Bauen in Radolfzell. Info-Broschüre Einzelbaugrundstück. Stadterweiterung Nord - 2. Bauabschnitt Nord, 1. Erschließungsabschnitt

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1 Bauen in Radolfzell Info-Broschüre Einzelbaugrundstück Stadterweiterung Nord - 2. Bauabschnitt Nord, 1. Erschließungsabschnitt

2 Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. 2. Auflage Impressum: Stadt Radolfzell Dezernat I Abteilung Liegenschaften Poststraße Radolfzell am Bodensee Titelbild: designed by Macrovector - Freepik.com Icons: made by Freepik from Vektoren: designed by Freepik from

3 Um welches Baugebiet und um welche Baugrundstücke handelt es sich? Stadterweiterung Nord: Auf Grundlage eines Rahmenplanes wurde bereits der nordöstliche Teil der "Stadterweiterung Nord" entwickelt. Dieser Bereich ist bereits vollständig bebaut. Nun wird der nordwestliche Teil des Baugebietes weiterentwickelt (siehe Abbildung 1). Auf diesem Gebiet mit ca. 7 ha soll Wohnraum für etwa 700 neue Einwohner entstehen. Im Bebauungsplan sind verschiedene Wohnformen vorgesehen. Der überwiegende Anteil der Fläche wird mit ca. 70 % für Einfamilienhausbebauung vorgesehen. Abbildung 1: Plan Baufeld W im Überblick, Quelle: Siedlungswerkstatt, überarbeitet von Planstatt Senner und Stadtverwaltung Radolfzell Baugrundstücke: Im Baugebiet Stadterweiterung Nord - 2. Bauabschnitt Nord, 1. Erschließungsabschnitt wird zunächst das Bauen auf fünf Baugrundstücken des Baufeldes W verwirklicht. Für drei Grundstücke ist eine Bebauung mit jeweils einem freistehenden Einfamilienhaus vorgesehen. Diese Grundstücke haben jeweils eine Größe von ca m². Die konkreten Grundstücksgrößen sind in Abbildung 3 ersichtlich. Für zwei weitere Grundstücke ist eine Bebauung mit jeweils einem Doppelhaus vorgesehen. Je Grundstück sind zwei Doppelhaushälften zu errichten. Die Vergabe erfolgt für jeweils eine Doppelhaushälfte. Die Bauherren der Doppelhaushälften erwerben das Grundstück hierbei gemeinschaftlich. Die Grundstücke für die Doppelhäuser sind jeweils ca. 391 m² groß. 1

4 Die Bebauung hat gemäß den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften Stadterweiterung Nord, 2.BA-Nord zu erfolgen. Abbildung 2: Baufeld W vergrößert, Quelle: Siedlungswerkstatt, überarbeitet von Planstatt Senner und Stadtverwaltung Radolfzell Abbildung 3: Grundstückplan mit Grundstücksgrößen, Quelle: Stadtverwaltung Radolfzell Abteilung Stadtplanung 2

5 Gemeinschaftliche Carport- und Stellplatzanlage, gemeinschaftliche Wege (siehe Abbildungen 3 und 4): Die erforderlichen Stellplätze sind von allen Bauherren im Baufeld W in einer gemeinschaftlichen Carport- und Stellplatzanlage nachzuweisen und zu erwerben. Es sind insgesamt neun Carports und drei Außenstellplätze vorgesehen. Diese sind gemäß der Nummerierung in Abbildung 4 bereits den einzelnen Grundstücken wie folgt zugewiesen: Jedem Grundstück für ein freistehendes Einfamilienhaus ist ein Carportstellplatz sowie ein Außenstellplatz zugewiesen (blau gekennzeichnet). Jedem Grundstück für ein Doppelhaus sind drei Carportstellplätze zugewiesen (gelb gekennzeichnet). Abbildung 4: Grundstücksplan Baufeld W, Zuweisung der Stellplätze, Quelle: Siedlungswerkstatt, überarbeitet von Planstatt Senner und Stadtverwaltung Radolfzell 3

