Reglement - Rechte und Pflichten Eltern

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1 Tagesfamilien Zürcher Oberland Spitalstrasse Rüti Reglement - Rechte und Pflichten Eltern Hinweis: Der Begriff Tageseltern bezieht sich auf die verantwortliche Betreuungsperson. Der Begriff Tagesfamilie bezieht sich auf die Betreuungsform. Der Begriff zuständige Mitarbeiterin bezieht sich auf die begleitende Person des Betreuungsverhältnisses der Tagesfamilienorganisation. Das Betreuungsverhältnis soll nicht nur von vertraglichen Vereinbarungen zwischen Eltern und Tageseltern geprägt sein, sondern auch durch gegenseitige Wertschätzung, Toleranz und Kommunikationsbereitschaft sowie der Bereitschaft zur gemeinsamen Zusammenarbeit. Im Zentrum steht das Wohlbefinden des zu betreuenden Tageskindes. Die Tageseltern sind bereit, dem Tageskind Geborgenheit zu geben, seine Persönlichkeit und Entwicklung zu fördern, ihm Verständnis für seine Eigenheiten entgegen zu bringen und ihm mit Einfühlungsvermögen und Geduld zu begegnen. Sie arbeiten nach dem pädagogischen Konzept des nationalen Verbandes Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse. Im Interesse der Tageskinder erfolgt die Betreuung regelmässig und über einen längeren Zeitraum. Inhaltsverzeichnis - Anmeldung, Vermittlung/Begleitung, Eingewöhnung, Betreuung, Aufsicht Seite 1,2 - Betreuungsvertrag, Betreuungszeiten, Betreuungsregelungen Seite 2,3,4 - Ferien, Jokertage, Krankheit/Unfall - Tageskind / Ferienvertretung - Tageseltern Seite 4 - Elterntarif, Spesen, Depotzahlungen Seite 4,5 - Betreuungsabrechnungen, Zahlungsmodalitäten Seite 5 - Versicherungen Seite 6 - Kündigung Seite 6 - Diverses Adresse, Multimedia, Mitgliedschaft, Schweigepflicht Seite 6 1. Anmeldung Bitte nehmen Sie vor Ihrer Anmeldung mit unserer Koordinationsstelle telefonischen Kontakt auf. Die Anmelde- und Vermittlungsgebühr beträgt Fr / Fr * / Fr ** - *wenn Fachstellen oder Behörden involviert sind - **bei einer Notfallbetreuung oder einem begrenzten Betreuungsvertrag (mind. 3 Monate) bei Eltern, die wirtschaftliche Hilfe erhalten, wird die Anmelde-/Vermittlungsgebühr der zuständigen Fachstelle direkt verrechnet Bei einer wiederholten Anmeldung (nach einer Kündigung) wird die Gebühr erneut verrechnet. Es wird ein persönliches Gespräch vereinbart, um die Familie mit dem Kind kennen zu lernen. Es werden keine übereilten Vermittlungen von Tageskindern durchgeführt. Erfolgt nach erfolgreicher Vermittlung einer Tagesfamilie ein Rücktritt seitens der Eltern, wird eine Umtriebsentschädigung von Fr in Rechnung gestellt. 2. Übernahme angehendes/bestehendes Betreuungsverhältnis Wünschen Tageseltern und Eltern des Tageskindes ein schon bestehendes oder angehendes Betreuungsverhältnis vertraglich über unsere Tagesfamilienorganisation zu regeln, so wird die bestehende Tagesbetreuung von uns abgeklärt. Die Eignung der Tageseltern wird anhand der Rahmenqualitätsstandards von kibesuisse abgeklärt. Erfüllen die Tageseltern die vorgegebenen Kriterien nicht, behalten wir uns vor, die vertragliche Regelung des Betreuungsverhältnisses abzulehnen. Es gilt auch hier die reguläre Anmeldegebühr (siehe unter 1.) 3. Vermittlung / Begleitung Die Wahl des Betreuungsortes (Tagesfamilie) ist grundsätzlich Sache der Eltern. Wir verpflichten uns jedoch, diesen sorgfältig abzuklären Seite 1 von 6

