Teil-Umsetzungsfahrplan Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach. - Regionale Kooperation KOE_52 -

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1 Teil-Umsetzungsfahrplan Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach - Regionale Kooperation KOE_52 - Bergisch Gladbach, 31. März 2012

2 Impressum: Auftraggeber: Strundeverband und Stadt Bergisch Gladbach Wilhelm-Wagener-Platz Bergisch Gladbach Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Daniela Reuscher Auftrag vom: 02. November 2011 Auftragnehmer: DIE GEWÄSSER-EXPERTEN! Inhaber Ingo Nienhaus Flutgraben 12, Bonn Ausführung: Projekthomepage: Dipl.-Geogr. Ingo Nienhaus Dipl.-Geogr. Carmen Manderfeld Stand: 31. März 2012 (Titelfoto: Die Strunde im Oberlauf als kleines Mittelgebirgsgewässer im Referenzzustand Foto: Nienhaus Seite 2 -

3 Erklärung der Regionalen Kooperation KOE_52 zum Teil-Umsetzungsfahrplan Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach : Auf der Abschlussveranstaltung am in Bergisch Gladbach Bensberg zum Teil- Umsetzungsfahrplan Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach wurde von den Teilnehmern der Regionalen Kooperation KOE_52 folgende Erklärung einstimmig abgegeben: Alle am Erarbeitungsprozess des Teil-UFP Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach Beteiligten erklären, nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet zu haben und geben die Karten und die Maßnahmentabelle als Kernstück des Berichtes als Arbeitsergebnis der Regionalen Kooperation an die für die Umsetzung der WRRL zuständigen Behörden weiter. Der Bericht zum Teil-Umsetzungsfahrplan Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach wird vorbehaltlich der Gremienentscheidung der Maßnahmenträger als Entwurf fristgerecht zum 31. März 2012 bei der Bezirksregierung Köln und der Unteren Umweltschutzbehörde eingereicht. Eine Zustimmung der Entscheidungsgremien der Maßnahmenträger liegt zum 31. März 2012 nicht vor. Änderungen an Karten und Maßnahmen bleiben vorbehalten. - Seite 3 -

4 Inhalt 0 Vorwort Einleitung Beschreibung des Planungsraums Der Planungsraum des Teil-Umsetzungsfahrplans Wasserkörper im Planungsraum Beschreibung der Gewässermorphologie Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos und Fische Zuständigkeit für Gewässerunterhaltung und -ausbau Methodische Grundlagen Das Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept im Überblick Strahlursprung Strahlweg Trittstein Degradationsstrecke / Restriktionsstrecke Hydromorphologische Programmmaßnahmen Vorgabe- und Hintergrunddokumente Datengrundlage Vorhandene Planungen Allgemeine Restriktionen Abgleich mit Umsetzungsfahrplan der Stadtentwässerungsbetriebe Köln Mitwirkungsprozesse in der Regionalen Kooperation KOE_ Form der Kooperation Mitwirkung in den Regionalen Kooperationen Vorgehensweise im Großen Workshop Abschlussveranstaltung Beteiligungsverfahren Anwendung des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzepts Anpassung des Strahlwirkungskonzepts an die Erfordernisse im Flehbach-Einzugsgebiet Nachgewiesene und potenzielle Funktionselemente Suchräume zur Entwicklung von Funktionselementen Anforderungen an Funktionselemente Gewässertypgruppen im Planungsraum Anforderungen an kleine bis mittelgroße Fließgewässer des Mittelgebirges Kleine bis mittelgroße Fließgewässer des Tieflandes Aufbau des Kartenwerks Ergebnisse des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzepts Frankenforstbach Saaler Mühlenbach Strunde Identifizierung hydromorphologischer Maßnahmen Maßnahmenidentifikation Seite 4 -

5 6.1.1 Verwendete Maßnahmenpiktogramme Aufbau von Maßnahmengruppen Einzelmaßnahme ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung Umgang mit schwierigen Fällen Zeitliche Priorisierung Kostenschätzung Zeitliche Priorisierung (Umsetzungszeiträume) Ergebnisse zu den Umsetzungsfahrplänen Priorisierung des Maßnahmenpools Nicht Realisierbare Maßnahmen Kostenschätzung Kostenschätzung je Maßnahmenträger Kostenschätzung je Gewässer Kostenschätzung je Maßnahmentyp Einzelkosten je Maßnahmengruppe Fazit und Ausblick Literaturverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Anhang (nur digital) Seite 5 -

6 0 Vorwort Die EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert alle Gewässer der Gemeinschaft bis 2027 in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen, bzw. ihr gutes ökologisches Potenzial zu erreichen. Zur Umsetzung der Richtlinie hat der Landtag 2010 den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm beschlossen. Beide geben die Richtung für die Entwicklung der Gewässer in NRW vor. Für alle Gewässer, für die zur Erreichung der ökologischen Ziele Fristverlängerungen vorgesehen sind, sollen bis Mitte 2012 Umsetzungsfahrpläne aufgestellt werden. Diese sind so angelegt, dass sie, erstmals im Jahr 2014, danach entsprechend der Bewirtschaftungszeiträume in 6-Jahreszeiträumen fortgeschrieben werden sollen. Der nachfolgende Bericht beschreibt detailliert die Voraussetzungen und Arbeitsschritte die notwendig waren und erbracht wurden um einen kooperativen Teil-Umsetzungsfahrplan Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach zu erstellen. Kooperationspartner waren dabei der Strundeverband als unterhaltungspflichtige Körperschaft für die Strunde und das Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach in seiner Zuständigkeit für die Gewässer Frankenforstbach, Saaler Mühlenbach und Flehbach. Letzterer zählt auf dem Gebiet von Bergisch Gladbach ebenfalls zu den berichtspflichtigen Gewässern, wird jedoch nicht betrachtet, da für ihn aufgrund seiner hervorragenden Gewässerstrukturgüte im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung keine hydromorphologischen Programmmaßnahmen festgesetzt wurden und es daher auch keinen Umsetzungsfahrplan geben muss. Verdeutlicht wird der kooperative Prozess durch die gemeinsame Erklärung, die dem Bericht voran gestellt ist. Mit dem liegt nun ein Planwerk vor, welches umfassend alle Maßnahmen und Konzepte beinhaltet, die notwendig sind um die städtischen Gewässer in ökologischer Hinsicht zu entwickeln. Dies wird nur durch eine konsequente Umsetzung und intensive Information und Kooperation mit der Bevölkerung möglich sein. Daniela Reuscher Strundeverband und Stadt Bergisch Gladbach - Seite 6 -

7 1 Einleitung ( ) Ein wesentlicher Baustein des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist das Programm Lebendige Gewässer. Mit diesem Programm sollen die Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen und der Durchgängigkeit konkretisiert werden. Das Programm Lebendige Gewässer trägt nicht nur zur Erreichung ökologischer Ziele und zur verbesserten Adaptionsfähigkeit der ökologischen Systeme an den Klimawandel bei, sondern auch zum Hochwasserrückhalt, zum Naturschutz und zur Regional- und Stadtentwicklung. Diese Synergien ergeben sich umso mehr, je stärker die Umsetzung des Programms Lebendige Gewässer in der Örtlichkeit selbst gestaltet wird ( ) Mit diesen Sätzen startet der Muster-Umsetzungsfahrplan zum Programm Lebendige Gewässer (MKULNV 2011). Dieser Bericht ist das Ergebnis eines kooperativen Erarbeitungsprozesses. Für die Gewässer Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach wurde in der Örtlichkeit mit den unterschiedlichsten fachlichen Experten auf Augenhöhe diskutiert, gearbeitet und geplant. Unter Leitung des Rheinisch Bergischen Kreises als Kooperationsleiter wurde der Teil- Umsetzungsfahrplan kooperativ erarbeitet. In diesem Mitwirkungsprozess hatten alle Interessengruppen, Behörden, Institutionen, Maßnahmenträger und Privatpersonen die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen. Für die Erstellung und den Beschluss der Umsetzungsfahrpläne für die 80 Regionalen Kooperationen wurde der Zeitraum von 2010 bis 2012 festgesetzt, am wurde der Teil-Umsetzungsfahrplan fristgerecht an die zuständigen Wasserbehörden geliefert. Vertreter der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Bezirksregierung, des Strundeverbandes, Mitarbeiter der Kreise und Kommunen u.v.m. haben in sehr kurzer Zeit ein zukunftsweisendes Planwerk in einem kooperativen Prozess erarbeitet und auf der Abschlussveranstaltung am mit einer Erklärung verabschiedet. Von der Auftragserteilung an das Büro DIE GEWÄSSER-EXPERTEN! (nachfolgend Projektbüro genannt) am bis zur Abschlussveranstaltung am sind gerade einmal 20 Kalenderwochen vergangen. Dies war nur möglich durch die konstruktive und konsensorientierte Mitarbeit aller Beteiligten. Ein Ergebnis, das sich sehen lässt: auf dem Weg zu naturnahen Gewässerabschnitten an Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach! Umsetzungsfahrpläne (UFP) sind das wesentliche Instrument zur Umsetzung des Programms Lebendige Gewässer in Nordrhein-Westfalen und werden bis zum Jahr 2012 für alle berichtspflichtigen oberirdischen Gewässer erarbeitet. Gemäß dem im Mai 2011 vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV NRW) veröffentlichten Muster- Umsetzungsfahrplan dient der Umsetzungsfahrplan folgenden Zwecken: 1. Er soll die im Bewirtschaftungsplan aufgezeigten Finanzierungs- und Planungsvorbehalte ausräumen, indem er transparent aufzeigt, wie die Bewirtschaftungsziele bis 2027 erreicht werden sollen. Er dient in diesem Sinne als Hilfsinstrument zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele. 2. Er soll die seit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie durchgeführten Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung dokumentieren. Er ist damit eine Grundlage für den 2012 anzufertigenden Zwischenbericht zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms. Der - Seite 7 -

