Nacherfassung von Altregistern

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2 Nacherfassung von Altregistern

3 Rechtliche Grundlagen 76 Abs.5 PStG 69 PStV Information des BMI vom 13.Mai 2011

4 Kennzeichnung des Papiereintrages 69 PStV i.v.m. Nr.76.3 PStG-VwV (Nr PStG-VwV)

5 Protokoll für Aufsichtsbehörde Nr PStG-VwV

6 Art der Protokollierung mit Aufsicht absprechen Übergabe jedes Sichtvermerkes an die Aufsicht? Siehe 69 Abs.3 PStV Siehe 4 Abs.2 Satz 2 PStG ( Sicherungsregister = Erstregister)

7 Geburten :Buch I Nr Jahrgang 1999 in elektronische Register überführt Eine Liste des kompletten nacherfassten Buches an die Aufsicht Nr. Wann nacherfasst Urk.pers. Nr. Wann nacherfasst Urk.pers. Nr. Wann nacherfasst Urk.pers. Nr. Wann nacherfasst Urk.pers. Nr. Wann nacherfasst Urk.pers. Nr. Wann nacherfasst Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Müsken Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Müsken Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Müsken Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Müsken Goßmann Goßmann Wolfram Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Schwarz Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Wolfram Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Wolfram Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Wolfram Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Wolfram Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Wolfram Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Wolfram Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Wolfram Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Wolfram Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Wolfram Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Wolfram Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Wolfram Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Wolfram Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Wolfram Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Wolfram Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Wolfram Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Wolfram Goßmann Goßmann Goßmann Goßmann Wolfram Goßmann Goßmann Goßmann

8 9 Grundsätze der Nacherfassung

9 Systematische und anlassbezogene Nacherfassung ist möglich Eigene Entscheidung Parallel möglich Vorteil systematisch: Standesbeamter weiß, was fertig ist Vorteil anlassbezogen: Nacherfassung erfolgt im Rahmen der Fallbearbeitung Arbeitsersparnis!

10 Keine zeitliche Begrenzung der Nacherfassung auf bestimmte Jahrgänge Aktuell: Nacherfassungsmodul (AutiSta) Für Geburten- und Eheregister ab Mit nächstem Update keine zeitliche Beschränkung mehr Probleme bei älteren Registern Namensführung Kinder vor 1976 Abgabe an Archive Unterschrift Urkundsperson nicht leserlich Alte Randvermerke (z.b. Legitimation)

11 Unveränderbarkeit der ursprünglichen Daten Papier 1 zu 1 in Elektronik überführen Tatsächliche Daten übernehmen Altes Beurkundungsdatum Keine Interpretationen

12 Nachvollziehbarkeit des personenstandsrechtlichen Verlaufs Erstbeurkundung Folgebeurkundungen 1 bis.. usw. Hinweise

13 Folgebeurk.1 Beispiel Geb.Reg. Folgebeurk. 2 Folgebeurk. 3 Haupteintrag Hinweisteil

14 Beispiel Fam.Buch Gehört zum Haupteintrag Also: Folgebeurk.1: Scheidung / Folgebeurk.2: Wiederannahme / Hinweis (keine Folgebeurk. mehr!!!) Neue der Frau Wann ist wo von wem welcher Vermerk eingetragen worden

15 Wiedergabe der Rechtsverhältnisse aus ursprünglicher Beurkundung Legitimation Ehelicherklärung Früher: Namenserteilung des Ehenamens und nicht Einbenennung Vertragsadoptionen

16 Keine Übernahme von Daten, wenn kein Datenfeld vorhanden ist Beruf Akademische Grade Wohnort der Eltern Anzeigender ABER: Religionen, die keine Körperschaft des öff. Rechtes sind werden übernommen

17 Nacherhebung von fehlenden Hinweisdaten unterbleibt Vorhandene Hinweise werden übernommen Fehlende Hinweise müssen nicht ermittelt werden

18 Berichtigte Hinweise sind nur in der berichtigten Form nachzuerfassen Bsp. im Geb.Eintr.: Nacherfassung: ACHTUNG: Gilt nur für Hinweise nicht für Randvermerke

19 Nacherfasste Papiereinträge werden wie Sammelakten behandelt Papiereintrag wird bis Ablauf Fortführungsfrist aufbewahrt Danach Anbieten an Archiv oder bei Nichtannahme Vernichtung

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