AutiSta Anleitungen 11.0

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AutiSta Anleitungen 11.0"

Transkript

1 AutiSta Anleitungen 11.0 für die standesamtliche Praxis mit Fallbeispielen Herausgegeben vom Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V. unter Mitarbeit von Beate Tripp Verlag für Standesamtswesen GmbH Frankfurt am Main. Berlin

2 Impressum Mitarbeiterin: Beate Tripp, Studienleiterin an der Akademie für Personen standswesen, Bad Salzschlirf Frankfurt am Main Berlin 2018 (Stand: November 2018) Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist es ohne die ausdrückliche, vorherige schriftliche Zustimmung des Verlages für Standesamtswesen GmbH unzulässig und strafbar, insgesamt oder auch nur teilweise Auszüge oder Passagen oder Inhalte der Publikation oder Multimedia-Daten oder Grafiken zu anderen Zwecken zu nutzen, zu kopieren, zu reproduzieren, zu bearbeiten, abzuändern, zu übersetzen, mikrozuverfilmen, wieder zu veröffentlichen, bekanntzumachen, zu senden, zu vermieten oder in sonstiger Weise zu verbreiten. Dies enthält ohne Einschränkung, dass weder insgesamt, noch teilweise Auszüge, Passagen, Inhalte oder sonstige Materialien oder Multimedia-Daten oder Grafiken dieser Publikation auf anderen Websites oder in öffentlichen oder privaten elektronischen Datenabfragesystemen oder -services oder Plattformen oder sonstigen elektronischen oder digitalen System reproduziert oder gespeichert oder ausgewertet oder verbreitet werden dürfen. Verletzungen dieser Urheber- und Schutzrechte können zu zivil- und strafrechtlichen Weiterungen führen. Printed in Germany

3 Inhaltsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis AutiSta Vorbemerkung 6 Teil I Änderungen von PStV, XPSR, XPS 7 1. Eheregister Eheschließung von Personen verschiedenen Geschlechts Standard Anmeldung der Eheschließung Eheschließung Niederschrift über die Eheschließung und Eheurkunde Schlussverfügung XML-Daten Daten im PDF/A-Format Druckauswahl XPS-Mitteilungen Aufruf der Vorgangsdaten nach Speicherung Eheschließung von Personen gleichen Geschlechts Standard Anmeldung der Eheschließung Eheschließung Niederschrift über die Eheschließung Daten im PDF/A-Format Schlussverfügung Mitteilung an die Bevölkerungsstatistik Eheschließung durch Umwandlung einer Lebenspartnerschaft Anmeldung der Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft Eheschließung Niederschrift über die Eheschließung Eheurkunde bei Umwandlung Registereintrag Mitteilungen Nachbeurkundung einer gleichgeschlechtlichen Ehe im Ausland Folgebeurkundung über eine Namensänderung zu Beispiel Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe Tod des Ehemannes von Beispiel Zusätzliche Daten für Mitteilungen Eheurkunde nach Auflösung der Ehe durch Tod Folgebeurkundung zur Aufnahme der familienrechtlichen Zuordnung 84

4 4 Inhaltsverzeichnis 1.8. Ausstellung von Eheurkunden Eheurkunde aus einem Alteintrag auf Papier Eheurkunde aus einem elektronischen Eintrag vor Eheurkunde für eine Ehe durch Umwandlung Lebenspartnerschaftsregister Nachbeurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft Folgebeurkundung über die Umwandlung in eine Ehe Posteingang Datenübernahme aus dem Posteingang Eintrag der Folgebeurkundung im Register Folgebeurkundung zur Aufnahme der familienrechtlichen Zuordnung Geburtenregister Beurkundung einer Geburt ohne Vater Folgebeurkundung über die Vaterschaft Urkunde nach Eintragung der Vaterschaft Folgebeurkundung über Adoption Urkunde nach Adoption Folgebeurkundung einer Stiefkindadoption durch die Ehefrau der Mutter Urkunde nach Stiefkindadoption Geburtsurkunde aus einem Geburtseintrag von Aktualisierung der Version von XPSR Ausstellung der Urkunde Sterberegister Tod eines verheirateten Mannes Dokumente Sterbeurkunde Mitteilungen Sterbeurkunde aus einem Eintrag von Sterbeeintrag Aufnahme der familienrechtlichen Zuordnung Ausstellung der Sterbeurkunde Neusortierung von Vornamen Beurkundung der Erklärung einer volljährigen Person Beurkundung der Erklärung eines Kindes Folgebeurkundung im Geburtseintrag zum Beispiel 1 190

5 Inhaltsverzeichnis 5 Teil II Nacherfassungen Nacherfassung eines Geburtseintrags Nacherfassung des Haupteintrags Erstbeurkundung Randvermerk 1 Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft Randvermerk 2 Annahme als Kind Ausstellung der Geburtsurkunde nach der Nacherfassung Beglaubigter Registerausdruck nach Nacherfassung Nacherfassung eines Familienbuchs, das auf Antrag angelegt wurde Nacherfassung des Haupteintrags Erstbeurkundung und Abschluss Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe und Mitteilung Eheurkunde nach Scheidung der Ehe Nacherfassung eines Sterbeeintrags Nacherfassung der Erstbeurkundung Ausstellung der Sterbeurkunde 223