8 Zwischenbericht ist an die EU-Kommission abzugeben, gleichzeitig ist ein Zwischenbericht zur Information von Politik und Öffentlichkeit in Nordrhein-Westfalen vorgesehen. 3. Er soll für die Maßnahmen der Folgejahre den Fördermittelbedarf annoncieren und wird damit ein wesentliches Kriterium bei zukünftigen Förderentscheidungen sein. (MKULNV 2011, S. 2). Umsetzungsfahrpläne enthalten konkrete hydromorphologische Maßnahmen, die kooperativ erarbeitet wurden, um das Ziel den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial an den Gewässern bis zum Jahr 2027 zu erreichen. Vorhandene Konzepte und Planungen dienen dabei als Grundlage. Abb. 1: Karte der Regionalen Kooperationen in NRW (MKULNV NRW 2010). Der Teil-Umsetzungsfahrplan Das Einzugsgebiet des Flehbachs mit seinen Nebengewässern Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach liegt innerhalb der Regionalen Kooperation KOE_52 eine von insgesamt 80 Regionalen Kooperationen in NRW (s. Abb. 1, S. 8). Die Erarbeitung des Umsetzungsfahrplans für die Regionale Kooperation KOE_52 wurde in einen westlichen Teil (Unterlauf Strunde und Flehbach), der von den Stadtentwässerungsbetrieben Köln AöR bearbeitet wurde, und einen östlichen Teil (Mittel- und Oberläufe von Strunde und Frankenforstbach) untergliedert, der vom Strundeverband in Kooperation mit der Stadt Bergisch Gladbach bearbeitet wurde. Der Flehbach im Oberlauf auf dem Stadtgebiet von Bergisch Gladbach hat eine Sonderstellung. Für diesen wurden im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung keine hydromorphologi- - Seite 8 -

9 schen Programmmaßnahmen festgesetzt, weshalb hier auch keine Verpflichtung zur Erarbeitung eines Umsetzungsfahrplans besteht. Daher trägt der vorliegende den Titel Teil-Umsetzungsfahrplan Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach (vgl. hierzu auch Abb. 2, S. 10). Aus Gründen der Vereinfachung wird in diesem Dokument stets die männliche Form bei der Erwähnung von z. B. Teilnehmern und Teilnehmerinnen verwendet. Gemeint sind aber beide Geschlechtsformen. - Seite 9 -

10 2 Beschreibung des Planungsraums 2.1 Der Planungsraum des Teil-Umsetzungsfahrplans Der Flehbach entwässert als rechtsrheinisches Gewässer ein Einzugsgebiet von ca. 77 km² in den Rhein. Seine wichtigsten Nebengewässer sind die Strunde, der Frankenforstbach und der Saaler Mühlenbach. Das Einzugsgebiet des Flehbachs mit seinen Nebengewässern liegt im Unterlauf auf dem Gebiet der Stadt Köln, im Oberlauf auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach. Der Strundeverband beauftragte das Projektbüro mit der Erarbeitung des Strahlwirkungsund Trittsteinkonzepts auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach. Das Stadtgebiet von Bergisch Gladbach mit ihren Anteilen am Einzugsgebiet des Flehbachs und dessen Nebengewässern stellt den Planungsraum für den zu erarbeitenden Teil-Umsetzungsfahrplan dar (s. Abb. 2). Abb. 2: Der Planungsraum des Teilumsetzungsfahrplans Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach mit Wasserkörpern und Grenzen (Datengrundlage: LANUV 2010). Der Teilumsetzungsfahrplan Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach ist Bestandteil des Umsetzungsfahrplans der Regionalen Kooperation KOE_52. Im Planungsraum werden die berichtspflichtigen Gewässer (= Wasserkörper) der Strunde ab Stat. km 5,7 und des Frankenforstbachs ab Stat. km 4,6 bis zu deren Quellen betrachtet. Zusätzlich zu den berichtspflichtigen Gewässern wird der Saaler Mühlenbach als ökologisch wertvolles Nebengewässer mit einem Einzugsgebiet von weniger als 10 km² mit in den Teil- Umsetzungsfahrplan aufgenommen. Der Flehbach verläuft ab Stat. km 11,6 ebenfalls auf dem Gebiet von Bergisch Gladbach. Dieser wird jedoch nicht betrachtet, da aufgrund der hervorragenden Gewässerstrukturgüte und Gewässerbiologie im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung keine hydromorphologischen Programmmaßnahmen festgesetzt wurden (s. Abb. 3 und Abb. 4 auf S. 11). - Seite 10 -

11 Abb. 3: Strukturreicher Gewässerabschnitt des Flehbachs mit viel Totholz (Foto: DIE GEWÄSSER-EXPERTEN! 2012). Abb. 4: Mäanderbogen des Flehbachs mit ausgeprägten Prall- und Gleithängen (Foto: DIE GEWÄSSER-EXPERTEN! 2012). Für den Unterlauf des Flehbachs, der Strunde und des Frankenforstbachs wurde ein separater Teil-Umsetzungsfahrplan von den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB Köln A.ö.R.) mit Unterstützung des begleitenden Ingenieurbüros Viebahn und Sell (Witten) erarbeitet. 2.2 Wasserkörper im Planungsraum Im Einzugsgebiet des Flehbachs sind sowohl natürliche als auch erheblich veränderte Wasserkörper ausgewiesen. Künstliche Wasserkörper kommen dagegen nicht vor. Die Unterscheidung in natürliche und erheblich veränderte Wasserkörper setzt letztlich die Ziele der Gewässerentwicklung fest. Für natürliche Wasserkörper wird der gute ökologische Zustand und für erheblich veränderte Wasserkörper das gute ökologische Potenzial als Zielzustand festgesetzt. Die nachfolgende Tab. 1 gibt einen Überblick über die im Einzugsgebiet des Flehbachs ausgewiesenen Wasserkörper. Tab. 1: Relevante Wasserkörper der Planungseinheit PE_RHE_1400 im Einzugsgebiet des Flehbachs (Datenbasis: LANUV NRW 2010, Ausweisung Stand Dez. 2010) mit Relevanz für den. Wasserkörper-ID Gewässername Stat. von [in km] Stat. bis [in km] Länge [in km] davon in Bergisch Gladbach Kategorie DE_NRW_27356_0 Flehbach 0,00 4,87 4,87 - erheblich verändert DE_NRW_27356_4875 Flehbach 4,87 8,84 3,97 - natürlich DE_NRW_27356_8840 Flehbach 8,84 16,92 8,08 5,32 natürlich DE_NRW_273566_0 Frankenforstbach 0,00 4,60 4,60 - natürlich DE_NRW_273566_2300 Frankenforstbach 4,60 9,57 4,97 4,97 erheblich verändert DE_NRW_273568_0 Strunde 0,00 7,12 7,12 1,42 erheblich verändert DE_NRW_273568_7124 Strunde 7,12 10,42 3,30 3,30 erheblich verändert DE_NRW_273568_10424 Strunde 10,42 15,96 5,54 5,54 natürlich - Seite 11 -

12 Die in der Tabelle grün dargestellten Wasserkörper liegen ganz oder zumindest teilweise im Planungsraum für den Teil-Umsetzungsfahrplan Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach (vgl. auch Abb. 2, S. 10). Der Frankenforstbach, als Nebengewässer des Flehbachs, ist auf dem Gebiet der Stadt Köln als natürlicher Wasserkörper (DE_NRW_273566_0) ausgewiesen. Direkt an der Stadtgrenze zu Bergisch Gladbach wechselt die Kategorie auf erheblich verändert. Der Wasserkörper DE_NRW_273566_2300 des Frankenforstbachs ist vorwiegend urban geprägt. Entwicklungsziel für den Frankenforstbach auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach ist das gute ökologische Potenzial. Die Strunde als weiteres Nebengewässer des Flehbachs wird in drei Wasserkörper unterteilt. Die unteren beiden Wasserkörper DE_NRW_27356_0 und DE_NRW_27356_7124 sind als erheblich verändert ausgewiesen, der obere Wasserkörper DE_NRW_273568_10424 ist als natürlich ausgewiesen. Der Wasserkörper DE_NRW_27356_0 liegt im Unterlauf auf Kölner Stadtgebiet, erst ab Stat. km 5,7 liegt dieser auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach. Die oberen beiden Wasserkörper liegen im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach. Der Saaler Mühlenbach ist ein Nebengewässer des Frankenforstbachs mit einer hohen ökologischen Wertigkeit und wird daher ebenfalls in die Planungen des Umsetzungsfahrplans mit einbezogen. Die Ausweisung eines Wasserkörpers ist derzeit allerdings nicht vorgesehen. - Seite 12 -

13 2.3 Beschreibung der Gewässermorphologie Die Gewässerstrukturgüte (GSG) beschreibt die hydromorphologischen Gegebenheiten eines Fließgewässers. Unter der Gewässerstruktur werden alle räumlichen und materiellen Abweichungen eines Gewässers und seines Umfeldes von seinem Leitbild verstanden, soweit sie hydraulisch, gewässermorphologisch und hydrobiologisch wirksam und für die ökologische Funktion des Gewässers und der Aue von Bedeutung sind (vgl. LUA 1998, LANUV 2011b). Die Gewässerstruktur wird nach sogenannten Gewässersturkturgüteklassen bewertet. Die Strukturgüteklassen beschreiben dabei den morphologischen Gewässerzustand von unverändert (Klasse1) bis vollständig verändert (Klasse 7) (s. Tab. 2). Die Gewässerstrukturgüte wird in den Maßnahmenkarten zum Teil-Umsetzungsfahrplan dargestellt. Tab. 2: Bewertungsklassen der Gewässerstrukturgüte. Strukturgüteklasse Grad der Veränderung Legendenfarbe 1 Unverändert 2 gering verändert 3 mäßig verändert 4 deutlich verändert 5 stark verändert 6 sehr stark verändert 7 vollständig verändert Gewässerstrukturgüte Strunde Die Gewässerstrukturkartierung der Strunde wurde im Jahr 2005 durchgeführt. Da nach diesem Zeitpunkt nur sehr wenige Maßnahmen durchgeführt wurden, kann von einer hohen Aktualität der Daten ausgegangen werden. Abb. 5: Anzahl der Kartierabschnitte der Strukturgüte an der Strunde (Stat. km 5,7 km 16,1) (Datenbasis: LANUV NRW 2010). - Seite 13 -

