Stellungnahme zur Anhörung der Bundesnetzagentur. Festlegung der Mindestangaben und der Form für einen Einzelverbindungsnachweis nach 45e Abs.
|
|
- Anke Wetzel
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 12. Dezember 2007 Stellungnahme zur Anhörung der Bundesnetzagentur Festlegung der Mindestangaben und der Form für einen Einzelverbindungsnachweis nach 45e Abs. 2 TKG Mitteilung Nr. 939/2007 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 22/2007 v. 14. November 2007 Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. (vzbv) Fachbereich Wirtschaftsfragen Markgrafenstr Berlin wirtschaft@vzbv.de
2 Stellungnahme des vzbv zur Anhörung der Bundesnetzagentur Einzelverbindungsnachweis Seite 2 I. Einleitung Der Einzelverbindungsnachweis ist für den Telekommunikationskunden ein wichtiges Instrument zur Kontrolle seiner Telefonkosten. Denn nicht selten werden Telekommunikationskunden mit Rechnungen konfrontiert, deren Grund und Höhe mangels transparenter Darlegung der einzelnen Rechnungsposten nicht nachvollziehbar sind. Der Verdacht, dass gegebenenfalls entgeltpflichtige Telekommunikationsdienstleistungen untergeschoben worden sein könnten, schürt das Misstrauen der Kunden und kann sich für den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt hinderlich auswirken. Der vzbv begrüßt daher die Initiative der Bundesnetzagentur von ihrem Recht zur Festlegung von Mindeststandards für den Einzelverbindungsnachweis gemäß 45e TKG Gebrauch zu machen. Es ist unerlässlich, dass die gesetzlich verbindlichen und von der Bundesnetzagentur zu konkretisierenden Vorgaben fortan für alle in diesem Sinne genannten Anbieter gelten. Die solchermaßen verpflichtenden Angaben im Standardeinzelverbindungsnachweis tragen nicht zuletzt auch zur Rechtssicherheit sowohl auf Verbraucher- als auch auf Anbieterseite bei. Positiv zu bewerten ist auch, dass sich die Mindestangaben im Einzelverbindungsnachweis entsprechend der gesetzlichen, über die Vorgaben der europäischen Universaldiensterichtlinie hinaus gehenden Regelung des 45e Abs. 1 TKG auf alle als Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu qualifizierenden Dienste und damit auch auf Online-Verbindungen beziehen. Dadurch können anhand der verbindlichen Vorgaben durch die Bundesnetzagentur dem ersten Anschein nach sämtliche in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienstleistungen umfassend kontrolliert und überprüft werden. Schließlich bildet der Einzelverbindungsnachweis eine wichtige Grundlage für die rechtliche Bewertung im Falle einer streitigen Auseinandersetzung zwischen dem Telekommunikationskunden und dem dienstleistendem Telekommunikationsunternehmen. Die Hauptforderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes in Bezug auf die verpflichtenden Angaben im Einzelverbindungsnachweis sind: Generelle Angabe der Zielrufnummer bei Weiterleitung durch einen Auskunftsdienst Differenzierte Darstellung auch von Kombinationstarifen ( Eventgebühr zzgl. zeitabhängiger Tarif) Pflichtangaben auch innerhalb eines Freikontingents oder eines Mindestumsatzes Papierform als Standard für den Einzelverbindungsnachweis
3 Stellungnahme des vzbv zur Anhörung der Bundesnetzagentur Einzelverbindungsnachweis Seite 3 II. Im Einzelnen zu den Mindestangaben im Einzelverbindungsnachweis: Zu Ziffer 1, 2 und 3: Kalenderdatum, Teilnehmerrufnummer und Zielrufnummer Diese Angaben sind - wie bereits in der Vergangenheit praktiziert- nach wie vor zwingend erforderlich. Zu Ziffer 4: Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst Die Angabe der Nummer eines sprachgestützten Premium-Dienstes bei Weiterleitung durch einen sprachgestützten Auskunftsdienst ist - sofern nicht der Ausschlusstatbestand des 99 Abs. 2 TKG greift (Verbindungen zu sozialen oder kirchlichen Einrichtungen) - zu begrüßen. Diese Angabe im Einzelverbindungsnachweis dient der höheren Transparenz von entgeltpflichtigen, über die Telekommunikationsdienstleistung hinausgehende Leistungen und damit einer besseren Kostenkontrolle. Telekommunikationskunden können damit die in Rechnung gestellte Dienstleistung zumindest ansatzweise dem Grunde und der Höhe nach überprüfen. Unberechtigte Zahlungsansprüche von Premium-Dienste-Anbietern können einfacher abgewehrt werden. Bei dieser Regelung zeigt sich ein weiterer Vorteil. Denn derzeit ist es noch möglich, dass die von umsichtigen Verbrauchern (oftmals Erziehungsberechtigte von Kindern) eingerichtete Rufnummernsperre zu Premium-Diensten umgangen werden kann, in dem zu diesen Diensten über eine Auskunftsrufnummer weiter geleitet wird. Technisch betrachtet ist zwar diese Umgehung nach wie vor möglich. Dennoch würde im Falle einer Weiterleitung von einem Auskunftsdienst zu einem sprachgestützten Premium-Dienst dieser Vorgang fortan in einem Einzelverbindungsnachweis dokumentiert werden. Im Falle streitiger Auseinandersetzungen wären etwaige Rechtsansprüche der Telekommunikationskunden effektiver durchsetzbar. