Benutzung der Personenstandsregister aus Sicht der Familiengeschichtsforschung

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1 Benutzung der Personenstandsregister Rechtsgrundlagen Benutzung der Personenstandsregister aus Sicht der Familiengeschichtsforschung Bayerisches Staatsministerium des Innern 16. Februar 2012 Personenstandsrechtsreform 1. Januar 2009 PStG- Personenstandsgesetz PStV- Personenstandsverordnung Muster Registereinträge und Urkunden PStG-VwV-Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz hat bisherige Dienstanweisung abgelöst 2, BayStMI Bücher und Register im Standesamt Besonderheiten DDR-Recht Geburtsregister Heiratsregister Familienbuch (alter Art) Teil 1: Heirat Teil 2: Familie wie BR Deutschland Heiratsbuch Familienbuch Heirat Kinder PStG-DDR Ehebuch DDR PStG-DDR Geburtenregister Eheregister wie alte Länder 3, BayStMI PStG-1937 gilt weiter neue Vordrucke, kein Familienbuch alter Art mehr neues PStG,, Ehebuch endgültige Abschaffung Familienbuch alter Art neues PStG keine Zweitbücher mehr Urkundenstellen für Fortführung Einigungsvertrag neue Länder übernehmen PStG-West 5, BayStMI Querverweise zwischen Beurkundungen Umstellung Papier auf Elektronik 1876: jede Beurkundung ist für sich abgeschlossen (Ausnahme Familienregister in Württemberg) 1935: erstmals Verknüpfungen zwischen Beurkundungen derselben Person oder zu anderen Personen 1938: Familienbuch alter Art, Zweiter Teil Eltern und Kinder der Ehegatten 1958: Familienbuch neu Daten der Eheschließung mit Angaben zu Eltern, Eintragung der Kinder, wurde fortgeführt 2009: nach wie vor Verknüpfung der Register 6, BayStMI Papier Jahre Jahre fortführen EDV 2124 dauernd aufbewahren nacherfassen 7, BayStMI 1

2 Benutzung der Personenstandsregister Register und Urkunden Inhalt der neuen Register und Urkunden beglaubigter Registerausdruck 55 Abs. 1 Nr. 1 PStG Eheregister 15, 16 PStG Lebenspartnerschaftsurkunde 17 PStG Geburtenregister 21, 27 PStG 31, 32 PStG Eheurkunde 57 PStG 58 PStG Geburtsurkunde 59 PStG Sterbeurkunde 60 PStG 8, BayStMI Reduzierung der Beurkundungsdaten auf das für die Beurkundung Erforderliche Kein Fließtext mehr tabellarische Darstellung in Datenfeldern Kein Beruf Keine Erklärungen Keine Angaben über Anzeigende Sammelakten Keine Zeugen Religion nur noch auf Wunsch (wenn Körperschaft des öffentlichen Rechts) 9, BayStMI Geburtseintrag alt Geburtenregister , BayStMI 11, BayStMI Geburtsurkunde alt - neu Sterbeurkunde - neu 12, BayStMI 13, BayStMI 2