14 Auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach wurden ca. 80 % der Fließgewässerabschnitte (je 100 m Länge) mit Strukturgüteklassen 5 bis 7 bewertet (s. Abb. 5). Erst oberhalb der geschlossenen Ortslage von Bergisch Gladbach sind auch naturnähere Abschnitte vorhanden. Gewässerstrukturgüte Frankenforstbach Der Frankenforstbach wurde ebenfalls im Jahr 2005 kartiert. Von der Aktualität der Strukturgütedaten kann ebenfalls ausgegangen werden. Der Frankenforstbach ist auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach lediglich bis zur Stationierung km 9,7 kartiert, im Oberlauf fehlen Daten für ca. 1,1 km Fließstrecke. Unterhalb der Stadtgrenze zwischen Köln und Bergisch Gladbach sind naturnähere Abschnitte in der freien Landschaft vorhanden, ab der Stadtgrenze ist das Gewässer massiv urban überprägt. Dies spiegelt sich in der Verteilung der Gewässerstrukturgüte wieder (s. Abb. 6). Daher wurden 95 % der Abschnitte mit Strukturgüte 6 und 7 bewertet. Strukturell bietet der Frankenforstbach derzeit wenig Potenzial. Abb. 6: Anzahl der Kartierabschnitte der Strukturgüte am Frankenforstbach (Stat. km 4,6 km 9,7, im Oberlauf fehlen für ca. 1,1 km Daten) (Datenbasis: LANUV NRW 2010). Strukturgüte Saaler Mühlenbach Da es sich beim Saaler Mühlenbach nicht um ein berichtspflichtiges Gewässer handelt, besteht keine Gewässerstrukturgütekartierung. Bei einer Begehung durch das Projektbüro konnte jedoch eine Einschätzung der morphologischen Potenziale vorgenommen werden (s. Abb. 7 und Abb. 8, S. 15). Der Saaler Mühlenbach hat zwei längere Bereiche, die naturnahe Abschnitte aufweisen. Zum einen von Stat. km 1,9 km 3,6 und zum anderen von Stat. km 5,4 km 7,5. Hier ist bereits ein erhebliches morphologisches Potenzial vorhanden. - Seite 14 -

15 Abb. 7: Saaler Mühlenbach bei Stat. km 2,1 (Foto: DIE GEWÄSSER-EXPERTEN! 2012). Abb. 8: Saaler Mühlenbach bei Stat. km 2,2 (Foto: DIE GEWÄSSER-EXPERTEN! 2012). Der Gewässerabschnitt unterhalb von Stat. km 1,9 bis ca. km 0,7 ist insofern interessant für die morphologische Entwicklung des Gewässers, da das Gewässer hier im Randbereich der Besiedlung verläuft. Die untersten 300 m Fließstrecke sind verrohrt, das Gewässer mündet unterirdisch in den ebenfalls an dieser Stelle verrohrten Frankenforstbach. Da der Saaler Mühlenbach im Mittel- und Oberlauf ein hohes morphologisches Entwicklungspotenzial aufweist, wurde dieses mit in die Betrachtungen zum Umsetzungsfahrplan aufgenommen. Strukturgüte Flehbach Die Strukturgüte des Flehbachs auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach (ab Stat. km 11,6 bis zur Quelle) wurde in diesem Bericht aufgenommen, da dieser Gewässerabschnitt eine außergewöhnlich gute Gewässerstrukturgüte aufweist (s. Abb. 9). Auf ca. 90 % der Fließstrecke wurde die Gewässerstrukturgüte mit den Klassen 1 und 2 bewertet. Erst unterhalb der Stadtgrenze zu Köln weisst der Flehbach morphologisch auch schlechtere Gewässerabschnitte auf. Abb. 9: Anzahl der Kartierabschnitte der Strukturgüte am Flehbach (Stat. km 11,6 km 16,8) (Datenbasis: LANUV NRW 2010). - Seite 15 -

16 2.4 Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos und Fische Im Rahmen des Monitorings gem. EG-WRRL wurden die biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos und Fische in den Wasserkörpern von Frankenforstbach und Strunde untersucht. Die Ergebnisse für die biologischen Qualitätskomponenten und die Bewertung des ökologischen Zustands / Potenzials kann Tab. 3 entnommen werden. Tab. 3: Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos und Fische für die Wasserkörper im Planungsraum (Quelle: LANUV NRW 2011b). Wasserkörper-ID Gewässername Ausweisung des Oberflächenwasserkörpers Bewertung der Qualitätskomponenten Makrozoobenthos Fische Öko. Zustand / Potenzial abwertende Komponente DE_NRW_273566_2300 Frankenforstbach erheblich verändert mäßig nicht bewertet mäßig DE_NRW_273568_0 Strunde erheblich verändert gut unbefriedigend schlecht Metalle, Makrophyten DE_NRW_273568_7124 Strunde erheblich verändert mäßig nicht bewertet mäßig DE_NRW_273568_10424 Strunde natürlich mäßig mäßig mäßig Derzeit ist der ökologische Zustand / Potenzial für fast alle Wasserkörper lediglich mit mäßig bewertet, der Unterlauf der Strunde wurde mit schlecht bewertet. In diesem Wasserkörper werten die Metalle und die Makrophyten das Ergebnis ab. Zur Zielerreichung gem. EG-WRRL, dem guten ökologischen Zustand / Potenzial, müssen demnach Maßnahmen durchgeführt werden, die im Rahmen dieses Umsetzungsfahrplans geplant werden. 2.5 Zuständigkeit für Gewässerunterhaltung und -ausbau Die Gewässerunterhaltung nach 39 des Wasserhaushaltsgesetzes erstreckt sich auf das Gewässerbett einschließlich der Ufer. Zur Unterhaltung gehört auch die Freihaltung, Reinigung und Räumung des Gewässerbettes und der Ufer von Unrat, soweit es dem Umfang nach geboten ist. Für das Einzugsgebiet der Strunde (inkl. Nebengewässer) ist der Strundeverband Gewässerunterhaltungspflichtiger. Für den Frankenforstbach, den Saaler Mühlenbach und den Flehbach obliegt die Gewässerunterhaltungspflicht der Stadt Bergisch Gladbach. - Seite 16 -

17 3 Methodische Grundlagen 3.1 Das Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept im Überblick Als Strahlwirkung bezeichnet man die Aufwertung des ökologischen Zustandes bzw. Potenzials eines morphologisch degradierten Gewässerabschnittes durch den Prozess der aktiven und passiven Migration von Tieren und Pflanzen aus angrenzenden naturnahen Gewässerbereichen. Das Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept beinhaltet drei Funktionselemente: Strahlursprünge, Strahlwege und Trittsteine. Abb. 10 gibt einen Überblick der Bedeutung der einzelnen Funktionselemente in Bezug auf die Strahlwirkung in einem Gewässer. Nachfolgend soll die Bedeutung der einzelnen Funktionselemente kurz beschrieben werden. Abb. 10: Das Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept im Überblick Strahlwirkung auf Abundanz und Anzahl der relevanten Organismen in einem Gewässersystem (DRL 2008) Strahlursprung Ein Strahlursprung ist ein artenreicher und dem Gewässertyp entsprechend besiedelter, naturnaher Gewässerabschnitt, in den die Organismen aktiv oder passiv migrieren bzw. driften können. Es wird unterschieden zwischen Strahlursprüngen und potenziellen Strahlursprüngen. Strahlursprünge bezeichnen Gewässerabschnitte, die sowohl in der Besiedlung (biotisch) als auch in der strukturellen, stofflichen und hydrologisch-hydraulischen (abiotisch) Qualität als naturnah und gewässertypisch angesehen werden. Diese Gewässerabschnitte können somit eine biotische und abiotische Strahlwirkung auf angrenzende Abschnitte ausüben (vgl. LANUV 2011a). Potenzielle Strahlursprünge sind abiotisch naturnahe Gewässerabschnitte, deren aktueller Besiedlungszustand unbekannt bzw. nicht gewässertypkonform ist. Ein abiotischer Strahlweg kann in diesen Bereichen angenommen werden. In potenziellen Strahlursprüngen ist grundsätzlich die Voraussetzung für eine typkonforme Besiedlung und damit eine biotische Strahlwirkung gegeben (vgl. ebd.). Ebenfalls können (potenzielle) Strahlursprünge einmündender Nebengewässer und / oder Altgewässer sich positiv auf das Hauptgewässer auswirken, sofern sie demselben oder - Seite 17 -

18 einem ähnlichen Gewässertyp entsprechen und ein Arteninventar wie das Hauptgewässer aufweisen (vgl. DRL 2008). Im weiteren Verlauf werden sowohl Strahlursprünge als auch potenzielle Strahlursprünge mit dem Begriff Strahlursprung, sofern nicht anders angegeben, bezeichnet Strahlweg Ein Strahlweg ist ein strukturell beeinträchtigter Gewässerabschnitt, in dem Gewässerorganismen ausgehend von einem Strahlursprung sich aktiv bewegen bzw. driften können. Somit können biotische Defizite auf strukturell beeinträchtigten Gewässerstrecken ausgeglichen werden. Je nach Organismus und Migrationsverhalten (aktiv oder passiv) kann ein Strahlweg in Fließgewässern in Fließrichtung und/oder entgegen der Fließrichtung ausgebildet sein. Beeinträchtigungen des Fließgewässerkontinuums in einem Strahlweg können u. a. durch Veränderungen der stofflichen Einträge, der Thermik und des Sauerstoffhaushaltes aber auch durch gestaute Bereiche, Querbauwerke und Kolmatierung der Gewässersohle hervorgerufen werden (vgl. DRL 2008) Trittstein Besondere morphologische Bestandteile der Strahlwege sind Trittsteine. Trittsteine können kurze Gewässerabschnitte mit naturnahen morphologischen Bedingungen oder lediglich einzelne Strukturelemente (z. B. Totholzansammlung, lokale Gewässeraufweitungen, Wurzelteller) sein, die notwendige Habitate für eine vorübergehende Besiedlung bereitstellen und/oder die Migration der Gewässerorganismen erleichtern (vgl. ebd.) Degradationsstrecke / Restriktionsstrecke Gewässerabschnitte, die u. a. aufgrund anthropogener Nutzung keinem Funktionselement des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes zugeordnet werden können und die die Anforderungen an einen Strahlweg nicht erfüllen (z. B. längere verrohrte Abschnitte, Gewässerabschnitte in stark besiedelten Bereichen), werden als Degradationsstrecke bzw. Restriktionsstrecke ausgewiesen (vgl. ebd.). Die Ausweisung von Degradations- bzw. Restriktionsstrecken an erheblich veränderten Fließgewässern sollte mit Augenmaß erfolgen, da positive Möglichkeiten der Entwicklung in der Betrachtung leicht übersehen werden können. - Seite 18 -