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält allerdings die Beschränkung der Rufnummernangabe nur auf Premium-Dienste im Falle einer Weiterleitung für unzureichend. Nach Sinn und Zweck des 45e TKG soll der Telekommunikationskunde auf der Grundlage des Einzelverbindungsnachweises alle Angaben erhalten, die für eine Nachprüfung der Teilbeträge der Rechung erforderlich sind. Insoweit ist es unabdingbar, dass der Einzelverbindungsnachweis auch detaillierte Angaben zu der weitervermittelten kostenpflichtigen Zielrufnummer einschließlich der weiteren verpflichtenden Angaben wie zum Beispiel Datum, Dauer, Entgelt etc. enthält. Nur so wird dem Informationsbedürfnis des Kunden Rechnung getragen, Art und Zustandekommen einer Telekommunikationsverbindung, die über einen Weitervermittlungsdienst erfolgt ist, zu überprüfen. Die sich daran anschließende Problematik der hierfür berechneten Entgelte ( einmalige Weitervermittlungsgebühr zzgl. Aufschlag zum Verbindungspreis pro Minute) wird unter der nachfolgenden Ziffer behandelt.
4 Stellungnahme des vzbv zur Anhörung der Bundesnetzagentur Einzelverbindungsnachweis Seite 4 Zu Ziffer 5-11: Differenzierte Darstellung der Tarifierungsarten Eine Differenzierung nach zeit-, ergebnis- und volumenbasierten Tarifen ist aufgrund der unterschiedlichen netzbasierten Dienste und Tarifmodelle durchaus zweckmäßig. Allerdings berücksichtigt die geplante Differenzierung die unterschiedlichen Abrechnungsmodelle der Auskunftsdienstleister nur ungenügend, insbesondere im Falle einer Weitervermittlung. Für eine Weitervermittlung berechnen die Dienstleister in der Regel eine einmalige Eventgebühr von durchschnittlich Cent. Bei einigen Weitervermittlungsdienstleistern sind die ersten 1-3 Minuten kostenfrei bzw. über die Eventgebühr abgedeckt. Sofern die Entgeltpflicht ohnehin nicht bereits ab der ersten Minute nach der Weitervermittlung besteht, erheben die Dienstleister nach Ablauf der Freiminuten einen zeitabhängigen Zuschlag. Für die ersten 10 Minuten kann sich für die Weitervermittlungsleistung und dem zeitabhängigen Zuschlag eine Entgeltspanne zwischen 0,75 bis 2,50 Euro ergeben. Weitervermittlungen zu einem deutschen Mobilfunknetz schlagen in der Regel von der ersten Minute an mit bis zu zusätzlich Cent pro Gesprächsminute zu Buche. Die von den Weitervermittlungsdienstleistern praktizierten Kombinations-Tarife addieren sich zu dem regulären (zeitabhängigen) Verbindungsentgelt des Telefonanbieters/Netzbetreibers des Telefonkunden. Hierdurch können Entgelte von besonderer Höhe entstehen. Aber auch die geschilderten intransparenten Abrechnungsmodelle der Dienstleister erfordern eine Darstellung der Berechnungsgrundlage, die es dem Telekommunikationskunden ermöglich, leicht und verständlich die in Rechnung gestellten Entgelte nachzuvollziehen und zu kontrollieren. Dieselbe Problematik der Kombination aus einmaliger Eventgebühr (das heißt Einwahlgebühr) und zeitabhängige Tarifberechnung stellt sich auch bei der Einwahl ins Internet über Internet-by-call. Aber auch im Mobilfunkbereich erheben die Netzbetreiber bei der Anwahl von Sonderrufnummern (zum Beispiel 0137-, 0180-, 118xy-Rufnummern) neben dem zeitabhängigen Tarif ebenfalls einen jeweils vom Netz und von der Vertragsart (Prepaid oder Laufzeitvertrag) abhängigen einmaligen Zuschlag. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert daher eine transparente Angabe der vorgenannten einzelnen Entgelte im Einzelverbindungsnachweis zum Zwecke der Nachprüfbarkeit des einzelnen entgeltrelevanten Telekommunikationsvorgangs. Solch eine Regelung entspricht auch der Intention der unter Ziffer 13 von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Angaben in Verbindung mit 66d Abs. 2 TKG, wonach eine getrennte Ausweisung der Preisanteile bei einer Kombination aus zeitabhängigen und zeitunabhängigen Leistungsentgelten bei der Inanspruchnahme von Premium-Diensten erfolgen muss.
