Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz PStRÄndG)

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz PStRÄndG) A. Problem und Ziel DieEvaluierungdesam1.Januar2009inKraftgetretenenGesetzeszurReform despersonenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz PStRG)vom 19.Februar2007 (BGBl.IS.122)hatgezeigt,dassdasneueRechtsichbeider praktischenanwendungindenstandesämternbewährthatundlediglichpunktueller Verbesserungen bedarf. B. Lösung DerEntwurfenthältimWesentlichenklarstellendeundredaktionelleÄnderungendervorhandenenRechtsvorschriftensowieAnpassungenderBeurkundungsmodalitäten aufgrund der bereits vorliegenden Praxiserfahrungen. C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand FürdenBundunddieLänderentstehenkeineHaushaltsausgaben.BeidenGemeinden,dieinihrenStandesämternbereitsFach-undRegisterverfahreneinsetzen,entstehenfürdieAnpassungvonvorhandenenSoftwarelösungeneinmalige Kosten, die nicht beziffert werden können. E. Erfüllungsaufwand Bund,LänderundKommunenwerdenüberdieBürokratiekostenausInformationspflichten hinaus nicht mit zusätzlichem Erfüllungsaufwand belastet. E.1Bürgerinnen und Bürger BürgerinnenundBürgerwerdennichtmitzusätzlichenBürokratiekostenausInformationspflichten belastet. E.2Wirtschaft DieWirtschaftwirdnichtmitzusätzlichenBürokratiekostenausInformationspflichten belastet.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode E.3Verwaltung FürBund,LänderundKommunenwerdeneineInformationspflichtneueingeführtundweitere20Informationspflichtenverändert.DieseInformationspflichten,vondenenachtentfallen,sechserweitert,dreivereinfachtunddreisowohl vereinfachtalsaucherweitertwerden,betreffenausschließlichdiekommunen alsträgerderstandesämter.diesaldierungerwartetermehrkostenundeinsparungenführthierbeizueinerverminderungdeserfüllungsaufwandsbeiden Kommunen in Höhe von rd. 10,1 Mio. Euro pro Jahr. F. Weitere Kosten FürdieWirtschaft,insbesonderefürkleinereundmittlereUnternehmen,entstehendurchdasGesetzkeineKosten.AuswirkungendesGesetzesaufEinzelpreise,aufdasPreisniveau,insbesondereaufdasVerbraucherpreisniveau,sind nicht zu erwarten.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10489