2 Beim ersten gemeinsamen Besuch in einer Tagesfamilie ist unsere Mitarbeiterin anwesend. Die Einzelheiten für die Betreuung des Tageskindes werden besprochen. Kommt es zu einem Betreuungsverhältnis, wird nach der Eingewöhnungszeit, vor Beginn der regelmässigen Betreuung, ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Anschliessend findet jährlich oder nach Bedarf ein Gespräch mit den Tageseltern, den Eltern und unserer Mitarbeiterin statt. Alle dafür aufgewendeten Stunden inkl. Jahresgespräch (wenn diese ausserhalb der Betreuungszeit stattfinden) und Gespräche mit Fachpersonen (Schulbehörden, Beistände etc.) der Tageseltern, werden auf der Monatsabrechnung eingetragen und entsprechend verrechnet bzw. entlohnt. Die Tageseltern dürfen keine Gespräche mit Fachpersonen ohne Einverständnis der Eltern führen! siehe Merkblatt Schweigepflicht! 4. Eingewöhnung Das Kind, das sich in zwei Familien zurecht finden muss, ist auf die bevorstehende Betreuungsveränderung sorgfältig und schrittweise vorzubereiten. Der Eingewöhnungsphase ist entsprechend Beachtung zu schenken. Die Eingewöhnungszeit wird als Betreuungszeit in Rechnung gestellt. siehe Merkblatt Eingewöhnung! Die Eingewöhnung eines Tageskindes fordert viel Zeit von der Tagesfamilie. In der Regel gehen die Eltern/Mutter/Vater mit dem Kind bis zu 3 Mal (je nach Alter des Kindes: Mindesttage!) in die Tagesfamilie und bleiben max. 1-2 Stunden vor Ort. Danach wird vereinbart, wie oft und wie lange das Tageskind alleine bei der Tagesfamilie bleibt. Sollte widererwarten keine Betreuung zustande kommen, vergüten die Eltern den Tageseltern die Stunden der Eingewöhnungszeit direkt. 5. Betreuung Tageseltern nehmen eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe von öffentlichem Interesse wahr. Sie tragen Familien ergänzend zur Betreuung, Erziehung, Bildung und dem Schutz der ihnen anvertrauten Kinder bei. Für eine Übertragung der Verantwortung der Kinderbetreuung an Angehörige der verantwortlichen Betreuungsperson oder Drittpersonen ist die Absprache und Einwilligung der Eltern des Tageskindes notwendig. Dies gilt auch für ganz kurze und begrenzte Zeiten. Die Tageseltern integrieren das Tageskind in ihre eigene Familie und in ihren Tagesablauf. Es soll den Familienalltag erleben und mitgestalten. Die Eltern stellen für die Betreuung von Kleinkindern die Erstausstattung wie z.b. Kinderbett, Kinderwagen und Kinderstuhl, wenn in der Tagesfamilie nicht vorhanden, zur Verfügung. Fachlich wird das Betreuungsverhältnis durch die zuständige Mitarbeiterin betreut und begleitet. Sie ist für die Eltern und Tageseltern Ansprechperson und steht unterstützend und beratend zur Verfügung. Dies auch, um allfällige Schwierigkeiten zu erkennen oder bei Problemen weiterführende Hilfestellungen bieten zu können. Eltern und Tageseltern halten sich an die vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere an die vereinbarten Betreuungszeiten. 6. Aufsicht/Meldepflicht Eine Betreuungsperson, die regelmässig privat oder über eine Tagesfamilienorganisation Kinder betreut, wird zur meldepflichtigen Tagesfamilie, falls: - sie Kinder unter 12 Jahren betreut und mindestens ein Tageskind zweieinhalb oder mehr Tage (ab 20 Stunden/Woche) und/oder Nächte/Woche anwesend ist - die Betreuung gegen Entgelt erfolgt. Die Meldepflicht/Aufsicht gilt für die Betreuungsperson des Kindes, nicht für das Kind. 7. Betreuungsvertrag Die Tagesbetreuung eines Kindes wird zwischen den Eltern und den Tageseltern sowie unserer Mitarbeiterin in einem Betreuungsvertrag schriftlich geregelt und ist verbindlich. Diese Verbindlichkeit gilt auch, wenn Eltern kurzfristig für eine gewisse Zeit die Betreuung selber übernehmen könnten, wie z.b: bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses, bei Krankheit oder kurzfristige Übernahme der Kinderbetreuung durch Familienangehörige etc. Es steht ihnen jedoch frei, das Kind nicht durch die Tageseltern betreuen zu lassen, die vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden sind trotzdem geschuldet und werden verrechnet. Bei rechtzeitiger Absprache und Einverständnis der Tageseltern (mindestens den Zeitraum einer ordentlichen Kündigung) kann die Betreuung unterbrochen werden, ohne dass Kosten entstehen Seite 2 von 6