5 Stellungnahme des vzbv zur Anhörung der Bundesnetzagentur Einzelverbindungsnachweis Seite 5 Zu Ziffer 12: Call-by-Call Eine Zuordnung und Identifizierung des Call-by-Call-Anbieters nicht nur über die Angabe der Bezeichnung des Anbieters, sondern auch über die Angabe der angewählten Kennzahl hält auch der Verbraucherzentrale Bundesverband für eine notwendige Information, um die Richtigkeit der Berechnung des Entgelts überprüfen zu können. Zu Ziffer 13: Premium-Dienste Eine Differenzierung nach den einzelnen Preisbestandteilen im Falle einer zeitabhängigen und zeitunabhängigen Berechnung eines Premium-Dienstes ist im Sinne einer transparenten Überprüfung und einer Kostenkontrolle notwendig. Zu Ziffer 14 und 15: Mindestumsatz und Kontingente Unabhängig von einer zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarung über Mindestumsätze oder Kontingente für die Nutzung von Telekommunikationsdiensten sollte bereits von der ersten Einheit an eine nachvollziehbare und für den Kunden transparente Berechnung erfolgen. Der Kunde benötigt diese Angaben, um überprüfen zu können, ob der Grund und die berechnete Höhe des Entgelts oder des Kontingents zutreffend sind, um ggf. einen Zugriff durch unberechtigte Dritte (auf den Teilnehmeranschluss) aufzudecken. Zudem werden die Kunden nicht selten nach Erschöpfung des Kontingents oder Mindestumsatzes kräftig zur Kasse gebeten. Insoweit haben die Telekommunikationskunden ein berechtigtes Interesse daran, auch innerhalb des Mindestumsatzes oder des Kontingents überprüfen zu können, ob die entsprechenden Berechnungen korrekt sind. Zudem muss der Kunde zugunsten eines funktionierenden Wettbewerbs im Telekommunikationsmarkt sein eigenes Telekommunikationsverhalten überprüfen, ggf. mit anderen Produkten auf dem Markt vergleichen und auf ein für seine Bedürfnisse zugeschnittenes anderes Produkt zurückgreifen können. Dies setzt aber eine für den Kunden transparente Darstellung der einzelnen Rechnungsposten auf dem Einzelverbindungsnachweis voraus. III. Form Der vzbv empfiehlt der Bundesnetzagentur, verbindliche Vorgaben in Bezug auf die Form des Einzelverbindungsnachweises zu machen. Der Einzelverbindungsnachweis sollte dem Telekommunikationskunden grundsätzlich schriftlich in Papierform angeboten werden. Eine Übermittlung in anderer Form (zum Beispiel per ) sollte nur dann zulässig sein, wenn sich der Kunde mit dieser Form der Information ausdrücklich einverstanden erklärt. Das Recht, diese Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, bleibt hiervon unberührt.
6 Stellungnahme des vzbv zur Anhörung der Bundesnetzagentur Einzelverbindungsnachweis Seite 6 Begründung: Grundsätzlich spricht sich der Verbraucherzentrale Bundesverband für die Wahrung der Privatautonomie und für ein Festhalten am Grundsatz der Vertragsfreiheit aus. Dennoch sollte dieser Grundsatz eine Einschränkung in Bezug auf das Formerfordernis des Einzelverbindungsnachweises haben. Denn soweit keine verbindlichen Vorgaben in Bezug auf das Formerfordernis des Einzelverbindungsnachweises existieren, wäre es denkbar zulässig, dass sich ein Telekommunikationsunternehmen vorbehält, dem Kunden den Einzelverbindungsnachweis ausschließlich per zu übermitteln. Da aber noch immer rund ein Drittel der deutschen Bevölkerung nicht über einen Internetzugang verfügt, wäre eine derartige Beschränkung eine nicht akzeptable Hürde. Für diesen Kundenkreis wäre der Zugang zum Einzelverbindungsnachweis und damit auch die Möglichkeit einer Überprüfung der Telekommunikationsabrechnung ungerechtfertigter Weise verwehrt. Da der Einzelverbindungsnachweis jedoch ein wichtiges Instrument ist, um eine Telekommunikationsabrechnung zu überprüfen und etwaige unberechtigte Ansprüche von Dienstleistern abwehren zu können, sollte die Papierform Standard sein. Eine andere Form des Einzelverbindungsnachweises darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Telekommunikationskunden erfolgen.
zum Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
26. Januar 2009 Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes BT Drucksache 16/10731 vom Oktober 2008 Verbraucherzentrale
MehrStellungnahme des VATM Anhörung der BNetzA zur Festlegung der Mindestangaben und der Form für einen EVN nach 45 e Abs. 2 TKG (Mitteilung Nr.