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5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10489 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz PStRÄndG) Vom Anlage 1 Artikel 1 Änderung des Personenstandsgesetzes DasPersonenstandsgesetzvom19.Februar2007 (BGBl.IS.122),daszuletztdurch geändertwordenist, wird wie folgt geändert: 1.In 7Absatz3werdenvordemPunktamEndeeinSemikolonunddieWörter diesgiltnichtfürstillgelegte Registereinträge nach 47 Absatz 4 eingefügt wird wie folgt geändert: a)inabsatz1nummer2werdennachdemwort Geburt einkommaunddiewörter ihrgeschlecht eingefügt. b) Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: 3.dienachderEheschließunggeführtenVor-und Familiennamen der Ehegatten. c)inabsatz2wirdderabschließendepunktinnummer3 durcheinkommaersetztundwirdfolgendenummer 4 angefügt: 4.aufdasSachrecht,demdieNamensführungder Ehegatten unterliegt Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1)ZumEheeintragwerdenFolgebeurkundungen aufgenommen über 1. den Tod des erstverstorbenen Ehegatten, 2.dieTodeserklärungoderdiegerichtlicheFeststellung dertodeszeiteinesehegattenunddieaufhebungsolcherbeschlüssesowiedieauflösungderehedurch Eheschließung des anderen Ehegatten, 3. die Aufhebung oder die Scheidung der Ehe, 4. die Feststellung des Nichtbestehens der Ehe, 5. jede Änderung des Namens der Ehegatten, 6.jedesonstigeÄnderungdesPersonenstandes,soweit sie Angaben im Eheeintrag betrifft, 7.dieÄnderungdereingetragenenReligionszugehörigkeit, wenn der betroffene Ehegatte dies wünscht, 8.Berichtigungen. AufdieWiederverheiratungoderdieBegründungeiner Lebenspartnerschaft wird hingewiesen wird wie folgt geändert: a)inabsatz1nummer1wirddaswort Familienname durch das Wort Geburtsname ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3) Zum Geburtseintrag wird hingewiesen 1.aufdieStaatsangehörigkeitderEltern,wennsie nichtdeutschesindundihreausländischestaatsangehörigkeit nachgewiesen ist, 2.beieinemKind,dessenElternmiteinanderverheiratet sind, auf deren Eheschließung, 3.aufdieBeurkundungderGeburtderMutterund des Vaters, 4.aufdenErwerbderdeutschenStaatsangehörigkeit deskindesnach 4Absatz3desStaatsangehörigkeitsgesetzes, 5.aufdasSachrecht,demdieNamensführungdes Kindes unterliegt wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Nummer 5 wird wie folgt gefasst: 5.dierechtlicheZugehörigkeitdesKindeszueiner Religionsgemeinschaft,dieKörperschaftdesöffentlichenRechtsist,sowiedieÄnderungdieser Eintragung, sofern das Kind dies wünscht. b) Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt geändert: aa)innummer1werdendiewörter undderenauflösung gestrichen. bb)innummer3wirddaskommadurchdaswort oder ersetztundwerdendiewörter einedas KindbetreffendeTodeserklärungodergerichtliche Feststellung der Todeszeit. angefügt. 6.In 31Absatz1Nummer1werdennachdemWort Geburt einkommasowiediewörter dasgeschlecht eingefügt wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3)Personen,dieeineErklärungnach 94des Bundesvertriebenengesetzesabgegebenhaben,sind nurmitdennachdiesererklärunggeführtenvornamenundfamiliennameneinzutragen;diesgiltentsprechendfürvertriebeneundspätaussiedler,deren NamenachdenVorschiftendesGesetzesüberdieÄnderungvonFamiliennamenundVornamengeändert worden ist. b)diebisherigenabsätze3und4werdendieabsätze4 und 5.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst: AntragsberechtigtsinddieLebenspartner,sindbeide verstorben, auch deren Eltern und Kinder. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) 34 Absatz 3 gilt entsprechend. c)diebisherigenabsätze2bis4werdendieabsätze3 bis wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: 2.beieinemSterbefalldieEltern,dieKinderund derehegatteoderlebenspartnerdesverstorbenen,jedeandereperson,dieeinrechtlichesinteresseanderbeurkundunggeltendmachenkann, sowiediedeutscheauslandsvertretung,inderen ZuständigkeitsbereichderSterbefalleingetreten ist. b)inabsatz2satz2wirddaswort antragsberechtigte durch das Wort antragstellende ersetzt. 10. Dem 38 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: SindvondiesemStandesamtUrkundennichtzuerhalten, so ist der Sterbefall erneut zu beurkunden Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ZurEntgegennahmederErklärungenistdasStandesamtzuständig,dasdieEheschließungzubeurkunden hatoderdaseheregisterführt,indemdieeheschließung beurkundet ist Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ZurEntgegennahmederErklärungenistdasStandesamtzuständig,dasdieBegründungderLebenspartnerschaftzubeurkundenhatoderdasLebenspartnerschaftsregisterführt,indemdieLebenspartnerschaft beurkundet ist wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2)ZurEntgegennahmederErklärungenistdas Standesamtzuständig,dasdasGeburtenregisterfür dieperson,derennamegeändertoderbestimmt werdensoll,führt.wirddieerklärungimzusammenhangmiteinererklärungzurnamensführung vonehegattenoderlebenspartnernabgegeben,so istdasstandesamtzuständig,dasdieeheschließung oderdiebegründungderlebenspartnerschaftzubeurkundenhatoderdaseheregisteroderdaslebenspartnerschaftsregisterführt;diesesstandesamtist außerdemzuständig,wenndieerklärungnichtim ZusammenhangmiteinerErklärungzurNamensführungvonEhegattenoderLebenspartnernabgegebenundkeinGeburtseintragimInlandgeführt wird.ergibtsichdanachkeinezuständigkeit,soist dasstandesamtzuständig,indessenzuständigkeitsbereichdererklärendeseinenwohnsitzoderseinen gewöhnlichenaufenthalthat.ergibtsichauchdanachkeinezuständigkeit,soistdasstandesamtiin Berlinzuständig.DasStandesamtIinBerlinführt einverzeichnisdernachdensätzen3und4entgegengenommenen Erklärungen. 14.In 45Absatz2Satz2werdendieWörter dererklärende durch die Wörter das Kind ersetzt wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: AufGrundöffentlicherUrkundenodereigenerErmittlungendesStandesamtssindaußerdemzuberichtigen 1.dieindenPersonenstandsregisterneingetragenen Hinweise, 2.fehlerhafteÜbertragungenausUrkunden,dieder Eintragung zugrunde gelegen haben, 3.imSterberegisterdieAngabenüberdenletzten Wohnsitz des Verstorbenen, 4.inallenPersonenstandsregisterndieRegistrierungsdaten eines Personenstandseintrags. b) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: EineAnhörungunterbleibt,wennessichumdie BerichtigungeinesHinweisesaufeinenEintragin einemanderenpersonenstandsregisterodervonregistrierungsdatendespersonenstandseintragshandelt. c) Folgender Absatz 4 wird angefügt: (4)DieBerichtigungeinesEintragsmitfehlerhaftenRegistrierungsdatenerfolgtdurchKennzeichnungdesentsprechendenRegistereintragsund erneutebeurkundung.dienachsatz1gekennzeichnetenregistereinträgegeltenalsstillgelegtunddürfennichtmehrverarbeitetwerden.dieregistrierungsdateneinesstillgelegteneintragskönnenwieder verwendet werden. 16.In 48Absatz1Satz1werdendieWörter ImÜbrigen durchdiewörter AußerindenFällendes 47 ersetzt Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2)GegendenBeschlussstehtdemStandesamtund deraufsichtsbehördediebeschwerdeinjedemfall zu Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: FürdieAusstellungderPersonenstandsurkundeist vorbehaltlichdes 67Absatz3dasStandesamtzuständig,beidemderentsprechendeRegistereintraggeführt wird wird wie folgt gefasst:, 57 Eheurkunde In die Eheurkunde werden aufgenommen 1.dieVornamenundFamiliennamenderEhegatten zumzeitpunktdereheschließungsowiediesichaus demregistereintragzumzeitpunktderausstellung dereheurkundeergebendenvornamenundfamiliennamen,

