Generelle Entwässerungsplanung im Kanton Schwyz
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- Damian Wagner
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1 Umweltdepartement Amt für Umweltschutz kantonschwyz Generelle Entwässerungsplanung im Kanton Schwyz Revidiertes Vorgehen im Rahmen einer gemeinde- und bezirksübergreifenden sowie nachhaltigen Entwässerungsplanung in ARA-Einzugsgebieten
2 Was ist an der Generellen Entwässerungsplanung neu? Planungsmethoden und Bearbeitungsebenen der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) Ziele Verbindliches Planungsinstrument fu r alle Gemeinden und Bezirke im Einzugsgebiet einer ARA. Ganzheitliche Lösung für die Abwasserentsorgung ab der Haustüre bis zum Gewässer. Gesamtheitliche und einheitliche Beurteilung von Abwassereinleitungen in Gewässer bei Regenwetter. Kompatibles Datenmanagement. Festlegung von Belastungsgrenzen unter Berücksichtigung des gesamten Einzugsgebietes. Regionale, gemeinde- und bezirksu bergreifende Lösungen weisen in der Regel ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis auf, als rein kommunale Lösungen. Die Organisationsform der Abwasserentsorgung ist fallweise zu hinterfragen und neu festzulegen (z.b. in Form einer Abwasser AG). Gesamtleitung für das gesamte ARA-Einzugsgebiet Jedes ARA-Einzugsgebiet definiert eine Gesamtleitung. Die jeweilige Gesamtleitung organisiert, koordiniert und führt das Projekt. Sie dokumentiert den Stand der Entwässerungsplanungen. Sie optimiert die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems Kanalnetz ARA. Sie erstellt die notwendigen Vorgaben für eine koordinierte Planung. Sie sorgt für einen harmonisierten Datentransfer mit eindeutig definierten Schnittstellen, Datenformaten und Datenstrukturen. Sie bindet alle im Datenbereich involvierten Parteien (Gemeinden, Bezirke, GEP-Ingenieure, Kataster-Ingenieure, ARA-Verbände und Kantonale Fachstellen mit ein. Teilprojekte anstelle linearer Projektphasen Bearbeitung Kantone sorgen fu r eine kommunale und regionale Entwässerungsplanung. Pflicht zur Erstellung eines generellen Entwäserungsplans (GEP) durch Bezirke und Gemeinden. Die Bearbeitung basiert auf dem Musterpflichtenheft des VSA (Ausgabe 2010). Der GEP ist mit den Entwässerungsplänen benachbarter Gemeinden/Bezirke und betroffenen Zweckverbänden abzustimmen (Gesamtleitung). Die Optimierung der Abwasserentsorgung ist nur mit gemeindeübergreifender Bearbeitung und gesamtheitlichen Ansätzen möglich. Die erste Erarbeitung der GEP erfolgte in drei Projekt-Phasen, welche alle Themenbereiche umfassten. Nicht alle Themenbereiche weisen jedoch die gleiche Nachführungsfrequenz auf. Der GEP wird neu in thematische Teilprojekte gegliedert. Damit ist eine Aktualisierung gemäss Bedürfnissen möglich. Dadurch kann flexibel nach den Erfordernissen von Gemeinde/Bezirk und ARA-Verband die Aktualisierung und Überarbeitung erfolgen. Entwässerungsplanung im Kanton Schwyz, Seite 2
3 Rollende Planung Bisherige bevorzugt statische Planung wird durch eine rollende, ganzheitliche Planung ersetzt. D.h. lineare Projektphasen wie die Erarbeitung von Zustandsberichten, die Erstellung von Entwässerungskonzepten und Vorprojekten werden in parallel zu behandelnden Teilprojekten (TP) realisiert. Neu werden die Teilprojekte Organisation und Datenbewirtschaftung in die Bearbeitung miteinbezogen. Die kantonale Gewässerschutz-Fachstelle begleitet die GEP-Bearbeitung und die Umsetzung aktiv. Die Umsetzung der Vorgaben aus dem Entwässerungskonzept erfolgt koordiniert. Kantonsbeiträge Der Kanton Schwyz leistet fu r die generelle Planung von Abwasseranlagen Beiträge an die Gemeinden und Zweckverbände im Umfang von 20% der anrechenbaren Kosten. Kantonsbeiträge werden