6 Die Fläche für die Carport- und Stellplatzanlage ist von den Erwerbern der Baugrundstücke im Baufeld W gemeinschaftlich zu erwerben. Die Carport- und Stellplatzanlage ist ebenfalls gemeinschaftlich zu errichten. Zusätzlich zu den Grundstücksflächen, den Flächen an der Carport- und Stellplatzanlage sind von den Bauherren im Baufeld W Grundstücksflächen an gemeinschaftlich zu nutzenden Wegen ebenfalls gemeinschaftlich zu erwerben. Hinsichtlich aller gemeinschaftlichen Flächen im Baufeld W besteht eine gemeinschaftliche Unterhaltungspflicht aller Eigentümer! Diese gemeinschaftlichen Flächen sind insgesamt ca. 512 m² groß (siehe grau schraffierte Fläche in Abbildung 3). Geh-, Fahr- und Leitungsrechte: Die zukünftigen Grundstückseigentümer werden im Kaufvertrag verpflichtet, der Eintragung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten im Grundbuch (Dienstbarkeit), gemäß den Eintragungen im Bebauungsplan (Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Stadterweiterung Nord, 2.BA-Nord, siehe auch Abbildung 5), zugunsten der anderen Eigentümer und Nutzer im Baufeld W zuzustimmen. Abbildung 5: Ausschnitt Bebauungsplan Baufeld W, Quelle: Stadtverwaltung Radolfzell Abteilung Stadtplanung 4

7 Wie setzen sich die Kosten zusammen? Für die Einzelbaugrundstücke und die anteiligen Gemeinschaftsflächen gelten folgende Preise: Grundstücke für Doppelhaushälften 300 /m² netto Grundstücke für freistehende Einfamilienhäuser 320 /m² netto Zur Förderung eines Eigenheims für Familien mit Kindern wird vom vorstehend aufgeführten Kaufpreis ein Abschlag vorgenommen: von 10 /m² für das 1. Kind von 15 /m² für das 2. Kind von 20 /m² für jedes weitere Kind Zusätzlich zum Nettokaufpreis fallen für die Erwerber folgende Kosten an: Anschlusskosten der Stadtwerke Radolfzell für die Trinkwasser-, Strom-, Glasfaser- und Nahwärmeversorgung: Die Erschließung und Abrechnung für Trinkwasser und Strom der jeweiligen Häuser erfolgt durch die Stadtwerke Radolfzell in Abstimmung mit den zukünftigen Grundstückseigentümern. Die Anschlusskosten für Trinkwasser und Strom werden von den Stadtwerken nach den jeweiligen Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB s) mit den zukünftigen Grundstückseigentümern abgerechnet. Für den Anschluss für Glasfaser entstehen keine separaten Kosten. Die Anschlusskosten für die Nahwärmeversorgung betragen 40 /m² brutto. Für das Baufeld W mit ca m² ergeben sich Anschlusskosten von Diese Kosten sind von den Bauherren im Baufeld W entsprechend der jeweils zu erwerbenden Grundstücksfläche und der anteiligen Gemeinschaftsflächen zu tragen. 5

8 Welche Leistungen umfassen die Anschlusskosten von 40 /m² für den Nahwärmeanschluss? Die Leistungen für den Nahwärmeanschluss beinhalten die Erschließung über das vorgelagerte Netz im öffentlichen Bereich bis zur Baufeldgrenze, die Hausanschlussleitungen (Vor- und Rücklauf) von der Baufeldgrenze bis in den Technikraum des jeweiligen Gebäudes. Ferner sind die kompakten Hausanschlussübergabestationen inkl. Wärmemengenzähler je nach Bedarf im dafür vorgesehenen Technikraum Bestandteil des Nahwärmeanschlusses. Nicht Bestandteil im Nahwärmeanschluss sind die eigentlichen Hausinstallationen (Steigleitungen, Fußboden-Heizung, Speicher, etc.), die regelmäßig nach den Zähleinrichtungen der Stadtwerke beginnen. Die zukünftigen Grundstückseigentümer werden im Kaufvertrag verpflichtet, der Eintragung der dinglichen Sicherung (Dienstbarkeit) für alle technischen Leitungen und Anlagen der Stadtwerke Radolfzell zuzustimmen, die für eine Versorgung mit Wärme und Glasfaser erforderlich sind. Dies umfasst auch den Zugang zu den Leitungen und Anlagen zur Überwachung und gegebenenfalls Instandhaltung. Der Erschließungs- und Abwasserbeitrag sowie der Kostenerstattungsbetrag für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen belaufen sich insgesamt auf ca. 90 /m². Weitere üblicherweise mit dem Grundstückserwerb zusammenhängende Nebenkosten wie z. B. Grunderwerbsteuer (5 %), Grundbuchkosten, Notargebühren, Vermessungskosten. 6