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, 3. Ort und Tag der Eheschließung, 4.dierechtlicheZugehörigkeiteinesEhegattenzu einerreligionsgemeinschaft,sofernsichdiezugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt. IstdieEheaufgelöstoderistdasNichtbestehenderEhe festgestellt,soistdiesunterangabedesanlassesund ZeitpunktsamEndederEheurkundeimFeld Weitere AngabenausdemRegister anzugeben;gleichesgilt fürdietodeserklärungodergerichtlichefeststellung dertodeszeiteinesehegattensowiefürdienichtigerklärung der Ehe wird wie folgt gefasst:, 58 Lebenspartnerschaftsurkunde IndieLebenspartnerschaftsurkundewerdenaufgenommen 1.dieVornamenundFamiliennamenderLebenspartnerzumZeitpunktderBegründungderLebenspartnerschaftsowiediesichausdemRegistereintrag zumzeitpunktderausstellungderlebenspartnerschaftsurkundeergebendenvor-undfamiliennamen, 2. Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner, 3.OrtundTagderBegründungderLebenspartnerschaft, 4.dierechtlicheZugehörigkeiteinesLebenspartners zueinerreligionsgemeinschaft,sofernsichdiezugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt. IstdieLebenspartnerschaftaufgelöstoderistdasNichtbestehenderLebenspartnerschaftfestgestellt,soist diesunterangabedesanlassesundzeitpunktsamendederlebenspartnerschaftsurkundeimfeld Weitere Angaben aus dem Register anzugeben Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2)SinddieVornameneinerPersonaufGrunddes Transsexuellengesetzesvom10.September1980 (BGBl.IS.1654)geändertoderistfestgestelltworden, dassdiesepersondemanderenalsdeminihremgeburtseintragangegebenengeschlechtangehört,sodarf abweichendvon 62einePersonenstandsurkundeaus demgeburtseintragnurderbetroffenenpersonselbst undeinepersonenstandsurkundeausdemehe-oder LebenspartnerschaftseintragnurderbetroffenenPerson selbstsowieihremehegattenoderlebenspartnererteilt werden.diesebeschränkungenentfallenmitdemtod dertranssexuellenperson; 5Absatz1und 10Absatz2inVerbindungmit 5Absatz1desTranssexuellengesetzes bleiben unberührt Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: BehördenundGerichtensindaufErsuchenPersonenstandsurkundenzuerteilen,Auskunftauseinemoder EinsichtineinenRegistereintragsowiedieDurchsicht mehrererregistereinträgezugewähren,soweitdieszur ErfüllungderinihrerZuständigkeitliegendenAufgaben erforderlich ist Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: DieBenutzungbedarfderZustimmungderfürden FachbereichdesForschungsvorhabenszuständigen oberstenbundes-oderlandesbehördeodereinervon dieserbestimmtenstelle;diezuständigkeitderoberstenlandesbehörderichtetsichnachdemsitzderforschungseinrichtung. 24.In 70Absatz1werdennachdemWort wer diewörter vorsätzlich oder fahrlässig eingefügt Nummer 24 wird wie folgt gefasst: 24.dieelektronischeErfassungundFortführungder biszum1.januar2009angelegtenpersonenstandsbücher ( 76Absatz5)undderbiszum 1.Januar2014vorgenommenenÜbergangsbeurkundungen ( 75 Satz 4), Absatz 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst: 5.dieelektronischeErfassungundFortführungder Personenstandsbücher ( 76Absatz5)undder Übergangsbeurkundungen ( 75Satz4)zuregeln,. 27. In 75 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt: 4 gilt entsprechend Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3)FürdieFortführungderZweitbüchergilt 4 Absatz2entsprechendmitderMaßgabe,dassHinweise nicht einzutragen sind. 29.In 77Absatz3werdenvordemWort Eheurkunden diewörter alspersonenstandsurkundennur eingefügt. Artikel 2 Änderung der Personenstandsverordnung DieVerordnungzurAusführungdesPersonenstandsgesetzesvom22.November2008 (BGBl.IS.2263),diezuletzt durch geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu 26 wird wie folgt gefasst: 26Suchfunktion. b) Die Angabe zu 37 wird wie folgt gefasst: 37SterbefälleinFahrzeugen,Bergwerkenund Gewässern; unbekannter Sterbeort. c) Die Angabe zu 49 wird wie folgt gefasst: 49weggefallen. 2.In 6Absatz2wirddieAngabe 63Abs.3 durchdie Angabe 63 Absatz 4 ersetzt. 3. Dem 11 wird folgender Absatz 4 angefügt: (4)DasBundesministeriumdesInnernkanneineden VoraussetzungendesAbsatzes3genügendeSchnittstellenbeschreibungdurchVeröffentlichungimBundesanzeiger für verbindlich anwendbar erklären. 4.In 20Absatz2Satz1werdendieWörter ; 63Abs.2 und 4 gilt entsprechend gestrichen.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode wird wie folgt gefasst: 26 Suchfunktion (1)Dienach 3Absatz1desGesetzeszuführenden PersonenstandsregistersindmiteinerSuchfunktionzu versehen,dieanderenstandesämterndiefeststellungermöglicht,obeinpersonenstandseintraggeführtwird. SuchkriteriensindDatenausdenDatenfeldern,diein Anlage1zurVerwendungalsSuchfeldausgewiesensind. AlsSuchergebnisdürfennurdasStandesamtunddieRegisternummer ( 16Absatz2Satz2)desgesuchtenEintrags mitgeteilt werden. (2)FürAltregisterundÜbergangsbeurkundungen,die nichtelektronischnacherfasstwordensind,isteinsuchverzeichniszuführen,ausdemdiesuchanfragenbeantwortetwerdenkönnen;fürdiebenutzunggiltabsatz1 entsprechend wird wie folgt gefasst: 27 Verzeichnisse beim Standesamt I in Berlin (1)FürdiebeimStandesamtIinBerlingeführtenelektronischenVerzeichnissenach 41Absatz2Satz4, 42 Absatz2Satz4, 43Absatz2Satz5und 45Absatz2 Satz4desGesetzessowiefürdieVerzeichnisseüber PersonenstandsfälleimAuslandisteinelektronisches Auskunftssystemeinzurichten,dasdasAuffindeneines PersonenstandseintragsodereinernamensrechtlichenErklärung ermöglicht. (2)DieStandesämterdürfendienachAbsatz1eingerichtetenVerzeichnisseeinsehen,soweitdiesfürihre Aufgabenerfüllungerforderlichist.ZulässigeSuchkriterienundErgebnisdatensindStandesamt,Registernummer,Familiennamen,Geburtsname,Vornamen,Tagder Geburt,TagderEheschließung,TagderBegründung einerlebenspartnerschaft,todestagundereignisortdes Personenstandsfalls. (3)FürdieSucheindemelektronischenAuskunftssystemwirddievomLandBerlinhierfürentwickelteOnline-Datenbank des Standesamts I in Berlin verwendet Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3)HatsichkeinesderinAbsatz1genanntenMerkmaledesLebensgezeigtundbeträgtdasGewichtder Leibesfruchtwenigerals500Gramm,handeltessichum einefehlgeburt.siewirdindenpersonenstandsregistern nichtbeurkundet.einefehlgeburtkannvoneinerperson, derbeilebendgeburtdiepersonensorgezugestanden hätte,demstandesamt,indessenzuständigkeitsbereich diefehlgeburterfolgte,angezeigtwerden; 33giltentsprechend.IndiesemFallerteiltdasStandesamtdemAnzeigendenaufWunscheineBescheinigungmiteinem Formular nach dem Muster der Anlage In 34Absatz4werdendieWörter 27Abs.1,2und 3Nr.1desGesetzes durchdiewörter 27Absatz1 und Absatz 3 Nummer 1 des Gesetzes ersetzt wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: (2)BeiGeburtimInlandsindpersonenstandsrechtlicheÄnderungen,dienachderGeburt,aber vorderbeurkundungwirksamgewordensind,in den Haupteintrag aufzunehmen wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: 37 Sterbefälle in Fahrzeugen, Bergwerken und Gewässern; unbekannter Sterbeort. b)inabsatz5satz1werdendiewörter indenfällen der Absätze 1 bis 4 gestrichen. 11.In 38Satz1Nummer2werdendieWörter wennkeine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand, gestrichen Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: KannderPersonenstandeinesVerstorbenennichtermitteltwerden,istderVerstorbeneindemEintragals unbekannte Person zu bezeichnen wird aufgehoben wird wie folgt geändert: a)demabsatz4werdendiefolgendensätzeangefügt: BeiPersonen,diekeinenVor-undFamiliennamen oderdienebenvor-undfamiliennamenweiterenamensbestandteileführen,istdersichausdemregistereintragergebendenamemitallennamensbestandteilenindieurkundeneinzutragen; 23 Absatz 3 gilt entsprechend. b)inabsatz7satz2werdendiewörter oderlebenspartners gestrichen wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert: aa)inbuchstabeawirddaswort vormundschaftsgerichtliche durchdaswort familiengerichtliche ersetzt. bb)inbuchstabecwirddaswort Vormundschaftsgericht durchdaswort Familiengericht ersetzt. b)inabsatz5nummer1buchstabedwerdennach demwort Gesetzbuche einkommaunddiewörter 1desMinderheiten-Namensänderungsgesetzes eingefügt. c) Absatz 7 wird aufgehoben. d) Die Absätze 8 und 9 werden die Absätze 7 und wird wie folgt geändert: a)inabsatz1nummer4wirddaswort Vormundschaftsgericht durchdaswort Familiengericht ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa)innummer2wirddaskommaamendedurch einen Punkt ersetzt. bb) Nummer 3 wird aufgehoben. c)inabsatz6nummer5wirddaswort Familienname durch das Wort Geburtsname ersetzt.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ wird wie folgt geändert: a)inabsatz1nummer6wirddaswort Vormundschaftsgericht durchdaswort Familiengericht ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 1 wird aufgehoben. bb)dienummern2bis4werdendienummern1 bis 3. c) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 2 wird aufgehoben. bb)dienummern3bis6werdendienummern2 bis 5. d)inabsatz5nummer5werdennachdemwort Vornamen diewörter sowiedasgeschlecht eingefügt wird wie folgt geändert: a)inabsatz1nummer5wirddaswort Vormundschaftsgericht durchdaswort Familiengericht ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3)DasStandesamt,daseineFolgebeurkundung überdieaufhebungderlebenspartnerschafteinträgt, hat dies der Meldebehörde mitzuteilen. c) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 2 wird aufgehoben. bb)dienummern3bis6werdendienummern2 bis 5. d)inabsatz5nummer5werdennachdemwort Vornamen diewörter sowiedasgeschlecht eingefügt wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 3 wird aufgehoben. bb)dienummern4bis10werdendienummern3 bis 9. cc)inderneuennummer6wirddaswort Vormundschaftsgericht durchdaswort Familiengericht ersetzt. dd)inderneuennummer9werdendaskommaund diewörter wennderverstorbenedas16.lebensjahr vollendet hat gestrichen. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa)innummer2werdendiewörter oderfürdie letzteaufgelösteeheoderlebenspartnerschaft gestrichen. bb)innummer5werdendaskommaunddiewörter wennderverstorbenedas16.lebensjahr vollendet hat gestrichen. c)inabsatz3nummer5werdennachdemwort Vornamen diewörter sowiedasgeschlecht eingefügt. 20.In 61wirddasWort erheben durchdaswort übermitteln ersetzt Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1)DieMitteilungspflichtendesStandesamtsnach den 57bis61geltenentsprechendfüreinStandesamt, das 1.fürdieEntgegennahmeeinerNamenserklärungzuständigistodereinefamilienrechtlicheErklärung beurkundetoderaufbewahrt,wennderpersonenstandsfall nicht im Inland beurkundet worden ist; 2.einenHinweisübereinenimAuslandbeurkundeten PersonenstandsfallineindeutschesPersonenstandsregister einträgt. 22. Dem 63 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: BeiderÜbermittlungvonDatenüberVermittlungsstellenbedarfeskeinerweitergehendenSignaturdes absendenden Standesamts wird wie folgt gefasst: 69 Übernahme in elektronische Personenstandsregister (1)BeiderelektronischenErfassungvonAltregisternwerdenRegistereinträgenachdenMusternder Anlagen2bis5erstellt.DerSachverhaltistindieelektronischenRegistersozuübernehmen,dassderpersonenstandsrechtlicheVerlaufnachvollziehbaristunddie durchdieursprünglichebeurkundungverlautbarten RechtsverhältnisseauchausdemelektronischnacherfasstenPersonenstandseintraghervorgehen.Daten,die indenelektronischenregisternnichtvorgesehensind, werdennichtübernommen.daten,dieimpapierregisternichtvorhandensind,sindsorgfältigunterbeachtungdesimzeitpunktderbeurkundunggeltenden Rechtsnachzuerheben,wennsiezurFührungdeselektronischenRegisterserforderlichsind.DieNacherhebungfehlenderDaten,diezurEintragungeinesHinweises führen würden, ist nicht erforderlich. (2)FürdieelektronischzuerfassendenEinträgesind Registrierungsdatennach 16Absatz2zubilden.Der vorhandeneneintragsnummersinddiekurzbezeichnungdesjeweiligenpersonenstandsregistersnach 15 Absatz2unddasJahrderErstbeurkundunghinzuzufügen.WeichtdieBezeichnungdesStandesamts,dasdie zuerfassendebeurkundungvorgenommenhat,vonder BezeichnungdesStandesamtsab,dasjetztdieelektronischeErfassungvornimmt,werdendieursprüngliche BezeichnungunddieStandesamtsnummerübernommen;beinichtvorhandenerStandesamtsnummerwird dienummerdeserfassendenstandesamtsumeinefortlaufendedreistelligeziffernfolge (Suffix)ergänzt,die dasstandesamteinmaligvergibt.dernamedesstandesbeamtenausdemursprünglicheneintragwirdohne Funktionsbezeichnung übernommen. (3)DerStandesbeamte,derdieelektronischeErfassungdurchführt,schließtdenEintragmitseinerdauerhaftüberprüfbarenqualifiziertenelektronischenSignaturabundspeichertihnindementsprechenden Personenstandsregister.BeurkundungimSinnedes 54desGesetzesistabdiesemZeitpunktausschließ-

