Servicepaket für Lehrbetriebe Schnell und bequem zum Lehrvertrag - das neue Online-Service der WKOOE Tagfertig Garantie inklusive
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- Ella Kaufer
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1 Servicepaket für Lehrbetriebe Schnell und bequem zum Lehrvertrag - das neue Online-Service der WKOOE Tagfertig Garantie inklusive
2 Die Internetseite rund um die duale Ausbildung. Egal ob Sie das Berufsausbildungsgesetz brauchen, einen Lehrvertrag anmelden, Information zu Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche haben wollen oder den Berufsschultermin planen. Auf finden Sie alles von Lehrzeitbeginn bis Lehrzeitende inklusive Prüfungstermine zur Lehrabschlussprüfung und Fragenkataloge.
3 Die Ausbildungmappe für Lehrbetriebe finden Sie zum Downloaden auf
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5 Ein Video als Hilfestellung zur Online Lehrvertragsanmeldung Für weitere Informationen steht das Team des Lehrvertragsservice unter der gerne zur Verfügung. Telefonnummer
6 CHECKLISTE ERSTER LEHRTAG Begrüßen des Lehrlings durch den Lehrberechtigten Umkleidemöglichkeiten zeigen Führung durch den Betrieb und Vorstellen der Mitarbeiter Bekanntmachung mit dem zuständigen Ausbilder Bekanntmachung mit dem Betriebsrat Zuweisung des Arbeitsplatzes Bekanntgabe der Arbeitszeiten (Mittagspause,...) Erklärung der Sicherheitsvorschriften (Fluchtwege, Gefahren,...) Übersicht über die Werkzeuge geben Der Ausbilder erklärt einige Arbeiten, die im Betrieb durchgeführt werden und macht bereits auf Unfallgefahren aufmerksam Bekanntmachung der anderen Lehrlinge Der Ausbilder gibt erste Unterweisungen, die am Vortag vorbereitet wurden Der Lehrling führt diese Arbeit durch und übt die gelernten Tätigkeiten Der Ausbilder zeigt dem Lehrling, wie am Abend der Arbeitsplatz aufgeräumt wird Der Ausbilder kontrolliert und bespricht mit dem Lehrling die durchgeführten Tätigkeiten; bespricht kurz den nächsten Tag und fasst den ersten Tag zusammen Der Ausbilder und der Lehrling gehen gemeinsam zum Vorgesetzten und berichten über den ersten Tag Verabschiedung durch den Vorgesetzten
7 BEURTEILUNGSBOGEN für Lehrlinge während der Probezeit (Von jedem Mitarbeiter auszufüllen, dem der Lehrling während der Probezeit zugeteilt war!) Familien- und Vorname des Lehrlings: Lehrberuf: Für die Zeit von: bis: Kreuzen Sie bei jedem Einzelmerkmal die von Ihnen eingeschätzte Ausprägungshöhe an: über dem Durchschnitt Leistungsbereitschaft Pünktlichkeit Ordnung am Arbeitsplatz Ausdauer Auffassung Geschicklichkeit Initiative Selbständigkeit Zusammenarbeit Zuverlässigkeit Quantitative Leistung Qualitative Leistung Handgeschick Bewegungskoordination Räumliche Vorstellung Gedächtnis für Bezeichnungen Kundenkontakt unter dem Durchschnitt Waren Sie insgesamt mit dem Lehrling sehr zufrieden zufrieden nicht zufrieden Würde der Lehrling in Ihrer Abteilung ein guter Mitarbeiter werden? ja bedingt nein Wo liegen seine besonderen Schwächen? Wo liegen seine besonderen Neigungen? Wurde die Beurteilung mit dem Lehrling besprochen? ja nein
8 AUSBILDUNGSPLAN JAHRESÜBERBLICK Für den Lehrberuf 1. LEHRJAHR Berufsbildpositionen Monat LEHRJAHR Berufsbildpositionen Monat
9 3. LEHRJAHR Berufsbildpositionen Monat LEHRJAHR Berufsbildpositionen Monat erstellt am Unterschrift des Ausbilders
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14 Das KJGB gilt für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen Minderjährige, welche die allgemeine Schulpflicht noch nicht beendet haben, gelten als Kinder und dürfen nicht beschäftigt werden. Ausnahme: Einsatz im Rahmen der von den Schulen organisierten Berufspraktischen Tage (Schnupperlehre). Jugendliche sind Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in einem Dienst-, einem Lehroder sonstigen Ausbildungsverhältnis stehen und nicht Kinder sind. Ruhepausen Dauert die Arbeitszeit länger als 4,5 Stunden, so ist diese spätestens nach sechs Stunden durch eine mindestens halbstündige Ruhepause zu unterbrechen. Nach Beendigung der Tagesarbeitszeit ist dem Jugendlichen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 Stunden zu gewähren in die der Zeitraum von Uhr bis 6.00 Uhr fallen muss (Nachtruhe). Die Wochenfreizeit, in die der Sonntag zu fallen hat, beträgt 2 Kalendertage und hat am Samstag um spätestens 13 Uhr, bei unbedingt notwendigen Abschlussarbeiten, spätestens um 15 Uhr zu beginnen. (Ausnahmen von diesen Bestimmungen gibt es allerdings für Betriebe im Tourismus bzw. im Bäckereibereich). Bei Beschäftigung Jugendlicher am Samstag dürfen diese am kommenden Montag nicht beschäftigt werden. Überstunden Für Jugendliche unter 18 Jahre besteht ein Überstundenverbot. Überstunden sind grundsätzlich mit einem Zuschlag von 50% abzugelten, dabei sind aber immer die jeweiligen Branchenkollektivverträge zu beachten. Eine Besonderheit besteht bei Lehrlingen über 18 Jahre, denn für diese berechnet sich die Überstunde vom niedrigsten im Betrieb vereinbarten Facharbeiter-Istlohn bzw. Angestellten-Istlohn. Nachtruhe Jugendliche dürfen in der Nacht das ist zwischen und 6.00 Uhr nicht beschäftigt werden. Ausnahmen bestehen unter anderen für:
15 Gastgewerbe (Jugendliche über 16 Jahre bis Uhr, bei entsprechender Gesundheitsuntersuchung bis Uhr)) Mehrschichtige Betriebe (Jugendliche über 16 Jahre bis Uhr im wöchentlichen Wechsel) Bäcker (Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, ab 4.00 Uhr) Verbot der Akkordarbeit Bei Akkordarbeit beziehungsweise leistungsbezogenen Tätigkeiten ist im Einzelfall nicht auszuschließen, dass die Gesundheit des Jugendlichen gefährdet oder die Ausbildung des Lehrlings beeinträchtigt ist. Jugendliche unter 16 Jahre dürfen nicht im Akkord oder mit akkordähnlichen Arbeiten beschäftigt werden.