Der VATM nimmt zur Anhörung der Bundesnetzagentur zum Entwurf einer Verfügung zur Festlegung der Mindestangaben und der Form für einen Einzelverbindungsnachweis nach 45 e Abs. 2 TKG (veröffentlicht in
MehrVeröffentlichung im Amtsblatt 4/2008 der Bundesnetzagentur vom
Veröffentlichung im Amtsblatt 4/2008 der Bundesnetzagentur vom 05.03.2008 Mitteilung Nr. 199/2008 Anhörung zur Festlegung der Mindestangaben und der Form für einen Einzelverbindungsnachweis nach 45e Abs.
MehrTele2 Telecommunication GmbH / Donau-City-Straße 11 / 1220 Wien Firmenbuchnummer: FN g / Firmenbuchgericht: HG Wien Firmensitz: Wien / UID-Nr.
Seite 1 von 5 ... 3... 3...3...3...4... 4... 4... 5...5... 5... 5... 5... 5 2 Tele2 Business Telefonie Indirekt ermöglicht es Ihnen, mit einem Festnetzanschluss der A1 Telekom Austria (A1), egal ob analog
MehrStellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. zum Änderungsentwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (Stand: 07.
20. Januar 2010 Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum Änderungsentwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (Stand: 07.Dezember 2009) Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. (vzbv)
MehrAbofallen wirksam bekämpfen
18. November 2010 Abofallen wirksam bekämpfen Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der
Mehr!!!! Sachverständigenauskunft zum Entwurf der Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt
Verbraucherrechte im Telekommunikationsmarkt stärken Sachverständigenauskunft zum Entwurf der Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt Alexander Leefmann, Linus Neumann,
MehrDatenschutzhinweise zur Website
Wir, systrail - Kommunikationsdesign, begrüßen Sie auf unserer Internetpräsenz (im Folgenden auch "Internetangebot"). Wir freuen uns über Ihr Interesse und möchten Ihnen den Aufenthalt auf unserer Internetpräsenz
MehrGesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften Hier: Legitimationsverfahren gemäß 66d Abs. 3 S. 1 und 66e Abs. 2 S.
Telekommunikation Verfügung Nr. 37/2007 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften Hier: Legitimationsverfahren gemäß 66d Abs. 3 S. 1 und 66e Abs. 2 S. 1 Artikel 3 des Gesetzes zur
MehrVeröffentlichung im Amtsblatt 7/2008 der Bundesnetzagentur vom
Veröffentlichung im Amtsblatt 7/2008 der Bundesnetzagentur vom 23.04.2008 Verfügung Nr. 35 Festlegung der Mindestangaben und der Form für einen Einzelverbindungsnachweis nach 45e Abs. 2 TKG Die Bundesnetzagentur
Mehr1. Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (z. B. der Datenschutz-Grundverordnung
Verarbeitung personenbezogener Daten 1. Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (z. B. der Datenschutz-Grundverordnung - DS-GVO) für die Verarbeitung der personenbezogenen
MehrInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand 03.05.2018 Diese Informationen dienen der Transparenz sowie der Ausübung
MehrStellungnahme des Digitale Gesellschaft e.v. zur Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt
Digitale Gesellschaft e. V. Singerstraße 109 10179 Berlin +49 30 97894230 info@digitalegesellschaft.de www.digitalegesellschaft.de @digiges Berlin, 23. September 2016 Stellungnahme des Digitale Gesellschaft
MehrBesondere Geschäftsbedingungen Internationale Rufnummern. (Stand: Mai 2012) - DIE TELEFONANLAGE AUS DER CLOUD
Besondere Geschäftsbedingungen Internationale Rufnummern (Stand: Mai 2012) www.placetel.de - DIE TELEFONANLAGE AUS DER CLOUD 1. Allgemein 1.1. Die finocom AG (nachfolgend Placetel genannt) stellt dem Kunden
MehrFAQ: TKG-Novelle - Kostenfreie Warteschleifen
FAQ: TKG-Novelle - Kostenfreie Warteschleifen Am 10. Mai 2012 sind die Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten. Es bringt unter anderem Neuerungen hinsichtlich der Verwendung von
MehrInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand 27.06.2018 Diese Informationen dienen der Transparenz sowie der Ausübung Ihrer Rechte
MehrPolitik zum Schutz der Privatsphäre
Politik zum Schutz der Privatsphäre Dokument Revision Ausgabedatum Politik zum Schutz der Privatsphäre 0 Januar 2019 Erstellt von Geprüft von Freigabe durch Roberto Cattaneo Paolo Cattaneo Direktion Growermetal
MehrInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand 25.05.2018 Diese Informationen dienen der Transparenz sowie der Ausübung
MehrAnrufe zu Service- und Sonderrufnummern innerhalb Deutschlands