6 1. Eheregister 7 Teil I Änderungen von PStV, XPSR, XPS 1. Eheregister In den Bereichen EA und EE wird die Eheschließung verschiedengeschlechtlicher Ehegatten bearbeitet, die Eheschließung gleichgeschlechtlicher Ehegatten und die Eheschließung durch Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe, sowie im Bereich EN neu auch die Nachbeurkundung von Eheschließungen gleichgeschlechtlicher Ehegatten im Ausland. Für das neu eingeführte Datenfeld familienrechtliche Zuordnung steht eine Codetabelle mit den vom Gesetzgeber festgelegten Werten Ehemann, Ehefrau, Ehepartner zur Verfügung, wobei die Bezeichnung Ehepartner Personen eines dritten (anderen oder weiteren) Geschlechts vorbehalten ist. Auf den Masken werden die Leittexte Ehegatte 1 und Ehegatte 2 beibehalten. Damit die noch nicht festgelegte Bezeichnung eines dritten Geschlechts ohne Komplikationen erfasst werden kann, wurde für das Geschlecht der beteiligten Personen in allen Bereichen ein Textfeld eingerichtet, für das ebenfalls die festgelegten Werte über eine Codetabelle angeboten werden, derzeit männlich, weiblich und leer. Das neue Datenfeld familienrechtliche Zuordnung ersetzt auf den Eheurkunden die bisherigen Überschriften über die Datenblöcke der beiden Ehegatten. Damit ist eine einheitliche Eheurkunde geschaffen worden, die dennoch den unterschiedlichen Wünschen der Bürger gerecht wird. Für die Beispiele wurden dieselben Grundbeispiele mehrfach verwendet. Sie bilden, trotz gleicher Personen, keinen in sich geschlossenen Eintrag ab.

7 8 AutiSta 11.0 Teil I Änderungen von PStV, XPSR, XPS 1.1. Eheschließung von Personen verschiedenen Geschlechts Standard Anmeldung der Eheschließung Abb. 1 Das erste Beispiel beschreibt den Standardfall einer Eheschließung von zwei ledigen deutschen Personen verschiedenen Geschlechts. Das neue Registerdatenfeld mit dem Leittext 1. für die familienrechtliche Bezeichnung wurde auch im Bereich EA eingeführt, denn schon bei der Anmeldung der Eheschließung muss festgestellt werden, welche Zuordnung zueinander die beiden Eheschließenden einnehmen. Im Fallbeispiel 1 wird über die Codetabelle Familienrechtliche Zuordnung die Bezeichnung Ehemann erfasst. Das Geschlecht, das jetzt auch als Text gespeichert wird, kann wie bisher über die Codetabelle Geschlecht eingegeben werden. In diesem Standardfall ist der Eheschließende männlich. Er ist in Frankfurt am Main geboren, beurkundet vom Standesamt Mitte in Frankfurt am Main. Die Registrierungsdaten werden mit Plus (+) übernommen. Alle bis hierher erfassten Angaben werden nach der Eheschließung im Eheeintrag gespeichert. Die Felder Familienstand und Behördennummer werden nicht im Eheeintrag gespeichert, aber für die Vorgangsbearbeitung benötigt. Für den Familienstand steht die bekannte Codetabelle zu Verfügung. Die Behördennummer wird, im Prinzip wie bisher, mit der Funktion kleiner (<) mit Hilfe der AutiSta Ortsbuch Integration (AOI) ermittelt.

8 1. Eheregister Eheschließung von Personen verschiedenen Geschlechts Standard Eheschließung Abb. 5 Mit der Funktion Gehe zu Eheschließung wurden die Daten aus dem Bereich EA in den Bereich EE übertragen. Nachträgliche Änderungen der Daten im Bereich EA wirken sich auf die Daten im Bereich EE nicht aus. In diesem Fallbeispiel sind für die Eheschließung nur die Zeugen zu ergänzen. Die Eheschließenden hatten sich für die Beibehaltung ihrer bisherigen Familiennamen entschieden und sind auch bei dieser Entscheidung geblieben.

9 16 AutiSta 11.0 Teil I Änderungen von PStV, XPSR, XPS Niederschrift über die Eheschließung und Eheurkunde Abb. 8 In die Niederschrift über die Eheschließung wurde die Angabe des Geschlechts aufgenommen. Die Überschriften Herr und Frau wurden durch die Angaben 1. und 2. ersetzt.

10 20 AutiSta 11.0 Teil I Änderungen von PStV, XPSR, XPS Schlussverfügung Abb. 12 Auf der Schlussverfügung wird das Datum der Beurkundung ergänzt und der Name und die Funktionsbezeichnung des Standesbeamten, der den Eintrag signiert und in das elektronische Register verfügt. Beurkundungsdatum ist immer das Tagesdatum, Eingabe mit Plus (+).

11 1. Eheregister Eheschließung von Personen verschiedenen Geschlechts Standard XML-Daten Abb. 13 Die XML-Daten der Erstbeurkundung weisen die Folgenummer 0 des Eintrags aus und die Version 2.0 der XPSR-Schnittstelle, mit der der Eintrag erzeugt wurde (in diesem Ausschnitt 3. Zeile von oben). Anlass der Beurkundung ist die Eheschließung. Die Datenfelder, die bisher mit dem Namen Ehemann bezeichnet wurden, werden jetzt mit Ehegatte1 bezeichnet (entsprechend Ehefrau mit Ehegatte2). Für das Geschlecht wird eine neue Codetabelle nach dem XÖV-Basismodul verwendet. Das Datenfeld FamilienrechtlicheZuordnung enthält in diesem Beispiel den Wert Ehemann.