9 Wie geht die Stadt Radolfzell weiter vor? Ausschreibung der einzelnen Baugrundstücke des Baufeldes W ( ) Bewerbungszeitraum (Fristende ) Auswertung der eingegangenen Bewerbungen Vergabebeschluss durch den Gemeinderat ( ) Notarielle Beurkundung der Kaufverträge Wie funktioniert das Vergabeverfahren? Die Vergabe der einzelnen Baugrundstücke erfolgt aufgrund der vom Gemeinderat am beschlossenen einheitlichen Vergabekriterien. Diese sollen für eine gerechte Vergabe von Bauplätzen in Radolfzell und den Ortsteilen sorgen, ohne dass hierdurch ein Rechtsanspruch auf einen Bauplatz begründet wird. Anhand dieser Vergabekriterien wird eine Rangfolge aller Bewerber erstellt. Welche Kriterien sind wie zu erfüllen, um so viel Punkte wie möglich für das Auswahlverfahren zu sammeln? Und welche Unterlagen muss ich dazu einreichen, um dies nachzuweisen? 7

10 Wohnen und Arbeiten Wohnen: Berücksichtigt wird der aktuelle ununterbrochene Erstwohnsitz in der Stadt Radolfzell. Bewertet wird ausschließlich die am längsten mit Erstwohnsitz in der Stadt Radolfzell gemeldete Person. Einzureichen ist eine erweiterte Meldebescheinigung. Arbeiten: Berücksichtigt wird die aktuelle ununterbrochene Erwerbstätigkeit in der Stadt Radolfzell. Bewertet wird ausschließlich die am längsten einer Erwerbstätigkeit in der Stadt Radolfzell nachgehende Person. Einzureichen ist eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers. Kein aktueller Wohnsitz/Arbeitsplatz: Falls kein aktueller Erstwohnsitz oder Arbeitsplatz in der Stadt Radolfzell besteht, wird ein früherer Erstwohnsitz bzw. früherer Arbeitsplatz berücksichtigt, sofern dieser mindestens 5 ununterbrochene Jahre bestand. Bewertet wird ausschließlich diejenige Person, die am längsten einen früheren Erstwohnsitz bzw. eine frühere Erwerbstätigkeit in der Stadt Radolfzell hatte. Einzureichen ist eine erweiterte Meldebescheinigung bzw. eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers. 8

11 Soziales Engagement Hilfsorganisation: Berücksichtigt wird ein aktuelles soziales und ehrenamtliches Engagement in einer örtlichen Hilfsorganisation (insb. Feuerwehr, DRK, THW, DLRG). Diese Tätigkeit muss seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen ausgeführt werden. Bewertet wird ausschließlich diejenige Person, die am längsten das soziale Engagement in der Stadt Radolfzell ausübt. Einzureichen ist ein entsprechender Nachweis. Verein: Berücksichtigt wird ein aktuelles soziales und ehrenamtliches Engagement in der Vorstandschaft oder als Trainer/Übungsleiter eines örtlichen und gemeinnützigen Vereins. Diese Tätigkeit muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen ausgeführt werden. Bewertet wird ausschließlich diejenige Person, die am längsten das soziale Engagement in der Stadt Radolfzell ausübt. Einzureichen ist ein entsprechender Nachweis. Familiäre Situation Familie mit Kindern*: Berücksichtigt wird die Anzahl der Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die mit im Haushalt wohnen und für die Kindergeld bezogen wird. Einzureichen ist eine Kopie des Kindergeldbescheids. 9

12 *Hinweise Kinder Bei der Vergabeentscheidung und beim Kaufpreisabschlag werden die Kinder berücksichtigt, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist geboren sind. Junge Familie: Berücksichtigt werden junge Familien bzw. Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und junge Alleinerziehende. Keine dieser Personen darf das 45. Lebensjahr vollendet haben. Es ist nichts zusätzlich einzureichen. Behinderung: Berücksichtigt werden Personen mit einer Schwerbehinderung von > 70 GdB. Einzureichen ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises. Pflegefall: Berücksichtigt werden pflegebedürftige Angehörige, die bereits im Haushalt wohnen und bereits mindestens ½ Jahr pflegebedürftig sind. Einzureichen ist eine Kopie des Pflegegeldbescheids. Senioren: Berücksichtigt werden Personen, die mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben. Es ist nichts zusätzlich einzureichen. 10