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode lichderimelektronischenpersonenstandsregistergespeicherte Eintrag. (4)ImÜbrigengeltendie 9und15bis20entsprechend. (5)EinträgeinAltregistern,dieinelektronischeRegisterübernommenwurden,sindmiteinementsprechendenVermerkzuversehen;siesinddanachwie Sammelaktenzubehandeln.IstdergesamteBandnacherfasst,soistdashierzugeführteZweitbuchzuvernichten. (6)FürdieÜbernahmevonÜbergangsbeurkundungennach 75Satz4desGesetzesinelektronischeRegisterundfürdieNeubeurkundungvoninVerlustgeratenenEinträgennach 8Absatz1desGesetzesgelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben. 25.In 71Absatz3werdendieWörter Absatz1Nr.1und 2 durchdiewörter Absatz1Nummer1und3 ersetzt. 26.DieAnlagen1bis10und13werdenwiefolgtgefasst: Anlage 1 (zu 11) Datenfelder in den Personenstandsregistern Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung 1 Allgemeine Registerangaben für alle Register 0001 Name des Standesamts 0010Standesamtsnummerz.B fürdasStandesamtFrankfurt/Main,ggf. ergänzt um ein Suffix für ein verwaltetes Standesamt 0011 Art des Registers G = Geburtenregister E = Eheregister L = Lebenspartnerschaftsregister S = Sterberegister 0012Eintragsnummerz.B. 334 fürdie334.beurkundungeinergeburteines Jahres 0013 Jahr des Eintrags Bei Nacherfassung Jahr der ursprünglichen Beurkundung 0014 Nummer der Folgebeurkundung z.b 3 für die 3. Folgebeurkundung zu einem Haupteintrag 0020 Anlass der Beurkundung z. B. Geburt, Namensänderung, Vaterschaftsanerkennung, Wiederannahme des Geburtsnamens, Berichtigung Anlass eines Hinweises z. B. Eheschließung des Kindes, Lebenspartnerschaft des Kindes, Kind des Kindes, Tod des Kindes, Wiederverheiratung, Ehe des Verstorbenen 0040 Datum der Wirksamkeit Wirksamkeit einer Folgebeurkundung 0048Sperrvermerk1) 0049Datum Sperrvermerk Datum des Fristablaufs eines Sperrvermerks1) 0050 Ort der Beurkundung 0051 Datum der Beurkundung 0052 Name der Urkundsperson 0045 Datum der Stilllegung Wirksamkeit einer Stilllegung des Personenstandseintrags 0053FunktionsbezeichnungUnterscheidungnachmännlichenoderweiblichenStandesbeamten 1) 1 Die Datenfelder unterliegen folgenden Beschränkungen: 1) = Datenfeld ist nicht Bestandteil des Personenstandseintrags und steht nur bei Bedarf systemseitig als Funktion zur Verfügung. 2) = Datenfeld steht ab 1. November 2013 zur Verfügung. 3) = Datenfeld steht nach dem 31. Oktober 2013 ausschließlich für die Nacherfassung der bis dahin angelegten Personenstandseinträge zur Verfügung.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/10489 Anlage 1 (zu 11) Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung 1 Geburtenregister Angaben zur Geburt 1040 Tag der Geburt 1041 Stunde und Minute der Geburt 1050 Ort der Geburt 1051Geburtsort, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe 1052Geburtsort, Straße 1053Geburtsort, Hausnummer 2) 1055 Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 1057 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland 1090 Art der Geburt Nur bei Totgeburt Angaben zum Kind 1101Familienname/Geburtsname Angabe des aktuellen Geburtsnamens des Kindes 1102Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens 1105Vornamen 1106Ausländische NamensartBezeichnungeinerausländischenNamensformdesVornamens 1119 Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht des Kindes 1120Geschlecht 1130Religion/Weltanschauung 1180Deutsche Staatsangehörigkeit Nur Erwerb nach 4 Abs. 3 StAG 1199 Familiennamensführung nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität der Eltern Mutter/Annehmende des Kindes 1201Familienname 1202Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens 1203Geburtsname 1204Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens 1205Vornamen 1206Ausländische NamensartBezeichnungeinerausländischenNamensformdesVornamens 1230Religion/Weltanschauung 1240 Tag der Geburt 1250 Ort der Geburt 1255 Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2)

