Lagerung gefährlicher Stoffe
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- Busso Weiß
- vor 7 Jahren
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1 Amt für Umwelt Lagerung gefährlicher Stoffe Arbeitssicherheit, Brandschutz, Chemikalienrecht, Gewässerschutz, Störfallverordnung
2 Roter Faden Einleitung (Zwischenfall, Unfall, Störfall, Katastrophe) Umschlag von Chemikalien (Zwischenfälle und Unfälle) Lagerung gefährlicher Stoffe Leitfaden für die Praxis GHS Globally Harmonized System, CLP Classification, Labelling and Packaging Allgemeine Lageranforderungen Zusammenlagerung Lageranforderungen für die Lagerklassen 2 bis 13 Vorschriften: Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Wegleitungen Wassergefährdung, Checkliste Beilagen des Leitfadens Chlor, Ozon und Reinigungsmittel Zürich, 12. Juni 2012 B. Hertzog 2
3 Zwischenfall, Unfall, Störfall, Katastrophe Bagger stürzt über einen Bach in ein Haus Explosion von Ammoniumnitrat Aufgeschlitzter Galvanik unter Wasser Treibstofftank Zürich, 12. Juni 2012 B. Hertzog 3
4 Viele Unfälle mit Chemikalien geschehen auch bei deren Umschlag Beim Umschlag von Farbstoffen fiel eine Palette mit Fässern zu Boden. Die aus einigen Fässern austretende Farbe liess der Speditionsleiter abspülen. Er hatte keine Kenntnis davon, dass der gewählte Umschlagplatz in eine Meteorwasserleitung entwässert wird Die Schadensumme betrug etwa CHF 45'000. Zürich, 12. Juni 2012 B. Hertzog 4
5 Viele Unfälle mit Chemikalien geschehen auch bei deren Umschlag Das Sicherheitsdatenblatt sollte vorhanden und das Personal entsprechend instruiert sein. Die Entwässerung von Umschlagplätzen für Chemikalien sollte korrekt erfolgen. Aktuelle Pläne sind vorhanden. Merkblatt "Absicherung von Güterumschlagplätzen" (2007, AWEL,1 MB) Betriebe & Anlagen Formulare & Merkblätter Güterumschlag Zürich, 12. Juni 2012 B. Hertzog 5
6 Umschlagplätze für wassergefährdende Stoffe Es sind bauliche Massnahmen zu treffen, um Flüssigkeitsverluste verhindern sowie auslaufende Flüssigkeiten leicht erkennen und zurückhalten zu können. Umschlagplätze sind zu befestigen und sollen nach Möglichkeit überdacht sowie möglichst klein gehalten sein. Falls eine Überdachung des Umschlagplatzes nicht möglich ist, hat die Entwässerung über Sicherheitseinrichtungen (z.b. Schieber) in die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation zu erfolgen. Durch Gefällveränderungen und/oder Entwässerungsrinnen muss sichergestellt werden, dass der Umschlagplatz getrennt von den übrigen Verkehrsflächen entwässert wird. Die detaillierte Ausführung eines Umschlagplatzes richtet sich nach der Umschlagsmenge und nach der Wassergefährdung des umzuschlagenden Gutes. Zürich, 12. Juni 2012 B. Hertzog 6
7 Umschlagplätze für wassergefährdende Stoffe B. Hertzog 7
8 Beispiel eines korrekten Umschlagplatzes Der Umschlagplatz ist mediumbeständig versiegelt. In diesem Beispiel ist der Umschlagplatz weitgehend überdacht. Vor dem Umschlag werden die Schieber der Kanalisation automatisch geschlossen. Zürich, 12. Juni 2012 B. Hertzog 8
9 Chemikalienlagerung Im Leitfaden sind die Anforderungen für eine korrekte Lagerung von gefährlichen Stoffen festgehalten. Der Leitfaden kann von der Homepage Themen Tankanlagen heruntergeladen werden. Die überarbeitete Ausgabe des Leitfadens mit GHS/CLP ist im Mai 2011 erschienen und wurde in die französische Sprache übersetzt. B. Hertzog 9
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15 Lagerung wassergefährdender Stoffe Wassergefährdende Stoffe wie Öle (Heizöl, Hydrauliköl, Mineralöl usw.), Farben, Lösungsmittel, Treibstoffe, Säuren, Laugen, Desinfektions- und Reinigungsmittel usw., sind in einem abflusslosen Raum oder in einer mediumbeständigen Wanne zu lagern. Der Lagerraum muss mit einer minimalen Rückhaltung von 3 m 3 auf 100 m 2 Grundfläche versehen werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass für den Inhalt des grössten Behälters ein Auffangvolumen von 100 % vorhanden sein muss. Gegebenenfalls kann ein genügend gross dimensionierter Totschacht (abflussloser Schacht) mit entsprechendem Gefälle als Auffangvorrichtung erstellt werden. Untereinander reaktionsfähige Chemikalien dürfen nicht zusammengelagert werden! Zürich, 12. Juni 2012 B. Hertzog 15
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19 Mögliche Chlorquellen: Chlorgasflaschen Javelwasser Natriumhypochlorit / Säure - Systeme Calziumhypochlorit / Säure - Systeme Elektrolyse von HCl Achtung Bildung von Wasserstoff Gas! B. Hertzog 19
20 Häufigste Mängel: Unzureichende Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrstoff führenden Teilen, Mitarbeiter waren nicht ausreichend ein- und unterwiesen, Anlagen wurden nicht regelmäßig geprüft. B. Hertzog 20
21 Gasflaschen sichern! Chlorgasalarm regelmässig überprüfen! (SDB Chlor) B. Hertzog 21
22 Chlorgasaustritt :24 Uhr (Quelle: bild.de) Güstrow Chlorgas-Panne im Spassbad «Oase» in Güstrow bei Rostock! 13 Menschen mussten ins Krankenhaus. Die Polizei geht von einem Fehler in der Dosieranlage aus. Dem Wasser soll zu viel Chlor beigemischt worden sein. Die Grenzwerte wurden dabei weit überschritten. Chlorgasunfall im Freibad - Sieben Verletzte (Quelle: abendblatt.de) :54 Uhr Sieben Menschen wurden mit Reizungen der Atemwege in Krankenhäuser gebracht. Wohl bei Montagearbeiten sei Chlorgas ausgetreten. B. Hertzog 22
23 Atemschutz! Sofort evakuieren Windrichtung beachten!!! Polizei Feuerwehr Chemiewehr B. Hertzog 23
24 Ozon Herstellung durch Elektrolyse oder durch «stille elektrische Entladung» SDB Ozon B. Hertzog 24
25 B. Hertzog 25
26 Reinigungsmittel Säuren, Laugen, Biozide «Überwinterungsmittel» (z. B. Phosphonate usw.) Sicherheitsdatenblätter beachten! Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Gewässerschutz, Massnahmen bei Freisetzung usw. B. Hertzog 26
27 Erstellung bzw. Sanierung von Chemikalienlagerräumen Fachplaner beiziehen Behördliche Fachstellen konsultieren (Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gewässerschutz, Störfallvorsorge) B. Hertzog 27
28 B. Hertzog 28
29 Arbeitssicherheit B. Hertzog 29
30 Wassergefährdung Chemikalienrecht R-Sätze GHS H-Sätze WGK Sicherheits- datenblatt B. Hertzog 30
31 B. Hertzog 31
32 B. Hertzog 32
33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Zürich, 12. Juni 2012 B. Hertzog 33
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