Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:
|
|
- Felix Klein
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Heinrich Schwarz Behörden und Verwaltungsverfahren Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Begründung Mit der Petition wird gefordert, Dienstleister der Telekommunikations-, Energieversorgungs- und Wasserversorgungsbranche, der Banken, Krankenkassen und Versicherungen sowie die öffentlichen Personennahverkehr-Anbieter (ÖPNV) gesetzlich zu verpflichten, außer über Sonderrufnummern auch über einen Festnetzanschluss bzw. eine 0800-er Rufnummer erreichbar zu sein. Zudem sollen Mobilfunkanbieter verpflichtet werden, die Kosten für Anrufe bei Mehrwertanbietern transparent zu gestalten. Zu diesem Anliegen liegen dem Petitionsausschuss eine öffentliche Petition mit 251 Mitzeichnungen und 16 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben vor, die einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden kann. Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, für den Kunden fielen oftmals hohe Kosten an, wenn er seinen Anbieter über teure 0180-er Rufnummern kontaktieren müsse. Die Kosten erhöhten sich darüber hinaus durch die Tatsache, dass man in vielen Fällen gezwungen sei, auf das Mobiltelefon zurückzugreifen
2 (Stromausfall, Telefonstörung). Die Anbieter hielten die Kunden oftmals mit Absicht lange in den Warteschleifen. Das zusätzliche Angebot einer Festnetznummer würde für den Verbraucher eine große Entlastung darstellen. Der Petitionsausschuss hat zu den Eingaben zwei Stellungnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eingeholt. Zudem wurde die Thematik in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 24. November 2008, an der ein Petent und Vertreter des Fachministeriums teilnahmen, intensiv beraten. Weiterhin hat der Petitionsausschuss anlässlich der Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/10731) gemäß 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Technologie eingeholt. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich danach zusammengefasst wie folgt darstellen: Aus Sicht des Petitionsausschusses ist das grundsätzliche Anliegen, den Kunden bzw. Verbraucher im Rahmen der Nutzung der Servicenummer 0180 zu entlasten, insbesondere mit Blick auf deren zunehmende Nutzung, berechtigt. Insgesamt wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren verschiedene gesetzliche Maßnahmen ergriffen hat, um das Problem der mangelnden Transparenz der Preise zu beheben. Es besteht sowohl für Anrufe aus dem Festnetz als auch für Anrufe aus den Mobilfunknetzen die Verpflichtung, bei 0900-er Rufnummern den Preis kostenlos anzusagen. Der am 1. September 2007 in Kraft getretene neue 66a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) schreibt zusätzlich vor, dass derjenige, der gegenüber Endnutzern Premium-Dienste, Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Geteilte-Kosten- Dienste, Neuartige Dienste oder Kurzwahldienste anbietet oder dafür wirbt, dabei
3 den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben hat. Bei Angabe des Preises ist der Preis gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben. Bei Anzeige der Rufnummer darf die Preisangabe nicht zeitlich kürzer als die Rufnummer angezeigt werden. Weiterhin hat der Deutsche Bundestag in seiner 214. Sitzung am 26. März 2009 das Erste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (Bundestagsdrucksache 16/12405) beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 15. Mai 2009 zugestimmt. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes ist voraussichtlich im Juli 2009 zu rechnen. Das Gesetz bezweckt eine Verbesserung des Verbraucherschutzes im Telekommunikationsbereich und sieht u. a. die Einführung von Preisobergrenzen im Rufnummernbereich 0180 vor. Die Preise für Anrufe bei Service-Diensten aus den Festnetzen sind heute schon fest vorgegeben und betragen bis zu 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf. Zukünftig werden auch die Preise für Anrufe bei 0180-er Rufnummern aus den Mobilfunknetzen gedeckelt und dürfen nicht mehr als 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf betragen (bisher zwischen 36 Cent und 87 Cent pro Minute). Die festgelegten Preishöchstgrenzen beinhalten somit eine deutliche Differenzierung zum 0900-er Rufnummernbereich (maximal drei Euro). Ferner wird auch die unzureichende Preistransparenz bei 0180-er Rufnummern verbessert. Bislang musste nur auf den Preis für Anrufe aus den Festnetzen und die Möglichkeit abweichender Preise aus den Mobilfunknetzen hingewiesen werden. Mit dem neuen Gesetz müssen künftig auch die Preishöchstgrenzen im Mobilfunk angegeben werden. Die mangelnde Transparenz, die insbesondere für Anrufe aus Mobilfunknetzen bestand, wird damit beseitigt.