Anrufe zu Service- und Sonderrufnummern innerhalb Deutschlands Rufnummer Service Preis pro Minute 1 Preis pro Verbindung 2 110 Polizeinotruf 0,00 112 Feuerwehr- & Notarztnotruf 0,00 115 Einheitlicher Behördenruf
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:
Heinrich Schwarz Behörden und Verwaltungsverfahren Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise
MehrDatenschutzinformation der SPECTRO Analytical Instruments GmbH nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO
Datenschutzinformation der SPECTRO Analytical Instruments GmbH nach Art. 13, 14 und 21 Die nachfolgenden Informationen beschreiben, wie und zu welchem Zweck die SPECTRO Analytical Instruments GmbH, Boschstraße
MehrVerbraucherschutz in Sozialen Netzwerken. Forderungen. August des Projekts Verbraucherrechte in der digitalen Welt
August 2012 Verbraucherschutz in Sozialen Netzwerken Forderungen des Projekts Verbraucherrechte in der digitalen Welt Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. vzbv Projekt Verbraucherrechte in der digitalen
MehrHäufig gestellte Fragen zu den Tarifen VR-Web phone Standard VR-Web phone Flatrate
Häufig gestellte Fragen zu den Tarifen VR-Web phone Standard VR-Web phone Flatrate Stand Dezember 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Fragen zu Preselection... 2 1.1 Was ist Preselection?... 2 1.2 Wer kann Preselection
MehrInformation zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten
Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Intelligente Sensorsysteme Dresden GmbH und die Ihnen nach dem
MehrRechte der betroffenen Person
Rechte der betroffenen Person Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i. S. d. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen
Mehr3. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen (Art. 13/14 Abs. 1 c) DSGVO) 4. Berechtigte Interessen (Art. 13 Abs. 1 d)/14 Abs.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Stadtwerke Zehdenick GmbH, Havelstrom Zehdenick GmbH, Gasversorgung Zehdenick GmbH und des Entwässerungsbetriebes der Stadt Zehdenick
MehrPreisliste Service-, Sonderrufnummern und Mehrwertdienste.
Preisliste Service-, Sonderrufnummern und Mehrwertdienste. Die Telekom Deutschland Multibrand GmbH (im Folgenden TDM genannt) hält innerhalb der aufgeführten Rubriken Dienste zum Abruf über Sprache (Sprach-Servicenummern,
MehrNummernplan Nummernraum für die öffentliche Telekommunikation
Verfügung 29/2015 (Amtsblatt 13/2015 vom 08.08.2015) in der durch Verfügung Nr. 25/2016 vom 04.05.2016 (Amtsblatt 8/2016) geänderten Fassung Nummernplan Nummernraum für die öffentliche Telekommunikation
MehrProduktspezifische Hinweise zu den congstar services ( congstar ) Mobilfunktarifen der Marke ja!mobil
Produktspezifische Hinweise zu den congstar services ( congstar ) Mobilfunktarifen der Marke ja!mobil Stand 25.05.2018 1. Allgemeine Datenschutzhinweise Bitte beachten Sie unbedingt unsere allgemeinen
MehrKundeninformation zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Sehr geehrte Damen und Herren, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entfaltet seit dem 25.05.2018 auch in Deutschland unmittelbare Rechtswirkungen. Als Ihr Lieferant möchten wir Sie daher nachfolgend
MehrVereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) Zwischen Name, Straße, Haus-Nr., Plz, Ort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt Und Westfalen Weser Netz GmbH,
MehrBericht der. Gleichbehandlungsbeauftragten. der Stadtwerke Aachen AG. an die Bundesnetzagentur
Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten der Stadtwerke Aachen AG an die Bundesnetzagentur gemäß 8 Absatz 5 Satz 3 EnWG Inhaltsverzeichnis A. Einleitung S. 3 B. Kommunikation zwischen der Gleichbehandlungsbeauftragten
MehrVertraulichkeitsvereinbarung
Vertraulichkeitsvereinbarung Zwischen teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH Planckstraße 40 D-71691 Freiberg - nachfolgend "teamtechnik" und - nachfolgend - teamtechnik und nachfolgend die Vertragsparteien
Mehranlässlich der öffentlichen Anhörung im BT-Ausschuss für Wirtschaft und Energie
GdW Position Kurz-Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes BT-Drucksache 18/6745 anlässlich der öffentlichen Anhörung im BT-Ausschuss für Wirtschaft und Energie
MehrKunde Straße Hausnummer PLZ Ort. Telekom Deutschland GmbH Landgrabenweg Bonn. zwischen. nachfolgend "Kunde" genannt.
