Sonderausstellung Die Festung Wittenberg im Jahre 1873

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1 Jahrgang 12 Freitag, den 11. Februar 2005 Nummer 3 Sonderausstellung Die Festung Wittenberg im Jahre 1873 Hier und Heute: S. 3: Amtliche Bekanntmachungen S. 10: Informationen aus dem Rathaus S. 12: Geburtstage S. 12: Informationen der Bildungsträger und Schulen S. 13: Sport S. 13: Veranstaltungen Der Wittenberger Markt 1873 Das große historische Stadtmodell präsentieren die Städtischen Sammlungen der Lutherstadt Wittenberg im Schloss Gruppenpreis für Schüler je 0,25! Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag von Uhr Montags nach Vereinbarung. Letzter Einlass Uhr. - ANZEIGE - Altstadt Juristenstr. Breitscheid- Str. B2 nach Berlin Eichstraße Inh. Dagmar Schmidt Eichstraße Lutherstadt Wittenberg Telefon/Fax: Öffnungszeiten: Mo -Fr Uhr Sa Uhr (Gr ) Gegen WINTERdepressionen: die neue SOMMERKOLLEKTION 3093/20/06-05

2 wittenberg.de Nr. 3/2005 Jörg Schindler Rechtsanwalt Sternstraße Lutherstadt Wittenberg Telefon: Fax: AKKU SCHLAPP? Handel & Vertrieb von Akkus und Batterien für fast jedes Gerät Akkus prüfen AKKUfit Akkus aufbereiten Juristenstraße Wittenberg Akkus ersetzen Tel / individuelle Spezialakkus Fax / Schleiferei Benkewitz - Meisterbetrieb seit 43 Jahren Wir schleifen für Sie: Messer Scheren Sägen Wolfmesser alle Schneidwerkzeuge für den Garten Auch im Angebot: Qualitätswaren aus Solingen u. der Schweiz sowie Sport- und Schreckschußwaffen I. Benkewitz Schloßstraße Metallbau Schreiber Schulstraße 6a Pratau Zäune, Treppen, Tore, Türen Beratung, Fertigung, Montage, Service Stahlbau, Fertigung, Montage, Demontage / Fax / Kachelofen- Luftheizungsbaumeister Robert Weiß seit 1990 Ihr Partner für behagliche Lebensqualität Malermeister und Restaurator i.h. MALEN TAPEZIEREN GESTALTEN Matthias Pohl Katharinenstraße Lutherstadt Wittenberg (0177) Fax / matthias.pohl@t-online.de Dirk Riedeberger Rechtsanwalt Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht Erbrecht Verkehrssachen Berliner Straße Wittenberg Kostengünstige Massivhäuser 4 Zimmer, Küche, Bad, Gäste-WC, HWR schlüsselfertig (Maler u. Fußboden in EL) ,00 inkl. Architektur, Erdarbeiten, Bodenplatte, Brennwerttherme, Bauschuttentsorgung Grundstücke in Wittenberg ab 48,- /m 2, vollerschlossen Auf Wunsch zahlen Sie die 1. Rate erst bei Baugenehmigung Franz-Liszt-Straße Lutherstadt-Wittenberg Tel / * Kamine * Öfen * Holzheizungen Tel.: ( ) Fax: ( ) info@riedeberger.de POLSTEREI Meisterbetrieb Helmut Müller Robert-Koch-Straße Lutherstadt Wittenberg Telefon/Fax 03491/ Außenwände massiv kein Styropor EFH Turmalin - Variante 1 Herr Eick, Berliner Straße 1, Wittenberg, Telefon 03491/ Neues Rathaus Lutherstraße 56 Bürgerbüro Montag bis Donnerstag von 8.30 bis Uhr Freitag von 8.30 bis Uhr Sonnabend von 9.30 bis Uhr Sie erreichen uns Telefon: 03491/ Fax-Nummer: 03491/ Bürgertelefon nach Dienstschluss Stadtverwaltung oder Sie besuchen eines unserer Bürgerbüros in den Ortsteilen Pratau (Wittenberger Str. 10), Tel / Donnerstag von 9.00 bis Uhr und bis Uhr Reinsdorf (Schulplatz 5), Tel / Dienstag von 9.00 bis Uhr und bis Uhr Seegrehna (Lindenstraße 13), Tel /20201 Mittwoch von bis Uhr Nudersdorf (Dobiener Straße 1), Tel /75120 Montag von 9.00 bis Uhr und bis Uhr Wittenberg-Information, Tel / Montag bis Freitag von bis Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Öffnungszeiten Schwimmhalle Piesteritz (Parkstr. 40), Tel.: 03491/ (geänderte Öffnungszeiten in den Winterferien) Montag und Dienstag bis Uhr und bis Uhr Mittwoch bis Uhr Donnerstag bis Uhr und bis Uhr Freitag bis Uhr Warmbadezeit bis Uhr Samstag 9.00 bis Uhr Gesundheitsschwimmen Sonntag und bis Uhr Frauenbaden Eintrittspreise Erwachsene für 2 Std. 2,50 Ermäßigte für 2 Std. 2,00 Hauptbibliothek (Schlossstr. 