2. Kreditbegehren von brutto CHF 510'000 für die Erarbeitung des Generellen Entwässerungsplanes (GEP) 2. Generation
|
|
- Dieter Holst
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 2. Kreditbegehren von brutto CHF 510'000 für die Erarbeitung des Generellen Entwässerungsplanes (GEP) 2. Generation Ausgangslage Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) ist ein Inventar der Siedlungsentwässerung. Er gibt einen Überblick über die Gewässerschutzanlagen und Gewässer im Siedlungsgebiet. Im GEP werden notwendige Sanierungs- und Erneuerungs- Massnahmen aufgezeigt und die entsprechenden Kosten prognostiziert. Die Kosten dienen zugleich als Grundlage für die Finanzplanung Abwasser der Gemeinde. Der Generelle Entwässerungsplan ist Grundlage für die Umsetzung der Abwasserentsorgung und reinigung und deren verursachergerechte Finanzierung. Die Gemeinde hat im Jahr 1964 das Generelle Kanalisationsprojekt (GKP) erarbeiten lassen. Das GKP war der Vorläufer des heutigen GEP. Einer der wichtigen Grundsätze des GKP war, das gesamte anfallende Abwasser zu sammeln und zur Abwasserreinigungsanlage (ARA) zur Reinigung abzuleiten. Mit der zunehmenden Oberflächenversiegelung und der daraus stark ansteigenden Abwassermenge, ergaben sich Probleme wie Wasserrückstau und Überschwemmungen sowie hohe Betriebskosten der ARA. Diese Problematik wurde mit der Zeit erkannt. Es musste ein Umdenken stattfinden. Im Jahr 1998 wurde der Generelle Entwässerungsplan 1. Generation erstellt. Dieser wurde einerseits auf der Grundlage des GKP sowie aus den gewonnenen Erkenntnissen heraus erarbeitet und thematisch erweitert. Dabei wurden insbesondere die Umwelt- und Gewässerschutztechnischen Anforderungen berücksichtigt. Mittlerweile ist auch der GEP 1. Generation überholt und muss den heute gültigen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Daher ist ein Genereller Entwässerungsplan (GEP) 2. Generation in Auftrag zu geben. Die gesetzliche Grundlage für die Erarbeitung des GEP 2. Generation bildet 17 Abs. 1 4 EG UWR. Danach sind die Gemeinden für die umweltgerechte Siedlungsentwässerung verantwortlich. Sie erstellen für ihr Gemeindegebiet die Generellen Entwässerungspläne (GEP). Diese sind laufend nachzuführen und in der Regel alle 15 Jahre zu aktualisieren.
2 Ablösung GEP 1. Generation Seit der Erarbeitung des GEP 1. Generation im Jahr 1998 haben sich die gesetzlichen Vorschriften und Normen geändert. Der GEP muss entsprechend aktualisiert werden. Zudem haben sich die Möglichkeiten der Datenerhebung und -verarbeitung weiterentwickelt. Präzisere und aussagekräftigere Informationen und Massnahmen können daraus abgeleitet werden. Dazu können die gewonnenen Erkenntnisse aus dem GEP 1. Generation in den GEP 2. Generation einfliessen. Folgende Erkenntnisse aus der früheren Entwässerungsphilosophie können umgesetzt werden: - Oberflächenversiegelung führt bei Starkregen zu extremen Abflussspitzen in den Gewässern (Überschwemmungen). Zudem führt das Ableiten des Regenabwassers zu einer Verminderung der Grundwasseranreicherung. - Ableitung des Regenabwassers in die Kanalisation führt zu höheren Kosten bei den Abwasseranlagen sowie zu einer unnötig hoher Belastung der Abwassersonderbauwerke und der ARA. - Fremdwasseranfall (Sickerwasser, Brunnenwasser etc.) führt zu unnötiger Belastung der Abwassersonderbauwerke und der ARA. - Verdichtung des Oberbodens durch landwirtschaftliche Fahrzeuge führt zu ungenügender Versickerung des Regenabwassers und somit bei Starkregen zu lokalen Überschwemmungen. Genereller Entwässerungsplan (GEP) 2. Generation Der GEP ist ein umfassendes Werk mit Einzelberichten und Planunterlagen für die Siedlungsentwässerung. Er gibt einen Überblick über die Gewässerschutzanlagen und Gewässer im Siedlungsgebiet. Neben der Grundlage für die Planung und den Bau von Gewässerschutzanlagen ist es ein Hilfsmittel für den Betrieb, den Unterhalt, die Werterhaltung und die Finanzplanung der Entwässerungsanlagen in der Gemeinde. Ebenso sind die GEP-Daten ein Hilfsmittel bei der Ausarbeitung von Baubewilligungen, Versickerungsmassnahmen sowie der Sanierung und Renaturierung von Bächen.