3 Regelmässige Änderungen der Betreuungszeit von 6 Std. mehr oder weniger pro Woche sind unserer Mitarbeiterin mitzuteilen. Auch hier gilt, wesentliche Änderungen in der Betreuung müssen rechtzeitig (mindestens die Zeit einer ordentlichen Kündigung) gemeldet und vertraglich neu geregelt werden. Bitte informieren Sie rechtzeitig die zuständige Mitarbeiterin! Bei subventionierten Betreuungsstunden dürfen keine Mehrstunden für die Kinderbetreuung erfolgen, da diese allenfalls nicht vergütet werden können bzw. müssen diese bei der zuständigen Stelle beantragt werden. 8. Betreuungszeiten Morgenbetreuung: Für die Betreuung von Kindern, die zum Frühstück (vor der Schule) zur Tagesfamilie gehen, wird pauschal 1 Stunde (zusätzlich Essen) verrechnet. Bei Überschreitung dieser Mindestzeit wird die effektive Zeit verrechnet. Diese Regelung gilt für Kinder, bei denen die Eltern die Verantwortung am Vormittag während der Schulzeit/ dem Kindergarten übernehmen. Die Eltern entscheiden, ob sie die vollumfängliche Verantwortung der Kinderbetreuung während den Blockzeiten der Schule/dem Kindergarten am Morgen selber übernehmen oder nicht. Das bedeutet zu entscheiden, ob bei Notfällen in der Schule/dem Kindergarten oder bei Ausfall, bei Krankheit des Kindes, Ferien etc. die Eltern für ihr Kind erreichbar und verantwortlich sind, oder die Tageseltern. Für Eltern, die die Verantwortung und Erreichbarkeit vollumfänglich übernehmen, heisst das: - geht das Tageskind (bis und mit 2. Klasse) am Morgen in die Tagesfamilie und von dort aus in die Schule/den Kindergarten, wird die Morgenbetreuung verrechnet (siehe oben). Kommt es zum Mittagessen wieder in die Tagesfamilie, wird ab Uhr bis zum Zeitpunkt, da das Kind von den Eltern abgeholt wird (oder selbständig nach Hause geht), verrechnet. Dies auch wenn es am Nachmittag die Schule besucht. Bei Kindern, die von zu Hause aus direkt in die Schule/den Kindergarten gehen, wird die Betreuungszeit ab Uhr verrechnet. - Bei Tageskindern ab der 3. Klasse, die zum Mittagessen in die Tagesfamilie und anschliessend wieder zur Schule gehen, wird die Mittagszeit mit 1 ½ Stunden verrechnet. Bleibt das Kind nach dem Mittagessen länger, wird ab 11.30h bis zum Weggang verrechnet. Ansonsten die effektiven Betreuungszeiten am Nachmittag nach der Schule. - Die Tageseltern sind von der Verantwortung bei Notfällen in der Schule/Kindergarten, wie auch Ausfall, Krankheit des Kindes, Ferienbetreuung etc. befreit Für Eltern, die die Verantwortung und Erreichbarkeit den Tageseltern übertragen, heisst das: - Besucht ein Tageskind während der Betreuungszeit die Schule/den Kindergarten bis und mit 2. Klasse, wird die Betreuungszeit nicht unterbrochen (ausser Fehraltorf/Russikon). Diese wird vom Morgen bis zu dem Zeitpunkt verrechnet, da die Eltern ihr Kind abholen. Übernachtung: Übernachtet ein Tageskind bei der Tagesfamilie, so wird den Eltern für die Zeit von Uhr bis Uhr ein Pauschalbetrag pro Kind und Nacht berechnet. Spezielle Vereinbarungen sind möglich z.b. bei der Betreuung eines Kleinkindes oder eines Jugendlichen. Ist die Schlafenszeit später oder muss in der Nacht betreut werden, so werden die zusätzlichen Stunden abgerechnet. Dabei wird z.b. bei Kleinkindern die Nachtbetreuung (Wachzeiten) mit vollen Stunden verrechnet auch wenn die Betreuungszeit kürzer war. 9. Abholen/Nachhause bringen Wenn sich Tageseltern bereit erklären, die Tageskinder abzuholen oder nach Hause zu bringen, werden diese Zeiten aufgeschrieben (Weg von Haustüre zu Haustüre). Entstehen dabei Fahrtkosten, werden diese den Eltern verrechnet. 10. Mindeststundenregelung (Vorschulkind) Für die regelmässige Betreuung von Vorschulkindern gilt eine Mindestbetreuungszeit von 8 Std. pro Woche. Bei Kindern, welche unregelmässig betreut werden aufgrund der Arbeitstätigkeit der Eltern, werden pro Monat mindestens 32 Std. verrechnet. Für den Bindungsaufbau und eine gute Beziehung zwischen Betreuungsperson und Tageskind ist eine konstante Betreuung sehr wichtig. 11. Individuelle Unterstützung/Förderung Tageskind Dazu zählen Kinder, die eine psychische und/oder physische Beeinträchtigung gemäss Inter Seite 3 von 6

