Bereich. Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bereich. Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und beschlossen:"

Transkript

1 Pet Qualitätssicherung im medizinischen Bereich Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte. Begründung Der Deutsche Bundestag möge die Einführung eines nationalen Registers für Behandlungen und Behandlungsfehler beschließen. Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen. Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt. Es gingen 187 Mitzeichnungen sowie 17 Diskussionsbeiträge ein. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar: Für eine qualifizierte Aufklärungs- und Präventionspolitik ist eine Registrierung aller medizinischen Behandlungen nach Aussage der Bundesregierung nicht erforderlich. Die vollständige Erfassung der in Deutschland erfolgten ambulanten und stationären medizinischen Behandlungen bietet keinen erkennbaren Mehrwert, bedeutete angesichts der etwa im Jahr 2013 allein in Krankenhäusern rund 19 Millionen behandelten Patientinnen und Patienten einen immensen Verwaltungsaufwand. Soweit ein Behandlungsfehlerregister gefordert wird, um eine nationale Strategie zur Vermeidung von Behandlungsfehlern zu ermöglichen, wies die Bundesregierung auf Folgendes hin: Informationen zu Häufigkeiten und Ursachen von Behandlungsfehlern sind wichtig, um richtige Maßnahmen zu ergreifen und so zu einer Sicherheits- und Fehlervermeidungskultur beizutragen. Insbesondere die Behandelnden müssen vorgefallene Behandlungsfehler und deren Ursachen erfahren, um aus diesen

2 Erfahrungen zu lernen. So tragen einrichtungsinterne und einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme dazu bei, Fehler zu erkennen und sie zukünftig zu vermeiden sowie ihre Ursachen zu analysieren und zukünftig abzustellen. Hier hat der Gesetzgeber mit verschiedenen Maßnahmen angesetzt, zuletzt mit Regelungen im Patientenrechtegesetz. Es ist nicht erkennbar, inwieweit ein nationales Behandlungsfehlerregister bzw. die Angaben genauer Zahlen von Behandlungsfehlern bzw. Behandlungsfehlervorwürfen darüber hinaus dazu beitragen können, künftige Behandlungsfehler zu vermeiden. Ungeachtet des Umsetzungsaufwands erscheint eine vollständige Erfassung von Behandlungsfehlern auch bei einer Meldepflicht der Betroffenen faktisch unmöglich. Informationen über mögliche Behandlungsfehler erhalten die Krankenkassen, Versicherungen, die Ärztekammern über ihre Gutachter- und Schlichtungsstellen sowie die Gerichte, die Arzthaftungsverfahren durchführen. Patientinnen und Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, wenden sich oftmals an mehrere dieser Stellen, d. h. landesunmittelbare und/oder bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts. Diese Daten werden getrennt erfasst und gesammelt, ohne dass es möglich wäre, Doppelungen und Überschneidungen zu erkennen. Darüber hinaus ist den Statistiken zu Gerichtsverfahren nicht zu entnehmen, ob bei einem Arzthaftungsverfahren tatsächlich ein Behandlungsfehler vorlag, da sie oftmals mit einem Vergleich zwischen den Parteien enden. Im Übrigen kommt es in vielen Fällen, in denen Patientinnen und Patienten Behandlungsfehler vermuten, nicht zu einer Klärung, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorlag. Im Übrigen weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin: Fehlerhaft behandelnde Ärztinnen und Ärzte können nach zivilrechtlichen, strafrechtlichen sowie berufsrechtlichen Vorschriften zur Verantwortung gezogen werden. Ärztliches Verhalten ist dann fehlerhaft, wenn Ärztinnen und Ärzte gegen den Stand der medizinischen Wissenschaft bezüglich Diagnose, Aufklärung, Therapie und nachfolgender Betreuung verstoßen. In diesen Fällen können zivilrechtliche Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche der Patienten gegen den Arzt oder den Krankenhausträger bestehen. Für die Beweislast im Rahmen der zivilgerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen einer Schlecht- bzw. Falschbehandlung durch die behandelnden Ärzte gilt die prozessuale Grundregel: Jede Partei trägt die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm. Der Patient muss grundsätzlich die fehlerhafte Behandlung, deren Ursächlichkeit für den geltend