3 Der GEP basiert auf folgenden Grundlagen: - Bestandesaufnahmen - Verbands-GEP - Kanalisationskataster / GIS - Zustandsberichte Gewässer, Fremdwasser, Kanalisation, Versickerung, Einzugsgebiete und Gefahrenbereiche - Abwasseranfall - Vorabklärung Datenbearbeitung und Datenverwaltung Der GEP beinhaltet folgende Projektbearbeitung: - Generelles Vorgehen - Abflussberechnung und Wahl der Berechnungsmethoden - Entwässerungskonzept - Vorprojekte Planbeispiele aus dem GEP Planausschnitt aus dem Abwasserleitungskataster
4 Planausschnitt aus dem Abwasserleitungskataster mit der Darstellung der Eigentumsverhältnisse
5 Erstellung Pflichtenheft Die Grundlage für die Erarbeitung des GEP 2. Generation ist das dazugehörende Pflichtenheft vom 4. März Das Pflichtenheft wurde durch ein Fachingenieurbüro in enger Zusammenarbeit mit dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt und der Abteilung Bau Planung Umwelt der Gemeinde erarbeitet. Am 21. März 2013 hat der Kanton dem Pflichtenheft GEP 2. Generation zugestimmt. Submission Die Submission für die Erarbeitung des GEP 2. Generation wurde durch ein externes Fachplanerbüro in Absprache mit der Abteilung Bau Planung Umwelt der Gemeinde vorbereitet und im Sommer 2013 im Einladungsverfahren durchgeführt. Als Grundlage für die Submission diente das vom Kanton genehmigte Pflichtenheft sowie die besonderen Bestimmungen. Als Zuschlagskriterien (Bewertungskriterien) wurden die Kosten, die fachlichen Fähigkeiten sowie die spezifische Erfahrung der offerierenden Ingenieurbüros festgelegt und entsprechend gewichtet. Mit der Gewichtung der Bewertungskriterien wird erreicht, dass derjenige Ingenieur den Zuschlag erhält, welcher die Ausarbeitung eines den qualitativen Anforderungen entsprechenden GEP 2. Generation als zukünftiges Planungsinstrument für die Siedlungsentwässerung garantieren kann. Für die Submission wurden fünf Ingenieurbüros eingeladen. Die Auftragsvergabe für die GEP-Erarbeitung soll nach der Genehmigung der GV-Vorlage vom 22. November 2013 erfolgen. Erarbeitung GEP 2. Generation Im Rahmen der Erarbeitung des neuen GEP sind umfangreiche Planungsarbeiten festzuhalten sowie die gewonnenen Erkenntnisse aus dem GEP 1. Generation einfliessen zu lassen. Die Erarbeitung erfolgt in drei Phasen, verteilt über vier Jahre: 1. Etappe Grundlagen / Daten zusammenführen und aufbereiten - Aufnahmen Kontrollschächte erstellen - Kanalisationskataster bereinigen
6 2. Etappe GEP Bearbeitung Phase 1, Zustandserfassung Teil Nord - Kanalfernsehaufnahmen durchführen - Spezialisten für Gewässerbiologie und Hydrogeologie 3. Etappe GEP - Bearbeitung Phase 1, Zustandserfassung Teil Süd - GEP Bearbeitung Phase 2, Entwässerungskonzept - Spezialisten für Gewässerbiologie und Hydrogeologie 4. Etappe GEP - Bearbeitung Phase 3, Vorprojekte - Abschlussarbeiten Vorgehen und Termine 1. Erarbeitung Pflichtenheft als Grundlage für die Submission der Planerarbeiten sowie für die Erarbeitung des GEP 2. Generation 2. Kantonale Zustimmung zum Pflichtenheft (AfU) 3. Submission für GEP-Bearbeitung 4. Zustimmung zum Kredit von brutto CHF Gesuch bei der Abteilung für Umwelt für Kantonsbeitrag nach 18 EG UWR 6. Arbeitsvergabe Bearbeitung GEP 2. Generation 7. Beginn Vorarbeiten und GEP-Erarbeitung Phasen Abschluss GEP 2. Generation erledigt erledigt erledigt GV Dezember 2013 Dezember 2013 ab Januar 2014 voraussichtlich 2017
7 Kosten Kostenzusammenstellung gemäss Kostenvoranschlag (±10%) CHF Vorarbeiten - Aufnahme Kontrollschächte Kanalisationskataster aktualisieren (als Basis) GEP Bearbeitung - Phase 1 Projektgrundlagen Phase 2 Entwässerungskonzept Phase 3 Vorprojekte Zustandserfassung - Kanal-TV-Aufnahmen Spezialisten - Gewässerbiologe Hydrogeologe Total Kosten inkl. 8% MwSt Kostenbeiträge Gemäss 18 Abs. 1+2 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (EG UWR) leistet der Kanton an die Kosten der Erstellung und Überarbeitung der GEP Beiträge in der Höhe von 20% der Planerstellungskosten. Der Kanton kann sich an den Kosten für besondere Untersuchungen und Planungen, welche die Siedlungsentwässerung betreffen, bis maximal 50 % beteiligen, wenn dies in seinem Interesse liegt.
8 Zielsetzung Abschliessend sei die Zielsetzung des GEP noch kurz zusammengefasst: - Feststellung und Überblick über die bestehende Situation im Bereich Gewässerschutzanlagen; - Schaffung von Grundlagen für deren Planung und Bau; - Schaffung eines Hilfsmittels für deren Betrieb, Unterhalt, Werterhaltung und zur Finanzplanung; - Planung und Abstimmung zukünftiger Bauten mit den übrigen Werken; - Erarbeitung von Daten als Hilfsmittel für Baubewilligungen; Versicherungsmassnahmen sowie der Sanierung und Renaturierung von Bächen. Antrag Für die Erarbeitung des Generellen Entwässerungsplanes (GEP) 2. Generation sei ein Kredit von brutto CHF 510'000 inkl. MwSt. zu bewilligen.