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 1 (zu 11) Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland 1270RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 1271BehördennameOrtsbezeichnung 1275Registernummerz.B. G 399/ Staatsangehörigkeit 1299 Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität Vater/Annehmender des Kindes 1301Familienname 1302Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens 1303Geburtsname 1304Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens 1305Vornamen 1306Ausländische NamensartBezeichnungeinerausländischenNamensformdesVornamens 1330Religion/Weltanschauung 1340 Tag der Geburt 1350 Ort der Geburt 1355 Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 1357 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland 1370RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 1371BehördennameOrtsbezeichnung 1375Registernummerz.B. G 1499/ Staatsangehörigkeit 1399 Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität Eheschließung der Eltern 1440 Tag der Eheschließung 1450 Ort der Eheschließung 1457 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland 1470RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 1471BehördennameOrtsbezeichnung 1475Registernummerz.B. E 67/2009 Ehe des Kindes 1540 Tag der Eheschließung 1550 Ort der Eheschließung

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/10489 Anlage 1 (zu 11) Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 1557 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland 1570RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 1571BehördennameOrtsbezeichnung 1575Registernummerz.B. E 288/ Art der Eheauflösung z. B. Scheidung oder Tod 3) 1591 Datum der Eheauflösung Wirksamkeitsdatum oder Todestag 3) 1592RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 3) 1593BehördennameOrtsbezeichnung 3) 1595Registernummer 3) Lebenspartnerschaft des Kindes 1640 Tag der Begründung 1650 Ort der Begründung 1655 Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 1657 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland 1670RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 1671BehördennameOrtsbezeichnung 1675Registernummerz.B. L 12/ Art der Auflösung der Lebenspartnerschaft z. B. Aufhebung oder Tod 3) 1691 Datum der Auflösung Wirksamkeitsdatum oder Todestag 3) 1692RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 3) 1693BehördennameOrtsbezeichnung 3) 1695Registernummer 3) Kind des Kindes 1701Familienname Angabe des aktuellen Geburtsnamens des Kindes 1705Vornamen 1740 Tag der Geburt 1750 Ort der Geburt 1755 Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 1757 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland 1770RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 1771BehördennameOrtsbezeichnung 1775Registernummer 1790 Art der Geburt Nur bei Totgeburt 2)