4 nationaler Klassifikation der Funktionsfähigkeit ICF (Behinderung/Gesundheit) haben. Wir gehen von der Partizipationsfähigkeit eines Kindes aus und das Kind wird als Ganzes betrachtet, nicht defizitär. Diese Unterstützungs-/Fördermassnahme muss durch eine Fachstelle festgestellt bzw. diagnostiziert werden. Weiter zählen auch Kinder dazu, die individuelle Sprachförderung oder soziale, integrative Massnahmen benötigen. Besteht auf Anfrage der Eltern oder einer Fachstelle Bedarf zur individuellen Unterstützung bzw. Förderung, kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle! 12. Hausaufgaben - Tageskind Es ist zwischen den Eltern und Tageseltern abgesprochen, wo und wann ein Tageskind seine Hausaufgaben erledigen muss (Schule/Hort, Tagesfamilie, zuhause). Es besteht kein Anspruch an die Tageseltern auf explizite Hausaufgabenhilfe. Es muss aber ein ruhiger Arbeitsplatz für das Kind zur Verfügung gestellt werden können. Besteht auf Anfrage der Eltern, Schule oder einer Fachstelle Bedarf zur Aufgabenhilfe, kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle! 13. Ferien, Jokertage - Tageskind Geplante Ferienabsenzen sind den Tageseltern rechtzeitig und im Voraus zu melden. Vereinbarte Ferienbetreuungen sind verbindlich und müssen mind. 4 Wochen im Voraus abgemeldet werden. Kurzfristige Absenzen (Jokertag) sind nur zweimal jährlich möglich. Diese müssen mindestens 7 Tage im Voraus abgemeldet werden. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Betreuungszeiten, haben die Tageseltern Anspruch auf eine volle Entlohnung. 14. Krankheit/Unfall - Tageskind Bei ernsthafter Erkrankung eines Tageskindes, insbesondere bei Ansteckungsgefahr und Fieber oder eines Unfalls ist es wünschenswert, dass es von den Eltern betreut wird. Die Tageseltern sind so früh wie möglich über eine Erkrankung/einen Unfall und dessen Verlauf zu benachrichtigen. Die ausfallenden Betreuungsstunden während der ersten Krankheits-/Unfallwoche werden verrechnet. Bei Krankheit/Unfall über 5 Tage (1 Woche) ist der Stelle Finanzen/Personelles ein Arztzeugnis einzureichen. 15. Ferienvertretung - Tageseltern Die Tageseltern haben Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr (je nach Alter) und müssen die Möglichkeit haben, mindestens zwei Ferienwochen zusammenhängend zu beziehen. Dauer und Zeitpunkt des Ferienbezuges müssen den Eltern rechtzeitig bekanntgegeben und auf der Monatsabrechnung vermerkt werden. Auf Wunsch ist die zuständige Mitarbeiterin bei der Suche nach einer Ferienvertretung für die Tagesfamilie behilflich. - Bitte um frühzeitige Mitteilung! 16. Elterntarif Den Elterntarif der Wohngemeinde entnehmen Sie bitte den entsprechenden Tariflisten - Kinder bis 18 Monate und Kinder ab 18 Monate. Der Tarif für Kinder bis 18 Monate gilt auch für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, wie erhöhtem Betreuungs-, Förder- und Unterstützungsbedarf. Bei Bedarf an Kinderbetreuung ausserhalb beruflicher Tätigkeit (Freizeit, Ausbildung, Weiterbildung) wird der Vollkostentarif verrechnet, ausser mit Bewilligung der zuständigen Behörden. Kinderbetreuung ausserhalb der Berufstätigkeit, z.b. Entlastung, Krankheit sowie bei Verlust der Arbeitstätigkeit, muss der zuständigen Mitarbeiterin gemeldet werden. Wir empfehlen bei Arbeitsverlust das bestehende Betreuungsverhältnis nicht sofort aufzulösen, sondern dem Kind/den Kindern die Tagesstruktur in der Tagesfamilie während einiger Zeit zu belassen und spätestens nach 3 Monaten auf 1 Tag oder 2 halbe Tage zu reduzieren, sollte bis dahin keine neue Berufstätigkeit gefunden werden können. Dies ist für das Kind sehr wichtig, da die Kontinuität in der Beziehung zu der Tagesmutter als Bezugsperson bei erneuter Arbeitsaufnahme gesichert bleiben sollte Seite 4 von 6