3 gemachten Gesundheitsschaden und das Verschulden des Arztes darlegen und beweisen, was im Einzelfall schwierig sein mag. Die Rechtsprechung hat für den Bereich der Arzthaftung ein differenziertes Instrumentarium darlegungs- und beweisrechtlicher Sonderregelungen entwickelt, mit dem ein ausgewogenes Kräfteverhältnis in Haftpflichtprozessen sichergestellt wird. Bei einem sog. groben Behandlungsfehler nimmt die Rechtsprechung hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden des Patienten eine Beweislastumkehr zu seinen Gunsten an. Ein Behandlungsfehler ist grob, wenn ein medizinisches Fehlverhalten aus objektiver Sicht bei Anlegung des für den Behandelnden geltenden Ausbildungs- und Wissensmaßstabes nicht mehr verständlich erscheint, weil gegen gesicherte und bewährte medizinische Erkenntnisse und Erfahrungen verstoßen wurde und das dem Behandelnden schlechterdings nicht unterlaufen darf (Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes in MedR 2004, 561; BGHZ 159, 48, 54; BGHZ 144, 296). Davon ist im Allgemeinen bei elementaren Fehlern, wie etwa bei der Außerachtlassung von stets zu beachtenden diagnostischen und therapeutischen Grundregeln, auszugehen. Die abschließende Beurteilung der Frage, ob ein Behandlungsfehler tatsächlich grob im vorstehenden Sinne ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und ist im Streitfall regelmäßig dem Tatrichter vorbehalten (BGH VersR 1983, 729, 730). Auch im Zusammenhang mit der ärztlichen Dokumentationspflicht wurden Beweiserleichterungen zugunsten der Patientin oder des Patienten geschaffen. Dokumentationsmängel begründen beispielsweise zugunsten des Geschädigten die Vermutung, dass eine dokumentationspflichtige, aber nicht dokumentierte Maßnahme tatsächlich nicht erfolgt ist. Es obliegt dann dem Arzt, diese Vermutung zu entkräften. Darüber hinaus werden bereits an die Darlegungs- und Substantiierungspflichten des klagenden Patienten nur maßvolle Anforderungen gestellt, da ihm regelmäßig die genaue Einsicht in das Behandlungsgeschehen und das nötige Fachwissen zur Erfassung und Darstellung des Konfliktstoffes fehlen. Das Gericht ist deshalb in Arzthaftungsprozessen verpflichtet, einzelne Elemente von Amts wegen zu ermitteln. Durch diese patientenfreundliche Rechtsprechung hat sich die Rechtslage zugunsten der Patientinnen und Patienten erheblich verbessert. Der Petitionsausschuss weist im Übrigen hinsichtlich des o. g. "Patientenrechtegesetzes" auf Folgendes hin:

4 Patientenrechte waren bisher in einer Vielzahl von Vorschriften in verschiedenen Rechtsbereichen geregelt. Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" vom (Bundestags-Drucksache 17/10488 vom ) sollen die Rechte von Patientinnen und Patienten in der Bundesrepublik Deutschland erstmalig in einem einheitlichen Gesetz gebündelt werden. Transparenz und Rechtssicherheit sollen hergestellt und die tatsächliche Durchsetzung der Rechte von Patientinnen und Patienten verbessert werden. Das Gesetz sieht u. a. vor: - Kodifizierung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) - Förderung der Fehlervermeidungskultur - Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern - Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern - Stärkung der Patientenbeteiligung - Stärkung der Patienteninformation. Das Gesetz verankert das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Vertrag im BGB und kodifiziert wesentliche Rechte der Patienten, wie etwa das Recht auf umfassende und rechtzeitige Aufklärung oder das Einsichtsrecht in Behandlungsakten. Die Wahrung des Patientengeheimnisses und des verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts werden gewährleistet. Auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Rechte der Patienten verbessert. Ein wichtiges Anliegen ist insbesondere die Förderung einer Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung durch einen flächendeckenden Ausbau von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen. Die Krankenkassen sind zukünftig gehalten, ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen. Bisher war diese Unterstützung in das Ermessen der Leistungsträger gestellt. Ein entsprechender Anspruch auf Unterstützung besteht auch bei Pflegebedürftigen. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass im Gesetz weitergehende Beweiserleichterungen nicht enthalten sind. Insbesondere gilt das für die Überlegung, eine Beweislastumkehr hinsichtlich des Kausalitätsnachweises auch bei einfachen Behandlungsfehlern vorzunehmen. Dies würde nach Ansicht der Bundesregierung dazu führen, dass die Ursächlichkeit eines Behandlungsfehlers

5 auch in Fällen vermutet würde, in denen dies medizinisch gesehen unwahrscheinlich ist. Dies wäre ein sehr weitgehender Schritt, der letztlich dazu führen würde, dass Ärztinnen und Ärzte zum Teil auch für schicksalsbedingte Schäden haften müssten, was nicht zuletzt zu einem erheblichen Anstieg der Versicherungskosten und in der Folge auch der Behandlungskosten führen dürfte. Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.2012 1 Inhalt Ausgangslage Allgemeines zum Patientenrechtegesetz Änderungen

Mehr

Patientenrechte. von Gregor Bornes. gesundheitsladen köln e.v.

Patientenrechte. von Gregor Bornes. gesundheitsladen köln e.v. Patientenrechte von Gregor Bornes gesundheitsladen köln e.v. Vorschau Allgemeine Rechte der PatientInnen Was tun beim Verdacht auf Behandlungsfehler Aktuelle Diskussion zum Patientenrechtegesetz Diskussion

Mehr

--- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB)

--- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB) Meinhardt Congress GmbH 2. Süddeutsche Medizinrechtstage 17. und 18. Januar 2014 (Göppingen) --- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB) 17. Januar 2014 Überblick I. Einführung II. Pflichten

Mehr

Kurzvortrag: Der Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Arzthaftungsprozess. Referent: RA Mirko Becker Fachanwalt für Medizinrecht

Kurzvortrag: Der Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Arzthaftungsprozess. Referent: RA Mirko Becker Fachanwalt für Medizinrecht Kurzvortrag: Der Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Arzthaftungsprozess Referent: RA Mirko Becker Fachanwalt für Medizinrecht Es passiert immer wieder und seit Jahren mit steigender Tendenz:[ ] Exakte

Mehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und beschlossen:

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und beschlossen: Michael Pohl Namensrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Mehr

Verbraucherschutz im Gesundheitsbereich

Verbraucherschutz im Gesundheitsbereich Verbraucherschutz im Gesundheitsbereich Dr. Johann Brunkhorst Leiter der TK-Landesvertretung Schleswig-Holstein Bad Oldesloe, 2. März 2012 Behandlungsfehler - Daten und Fakten Techniker Krankenkasse (TK)