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 1 (zu 11) Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung 1 Testamentsverzeichnis 1890Testamentsverzeichnisnummer Tod,Todeserklärung,FeststellungderTodeszeitdes Kindes 1940Todestag Datum aus Sterbeeintrag 1942Sterbezeitraum Zeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war. 1950Sterbeort 1955 Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 1957Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland 1960 Todeserklärung, Gerichtliche Feststellung der Todeszeit Beschlussdatum 2) 1962Festgestellter TodestagDatum 2) 1963Festgestellte TodeszeitUhrzeit 2) 1965 Aufhebung der TodeserklärungBeschlussdatum 2) 1970Registerbehörde/GerichtFunktionsbezeichnung 1971BehördennameOrtsbezeichnung 1975Registernummer/Aktenzeichen Eheregister Angaben zur Ehe 2040 Tag der Eheschließung 2050 Ort der Eheschließung 2051 Ort der Eheschließung, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe 2) 2055 Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 2057 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland 2078 Angaben zur Ehenamenswahl Ehename ist Familienname des Mannes oder der Frau Angaben zur Ehefrau 2101 Familienname (vor Eheschließung) 2102Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens 2103 Geburtsname (vor Eheschließung) 2104Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens 2105 Vornamen (vor Eheschließung) 2106Ausländische NamensartBezeichnungeinerausländischenNamensformdesVornamens 2111 Familienname (nach Eheschließung)

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/10489 Anlage 1 (zu 11) Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens 2113 Geburtsname (nach Eheschließung) 2114Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens 2115 Vornamen (nach Eheschließung) 2) 2116Ausländische NamensartBezeichnungeinerausländischenNamensformdesVornamens 2) 2119 Recht der Namensführung Verweis auf Recht der Ehefrau 2120Geschlecht 2) 2130Religion/Weltanschauung 2140 Tag der Geburt 2150 Ort der Geburt 2155 Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 2157 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland 2170RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 2171BehördennameOrtsbezeichnung 2175Registernummer 2180Staatsangehörigkeit Angaben zum Ehemann 2201 Familienname (vor Eheschließung) 2202Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens 2203 Geburtsname (vor Eheschließung) 2204Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens 2205 Vornamen (vor Eheschließung) 2206Ausländische NamensartBezeichnungeinerausländischenNamensformdesVornamens 2211 Familienname (nach Eheschließung) 2212Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens 2213 Geburtsname (nach Eheschließung) 2214Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens 2215 Vornamen (nach Eheschließung) 2) 2216Ausländische NamensartBezeichnungeinerausländischenNamensformdesVornamens 2) 2219 Recht der Namensführung Verweis auf Recht des Ehemannes 2220Geschlecht 2) 2230Religion/Weltanschauung

16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 1 (zu 11) Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung Tag der Geburt 2250 Ort der Geburt 2255 Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 2257 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland 2270RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 2271BehördennameOrtsbezeichnung 2275Registernummer 2280Staatsangehörigkeit Auflösung der Ehe durch Entscheidung 2390 Art der Eheauflösung z. B. Scheidung, Aufhebung, Tod, Wiederverheiratung nach Todeserklärung 2391 Datum der EheauflösungWirksamkeitsdatum 2392BehördeFunktionsbezeichnung 2393BehördennameOrtsbezeichnung 2395Registernummer/Aktenzeichen Tod,Todeserklärung,FeststellungderTodeszeitder Ehefrau 2440Todestag Datum aus Sterbeeintrag 2442Sterbezeitraum Zeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war. 2450Sterbeort 2455 Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 2457Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland 2460 Todeserklärung, Gerichtliche Feststellung der Todeszeit Beschlussdatum 2462Festgestellter TodestagDatum 2) 2463Festgestellte TodeszeitUhrzeit 2) 2465 Aufhebung der TodeserklärungBeschlussdatum 2470Registerbehörde/GerichtFunktionsbezeichnung 2471BehördennameOrtsbezeichnung 2475Registernummer/Aktenzeichen Tod,Todeserklärung,FeststellungderTodeszeitdes Ehemannes 2540Todestag Datum aus Sterbeeintrag 2542Sterbezeitraum Zeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war. 2550Sterbeort

17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/10489 Anlage 1 (zu 11) Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 2557Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland 2560 Todeserklärung, Gerichtliche Feststellung der Todeszeit Beschlussdatum 2562Festgestellter TodestagDatum 2) 2563Festgestellte TodeszeitUhrzeit 2) 2565 Aufhebung der TodeserklärungBeschlussdatum 2570Registerbehörde/GerichtFunktionsbezeichnung 2571BehördennameOrtsbezeichnung 2575Registernummer/Aktenzeichen Wiederverheiratung der Ehefrau 2640 Tag der Eheschließung 2650 Ort der Eheschließung 2657 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland 2670RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 2671BehördennameOrtsbezeichnung 2675Registernummer Wiederverheiratung des Ehemannes 2740 Tag der Eheschließung 2750 Ort der Eheschließung 2757 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland 2770RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 2771BehördennameOrtsbezeichnung 2775Registernummer Lebenspartnerschaft der Ehefrau 2840 Tag der Begründung 2850 Ort der Begründung 2857 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland 2870RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 2871BehördennameOrtsbezeichnung 2875Registernummer Lebenspartnerschaft des Ehemanns 2940 Tag der Begründung 2950 Ort der Begründung

18 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 1 (zu 11) Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland 2970RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 2971BehördennameOrtsbezeichnung 2975Registernummer Lebenspartnerschaftsregister Angaben zur Lebenspartnerschaft 3040 Tag der Begründung 3050 Ort der Begründung 3051 Ort der Begründung, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe 2) 3055 Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 3057 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland 3070 Behörde der Begründung Angabe einer vom Standesamt abweichenden Begründungsbehörde 3078 Angaben zur Wahl des LebenspartnerschaftsnamensLebenspartnerschaftsnameistFamiliennamedes1.oder 2. Lebenspartners Angaben zum 1. Lebenspartner 3101 Familienname (vor Begründung) 3102Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens 3103 Geburtsname (vor Begründung) 3104Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens 3105 Vornamen (vor Begründung) 3106Ausländische NamensartBezeichnungeinerausländischenNamensformdesVornamens 3111 Familienname (nach Begründung) 3112Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens 3113 Geburtsname (nach Begründung) 3114Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens 3115 Vornamen (nach Begründung) 2) 3116Ausländische NamensartBezeichnungeinerausländischenNamensformdesVornamens 2) 3119 Recht der Namensführung Verweis auf Recht des 1. Lebenspartners 3120Geschlecht 2) 3130Religion/Weltanschauung 3140 Tag der Geburt 3150 Ort der Geburt