5 17. Ausgaben, Spesen, Erstausstattung Ausgaben für Spezialnahrung, Babynahrung, Medikamente, Windeln oder Bus- und Bahnbillette müssen von den Eltern übernommen werden und werden direkt an die Tageseltern zurückerstattet. Für die Erstausstattung (wenn nicht vorhanden) wie Laufgitter, Kinderwagen, Kinderbett oder Trip-Trap sind die Eltern zuständig. 18. Depotzahlung (Vorauszahlung) Mit Beginn eines Betreuungsverhältnisses wird eine Depotzahlung fällig. Das Depot entspricht einem Durchschnitt der monatlichen Betreuungskosten pro Kind und wird nach Beendigung der Betreuung und Begleichung der letzten Betreuungsrechnung zurückerstattet. Es werden keine Zinsen angerechnet. Die Depotzahlung kann nach Absprache mit der Stelle Finanzen/Personelles in max. drei Raten bezahlt werden. 19. Betreuungsstundenabrechnung Die Lohnzahlung der Tageseltern bemisst sich nach den monatlich vereinbarten Betreuungsstunden. Zusätzliche Betreuungsstunden werden ebenfalls verrechnet. Werden Betreuungsstunden nicht beansprucht, erfolgt keine Reduktion an die Eltern. Siehe Punkt 13 (Abwesenheit Tageskind), Punkt 13 (Ferien), Punkt 14 (Krankheit Tageskind) Abgerechnet wird jeweils monatlich bis zum 5. des folgenden Monats. Die Monatsabrechnung muss bei der Stelle Finanzen/Personelles von den Tageseltern eingereicht werden. Sollte der 5. des Monats (Einreichungstermin) auf einen Freitag, ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, kann dies zu einer Verschiebung der Auszahlung führen. Später eingereichte Abrechnungen werden erst im Folgemonat abgerechnet. Auch bei wenigen Betreuungsstunden muss monatlich abgerechnet werden. 20. Zahlungsmodalitäten Die Betreuungsrechnung muss bis spätestens 20 Tage ab Rechnungsdatum beglichen werden. Können die Eltern die Zahlung nicht pünktlich vornehmen, müssen sie sich umgehend mit der Stelle Finanzen/Personelles in Verbindung setzen. Eine erste Zahlungserinnerung wird ohne Gebühr verschickt. Bei jeder weiteren Zahlungserinnerung (bei neuen Rechnungen) wird eine Gebühr von Fr verrechnet. Bei einer ersten Mahnung wird eine Gebühr von Fr verrechnet. Bei jeder weiteren Mahnung (bei neuen Rechnungen), wird eine Gebühr von Fr verrechnet. Die Zahlungserinnerung/Mahnung muss innert 7 Tagen ab Versanddatum beglichen werden. Werden die Zahlfristen nicht eingehalten, wird ohne weitere Mitteilung die Betreibung und demzufolge die Kündigung des Betreuungsverhältnisses, mit Information an die Tageseltern, eingeleitet. Sie verlieren bei einer Betreibung für den Rechnungsbetrag Ihre Subventionsberechtigung! Sollten sich Zahlungsrückstände wiederholen, behalten wir uns ebenfalls eine Kündigung des Betreuungsverhältnisses vor. Die Mahn-/Zahlungserinnerungsgebühren dürfen vom Rechnungsbetrag nicht abgezogen werden. Ein allfälliger Abzug wird zuzüglich Bearbeitungsgebühr von Fr erneut in Rechnung gestellt. Wiederholte Abzüge sehen wir als Kündigungsgrund unsererseits! - Die detaillierten Angaben entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Zahlungsmodalitäten. 21. Versicherungen 1. Eltern Die Eltern müssen für ihr/e Kind/er eine - Kranken- und Unfallversicherung - Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. 2. Tagesfamilienorganisation Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Kinderbetreuung durch Tagesfamilien infolge: - Personenschäden (Tötung, Verletzung von Personen) - Sachschäden (Zerstörung und Beschädigung von Sachen an Drittpersonen) - Mieterschäden Der Selbstbehalt beträgt Fr pro Schadenereignis Seite 5 von 6