4 Wegen der weiteren Einzelheiten der Neuregelungen wird auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (Bundestagsdrucksache 16/12405) verwiesen, der im Internet auf den Seiten des Deutschen Bundestages ( eingesehen werden kann. Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich die im Zuge des Ersten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgenommenen Verbesserungen zugunsten der Preistransparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, mit denen dem Anliegen des Petenten teilweise Rechnung getragen wird. Soweit der Petent allerdings eine gesetzliche Regelung fordert, die die Anbieter verpflichtet, außer Sonderrufnummern immer auch einen Festnetzanschluss bzw. eine 0800-er Rufnummer bereitzustellen, vermag der Ausschuss dem Anliegen nicht zu folgen. Eine gesetzliche Regelung, die über den nach der Gesetzesnovelle bereits bestehenden Schutz hinausgeht, ist aus Sicht des Petitionsausschusses weder erforderlich noch angemessen. Im Rahmen seiner unternehmerischen Freiheit steht es jedem Unternehmen frei, zu entscheiden, wie es sein Geschäftsgebaren gestaltet und damit verbundene Serviceleistungen für seine Kunden erbringt. Hierunter fällt auch die unternehmerische Entscheidung für eine Telefonnummer, sei es eine normale Telefonnummer oder eine kostenlose 0800-er oder eine gebührenpflichtige 0180-er Rufnummer. Die Entscheidung für die Einrichtung einer gebührenpflichtigen Servicehotline stellt keinen Verstoß gegen telekommunikationsrechtliche Vorschriften dar. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Möglichkeit, die verschiedenen Angebote, die sich im Preis und Service unterscheiden können, zu beurteilen und dann das für sie günstige Angebot wahrzunehmen. Eine Differenzierung in Preis und Service wird in zahlreichen Branchen praktiziert, wie z. B. im Banken- und Versicherungsbereich, in denen sogenannte Direktbanken und -versicherungen mit günstigen Preisen, auf der anderen Seite aber mit unter Umständen weniger oder nur telefonischen Beratungsleistungen, auftreten.
5 Ergänzend hat die Prüfung des Petitionsausschusses ergeben, dass auch Bundesbehörden die Rufnummer 0180 als Auskunfts- und Servicenummer in ihrem Geschäftsbereich nutzen. So bietet u. a. das BMWi über ein Infotelefon Informationen zu Fragen der Existenzgründung und zur Finanzmarktkrise an. Die für den Anruf der 0180-er Rufnummern zu entrichtenden Gebühren (Festnetz 14 Cent) sind vom Anrufer in komplettem Umfang an den Telefoncarrier zu zahlen. Das BMWi sowie der beauftragte Dienstleister erzielen durch die Nutzung keinerlei Einnahmen. Auch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die entsprechenden Arbeitsgemeinschaften sind im Rahmen bestimmter Dienstleistungen über eine 0180-er Rufnummer erreichbar. Die Nutzung dieser Telefonnummern war bereits Gegenstand einer Kleinen Anfrage im Bundestag (Bundestagsdrucksache 16/1473). In der Antwort der Bundesregierung wird darauf hingewiesen, dass für viele Bürger der Anruf bei den Agenturen mit einem sehr großen Einzugsgebiet über eine Servicerufnummer zum Teil günstiger ist als ein regulärer Anruf aus dem Festnetz. Gleiches gilt ggf. auch, wenn unabhängig von der Gesprächsdauer ein pauschaler niedriger Festpreis pro Anruf angeboten wird. Die Beispiele zeigen, dass mit Blick auf die vielfältigen Tarifoptionen dieser Servicerufnummer eine pauschale gesetzliche Vorgabe, für alle Behörden bzw. für bestimmte Unternehmen immer eine geographische Festnetznummer (und keine Mehrwertdienstenummer) zu verwenden, nicht unbedingt im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher wäre. Mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Unternehmensfreiheit sollten gesetzliche Eingriffe auf zwingend erforderliche Fälle beschränkt werden. Ein solcher Fall liegt nach Einschätzung des Petitionsausschusses nicht vor, wenn ein Unternehmen zur Beratung oder für Serviceleistungen telefonisch lediglich über entgeltpflichtige Servicenummern erreichbar ist. Die Schaffung einer gesetzlichen Verpflichtung, außer über Sonderrufnummern auch über einen Festnetzanschluss bzw. eine 0800-er Rufnummer erreichbar zu sein, ist unter Abwägung aller beteiligter Interessen und Rechtsgüter nicht angemessen. Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss über die im Ersten Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes bereits vorgenommenen Verbesse-
6 rungen hinaus keine weiteren Änderungen im Sinne der Forderungen des Petenten in Aussicht zu stellen. Nach der dargestellten Sach- und Rechtslage empfiehlt der Petitionsausschuss daher im Ergebnis, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen des Petenten teilweise entsprochen worden ist.