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT. Aktuelles zur Aargauer Abwasser-Infrastruktur
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Aktuelles zur Aargauer Abwasser-Infrastruktur AVS Trinkwasser-Seminar 2018 Inhalt Funktion und Übersicht Infrastruktur Schnittstellen zum Trinkwasser Qualitätssicherung
MehrGenereller Entwässerungsplan (GEP) als Grundlage Kurs Siedlungsentwässerung 2011, Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Bild 1 GEP - Inhalt und Vorgehen Der Generelle Entwässerungsplan zeigt auf, - wie das Abwasser unter Beachtung der ökologischen und ökonomischen Aspekte abzuleiten ist; - wie die ober- und unterirdischen
MehrKurs Siedlungsentwässerung 2015 Genereller Entwässerungsplan (GEP)
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT - Inhalt & Vorgehen - Projektplan GEP innerhalb Baugebiet - Entwässerungssysteme - Regenwasserentsorgung & Behandlung - Abwassertechnische Erschliessung - Projektplan
MehrInformationen Amt für Umwelt
Amt für für Umwelt Umwelt Informationsveranstaltung des GIS Verbund Thurgau Weinfelden, 25. Juni 2015 Informationen 1 Roter Faden Warum bracht es einen GEP? GEP Überarbeitung, warum? GEP zweite Generation
MehrGEMEINDE MAISPRACH E INWOHNER- G EMEINDEVERSAMMLUNG *********************** Freitag, 9. März 2012 20.15 Uhr, im Gemeindezentrum
GEMEINDE MAISPRACH E INWOHNER- G EMEINDEVERSAMMLUNG *********************** Freitag, 9. März 2012 20.15 Uhr, im Gemeindezentrum Traktanden: 1. Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 2.12.2011 2. Genehmigung
MehrParlamentssitzung 13. Januar 2017 Traktandum 7
Parlamentssitzung 13. Januar 2017 Traktandum 7 Abwasser; Genereller Entwässerungsplan (GEP) Wangental - Projektierung Kredit; Direktion Umwelt und Betriebe und Direktion Planung und Verkehr Bericht und
Mehr(10/057) Reg. 65/-00
10.000016 (10/057) Reg. 65/-00 Vortrag des Gemeinderats an den Stadtrat Genereller Entwässerungsplan (GEP) Stadt Bern: Projektphasen 1 + 2; Kredit 1. Worum es geht Gesetzliche Bestimmungen von Bund 1 und
MehrW E I S U N G. für die Bearbeitung des generellen Entwässerungsplanes (GEP)
Amt für Natur und Umwelt Ufficio per la natura e l ambiente Uffizi per la natira e l ambient Gürtelstrasse 89, 7001 Chur/Coira 1. November 2003 Telefon: 081 257 29 46 / Telefax 081 257 21 54 E-Mail: info@anu.gr.ch
MehrEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar )
84.0 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 4. Januar 99 ) vom 5. März 997 ) I. Allgemeines Der Kanton vollzieht das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer ), soweit nicht
MehrSiedlungsentwässerung eine wichtige Managementaufgabe. Siedlungsentwässerung eine laufende Aufgabe. GEP ist das strategische Planungsinstrument dazu
GEP Entwicklung 9. Januar 2018 Folie 1 Programm Siedlungsentwässerung Stand und Rückblick Absichten und Vision Hilfsmittel Daten und Informationen Wie geht es weiter? 9. Januar 2018 Folie 2 1 Siedlungsentwässerung
MehrGrundlagen / Vollzugshilfen Entsorgung des häuslichen Abwassers ausserhalb Bauzone
Häusliche Abwässer auf dem Landwirtschaftsbetrieb /ausserhalb Bauzone Fachtagung Raumplanung Pascal Caluori 26.11.2015 Inhalt Grundlagen / Vollzugshilfen Entsorgung des häuslichen Abwassers ausserhalb
Mehr«AWA-Infopaket» für Verwaltungskreise
«AWA-Infopaket» für Verwaltungskreise Weshalb sind die Gemeinden wichtig für den Gewässerschutz? Reto Battaglia, AWA - Abteilung Siedlungswasserwirtschaft 1 2 Praktisch das gesamte Trinkwasser im kann
Mehr7. Kreditbegehren von CHF 1'125'000 für die Sanierung Grabenstrasse inkl. Kanalisation (Trennsystem)
7. Kreditbegehren von CHF 1'125'000 für die Sanierung Grabenstrasse inkl. Kanalisation (Trennsystem) Ausgangslage Gemäss genereller Entwässerungsplanung (GEP) vom Februar 1998 ist die bestehende Mischabwasserleitung
MehrGEP-AGIS Erfahrungen 2015
GEP-AGIS Erfahrungen 2015 Ingenieurtagung 2015 Dr. Jürg Lüthy SWR GEOMATIK WAGISTRASSE 6 8952 SCHLIEREN T 043 500 44 00 INFO@SWR-GEOMATIK.CH WWW.SWR-GEOMATIK.CH Überblick Erfahrungen GEP-AGIS 2015 Abwasserkataster
Mehraargaumobil-seminar für Gemeinden
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Empfehlungen zum KGV aargaumobil-seminar für Gemeinden 13. September 2017 Einleitung Baugesetz: Der KGV ist seit 2010 im Baugesetz verankert. Er löste das Instrument
MehrDie Abwassergebühren. Wie sie berechnet werden und warum sie sinnvoll sind. Für Mensch und Natur AIB
Die Abwassergebühren Wie sie berechnet werden und warum sie sinnvoll sind Pro Tag und pro Person verbrauchen wir rund 150 Liter Trinkwasser. Jeder von uns produziert oder scheidet Schmutzstoffe aus (organische
MehrA. Allgemeine Bestimmungen B. Anschlusspflicht und Anschlussrecht C. Bewilligungsverfahren... 7
ABWASSERREGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS A. Allgemeine Bestimmungen... 3 B. Anschlusspflicht und Anschlussrecht... 6 C. Bewilligungsverfahren... 7 D. Technische Ausführungsvorschriften... 8 E. Finanzierung...