Mehr

Aus Fehlern lernen. Hinweise zum Patientenrechtgesetz. Ärztliche Organisationsfehler aus rechtlicher Sicht. 7. Februar 2013

Aus Fehlern lernen. Hinweise zum Patientenrechtgesetz. Ärztliche Organisationsfehler aus rechtlicher Sicht. 7. Februar 2013 Aus Fehlern lernen. Hinweise zum Patientenrechtgesetz Ärztliche Organisationsfehler aus rechtlicher Sicht 7. Februar 2013 Patientenrechtegesetz 2004 Patientenbeauftragter bestellt 2011: 2012: Referentenentwurf,

Mehr

Workshop F/L: Patientenrechte auf der sicheren Seite mit QEP

Workshop F/L: Patientenrechte auf der sicheren Seite mit QEP 7. QEP-Aktuell Workshop F/L: Patientenrechte auf der sicheren Seite mit QEP Moderation: Ulrike Schmitt, KBV und Dr. Birgit Kannenberg-Otremba, onkologische Praxis Oldenburg (nur WS L) QEP KBV Seite 1 Agenda

Mehr

Fachgespräch: Von Betroffenen zu Beteiligten PatientInnen stärken und beteiligen

Fachgespräch: Von Betroffenen zu Beteiligten PatientInnen stärken und beteiligen Fachgespräch: Von Betroffenen zu Beteiligten PatientInnen stärken und beteiligen Berlin, 22.02.2016 1 Patientenrechtegesetz seit dem 26.02.2013 13. Deutscher Medizinrechtstag 14.09.2012 Was hat sich seit

Mehr

L A R S L A N I U S R e c h t s a n w a l t F a c h a n w a l t f ü r M e d i z i n r e c h t

L A R S L A N I U S R e c h t s a n w a l t F a c h a n w a l t f ü r M e d i z i n r e c h t L A R S L A N I U S R e c h t s a n w a l t F a c h a n w a l t f ü r M e d i z i n r e c h t Patientenrechtegesetz Der Bundesrat hat am 01.02.2013 dem Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen

Mehr

Ihre Rechte als Patient/in. Aufgeklärte Patienten Hilfe bei Behandlungsfehlern. KKF-Verlag

Ihre Rechte als Patient/in. Aufgeklärte Patienten Hilfe bei Behandlungsfehlern. KKF-Verlag Ihre Rechte als Patient/in Aufgeklärte Patienten Hilfe bei Behandlungsfehlern Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, welche Rechte haben Sie als Patient/in? Im Laufe Ihres Lebens begeben

Mehr

Aktuelle Gesundheitspolitik aus Sicht des DVE. Zwei Themenschwerpunkte:

Aktuelle Gesundheitspolitik aus Sicht des DVE. Zwei Themenschwerpunkte: Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.v. (DVE) Aktuelle Gesundheitspolitik aus Sicht des DVE Zwei Themenschwerpunkte: 1. Patientenrechtegesetz 2. Bundestagswahlen 1 Deutscher Verband der Ergotherapeuten

Mehr

Die neuen Regelungen des Patientenrechtsgesetzes

Die neuen Regelungen des Patientenrechtsgesetzes Die neuen Regelungen des Patientenrechtsgesetzes Rechte der Patienten gegenüber Ärzten und anderen Leistungserbringern Unterstützung tzung für Versicherte durch die GKV Kerstin Keding-Bärschneider vdek-landesvertretung

Mehr

Dokumentationspflichten aus haftungsrechtlicher Sicht

Dokumentationspflichten aus haftungsrechtlicher Sicht Dokumentationspflichten aus haftungsrechtlicher Sicht Timm Laue-Ogal Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Seminarstraße 13/14, 49074 Osnabrück www.anwaeltehaus.net Rechtsgrundlagen

Mehr

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Juristische Aspekte Johannes Schopohl 9. Landespsychotherapeutentag Berlin Berlin, 9. März 2013 Überblick 1. Juristischer Hintergrund von

Mehr

Herzlich Willkommen! Patientenrechte. Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten

Herzlich Willkommen! Patientenrechte. Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten Herzlich Willkommen! Patientenrechte Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten AOK-Bezirksdirektion Ludwigsburg-Rems-Murr Ralf Lackner / CC Besondere Leistungen 03.07.2017 / Ludwigsburg Agenda 1

Mehr

Sehr geehrter Herr Bertram, Mit freundlichen Grüßen. Kersten Steinke

Sehr geehrter Herr Bertram, Mit freundlichen Grüßen. Kersten Steinke Deutscher Bundestag Petitionsausschuss Die Vorsitzende Herrn Heinrich Bertram Winterfeldtstr. 24 10781 Berlin Berlin, 6. Juni 2016 Bezug: Ihre Eingabe vom 27. Oktober 2014; Pet 2-18-15-8271- 013372 Anlagen:

Mehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen: Pet 2-17-15-82710-054480 Krankengeld Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.03.2015 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen

Mehr

Das neue Patientenrechtegesetz

Das neue Patientenrechtegesetz Das neue Patientenrechtegesetz Veranstaltung der Kreisstelle Essen am 14. November 2013 im Alfried Krupp Krankenhaus D. Schulenburg Ausgangslage Patientenrechte sind in einer Vielzahl von Vorschriften

Mehr

Patientenrechtegesetz Mehr Transparenz und Schutz für den Patienten?