12 22 AutiSta 11.0 Teil I Änderungen von PStV, XPSR, XPS XDaten im PDF/A-Format Abb. 14 Das PDF/A, mit dem die XML-Daten visualisiert werden, zeigt alle XML-Daten an, mit Ausnahme der rein technischen Daten, wie die Versionsnummer 2.0 der XPSR-Schnittstelle und Version 1 (inzwischen bereits Version 2) der Geschlechtstabelle aus XInneres beziehungsweise des XBasismoduls. Die Anordnung der Daten und die Leittexte zu den einzelnen Feldern entsprechen der Anlage 2 zur PStV. Direkt unter den Registrierungsdaten sind die Ereignisdaten mit dem Anlass der Beurkundung, dem Ort des Ereignisses und dem Tag des Ereignisses angeordnet. In zwei getrennten Blöcken werden dann alle Daten zu den beiden Ehegatten angegeben, mit der Zuordnung der familienrechtlichen Bezeichnung, hier Ehemann und Ehefrau, denen jeweils als Leittext die Ziffern 1. und 2. vorangestellt sind.

13 1. Eheregister Eheschließung von Personen verschiedenen Geschlechts Standard Druckauswahl Abb. 17 Die Rückseite der Urkunde im Stammbuchformat wird in der Druckauswahl unabhängig von den gesetzten Optionen immer getrennt angeboten. Da die Urkunde im Stammbuchformat immer manuell umgedreht werden muss, um die Rückseite zu drucken, wird sie im Wie verfügt nicht berücksichtigt.

14 26 AutiSta 11.0 Teil I Änderungen von PStV, XPSR, XPS XPS-Mitteilungen Abb. 18 Abb. 18a In der obersten Zeile des XML-Datensatzes steht die Nachrichtennummer (hier ), das Produkt mit Angabe des Herstellers und der Produktversion (hier 11.0), mit dem die Nachricht erzeugt wurde, und ganz rechts die Versionsnummer des Standards XPersonenstand (hier 1.7.3). Diese technischen Daten werden in der Visualisierung für den Standesbeamten nicht angezeigt.

15 1. Eheregister Eheschließung von Personen verschiedenen Geschlechts Standard Aufruf der Vorgangsdaten nach Speicherung Abb. 23 Wird der Vorgang in EE nach der Speicherung im Eheregister aufgerufen, sind die Daten, die im Register gespeichert sind, gesperrt. Nach der Speicherung sind Änderungen nur an Vorgangsdaten, etwa für Mitteilungen, möglich.

AutiSta Anleitungen 10.8

AutiSta Anleitungen 10.8 AutiSta Anleitungen 10.8 für die standesamtliche Praxis mit Fallbeispielen Herausgegeben vom Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V. unter Mitarbeit von Beate Tripp Verlag

Mehr

Informationen zur Auslieferung

Informationen zur Auslieferung 1 IAutiSta 11.0 Informationen zur Auslieferung Vorbemerkung Mit dem Update AutiSta 11.0 wird das Fachverfahren an die Version XPSR 2.0 angepasst. Grundlage für diese Version sind die Umlaufabstimmung des

Mehr

Inhaltsverzeichnis 3. Einführung 5. Teil I Änderungen in der Vorgangsbearbeitung 7

Inhaltsverzeichnis 3. Einführung 5. Teil I Änderungen in der Vorgangsbearbeitung 7 Inhaltsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis Einführung 5 Teil I Änderungen in der Vorgangsbearbeitung 7 1. Besondere Beurkundungen 7 1.1. BK Kirchenaustritt 7 1.2. BT Namensänderung des Kindes 10 1.3. BV Anerkennung

Mehr

Inhaltsverzeichnis 3. Teil I Allgemeine Änderungen und Änderungen in verschiedenen Bereichen 9

Inhaltsverzeichnis 3. Teil I Allgemeine Änderungen und Änderungen in verschiedenen Bereichen 9 Inhaltsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis Einführung 7 Teil I Allgemeine Änderungen und Änderungen in verschiedenen Bereichen 9 1. Transparenz 9 1.1. Ansprechpartner 9 1.2. Unterschrift auf Urkunden 11 1.3.

Mehr

(Bluts-)Verwandtschaft im Zeitalter von Migration und Patchworkfamilien in den standesamtlichen Registern

(Bluts-)Verwandtschaft im Zeitalter von Migration und Patchworkfamilien in den standesamtlichen Registern (Bluts-)Verwandtschaft im Zeitalter von Migration und Patchworkfamilien in den standesamtlichen Registern Hans Schmidt, Städt. Verwaltungsrat a.d. Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Westfalen-Lippe

Mehr

Fachredaktion AutiSta

Fachredaktion AutiSta Einzelfragen und Beschlüsse 12. April 2014 - Anlage Seite 1/5 Fachredaktion AutiSta Einzelfragen und Beschlüsse 12. April 2014 - Anlage 1. Versicherung an Eides statt Um das Fachverfahren trotz der umfangreichen

Mehr

Inhalt. Vorbemerkung. 1. Berichtigung der Allgemeinen Registerangaben

Inhalt. Vorbemerkung. 1. Berichtigung der Allgemeinen Registerangaben 1/14 AutiSta 9.4 Informationen zur Auslieferung (IzA) Inhalt Vorbemerkung 1. Berichtigung der Allgemeinen Registerangaben 2. Technische Standesamtsnummer 3. Folgebeurkundungen 4. Schlussverfügung 5. XPersonenstandsnachrichten

Mehr

AutiSta 9.61 Informationen zur Auslieferung

AutiSta 9.61 Informationen zur Auslieferung AutiSta 9.61 Informationen zur Auslieferung Januar 2013 Inhalt Einführung 1. Vor Installation und vor Inbetriebnahme zu beachten 2. Allgemeine Änderungen am Beispiel des Lebenspartnerschaftsregisters 3.