Ergänzungsvereinbarung zur Zusatzvereinbarung zum WIA 2010-Vertrag über die Inanspruchnahme des Kontingentmodells VDSL über den zusätzlichen Aufschlag bei VDSL Stand Alone 100 zwischen Kunde Straße Hausnummer
MehrFST-Positionspapier. Einführung kostenfreier Warteschleifen für Verbraucher. Vorwort
FST-Positionspapier Einführung kostenfreier Warteschleifen für Verbraucher Vorwort Das von der Politik erklärte Ziel der Einführung kostenfreier Warteschleifen für Verbraucher bei Anrufen von Service-
Mehr226 Berlin, 15. Juli Abrechnung von Zubereitungen (insbesondere aus Zytostatika)
226 Berlin, 15. Juli 2009 Abrechnung von Zubereitungen (insbesondere aus Zytostatika) Preisvorschriften für die Abrechnung von Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln Ärztinnen und Ärzte können patientenindividuelle
MehrCharta der Rechte und Pflichten von Pflege Empfängern Häusliche Pflege
Charta der Rechte und Pflichten von Pflege Empfängern Häusliche Pflege Angenommen von der Regierung von Australien, Gesundheitsministerium Aged Care Act 1997, Schedule 2 User Rights Principles 2014 (amended
MehrWerbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird
Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird Datenverarbeitung für Werbezwecke zulässig? Werbung im Tätigkeitsbereich Keine Verletzung Schutzwürdiger Interessen des Kunden
MehrURTEIL Im Namen des Volkes
Amtsgericht Hamburg-Barmbek Geschäfts-Nr.: 816 C 332/03 Verkündung Verkündet am 7.4. 200 4 Justizangest. als Urkundsbeamtin / Urkundsbeamter d. Geschäftsst. Im Namen des Volkes Rechtskraftzeugnis Dieses
MehrDatenschutzinformation für unsere Mitglieder
Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei. muss Ihr Verein Daten zu Ihrer Person verarbeiten. Der Umgang mit diesen sogenannten "personenbezogenen Daten"
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) 1 Allgemeines (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Quinungo und
MehrJetzt bestimme ich selbst, wann und wie viel ich bezahle. So bleibe ich unabhängig.
Jetzt bestimme ich selbst, wann und wie viel ich bezahle. So bleibe ich unabhängig. Telefonieren Sie mit voller Kostenkontrolle ohne Mindestvertragslaufzeit und ohne monatlichen Grundpreis. Mit Xtra 1
MehrAnrufe zu Service- und Sonderrufnummern innerhalb Deutschlands
Anrufe zu Service- und Sonderrufnummern innerhalb Deutschlands Rufnummer Service Preis pro Minute 1 Preis pro Verbindung 2 110 Polizeinotruf kostenlos 112 Feuerwehr- & Notarztnotruf kostenlos 116000 Hotlines
MehrRichtlinie zur Förderung von ganztägig arbeitenden Schulen und Grundschulen mit Betreuungsangebot
Richtlinie zur Förderung von ganztägig arbeitenden Schulen und Grundschulen mit Betreuungsangebot Inhalt: 1. Rechtliche Grundlagen 2. Grundsätze der Förderung 3. Regelung der Zuschüsse 4. Umsetzung und
MehrKontowechsel- Service (VZKG) 09/ 2016
Kontowechsel- Service (VZKG) 09/ 2016 INFORMATION KONTOWECHSEL-SERVICE 1. Allgemeine Informationen Diese Kundeninformation dient dazu, Kunden von Bank Winter & Co. AG ("Bank Winter") über das angebotene
MehrVorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit II
Vorlesung Telekommunikationsrecht Datenschutz und öffentliche Sicherheit II Wiederholungsfall Das Bundeskriminalamt stellt auf seiner Website unter anderem Informationen über die terroristische Vereinigung
MehrEinwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten bei minderjährigen. Bewerberinnen und Bewerbern
Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Bewerberinnen und Bewerbern Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich, als gesetzliche/r Vertreter/in (Erziehungsberechtigte/r) meiner/s
MehrNeue Haftungsregelungen für die Anbindung von Offshore- Windkraftanlagen
20. August 2012 Neue Haftungsregelungen für die Anbindung von Offshore- Windkraftanlagen Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Neuregelung
MehrHinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular
Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular Wir verpflichten uns, mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung und Einhaltung der allgemeinen kaufmännischen
MehrTelekommunikation. Ihre Datenschutzrechte im Überblick
Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick 1 2 Inhalt Bestandsdaten 5 Bonitätsabfrage 6 Telefonbuch und Auskunft 7 Verkehrsdaten 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Werbung 10 Auskunftsrecht
Mehrvom 3. April
784.101.5 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 69 ausgegeben am 12. April 2007 Kundmachung vom 3. April 2007 des Liechtensteinischen Nummerierungsplans gemäss ITU-T E.164 Aufgrund von