7), 03491/ Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag bis Uhr Mittwoch geschlossen weitere Zweigbibliotheken gibt es in den Ortsteilen Friedrichstadt, Piesteritz, Pratau und Seegrehna Schiedsstelle: Lutherstraße 56, Raum 127 Dienstag von bis Uhr Weltkulturerbestätten, Museen und Ausstellungen Lutherhaus Tel /42030 November - März Dienstag bis Sonntag Melanchthonhaus, Tel / November - März Dienstag bis Sonntag Stadtkirche St. Marien, Tel / Predigtkirche Luthers, Cranach-Altar November - April Montag bis Samstag Sonntag von bis Uhr Bei Proben zu Konzerten ist keine Führung möglich. Schlosskirche Allerheiligen 03491/ Thesentür, Gräber Luthers und Melanchthons November bis April bis Uhr bis Uhr bis Uhr Montag bis Samstag bis Uhr Sonntag bis Uhr Achtung! An folgenden Tagen ist keine Führung in der Kirche möglich: Dienstag Orgelkonzert bis Uhr Mittwoch Mittagsandacht bis Uhr Cranach-Haus, Markt 4, Tel / Montag geschlossen Dienstag bis Samstag von bis Uhr Sonntag und Feiertage von bis Uhr Altes Rathaus - Ausstellung, Tel / Dienstag bis Sonntag von bis Uhr Städtische Sammlungen, Tel / Museum für Natur- und Völkerkunde Schlossplatz Dienstag bis Sonntag von 9.00 bis Uhr Städtische Sammlung Bereiche Stadtarchäologie und Stadtgeschichte Dienstag von (nach Vereinbarung) 9.00 bis Uhr bis Uhr Bereich Stadtarchiv Dienstag und Mittwoch von 9.00 bis Uhr und bis Uhr Wittenbergerhaus der Geschichte, Tel / Dienstag bis Freitag von bis Uhr Samstag/Sonntag und Feiertage bis Uhr Näheres zu Ausstellungen unter der Rubrik Veranstaltungen

3 Nr. 3/ wittenberg.de Amtliche Bekanntmachungen Am Dienstag, dem 15. Februar 2005 findet um Uhr die öffentl./nichtöffentliche 7. Sitzung des Ortschaftsrates Apollensdorf der Lutherstadt Wittenberg statt Ort Heuweg 16, Lutherstadt Wittenberg Raum Krankenhaus Apollensdorf-Nord - Wahllokal beteiligte Gremien: Ortschaftsrat Apollensdorf Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der 6. Sitzung vom öffentlicher Teil 4. Einwohnerfragestunde 5. Meinungsbildung zur Sanierung Fußweg des Kastanienweges 6. Haushaltssatzung für das Jahr Vorlagen-Nr: 132/ Mitteilungen, Anfragen und Anregungen Nichtöffentlicher Teil: Niederschriftskontrolle Mitteilungen Fangk Ortsbürgermeisterin Am Mittwoch, dem 16. Februar 2005 findet um Uhr die öffentl./nichtöffentliche 8. Sitzung des Ortschaftsrates Pratau der Lutherstadt Wittenberg statt Ort Kienbergstraße 5, Pratau Raum Freiwillige Feuerwehr Pratau, Versammlungsraum beteiligte Gremien: Ortschaftsrat Pratau Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der 7. Sitzung vom öffentlicher Teil 4. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen 5. Haushaltssatzung für das Jahr Vorlagen-Nr: 132/ Einwohnerfragestunde Nichtöffentlicher Teil: Niederschriftskontrolle Grundstücksangelegenheiten Mitteilungen Dorn Ortsbürgermeisterin Am Donnerstag, dem 17. Februar 2005 findet um Uhr die öffentl./nichtöffentliche 2. Sitzung des Ortschaftsrates Nudersdorf der Lutherstadt Wittenberg statt Ort Dobiener Straße 1, Nudersdorf Raum Grundschule Nudersdorf, Versammlungsraum beteiligte Gremien: Ortschaftsrat Nudersdorf Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der 1. Sitzung vom öffentlicher Teil 4. Feststellen des Ausscheidens von Frau Kerstin Grünert aus dem Ortschaftsrat Nudersdorf - Vorlagen-Nr: 1/ Vertretung in den Ausschüssen 6. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen 7. Einwohnerfragestunde Nichtöffentlicher Teil: Niederschriftskontrolle Mitteilungen Eckert Ortsbürgermeister Am Montag, dem 21. Februar 2005 findet um Uhr die öffentl./nichtöffentliche 2. Sitzung des Ortschaftsrates Schmilkendorf der Lutherstadt Wittenberg statt Ort Dobiener Weg Nr. 7, Schmilkendorf Raum Gemeindehaus Schmilkendorf beteiligte Gremien: Ortschaftsrat Schmilkendorf Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der 1. Sitzung vom öffentlicher Teil 4. Bestätigung des Vertreters und des Stellvertreters der Lutherstadt Wittenberg in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Südfläming für die Ortschaft Schmilkendorf - Vorlagen-Nr: 4/ Haushaltssatzung für das Jahr Vorlagen-Nr: 132/ Mitteilungen, Anfragen und Anregungen 7. Einwohnerfragestunde Nichtöffentlicher Teil: Niederschriftskontrolle Mitteilungen Georgi Ortsbürgermeister Am Mittwoch, dem 23. Februar 2005 findet um Uhr die öffentl./nichtöffentliche 8. Sitzung des Stadtrates der Lutherstadt Wittenberg statt Ort Markt 26, Lutherstadt Wittenberg Raum Großer Saal des Alten Rathauses beteiligte Gremien: Stadtrat Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde 4. Bekanntgabe der Oberbürgermeistereilbeschlüsse, der in der letzten nichtöffentlichen Stadtratssitzung gefassten Beschlüsse und der Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse und des Oberbürgermeisters 5. Informationen des Oberbürgermeisters 6. Genehmigung der Niederschrift der 7. Stadtratssitzung vom öffentlicher Teil 7. Feststellen des Ausscheidens von Frau Kerstin Grünert aus dem Ortschaftsrat Nudersdorf - Vorlagen-Nr: 1/2005