19 3.2 Hydromorphologische Programmmaßnahmen In den Steckbriefen der Planungseinheiten in den nordrhein-westfälischen Anteilen von Rhein, Weser, Ems und Maas (MUNLV 2009) wurden für alle Wasserkörper spezifische Programmmaßnahmen erhoben. Die Programmmaßnahmen wurden an Runden Tischen erarbeitet und sollen die Zielerreichung des guten ökologischen Zustand bzw. des guten ökologischen Potenzials gewährleisten. Die Maßnahmen werden je nach Belastung u. a. in morphologische Maßnahmen und Durchgängigkeitsmaßnahmen (HY), Maßnahmen zu diffuse Quellen (DQ) sowie Maßnahmen zu Misch- und Niederschlagswassereinleitungen (PQ) unterschieden. Da in Umsetzungsfahrplänen lediglich die hydromorphologischen Maßnahmen (inklusive Durchgängigkeit) Betrachtung finden, wurden im Folgenden auch nur die HY- Programmmaßnahmen betrachtet. Die nachfolgende Tab. 4 beinhaltet alle für die Wasserkörper an Strunde und Frankenforstbach relevanten hydromorphologischen Programmmaßnahmen (HY). Der Wasserkörper DE_NRW_273568_0 (Unterlauf der Strunde) liegt nur partiell auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach und werden daher nur zum Teil betrachtet (s. Kap 2.1, S. 10). Für alle Programmmaßnahmen wurden im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung Umsetzungszeiträume festgelegt. Die tabellarisch erfassten Maßnahmen bedeuten: HY_OW_U11 Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inkl. begleitender Maßnahmen HY_OW_U12 Maßnahmen zur Anpassung / Optimierung der Gewässerunterhaltung HY_OW_U17 Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung inkl. begleitender Maßnahmen HY_OW_019 HY_OW_U21 Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen Maßnahmen zur Reduzierung anderer hydromorphologischer Belastungen HY_OW_U42 Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung HY_OW_U43 Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z. B. Gehölzentwicklung) HY_OW_U44 Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers (u. a. Sohle, Varianz, Substrat) innerhalb des vorhandenen Profils HY_OW_K56 Durchführung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben - Seite 19 -

20 Tab. 4: Programmmaßnahmen an Strunde und Frankenforstbach (15 = Umsetzung bis 2015, 27 = Umsetzung bis 2027) (Quelle: MUNLV 2009). Wasserkörper-ID Gewässer HY_OW_U11 HY_OW_U12 HY_OW_U17 HY_OW_U19 HY_OW_U21 HY_OW_U42 HY_OW_U43 HY_OW_U44 DE_NRW_273568_0 Strunde (ab Stat. km 5,7) DE_NRW_273568_7124 Strunde DE_NRW_273568_10424 Strunde DE_NRW_273566_2300 Frankenforstbach Die hydromorphologischen Programmmaßnahmen der Bewirtschaftungsplanung stellen die Grundlage für die Erarbeitung des Umsetzungsfahrplans dar und werden daher bei der Erarbeitung des Maßnahmenpools Berücksichtigung finden. 3.3 Vorgabe- und Hintergrunddokumente Die Bearbeitung der Umsetzungsfahrpläne an Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach orientiert sich an folgenden Dokumenten: Arbeitshilfe Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept in der Planungspraxis LANUV Arbeitsblatt 16 (LANUV 2011a) Muster-Umsetzungsfahrplan zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen, Stand Mai 2011 (MKULNV 2011) Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Nordrhein-Westfalen (MUNLV 2009) Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Nordrhein-Westfalen vom (MUNLV 2008) 3.4 Datengrundlage Die Bearbeitung des Umsetzungsfahrplans startete mit der Zusammenstellung, Aufbereitung und Auswertung von Grundlagendaten, die zum Zeitpunkt der Bearbeitung zur Verfügung standen: Topographische Grundlagendaten (v. a. Gewässerstationierungskarte mit Gewässernetz, Oberflächenwasserkörper, Einzugsgebiete, topographische Karten und ggf. aktuelle Luftbilder) Daten zur Gewässertypologie (v. a. LAWA-Fließgewässertypen, NRW-Fischgewässertypen) Flächennutzungsdaten (ATKIS NRW) FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete Gewässerstrukturdaten (Landesdatenbestand) Daten zu Querbauwerken und Stauanlagen Monitoringergebnisse des Landes zu physikalisch-chemischen Parametern und zu den biologischen Qualitätskomponenten - Seite 20 -

21 Vorhandene Planungsunterlagen (v. a. Wasserkörpersteckbriefe mit Programmmaßnahmen des LANUV NRW, Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm, Konzepte zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern) 3.5 Vorhandene Planungen Für die Gewässersysteme Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach liegen Entwicklungskonzepte vor, welche die Basis für die Erarbeitung der Umsetzungsfahrpläne liefern: Stadt Bergisch Gladbach (2000): Gewässerentwicklungskonzept für das Gewässersystem Saaler Mühlenbach, Frankenforstbach und Böttcher Bach Planungen für den Zeitraum Zumbroich (2006): Gewässerentwicklungskonzept der Strunde und ihrer Nebengewässer. 3.6 Allgemeine Restriktionen Der Zielerreichung des guten ökologischen Zustands bzw. des guten ökologischen Potenzials können Restriktionen entgegenstehen. Zu diesen Restriktionen gehören im Allgemeinen: Geschlossene Siedlungsflächen: Für ein Gewässer, das durch eine geschlossene Siedlungsfläche fließt, können häufig selbst die Mindestanforderungen für eine Durchwanderbarkeit nicht hergestellt werden. In längeren Gewässerabschnitten in geschlossenen Siedlungsflächen kann daraufhin die Strahlwirkung abreißen. Diese Gewässerabschnitte wurden im Rahmen der Arbeitstreffen und des Workshops ermittelt und als Degradations- bzw. Restriktionsstrecken (-bereiche) ausgewiesen. Verkehrswege: Gewässer verlaufen im Bereich von Verkehrsflächen häufig verrohrt. Aufgrund der Nutzung können diese verrohrten Abschnitte nicht offengelegt und durchgängig gestaltet werden. Eine Strahlwirkung wird in diesem Fall je nach Länge der Verrohrung ggf. nicht erzielt. Es wurden Degradations- bzw. Restriktionsstrecken ermittelt und in den Kartenwerken zum Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept mit einer speziellen Signatur dargestellt. Des Weiteren wurden im Erarbeitungsprozess und im Workshop Einschränkungen wie Abwasser-Sammler, Leitungstrassen, Hochwasserschutzanlagen, Wasserkraftanlagen und Altlasten - wo bekannt und soweit zeitlich möglich - planerisch berücksichtigt. Diese Einschränkungen bilden keine grundsätzlichen Restriktionen, die eine Maßnahmenplanung aufgrund fehlender technischer Machbarkeit ausgeschlossen hätten. Vielmehr konnte die Planung an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden. - Seite 21 -

22 Regionale Kooperation KOE_ Abgleich mit Umsetzungsfahrplan der Stadtentwässerungsbetriebe Köln Der Teil-Umsetzungsfahrplan zu den Unterläufen von Strunde und Frankenforstbach wurde durch die StEB Köln AöR bereits im Jahr 2011 erarbeitet (s. Abb. 11 und Abb. 12). Daher hat ein fachlicher Abgleich mit diesem Teil-Umsetzungsfahrplan stattgefunden. Ein Vertreter der StEB Köln hat darüber hinaus am Workshop in Bergisch Gladbach teilgenommen und den kooperativen Prozess aktiv begleitet. Abb. 11: Arbeitskarte der Strunde unterhalb des Gebietes der Stadt Bergisch Gladbach (StEB 2012) Abb. 12: Arbeitskarte des Frankenforstbachs unterhalb des Gebietes der Stadt Bergisch Gladbach (StEB 2012). - Seite 22 -

23 4 Mitwirkungsprozesse in der Regionalen Kooperation KOE_ Form der Kooperation Die Erarbeitung des Teil-Umsetzungsfahrplans Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach erfolgt mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Kooperationsleiter und im Auftrag des Strundeverbandes (in Kooperation mit der Stadt Bergisch Gladbach). Mit der fachlichen Erarbeitung des Teil-Umsetzungsfahrplans wurde das Projektbüro DIE GEWÄSSER-EXPERTEN! mit Sitz in Bonn beauftragt. Zur Betreuung der Arbeit der Regionalen Kooperation auf dem Stadtgebiet von Bergisch Gladbach standen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Koordinator, Rheinisch-Bergischer Kreis: Walter Büttgens Abteilung Wasser und Abfallwirtschaft, Umweltvorsorge Auftraggeber: Daniela Reuscher Strundeverband (Stadt Bergisch-Gladbach) Das Projektbüro DIE GEWÄSSER-EXPERTEN! Carmen Manderfeld Projektleitung Ingo Nienhaus stellvertretende Projektleitung und GIS Das Projektbüro erstellte einen Zeitplan für die Veranstaltungen und Projektabläufe der Arbeit der Regionalen Kooperation auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach. Über jede Veranstaltung der Kooperation wurde ein Protokoll angefertigt, das nach den Terminen an die Kooperationsteilnehmer per verschickt wurde. Basierend auf dem o. g. Zeitplan stand allen Teilnehmern zu Beginn der Erarbeitung des Teil-Umsetzungsfahrplans eine zeitliche Struktur der einzelnen Arbeitsschritte zur Verfügung. In der nachfolgenden Abbildung (s. Abb. 13, S. 24) wird der Erarbeitungsprozess des Umsetzungsfahrplans dargestellt. Die Kommunikation während des Erarbeitungsprozesses fand in erster Linie digital statt, so dass für den -Verkehr eine zentrale -Adresse eingerichtet wurde. Diese Adresse diente auch der Kommunikation zwischen den Teilnehmern und dem Projektbüro. Der Austausch der für den Workshop relevanten Informationen, Arbeitskarten, Protokolle, Vorträge etc. erfolgte über die Projekt-Homepage Zusätzlich standen die üblichen Kommunikationswege (Telefon, Fax, Post) zur Verfügung. Die Form der Kooperation wurde gemeinsam mit allen Mitwirkenden auf dem so genannten Großen Workshop (Auftaktveranstaltung in Kombination mit Workshop 1 und 2) beschlossen. Die Kooperationsteilnehmer haben auf dem Großen Workshop die vorgestellten Kooperationsregeln einvernehmlich verabschiedet (s. Anhang 1). Die Kooperationsregeln enthalten neben organisatorischen Hinweisen auch Regeln zum kooperativen Zusammenarbeiten. - Seite 23 -

24 Abb. 13: Erarbeitungsprozess und Zeitplan des Teil-Umsetzungsfahrplans Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach in der Regionalen Kooperation KOE_52. Die Zusammenarbeit in der Regionalen Kooperation ist darauf ausgerichtet, dass geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des morphologischen Gewässerzustands einvernehmlich identifiziert werden, alle Kooperationsteilnehmer gleichberechtigt miteinander arbeiten, der Koordinator die Sitzungen moderiert, die Teilnehmer sich zu einer sachlichen, konstruktiven und konsensorientierten Zusammenarbeit bekennen und Einwände und Auffassungsunterschiede zu begründen sind und transparent dokumentiert werden. Können Meinungsdifferenzen nicht ausgeräumt werden, so bleibt der Unteren Umweltschutzbehörde bzw. der Bezirksregierung Köln als verantwortliche Behörden eine abschließende Entscheidung unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsziele und Abwägung der Standpunkte der Teilnehmer vorbehalten. - Seite 24 -