Sehr geehrter Herr Bertram, Mit freundlichen Grüßen. Kersten Steinke
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss Die Vorsitzende Herrn Heinrich Bertram Winterfeldtstr. 24 10781 Berlin Berlin, 6. Juni 2016 Bezug: Ihre Eingabe vom 27. Oktober 2014; Pet 2-18-15-8271- 013372 Anlagen:
MehrFAQ: TKG-Novelle - Kostenfreie Warteschleifen
FAQ: TKG-Novelle - Kostenfreie Warteschleifen Am 10. Mai 2012 sind die Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten. Es bringt unter anderem Neuerungen hinsichtlich der Verwendung von
MehrWas Unternehmer bei der Nutzung von kostenpflichtigen Kundenservice-Rufnummern beachten sollten:
Was Unternehmer bei der Nutzung von kostenpflichtigen Kundenservice-Rufnummern beachten sollten: I. Die Entscheidung des EuGH II. Gesetzeslage Was ist unter Entgelt und Grundtarif zu verstehen? Folgen
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und beschlossen:
Michael Pohl Namensrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:
Susanne Schneider Kinderschutz Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.10.2012 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:
Pet 2-18-15-2120-021339 Arzneimittelwesen Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
MehrBereich. Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und beschlossen:
Pet 2-18-15-21260-013342 Qualitätssicherung im medizinischen Bereich Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
MehrBeschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/7671 24. 05. 94 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 12/6581 Entwurf
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/253 16. Wahlperiode 14. 12. 2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:
Pet 2-17-15-82710-054480 Krankengeld Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.03.2015 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:
Michael Weber Waffenrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2010 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:
Pet 1-18-09-70-013161 Allgemeines Wirtschaftsrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise
MehrSehr geehrte Frau Schicklang,
Deutscher Bundestag Petitionsausschiiss Die Vorsitzende Frau Kim Anja Schicklang Straßenäcker 9 71634 Ludwigsburg Berlin, 23. Juli 2013 Bezug: Ihre Eingabe vom 26. November 2006; Pet 1-16-06-211- 016752
MehrPetitionen im Deutschen Bundestag
Deutscher Bundestag Petitionen im Deutschen Bundestag Verfahren und Antrag 1 2 Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:
Pet 4-18-07-40327-007772 Namensrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2015 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
Mehrdes Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Bearbeitungsstand: 28.05.2018 12:00 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
MehrZu diesem Thema liegen,dem Petitionsausschuss eine auf der lnternetseite des
Pet 1-17-09-90214-01 8970 46562 Voerde (Niederrhein) Nelzzugang BeschlussemPfehluno Das Petitionsverfahren abzuschließen. Beqründunq Mit der Petition wird gefordert, Privathaushalten. grundsätzlich zu
Mehrzu Punkt 13 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016
Bundesrat Drucksache 720/1/16 07.12.16 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse G zu Punkt 13 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Vorblatt
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Vorblatt A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren
Bundesrat Drucksache 6/08 (Beschluss) 15.02.08 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren Der Bundesrat hat in seiner 841. Sitzung
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Bundesrat Drucksache 560/08 (Beschluss) 19.09.08 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19.