MehrDrs. AR 08/2011. Beschluss des Akkreditierungsrates vom
Drs. AR 08/2011 Beschluss zum Antrag der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) vom 19.05.2010 auf Akkreditierung und auf Überprüfung der Einhaltung der Standards and Guidelines
MehrInformations- und Transparenzpflichten gemäß Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. dem Bundesdatenschutzgesetz
Informations- und Transparenzpflichten gemäß Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2017) Die europäische Datenschutz-Grundverordnung dient dem Schutz personenbezogener
MehrRegierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Klaus-Peter Müller c/o Commerzbank Frankfurt am Main. Frankfurt,
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Klaus-Peter Müller c/o Commerzbank 60261 Frankfurt am Main Frankfurt, 15.03.2013 Stellungnahme des DIRK Deutscher Investor Relations Verband e.v.
MehrBerechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
ANTWORT Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Fachbereich ABK/ Internetanfrage Paulinenstr. 47 70178 Stuttgart Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Darlehensnehmer:... Anschrift: Telefon (tagsüber):
MehrDatenschutzinformation für Betroffene
Datenschutzinformation für Betroffene KPMG IT Service GmbH Stand: Mai 2018 NUR FÜR DEN INTERNEN GEBRAUCH 2016 KPMG AG Wirts chaft sprüfungsgesellscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen,
MehrPROVISIONSVEREINBARUNG
PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter
MehrENDGERÄTEFREIHEIT ERMÖGLICHEN
10. März 2015 ENDGERÄTEFREIHEIT ERMÖGLICHEN Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für ein Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten Impressum Verbraucherzentrale
MehrStellungnahme. der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. zur öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses,
Bonn, den 22.03.2017 Stellungnahme der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses, am 27. März 2017 zum Entwurfs eines Gesetzes
Mehrder Ottmar Buchberger GmbH zu Bewerbungen
Wir freuen uns, dass Sie sich bei der Firma Buchberger GmbH bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeitet werden und halten weitere
MehrPVU Energienetze GmbH, Feldstraße 27a, Perleberg, Tel.: 03876/ , Fax: 03876/ ,
PVU Energienetze GmbH, Feldstraße 27a, 19348 Perleberg, Tel.: 03876/782-400, Fax: 03876/782-499, energienetze@pvu-netze.de Musterinformation Datenschutz für sonstige betroffene Personen - Die Datenschutz-Grundverordnung
MehrBerechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
ANTWORT Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Fachbereich ABK Paulinenstr. 47 70178 Stuttgart Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Darlehensnehmer:... Anschrift: Telefon (tagsüber): E-Mail:..
MehrAGB. 1 Weitergabeverbot. 2 Vorkenntnis
AGB 1 Weitergabeverbot Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der Immobilie Familie, Inhaber Laura Kreye (nachfolgend Immobilienmakler genannt), sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt.
MehrEntgeltliste 2016 Mitnutzung von Eisenbahninfrastruktur nach 77e TKG
Entgeltliste 2016 Mitnutzung von Eisenbahninfrastruktur nach 77e TKG gültig ab dem 01.01.2015 bis zum 31.12.2016 DB Netz AG Zentrale I.NMN Impressum Herausgeber DB Netz AG Redaktion Zuständige Stelle nach
MehrSummer School on European Telecommunications. Netzzugang und Zusammenschaltung
Netzzugang und Zusammenschaltung Rechtsgrundlagen: Netzzugang und Zusammenschaltung National Netzzugang 35 TKG Netzzugangsverordnung Zusammenschaltung 36, 37 TKG Netzzugangsverordnung EG-Recht Netzzugang
MehrAnmeldung Hunde-, Abrichte- und Führerlehrgang
Anmeldung Hunde-, Abrichte- und Führerlehrgang An Hand der Ahnentafel des Hundes sind alle Spalten lückenlos (möglich mit Schreibmaschine oder Druckschrift) auszufüllen. Unvollständige und unleserliche
MehrRömheld & Mölle Eisengießerei GmbH
Römheld & Mölle Eisengießerei GmbH Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten - Bewerbung gültig ab Mai 2018 Version: 1.00 Seite 1 von 5 Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird in allen unseren
MehrTRANSPARENZ IM TK-MARKT
TRANSPARENZ IM TK-MARKT Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zu dem Verordnungsentwurf der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zur Förderung
MehrDie folgenden Leistungsbeschreibungen regeln den Inhalt sowie die Bedingungen zur Nutzung des Produktes sipgate trunking.