25 4.2 Mitwirkung in den Regionalen Kooperationen Im Sinne der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. Artikel 14 der EG-Wasserrahmenrichtlinie steht sowohl der Fachöffentlichkeit, als auch interessierten Bürgern die Mitwirkung in den Regionalen Kooperationen offen. Im Muster-Umsetzungsfahrplan ist die Öffentlichkeitsbeteiligung wie folgt vorgesehen: Für alle im Umsetzungsfahrplan vorgesehenen Maßnahmen sollen ein breiter Konsens und Akzeptanz in der Region erreicht werden. Die Ausgangslage wie die Menschen und Gruppen, die an der Aufstellung von Umsetzungsfahrplänen kooperativ mitwirken, sind unterschiedlich. Es ist daher nicht zu erwarten, dass der Prozess in allen Gebieten einheitlich abläuft. Umso wichtiger ist es, dass die Beteiligungs- und Mitwirkungsprozesse sowie die Entscheidungsgrundlagen und Entscheidungen transparent und nachvollziehbar gemacht werden. Durch die kooperative Erarbeitung des Fahrplans, durch einen begleitenden Mitwirkungsprozess und durch eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit kann dies erreicht werden. Die Vernetzung der mit Fachwissen und Ortskenntnissen ausgestatteten und für die Region engagierten Akteure, der Dialog und die gemeinsame Entwicklung einer Planung werden wie die Praxis in vielen, auch wissenschaftlich untersuchten Fällen zeigt außerdem zu guten, kosteneffizienten Lösungen führen. Über das Mehr-Augen-Prinzip wird nicht zuletzt eine Qualitätssicherung der vorgesehenen Planung erreicht. Der Prozessgestaltung kommt eine ähnlich hohe Bedeutung zu wie der fachlichen Planungskompetenz. (Quelle: Muster-Umsetzungsfahrplan - MKULNV 2011, S. 21) Um die Empfehlungen des Muster-Umsetzungsfahrplans umzusetzen, hat die Kooperationsleitung die Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit genutzt. Ziel war es, die Fachöffentlichkeit und interessierte Bürger über den Prozess der Erarbeitung des Teil-Umsetzungsfahrplans zu informieren und zur Teilnahme an den Veranstaltungen anzuregen. Dazu hat das Projektbüro die Projekthomepage erstellt, die im Laufe des Prozesses stetig erweitert und aktualisiert wurde (s. Abb. 14, S. 26). Die Projekt-Homepage fungierte als Informations- und Kommunikationsplattform, alle notwendigen Dokumente standen dort zum Download zur Verfügung. - Seite 25 -

26 Abb. 14: Bildschirmkopie der Projekthomepage zum Teil-Umsetzungsfahrplan Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach. Der -Verteiler basierte auf dem Verteiler der so genannten Runden Tische der Wasserrahmenrichtlinie und wurde um weitere Personen, Interessensgruppen und Institutionen ergänzt. Über den Verteiler erfolgten die Einladungen zu den Veranstaltungen ( Großer Workshop und Abschlussveranstaltung). Um den Mitwirkenden die Möglichkeit zu geben Vorschläge, Hinweise und Einwände an das Projektbüro zu übermitteln, gab es auf der Projekthomepage ein online-feedbackformular. Darüber konnten mit einer Frist von einer Woche nach dem Großen Workshop Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen konnten auch per und auf dem herkömmlichen Postweg oder per Fax eingereicht werden. 4.3 Vorgehensweise im Großen Workshop Der Workshop fand am , von 9:30-15:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Bensberg der Stadt Bergisch Gladbach statt. Das Protokoll zum Großen Workshop kann Anhang 2 entnommen werden. - Seite 26 -

27 Der Koordinator begrüßte die Teilnehmer und moderierte die Veranstaltung. Die Bezirksregierung Köln und das beauftragte Projektbüro informierten die Teilnehmer anhand von fachlichen Vorträgen über die Erarbeitung des Teil-Umsetzungsfahrplans das Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept, das Kartenwerk, die zeitliche Priorisierung und Kostenschätzung sowie über die weitere Vorgehensweise im Projekt. Das Ziel des Workshops bestand zunächst darin, auf Grundlage der erstellten Arbeitskarten gemeinsam weitere Maßnahmen an den Gewässern zu identifizieren und zu diskutieren. Dabei sollten Maßnahmen gefunden werden, die zu einer Entwicklung von Strahlursprüngen, Trittsteinen und Strahlwegen führen können. In einem zweiten Schritt haben die Teilnehmer zu allen Maßnahmen Umsetzungszeiträume diskutiert. Arbeitsschritt 1 Die Arbeitskarten enthielten neben den Funktionselementen des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes auch die Gewässerstrukturgüte, die Wasserkörpergrenzen, die Gewässerstationierung und die Flächen in öffentlicher Hand. Ergänzt wurden die Funktionselemente um so genannte Suchräume zur Entwicklung von Funktionselementen mit und ohne Maßnahmenvorschläge. In einem ersten Arbeitsschritt wurden die bereits in die Arbeitskarten integrierten Maßnahmenvorschläge aus den beiden Gewässerentwicklungskonzepten und dem Arbeitstreffen mit dem Strundeverband von den Teilnehmern diskutiert, überarbeitet, gestrichen oder ergänzt (s. Abb. 15). Alle Maßnahmengruppen konnten von den Teilnehmern anhand von Ampelkarten bewertet werden (s. Abb. 16). Die rote Ampelkarte konnte für die Ablehnung einer Maßnahme mit Begründung ausgefüllt werden, die gelbe Ampelkarte für einen Prüfauftrag, die grüne Ampelkarte bei ausdrücklicher Zustimmung zu einer Maßnahme. Abb. 15: Arbeitskarte aus dem Workshop (Foto: DIE GEWÄSSER-EXPERTEN! 2012). Abb. 16: Ampelkarten zur Bewertung von Maßnahmenvorschlägen. - Seite 27 -

28 Mit Hilfe der Piktogramme zu den Einzelmaßnahmen wurden neue Maßnahmen und Maßnahmengruppen erfasst, während des Workshops in die Karten eingeklebt und mit entsprechenden Führungslinien am Gewässer verortet. Im Nachgang zum Workshop gab es die Möglichkeit, weitere Maßnahmen zu melden bzw. Hinweise und Stellungnahmen abzugeben. Arbeitsschritt 2: Im zweiten Arbeitsschritt zum Thema Priorisierung standen bereits erste Einschätzungen zu Umsetzungszeiträumen zur Verfügung. Diese wurden in einem Arbeitstreffen mit dem Strundeverband erarbeitet. Als Hilfsmittel für die Diskussion dienten die Tabelle Maßnahmenbeschreibung und Gesamtkosten sowie die Tabelle Kostenschätzung (s. Abb. 17). Die in der Gruppe festgelegten Umsetzungszeiträume wurden noch während des Workshops mit farbigen Stiften in die Arbeitskarten eingezeichnet. Auch fand das Ampelkartensystem Anwendung, jedoch wurden aus Gründen der Unterscheidbarkeit die Karten leicht modifiziert und auf das Thema Priorisierung abgestimmt (s. Abb. 18). Abb. 17: Hilfsmittel für die zeitliche Priorisierung (Foto: DIE GEWÄSSER-EXPERTEN! 2012). Abb. 18: Ampelkarten zur Beurteilung der Priorisierung von Maßnahmen. Die Ergebnisse wurden in der Maßnahmenerfassungstabelle festgehalten (s. Abb. 19, S. 29, die Arbeitskarten wurden nach den Workshops überarbeitet und danach auf der Projekthomepage zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse bestand erneut die Möglichkeit, über das online-formular Stellung zu beziehen. - Seite 28 -

29 Abb. 19: Arbeitskarte aus dem Workshop (Foto: DIE GEWÄSSER-EXPERTEN! 2012) 4.4 Abschlussveranstaltung Die Abschlussveranstaltung fand am 20. März 2012 im Ratssaal des Rathauses Bensberg der Stadt Bergisch Gladbach statt. Dort wurden neben den finalen Karten, Maßnahmentabellen und der überarbeiteten Kostenschätzung, die Berichtsstruktur im Entwurf vorgestellt. Von Seiten der Bezirksregierung Köln wurde ein Ausblick auf die weiteren Arbeiten, Fördermöglichkeiten für Maßnahmen und den behördlichen Prüfprozess nach der Fertigstellung des Teil-Umsetzungsfahrplans gegeben. Die Teilnehmer der Abschlussveranstaltung gaben zum Abschluss folgende Erklärung ab: Alle am Erarbeitungsprozess des Teil-UFP Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach Beteiligten erklären nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet zu haben und geben die Karten und die Maßnahmentabellen als Kernstück des Berichtes als Arbeitsergebnis der Regionalen Kooperation an die für die Umsetzung der WRRL zuständigen Behörden weiter. Der Bericht zum Teil-Umsetzungsfahrplan Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach wird vorbehaltlich der Entscheidungsgremien der Maßnahmenträger als Entwurf fristgerecht zum 31. März 2012 bei der Bezirksregierung Köln und der Unteren Umweltschutzbehörde eingereicht. Eine Zustimmung der Entscheidungsgremien der Maßnahmenträger liegt zum nicht vor. Änderungen an Karten und Maßnahmen bleiben vorbehalten. 4.5 Beteiligungsverfahren Die Teilnehmer konnten nach dem Workshop zu den Maßnahmen bzw. zur Priorisierung Stellung nehmen sowie Bedenken und Hinweise an das Projektbüro richten. Beim Großen Workshop zur Erarbeitung des Teil-Umsetzungsfahrplans wurden 14 Ampelkarten und Prüfaufträge eingereicht und bearbeitet. Des Weiteren erhielt die Koopera- - Seite 29 -

30 tionsleitung eine Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit 9 Prüfaufträgen zu vorgeschlagenen Maßnahmen. Ebenso erreichte das Projektbüro kurz vor Fertigstellung des Berichtes noch eine Stellungnahme der Kreisbauernschaft Rhein. Berg. e.v.. Umgang mit Stellungnahmen und Ampelkarten Die postalisch oder online eingereichten Stellungnahmen sowie die Ampelkarten aus dem Workshop wurden in die in Anhang 6 aufgeführte Tabelle Prüfaufträge und Stellungnahmen textlich eingearbeitet. Einigen Prüfaufträgen kann erst bei der detaillierten Maßnahmenplanung nachgegangen werden und diese sind daher für zukünftige Aufgaben in der Tabelle festgehalten. - Seite 30 -