Mehr

Innenministerien / Senatsverwaltungen für Inneres der Länder. nachrichtlich:

Innenministerien / Senatsverwaltungen für Inneres der Länder. nachrichtlich: Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Innenministerien / Senatsverwaltungen für Inneres der Länder nachrichtlich: Verlag für Standesamtswesen Fa. Accenture GmbH Dataport, AÖR Landesamt für Bürger-

Mehr

Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung

Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung Synpose Stand: 5. Juni 2018 Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung Alte Fassung Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV) vom 22. 11. 2008

Mehr

Inhalt. Einführung. AutiSta Informationen zur Auslieferung

Inhalt. Einführung. AutiSta Informationen zur Auslieferung AutiSta 10.21 Informationen zur Auslieferung Oktober 2014 Inhalt Einführung Hotfix AutiSta 10.12 1. Abteilungsübergreifende Änderungen 1.1. Reservierung der Registernummer mit XPSR Version 1.6 1.2. Verlagerung

Mehr

FAV Sitzung am 1. April 2017 Einzelfragen Klaudia Metzner 1 / 5

FAV Sitzung am 1. April 2017 Einzelfragen Klaudia Metzner 1 / 5 Sitzung am 1. April 2017 Einzelfragen Klaudia Metzner 1 / 5 Einzelfragen Nr. Thema 1 Abgabenachricht 0031 Die Meldebehörde (u.a.) schickt dem Standesamt eine Abgabenachricht (0031), wenn sie eine Nachricht

Mehr

Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG)

Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG) Bundesrat Drucksache 76/13 BRFuss 08.02.13 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages In Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG) Der

Mehr

Die Fortführung des Familienbuches als Heiratseintrag Ausstellung von Urkunden aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch

Die Fortführung des Familienbuches als Heiratseintrag Ausstellung von Urkunden aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch Die Fortführung des Familienbuches als Heiratseintrag Ausstellung von Urkunden aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch Mit in Kraft treten des neuen Personenstandsgesetzes am 01.01.2009 wurden

Mehr

Eheschließung und Lebenspartnerschaft

Eheschließung und Lebenspartnerschaft Handakten für die standesamtliche Arbeit Herausgegeben von Rolf Meireis Heft 2 und Lebenspartnerschaft Fortführung von Saskia Lux Frankfurt am Main. Berlin Handakten für die standesamtliche Arbeit Herausgegeben

Mehr

AutiSta (inklusive AutiSta 10.1) Informationen zur Auslieferung

AutiSta (inklusive AutiSta 10.1) Informationen zur Auslieferung AutiSta 10.11 (inklusive AutiSta 10.1) Informationen zur Auslieferung März 2014 Inhalt Einführung/Abgrenzung 1. L Lebenspartnerschaftsregister 2. GL Neuer Bereich ( 31 Abs. 3 PStV) 3. GE Vertrauliche Geburt

Mehr

Aktuelle Informationen des Verlags für Standesamtswesen

Aktuelle Informationen des Verlags für Standesamtswesen Aktuelle Informationen des Verlags für Standesamtswesen 29.09.16 Dr. Matthias Hicke Seite 1 29.09.16 Verlag für Standesamtswesen Frankfurt am Main / Berlin Agenda 1. AutiSta 10.6 2. Behördenauskunft 3.

Mehr

Erster Abschnitt Die Beurkundung von Geburten 1

Erster Abschnitt Die Beurkundung von Geburten 1 V Vorwort III Verzeichnis der Abkürzungen XIII Gaaz/Meireis, 8. Auflage, 1. Lieferung Verlag für Standesamtswesen GmbH Frankfurt am Main Berlin 2009 ISBN 978-3-8019-2620-5 Teil 1 Das Geburtenregister Erster

Mehr

Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung

Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung Bun d esrat Drucksache 417/18 30.08.18 Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat In - FJ - R Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung A. Problem und Ziel Das Gesetz

Mehr

Statistische Erhebungen des Fachdienstes Personenstand Standesamt für das Jahr 2018

Statistische Erhebungen des Fachdienstes Personenstand Standesamt für das Jahr 2018 Statistische Erhebungen des Fachdienstes Personenstand Standesamt für das Jahr 2018 Im Jahre 2018 wurden 321 beurkundet (2017: 325). Von den 321 Brautpaaren nutzten 56 Brautpaare den besonderen Service

Mehr

Fachredaktion AutiSta

Fachredaktion AutiSta Zusammenfassung der Berichte und Beschlüsse vom 13.04.2013 Seite 1/16 Fachredaktion AutiSta Zusammenfassung der Berichte und Beschlüsse vom 13.04.2013 1. Stand AutiSta 9.61 Die Version AutiSta 9.61 nimmt

Mehr

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Name Behörde, Sitz, Kontaktdaten, vertretungsberechtigte Person / Leitung) Landeshauptstadt

Mehr

Änderungen im PStG und der PStV (Thema in den Frühjahrschulungen 2013)

Änderungen im PStG und der PStV (Thema in den Frühjahrschulungen 2013) Änderungen im PStG und der PStV (Thema in den Frühjahrschulungen 2013) Kurzfristig treten folgende Änderungen in Kraft: 1. Änderung des 63 Abs. 2 PStG: Kreis der Berechtigten wurde bei Urkunden aus Eheregister

Mehr

Umsetzung der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare im Personenstandsrecht