Mehrzu Punkt der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016
Bundesrat Drucksache 566/1/16 05.12.16 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse - AV - In - - R - zu Punkt der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Karin Binder und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/3403
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3604 16. Wahlperiode 29. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Karin Binder und der Fraktion
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:
Pet 1-18-06-2013-008480 Versorgung der Beamten Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.09.2015 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
MehrVerordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber
Bundesrat Drucksache 839/08 05.11.08 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - A - Wi Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld
MehrA. Problem Mit dem Gesetz soll die deutsche Wirtschaft im Kalenderjahr 2015 gefördert werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2903 18. Wahlperiode 15.10.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Haushaltsausschusses (8.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12134 18. Wahlperiode 26.04.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 18/11559 Entwurf
Mehran private Verbraucherinnen und Verbraucher. EuropäischesParlament,RatunddieEU-KommissionhabengroßeEinigkeit
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9656 16. Wahlperiode 19. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Cornelia Behm, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
MehrEuropäischeKommissionimgrenzüberschreitendenGeschäftsverkehrimmer wiederfällevonmarktversagenfestgestelltundindiepreisbildungeingegriffen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3197 17. Wahlperiode 06. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehrzu Punkt der 959. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
Bundesrat Drucksache 450/1/17 26.06.17 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AIS - Fz - In - Wi zu Punkt der 959. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Mehrdes Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 19/5579 19. Wahlperiode 07.11.2018 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mehrzum Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
26. Januar 2009 Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes BT Drucksache 16/10731 vom Oktober 2008 Verbraucherzentrale
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten einer Erhaltungssatzung
Bundesrat Drucksache 505/14 27.10.14 Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg Wo - R Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
Bundesrat Drucksache 562/08 (Beschluss) 19.09.08 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19.
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ des Bundesrates
Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/ 4602 19.01.76 Sachgebiet 82 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode 09. Januar 2012
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2159 17. Wahlperiode 09. Januar 2012 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches
Mehrzu Punkt... der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007
Bundesrat Drucksache 525/1/07 11.09.07 Empfehlungen der Ausschüsse AS - FJ - Fz - K - Wi zu Punkt der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten
MehrBeschlussempfehlung. Begründung
Pet 1-17-12-912-007394 16547 Birkenwerder Lärmschutz an Straßen Beschlussempfehlung Das Petitionsverfahren abzuschließen. Begründung Mit der Petition wird gefordert, die geltenden Grenzwerte des Lärmschutzes
MehrKOSTENLOSE WARTESCHLEIFE AKTUELLER SACHSTAND UND LÖSUNGSANGEBOTE DER TELEKOM
KOSTENLOSE WARTESCHLEIFE AKTUELLER SACHSTAND UND LÖSUNGSANGEBOTE DER TELEKOM DEFINITION VON WARTESCHLEIFEN Definition von n in 3 Nr. 30c TKG Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: Anruf wird entgegengenommen
MehrBeschlussempfehlung. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6082. des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 232 zu Petitionen
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6082 18. Wahlperiode 23.09.2015 Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 232 zu Petitionen Der Bundestag wolle beschließen, die in der
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten
Bundesrat Drucksache 67/17 27.01.17 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - AA - In Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem und Ziel Die Strafvorschrift des
Mehr26871 Papenburg Heilhilfsberufe. Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:
Patientenschutz e.v. Berlin LAG Nord Gerhard Kreuter 26871 Papenburg Heilhilfsberufe Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.09.2007 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen,
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7030 18. Wahlperiode 15.12.2015 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Agnieszka
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 16 / Wahlperiode
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 5040 18. 10. 2018 Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP Gesetz zur Änderung
Mehrdes Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet A. Problem
MehrBeschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/4309 10.02.93 Sachgebiet 420 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 12/3630
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
Bundesrat Drucksache 496/16 (Beschluss) 14.10.16 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
MehrDer Petitionsausschuss. Anwalt für Bürgeranliegen
Der Petitionsausschuss Anwalt für Bürgeranliegen 2 EIN GRUNDRECHT FÜR ALLE Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit schriftlichen Anträgen, Anregungen oder Beschwerden an
MehrSehr geehrter Herr Wiihelmi, Mit freundlichen Grüßen. Kersten Steinke
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss Die Vorsitzende OMNIBUS Büro Berlin Herrn Kurt Wilhelmi Haus der Demokratie Greifswalder Str. 4 10405 Berlin Berlin, 14. November 2016 Bezug: Ihre Eingabe vom 17.