Patientenrechtegesetz Mehr Transparenz und Schutz für den Patienten? Tag der Patientensicherheit Niels-Stensen-Kliniken 02.11.2012 Patientenrechtegesetz Mehr Transparenz und Schutz für den Patienten? Johannes Jaklin Fachanwalt für Medizinrecht Ecclesia Gruppe Detmold 1

Mehr

Grober Behandlungsfehler und Kausalitätsvermutung

Grober Behandlungsfehler und Kausalitätsvermutung Jenny Sträter Grober Behandlungsfehler und Kausalitätsvermutung Beweislastumkehr ohne medizinwissenschaftliche Basis? Nomos Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 11 B. Problemstellung anhand von Beispielsfällen

Mehr

ARZT UND RECHT ZAHNARZT UND PATIENT. Allgemeines zur Haftung

ARZT UND RECHT ZAHNARZT UND PATIENT. Allgemeines zur Haftung ARZT UND RECHT ZAHNARZT UND PATIENT Allgemeines zur Haftung Die Rechtsfragen auf dem Gebiet der Medizin- bzw. Arzthaftung haben in den letzten Jahren dramatisch an Bedeutung gewonnen. Die Zahl der Arzthaftungsprozesse

Mehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen: Pet 2-18-15-2120-021339 Arzneimittelwesen Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

Mehr

Das Patientenrechtegesetz, 630a 630h BGB

Das Patientenrechtegesetz, 630a 630h BGB Das Patientenrechtegesetz, Status quo vadis? 630a 630h BGB A. Ziele und Intentionen der Gesetzgebung Ausgangspunkt: Leitbild des mündigen Patienten (Eigenverantwortung; Selbstbestimmung) Transparenz Schaffung

Mehr

Dr. Peter Thurn, Vorsitzender Richter am OLG. Das neue Patientenrechtegesetz die Sicht des Richters. Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Dr. Peter Thurn, Vorsitzender Richter am OLG. Das neue Patientenrechtegesetz die Sicht des Richters. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Das neue Patientenrechtegesetz die Sicht des Richters Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Thema ist das neue Patientenrechtegesetz aus Sicht eines Richters. Was kennzeichnet die Sichtweise eines

Mehr

Dokumentationspflichten nach dem Patientenrechtegesetz. RA Prof. Dr. M. Spaetgens FA für Medizin,- Arbeits- und Handels- und Gesellschaftsrecht

Dokumentationspflichten nach dem Patientenrechtegesetz. RA Prof. Dr. M. Spaetgens FA für Medizin,- Arbeits- und Handels- und Gesellschaftsrecht Dokumentationspflichten nach dem Patientenrechtegesetz Inhalt: Rechtsgrundlagen MBO Ärzte Patientenrechtegesetz Abrechnungsbestimmungen Rechtsfolgen unterlassener bzw. unzureichender Dokumentation Beweiswert

Mehr

Patientenrechtegesetz -

Patientenrechtegesetz - Psychotherapeutenkammer Hessen Patientenrechtegesetz - Berufsordnung Referent: Johann Rautschka-Rücker Gliederung Vortrag o Patientenrechtegesetz o Zusammenhang mit der Berufsordnung o Behandlungsverhältnis

Mehr

Welche Bedeutung hat das Patientenrechtegesetz für die Pflege?

Welche Bedeutung hat das Patientenrechtegesetz für die Pflege? Welche Bedeutung hat das Patientenrechtegesetz für die Pflege? Dr. Alexandra Jorzig Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Mediatorin im Gesundheitswesen I. Anwendbarkeit der 630 a ff. BGB auf die

Mehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen: Heinrich Schwarz Behörden und Verwaltungsverfahren Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise

Mehr

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten 1 Entstehungsgeschichte/Hintergrund Erste Regelungsansätze im Rahmen der Vorarbeiten zur Schuldrechtsreform (ab 1981) Im Jahr 2002 Patientencharta

Mehr

Das neue Patientenrechtegesetz. Regine Vedder

Das neue Patientenrechtegesetz. Regine Vedder Das neue Patientenrechtegesetz Regine Vedder Ein Wort vorher Das am 26.02.2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz soll dazu beitragen, dass ein wirkungsvoller Wettbewerb im Gesundheitssystem stattfindet,

Mehr

Informationsbroschüre gibt Überblick über die wichtigen Regelungen: Mehr Transparenz über Patientenre

Informationsbroschüre gibt Überblick über die wichtigen Regelungen: Mehr Transparenz über Patientenre Informationsbroschüre gibt Überblick über die wichtigen Regelungen Mehr Transparenz über Patientenrechte in Deutschland Berlin (26. Juni 2013) - Drei Monate nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes

Mehr

Inhaltsverzeichnis. c) Gesetzliches Schuldverhältnis auf öffentlichrechtlicher

Inhaltsverzeichnis. c) Gesetzliches Schuldverhältnis auf öffentlichrechtlicher Inhaltsverzeichnis Teil 1: Einleitung... 17 A. Problemstellung... 17 B. Aufbau der Arbeit... 19 Teil 2: Vertragliche Arzthaftung... 21 A. Zu den Besonderheiten der vertraglichen Beziehung zwischen Arzt

Mehr

Begutachtung im Arzthaftungsprozess nach Einführung des Patientenrechtegesetzes. Referent: VorsRiOLG a. D. R. Rosenberger, Köln

