Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
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- Norbert Stieber
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1 Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten nach 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Eingangsvermerk: 1. Angaben zum/zur Verstorbenen Geburtsdatum Geburtsort Sterbedatum Sterbeort Letzter Familienstand ledig verheiratet geschieden getr. lebend verwitwet eingetr. Lebenspartnerschaft Letzte Wohnanschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) Betreuer / Vormund (Name, Anschrift, Telefon) Todesursache: a.) natürlicher Tod b.) Tod durch Verkehrsunfall c.) Tod durch Fremdeinwirkung Name und Anschrift des Verursachers (zu b + c). Befand sich der/die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes in stationärer Unterbringung/Behandlung nein ja - Einrichtung:. Bezog der/die Verstorbene bis zum Sterbetag Sozialhilfe nach dem SGB XII? nein ja - bis Sozialamt:. 2. Angaben zum /zur und des Lebens-/Ehepartners Verwandtschaftsverhältnis Geburtsdatum Familienstand ledig verheiratet geschieden getr. lebend verwitwet eingetr. Lebenspartners. Wohnanschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) Für Rückfragen Tel.: Wohnung und monatliche Miet - und Mietnebenkosten (Bitte entspreche nd e Na c h weise beifüge n) Monatliche Belastungen bei Mietwohnung Monatliche Belastung bei Wohneigentum Grundmiete ohne Heizung Schuldzinsen (ohne Tilgung) Nebenkosten ohne Heizung Grundsteuer Heizungskosten Gebäudeversicherung Sind in den Heizkosten Warmwasserbereitung oder Kochfeuerung enthalten? Müllgebühren Wasser- /Abwasserkosten Sonstige Unterkunftskosten: Schornsteinfegergebühren Sonstige Belastungen
2 2.2. Kinder und weitere Haushaltsangehörige Geburtsdatum Verwandtschaftsverhältnis Von mir/uns überwiegend unterhalten 2.3. Einkommen des/der Antragstellers/in und des Lebens-/Ehepartners (Bitte entspreche nd e Nachweise beifüge n) Erwerbseinkommen Rente ALG I / ALG II Krankengeld Kindergeld BaföG / BAB Wohngeld Sozialhilfe / Grundsicherung Unterhalt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Sonstiges Einkommen (bitte näher bezeichnen) 2.4. Vermögen des/der Antragstellers/in und des Lebens-/Ehepartners (Bitte entspreche nd e Nachweise beifüge n) Sparguthaben Girokontoguthaben Wertpapiere, Aktien Bargeld Kraftfahrzeug (Baujahr, Typ) Sonstige Kapitalanlagen (Bausparguthaben, Lebensversicherungen) Haus- / Wohneigentum, Grundstücke Sonstiges Vermögen (bitte näher bezeichnen)
3 2.5. Monatliche Belastungen (Bitte entspre c he nd e Nachweise beifüge n) Unterhaltsverpflichtungen Hausratversicherung Haftpflichtversicherung Schulden / Kredite Sonstige Belastungen (bitte näher bezeichnen) 3. Angaben zum Nachlass (Bitte entsprec hen de N achwe ise beif üg en ) Art des Nachlassvermögens Wert Bargeldbestand Girokontoguthaben Geldinstitut / Konto-Nr. Sparguthaben Geldinstitut / Konto-Nr. Wertpapiere, Aktien Angelegt bei / aktueller Wert Lebens-Sterbegeldversicherung Versicherungsunternehmen / Versicherungssumme / Versicherungs-Nr. Bestattungsvorsorgevertrag Abgeschlossen bei / Versicherungssumme Grundvermögen Art des Grundvermögens /Lage / Grundstücksgröße Kraftfahrzeug Fabrikat / Baujahr / Kilometerstand Sonstiges Vermögen: Art: Schuldverpflichtungen Art: Gläubiger: 4. Einkommensverhältnisse des/der Verstorbenen Von welchen Einkünften lebte die/der Verstorbene? (Bitte entsprechende Nachweise beifügen) 5. Mögliche Erben und Angehörige des/der Verstorbenen Erbe/ Verw.Verhältnis Anschrift (PLZ, Ort. Straße, Haus-Nr.) Wurde das Erbe ausgeschlagen? nicht bekannt nicht bekannt nicht bekannt nicht bekannt nicht bekannt
4 Existiert ein Testament? nicht bekannt Wurde ein Nachlassverwalter eingesetzt? Wenn ja, Name und Anschrift des Nachlassverwalters. Ein Erbschein wurde beantragt bzw. ausgestellt? Wenn ja, Erbschein vom / beantragt am. Ich/wir habe(n) das Erbe ausgeschlagen 5. Besondere Mitteilungen oder Hinweise des/der Antragstellers/in zum Antrag Erklärung des/der Antragstellers/in Ich/wir beantrage/n die Gewährung der Übernahme von Bestattungskosten nach dem SGB XII. Ich/wir versichere/n, dass die Angaben in diesem Antrag voll der Wahrheit entsprechen und dass keine Angaben verschwiegen wurden. Es ist mir/uns bekannt, dass ich mich/wir uns durch unwahre oder unvollständige Angaben strafbar mache/n und zu Unrecht bezogene Leistungen zurückzahlen muss/müssen. Es ist mir/uns bekannt, dass wir gemäß 60 ff. Sozialgesetzbuch Allgemeiner Teil (SGB I), vor allem bei vollständigen Ausfüllen dieses Antrages und er Vorlage der erforderlichen Nachweise, verpflichtet bin/sind. Als Folge fehlender Mitwirkung kann die beantragte Hilfe ganz oder teilweise versagt werden. Einen eventuell zu leistenden Bestattungskostenzuschuss bitte/n ich/wir Unmittelbar an die/den Rechnungssteller (Bestattungsinstitut, Friedhofsverwaltung etc.) Wenn ja, in folgender Reihenfolge auf das nachstehende Konto Kontoinhaber: IBAN: Name und Sitz des Geldinstitutes: zu überweisen. Ort, Datum Unterschrift