31 5 Anwendung des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzepts 5.1 Anpassung des Strahlwirkungskonzepts an die Erfordernisse im Flehbach- Einzugsgebiet Um einen zielgerichteten Bearbeitungsprozess bei der Aufstellung der Umsetzungsfahrpläne zu gewährleisten, wurde die Anwendung des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept bedarfsgerecht an den Planungsraum angepasst. Die kartographische Darstellung der nachgewiesenen und potenziellen Funktionselemente wurde durch Suchräume zur Entwicklung von Funktionselementen mit und ohne Maßnahmenvorschläge erweitert. Abb. 20 veranschaulicht die Erweiterungen der Funktionselemente in Bezug auf die Erfordernisse im Planungsraum an den Gewässern Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach. Abb. 20: Kartenlegende des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzepts - Anpassung an die Erfordernisse des Umsetzungsfahrplans. - Seite 31 -

32 5.1.1 Nachgewiesene und potenzielle Funktionselemente Bereits bestehende Strahlursprünge und Trittsteine werden sowohl durch die Gewässerstrukturgüte, als auch durch den biologischen Zustand (vor allem Makrozoobenthos und Fische) nachgewiesen. Diese Gewässerabschnitte weisen einen guten biologischen Zustand und eine Gewässerstrukturgüte im Bereich der Strukturgüteklassen 1-3 (unverändert bis mäßig verändert) auf. Potenzielle Strahlursprünge und Trittsteine weisen ebenfalls eine Strukturgüte von unverändert bis mäßig verändert auf (Klasse 1-3), allerdings ist der biologische Zustand unbekannt bzw. nicht gewässertypkonform. Die Voraussetzung für eine gewässertypkonforme Besiedlung ist in diesen Gewässerabschnitten jedoch gegeben. Vorhandene Strahlwege sind durch Gewässerstrukturgüteklasse 4 und 5 gekennzeichnet Suchräume zur Entwicklung von Funktionselementen Gewässerabschnitten ohne nachgewiesene oder potenzielle Funktionselemente wurden bei Bedarf Suchräume zur Entwicklung von Funktionselementen zugewiesen. Hier wurde unterschieden in Suchräume zur Entwicklung von 1. Strahlursprüngen mit und ohne Maßnahmenvorschläge 2. Trittsteinen und mit und ohne Maßnahmenvorschläge 3. Strahlwegen mit und ohne Maßnahmenvorschläge. In Vorbereitung auf den Workshop wurde der Bedarf an Suchräumen zur Entwicklung von Funktionselementen ermittelt. Diese Suchräume stellen den Bedarf an Funktionselementen dar, die zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes / guten ökologischen Potenzials erforderlich sind. Dabei sollte die Aufmerksamkeit der Workshop-Teilnehmer gezielt auf Suchräume ohne Maßnahmenvorschläge gelenkt werden, um im Rahmen des Arbeitsprozesses neue Maßnahmenvorschläge explizit für diese Suchräume zu generieren. 5.2 Anforderungen an Funktionselemente Eine gewässertypbezogene Betrachtungsweise für die Anwendung des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes ist angesichts differenzierter Besiedlungen sowie Migrationsmechanismen und -distanzen der Gewässerorganismen grundlegend. Die Zuweisung von gewässertypspezifischen Anforderungen an die Funktionselemente ist jedoch nach dem aktuellen Kenntnisstand derzeit (noch) nicht möglich (vgl. LANUV 2011). Allerdings sind im Hinblick auf eine mögliche Besiedlung zum Teil erhebliche Unterschiede (1) zwischen Gewässern des Mittelgebirges und des Tieflandes und (2) zwischen großen und kleinen Fließgewässern festzustellen. Diese grundlegenden Unterschiede der Besiedlung erlauben eine differenzierte Betrachtung der Anforderungen an die Funktionselemente für vier Gruppen von Fließgewässertypen: Kleine bis mittelgroße Fließgewässer des Mittelgebirges Mittelgroße bis große Fließgewässer des Mittelgebirges Kleine bis mittelgroße Fließgewässer des Tieflandes Mittelgroße bis große Fließgewässer des Tieflandes - Seite 32 -

33 5.2.1 Gewässertypgruppen im Planungsraum In den Einzugsgebieten von Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach kommen Fließgewässertypen vor, die in zwei der vier Gewässertypgruppen einsortiert werden können (s. Tab. 5). Tab. 5: Zuordnung der Wasserkörper an Strunde, Frankenforstbach und Flehbach zu den Gewässertypgruppen (Datenbasis: LANUV 2010). Wasserkörper - ID Gewässerkennzahl Gewässername Stat. von [in km] Stat. Bis [in km] Länge [in km] DE_NRW_27356_ Flehbach DE_NRW_27356_ Flehbach DE_NRW_27356_ Flehbach BRD-TYP Fließgewässertyp Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche DE_NRW_273566_ Frankenforstbach Sandgeprägte Tieflandbäche DE_NRW_273566_ Frankenforstbach DE_NRW_273568_ Strunde DE_NRW_273568_ Strunde DE_NRW_273568_ Strunde Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern Grobmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche Grobmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche Gewässertypgruppe Kleine bis mittelgroße Fließgewässer des Tieflandes Kleine bis mittelgroße Fließgewässer des Tieflandes Kleine bis mittelgroße Fließgewässer des Mittelgebirges Kleine bis mittelgroße Fließgewässer des Tieflandes Kleine bis mittelgroße Fließgewässer des Mittelgebirges Kleine bis mittelgroße Fließgewässer des Tieflandes Kleine bis mittelgroße Fließgewässer des Mittelgebirges Kleine bis mittelgroße Fließgewässer des Mittelgebirges Demnach sind alle relevanten Wasserkörper auf dem Gebiet von Bergisch Gladbach, bis auf die Strunde im Wasserkörper DE_NRW_273568_0, der Gewässertypgruppe kleines bis mittelgroßes Fließgewässer des Mittelgebirges zuzuordnen. Die Strunde ist im besagten Wasserkörper ein kleines bis mittelgroßes Tieflandgewässer. Der Saaler Mühlenbach, als Nebengewässer des Frankenforstbachs, kann ebenfalls der Gewässertypgruppe kleines bis mittelgroßes Mittelgebirgsgewässer zugeordnet werden Anforderungen an kleine bis mittelgroße Fließgewässer des Mittelgebirges In einem kleinen Mittelgebirgsgewässer müssen vorhandene bzw. potenzielle Strahlursprünge eine Mindestlänge von 500 m aufweisen und der Gewässerabschnitt muss mit den Gewässerstrukturgüteklassen von Klasse 1: unverändert bis Klasse 3: mäßig verändert ausgewiesen sein. Für die Länge eines Strahlursprungs gibt es keine maximale Begrenzung. Ein vorhandener Strahlweg hat als Mindestvoraussetzung eine Bewertung der Gewässerstrukturgüteklassen Klasse 4: deutlich verändert bis Klasse 5: stark verändert. Die maximale Länge eines Strahlwegs in einem kleinen Mittelgebirgsgewässer liegt bei der Gesamtlänge des oberhalb gelegenen Strahlursprungs bzw. bei maximal m (s. Abb. 21). Abb. 21: Bedingungen für Funktionselemente: kleines Mittelgebirgsgewässer (SU= Strahlursprung, GSG= Gewässerstrukturgüte, QBW= Querbauwerk). - Seite 33 -

34 5.2.3 Kleine bis mittelgroße Fließgewässer des Tieflandes Die Bedingungen der Funktionselemente für kleine bis mittelgroße Tieflandgewässer sind vergleichbar mit den Bedingungen für kleine bis mittelgroße Mittelgebirgsgewässer. Die Mindestlänge der vorhandenen bzw. potenziellen Strahlursprünge (500 m) sowie die Anforderungen an die Strukturgüte im Bereich der Strahlursprünge Klasse 1 3 und bei Strahlwegen Klasse 4 5 sind vergleichbar mit denen der Mittelgebirgsgewässer. Allerdings beläuft sich die Maximallänge des vorhandenen Strahlweges auf lediglich m bzw. die halbe Länge des oberhalb gelegenen Strahlursprungs (s. Abb. 22). Dies liegt in der niedrigeren Fließgeschwindigkeit begründet. Abb. 22: Bedingungen für Funktionselemente: kleines Tieflandgewässer (SU= Strahlursprung, GSG= Gewässerstrukturgüte, QBW= Querbauwerk). - Seite 34 -

35 5.3 Aufbau des Kartenwerks Die Gewässer des Teil-Umsetzungsfahrplans Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach sind jeweils auf einer eigenen DINA0-Maßnahmenkarte dargestellt (s. Abb. 23). Sowohl der Maßnahmenpool, als auch Strukturgüte falls vorhanden und Strahlwirkungsund Trittsteinkonzept werden nur für das jeweilige Gewässer dargestellt. Der Kartenmaßstab beträgt auf allen drei Blättern 1: Alle Kartenblätter können als digitale Druck-PDF dem Anhang 3 (auf CD-Rom) entnommen werden. Blatt 1: Strunde Blatt 3: Saaler Mühlenbach Blatt 2: Frankenforstbach Abb. 23: Blattschnitte der Maßnahmenkarten im Teil-Umsetzungsfahrplan Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach (Datengrundlage: LANUV 2010). Besonderheit Gewässerstationierung: Aufgrund derzeit noch offener Stationierungsfragen wird die Gewässerstationierungskarte GSK25 Auflage 3B in den Maßnahmenkarten Blatt 2: Frankenforstbach und Blatt 3: Saaler Mühlenbach nicht dargestellt. Stattdessen wird eine Stationierung der Stadt Bergisch Gladbach verwendet, die den tatsächlichen Verlauf des Saaler Mühlenbachs und des Frankenforstbachs zeigt. - Seite 35 -