Begutachtung im Arzthaftungsprozess nach Einführung des Patientenrechtegesetzes. Referent: VorsRiOLG a. D. R. Rosenberger, Köln Begutachtung im Arzthaftungsprozess nach Einführung des Patientenrechtegesetzes Referent: VorsRiOLG a. D. R. Rosenberger, Köln 1 Übersicht 2 Einführung AWMF- Leitlinie der DGNB Allg. Grundlagen der medizinischen

Mehr

Bindungswirkung von Leitlinien und ihre haftungsrechtliche Bedeutung

Bindungswirkung von Leitlinien und ihre haftungsrechtliche Bedeutung Bindungswirkung von Leitlinien und ihre haftungsrechtliche Bedeutung 3. Saarländischer Medizinrechtstag 17.09.2016 Rechtsanwalt Sven Lichtschlag-Traut Fachanwalt für Medizinrecht Kanzlei Heimes & Müller

Mehr

PatientInnen stärken Plädoyer für mehr Patientenrechte

PatientInnen stärken Plädoyer für mehr Patientenrechte PatientInnen stärken Plädoyer für mehr Patientenrechte Fachgespräch am 29.11.2010 BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Inhalt I. Gewährleistung der Patientenautonomie II. Haftung für Behandlungsfehler 1. derzeitige Rechtslage

Mehr

Beschwerde Bitte sorgfältig in Druckschrift ausfüllen und zurücksenden.

Beschwerde Bitte sorgfältig in Druckschrift ausfüllen und zurücksenden. Beschwerde Bitte sorgfältig in Druckschrift ausfüllen und zurücksenden. I. Persönliche Angaben 1. zum Patienten, dessen Beschwerde überprüft werden soll: Name (Geburtsname): Vorname: Geburtsdatum: ggf.

Mehr

Patientenrechtegesetz

Patientenrechtegesetz Patientenrechtegesetz RAin Dr. Sylvia Ruge Fachanwältin für Medizinrecht Justiziarin der PTK Berlin 1 Behandlungsvertrag 630 a BGB Behandler schuldet grundsätzlich Behandlung, die den allgemeinen fachlichen

Mehr

Patientenrechtegesetz Auswirkungen auf den klinischen Alltag

Patientenrechtegesetz Auswirkungen auf den klinischen Alltag Patientenrechtegesetz Auswirkungen auf den klinischen Alltag Johannes Jaklin Fachanwalt für Medizinrecht Ecclesia Gruppe Detmold 1 2 Gesetzgebung ECCLESIA Gruppe Inkrafttreten: 26.02.2013 3 Behandlungsvertrag

Mehr

Die nachfolgenden Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind kursiv gedruckt. 630 a BGB: Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag

Die nachfolgenden Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind kursiv gedruckt. 630 a BGB: Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag Neues Patientenrechtegesetz Am 26. Februar 2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten in Kraft getreten. (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 9) Die Bundesregierung

Mehr

Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS08 Teil 12. Teil 12

Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS08 Teil 12. Teil 12 Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS08 Teil 12 Teil 12 XII. Der Behandlungsvertrag Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS08 Teil 12 Der Behandlungsvertrag Sonderfall des

Mehr

Haftungsrechtliche Implikationen bei der Anwendung von AMTS- Software

Haftungsrechtliche Implikationen bei der Anwendung von AMTS- Software Haftungsrechtliche Implikatinen bei der Anwendung vn AMTS- Sftware - Helge Reichert - Helge Reichert, MD, LL.M. 7/5/2014 1 Zur Persn Arzt (Allgemeinpraxis), Ntarzt Medizininfrmatiker Prduktmanagement für

Mehr

Gliederung Vortrag Patientenrechte: 1. Recht auf Aufklärung

Gliederung Vortrag Patientenrechte: 1. Recht auf Aufklärung Gliederung Vortrag Patientenrechte: 1. Recht auf Aufklärung 2. Freie Arztwahl 3. Freie Krankenhauswahl 4. Recht auf Zweitmeinung und Arztwechsel 5. Recht auf Behandlungsdokumentation 1 6. Recht auf Einsicht

Mehr

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) 9.

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) 9. Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) 9. März 2012 Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.v. begrüßt die Absicht,

Mehr

Voll beherrschbarer Gefahrenbereich ( 630 h Abs. 1 BGB)

Voll beherrschbarer Gefahrenbereich ( 630 h Abs. 1 BGB) vom 13. 14. Oktober 2017 in Berlin Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht Voll beherrschbarer Gefahrenbereich ( 630 h Abs. 1 BGB) Rechtsanwalt Wolfdietrich Prelinger Berlin 17. Herbsttagung Medizinrecht der Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Rettungsdienst Dokumentation Wie baue ich ein Netz? 13. Stuttgarter Intensivkongress

Rettungsdienst Dokumentation Wie baue ich ein Netz? 13. Stuttgarter Intensivkongress Rettungsdienst Dokumentation Wie baue ich ein Netz? 13. Stuttgarter Intensivkongress Mit wem Sie es zu tun haben Jan Gregor Steenberg, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Bundesärztekammer stellt Behandlungsfehlerstatistik 2011 vor: Patienten brauchen im Schadensfall ärztl

Bundesärztekammer stellt Behandlungsfehlerstatistik 2011 vor: Patienten brauchen im Schadensfall ärztl Bundesärztekammer stellt Behandlungsfehlerstatistik 2011 vor: Patienten brauchen im Schadensfall ärztl Bundesärztekammer stellt Behandlungsfehlerstatistik 2011 vor Patienten brauchen im Schadensfall ärztliche

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Auszug)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Auszug) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Auszug) Stand 26.02.2013 KZVB-Vertragsmappe A I/2 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Auszug - in der Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und

Mehr

Wer haftet für den Keim?