6 22. Kündigung a) Die Beendigung des Betreuungsverhältnisses bedeutet für das Tageskind und die Tagesfamilie das Ende einer intensiven Beziehung. Es ist wichtig, dass das Kind darauf vorbereitet wird und Zeit hat, Abschied zu nehmen. Eine frühzeitige Planung ist deshalb notwendig. - Siehe Merkblatt Abschied und Rituale! Die Kündigung hat schriftlich rechtzeitig an die Stelle Finanzen/Personelles und mindestens mündlich an die Tageseltern zu erfolgen. Ein gegenseitiges Einverständnis zur sofortigen Auflösung des Vertrages ist von beiden Seiten schriftlich zu bestätigen. b) Kündigungsfrist Während der 1-monatigen Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage. Nach der Probezeit ist der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, jeweils auf Ende des Monats kündbar. Wird dieser Vertrag fristlos gekündigt oder wird die Kündigungsfrist von den Eltern nicht eingehalten, werden die Folgekosten für die Betreuung des Kindes während der nächsten 30 Tage im gleichen Umfang wie im Vertrag vereinbart verrechnet. Bei unregelmässigen Betreuungszeiten gilt der Durchschnitt der letzten 6 Monate. Die schriftliche Kündigung hat bis spätestens am 20. des Vormonats zu erfolgen. - Bitte um Beachtung der Betriebsferien ab Mitte Juli und Dezember! Kündigungen per oder andere Medien werden nicht akzeptiert. Abmahnung/Fristlose Kündigung - Eltern Wir behalten uns vor, den Betreuungsvertrag aus folgenden Gründen abzumahnen bzw. fristlos zu kündigen: - Mehrmaliges unentschuldigtes Fernbleiben des Tageskindes - Nichteinhaltung der vereinbarten Betreuungszeiten. - Nicht termingerecht bezahlte Betreuungsrechnungen (siehe Zahlungsmodalitäten). - Unrichtige oder nicht termingerecht eingereichte Einkommensunterlagen. - keine konstruktive Zusammenarbeit (Erziehungspartnerschaft) und wertschätzende Haltung gegenüber unseren Mitarbeiterinnen (Tageseltern/Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle) - Keine Bereitschaft mit unserer Mitarbeiterin in Kontakt zu stehen, die Weitergabe von Informationen bezüglich besonderen Situationen oder Vorkommnissen in Bezug zu ihrem Kind, welche für die Betreuungssituation wichtig sind. Die Kosten einer fristlosen Kündigung werden im Umfang der regulären Kündigungsfrist (1 Monat auf Ende des Monats) den Eltern zu Gunsten der Tageseltern vollumfänglich in Rechnung gestellt. 23. Adresse, Bank-/PC-Konto Eine Adressänderung ist umgehend zu melden. Änderungen bzw. Auflösung des Bankkontos oder PC-Kontos sind direkt an die Stelle Finanzen/Personelles zu melden. 24. Multimedia Es ist den Tageseltern, wie auch den Eltern von Tageskindern nicht gestattet, ohne Einwilligung der Erziehungsbevollmächtigten Bilder und Videos von Kindern zu veröffentlichen, z.b. Facebook, WhatsApp, SMS, s, Internet etc. 25. Mitgliedschaft Durch den Beginn eines Betreuungsverhältnisses werden Eltern und Tageseltern Aktivmitglieder und können somit aktiv an der Entwicklung der Tagesfamilien-organisation mitgestalten. - Der Mitgliederbeitrag beträgt zurzeit Fr pro Jahr. - Bei Austritt während eines Jahres wird kein Abzug vom Mitgliederbeitrag gewährt. - Ab Oktober wird Neueintretenden ein reduzierter Beitrag von Fr gewährt. 26. Schweigepflicht Tageseltern und Eltern erfahren voneinander sehr viel Persönliches und werden deshalb in die gegenseitige Verpflichtung eingebunden, diese Informationen gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch nach der Beendigung eines Betreuungsverhältnisses. Dieses Reglement ist Bestandteil des Betreuungsvertrages. Das Reglement tritt ab 1. März 2017 in Kraft Seite 6 von 6

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