Umsetzung der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare im Personenstandsrecht LSVD c/o M. Bruns, Lessingstrasse 37i, 76135 Karlsruhe Bundesminister des Innern Herrn Dr. Thomas de Maizière Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 140 Manfred Bruns Justiziar des LSVD Bundesanwalt beim

Mehr

Eheschließung und Lebenspartnerschaft

Eheschließung und Lebenspartnerschaft Handakten für die standesamtliche Arbeit Herausgegeben von Rolf Meireis Leitender Ministerialrat im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport Heft 1 Eheschließung und Lebenspartnerschaft von Saskia

Mehr

(Fast) 12 Jahre Register-Schnittstelle

(Fast) 12 Jahre Register-Schnittstelle (Fast) 12 Jahre Register-Schnittstelle Ein Fazit Burkhardt Renz Fachbereich MNI Institut für SoftwareArchitektur Technische Hochschule Mittelhessen 4. Juni 2014 Übersicht 1 (Fast) 12 Jahre 2 Elektronische

Mehr

Mainz Merkblatt Stand

Mainz Merkblatt Stand Stand 01.10.2018 Unterlagen für die Beurkundung von Geburten Allgemeine Hinweise Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden! Urkunden aus dem Ausland müssen immer zusammen mit einer vollständigen

Mehr

Benutzung der Personenstandsregister aus Sicht der Familiengeschichtsforschung

Benutzung der Personenstandsregister aus Sicht der Familiengeschichtsforschung Benutzung der Personenstandsregister Rechtsgrundlagen Benutzung der Personenstandsregister aus Sicht der Familiengeschichtsforschung Bayerisches Staatsministerium des Innern 16. Februar 2012 Personenstandsrechtsreform

Mehr

Personenstandsrechtsreformgesetz. Die Zukunft des Standesamts

Personenstandsrechtsreformgesetz. Die Zukunft des Standesamts Personenstandsrechtsreformgesetz Die Zukunft des Standesamts Personenstandsrechtsreformgesetz PStRG Gesetz vom 09. Dezember 2006 Veröffentlicht am 23. Februar 2007 Im BGBl. I Nr. 5 Seite 122 2 Personenstandsrechtsreformgesetz

Mehr

Musterbeispiel GE 1 Geburt eines Kindes, dessen Eltern miteinander verheiratet sind

Musterbeispiel GE 1 Geburt eines Kindes, dessen Eltern miteinander verheiratet sind Geburtenregister 1 Geburt eines Kindes verheirateter Eltern GE 1 Musterbeispiel GE 1 Geburt eines Kindes, dessen Eltern miteinander verheiratet sind Gaaz/Meireis, Musterbeispiele 6. Lieferung Verlag für

Mehr

Altregister Nacherfassung und Urkundenausstellung

Altregister Nacherfassung und Urkundenausstellung Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Niedersachsen e.v. Fortbildungsseminar 2017 für Standesbeamtinnen und Standesbeamte mit Grundkenntnissen bzw. in Vertretungsfunktion Altregister

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV) vom Inhaltsübersicht* ALLGEMEINER TEIL

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV) vom Inhaltsübersicht* ALLGEMEINER TEIL PStC-VwV Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV) vom 29.3.2010 * A1 A 1.1 A 1.2 A 1.3 A 2 A 2.1 A 2.2 A 3 A 3.1 A 3.2 ALLGEMEINER TEIL Namensführung Angabe von Namen ( 23 PStV)

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz : PStG-VwV mit Erläuterungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz : PStG-VwV mit Erläuterungen Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz : PStG-VwV mit Erläuterungen von Ilona Müller, Heribert Schmitz, Heinrich Bornhofen 1. Auflage Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz

Mehr

Fachredaktion AutiSta

Fachredaktion AutiSta Zusammenfassung der Berichte und Beschlüsse vom 12.04.2014 Seite 1/16 Fachredaktion AutiSta Zusammenfassung der Berichte und Beschlüsse vom 12.04.2014 1. Auslieferung AutiSta 10.1 Kurzfassung 1.1. Vorgangsbearbeitung

Mehr

Geschäfts-Nr. Bitte immer

Geschäfts-Nr. Bitte immer IV/1 Anlage AMTSGERICHT Geschäfts-Nr. Bitte immer angeben! PLZ, Ort, Datum Anschrift, Fernruf: Mitteilung an die Sozialhilfestelle nach 34 Abs. 2 SGB XII den kommunalen für die Kosten der Unterkunft mit

Mehr

Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung ( 28 PStV)

Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung ( 28 PStV) Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung ( 28 PStV) Angaben zur Person Familienname, ggf. Geburtsname Vorname(n) Religionszugehörigkeit Mit der Eintragung in die Eheurkunde einverstanden? Staatsangehörigkeit

Mehr

Urkundenbestellung beim Standesamt Bad Saulgau

Urkundenbestellung beim Standesamt Bad Saulgau Urkundenbestellung beim Standesamt Bad Saulgau Auf Wunsch können wir Ihnen folgende Personenstandsurkunden ausstellen: Geburtsurkunden auch ohne Geschlechtsangabe auch ohne Religionsangabe auch ohne Angabe

Mehr

zu Punkt... der 850. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2008

zu Punkt... der 850. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2008 Bundesrat Drucksache 713/1/08 27.10.08 Empfehlungen der Ausschüsse In - R zu Punkt der 850. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2008 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung

Mehr

Informationen zur Geburt Ihres Kindes

Informationen zur Geburt Ihres Kindes Informationen zur Geburt Ihres Kindes Inhalt Was muss ich vor der Geburt meines Kindes beachten? Seite 4 Wie soll mein Kind mit Vornamen heißen? Seite 4 Welchen Familiennamen soll mein Kind bekommen? Seite