Wer haftet für den Keim? Wer haftet für den Keim? Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, Master of Laws (England) www.grafpartner.com Folien zum Download auf www.grafpartner.com Der Anwalt für Arztrecht Arzt schuldet dem Patienten:

Mehr

Patientenrechte aus ethischem Gesichtspunkt

Patientenrechte aus ethischem Gesichtspunkt 6. Plattform Gesundheit des IKK e.v. Patienten (ohne) Rechte? Patientenrechte aus ethischem Gesichtspunkt PD Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v., Göttingen Patienten (ohne) Rechte?

Mehr

Gemeinsames Statement der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Gemeinsames Statement der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Gemeinsames Statement der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz)

Mehr

Ärztlicher Behandlungsfehler?

Ärztlicher Behandlungsfehler? SERVICE & BERATUNG Ärztlicher Behandlungsfehler? Auf die hkk können Sie sich verlassen! Wir sind für Sie da Sie vermuten, dass Ihnen aus Versäumnissen oder Fehlern in einer ärztlichen Behandlung gesundheitlicher

Mehr

Auswirkungen des Patientenrechtegesetzes auf die Rechte der Opfer von Behandlungsfehlern

Auswirkungen des Patientenrechtegesetzes auf die Rechte der Opfer von Behandlungsfehlern Deutscher Bundestag Drucksache 18/10022 18. Wahlperiode 14.10.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Dr. Franziska Brantner,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 87/10 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. Juni 2011 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

Stellungnahme des IKK e. V. zum Entwurf eines. Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

Stellungnahme des IKK e. V. zum Entwurf eines. Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten Stellungnahme des IKK e. V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) Stand 15.10.2012 IKK e. V. Hegelplatz 1 10117 Berlin 030/202491-0

Mehr

Marburger Schriften zum Gesundheitswesen. 630f BGB die Dokumentation der Behandlung

Marburger Schriften zum Gesundheitswesen. 630f BGB die Dokumentation der Behandlung Marburger Schriften zum Gesundheitswesen 25 Frederik Fiekas 630f BGB die Dokumentation der Behandlung Eine rechtsdogmatische Einordnung der Dokumentationspflicht des Behandelnden nach Inkrafttreten des

Mehr

Patientenrechtegesetz in Kraft getreten

Patientenrechtegesetz in Kraft getreten Patientenrechtegesetz in Kraft getreten Ass. jur. Stephanie Tessmer Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg Stuttgart, 26.03.2013 Ende Februar 2013 ist das sogenannte Patientenrechtegesetz in Kraft

Mehr

Stand: Erläuterungen

Stand: Erläuterungen (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte - MBO-Ä Ergänzende Information zum Beschluss V-01 des 118. DÄT 2015 in Frankfurt a. M. Synopse mit Erläuterungen Bisheriger Wortlaut

Mehr

Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler: Warum sollte ich aktiv werden und wer unterstützt mich?

Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler: Warum sollte ich aktiv werden und wer unterstützt mich? Wie in jedem Bereich des Lebens können in der medizinischen Versorgung Fehler passieren. In Deutschland wird etwa jeder vierte geprüfte Verdacht auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler bestätigt, oft

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. September in dem selbständigen Beweisverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. September in dem selbständigen Beweisverfahren BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 12/13 BESCHLUSS vom 24. September 2013 in dem selbständigen Beweisverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja ja ja ZPO 485 Abs. 2 Ein rechtliches Interesse an einer vorprozessualen

Mehr

Der Schutz von Patientenrechten durch verfahrensmäßige und institutionelle Vorkehrungen sowie den Erlass einer Charta der Patientenrechte

Der Schutz von Patientenrechten durch verfahrensmäßige und institutionelle Vorkehrungen sowie den Erlass einer Charta der Patientenrechte Jörg Gstöttner Der Schutz von Patientenrechten durch verfahrensmäßige und institutionelle Vorkehrungen sowie den Erlass einer Charta der Patientenrechte PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

Mehr

Patientenrechte in Deutschland

Patientenrechte in Deutschland Seite 1 von 8 Patientenrechte in Deutschland Die Bundesregierung hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung vom 26. Oktober 2009 verpflichtet, die Rechte von Patientinnen und Patienten in einem eigenen Gesetz

Mehr

Meinungen zu Patientenrechten

Meinungen zu Patientenrechten Meinungen zu Patientenrechten Datenbasis: 1.001 Befragte ab 18 Jahre Erhebungszeitraum: 18. bis 21. Februar 2013 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAK-Gesundheit Die große

Mehr

Rede des Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Herrn Wolfgang Zöller, MdB

Rede des Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Herrn Wolfgang Zöller, MdB Rede des Patientenbeauftragten der Bundesregierung Herrn Wolfgang Zöller, MdB Parlamentarischer Abend der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Eigenverantwortung setzt Transparenz im Gesundheitswesen

Mehr

Meinungen zu Patientenrechten

Meinungen zu Patientenrechten Meinungen zu Patientenrechten Datenbasis: 1.001 Befragte ab 18 Jahre Erhebungszeitraum: 18. bis 21. Februar 2013 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAK-Gesundheit Grafik: DAK-Gesundheit

Mehr

Sozialrecht versus Haftungsrecht

Sozialrecht versus Haftungsrecht Sozialrecht versus Haftungsrecht Eine haftungsrechtliche Herausforderung für das Gesundheitswesen von Prof. Dr. Volker Großkopf Kath. Hochschule NRW (Köln) Themenübersicht Entwicklungen im Gesundheitswesen

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 31 Behandlungsvertrag

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 31 Behandlungsvertrag Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 31 Behandlungsvertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute?