19 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19 Drucksache 17/10489 Anlage 1 (zu 11) Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 3157 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland 3170RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 3171BehördennameOrtsbezeichnung 3175Registernummer 3180Staatsangehörigkeit Angaben zum 2. Lebenspartner 3201 Familienname (vor Begründung) 3202Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens 3203 Geburtsname (vor Begründung) 3204Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens 3205 Vornamen (vor Begründung) 3206Ausländische NamensartBezeichnungeinerausländischenNamensformdesVornamens 3211 Familienname (nach Begründung) 3212Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens 3213 Geburtsname (nach Begründung) 3214Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens 3215 Vornamen (nach Begründung) 2) 3216Ausländische NamensartBezeichnungeinerausländischenNamensformdesVornamens 2) 3219 Recht der Namensführung Verweis auf Recht des 2. Lebenspartners 3220Geschlecht 2) 3230Religion/Weltanschauung 3240 Tag der Geburt 3250 Ort der Geburt 3255 Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 3257 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland 3270RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 3271BehördennameOrtsbezeichnung 3275Registernummer 3280Staatsangehörigkeit Auflösung der Lebenspartnerschaft 3390 Art der Auflösungz.B.Aufhebung,Tod,Todeserklärung,Feststellungder Todeszeit

20 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 1 (zu 11) Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung Datum der AuflösungWirksamkeitsdatum 3392BehördeFunktionsbezeichnung 3393BehördennameOrtsbezeichnung 3395Registernummer/Aktenzeichen Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit 1. Lebenspartner 3440Todestag Datum aus Sterbeeintrag 3442Sterbezeitraum Zeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war. 3450Sterbeort 3455 Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 3457Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland 3460 Todeserklärung, Gerichtliche Feststellung der Todeszeit Beschlussdatum 3462Festgestellter TodestagDatum 2) 3463Festgestellte TodeszeitUhrzeit 2) 3465 Aufhebung der TodeserklärungBeschlussdatum 3470Registerbehörde/GerichtFunktionsbezeichnung 3471BehördennameOrtsbezeichnung 3475Registernummer/Aktenzeichen Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit 2. Lebenspartner 3540Todestag Datum aus Sterbeeintrag 3542Sterbezeitraum Zeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war. 3550Sterbeort 3555 Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 3557Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland 3560 Todeserklärung, Gerichtliche Feststellung der Todeszeit Beschlussdatum 3562Festgestellter TodestagDatum 2) 3563Festgestellte TodeszeitUhrzeit 2) 3565 Aufhebung der Todeserklärung Wirksamkeitsdatum des Beschlusses 3570Registerbehörde/GerichtFunktionsbezeichnung 3571BehördennameOrtsbezeichnung 3575Registernummer/Aktenzeichen

21 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 21 Drucksache 17/10489 Anlage 1 (zu 11) Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung 1 Neue Ehe 1. Lebenspartner 3640 Tag der Eheschließung 3650 Ort der Eheschließung 3657 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland 3670RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 3671BehördennameOrtsbezeichnung 3675Registernummer Neue Ehe 2. Lebenspartner 3740 Tag der Eheschließung 3750 Ort der Eheschließung 3757 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland 3770RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 3771BehördennameOrtsbezeichnung 3775Registernummer Neue Lebenspartnerschaft 1. Lebenspartner 3840 Tag der Begründung 3850 Ort der Begründung 3857 Staat der Begründung Nur bei Eheschließung im Ausland 3870RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 3871BehördennameOrtsbezeichnung 3875Registernummer Neue Lebenspartnerschaft 2. Lebenspartner 3940 Tag der Begründung 3950 Ort der Begründung 3957 Staat der Begründung Nur bei Eheschließung im Ausland 3970RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 3971BehördennameOrtsbezeichnung 3975Registernummer Sterberegister Angaben zum Sterbefall 4140TodestagDatum 4141TodeszeitUhrzeit

22 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 1 (zu 11) Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung Sterbezeitraum (Datumsangaben) Zeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war. 4143Sterbezeitraum (Uhrzeitangaben)ZeitraumumfasstdieUhrzeitamletztenTaglebendund Uhrzeit am Tag, an dem die Person mit Sicherheit tot war Todeszeit (nicht exakt)nurinergänzungzufeld4141,wennuhrzeitdestodes nur ungefähr (gegen Uhr) feststeht 2) 4150Sterbeort Bei unbekanntem Sterbeort auch Auffindungsort 4151Sterbeort, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe 4152Sterbeort, Straße 4153Sterbeort, Hausnummer 4155 Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 4157Sterbeort, Staat Nur bei Sterbefall im Ausland 4199Tot aufgefunden Nur bei Nacherfassung Angaben zur verstorbenen Person 4201Familienname 4202Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens 4203Geburtsname 4204Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens 4205Vornamen 4206Ausländische NamensartBezeichnungeinerausländischenNamensformdesVornamens 4220Geschlecht 2) 4230Religion/Weltanschauung 4240 Tag der Geburt 4250 Ort der Geburt 4255 Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 4257 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland 4270RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 4271BehördennameOrtsbezeichnung 4275Registernummer 4290Anschrift, Straße 4291Anschrift, Hausnummer 4293Anschrift, Ort 4294Anschrift, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe 4297Anschrift, Staat Nur bei Wohnort im Ausland 4299 Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität

23 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 23 Drucksache 17/10489 Anlage 1 (zu 11) Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung 1 Familienstand des Verstorbenen 4300Familienstand 4301 Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners 4302Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens 4303 Geburtsname des Ehegatten oder Lebenspartners 4304Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens 4305 Vornamen des Ehegatten oder Lebenspartners 4306Ausländische NamensartBezeichnungeinerausländischenNamensformdesVornamens 4399 Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität Ehe des Verstorbenen 4450 Tag der Eheschließung 4450 Ort der Eheschließung 4455 Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 4457 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland 4470RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 4471BehördennameOrtsbezeichnung 4475Registernummer 4477Familienbuchkennzeichen Bei Eheschließung bis zum Lebenspartnerschaft des Verstorbenen 4540 Tag der Begründung 4550 Ort der Begründung 4555 Nähere Kennzeichnung des Ortesz.B. Kreis, Verwaltungsbezirk 2) 4557 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland 4570RegisterbehördeFunktionsbezeichnung 4571BehördennameOrtsbezeichnung 4575Registernummer Todeserklärung, Gerichtliche Feststellung der Todeszeit 4660Todeserklärung/GerichtlicheFeststellungderTodeszeitBeschlussdatum 4662Festgestellter TodestagDatum 4663Festgestellte TodeszeitUhrzeit 4665 Aufhebung der TodeserlklärungBeschlussdatum 4670Behörde/GerichtFunktionsbezeichnung 4671BehördennameOrtsbezeichnung 4675Registernummer/Aktenzeichen