gewährt, wenn die generelle Planung den eidgenössischen und kantonalen Vorgaben entspricht, einen sachgemässen Gewässerschutz gewährleistet und dem Stand der Technik entspricht. Grundlagen / Richtlinien entsprechend VSA Richtlinie Regenwasserentsorgung VSA Richtlinie STORM (konzeptionelle RiLi 2007 und Technische RiLi 2013). Alt: Zustandsberichte: - Gewässer - Kanalisation - Fremdwasser Entwässerungskonzept Vorprojekt TP Gesamtleitung Teilprojekt TP... Neu: TP Kanalisation TP Fremdwasser TP Fremdwasser Gesamtübersicht ca. alle 10 Jahre TP Konzept Massnahmenplan Rechtliche Aspekte Im Hinblick auf die Rechtmässigkeit und die Verantwortlichkeit gilt für die Generelle Entwässerungsplanung: Sie hat den Vorgaben der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung zu entsprechen. Sie hat einen sachgemässen und zweckmässigen Umgang mit häuslichen Abwässern in allen Gemeinden/Bezirke im Einzugsgebiet einer Abwasserreinigungsanlage (ARA) aufzuzeigen. Sie hat sich an den einschlägigen Richtlinien und Vorgaben des VSA und SIA zu orientieren. Musterpflichtenheft fü r die Gesamtleitung im ARA-Einzugsgebiet, VSA Musterpflichtenheft fü r den GEP-Ingenieur, VSA Wegleitung GEP-Daten, Erfassung und Austausch der Daten zu Kanalnetzen, Einzugsgebieten und Sonderbauwerken, VSA 2013, Aktualisierung in Liegenschaftsentwässerung, Schweizer Norm SN Norm SIA 190. Entwässerungsplanung im Kanton Schwyz, Seite 3
4 Bearbeitung in Teilprojekten (TP) Gesamtleitung Zeitlicher Ablauf Erläuterungen Gesamtleitung Daueraufgabe Jahr 1 Jahr 2 1 Folgejahre Regelt GEP-Projektorganisation. Definition und Ausschreibung der Teilprojekte. Qualitätskontrolle. Organisation der Abwasserentsorgung Datenbewirtschaftung alle Jahre alle Jahre 2 TP Organisation und Datenbewirtschaftung definieren Randbedingungen für Projektorganisation und technische Bearbeitung weiterer TP. Grundsatzentscheidungen fliessen unabdingbar in das TP Gesamtleitung. 1 Datenbewirtschaftung Zustand, Sanierung und Unterhalt Gewässer Fremdwasser Gefahrenvorsorge Finanzierung Abwasserentsorgung im ländlichen Raum laufend bis jährlich jährlich bis alle 5 Jahre ca. alle 10 Jahre jährlich bis alle 10 Jahre alle Jahre jährlich bis alle 5 Jahre jährlich bis alle 10 Jahre 3 4 Teilprojekte erfassen aktuelle Zustände, identifizieren Defizite und bestimmen alle Massnahmen für die einzelnen GEP- Bereiche. Ausrichtung an den Anforderungen der TP Gesamtleitung und Datenbewirtschaftung. (Beispiel: TP Zustand, Sanierung und Unterhalt). 2 Grundlagen der TP sind relevante Ergebnisse anderer TP. Besonders Entwässerungsziele und Massnahmenvorschläge aus dem Entwässerungskonzept. 3 Die erarbeiteten Massnahmen aus den TP werden im Massnahmenplan erfasst. (Beispiele: TP Zustand, Sanierung und Unterhalt sowie TP Fremdwasserreduktion). 4 Entwässerungskonzept alle Jahre Entwässerungskonzept dient als Leitfaden für die Weiterentwicklung des Entwässerungssystems. Beinhaltet hydraulische Berechnungen, definiert Entwässerungsziele und legt Art der Massnahmen zur Zielerreichung fest. Massnahmenplan laufend bis jährlich 5 Erfassung resultierender Massnahmen im GEP-Massnahmenplan nach Aktualisierung eines TP. GEP-Massnahmenplan definiert Verantwortlichkeit, Zuständigkeit, Kosten, Priorität, geplanter Realisierungszeitraum und vorgesehene Erfolgskontrollen. Wichtige Grundlage für TP Finanzierung. 5 Die Gesamtleitung organisiert und führt das Projekt für das gesamte ARA-Einzugsgebiet. Sie bearbeitet die zwei neuen Teilprojekte «Organisation» und «Datenbewirtschaftung». Die grünen Teilprojekte entsprechen grösstenteils der bisherigen GEP- Praxis. Das Entwässerungskonzept basiert als Herzstück des GEP auf anderen Teilprojekten. Der Massnahmenplan wird systematisch für alle Trägerschaften eingeführt. Quelle: VSA-Musterpflichtenheft (2010) Entwässerungsplanung im Kanton Schwyz, Seite 4