MehrGEP - Inhalt und Vorgehen
GEP - Inhalt und Vorgehen Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) zeigt auf, - wie das Abwasser unter Beachtung der ökologischen und ökonomischen Aspekte abzuleiten ist; - wie die ober- und unterirdischen
MehrTARIFBLATT. zum Abwasserreglement. Genehmigung durch den Gemeinderat 11. September Inkrafttreten 1. Januar 2014
TARIFBLATT zum Abwasserreglement Genehmigung durch den Gemeinderat 11. September 2013 Inkrafttreten 1. Januar 2014 Gemeinde Eschen Gemeindeverwaltung St. Martins-Ring 2 FL-9492 Eschen T +423 377 50 10
MehrGemeinde Niederglatt. Ersatz Kanalisation Kirchrainstrasse
Gemeinde Niederglatt Büro Siedlungsentwässerung Ersatz Kanalisation Kirchrainstrasse Abschnitt: Rietli- bis Kirchrainstrasse Nr. 13 Technischer Bericht INGENIEUR- UND VERMESSUNGSBÜRO Auftragsnummer: 99.4221
MehrAUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR SIEDLUNGSENTWÄSSERUNGSVERORDNUNG (SEVO)
AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR SIEDLUNGSENTWÄSSERUNGSVERORDNUNG (SEVO) vom 19. Juni 2013 Ausführungsbestimmungen zur Siedlungsentwässerungsverordnung Gemeinde Rorbas 1 Der Gemeinderat, gestützt auf Ziffer
MehrVerordnung über die Abwassergebühr
Verordnung über die Abwassergebühr 84.0 Verordnung über die Abwassergebühr vom. Januar 990 Der Einwohnerrat, gestützt auf das Bundesgesetz über den Gewässerschutz vom 4. Januar 99, das Einführungsgesetz
MehrEINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL
EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL Reglement über die Grundeigentümerbeiträge und -gebühren Gültig ab. Januar 05 0. November 04 Seite / Gestützt auf 8 Planungs- und Baugesetz und der Kantonalen Verordnung über
MehrGemeinde 8964 Rudolfstetten-Friedlisberg. Abwasserreglement
Gemeinde 8964 Rudolfstetten-Friedlisberg vom. August 06 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen... II. Anschlusspflicht und Anschlussrecht...6 III. Bewilligungsverfahren...7 IV. Technische Ausführungsvorschriften...7
MehrAbwasseranlagen der Gemeinde Schellenberg Tarifblatt zum Abwasserreglement
Abwasseranlagen der Gemeinde Schellenberg Tarifblatt zum Abwasserreglement Präambel Gestützt auf Art. 43 und 52 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) vom 15. Mai 2003, LGBl. 2003 Nr. 159, Art. 38, Abs. 5,
MehrRegenwasserbewirtschaftung in der Schweiz am Beispiel Appenzell. Fredy Mark Vorsteher Amt für Umwelt, Appenzell, Schweiz
Regenwasserbewirtschaftung in der Schweiz am Beispiel Appenzell Fredy Mark Vorsteher Amt für Umwelt, Appenzell, Schweiz 1. Rechtsgrundlagen Schweiz Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz,
MehrParlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3. Die Finanzkontrolle hat die folgenden Kreditabrechnungen geprüft:
Die Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3 Kreditabrechnungen Kenntnisnahme; Direktion Präsidiales und Finanzen Bericht des Gemeinderates an das Parlament 1. Zusammenfassung Die Finanzkontrolle
MehrNeubau Regenabwasserkanal Turnweg
ULRICH CHRISTEN AG INGENIEURE Gemeinde Port Neubau Regenabwasserkanal Turnweg Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag Datum: 22.06.2015 Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag Auftraggeber Gemeinde
MehrWerkleitungssanierung Stationsstrasse. Ausführungsprojekt. Kanton Zürich Gemeinde Rickenbach. Abwasserentsorgung und Wasserversorgung
Kanton Zürich Gemeinde Rickenbach Werkleitungssanierung Stationsstrasse Ausführungsprojekt Kostenvoranschlag Projektverfasser: BACHMANN STEGEMANN + PARTNER AG GEOMATIK / BAUINGENIEURWESEN / GEMEINDEINGENIEURWESEN
MehrAWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Abteilung Gewässerschutz. Siedlungsentwässerungsverordnung. des Zweckverbandes Kläranlage Birmensdorf
AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Abteilung Gewässerschutz Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) des Zweckverbandes Kläranlage Birmensdorf Inhalt A. Allgemeine Bestimmungen 3 Gegenstand 3
MehrEin Betrieb mit zertifiziertem Managementsystem. Kanalbetrieb Aufgaben, Anforderungen und Perspektiven
Kanalbetrieb Aufgaben, Anforderungen und Perspektiven WHG 60 Abwasseranlagen (1) Abwasseranlagen sind so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung
MehrAbwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 Antrag des Gemeinderates 2 Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung - 2-2 Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung
MehrRegendaten-Grundlagen für die Siedlungswasserwirtschaft
Regendaten-Grundlagen für die Siedlungswasserwirtschaft 4. Fachtagung des Dresdner Kompetenzzentrums Wasser und Rimax-Workshop 4.-5. Oktober 2007 4.-5. Oktober 2007 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2.