13 Eigentum Wohnraum/ Wohnbaugrundstück: Berücksichtigt wird bereits vorhandenes Eigentum von Wohnraum oder von Wohnbaugrundstücken innerhalb oder außerhalb der Stadt Radolfzell der Bewerber, Partner oder weiterer Bewohner. Wohneigentum in Form von 1-3-Zimmer- Eigentums-Wohnungen bleibt unberücksichtigt. Es ist nichts zusätzlich einzureichen. Dies ist das einzige Kriterium, das mit Minuspunkten bewertet wird. Auf welche Hinweise muss ich achten? Gleichzeitige Bewerbungen auf ein Einzelbaugrundstück und ein Baugruppenfeld sind nicht möglich. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Vergabekriterien ist der vollständige Eingang der Bewerbungsunterlagen. Eine vollständige und berücksichtigungsfähige Bewerbung liegt nur dann vor, wenn die Bewerbung fristgerecht eingegangen ist, alle erforderlichen Angaben und Nachweise vollständig, lückenlos und wahrheitsgemäß erbracht wurden. Jeder Bewerber muss eine Finanzierungsbestätigung durch die finanzierende Bank mit der Bewerbung abgeben. Bei gleichrangigen Bewerbungen entscheidet das Los. Ich bin verpflichtet wahrheitsgemäße, lückenlose und umfassende Angaben im Bewerbungsverfahren zu machen. Bei unrichtigen Angaben ist mit einer Strafe zu rechnen. 11

14 Ich bin unter den glücklichen Gewinnern des Vergabeverfahrens. Welche Vertragsbedingungen muss ich akzeptieren? Es besteht eine Bauverpflichtung für die Erwerber: Innerhalb von zwei Jahren ab Beurkundung des Kaufvertrages, frühestens jedoch ab Fertigstellung der Erschließungsanlage (Straße), ist ein Wohngebäude bezugsfertig herzustellen. Es besteht eine Selbstnutzungspflicht für die Erwerber: Ab Bezugsfertigkeit ist das Wohngebäude selbst zu beziehen und mindestens fünf Jahre ab Bezugsfertigkeit mit Erstwohnsitz zu bewohnen. Eine Veräußerung des erworbenen Baugrundstücks in unbebautem als auch bebautem Zustand ist innerhalb von zehn Jahren ab Beurkundung des Kaufvertrages unzulässig. Diese Pflichten werden sowohl vertraglich als auch dinglich gesichert. Wie hoch ist die Strafe, falls ich falsche Angaben mache? Bei falschen Angaben innerhalb des Bewerbungsverfahrens wird eine Strafe in Höhe von festgesetzt. 150 / m² 12

15 Checkliste Wir haben die Bewerbungsfrist vom eingehalten. Wir haben uns nicht gleichzeitig auf ein Baugruppenfeld beworben. Wir haben folgende Nachweise für die Bewerbung beigefügt (nicht zwangsläufig alle notwendig!): Erweiterte Meldebescheinigung Arbeitgeberbescheinigung Nachweis soziales/ehrenamtliches Engagement Kopie von Kindergeldbescheiden Kopie Pflegegeldbescheid Kopie Schwerbehindertenausweis Wir haben bei den Nachweisen beachtet, sofern es Bedingung ist, dass eine ununterbrochene Tätigkeit ersichtlich ist. Wir haben eine Finanzierungsbestätigung der finanzierenden Bank beigefügt. Wir haben von allen einziehenden Personen eine Kopie des gültigen Personalausweises beigefügt. Wir haben den Bewerbungsbogen Baupartei Einzelbaugrundstück ausgefüllt und unterschrieben. Wir haben alle Angaben wahrheitsgemäß, lückenlos und umfassend gemacht. 13

16 Bewerbungsfrist und Ansprechpartner Die schriftliche Bewerbung ist mit dem bereitgestellten Bewerbungsbogen (Link: inklusive der geforderten Nachweise bis zum (Posteingang Ausschlussfrist) per an per Fax an 07732/ oder per Post an die nachfolgende Adresse zu senden: Stadt Radolfzell am Bodensee Dezernat I Liegenschaften Betreff Bewerbung Baugrundstück Baufeld W Marktplatz Radolfzell am Bodensee Hinweise: Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung in jedem Fall als Betreff Bewerbung Baugrundstück Baufeld W an. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie von: Frau Janine Thauer (Abteilung Liegenschaften) liegenschaften@radolfzell.de Tel Nähere Informationen zum Bebauungsplan und zu baurechtlichen Fragen erhalten Sie von: Herrn Markus Toepfer (Abteilung Stadtplanung) markus.toepfer@radolfzell.de Tel Herrn Hanspeter Fritschi (Abteilung Baurecht) hanspeter.fritschi@radolfzell.de Tel I

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