5 Problemorientierte Bearbeitungsebenen Trägerschaft in zwei Varianten Fall 1: Der ARA-Verband oder die Gemeinde/Bezirk besitzt und betreibt alle Abwasseranlagen im Einzugsgebiet (1 Trägerschaft). Fall 2: Der ARA-Verband betreibt interkommunale Abwasseranlagen im Einzugsgebiet, die Gemeinden/Bezirke betreiben die kommunalen Anlagen (mehrere Trägerschaften). Trägerschaft Betrachtete Anlagen Fall 1: 1 ARA, 1 Trägerschaft Verband Alle Anlagen + Gewässer = Einzugsgebiet Fall 2: 1 ARA, mehrere Trägerschaften Verband Alle Anlagen + Gewässer = Einzugsgebiet Verbandsanlagen Gemeinde/ Bezirk Kommunale Anlagen Erläuterungen 1 Gesamtleitung kann für kommunale Teilprojekte die Pflichtenhefte, die Ausschreibungen und die Qualitätssicherung übernehmen. Aufgaben sind an Dritte übertragbar, wenn vorgängig auf Stufe Einzugsgebiet der Gesamtrahmen des GEP und die Minimalanforderungen festgelegt sind. Gesamtleitung Organisation der Abwasserentsorgung und Datenbewirtschaftung Weitergehende Anforderungen an Datenbewirtschaftung und Umsetzung durch die Gemeinden/Bezirke, sobald auf der Stufe Einzugsgebiet die Definition von Minimalanforderungen gegeben ist. Zustand, Sanierung und Unterhalt Gewässer Fremdwasser Gefahrenvorsorge Finanzierung Datenbewirtschaftung Abwasserentsorgung im ländlichen Raum Sanierungsmassnahmen an Entlastungsanlagen oder anderen Bauwerken von regionaler Bedeutung sind zwingend auf der Ebene des ARA-Einzugsgebietes zu beurteilen (auch bei kommunalen Anlagen). 4 Beurteilung des Fremdwasseranfalls auf Stufe Einzugsgebiet und auf der ARA. Bei Handlungsbedarf Prüfung einer gemeindeübergreifenden Massnahmen- Koordination oder Anreizsystem zur Fremdwasserreduktion. Umsetzung von Fremdwasserreduktionsmassnahmen erfolgt durch Trägerschaften betroffener Anlagen. Entwässerungskonzept Massnahmenplan 6 5 Anlageneigentümer liefern Grundlagen, z.b. Detailangaben zu Interventionspunkten für die Teilprojektbearbeitung im Einzugsgebiet. Legende x Hauptbearbeitungsebene Sekundäre Bearbeitungsebene, siehe nebenstehende Erklärungen 6 Jede Gemeinde/Bezirk setzt in ihrem kommunalen Entwässerungskonzept Vorgaben zum Mischabwasserbehandlungskonzept und Einleitungen in interkommunale Kanäle um. Vorgaben werden in der Hauptbearbeitung des Entwässerungskonzeptes auf Stufe Einzugsgebiet festgelegt. Entwässerungsplanung im Kanton Schwyz, Seite 5
6 Was sind die Vorteile? Vereinheitlichte Standards sichern eine wirtschaftlichere Entwässerungsplanung mit Vorteilen für: Trägergemeinden/ Bezirke ARA-Verbände GEP-Ingenieure Kanton Vereinfachte Abläufe und GEP-Bearbeitung. Teilprojekte können einzeln nach Bedürfnissen ausgelöst werden. Überarbeitet wird nur, wo und was notwendig ist. Konzentration auf Kernaufgaben, wie z.b. eigene Anlagen erhalten und finanzieren oder private Anlagen beaufsichtigen. Komplexe Aufgaben können dem Verband und den Fachleuten zugewiesen werden (Abwassereinleitungen in Gewässer, Hydraulik, Langzeitsimulationen, Gefahrenvorsorge, Fremdwasser, Datenmanagement). Entlastung bei personellem und finanziellem Aufwand. Einheitliches Datenmanagement zwischen Gemeinden/Bezirken im ARA- Einzugsgebiet und Kanton vereinfacht den Datenaustausch. Rollende Gesamtplanung mit Fokus auf ARA-Einzugsgebiet. Geschäfte der ARA-Verbände professionell durch gut ausgebildetes Fachpersonal geführt. Stärkung der Position des Verbands. Qualifiziertere Abläufe und Aufgabenbearbeitung möglich. Einfacher Zusammenzug der Daten auf Ebene ARA-Einzugsgebiet möglich. Bessere Auslastung in Fachaufgaben. Wahrung spezifischer Zuständigkeiten und Kompetenzen. Gegenseitiger und reibungsloser Datenaustausch