36 5.4 Ergebnisse des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzepts Das Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept wurde an allen drei Gewässern angewendet. Für die Strunde und den Frankenforstbach lagen aktuelle Gewässerstrukturgütedaten vor, so dass die Anwendung auf dieser Datenbasis stattfinden konnte. Am Saaler Mühlenbach hingegen lag keine aktuelle Gewässerstrukturkartierung vor, so dass hier die Anwendung auf Basis der Erkenntnisse von Ortsbegehungen stattgefunden hat. Nachfolgend werden die Ergebnisse für jedes Gewässer dargestellt Frankenforstbach Wie bereits im einführenden Kapitel 2.2 (S. 11) dargelegt, ist der Frankenforstbach im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach aufgrund der massiven urbanen Umfeldnutzung als erheblich veränderter Wasserkörper ausgewiesen. Hierdurch wird als Bewirtschaftungsziel das gute ökologische Potenzial festgelegt. Soweit sich die Anforderungen an die Funktionselemente aufgrund bestehender und nicht zu entfernender Nutzungen nicht vollständig umsetzen lassen, sind gem. Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept (LANUV 2011) die Funktionselemente zumindest so zu entwickeln, dass eine Erreichung des guten ökologischen Potenzials erwartet werden kann. Auch wenn in fragmentarisch entwickelten Fließgewässern keine lückenlose Abfolge von Strahlursprüngen und Strahlwegen erreicht werden kann, so tragen entsprechend gestaltete Gewässerabschnitte zur Stärkung der gewässertypischen Biozönosen bei. Abb. 24: Anwendung des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzepts am Frankenforstbach: Verteilung der Fließstrecken auf die Funktionselemente (in %). Am Frankenforstbach können gem. aktueller Planung an 31 % der Fließgewässerstrecke die Anforderungen an Funktionselemente nicht erfüllt werden. Das Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept kann daher hier nur fragmentarisch umgesetzt werden (s. Abb. 24). Zusätzlich wurden 28 % der Gewässerstrecke aufgrund von irreversiblen Restriktionen (Verrohrungen) als Restriktionsstrecken / Degradationsstrecken ausgewiesen. Lediglich 38 % der Gewässerstrecke kann im Sinne des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzepts als Funktionselemente entwickelt werden. Diese Funktionselemente wurden als Suchräume zur Entwicklung von Funktionselementen mit Maßnahmenvorschlägen ausgewiesen. Hier sollen an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Strahlursprünge, Trittsteine und Strahlwege entwickelt werden. - Seite 36 -

37 Das ökologische Potenzial des Frankenforstbachs im Oberlauf (Stadtgebiet Bergisch Gladbach) ist demnach gering. Dennoch werden Maßnahmen an diesen Gewässerabschnitten zu einer Verbesserung des ökologischen Potenzials beitragen. Von dem einmündenden Nebengewässer Saaler Mühlenbach ist eine positive Strahlwirkung zu erwarten. Aus diesem Grund wurde der Saaler Mühlenbach in den Umsetzungsfahrplan aufgenommen Saaler Mühlenbach Im Gegensatz zum Hauptgewässer Frankenforstbach kann das Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept am Saaler Mühlenbach durchgehend umgesetzt werden (s. Abb. 25). Der Saaler Mühlenbach ist kein berichtspflichtiges Gewässer, nach einer Ortsbegehung kann der Bach als natürliches Gewässer eingestuft werden. Im Ober- und Mittellauf des Saaler Mühlenbachs ist jeweils ein Gewässerabschnitt als Suchraum zur Entwicklung von Strahlursprüngen mit Maßnahmenvorschlägen ausgewiesen. In diesen beiden Bereichen sind zum Teil schon bessere morphologische Strukturen vorhanden. Es besteht hier ein erhebliches Entwicklungspotenzial, dass durch zusätzliche Maßnahmen gefördert werden kann. Hier können realistisch bis zum Jahr 2027 zwei Strahlursprünge entwickelt werden. Aufgrund der Mittelgebirgslage (höhere Strömungsgeschwindigkeit = weitere Strahlwirkung = längere Strahlwege) können diese beiden Strahlursprünge mit einem ausreichenden zu entwickelnden Strahlweg verbunden werden. Im Bereich dieses Strahlweges befinden sich allerdings zwei Maßnahmen (Verrohrungen), die nach derzeitigem Stand der Technik nicht zurückgebaut werden können. Ob diese beiden Verrohrungen zukünftig Wanderungsbarrieren darstellen, oder trotzdem eine Durchgängigkeit hergestellt werden kann muss in einer detaillierten Untersuchung geklärt werden. Abb. 25: Anwendung des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzepts am Saaler Mühlenbach: Verteilung der Fließstrecken auf die Funktionselemente (in %). Unterhalb des zu entwickelnden Strahlursprungs im Mittellauf verbindet ein Strahlweg einen Trittstein. Unterhalb des Trittsteins reicht die Strahlwirkung bis zum Einlauf in die Verrohrung ca. 0,3 km oberhalb der Mündung in den Frankenforstbach. Aufgrund des hohen Entwicklungspotenzials ist im Jahr 2027 davon auszugehen, dass gegebenenfalls trotz der ca. - Seite 37 -

38 300 m langen Mündungsverrohrung eine positive Strahlwirkung durch Drift in den Frankenforstbach entstehen könnte. Ob die Verrohrung auch eine Aufwanderungsbewegung insbesondere für Fische erlaubt ist fraglich und sollte in einer detaillierten Begutachtung geklärt werden Strunde Das Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept wurde an der Strunde auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach angewendet. Im Oberlauf der Strunde kann auf den ersten sechs Fließkilometern eine gute Vernetzung der Funktionselemente erfolgen. Bis auf eine kurze Verrohrung in Herrenstrunden, die als Restriktion gewertet wurde, ist dieser Gewässerabschnitt mit zwei zu entwickelnden Strahlursprüngen und verbindenden Strahlwegen ausgestattet (s. Abb. 26). Die Gewässerstrecke ab Stat. Km 9,9 bis km 8,7 wurde aufgrund der anthropogenen Nutzung und Verrohrung als Restriktionsstrecke ausgewiesen. Dennoch strebt der Strundeverband auch in diesem Bereich die Offenlegung der Strunde an. Ein entsprechender Antrag, resultierend aus einem regionale2010-projekt wurde beim Kreis als zuständige Untere Umweltschutzbehörde gestellt. Der Baubeginn soll noch im Jahr 2012 stattfinden. Abb. 26: Anwendung des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzepts an der Strunde: Verteilung der Fließstrecken auf die Funktionselemente (in %). Unterhalb der Restriktionsstrecke in Bergisch Gladbach reißt die Strahlwirkung ab. Erst am Fließgewässertypwechsel (Übergang vom kleinen Mittelgebirgsgewässer zum kleinen Tieflandgewässer) ist ein weiterer Strahlursprung vorgesehen. Im Verlauf des Workshops wurden durch Hinweise der Teilnehmer mehrere Nebengewässer der Strunde aufgenommen, die eine positive Strahlwirkung auf das Gewässer haben. Hierzu zählen der Lehrbach bei Stat. km 8,4, der Hombach bei Stat. km 12,65, der Asselborner Bach bei Stat. km 13,3 und der Rosenthaler Bach bei Stat. km 13,95. Zudem kann von einer Strahlwirkung aus diversen zusätzlichen Quellarmen der Strunde ausgegangen werden. - Seite 38 -

39 6 Identifizierung hydromorphologischer Maßnahmen 6.1 Maßnahmenidentifikation Die Maßnahmenidentifikation stützte sich im Erarbeitungsprozess der Umsetzungsfahrpläne zu Beginn auf vier Säulen: (1) den Entwurf des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzepts, (2) bereits erfasste Maßnahmenvorschläge aus dem KNEF Strunde sowie dem Gewässerentwicklungskonzept Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach, (4) Begehungen der Gewässer vor Ort und (4) die Wasserkörpersteckbriefe mit den Programmmaßnahmen des Maßnahmenprogramms vom Land NRW Ein erster Entwurf des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzepts stellte zu Beginn der Maßnahmenerfassung die Basis zur Ermittlung des Maßnahmenbedarfs für die Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie dar (s. Abb. 27). Zur Maßnahmenerfassung wurden die vorhandenen Konzepte ausgewertet und die relevanten Daten in den Datenbestand der Erfassungstabelle überführt. In die Erfassungstabelle wurden neben bereits durchgeführten und kurz vor der Durchführung befindlichen Maßnahmen auch geplante oder angedachte Maßnahmenvorschläge aufgenommen. Die Wasserkörpersteckbriefe mit den beschlossenen Programmmaßnahmen des Maßnahmenprogramms wurden zu Beginn der Maßnahmenerfassung ausgewertet und als Maßnahmenbedarf zugrunde gelegt. Abb. 27: Ablaufschema der Identifikation und Erfassung von Maßnahmen im Prozess der Erarbeitung des Umsetzungsfahrplans (in grün dargestellt: der Einfluss von Expertenwissen / kooperativer Prozess). - Seite 39 -

40 Vor dem Workshop wurde auf dieser Daten- und Erkenntnisbasis ein Arbeitstreffen mit dem Strundeverband durchgeführt. Bei diesem Arbeitstreffen wurden über die bereits bestehenden Maßnahmenvorschläge hinaus zusätzliche Maßnahmenideen entwickelt und die extrahierten Maßnahmenvorschläge diskutiert und ggf. angepasst. An Frankenforstbach, Strunde und Saaler Mühlenbach sind darüber hinaus Ortsbegehungen durch das Projektbüro durchgeführt worden. Alle Erkenntnisse der vorgenannten Arbeitsschritte sind dann in den Maßnahmenpool des Workshops eingeflossen. Zum Workshop wurden 98 Maßnahmengruppen identifiziert (inklusive aller erfassten, bereits durchgeführten Maßnahmen), diese beinhalten 294 Einzelmaßnahmen. Im Rahmen des Workshops wurden Maßnahmenvorschläge diskutiert, angepasst, zusammengefasst oder gestrichen, so dass sich aus den Erkenntnissen des Workshops eine Reduzierung des Maßnahmenpools auf 92 Maßnahmengruppen mit 264 Einzelmaßnahmen ergeben hat Verwendete Maßnahmenpiktogramme Für die Karten-Erarbeitung der Umsetzungsfahrpläne stellt das MKULNV zwei Versionen von Piktogrammen zur Verfügung: (1) Version Oktober 2010 und (2) Version Juni Da die Piktogramme mit Stand Oktober 2010 und Juni 2011 graphisch nicht zusammen passen (verschiedene Formate), die Piktogramme der neueren Version nicht alle Einzelmaßnahmen enthalten und daher mit den Piktogrammen der älteren Version zu ergänzen sind, hat das Projektbüro einen graphisch einheitlichen Satz Piktogramme erstellt. Dieser einheitliche Satz Piktogramme wurde mit der Bezirksregierung abgestimmt und für die Verwendung u. a. in der Erarbeitung des Umsetzungsfahrplans Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach freigegeben. Die gewählte Vorgehensweise wurde konsequent bis zum Ende des Projektes beibehalten. Die nachfolgende Abb. 28 enthält eine Übersicht über die neu generierten Maßnahmenpiktogramme. - Seite 40 -