Mehr

630a BGB Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag

630a BGB Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag 630a BGB Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag Etwas anderes vereinbaren Wer vm Standard abweicht muss dkumentieren: Flie 1 Aufklärung über Standard und abweichende Behandlungsmethde Standard

Mehr

Patientenrechtegesetz in Kraft getreten

Patientenrechtegesetz in Kraft getreten Patientenrechtegesetz in Kraft getreten Ass. jur. Stephanie Tessmer Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg Stuttgart, 26.03.2013 Ende Februar 2013 ist das sogenannte Patientenrechtegesetz in Kraft

Mehr

Patientenrechtegesetz: Auswirkungen auf Anträge und Berichte u.a. an den MDK

Patientenrechtegesetz: Auswirkungen auf Anträge und Berichte u.a. an den MDK Patientenrechtegesetz: Auswirkungen auf Anträge und Berichte u.a. an den MDK Stefan Klingberg, Klaus Hesse Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Fragen des Veranstalters Müssten

Mehr

» Die Aufgabe erhält lebendig. «

» Die Aufgabe erhält lebendig. « 1 BGH, Beschluss vom 22. 12. 2015 VI ZR 67/15 Der Standard gibt Auskunft darüber, welches Verhalten von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt in der konkreten Behandlungssituation aus der berufsfachlichen

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses Anlage Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma (Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 144/10 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 13. September 2011 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

Patientenrechtegesetz Die Perspektive der Betroffenen

Patientenrechtegesetz Die Perspektive der Betroffenen Patientenrechtegesetz Die Perspektive der Betroffenen BPtK-Workshop: Patientenrechtegesetz: Auswirkungen für die Praxis, 27.09. 2012 12.10.2012 BApK / Beate Lisofsky 1 Übersicht 1. Wer wir sind - Selbsthilfe

Mehr

Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK

Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK Was ist ein Behandlungsfehler? Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, die

Mehr

Umfang der zahn-/ärztlichen Dokumentationspflicht

Umfang der zahn-/ärztlichen Dokumentationspflicht Umfang der zahn-/ärztlichen Dokumentationspflicht 1. Standesrechtliche Regelungen Ärzte / Zahnärzte sind standes- bzw. berufsrechtlich verpflichtet, die Behandlungen ihrer Patienten zu dokumentieren. Es

Mehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN - Drucksache 10l1703 -

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN - Drucksache 10l1703 - Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode Drucksache 10/1 751 16.07.84 Sachgebiet 404 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN - Drucksache

Mehr

Patientenrechtegesetz Der Bundesrat hat am das Patientenrechtegesetz gebilligt, das nun nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in

Patientenrechtegesetz Der Bundesrat hat am das Patientenrechtegesetz gebilligt, das nun nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Patientenrechtegesetz Der Bundesrat hat am 01.02.2013 das Patientenrechtegesetz gebilligt, das nun nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten wird (voraussichtlich März 2013). Durch das

Mehr

Stellungnahme. zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten. Drucksache 17/10488

Stellungnahme. zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten. Drucksache 17/10488 Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten Drucksache 17/10488 anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen

Mehr

Medizinischer Dienst stellt Begutachtungsstatistik 2013 vor

Medizinischer Dienst stellt Begutachtungsstatistik 2013 vor Behandlungsfehler Medizinischer Dienst stellt Begutachtungsstatistik 2013 vor Berlin (6. Mai 2014) - Rund 14.600mal haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) im Jahr 2013 ein Gutachten

Mehr

Stellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Stellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Vorschlag einer Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels (COM(2017) 637 final) Gesamtverband der

Mehr

Die rechtliche Verbindlichkeit der EDV-Dokumentation

Die rechtliche Verbindlichkeit der EDV-Dokumentation Die rechtliche Verbindlichkeit der EDV-Dokumentation Vortrag anlässlich des Interdisziplinären WundCongresses 2012 Referent: Rechtsanwalt Dirk M. Rothstein, Köln Köln, 22.11.2012 www.kanzleirothstein.de

Mehr

Jo Shibata Gesundheitsamt Köln Substitutionsambulanz Neumarkt

Jo Shibata Gesundheitsamt Köln Substitutionsambulanz Neumarkt Jo Shibata jo.shibata@stadt-koeln.de Gesundheitsamt Köln Substitutionsambulanz Neumarkt 1991BGH Urteil (gegen die Auffassung der BÄK) 1992 Einführung der Substitutionsbehandlung in die BtmVV Ärztlich -

Mehr

Lernziele. Begriff des Kunstfehlers. Vorlesung Patientensicherheit und Risikomanagement. Patientensicherheit und Risikomanagement

Lernziele. Begriff des Kunstfehlers. Vorlesung Patientensicherheit und Risikomanagement. Patientensicherheit und Risikomanagement Vorlesung Patientensicherheit und Risikomanagement WS 2014/2015 M. Schrappe Vorlesungsfolien download ca. 1 Woche vor der Vorlesung unter matthias.schrappe.com Patientensicherheit und Risikomanagement