24 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Standesamt, Nummer Registernummer Familienname Geburtsname Vorname(n) Geschlecht Geburtsdatum Geburtsort Religion Familienname Geburtsname Vorname(n) Geschlecht Geburtsdatum Geburtsort Religion Eheregister Ehemann Ehefrau Eheschließung Anlage 2 (zu den 11, 19, 48, 65) Ort und Tag Name des Ehemannes nach Eheschließung Familienname Geburtsname Vorname(n) Familienname Geburtsname Vorname(n) Ort, Tag Urkundsperson Hinweise 1 Registerbehörde, Name Registernummer Registerbehörde, Name Registernummer Name der Ehefrau nach Eheschließung Geburt des Ehemannes Geburt der Ehefrau Namensführung in der Ehe Recht Ehemann Recht Ehefrau Ehenamenswahl Staatsangehörigkeit Ehemann Ehefrau 1 Es erscheinen nur die im Zusammenhang mit dem Haupteintrag einzutragenden Hinweise.

25 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 25 Drucksache 17/ Anlage 3 (zu den 11, 19, 48, 65) Standesamt, Nummer Registernummer Folgebeurkundung Nummer Anlass der Beurkundung Beurkundete Daten 2 Ort, Tag Urkundsperson Hinweis Ort, Tag Registerbehörde, Name Registernummer Anlass 3 2 Anstatt des Feldes Beurkundete Daten sind die für den jeweiligen Beurkundungssachverhalt erforderlichen Datenfelder einschließlich des Datums der Wirksamkeit anzugeben. 3 Der Leittext Anlass ist durch die jeweilige Umschreibung des Hinweissachverhalts zu ersetzen.

26 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Standesamt, Nummer Registernummer Familienname Geburtsname Vorname(n) Geschlecht Geburtsdatum Geburtsort Religion Familienname Geburtsname Vorname(n) Geschlecht Geburtsdatum Geburtsort Religion Behörde 1,Ort und Tag Familienname Geburtsname Vorname(n) Familienname Geburtsname Vorname(n) Ort, Tag Urkundsperson Anlage 3 (zu den 11, 19, 48, 65) Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartner 1 Lebenspartner 2 Begründung der Lebenspartnerschaft Name des Lebenspartners 1 nach Begründung der Lebenspartnerschaft Name des Lebenspartners 2 nach Begründung der Lebenspartnerschaft Hinweise 2 Geburt des Lebenspartners 1 Registerbehörde, Name Registernummer Registerbehörde, Name Registernummer Recht Lebenspartner 1 Recht Lebenspartner 2 Wahl des Lebenspartnerschaftsnamens Lebenspartner 1 Lebenspartner 2 Geburt der Lebenspartners 2 Namensführung in der Lebenspartnerschaft Staatsangehörigkeit 1 Leittext und Angabe erfolgen nur, wenn Begründungsbehörde von Registerbehörde abweicht. 2 Es erscheinen nur die im Zusammenhang mit dem Haupteintrag einzutragenden Hinweise.

27 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 27 Drucksache 17/ Anlage 3 (zu den 11, 19, 48, 65) Standesamt, Nummer Registernummer Folgebeurkundung Nummer Anlass der Beurkundung Beurkundete Daten 2 Ort, Tag Urkundsperson Hinweis Ort, Tag Registerbehörde, Name Registernummer Anlass 3 2 Anstatt des Feldes Beurkundete Daten sind die für den jeweiligen Beurkundungssachverhalt erforderlichen Datenfelder einschließlich des Datums der Wirksamkeit anzugeben. 3 Der Leittext Anlass ist durch die jeweilige Umschreibung des Hinweissachverhalts zu ersetzen.

28 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Geburtenregister Anlage 4 (zu den 11, 19, 48, 65) Standesamt, Nummer Registernummer Geburtsname Vorname(n) Geschlecht Geburtstag und Uhrzeit Geburtsort Religion Familienname Geburtsname Vorname(n) Religion Kind Mutter Vater Familienname Geburtsname Vorname(n) Religion Ort, Tag Urkundsperson Hinweise 1 Ort, Tag Registerbehörde, Name Registernummer Ort, Tag Registerbehörde, Name Registernummer Ort, Tag Registerbehörde, Name Registernummer Kind Mutter Vater Kind Eheschließung der Eltern Geburt der Mutter des Kindes Geburt des Vaters des Kindes Staatsangehörigkeit Recht der Namensführung des Kindes 1 Es erscheinen nur die im Zusammenhang mit dem Haupteintrag einzutragenden Hinweise.

29 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 29 Drucksache 17/10489 Standesamt, Nummer Registernummer Folgebeurkundung Anlage 4 (zu den 11, 19, 48, 65) Nummer Anlass der Beurkundung Beurkundete Daten 2 Ort, Tag Urkundsperson Hinweis Ort, Tag Registerbehörde, Name Registernummer Anlass 3 2 Anstatt des Feldes Beurkundete Daten sind die für den jeweiligen Beurkundungssachverhalt erforderlichen Datenfelder einschließlich des Datums der Wirksamkeit anzugeben. 3 Der Leittext Anlass ist durch die jeweilige Umschreibung des Hinweissachverhalts zu ersetzen.

30 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Sterberegister Anlage 5 (zu den 11, 19, 48, 65) Standesamt, Nummer Registernummer Verstorbene Person Familienname Geburtsname Vorname(n) Geschlecht Geburtsdatum Geburtsort Wohnsitz Religion Todestag und Uhrzeit Sterbeort Familienstand Ehemann/Ehefrau/Lebenspartner/Lebenspartnerin 1 Familienname Geburtsname Vorname(n) Ort, Tag Urkundsperson Hinweise 2 Geburt Registerbehörde, Name Registernummer Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft 1 Ort, Tag Registerbehörde, Name Registernummer Führungsort Heiratseintrag 1 Der Leittext ist an den Beurkundungssachverhalt anzupassen. 2 Es erscheinen nur die im Zusammenhang mit dem Haupteintrag einzutragenden Hinweise.

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