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:
Pet 1-18-12-9214-002319 Verkehrsordnungswidrigkeiten Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.11.2015 abschließend beraten und beschlossen: 1. Die Petition a) der Bundesregierung dem Bundesministerium
MehrB. Lösung Um den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrollieren und einzudämmen zu können, soll mithilfe des vorliege
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1582 18. Wahlperiode 28.05.2014 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes A. Problem und Ziel Aufgrund der Ermittlungsergebnisse
Mehrdes Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2643 18. Wahlperiode 24.09.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrEntwurf einer Verordnung zur Änderung ÖLG-Kontrollstellen- Zulassungsverordnung
Bundesrat Drucksache 19/13 RFuss 09.01.13 Verordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen AV Entwurf einer Verordnung zur Änderung ÖLG-Kontrollstellen- Zulassungsverordnung A. Zielsetzung Bei Inkafttreten
MehrBeschlussempfehlung. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5234. des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 205 zu Petitionen
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5234 18. Wahlperiode 17.06.2015 Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 205 zu Petitionen Der Bundestag wolle beschließen, die in der
MehrNATIONALE UMSETZUNG DER
NATIONALE UMSETZUNG DER EU-VERBRAUCHERRECHTE- RICHTLINIE ("GRUNDTARIFTHEMATIK") GESETZLICHE VORGABEN ZUM "GRUNDTARIF" Regelung zum Grundtarif in der neuen Fassung von 312a BGB Abs. 5 Eine Vereinbarung,
MehrFünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung
Bundesrat Drucksache 89/09 23.01.09 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Wi Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung A. Problem und Ziel Mit der Änderung des
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5601 6. Wahlperiode 28.06.2016 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/318 7. Wahlperiode 01.03.2017 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz
Mehrdem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12949 18. Wahlperiode 28.06.2017 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Mit der durch
MehrStellungnahme des Digitale Gesellschaft e.v. zur Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt
Digitale Gesellschaft e. V. Singerstraße 109 10179 Berlin +49 30 97894230 info@digitalegesellschaft.de www.digitalegesellschaft.de @digiges Berlin, 23. September 2016 Stellungnahme des Digitale Gesellschaft
Mehrit-recht kanzlei münchen
von Mag. iur Christoph Engel E-Commerce in der Schweiz: Richtig Werben mit Preisen und Preisnachlässen Wer im Onlinehandel auch die Schweiz als Absatzmarkt für sich gewinnen möchte, wird dort natürlich
MehrVorbemerkung der Fragesteller InDeutschlandwurdenbereitsmehrals300000VerbraucherinnenundVerbraucherdurchdenKaufvonminderwertigenImmobilien
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7666 16. Wahlperiode 02. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Peter Hettlich, Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/4116 18. Wahlperiode 25.02.2015 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche,
MehrSo ändern Sie den Bayerischen Rundfunk
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/33 11.11.2008 Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes A) Problem Im Zehnten
MehrGesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften Hier: Legitimationsverfahren gemäß 66d Abs. 3 S. 1 und 66e Abs. 2 S.
Telekommunikation Verfügung Nr. 37/2007 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften Hier: Legitimationsverfahren gemäß 66d Abs. 3 S. 1 und 66e Abs. 2 S. 1 Artikel 3 des Gesetzes zur
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ der Bundesregierung
Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/ 2315 25.06. 74 Sachgebiet 2030 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kosten der Zwangsvollstreckung
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11002 18. Wahlperiode 25.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache
MehrRechtsfragen der Zulassung einer Petition als öffentliche Petition
Rechtsfragen der Zulassung einer Petition als öffentliche Petition 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtsfragen der Zulassung einer Petition als öffentliche Petition Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode
Deutscher Bundestag Drucksache 14/145 14. Wahlperiode 04. 12. 98 Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6)
Bundesrat Drucksache 234/17 22.03.17 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6) A. Problem und Ziel Das Übereinkommen der Vereinten
MehrWie schreibe ich ein Gesetz über die Akkreditierungsstelle einer Bank?
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12333 18. Wahlperiode 15.05.2017 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle A. Problem und
Mehr17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Deutscher Bundestag Ausschuss Drs.17/ 17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zu dem Gesetzentwurf
Mehrzu Punkt... der 877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010
Bundesrat Drucksache 679/1/10 12.11.10 Empfehlungen der Ausschüsse Fz zu Punkt.. der 877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010 Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) Der Finanzausschuss empfiehlt
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode 11-09-30 Beschlussempfehlung des Europaausschusses gemäß Artikel 17 Abs. 2 Satz 2 LV und 14 Abs. 1 Satz 2 GeschO Vereinbarung zwischen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem und Ziel Die Strafvorschrift des 103 des Strafgesetzbuches (StGB) (Beleidigung von
MehrDeutscher Bundestag. Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Drucksache 18/ Wahlperiode
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Drucksache 18/10266 09.11.2016 Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 375 zu Petitionen Der Bundestag wolle beschließen, die in
MehrSebastian Steineke. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/9698
REDE Z U P R O T O K O L L 22. SEPTEMBER 2016 TOP 30: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie
MehrDie Verschiebung des Anwendungszeitpunktes soll auch dafür genutzt werden, im Rahmen eines Pilotprojektes den Datenumfang zu überprüfen.