MehrAUSBAU UND SANIERUNG ARA OBERWYNENTAL. Bauprojekt 2013
AUSBAU UND SANIERUNG ARA OBERWYNENTAL Bauprojekt 2013 Folie 1 Anlass des Ausbaus und Sanierung Sanierung der technischen Einrichtung (ARA) Bau und Installation weitestgehend am Lebensende Gesetzliche Anforderungen
Mehrder Einwohnergemeinde Münchenstein
Rechtssammlung Verordnung zum Abwasserreglement Genehmigung Gemeinderat vom 13. November 2012 I GRB Nr. 637 in Kraft seit 18. September 2012 I GRB 637 Stand 18. September 2012 Verordnung zum Abwasserreglement
MehrGewässerschutz. bei Tankanlagen
Gewässerschutz in in Industrie, und Gewerbe Gewerbe und bei Tankanlagen Kurs Pfad Siedlungsentwässerung und Dokumentenname 2011, Abteilung für Umwelt Seite 0 Inhaltsübersicht Was muss geschützt werden
MehrFinanzierung der Wasser- & Abwasserinfrastrukturen unter HRM 2 Erkenntnisse und Empfehlungen
Finanzierung der Wasser- & Abwasserinfrastrukturen unter HRM 2 Erkenntnisse und Empfehlungen, M. Schüpbach 15., 17. & 21. November 2016 8. November 2016 Folie 1 Agenda Ausgangslage Fragestellung Finanzierung
MehrAnschlussgebühren Abwasser
Anschlussgebühren Abwasser Bezeichnung Anschlüsse an das Abwassersystem Bauten Wohnbauten Gewerbebauten Industriebauten Schwimmbäder Von der Gemeindeversammlung beschlossen am 25.11.2005. Rechtskräftig
MehrGesetz über den Gewässerschutz Entwurf vom 9. August Beilage 2
Revision Entwurf vom 9. August 2000 Das Gesetz über den Gewässerschutz vom 18. April 1994 wird wie folgt geändert: A. Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck Dieses Gesetz bezweckt, den Vollzug des Bundesrechts
MehrDatenbewirtschaftung WI Abwasser / GEP. GEP Nachführung: Vorgehen Pascal Caluori 24. August 2015
Datenbewirtschaftung WI Abwasser / GEP GEP Nachführung: Vorgehen Pascal Caluori 24. August 2015 Inhalt Organisation GEP Bisher/Heute Anlass für eine GEP-Nachführung GEP Nachführung: Vorgehen Wie weiter?
MehrVerordnung über die Koordination raumbezogener, digitaler Datenbestände (Geodaten-Verordnung)
.444 Verordnung über die Koordination raumbezogener, digitaler Datenbestände (Geodaten-Verordnung) vom 3. September 008 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. 5 des Gesetzes
MehrOED Office des eaux et des déchets
AWA OED Office des eaux et des déchets 1 Orientierungsversammlung Trachselwald Sanierung Latärnegrabe Peter Baeriswyl, Abt. Siedlungswasserwirtschaft Fachbereich Grundstücksentwässerung 2 Trachselwald
MehrErfahrungen mit Sicherheitsberichten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Erfahrungen mit Sicherheitsberichten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald von Dieter Schuster Die Erfahrung zeigt, dass bei der regelmäßigen Erstellung der Sicherheitsberichte durch die Betreiber von
Mehraus Hochwald zur Ableitung und Reinigung in den kantonalen Anlagen.
Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Hochwald und deren Reinigung in den basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlagen Birs und Birs (ARA Birs und ARA Birs ) Der Kanton Basel-Landschaft,
MehrUmwandlung von Mischsystem auf
Umwandlung von Mischsystem auf Trennsystem unter Einbeziehung der Grundstücke Gliederung Gesetzliche Grundlagen Erfahrungen aus Göttingen Dimensionierung der öffentlichen Kanäle Zweite Anschluss Ebene
Mehr5. Verpflichtungskredit für den Neubau des Regenbeckens und des Pumpwerkes Gnadenthal
5. Verpflichtungskredit für den Neubau des Regenbeckens und des Pumpwerkes Gnadenthal Was ist ein Regenbecken? Bei Regenwetter gelangt sehr viel Regenwasser in die Kanalisation. Das stark verdünnte Abwasser
MehrKanalisationsunterhalt
Kanalisationsunterhalt Grundstücksentwässerung effizient und nachhaltig organisieren Siedlungsentwässerung in der Schweiz Ausgangslage und Motivation Organisation und Ausbildung Beispiel Uster Ausblick
MehrAuswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013
Departement für Bau und Umwelt Titelfolie Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Umsetzung revidiertes Raumplanungsgesetz: Behandlung laufender Zonenplanrevisionen VTG-Informationsveranstaltung:
MehrGewässerschutz an Strassen des Kantons Zürich
Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Gewässerschutz an Strassen des Kantons Zürich Strategie Strassenentwässerung, Strassenabwasserbehandlung 14. Fachkolloquium, 10. September 2014, Kunsthaus Zürich Dr.
MehrEINWOHNERGEMEINDE UNTERRAMSERN
EINWOHNERGEMEINDE UNTERRAMSERN R E G L E M E N T ÜBER DIE ABWASSERGEBÜHREN Reglement über die Abwassergebühren Seite 1 Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Unterramsern erlässt, gestützt auf 56
MehrBewilligung einer Investitionsausgabe für Abwasserleitungsbau (CHF 1.65 Mio) und Strassenerneuerung (CHF 0.35 Mio) Paradiesstrasse
DER GEMEINDERAT VON BINNINGEN AN DEN EINWOHNERRAT 206 Bewilligung einer Investitionsausgabe für Abwasserleitungsbau (CHF 1.65 Mio) und Strassenerneuerung (CHF 0.35 Mio) Paradiesstrasse Kurzinformation:
MehrSiedlungsentwässerungsverordnung (SEVO)
Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) vom. Mai 005 SIEDLUNGSENTWÄSSERUNGSVERORDNUNG (vom. Mai 005) I N H A L T Seite I. Allgemeine Bestimmungen 3 II. Abwasserbeseitigung 5 III. Private Entwässerungsanlagen.