16 INFORMATION der Arbeitsinspektorate in OÖ Jugendliche im Arbeitnehmerschutzrecht sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Schulpflicht nicht mehr unterliegen, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Beschäftigung von Jugendlichen regeln grundsätzlich: das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG) die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG- VO). Ist in diesen Bestimmungen nichts Spezielles vorgesehen, gelten die allgemeinen Arbeitnehmerschutzvorschriften. So gelten z.b. für weibliche Jugendliche auch die Bestimmungen des Mutterschutzgesetz 1979 und die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen. Informationsfolder Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen Jugendliche -Beschäftigungsverbote und -beschränkungen Folder Jugendliche - Beschäftigungsverbote und -beschränkungen (Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln) Jugendliche - Aufsicht bei besonderen Arbeiten Abrufbar unter dem Link: Kotaktpersonen in den Arbeitsinspektoraten: Arbeitsinspektorat Linz (9. Aufsichtsbezirk) ING. GRUBER HELMUT u. HOFSTÄTTER Walter Telefon: +43 (732) Arbeitsinspektorat Vöcklabruck (18. Aufsichtsbezirk) ING. RESCH FRIEDRICH u. WOLFSGRUBER HORST Telefon: +43 (7672) Arbeitsinspektorat Wels (19. Aufsichtsbezirk) ING. HOFBAUER Robert Telefon: +43 (7242)
17 Wichtige Adressen für Schul und Berufswahl, Lehrlingsausbildung, Lehre fördern und Meisterprüfungen Berufsorientierung Informationen zu Lehrberufen (persönliche Information, Broschüren, Filme) Interessentest auf Talente Checks (Kaufmännischer-, Handwerklicher-, Technischer Test) Beratungen und Coachings: Potenzialanalyse, Lernstilanalyse, begleitendes Coaching Beteiligung an Veranstaltungen/Messen Schulklassenbesuche in der WKO-Karriereberatung Serviceleistungen für Lehrerinnen und Lehrer (Unterlagen, Berufsinformationszeitschrift KarriereNews) Serviceleistungen für Unternehmen (Potenzialanalyse für MitarbeiterInnen, Talente Checks) WKO-Karriereberatung Wiener Straße 150, 4021 Linz T bis 4054 F E karriere@wkooe.at W Ausbildungsberatung für Lehrbetriebe Erstmalige Lehrlingsausbildung (Feststellungsverfahren) Rechtliche und fachliche Beratung Fragen zu Ausbilderqualifikationen Lehrvertragsservice Wirtschaftskammer OÖ, Lehrvertragsservice, Wiener Straße 150, 4021 Linz T F E lehrvertrag@wkooe.at W
18 Lehrvertragsservice Lehrvertragsanmeldung und Protokollierung Lehrvertragsänderungen: o Firmenwortlaut o Ausbildungsstätte o Ausbilder/Ausbildungsleiter o Lehrberuf/Lehrzeit o Daten Lehrling/gesetzlicher Vertreter Lehrvertragsservice Wirtschaftskammer OÖ, Lehrvertragsservice, Wiener Straße 150, 4021 Linz T F E lehrvertrag@wkooe.at W Prüfungen Antrag und Bescheid zur ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung Anmeldung und Beratung zu folgenden Prüfungen: o Lehrabschlussprüfungen o Meisterprüfungen o Befähigungsprüfungen o Unternehmerprüfungen o Ausbilderprüfungen Lehrlingsstelle und Meisterprüfungsstelle Wiener Straße 150, 4021 Linz T F E pruefungen@wkooe.at W
19 Lehrlingsförderung Förderart Basisförderung Förderart Neue Lehrstellen Förderart Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen Förderart Weiterbildung der AusbilderInnen Förderart Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen Förderart Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten Förderart Integrative Berufsausbildung Teilqualifikation Förderart Mädchen in Männerberufen Förderstelle Lehre.fördern Wiener Straße 150, 4021 Linz T E lehre.foerdern@wkooe.at W Kollektivvertragsauskünfte Wirtschaftskammer Oberösterreich Hessenplatz 3, 4020 Linz T F E service@wkooe.at W Lehre und Matura Verein zur Förderung der Lehrlinge in Oberösterreich Sonnensteinstraße Linz Fax: Mail:lehre-mit-matura@lsr-ooe.gv.at Bürozeiten: Mo - Fr Uhr Telefon:
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