Leistungsbeschreibung sipgate trunking Die folgenden Leistungsbeschreibungen regeln den Inhalt sowie die Bedingungen zur Nutzung des Produktes sipgate trunking. 1. Allgemeine Leistungsmerkmale 1.1. sipgate
MehrRemote Support Datenschutz-
Lenze Service & Support Remote Support Datenschutz- erklärung (DSE) 22.08.2016 Seite 1/5 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Nutzung von TeamViewer und Registrierung... 3 3 Erbringung der Remote-Leistungen... 4
MehrStellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom (Mieterstromgesetz) vom
Stand: 30.03.2017 Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom (Mieterstromgesetz) vom 17.03.2017 von Bundesverband Bioenergie e.v. (BBE) Deutscher Bauernverband e.v.
MehrDatenschutz Was darf auf die Schulhomepage?
Datenschutz Was darf auf die Schulhomepage? Workshop 3 - Thema A9 NRW-Praxistag Auf Nummer sicher im Netz am 24.09.2008 in Düsseldorf von Jutta Katernberg I. Einführung Datenschutz Grundrecht auf informationelle
MehrMusterrechnung für Geschäftskunden
Musterrechnung für Geschäftskunden Sie erhalten Ihre monatliche Vodafone-Rechnung in folgender Form: 1 2 Rechnung Die Rechnung wird für jede Kunden-Nummer innerhalb des Rahmenvertrags erstellt und an den
MehrWer ist für die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten verantwortlich und wie erreiche ich die Datenschutzbeauftragte?
Information zur Datenverarbeitung für Interessentinnen Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Deutschen Juristinnenbund e.v. und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hinweise für Streitbeilegung für Verbraucher: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die im Internet unter bin http://ec.europa.eu/consumers/odr
MehrInformationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV)
Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) (Stand Dezember 2008) Information zu den kostenlosen und kostenpflichtigen Dienstleistungen der Regman
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO
EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO Stand: Juni 2017 Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zum 25. Mai 2018 wird sich der Datenschutz
MehrVerfahrensanweisung. zur Behandlung von Rechten Betroffener nach DSGVO und BDSG im DLRG Landesverband Württemberg e.v. wuerttemberg.dlrg.
Verfahrensanweisung zur Behandlung von Rechten Betroffener nach DSGVO und BDSG im DLRG Landesverband Württemberg e.v. Gliederung: DLRG Landesverband Württemberg e.v. Beschlossen: 16. November 2018 In Kraft:
MehrNutzungsbedingungen. für die Onlineplattform der FIDES Versicherungsmakler GesmbH (Borealis Webportal) 1. Allgemeines
Nutzungsbedingungen für die Onlineplattform der FIDES Versicherungsmakler GesmbH (Borealis Webportal) 1. Allgemeines 1.1. FIDES Versicherungsmakler GesmbH (im Folgenden kurz "FIDES" genannt) ist als Versicherungsmakler
MehrAuftrag zur Lieferung elektrischer Energie für den Eigenverbrauch im Haushalt durch die Stadtwerke Velten GmbH
Stadtwerke Velten GmbH Viktoriastr. 12, 16727 Velten, Tel.:03304-3986 19, Fax.: 03304-3986 21 kundencenter@stadtwerke-velten.de Vorsitzender des Aufsichtsrates: Andreas Noack, Geschäftsführer: Michael
MehrDiese Website und das Leistungsangebot von bome.net werden von der
Datenschutz Unsere Datenschutzbestimmungen 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von bome.net werden von der BOME Unternehmensberatung GmbH Landgrafenstraße 14-16 DE-37235 Hessisch
MehrSaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf
SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, 11.11.2009 Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf 1 1 2 3 Datenschutzrecht Wann greift es ein? Auftragsdatenverarbeitung
MehrVEREINBARUNG ÜBER EIN ENTGELT FÜR SINGULÄR GENUTZTE BETRIEBSMITTEL ( 19 ABS. 3 STROMNEV)
VEREINBARUNG ÜBER EIN ENTGELT FÜR SINGULÄR GENUTZTE BETRIEBSMITTEL ( 19 ABS. 3 STROMNEV) zwischen Letztverbraucher Straße PLZ Ort nachfolgend Letztverbraucher" genannt und EnergieNetz Mitte GmbH Monteverdistraße
Mehr