MehrMustervorlage für GEP- Massnahmenplan. Genereller Entwässerungsplan GEP. Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft des Kantons Bern
Genereller Entwässerungsplan GEP Mustervorlage für GEP- Massnahmenplan Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft des Kantons Bern Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern Impressum Herausgeber:
MehrGenerelles Projekt BTS 1. Etappe (Arbon Amriswil) Informationsveranstaltung für die interessierte Bevölkerung von Amriswil und Hefenhofen
Generelles Projekt BTS 1. Etappe (Arbon Amriswil) Informationsveranstaltung für die interessierte Bevölkerung von Amriswil und Hefenhofen Dienstag, 03. Mai 2016 Agenda 1. Begrüssung, Ziele C. Haag, Departementschefin
MehrReglement für die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz
Reglement für die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz vom 18. April 1989 Inhaltsverzeichnis Artikel I. Finanzierungsgrundsätze Beiträge, Gebühren...1 Kosten besonderer Anlagen...2 Festsetzung
MehrAusführungsbestimmungen zur Siedlungsentwässerungsverordnung der Gemeinde Dietlikon
Ausführungsbestimmungen zur Siedlungsentwässerungsverordnung der Gemeinde Dietlikon Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 A. Allgemeine Bestimmungen 4 1 Gegenstand 4 2 Zuständigkeit 4 3 Bewilligungsvorbehalt
Mehr"Elektronischer Baubewilligungsprozess (EBP)" E-Government-Projekt der Abteilung für Baubewilligungen (AfB)
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT "Elektronischer Baubewilligungsprozess (EBP)" E-Government-Projekt der Abteilung für Baubewilligungen (AfB) Bausekretärenkonferenz Aarau - 18. Juni 2015 Ablauf 1. Ausgangslage
MehrLeitfaden für die Ausarbeitung des generellen Entwässerungsplanes (GEP)
Abteilung 29 - Landesagentur für Umwelt Amt 29.4 - Amt für Gewässerschutz Ripartizine 29 - Agenzia prvinciale per l'ambiente Uffici 29.4 - Uffici Tutela acque Leitfaden für die Ausarbeitung des generellen
MehrEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Kantonales Gewässerschutzgesetz, KGSchG)
85.00 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Kantonales Gewässerschutzgesetz, KGSchG) Vom 8. Juni 997 (Stand. Januar 06) Gestützt auf Art. 45 des Bundesgesetzes über den Schutz
MehrOED Office des eaux et des déchets
AWA OED Office des eaux et des déchets 1 sanu, bildung für nachhaltige entwicklung Baubewilligungsverfahren: Auflagen und Vorgehen im Marcel Zürcher, Abt. Betriebe und Abfall Fachbereich Industrie, Gewerbe,
MehrWerterhaltung und Finanzierung von Abwasseranlagen
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Kurs Siedlungsentwässerung Werterhaltung und Finanzierung von Abwasseranlagen Stichworte zum Referat Handlungsbedarf Werte Aufgaben Finanzbedarf Finanzquellen Finanzplanung
MehrForum Bauen Praxishilfe zur Verwendung mineralischer Baustoffen. 22. November 2016 Haus des Sports, Ittigen
Forum Bauen 2016 Praxishilfe zur Verwendung mineralischer Baustoffen 22. November 2016 Haus des Sports, Ittigen Thierry Pralong Dienststelle für Umweltschutz Gruppe Abfälle und Boden Kanton Wallis Inhaltsverzeichnis
MehrVereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM)
1 921.912 über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) vom 4. Mai 1990 1 Die Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Schaffhausen, Appenzell A. Rh., Appenzell
MehrDEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT
Erfolgskontrolle Siedlungsentwässerung - ökologisch Erfolgskontrolle Siedlungsentwässerung Ingenieurtagung ökologische Aspekte Abteilung für Umwelt 2014, Dr. Arno Stöckli Ingenieurtagung Abteilung für
MehrTeilrevision Ortsplanung
Teilrevision Ortsplanung Anpassungen Öreb- Korrekturen Anpassungen Gewässerräume Umsetzung BMBV Botschaft zur Mitwirkung Eingabefrist vom 6. November 2017 bis 8. Dezember 2017 1. Ausgangslage Die Baurechtliche
Mehrgemeinderat Beschluss des Gemeinderates vom 29. August 2017
Archiv 34.03 Geschäft 2017-129 Status teilöffentlich Stossrichtung 2 Sicherheit und Begegnung / keine 2. Stossrichtung Beschluss des Gemeinderates Einzelne Strassen und Wege Beleuchtungsprojekt Auenweg
MehrGefahrenanalyse in der Praxis. Jürg Grimbichler
Gefahrenanalyse in der Praxis Jürg Grimbichler Überblick - Kommentare aus Inspektionsberichten - Was die Gefahrenanalyse kann / nicht kann - Gefahren erkennen - Hilfsmittel - Bewertung - Lenkungsmassnahmen
MehrKurs Umweltschutz auf Baustellen
Kurs Umweltschutz auf Baustellen Einführung Renato Saxer, AfU Seite 1 Worum geht es? Umweltschutz auf der Baustelle ist eine Herausforderung! Es geht um verschiedene Umweltbereiche: a) Bodenschutz b) Luftreinhaltung
MehrABWASSER- REGLEMENT GEMEINDE WALTENSCHWIL
ABWASSER- REGLEMENT GEMEINDE WALTENSCHWIL Ausgabe 07 Abwasserreglement Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeine Bestimmungen Zweck Geltungsbereich Abwasseranlagen und Begriffe Aufgaben der Gemeinde 5 Projekt-
MehrKanalisationsanschlussgesuch Wasseranschlussgesuch
Gemeinde Langenbruck Kanalisationsanschlussgesuch Wasseranschlussgesuch Nr. Zu Baubewilligung Nr. Bauherrschaft: Name/Vorname Projektverfasser/in: Name/Vorname Wohnort Wohnort Telefon Telefon Fax Fax E-Mail
MehrAbschlussarbeiten am Arbeitsbereich WISTS Servicevereinbarung
Abschlussarbeiten am Arbeitsbereich WISTS Servicevereinbarung Prof. Dr. Eva Bittner Arbeitsbereich Wirtschaftsinformatik Sozio-Technische Systemgestaltung Universität Hamburg WISTS, 27.01.2016, PROF. DR.
