Gewässerschutz an Strassen des Kantons Zürich
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- Lothar Fleischer
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1 Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Gewässerschutz an Strassen des Kantons Zürich Strategie Strassenentwässerung, Strassenabwasserbehandlung 14. Fachkolloquium, 10. September 2014, Kunsthaus Zürich Dr. sc. techn. Rupert H. Lieb, Abteilungsleiter Ingenieur-Stab SABA Wüerital, Birmensdorf
2 Inhalt Einleitung Vision Richtlinie Gewässerschutz an Strassen des Kantons Zürich Grundlagen Grundsätze Auslöser für eine Prüfung der Strassenentwässerung Entscheidungsdiagramm Design Guide Umsetzungsziele Fazit 2
3 Vision der Strategie Die Staatsstrassen des Kantons Zürich weisen ein Strassenentwässerungssystem auf, welches hohe Sicherheit und hohen Komfort sowie höchstmögliche Verfügbarkeit des Strassenraums für die Verkehrsteilnehmer bietet, einfach und kostengünstig bei der Erstellung sowie im baulichen und betrieblichen Unterhalt ist, die ober- und unterirdischen Gewässer optimal schützt und mit übrigen Ressourcen haushälterisch umgeht (Energie, Boden / Fruchtfolgeflächen). 3
4 Anlass und Ziele der Richtlinie Entwässerung der Kantonsstrassen entspricht teilweise nicht aktuell gültigen Richtlinien. Anlagen sollen deshalb in nächsten Jahren und Jahrzehnten saniert werden. Vorgehen, um die Strassenentwässerung im Kanton Zürich richtlinienkonform, ökonomisch und ökologisch zu konzipieren, ist festgelegt. Grundlagen, um diesen Zustand zu erreichen, sind erarbeitet. Hilfsmittel zur Beurteilung des Bedarfs und der Konzeption einer Strassenabwasserbehandlung für Kader, Projektleiter und externe Fachleute. Vorgehen und die Wahl der Beseitigungsart für die Strassenentwässerung im Kanton Zürich sind soweit sinnvoll standardisiert. 4
5 Richtlinie Gewässerschutz an Strassen des Kantons Zürich Richtlinie Strategiebericht und Strategiekarte sowie Grundlagen zu E 3 Projektierung und Ausführung von Gewässerschutzmassnahmen Design Guide Handlungsbedarf aufgrund Gewässerschutz Element 1 Element 2 Element 3 5
6 Grundlagen der Strategie Die Strategie Strassenentwässerung stützt sich grundsätzlich auf die Wegleitung zum Gewässerschutz bei der Entwässerung von Verkehrswegen, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, 2002 (heute BAFU). Für manche Sachverhalte im Kanton Zürich ist die BAFU- Wegleitung nur bedingt anwendbar. Daher wurden in der Richtlinie Anpassungen gemacht. 6
7 SABA: StrassenAbwasserBehandlungsAnlage Anlage zur Reinigung von Strassenabwasser zwecks gesetzeskonformer Versickerung oder Einleitung in Gewässer (RiliSAB) Einteilung SABAs (Abgrenzung nicht eindeutig) Natürliche SABAs Mit bepflanztem Bodenfilter oder bepflanztem Sandfilter Technische SABAs Keine bepflanzten Bodenfilter oder Sandfilter 7
8 Grundsätze für den Umgang mit Strassenabwasser Das Strassenabwasser soll grundsätzlich möglichst ohne Behandlungs- und Retentionsanlagen versickert werden. Mit einem wirksamen Aufbau des Bodenfilters kann so auf ein aufwändiges Entwässerungssystem mit zentraler Abwasserbehandlung verzichtet werden. 8
9 Grundsätze für den Umgang mit Strassenabwasser 1. Priorität: Versickerung (wo möglich dezentral über die Schulter ohne Behandlungsanlage, ansonsten zentral mit Behandlungsanlage) 9
10 Grundsätze für den Umgang mit Strassenabwasser 2. Priorität: Einleitung in oberirdische Gewässer mit/ohne Behandlung und/oder Retention 10
11 Grundsätze für den Umgang mit Strassenabwasser 3. Priorität: Einleitung in die öffentliche Mischwasserkanalisation ohne Behandlung mit/ohne Retention 11