Mehr

Behandlungsverträge mit separaten AVB. Ina Haag, Andrea Hauser, Ingo Schliephorst, Kristina Schwarz

Behandlungsverträge mit separaten AVB. Ina Haag, Andrea Hauser, Ingo Schliephorst, Kristina Schwarz I Behandlungsverträge mit separaten AVB Ina Haag, Andrea Hauser, Ingo Schliephorst, Kristina Schwarz 1 2 I. Behandlungsverträge mit separaten AVB 1. Behandlungsvertrag über stationäre Krankenhausleistungen

Mehr

Informationsblatt für Verbraucher

Informationsblatt für Verbraucher Informationsblatt für Verbraucher nach Maßgabe des 312a BGB, Art 246 EGBGB, 246a EGBGB i.v.m. der DL-InfoV Ihre Vertragspartner: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 196/500/122 Die 1 sind Mitglieder

Mehr

Schlichtungsantrag. Abs. An die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3 D Hannover

Schlichtungsantrag. Abs. An die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3 D Hannover Abs. An die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen Hans-Böckler-Allee 3 D-30173 Hannover Nachname: Vorname: Straße: Postleitzahl, Ort: Name und Anschrift des Antragsgegners: Schlichtungsantrag Sachverhaltsdarstellung:

Mehr

Das Patientenrechtegesetz

Das Patientenrechtegesetz Das Patientenrechtegesetz Teil 1: Behandlungsvertrag und Berufshaftpflichtversicherung Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 29. November 2012 den Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der

Mehr

Sehr geehrte Frau Schicklang,

Sehr geehrte Frau Schicklang, Deutscher Bundestag Petitionsausschiiss Die Vorsitzende Frau Kim Anja Schicklang Straßenäcker 9 71634 Ludwigsburg Berlin, 23. Juli 2013 Bezug: Ihre Eingabe vom 26. November 2006; Pet 1-16-06-211- 016752

Mehr

Informationen zum Thema Elektronische Patientenakte (EPA)

Informationen zum Thema Elektronische Patientenakte (EPA) Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Elektronische Patientenakte (EPA) Röntgenbilder, Ultraschallaufnahmen, Laborbefunde, Untersuchungsberichte alles über eine Karte? Was heute noch häufig

Mehr

14. Frühjahrstagung. 04. 05. April 2014 Freiburg. Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht

14. Frühjahrstagung. 04. 05. April 2014 Freiburg. Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht 14. Frühjahrstagung 04. 05. April 2014 Freiburg Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht Rechtsanwalt am BGH Dr. Siegfried Mennemeyer, Karlsruhe 14. Frühjahrstagung

Mehr

18. Frühjahrstagung. vom 20. bis 21. April 2018 in Nürnberg. Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht

18. Frühjahrstagung. vom 20. bis 21. April 2018 in Nürnberg. Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht 18. Frühjahrstagung vom 20. bis 21. April 2018 in Nürnberg Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht Die Rechtsprechung des BGH zur Haftung der Durchgangsärzte Rechtsanwalt Jörg Holzmeier Essen Die Rechtsprechung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 29. Juli 2004. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 29. Juli 2004. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF III ZB 71/03 BESCHLUSS vom 29. Juli 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja BRAGO 34 Abs. 2 Eine Verwertung beigezogener Akten oder Urkunden als Beweis setzt

Mehr

Patientenrechtegesetz. Dr. med. Dietrich Tamm, Medizin-Controlling, Gemeinschaftsklinikum Kemperhof Koblenz St. Elisabeth Mayen

Patientenrechtegesetz. Dr. med. Dietrich Tamm, Medizin-Controlling, Gemeinschaftsklinikum Kemperhof Koblenz St. Elisabeth Mayen Dr. med. Dietrich Tamm, Medizin-Controlling, Gemeinschaftsklinikum Kemperhof Koblenz St. Elisabeth Mayen Dazu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger: Die Neuregelungen sorgen

Mehr

Behandlungsfehlermanagement der AOK Schleswig-Holstein. Das AOK SH-Institut Medizinschaden

Behandlungsfehlermanagement der AOK Schleswig-Holstein. Das AOK SH-Institut Medizinschaden Behandlungsfehlermanagement der AOK Schleswig-Holstein Das AOK SH-Institut Medizinschaden Priv.-Doz. Dr. med. habil. Holger Thomsen Leiter des AOK-Institut Medizinschaden Folie 1 66 Sozialgesetzbuch (SGB

Mehr

Krankenhaus-Hygiene Über das Richtige berichten - Anforderungen an die Datenerfassung und das Reporting

Krankenhaus-Hygiene Über das Richtige berichten - Anforderungen an die Datenerfassung und das Reporting Krankenhaus-Hygiene Über das Richtige berichten - Anforderungen an die Datenerfassung und das Reporting Ingo Pfenning Stationäre Versorgung Techniker Krankenkasse Vortrag am 15.Mai 2012 in Berlin Hygienesymposium

Mehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen: Pet 4-18-07-40327-007772 Namensrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2015 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Befunderhebungsmangel. Vera von Pentz Richterin am Bundesgerichtshof VI. Zivilsenat

Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Befunderhebungsmangel. Vera von Pentz Richterin am Bundesgerichtshof VI. Zivilsenat Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Befunderhebungsmangel Vera von Pentz Richterin am Bundesgerichtshof VI. Zivilsenat Gliederung I. Bedeutung II. Rechtsfolgen III.Abgrenzung vom Diagnoseirrtum und Fehler

Mehr