5 H i n w e i s e zum Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten nach 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Eine finanzielle Hilfe nach 74 SGB XII wird nur dem gewährt, der rechtlich verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen. Dies sind in nachstehender Reihenfolge: Vertraglich Verpflichtete (z. B. aus einem notariellen Vertrag heraus) der Erbe oder die Erben der Vater des Kindes beim Tode der nicht mit ihm verheirateten Mutter infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung die Unterhaltspflichtigen (Ehegatte, Abkömmlinge, Eltern), soweit die Kosten nicht von den Erben getragen werden derjenige, der aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht tätig geworden ist und die Kosten zu tragen hat. Zum Personenkreis der Verpflichteten gehört nicht, wer aus Verbundenheit aber ohne Rechtspflicht die Bestattung veranlasst (z.b. Freunde, Nachbarn, ehemalige Betreuer). Voraussetzungen für eine Kostenübernahme Eine Leistung nach 74 SGB XII kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat, es keine anderen Personen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind, die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind und Sie nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen. Bestattungskosten können nur im sozialhilferechtlich angemessenen Rahmen übernommen werden. Unter den Begriff der erforderlichen Kosten fallen nur die Kosten, die unmittelbar der Bestattung dienen bzw. mit der Durchführung der Bestattung untrennbar verbunden sind. Maßnahmen, die nur anlässlich des Todes, also nicht final auf die Bestattung selbst ausgerichtet sind, sind regelmäßig nicht als erforderliche Kosten anzusehen. Dies sind insbesondere die Kosten für Todesanzeigen und Danksagungen, Aufwendungen für Trauerkleidung von Angehörigen, Kosten der Bewirtung der Trauergäste, Reisekosten zum Bestattungsort, Kosten für die Grabpflege, Aufwendungen für besondere Nutzungsrechte (Wahlgrab, Doppelgrab). Welche Kosten bis zu welcher Höhe als erforderlich anerkannt werden, ist in jedem Einzelfall individuell zu prüfen. Gerne beraten wir Sie zu den im Einzelnen berücksichtigungsfähigen Kosten und Richtwerten. Teilen Sie dem beauftragten Bestattungsunternehmer mit, dass ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gestellt wird. Falls einem Bestatter im Einzelfall die sozialhilferechtlich anerkennungsfähigen Beträge nicht bekannt sein sollten, bitten Sie ihn, sich diesbezüglich telefonisch mit dem Kreissozialamt in Verbindung zu setzen.
6 Welcher Sozialhilfeträger ist zuständig? Obwohl Empfänger dieser Leistung nicht der Verstorbene, sondern der gemäß 74 SGB XII zur Kostentragung Verpflichtete ist, richtet sich die Zuständigkeit für die Übernahme der Bestattungskosten nach den Verhältnissen des Verstorbenen. Zuständig für die Übernahme der Bestattungskosten ist nach 98 Abs. 3 SGB XII der Sozialhilfeträger, von dem der/die Verstorbene bis zum Tode Sozialhilfe erhalten hat. Hat der Verstorbene keine Sozialhilfeleistungen bezogen, ist der Sozialhilfeträger zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. Erforderliche Unterlagen Die Übernahme von Bestattungskosten ist eine Sozialhilfeleistung, die immer nur nachrangig gewährt wird. Eigenes Einkommen und Vermögen muss vorrangig eingesetzt werden. Für die Antragstellung werden die nachfolgenden Informationen / Unterlagen benötigt: Unterlagen/Angaben des /der Verstorbenen Aufstellung über mögliche Erben und Familienangehörige der/des Verstorbenen Testament / Erbvertrag Erbschein (falls vorhanden) Sterbeurkunde Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Nachweisen, insbesondere Sparbücher und sonstige Geldanlagen Girokontoauszüge der letzten 3 Monate Lebens-/Sterbegeldversicherungen Grundvermögen Nachweis über die entstandenen Bestattungskosten Unterlagen des/der sowie des Ehe- / Lebenspartners Nachweise über Einkommen und Vermögen inkl. Girokontoauszüge der letzten drei Monate Nachweis über Belastungen insbesondere Miete Versicherungen Werbungskosten Kreditverpflichtungen Kopie des Personalausweises Erbschein oder Nachweis der Erbausschlagung Bestattungsauftrag, Rechnung des Bestatters, Gebührenbescheide etc. Je nach Einzelfall, kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Wann muss der Antrag gestellt werden? Es handelt es sich um einen sozialhilferechtlichen Anspruch eigener Art, der auch noch nach der Bestattung und der Bezahlung der Kosten geltend gemacht werden kann. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag bereits vor der Bestattung zu stellen oder zumindest die Angelegenheit mit dem zuständigen Sozialamt zu besprechen. Den vollständig ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an den Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Sozialamt Gartenstr. 1, Limburg Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: Mitarbeiter/in Telefon: Fax. Frau Scheil a.scheil@limburg-weilburg.de
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