Mehr

Standesamt. Rund um die Geburt Wichtige Informationen X X X X X X X X X X X X X X X STADT BURGWEDEL. Checkliste

Standesamt. Rund um die Geburt Wichtige Informationen X X X X X X X X X X X X X X X STADT BURGWEDEL. Checkliste 1 Checkliste Zur Anmeldung Ihres Kindes benötigen wir folgende Dokumente (X) von Ihnen: Mutter ledig Mutter geschieden Eltern verheiratet Eltern nicht verheiratet Erledigt Standesamt STADT BURGWEDEL Reisepass

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz PStRÄndG)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz PStRÄndG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/10489 17. Wahlperiode 15. 08. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz

Mehr

DA 447 Archiv. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden DA)

DA 447 Archiv. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden DA) Dienstanweisung für die Standesbeamten DA 447 Archiv Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden DA) In der Fassung der

Mehr

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG) Eingangsstempel des Standesamtes Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG) Hinweis über die Zuständigkeit Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt, in

Mehr

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG) Mutter / 1. Elternteil Eingangsstempel des Standesamtes Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG) Hinweis über die Zuständigkeit Zuständig für die Beurkundung der Geburt

Mehr

Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Seit Langem wurde in einem Teil der deutschen Gesellschaft die Öffnung des Rechtsinstitutes der Ehe für gleichgeschlechtliche

Mehr

Die Führung der Personenstandsregister in Musterbeispielen

Die Führung der Personenstandsregister in Musterbeispielen Die Führung der Personenstandsregister in Musterbeispielen Handbuch für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden von Berthold Gaaz Leitender Ministerialrat im Niedersächsischen Ministerium für Inneres

Mehr

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG) Eingangsstempel des Standesamtes Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG) Hinweis über die Zuständigkeit Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt, in

Mehr

die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes.

die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes. Liebe Eltern, die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes. Wir wollen Ihnen mit dieser Broschüre die Hilfestellung geben,

Mehr

Geschäfts-Nr. Bitte immer

Geschäfts-Nr. Bitte immer IV/1 Anlage AMTSGERICHT Geschäfts-Nr. Bitte immer angeben! PLZ, Ort, Datum Anschrift, Fernruf: Mitteilung an die Sozialhilfestelle nach 36 Abs. 2 SGB XII den kommunalen für die Kosten der Unterkunft mit

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz PStRÄndG) - Drucksache 17/

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz PStRÄndG) - Drucksache 17/ ` Dr. Hans-Peter Uhl Mitglied des Deutschen Bundestages Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ` Gisela Piltz Mitglied des Deutschen Bundestages Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Mehr

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG) Eingangsstempel des Standesamts I in Berlin Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG), den (Ort und Datum) Antragsteller / Antragstellerin (, Geburtsname, Vorname, Wohnort)

Mehr

Erfahrungen eines Pilotstandesamtes

Erfahrungen eines Pilotstandesamtes Erfahrungen eines Pilotstandesamtes Vortrag bei der Fachtagung des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.v. vom 22. 24.04.2013 in Garmisch-Partenkirchen Mathias Müller, Standesamt

Mehr

Bundesgesetzblatt1121

Bundesgesetzblatt1121 Bundesgesetzblatt1121 Teil I G 5702 2013 Ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013 Nr. 23 Tag Inhalt Seite 7. 5.2013 Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz

Mehr

Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung

Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung Eingangsstempel des Standesamtes Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister ( 34 PStG) Hinweis über die Zuständigkeit Zuständig für die Beurkundung der Eheschließung ist das Standesamt,

Mehr

Nacherfassung von Altregistern

Nacherfassung von Altregistern Nacherfassung von Altregistern Rechtliche Grundlagen 76 Abs.5 PStG 69 PStV Information des BMI vom 13.Mai 2011 Kennzeichnung des Papiereintrages 69 PStV i.v.m. Nr.76.3 PStG-VwV (Nr.75.3.2 PStG-VwV) Protokoll

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG) Bundesrat Drucksache 304/12 BRFuss 25.05.12 Gesetzentwurf der Bundesregierung In - FJ - FS - Fz - R Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz

Mehr

Standesamt - Eheschließung

Standesamt - Eheschließung Standesamt - Eheschließung Adresse: Borngasse 17 (1.OG) 64319 Pfungstadt Telefon: 06157 / 988 1230 oder 1231 Fax: 06157 / 988 1310 Öffnungszeiten Standesamt Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Dienstag: 07.30

Mehr

Änderungsantrag. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/4453. der Fraktion der CDU/CSU

Änderungsantrag. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/4453. der Fraktion der CDU/CSU Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/4453 11.12.75 Sachgebiet 40 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten

Mehr

Todeserklärungen und ihre Wirkungen

Todeserklärungen und ihre Wirkungen in Freiberg/Sa. Thema: Todeserklärungen und ihre Wirkungen 29.09.16 2016 1 Todeserklärungen Gesetzliche Grundlage: Verschollenheitsgesetz 1 Verschollenheitsgesetz Verschollen ist, wessen Aufenthalt während

Mehr

zu Punkt... der 866. Sitzung des Bundesrates am 12. Februar 2010 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)

zu Punkt... der 866. Sitzung des Bundesrates am 12. Februar 2010 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV) Bundesrat Drucksache 889/1/09 01.02.10 Empfehlungen der Ausschüsse - R zu Punkt.. der 866. Sitzung des Bundesrates am 12. Februar 2010 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)

Mehr

Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Nds. AGLPartG)

Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Nds. AGLPartG) Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Nds. AGLPartG) Vom 21. Juni 2001 (Nds. GVBl. S. 377 - VORIS 21051 01 00 00 000 -) Der Niedersächsische Landtag hat das folgende

Mehr

Während der elektronischen Nacherfassung von Altregistern treten vor allem in Bezug auf die Legitimationen immer wieder Fragen auf.