MehrReglement ü ber die Finanzierung der Aufwendungen fü r den Gewässerschutz
Reglement ü ber die Finanzierung der Aufwendungen fü r den Gewässerschutz Reglement Finanzierung Gewä sserschutz.doc / A 20.06.2000 Seite 1 - 2 - Der Gemeinderat Diepoldsau erlä sst gestützt auf Art. 14
MehrBOTSCHAFT DES KLEINEN KIRCHENRATS AN DEN GROSSEN KIRCHENRAT DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN UND UMGEBUNG
BOTSCHAFT DES KLEINEN KIRCHENRATS AN DEN GROSSEN KIRCHENRAT DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN UND UMGEBUNG Ökumenisches Zentrum, Ittigen Dachsanierung und Abbruch der Arena Kreditgesuch
MehrAbwasser Uri Seite 1. a) Schweizer Norm SN : Planung und Erstellung von Anlagen für die Liegenschaftsentwässerung
Abwasser Uri Seite BAU- UND BETRIEBSVORSCHRIFTEN FÜR ABWASSERANLAGEN (vom. November 00) Die Abwasser Uri, gestützt auf Artikel 7 des Abwasserreglements vom. Juni 00, beschliesst:. Abschnitt Allgemeine
MehrRichtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Richtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan Bernhard Fischer Abteilung Raumentwicklung 24.02.2015 Richtplan Grundzüge (RPG) Art. 8 Mindestinhalt
MehrWEITSICHT BEIM WERTERHALT
WELCHE SICHT HABEN SIE? WEITSICHT BEIM WERTERHALT VZF-Workshop Finanzen 07. und 13. November 2014 WIFPARTNER AG Gründung 1999 Spezialisierung auf Werterhaltung und Finanzplanung für Infrastrukturen Strassennetze
MehrRetention von Regenwasser Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 18 Blatt 18-1 Inhaltsverzeichnis 18.1 Einführung 18.2 Planung von Retentionsanlagen 18.2.1 Abklärung, ob vor der Einleitung in ein Gewässer eine Retention erforderlich ist 18.2.2 Hinweise
MehrInformationen Amt für Umwelt
Amt für für Umwelt Umwelt Abwasserfachtagung Amriswil, 06. November 2015 Informationen Amt für Umwelt 1 Warum braucht es einen GEP? Amt für Umwelt Themenübersicht Ein Rückblick auf die GEP Tagung 2015
MehrCC Kanalisation. CC-Event, Brugg,
CC Kanalisation CC-Event, Brugg, 20.3.2014 1 VSA : Engagement und Fachkompetenz für saubere und lebendige Gewässer! CC-Event, Olten, 26.9.2013 2 Organisation CC-KA Führungskonferenz CC-Leitung Jürg Möckli
MehrVerfahren bei der Konzessionierung von Kleinwasserkraftwerken (KWKW)
Baudepartement Verfahren bei der Konzessionierung von Kleinwasserkraftwerken (KWKW) Vorgehensweise und gesetzliche Rahmenbedingungen bei der Verwirklichung von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien
MehrSanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit
2011.GR.000200 Vortrag des Gemeinderats an den Stadtrat Sanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit 1. Etappe 1. Worum es geht Die Abwasseranlagen im Breitenrainquartier
MehrAbwasserreglement H:\JBEN\Reglemente\Aktuell\Abwasserreglement\ abwasserreglement.doc
Abwasserreglement 22.03.2005 H:\JBEN\Reglemente\Aktuell\Abwasserreglement\20050927 abwasserreglement.doc Dokumenteninformationen Abwasserreglement vom 22.03.2005 Vom Gemeinderat genehmigt am 16.06.2005
MehrProjekt Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK Bern-Mittelland, 2. Generation (RGSK BM II)
Traktandum Nr. 8 Gremium Datum Regionalversammlung 26. Juni 2014 Titel Kommissionen Verkehr und Raumplanung: Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK Bern-Mittelland / Agglomerationsprogramm;
MehrBeschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am Dieser Beschluss ist am in Rechtskraft erwachsen.