Bundesrat Drucksache 722/10 05.11.10 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz - Wi Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach 5b des Einkommensteuergesetzes
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/9346 19. Wahlperiode 11.04.2019 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10734 16. Wahlperiode 31. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes
MehrSehr geehrter Herr Kerst, Das P etitionsverfahien abzuschliej3en.
Deutscher Buudestag 1:]*titi r;ns*lissilhriss llirl V*r'sitzr.:nds Herrn oachim Kerst Alfred-Delp-Ring 50 9gOB7 Erfurt Berlin, B. Juni 2016 Bezug: Ihre Eingabevom '1.2. März 201.5: Pet 2-18-1,8-?75-018913
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften
Bundesrat Drucksache 394/14 (Beschluss) 10.10.14 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften Der Bundesrat hat in seiner 926.
MehrDie vom Europäischen Gerichtshof als mit dem Europarecht nicht vereinbar bezeichneten Vorschriften werden ersatzlos aufgehoben.
Bundesrat Drucksache 552/08 08.08.08 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft
MehrVorlage zur Kenntnisnahme
Drucksache 16/1515 10.06.2008 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Entschließung des Bundesrates zur Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland
Mehr^oderner Staat - Moderne Verwaltung
92000 ^oderner Staat - Moderne Verwaltung Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien w w w. staat-modern. de Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Kapitel 1 Allgemeines 13 1 Geltungsbereich 13 2 Gleichstellung
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Bundesrat Drucksache 539/05 22.06.05 Gesetzesantrag des Freistaates Bayern Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes A. Problem Im Rahmen der 56 ff StVollzG wird den Gefangenen ein
MehrAnrufeunterfalschenRufnummern,bishinzuvermeintlichenRufnummern der Bundesnetzagentur.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11629 17. Wahlperiode 26. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Kelber, Kerstin Tack, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel 8.6 (Informationszugang im Standortauswahlverfahren)
Geschäftsstelle Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß Standortauswahlgesetz Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel. (Informationszugang im Standortauswahlverfahren) Vorlage der
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mindestlohngesetzes
Bundesrat Drucksache xxx/17 xx.xx.17 Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mindestlohngesetzes A. Problem und Ziel Das Mindestlohngesetz (MiLoG) schreibt
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Bundesrat Drucksache 448/15 BRFuss 05.10.15 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - In Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes A. Problem und Ziel Durch das Gesetz zur Verbesserung
Mehrdes Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1966 25. 04. 2017 Antrag der Abg. Lars Partick Berg u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
MehrBsp.: 1. Ausgangsschreiben
Bsp.: 1. Ausgangsschreiben Betreff: Cxxx So erhalten Sie Ihrer Bestellung per E-Mail Sehr geehrter Herr Schreyner, vielen Dank für Ihre Nachricht. Da es sich um ein komplexes Thema handelt, haben wir mehrmals
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Bundesrat Drucksache 139/12 14.03.12 Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg AS Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
MehrGesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern. Vom 9. August 2003
Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern Vom 9. August 2003 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung
MehrAn das Bundeskanzleramt- Verfassungsdienst. Per Mail:
BALLHAUSPLATZ 2, A-1014 WIEN GZ BKA-817.444/0002-DSR/2014 TELEFON (+43 1) 53115/2527 FAX (+43 1) 53115/2702 E -MAIL DSRPOST@BKA.GV.AT DVR: 0000019 An das Bundeskanzleramt- Verfassungsdienst Per Mail: v@bka.gv.at
MehrRede des Herrn Staatsministers. im Plenum des Bundesrates. am 13. Mai zum Thema:
Der Bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Rede des Herrn Staatsministers im Plenum des Bundesrates am 13. Mai 2016 zum Thema: Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der
Mehrit-recht kanzlei münchen
von Daniel Huber Mobile Shopping - M-Commerce mit Recht? - Teil 3- Die Preisangabenverordnung und ihre Tücken Die Nichteinhaltung der Preisangabenverordnung hat bereits bei manchen Apps zu Wettbewerbsverstößen
Mehrzu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017
Bundesrat Drucksache 156/1/17 20.03.17 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AIS - AV - Fz zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen
Mehr