmungen über das Einbürgerungsverfahren. vom 13. Dezember 2010

Einwohnergemeinde. Ausführungsbestimmungen über das Einbürgerungsverfahren. vom 13. Dezember 2010 Einwohnergemeinde Ausführungsbestimmungen über das Einbürgerungsverfahren vom. Dezember 00 Stand 8. Februar 0 vom. Dezember 00 Der Einwohnergemeinderat Sarnen erlässt, gestützt auf - Bundesgesetz über

Mehr

Nr 417 VERORDNUNG FÜR DIE KINDERTAGES- STÄTTE

Nr 417 VERORDNUNG FÜR DIE KINDERTAGES- STÄTTE Nr 417 VERORDNUNG FÜR DIE KINDERTAGES- STÄTTE vom 27. Juni 2017 INHALTSVERZEICHNIS Alphabetisch nach Artikel Artikel-Seite A ----------------- Anforderungen an die Eltern... 7-7 Aufhebung bisheriger Verordnungen...

Mehr

EINBÜRGERUNGS REGLEMENT

EINBÜRGERUNGS REGLEMENT BUERGERGEMEINDE ROTHENFLUH EINBÜRGERUNGS REGLEMENT vom 7. April 1995 Gültig ab 15. Mai 1995 Einbürgerungsreglement Seite 2 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Rothenfluh gestützt auf 26 Abs 1 des

Mehr

Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht der Burgergemeinde Langenthal. A. Allgemeines

Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht der Burgergemeinde Langenthal. A. Allgemeines der Burgergemeinde Langenthal Art. Geltungsbereich Art. Zuständigkeit Art. Beschluss Art. 4 Erleichterte Voraussetzungen A. Allgemeines Dieses Reglement regelt das Einburgerungsverfahren in der. Es basiert

Mehr

Gemeindeverfassung Neunkirch

Gemeindeverfassung Neunkirch Gemeindeverfassung Neunkirch vom 28. Juni 2002 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines Art. 1 Einwohnergemeinde... 1 Art. 2 Amtliche Veröffentlichungen... 1 II. III. Gemeindeorganisation Organe, Wahlen

Mehr

Gesetz über die Trimmiser Industriellen Betriebe (TIB) I. RECHTSFORM UND ZWECK. Durch die Gemeindeversammlung genehmigt am 5. November 2008.

Gesetz über die Trimmiser Industriellen Betriebe (TIB) I. RECHTSFORM UND ZWECK. Durch die Gemeindeversammlung genehmigt am 5. November 2008. Gesetz über die Trimmiser Industriellen Betriebe (TIB) Durch die Gemeindeversammlung genehmigt am 5. November 2008. I. RECHTSFORM UND ZWECK Art. 1 Unter der Bezeichnung Trimmiser Industrielle Betriebe

Mehr

KURTAXENREGLEMENT. vom 7. Dezember 2017

KURTAXENREGLEMENT. vom 7. Dezember 2017 Einwohnergemeinde Brienz, Gemeindeschreiberei Hauptstrasse 204, Postfach 728, 3855 Brienz 033 952 22 43, gemeindeschreiberei@brienz.ch 170.111 KURTAXENREGLEMENT vom 7. Dezember 2017 Zwecks Vereinfachung

Mehr

Protokoll der Gemeindeversammlung

Protokoll der Gemeindeversammlung Anonymisierte Form (Vollversion kann auf der Verwaltung eingesehen werden) Adresse ab 1. Januar 2014 Einwohnergemeinde Stocken-Höfen Gemeindeschreiberei Bachmatte 60 3632 Oberstocken Protokoll der Gemeindeversammlung

Mehr

Verordnung über die Einbürgerung. und die ordentliche Einbürgerung von Ausländern in der Gemeinde Hinwil (kommunale Bürgerrechtsverordnung)

Verordnung über die Einbürgerung. und die ordentliche Einbürgerung von Ausländern in der Gemeinde Hinwil (kommunale Bürgerrechtsverordnung) Verordnung über die Einbürgerung von Schweizern und die ordentliche Einbürgerung von Ausländern in der Gemeinde Hinwil (kommunale Bürgerrechtsverordnung) vom XX.XX.2015 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines...

Mehr

Reglement. Feuerwehr-Reglement. vom 23. Juli

Reglement. Feuerwehr-Reglement. vom 23. Juli Reglement Feuerwehr-Reglement vom 23. Juli 2010 51.1 Feuerwehr-Reglement vom 23. Juli 2010 Gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 15. Dezember 1994 mit Änderung vom 29. Januar 2009 und Änderung

Mehr

Reglement über. der. Gemeinde Kienberg

Reglement über. der. Gemeinde Kienberg Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren der Gemeinde Kienberg Gültig per 01.01.2019 Gemeinde Kienberg Reglement Grundeigentümerbeiträge und -gebühren - 1 - Inhaltsverzeichnis Seite I. GELTUNGS-

Mehr

Feuerwehrgesetz. der Stadt Maienfeld. Version (Version Maienfeld für die Durchberatung an der Gemeindeversammlung)

Feuerwehrgesetz. der Stadt Maienfeld. Version (Version Maienfeld für die Durchberatung an der Gemeindeversammlung) Feuerwehrgesetz der Stadt Maienfeld Version 11.11.2016 (Version Maienfeld für die Durchberatung an der Gemeindeversammlung) 1 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen/Aufgaben 3 II. Feuerwehrpflicht

Mehr

Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (S 133)

Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (S 133) Seite von 5 Schänzlistrasse, 545 Selzach Tel. 0 64 4 4, Fax 0 64 9 0 ewselzach@datacomm.ch, www.selzach.ch Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (S ) Gestützt auf 8 des Planungs- und Baugesetzes

Mehr

Verfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen

Verfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen Verfassung2001 Verfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen Berücksichtigung der weiblichen Form Aus Gründen der Textverständlichkeit gilt die männliche Form auch für die weibliche. Die Gemeindeversammlung

Mehr

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement Gemeinderat gemeindeverwaltung@hergiswil.lu.ch Postfach 7 www.hergiswil-lu.ch 6133 Hergiswil b. W. Telefon 041979 80 80 Version für die Gemeindeversammlung vom 29.11.2017 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement

Mehr