Abwasserreglement Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am 25.11.2016. Dieser Beschluss ist am 03.01.2017 in Rechtskraft erwachsen. Gemeinderat Veltheim Der Gemeindeammann: Der Gemeindeschreiber:
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164 zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für den Ausbau der linksufrigen Zuflüsse zur Kleinen Emme entlang der K 10 in den Gemeinden Malters
MehrGemeinde Safenwil ABWASSERREGLEMENT. der Gemeinde Safenwil
Gemeinde Safenwil ABWASSERREGLEMENT der Gemeinde Safenwil Vom 5. November 06 Abwasserreglement Seite A. Allgemeine Bestimmungen Zweck Geltungsbereich Abwasseranlagen; Definition Begriffe 4 Aufgaben der
MehrVolksinitiative für einen Quartierrichtplan (neu Masterplanung) WEGMATTEN Abrechnung des Planungskredits
G E M E I N D E R AT Geschäft No. 3995A Volksinitiative für einen Quartierrichtplan (neu Masterplanung) WEGMATTEN Abrechnung des Planungskredits Bericht an den Einwohnerrat vom 30. Januar 2013 2 Inhalt
MehrDorfbach Rebstein Geschiebe- und Holzrückhalt
Gemeinde Rebstein Geschiebe- und Holzrückhalt Informationsabend 13. Februar 2017 BÄNZIGER PARTNER AG 1 Inhalt Anlass Ausgangslage Projektgrundlagen Massnahmen Winkel Hinterloch Kosten / Finanzierung Fragen
MehrBetriebskostenreglement des Abwasserverbandes Grabs-Buchs-Sevelen
Betriebskostenreglement des Abwasserverbandes Grabs-Buchs-Sevelen Von der Verwaltungskommission des Abwasserverbandes erlassen am 16. Dezember 1983. NAMENS DES GEMEINDERATES Der Gemeindammann sig. B. Eggenberger
MehrStadt Liestal. Verkehrskonzept Liestal. DER STADTRAT AN DEN EINWOHNERRAT 04/185a
Stadt Liestal DER STADTRAT AN DEN EINWOHNERRAT 04/185a Verkehrskonzept Liestal Kurzinformation Das vorliegende, unter der Federführung des Kantons erarbeitete Verkehrskonzept entspricht weitgehend dem
MehrFricktal Regio Planungsverband Fricktal Regio Planungsverband Gemeindeseminar 2014 Gemeindeseminar Kurs "Verkehr" 2.
Fricktal Regio Planungsverband Fricktal Regio Planungsverband Gemeindeseminar 2014 Gemeindeseminar 2014 2. Kurs "Verkehr" 2. Kurs "Verkehr" 16. Januar 2014 16. Januar 2014 Programm 2 Der Kommunale Gesamtplan
MehrGemeinde Walchwil. Abwasserreglement
Seite Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Zweck und Geltungsbereich 3 Generelle Zuständigkeit 3 3 Kreditbewilligung 3 4 Entwässerungsplan 4 II. Abwasseranlagen 5 Gemeindliche Abwasserleitungen
MehrREGLEMENT ÜBER ABWASSERGEBÜHREN
REGLEMENT ÜBER ABWASSERGEBÜHREN DER EINWOHNERGEMEINDE LOSTORF 2 ABKÜRZUNGEN: AfU ARA BJD Amt für Umwelt Abwasserreinigungsanlage Bau- und Justizdepartement EG zum ZGB Einführungsgesetz zum Schweizerischen
Mehr4. Sitzung vom 21. Februar 2017 INHALTSVERZEICHNIS
GEMEINDERAT 4. Sitzung vom 21. Februar 2017 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Kläranlage Birmensdorf/Jahresrechnung 2016/Genehmigung Totalrevision Bürgerrechtsverordnung Kanton Zürich/Vernehmlassung
MehrDas Bgld. Kanaianschlußgesetz 1989, LGBI.Nr. 27/1990, wird wie folgt geändert: .. 2a. Kanaianschlußpflicht der Gemeinden
17-4 61 Gesetz vom wird, mit dem das Bgld. Kanaianschlußgesetz 1989 geändert Der Landtag hat beschlossen: Das Bgld. Kanaianschlußgesetz 1989, LGBI.Nr. 27/1990, wird wie folgt geändert: Nach 2 wird folgender
MehrWISKI Benutzerkonferenz CH. Aktueller Stand BAFU
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Hydrologie WISKI Benutzerkonferenz CH Aktueller Stand BAFU 5. November 2015 Einleitung
Mehr04. Sanierung Stadtmauer Investitionskredit
STADTRAT Aktennummer Sitzung vom 16. März 2017 Ressort Liegenschaften 04. Sanierung Stadtmauer Investitionskredit Der Stadtrat genehmigt einen Investitionskredit von CHF 410 000.00 zwecks Sanierung der
MehrGenerelle Entwässerungsplanung: Datenbewirtschaftung
Generelle Entwässerungsplanung: Datenbewirtschaftung GEP Tagung Amt für Umwelt Kanton Thurgau vom 23. Oktober 2015 Markus Gresch, Hunziker Betatech AG Konradin Fischer, Fischer Ingenieure AG Inhalt und
MehrKanton St.Gallen Baudepartement PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht
PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht Natur- und Heimatschutz Inhalt 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Baudenkmäler und archäologische Denkmäler 2.1 Zweistufige Unterschutzstellung 2.2 Unterschutzstellung
MehrKurs Siedlungsentwässerung 2015 Gewässerschutz in Industrie und Gewerbe/ Tankanlagen
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Kurs Siedlungsentwässerung 2015 Gewässerschutz in Industrie und Gewerbe/ Tankanlagen Inhalt Was muss geschützt werden Gesetzliche Grundlagen Was gefährdet Gewässer Abwasser
Mehr