zwischen Gemeinde/Bezirk, ARA-Verband und Kanton wird vereinfacht. Verbesserung des Gewässerschutzes durch Weiterentwicklung der Generellen Entwässerungsplanung unter Berücksichtigung der heutigen Schwachstellen. Musterpflichtenheft konkretisiert Teile der kantonalen Entwicklung und modernisiert bestehende Entwässerungsplanung. Ganzheitliche Abwasserplanung wird gemeindeübergreifend in grösseren Einheiten organisiert. Transparentere Dokumentation mit GEP-Massnahmenplan. Was sich bei der Entwässerungsplanung durch die neuen VSA-Musterpflichtenhefte verbessert Die GEP-Nachführung basiert zukünftig auf dem neuen VSA-Musterpflichtenheft. GEP-Arbeiten werden nach Vorgaben des VSA organisiert und koordiniert. Das VSA-Musterpflichtenheft enthält strukturelle Neuerungen für die GEP-Nachführungen bzw. GEP-Ergänzungen. Die bisher statische Planung verläuft neu rollend. Wo bisher für ein Gemeindegebiet geplant wurde, geschieht dies neu für das gesamte ARA-Einzugsgebiet. Die Planung wird neu in zeitlich und inhaltlich unabhängigen Teilprojekten bearbeitet und einer periodisch durchgeführten Gesamtschau unterzogen. Die Massnahmenplanung erfolgt rollend und dient als Arbeitswerkzeug für alle Beteiligten. Teilprojekte (TP) können neu auf zweckmässiger Stufe bearbeitet werden. Einige TP auf Stufe ARA-Einzugsgebiet, andere TP durch die Gemeinden/Bezirke selbst, anhand der Vorgaben bezüglich Organisation, Bearbeitungsumfang oder Datenverwaltung. Der ARA-Verband ist Trägerschaft und hat die Gesamtleitung inne. Die Gesamtleitung fasst die Resultate der einzelnen Bearbeitungen zusammen. So entsteht eine Planung mit zuverlässig abgestimmten Daten, durchgehend und gleichbleibend im ganzen ARA-Einzugsgebiet sowie Gemeinde-/Bezirksgrenzen überschreitend koordiniert. Dies spielt bei der Netzbewirtschaftung eine wichtige Rolle, aber auch im Umgang mit der Hochwasserproblematik. Entwässerungsplanung im Kanton Schwyz, Seite 6
7 Wie geht es weiter? Massnahmen: Für die GEP-Nachführungen oder Ergänzungen bestimmen die ARA-Verbände eine Gesamtleitung für ihr gesamtes Einzugsgebiet. Diese dokumentiert und beurteilt den aktuellen Stand der einzelnen GEP im Gebiet. Sie erarbeitet die Projektorganisation für das gesamte ARA-Einzugsgebiet und sichert den effizienten und koordinierten Ablauf der rollenden Entwässerungsplanung. Gemeinsam mit den Trägerschaften und dem Amt für Umweltschutz (AfU), überprüft die Gesamtleitung die Organisation der Abwasserentsorgung und macht Anpassungsvorschläge. Sie definiert die minimalen Anforderungen an die Datenbewirtschaftung für alle Trägerschaften im Einzugsgebiet und verfasst das Pflichtenheft für die Teilprojekte. Zum Pflichtenheft gehören eine gute Übersicht über die Ausgangslage, die Erfahrungen aus den bereits umgesetzten GEP-Massnahmen sowie die weiteren Ziele für das Verbandsgebiet. Es dient zur Information der Gemeinden/Bezirke und zur geeigneten Rollenverteilung zwischen Verband und Gemeinden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die ARA-Verbände Hilfestellungen im VSA-Musterpflichtenheft für die GEP-Gesamtleitung und Unterstützung durch den Kanton. Der Kanton kann die Generelle Entwässerungsplanung, insbesondere die Erarbeitung der ersten GEP-Gesamtleitungs-Pflichtenhefte, finanziell unterstützen. Entwässerungsplanung im Kanton Schwyz, Seite 7
8 Weiterführende Unterlagen sind erhältlich unter: Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute, Glattbrugg. Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Kollegiumstrasse Schwyz Tel Fax Impressum Redaktion Christina Vogelsang Gestaltung, Infografik Axel B. Bott Fotos Stand: 15. Dezember 2014 Die Fotos zeigen die ARA Höfe, 8807 Freienbach
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