12 Auslöser für eine Prüfung der Zulässigkeit der Strassenentwässerung Das TBA löst eine Prüfung bei dem folgenden Sachverhalt aus: Geplantes Strassenbauvorhaben (Neu-/Ausbau, Erneuerung, Verstärkung oder Instandsetzung bzw. baulicher Unterhalt) Das AWEL löst eine Prüfung bei den folgenden Sachverhalten aus: Revitalisierung des Vorfluters, in den ein Strassenabschnitt entwässert wird Erkanntes Gewässerschutzdefizit: Unzulässige Strassenentwässerung in einer Grundwasserschutzzone, Nichteinhalten von Zulässigkeitsbedingungen gemäss Entscheidmatrizen, Resultate Umweltbeobachtung AWEL, Erosionserscheinungen durch Einleitungen Meldung/Reklamation Dritter (z.b. Fischerei) 12
13 Entscheidungsdiagramm 13
14 Versickerung ohne Behandlungsanlage bei natürlichem Bodenaufbau: Angepasste Entscheidmatrix gemäss BAFU für die Versickerung bei natürlichem Bodenaufbau 14
15 Versickerung mit Behandlungsanlage bei künstlichem Bodenaufbau: Angepasste Entscheidmatrix gemäss BAFU für die Versickerung bei künstlichem Bodenaufbau 15
16 Einleitung in oberirdische Gewässer: Angepasste Entscheidmatrix gemäss BAFU für die Einleitung in oberirdisches Gewässer 16
17 Öffentliche Mischkanalisation: 17
18 Richtlinie Gewässerschutz an Strassen des Kantons Zürich Richtlinie Strategiebericht und Strategiekarte sowie Grundlagen zu E 3 Projektierung und Ausführung von Gewässerschutzmassnahmen Design Guide Handlungsbedarf aufgrund Gewässerschutz Element 1 Element 2 Element 3 18
19 Element 2: Projektierung und Ausführung von Gewässerschutzmassnahmen (Design Guide) Mit diesem Element der Strategie werden folgende Ziele angestrebt: Eine Vereinfachung und Effizienzerhöhung der Projektierung Die Standardisierung der Systeme im Hinblick auf die optimierten Lebenszykluskosten Eine Vereinfachung von Betrieb und Unterhalt mittels Standardisierung der Anlagen Optimierung Platzbedarf für Anlagen der Strassenentwässerung (Minimierung von Flächenbedarf/Fruchtfolgeflächenbedarf) 19
20 Element 2: Projektierung und Ausführung von Gewässerschutzmassnahmen Entwässerung über das Bankett: Bankett und Bodenfilter des Randstreifens in ebenem Gelände zum GW-Schutz 14 Fälle des Bodenaufbaus je nach Böschungsneigung und DTV 20
21 Element 2: Projektierung und Ausführung von Gewässerschutzmassnahmen FFF-sparen 21
22 Element 2: Projektierung und Ausführung von Gewässerschutzmassnahmen Weitere Themen: Entwässerung über das Bankett sowie in Belastungs- und Trennstreifen Retentionsfilterbecken (RFB) Versickerungsmulde Retentionsbecken Speicherkanäle 22
23 Umsetzungsziele der Strategie Der Umgang mit Strassenabwasser (Ableitung und Behandlung) im Kanton Zürich ist standardisiert und erforderliche Massnahmen werden laufend umgesetzt. Zukünftige Strassenbauprojekte werden systematisch hinsichtlich der Strassenentwässerung geprüft; entsprechende Massnahmen werden umgesetzt. Staatsstrassen, deren Strassenentwässerungen einen Sanierungsbedarf der Sanierungspriorität 1 aufweisen, sind in die mittelfristige Strassenbauplanung (5-10 J.) aufgenommen. Staatsstrassen, deren Strassenentwässerungen einen Sanierungsbedarf der Sanierungspriorität 2 aufweisen, sind in die langfristige Strassenbauplanung (10-20 J.) aufgenommen. Die Finanzierung der notwendigen Sanierungen ist sichergestellt. 23
24 Fazit Richtlinie ist in Kraft. Internet: fachunterstuetzung/veroeffentlichungen.html 1. Priorität Versickerung Entscheidungsdiagramm konsequent anwenden Design Guide benutzen 24
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