3 Benutzung der Personenstandsregister Register fortführen, aufbewahren und benutzen fortführen Geburtenregister 110 Jahre Eheregister 80 Jahre 80 Jahre 30 Jahre benutzen nach PStG durch Standesamt dauernd aufbewahren benutzen nach Archivrecht i.d.r. durch Archiv vor 1902 vor 1932 vor 1982 Benutzung der Personenstandsregister nach Archivrecht i.d.r. durch Archiv Geburten Eheschließungen Lebenspartnerschaften Sterbefälle 1902 heute 1932 heute 1982 heute nach PStG durch Standesamt 14, BayStMI 15, BayStMI Benutzungsarten Benutzung durch Privatpersonen Personenstandsurkunde Auskunft aus Registereintrag / Sammelakten Einsicht in Registereintrag / Sammelakten Durchsicht mehrerer Registereinträge für wissenschaftliche Forschung beglaubigter Registerausdruck Geburts-, Sterbe-, Ehe-, Lebenspartnerschaftsurkunde 16, BayStMI Betroffener selbst, Ehegatte, Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge Anspruch Andere Personen rechtliches Interesse berechtigtes Interesse 30 Jahre nach Tod des letzten verstorbenen Beteiligten: Ehegatte / Lebenspartner (Ehe-/ L-Part.-Register) Kind + beide Elternteile (Geburtenregister) Geschwister berechtigtes Interesse bei Geburten-, 17, BayStMI Rechtliches berechtigtes Interesse Benutzung Sonderfälle Rechtliches Interesse Kenntnis der Daten erforderlich zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen ( PStG-VwV) Glaubhaftmachung Berechtigtes Interesse Nach Erwägung der Sachlage wird das Interesse als gerechtfertigt angesehen (kann auch familiärer Art sein) ( PStG-VwV) Benutzungsinteresse muss wahrscheinlich und überzeugend erscheinen; ist weniger als Beweis ( PStG-VwV). 18, BayStMI eingeschränkter Benutzerkreis Annahme als Kind (Ausforschungs- und Offenbarungsverbot 1758 Abs. 1 BGB) Maßnahmen nach dem Transsexuellengesetz (Offenbarungsverbot 5 TSG) Sperrvermerk Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange Zeugenschutz 19, BayStMI 3

4 Benutzung der Personenstandsregister Sammelakten = Schriftstücke, die einzelne Personenstandseinträge betreffen elektronische Führung, Mikrofilm, etc. möglich Aufbewahrung zunächst wie Register (110/80/30 Jahre) Auskunft, Einsicht zu Angaben, die für Zwecke der Beurkundung des Personenstandsfalls erhoben wurden nach Fristablauf den öffentlichen Archiven anbieten im PStG keine dauernde Aufbewahrung vorgegeben ggf. über Landesrecht aber dauernde Aufbewahrung angeordnet, dann Übernahmepflicht 20, BayStMI Benutzung - Kosten Kosten im Standesamt: Landesrecht! Beispiel Bayern Personenstandsurkunde 10,- Auskunft, Einsichtsgewährung Personenstandsregister 7,- Sammelakte 10,- Eintrag / Vorgang suchen, Erhöhung um da notwendige Angaben fehlen 5,- bis 100,- 21, BayStMI Benutzung nach Archivrecht Familienbuch alter Art, Zweiter Teil Nach Ablauf der Fortführungsfristen (110/80/30 Jahre): Benutzung der Bücher und Sammelakten nur noch nach Archivrecht (auch wenn noch im Standesamt): keine Personenstandsurkunden keine neuen Folgebeurkundungen und Hinweise Nachweise ausschließlich nach Archivrecht Abgabe an kommunale und staatliche Archive (Erstbücher / Zweitbücher) Regelungen in den Bundesländern unterschiedlich! 22, BayStMI Zusammenhänge der Angehörigen einer Familie: Eltern der Ehegatten zu den Ehegatten:Angaben über Staatsangehörigkeit, Reichsbürgerrecht und rassische Einordnung gemeinsame Kinder, uneheliche Kinder von weiblichen Abkömmlingen an Kindes Statt angenommene und für ehelich erklärte Kinder bei Eheschließung erhält Kind eigenes Blatt bis dahin Fortführung der Daten 25, BayStMI Familienbuch 1958 Familienbuch , BayStMI Heiratsbuch nur Momentaufnahme der Eheschließung ( statisch ) Familienbuch als zusätzliches Register nur dort werden später eintretende Änderungen zur Ehe aktualisiert enthält zusätzlich Daten über eheliche + adoptierte Kinder wanderte mit Ehegatten mit jetzt wieder beim Standesamt der Eheschließung, zusammengefasst mit Heiratsbuch seit werden Daten von Kindern nicht mehr aktualisiert Ausstellung von Eheurkunden, keine Registerausdrucke kein Sicherungsregister 27, BayStMI 4

5 Benutzung der Personenstandsregister Standesamt I in Berlin Standesamt: Sonderstandesamt Bad Arolsen Seit September 1949 insbes. für die Beurkundung von Sterbefällen in den ehem. deutschen Konzentrationslagern. 28, BayStMI 29, BayStMI 5

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