41 Abb. 28: Übersicht der im Rahmen des Umsetzungsfahrplans Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach verwendeten Maßnahmenpiktogramme (Daten: LANUV 2010) Aufbau von Maßnahmengruppen Die Maßnahmengruppen bauen sich grundsätzlich auf den in Kap beschriebenen Piktogrammen der Einzelmaßnahmen auf, wobei eine Maßnahmengruppe mindestens eine Einzelmaßnahme enthält. Dabei wurde zwischen Renaturierungsmaßnahmen und Durchgängigkeitsmaßnahmen unterschieden, diese werden mit einem R oder einem D gekennzeichnet. Die in einer Maßnahmengruppe enthaltenen Einzelmaßnahmen können, müssen aber nicht, auf der gesamten Fließstrecke Anwendung finden. Der Pool der Einzelmaßnahmen ist vielmehr als eine Zusammenstellung der denkbaren / geplanten Einzelmaßnahmen innerhalb der Fließstrecke des Maßnahmenvorschlags anzusehen. Wenn beispielsweise eine Maßnahmengruppe für eine Fließstrecke von 2,5 km erarbeitet wurde und eine Einzelmaßnahme Rückbau / Ersatz von Uferverbau enthält, besteht die Möglichkeit, dass der Rückbau von Uferverbau nur auf einer Länge von 900 m erfolgen soll. Eine weitergehende und detailliertere räumliche Differenzierung der Einzelmaßnahmen innerhalb von Maßnahmengruppen ist im Rahmen der Umsetzungsfahrpläne nicht vorgesehen. Es ist darüber hinaus denkbar, dass spezifische Einzelmaßnahmen bereits vorgezogen im Rahmen der Gewässerunterhaltung durchgeführt werden können. Auch dies wurde bei der Erarbeitung der Umsetzungsfahrpläne nicht berücksichtigt, sollte aber in der praktischen Umsetzung immer bedacht werden. - Seite 41 -

42 Alle Maßnahmengruppen verweisen in den Karten durch zwei lineare Kennzeichnungen jeweils auf den Anfang und das Ende einer Fließgewässerstrecke (s. Abb. 29). Lediglich Durchgängigkeitsmaßnahmen besitzen in der Regel nur eine lineare Kennzeichnung, die auf den Standort des Querbauwerkes zeigt (s. Abb. 30). Es sei denn, es handelt sich z. B. um eine Verrohrung, dann werden mit zwei linearen Kennzeichnungen der Beginn und das Ende gekennzeichnet. Abb. 29: Darstellung einer Maßnahmengruppe (Renaturierungsmaßnahme) an der Strunde mit zwei linearen Kennzeichnungen von Beginn und Ende der zugehörigen Fließgewässerstrecke hier: Stat. km 5,8 km 6,6. Abb. 30: Darstellung einer aus nur einer Einzelmaßnahme bestehenden Maßnahmengruppe (Durchgängigkeitsmaßnahme) mit nur einer linearen Kennzeichnung vom Standort des Querbauwerks hier: S-D-011 bei Stat. km 11,1. Alle Maßnahmengruppen werden mit einem farblichen Rahmen versehen, der den Umsetzungszeitraum des Maßnahmenvorschlags aufzeigt. Auf die Bedeutung der Umsetzungszeiträume wird im Kap (S. 51) eingegangen. - Seite 42 -

43 6.1.3 Einzelmaßnahme ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung Zunächst wird in diesem Kapitel beschrieben, was unter einer ökologisch verträglichen Gewässerunterhaltung bzw. naturnahen Gewässerunterhaltung verstanden wird. Dies legt die sog. Blaue Richtlinie (MUNLV 2010, S. 46) treffend dar: Eine naturnahe Gewässerunterhaltung zielt vorrangig darauf ab, das eigendynamische Entwicklungspotenzial des Gewässers zu nutzen und so mittel- bis langfristig eine naturnahe Gewässerstruktur und entsprechende Lebensgemeinschaften zu entwickeln. Dies gilt insbesondere für Bereiche, deren angrenzende Nutzungen eine entsprechende Dynamik erlauben. Intensive Nutzungen im direkten Gewässerumfeld erfordern jedoch häufig Unterhaltungsmaßnahmen, die den Schwerpunkt auf die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses legen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen sollen nur bei Erfordernis durchgeführt werden. Hierfür ist die regelmäßige Beobachtung der Gewässerentwicklung notwendig. Eine routinemäßige Durchführung von Maßnahmen ist häufig nicht erforderlich. Bei ständigen Fehlentwicklungen bzw. erhöhtem Unterhaltungsaufwand sind die Gründe zu ermitteln und ggf. abzustellen. In diesen Fällen sollte nach naturgerechten Alternativmaßnahmen gesucht werden. Unterhaltungsmaßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung sollten nicht mit Eingriffen i.s. des Landschaftsgesetzes verbunden sein. Andernfalls sind sie der Abb. 31: Piktogramm zur Einzelmaßnahme VN04: ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung (LANUV 2010). Eingriffsregelung des Landschaftsgesetzes unterworfen. Zeitpunkt und räumliche Ausdehnung der Maßnahmen sind so zu gestalten, dass sensible Zeiträume (z. B. Brutphasen) gemieden und Rückzugsräume für die aquatischen und semiterrestrischen Lebewesen erhalten bleiben. Die Artenschutzbestimmungen des BNatSchG [Bundesnaturschutzgesetz] sind zu beachten. Die Unterhaltung an den Gewässern an Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach orientiert sich grundsätzlich an den Vorgaben der Blauen Richtlinie. Eine ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung wird als allgemein anerkannte Regel der Technik angewendet. Sofern hochwassersensible Bereiche an Gewässern vorliegen, wird diesem Aspekt durch regelmäßige Kontrolle und Vorflutsicherung Beachtung geschenkt. Die Wasserkörper an Strunde und Frankenforstbach sind teilweise als erheblich verändert (HMWB) ausgewiesen. Daher ist es in Einzelfällen möglich, dass aufgrund der Rahmenbedingungen von z. B. Hochwasserschutz und beschränkter Abflusskapazität eine ökologisch orientierte Gewässerunterhaltung nicht möglich ist. In den Maßnahmenkarten zum Umsetzungsfahrplan Strunde, Saaler Mühlenbach und Frankenforstbach wurde auf die explizite Darstellung des Einzelpiktogramms der Maßnahme VN04 (ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung) verzichtet. Diese wird überall dort vorausgesetzt, wo sie mit anderen Belangen, die das Wohl der Allgemeinheit betreffen (z. B. Hochwasserschutz o. ä.), vereinbar ist. Für alle Wasserkörper für die die Programmmaßnahme HY_OW_U12 laut Bewirtschaftungsplanung vorgesehen ist, ist ein Hinweis in den Karten in Form einer Infobox enthalten. In den UFP-Maßnahmentabellen ist das Piktogramm VN04 für jeden betreffenden Wasserkörper hinzugefügt (s. Abb. 31). Zusätzlich wurde die Maßnahme VN04 für den Saaler Mühlenbach aufgenommen. - Seite 43 -

44 6.1.4 Umgang mit schwierigen Fällen Im Rahmen des kooperativen Prozesses wurden die Maßnahmenvorschläge in den Karten der Umsetzungsfahrpläne von den Teilnehmern der Workshops gemeinschaftlich erarbeitet, bewertet und die technische Machbarkeit abgewogen. Bei diesem Planungs- und Beteiligungsprozess wurden Maßnahmen verändert, gelöscht und neue Maßnahmen ergänzt. Der so erarbeitete Maßnahmenpool stellt die Basis für die zukünftige Entwicklung der Fließgewässer im Einzugsgebiet von Strunde, Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach dar. In letzter Instanz muss sich selbstverständlich der Gewässerunterhaltungspflichtige in seiner Funktion als Maßnahmenträger dafür aussprechen, ob eine Maßnahme realisiert bzw. befürwortet wird. Abb. 32: Ausschnitt aus der Kartenlegende für Maßnahmen, bei denen derzeit eine Restriktion der Umsetzung bis 2027 entgegensteht. Die Bearbeitung von Prüfaufträgen im Nachgang zum Workshop hat zum Teil ergeben, dass derzeit bestehende Restriktionen einer Umsetzung von Maßnahmenvorschlägen entgegenstehen. Dennoch wäre die Umsetzung dieser Maßnahmenvorschläge für die ökologische Entwicklung des Gewässers relevant. Diese Maßnahmenvorschläge werden daher statt mit einem Umsetzungszeitraum, mit einem roten Kreuz versehen (s. Abb. 32). Dies bedeutet, dass die entgegenstehenden Restriktionen im nächsten Fortschreibungszeitraum der Umsetzungsfahrpläne erneut zu überprüfen sind und ggf. eine Priorisierung vorgenommen werden kann. Da Restriktionen sich langfristig ändern können (z. B. durch Änderungen in der urbanen Nutzungsstruktur), ist auch eine Wiedervorlage der Maßnahmenvorschläge nach 2027 denkbar. Über diese derzeit nicht zu realisierenden Maßnahmenvorschläge hinaus gab es im kooperativen Prozess keine Fälle, bei denen ein Konsens nicht erreicht werden konnte. - Seite 44 -

45 6.2 Zeitliche Priorisierung Die Verhältnismäßigkeitsprüfung und zeitliche Priorisierung von Maßnahmen und Maßnahmenvorschlägen soll die Gewässerunterhaltungspflichtigen, Gewässernutzer, Interessensvertreter und weitere Teilnehmern des Kooperationsprozesses unterstützen, geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung der EG-WRRL zu identifizieren und eine Priorität in der Durchführung festzulegen. Der Prozess der Verhältnismäßigkeitsprüfung und zeitlichen Priorisierung führt über einige hier noch näher zu beleuchtenden Zwischenschritte und mündet in einer Festlegung von Umsetzungszeiträumen (s. Abb. 33). Abb. 33: Ablaufschema der Verhältnismäßigkeitsprüfung und der zeitlichen Priorisierung der Maßnahmenvorschläge und ideen. In einem ersten Schritt wurden bestehende Konzepte (KNEF Strunde und Gewässerentwicklungskonzept Frankenforstbach und Saaler Mühlenbach) auf geeignete Maßnahmenvorschläge ausgewertet. Der entstandene Maßnahmenpool wurde in Arbeitstreffen mit dem Strundeverband diskutiert und angepasst. Hierbei wurde auch ein Vorschlag zur zeitlichen Priorisierung erarbeitet und zur Vorbereitung auf den Workshop in die Arbeitskarten eingezeichnet. Auf der Basis des erarbeiteten Maßnahmenpools wurde zur Unterstützung der Priorisierung eine Kostenschätzung erarbeitet und mit dem Strundeverband abgestimmt. - Seite 45 -

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