Während der elektronischen Nacherfassung von Altregistern treten vor allem in Bezug auf die Legitimationen immer wieder Fragen auf. 1 04.02.2014 Fachanfrage Nr. 02/ 2014 Sachverhalt: Während der elektronischen Nacherfassung von Altregistern treten vor allem in Bezug auf die Legitimationen immer wieder Fragen auf. Bis zum Inkrafttreten

Mehr

100 Tage neues Personenstandsrecht - Erfahrungen aus der Praxis Sterberegister

100 Tage neues Personenstandsrecht - Erfahrungen aus der Praxis Sterberegister Vortrag Bad TÄlz am 12.05.2009 THEMA: 100 Tage neues Personenstandsrecht - Erfahrungen aus der Praxis Sterberegister Von VOAR Rudolf Sperl, Standesamt Straubing Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte

Mehr

Hinweis: Die im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Zuständigkeiten des Standesamtes sind nur auszugsweise und im Wesentlichen beschrieben.

Hinweis: Die im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Zuständigkeiten des Standesamtes sind nur auszugsweise und im Wesentlichen beschrieben. Personenstandsangelegenheiten - Standesamt Erkner 1. Anschrift des Standesamtes Erkner 2. Die Eheschließung 3. Trauorte 4. Familienbuch 5. Geburten 6. Anerkennung einer Vaterschaft 7. Sterbefälle 8. Kirchenaustritt

Mehr

Informationen zum deutschen Namensrecht

Informationen zum deutschen Namensrecht Rechts- und Konsularabteilung Deutsche Botschaft Brüssel Rue Jacques de Lalaingstraat 8-14 1040 Brüssel Tel.: 02-787.18.00 Fax: 02-787.28.00 Informationen zum deutschen Namensrecht Mit der Verabschiedung

Mehr

Rechtsgrundlagen PStG -VwV. PStG. A 1.1 Angaben von Namen. 9 Beurkundungsgrundlagen, Prüfungspflicht. 10 Auskunfts- und Nachweispflicht

Rechtsgrundlagen PStG -VwV. PStG. A 1.1 Angaben von Namen. 9 Beurkundungsgrundlagen, Prüfungspflicht. 10 Auskunfts- und Nachweispflicht Herzlich Willkommen zur Frühjahrsschulung 2017 Rechtsgrundlagen PStG 9 Beurkundungsgrundlagen, Prüfungspflicht 10 Auskunfts- und Nachweispflicht 18 mündliche oder schriftliche Anzeige 19 Anzeige durch

Mehr

Geschäfts-Nr. Bitte immer

Geschäfts-Nr. Bitte immer IV/1 Anlage AMTSGERICHT Geschäfts-Nr. Bitte immer angeben! PLZ, Ort, Datum Anschrift, Fernruf: Mitteilung an die Sozialhilfestelle nach 34 Abs. 2 SGB XII den kommunalen für die Kosten der Unterkunft mit

Mehr

Personenstandsregister - Die Einstiegsquelle in die genealogische Forschung Entwicklung & Recherche. Freitag, 17. Juni 2016

Personenstandsregister - Die Einstiegsquelle in die genealogische Forschung Entwicklung & Recherche. Freitag, 17. Juni 2016 Personenstandsregister - Die Einstiegsquelle in die genealogische Forschung Entwicklung & Recherche Freitag, 17. Juni 2016 Inhalt 1. Die staatlichen Personenstandsregister seit 1874/76 2. Die Benutzung

Mehr

Heiraten in Großbeeren

Heiraten in Großbeeren Heiraten in Großbeeren Heiraten im Standesamt Großbeeren Das Standesamt befindet sich im Rathaus Großbeeren. Im stilvoll eingerichteten Trauzimmer können bis zu 40 Personen Anteil nehmen, wenn Sie sich

Mehr

Beitrittserklärung zur Anmeldung der Eheschließung ( 10 Abs.1 PStV, 133 DA)

Beitrittserklärung zur Anmeldung der Eheschließung ( 10 Abs.1 PStV, 133 DA) Zutreffendes bitte ankreuzen X Beitrittserklärung zur Anmeldung der schließung ( 10 Abs.1 PStV, 133 DA) Die nachstehenden Angaben sind zur Anmeldung der schließung notwendig. Füllen Sie diesen Vordruck

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 24. Jahrgang Potsdam, den 27. Februar 2013 Nummer 21 Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen im Geschäftsbereich des Ministers

Mehr

Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz - LPartAusfG) Vom 4.

Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz - LPartAusfG) Vom 4. 1 von 8 24.12.2008 19:44 Fundstelle: HmbGVBl. 2001, S. 145 400-15 Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz - LPartAusfG) Vom 4. Juli 2001 Der Senat

Mehr

Geburtsurkunden / Internationale Geburtsurkunden

Geburtsurkunden / Internationale Geburtsurkunden Sie sind hier: Herten Service Ämter und Institutionen Standesamt Geburtsurkunden Geburtsurkunden / Internationale Geburtsurkunden Durch die Geburtsurkunde werden der Familienname und der Vorname des Kindes,

Mehr

Nachweis Kindesverhältnis

Nachweis Kindesverhältnis Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Kreisschreiben EAZW Nachweis der Entstehung des

Mehr

Deutsche heiraten in der Slowakischen Republik

Deutsche heiraten in der Slowakischen Republik Deutsche heiraten in der Slowakischen Republik Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Slowakische Republik Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift

Mehr

Ratgeber für die standesamtliche Trauung

Ratgeber für die standesamtliche Trauung Herausgeber: Bürgermeisteramt Rosengarten Hauptstraße 39 74538 Rosengarten Telefon: 0791/ 95017-0 Standesamt: 0791/ 95017-10 / 11 / 15 Fax: 0791/ 95017-27 E-Mail: gemeinde@rosengarten.de Internet: www.rosengarten.de

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 765 Jahrgang 1982 Ausgegeben am 16. März 1982 53. Stück 127. Vertrag zwischen der Republik Österreich

Mehr

fj *%* f we» V,«^k> *«««

fj *%* f we» V,«^k> *««« Thementag : J: : ;: :! iiilsiis s* /große Übertragung"-«^ WB WI^r?TTiT^BJ*I^M *«««Zusammenlegung von Standesämtern im Landkreis Erding Gemeinde Poing Renate Karisch,

Mehr

Personenstandsgesetz (PStG)

Personenstandsgesetz (PStG) Personenstandsgesetz (PStG) PStG Ausfertigungsdatum: 19.02.2007 Vollzitat: "Personenstandsgesetz vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2017

Mehr

Personenstandsgesetz (PStG) 1

Personenstandsgesetz (PStG) 1 Personenstandsgesetz (PStG) 1 Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Personenstand, Aufgaben des Standesamts (1) Personenstand im Sinne dieses

Mehr

1. Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens

1. Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens Namenserklärungen Es gibt flgende Möglichkeiten, den Familiennamen zu ändern: 1. Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens 2. Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen 3. Widerruf der Hinzufügung

Mehr

Initiative Tierwohl Geflügel

Initiative Tierwohl Geflügel Initiative Tierwohl Geflügel Erzeugung + Übermittlung der Bewegungsdaten Schlachtbetrieb In 5 Schritten zur fertigen Schnittstellendatei Version 1.2 19.05.2016 arvato Financial Solutions Copyright bfs

Mehr

Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juni 2014 BAnz AT B1 Seite 1 von 13

Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juni 2014 BAnz AT B1 Seite 1 von 13 Seite 1 von 13 Bundesministerium des Innern Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV-ÄndVwV) Vom 3. Juni 2014 Nach Artikel

Mehr

Gebühren für den Bereich Eheschließungen

Gebühren für den Bereich Eheschließungen Gebühren für den Bereich Eheschließungen bei der Anmeldung zur Eheschließung für die Prüfung der Ehefähigkeit 40,00 Bei Erforderlichkeit einer erneuten Prüfung wenn ausländisches Recht zu beachten ist

Mehr

Merkblatt über Eheschließungen

Merkblatt über Eheschließungen Stand : April 2017 Merkblatt über Eheschließungen Wirksamkeit der Ehe Grundsätzlich wird eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen, wenn die für die Trauung im fremden Staat

Mehr

Bitte in Druckschrift ausfüllen. Es wird beantragt, den(die) Namen. in den(die) Namen zu ändern.

Bitte in Druckschrift ausfüllen. Es wird beantragt, den(die) Namen. in den(die) Namen zu ändern. An das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Rechtsamt - John-F.-Kennedy-Platz 10825 Berlin Antragstellung in eigener Sache (Sie beantragen die Änderung Ihres eigenen Vor- oder Familiennamens und

Mehr

Personenstandsgesetz

Personenstandsgesetz Personenstandsgesetz PStG 445 Archiv Personenstandsgesetz In der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1957 1 (BGBl. I S. 1126) zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 6 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Mehr

Elektronische Mitteilung an das Finanzamt Spezifikation der Schnittstelle

Elektronische Mitteilung an das Finanzamt Spezifikation der Schnittstelle Elektronische Mitteilung an das Finanzamt Spezifikation der Schnittstelle Verlag für Standesamtswesen GmbH Hanauer Landstr. 197, 60314 Frankfurt am Main V 2.2 Juni 2014 Spezifikation El. Mitteilung Finanzamt

Mehr

Personenstandsgesetz (PStG)

Personenstandsgesetz (PStG) Personenstandsgesetz (PStG) PStG Ausfertigungsdatum: 19.02.2007 Vollzitat: "Personenstandsgesetz vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl.

Mehr

Neukonzeption der Personenstandsverordnung und der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden

Neukonzeption der Personenstandsverordnung und der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden Wünsche und Anregungen des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.v. (BDS) zu den Personenstandsverordnungen des Bundes nach dem Personenstandsrechtsreformgesetz; Schreiben

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2007, 122 FNA: FNA 211-9, GESTA B024. Personenstandsgesetz. Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2007, 122 FNA: FNA 211-9, GESTA B024. Personenstandsgesetz. Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: PStG Ausfertigungsdatum: 19.02.2007 Gültig ab: 01.01.2009 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 2007, 122 FNA: FNA 211-9, GESTA B024 Personenstandsgesetz Gesamtausgabe

Mehr

Geburt eines Kindes mit mindestens einem deutschen Elternteil in Estland

Geburt eines Kindes mit mindestens einem deutschen Elternteil in Estland Geburt eines Kindes mit mindestens einem deutschen Elternteil in Estland Stand: Mai 2016 Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft

Mehr