4 wittenberg.de Nr. 3/ Bestätigung des Vertreters und des Stellvertreters der Lutherstadt Wittenberg in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Südfläming für die Ortschaft Schmilkendorf - Vorlagen-Nr: 4/ Beteiligung der Lutherstadt Wittenberg an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh des Landkreises Wittenberg - Vorlagen-Nr: 121/ Übertragung Arthur-Lambert-Stadion an TSG Wittenberg e. V. - Vorlagen-Nr: 136/ Haushaltssatzung für das Jahr Vorlagen-Nr: 132/ Informationen des Vorsitzenden 13. Informationen aus den Ausschüssen und den Fraktionen 14. Anfragen Nichtöffentlicher Teil: Niederschriftskontrolle Anfragen Popp Stadtratsvorsitzender Folgende Beschlüsse wurden in der 7. Stadtratssitzung am gefasst Flächennutzungsplan 1. Änderung/Aufstellung Beschlussnummer: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt: 1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Lutherstadt Wittenberg. Der Änderungsbereich ist mit verbaler und zeichnerischer Darstellung und Übersichtsplan (ohne M) erläutert und beinhaltet folgende Planziele: Änderung einer bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellten Fläche am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Teuchel in die Darstellung als Sondergebiet für Freizeit und Erholung mit der Zweckbestimmung Campingplatz, unter Berücksichtigung der Maßgaben des Landschaftsschutzgebietes (LSG). 2. Die Lutherstadt Wittenberg beantragt die Ausgliederung des Gebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kostenübernahme durch den Investor, aller entstehenden Kosten zur Änderung des FNP und dem Verfahren zur Ausgliederung der Plangebietsfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG), vertraglich zu sichern. 4. Die ortsübliche Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung wird gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Abs. 4 BauGB angeordnet. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 20 Enthaltungen: 5 3. die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Abs. 4 BauGB angeordnet. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 23 Enthaltungen: 4 Bebauungsplan W 1 Wittenberg - Apollensdorf/Nord, Teilplan A - Gewerblicher Bereich - 1. Änderung/Abwägung und Satzung Beschlussnummer: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt: 1. das Abwägungsergebnis zum Bebauungsplan W 1 Wittenberg - Apollensdorf/Nord Teilplan A - Gewerblicher Bereich - 1. Änderung, 2. das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen, 3. den Bebauungsplan W 1 Wittenberg - Apollensdorf/Nord Teilplan A - Gewerblicher Bereich - 1. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen, als Satzung. 4. Der Begründung zur 1. Änderung zum Bebauungsplan wird zugestimmt. 5. Die Bekanntmachung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Beschluss über die Umbenennung des Teilabschnittes Dresdener Straße (ehemals Elsterstraße) Beschlussnummer: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den in der Anlage dargestellten Straßenabschnitt in Elsterstraße zu benennen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 9, Vorhaben- und Erschließungsplan Campingplatz Teuchel in Verbindung mit der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses im Ortsteil Teuchel/Aufstellung Beschlussnummer: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt: 1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 9, Vorhaben- und Erschließungsplan Campingplatz Teuchel. Der Planbereich ist mit verbaler und zeichnerischer Darstellung (M 1 : 2000) und Übersichtsplan (ohne M) erläutert und beinhaltet folgende Planziele: Errichtung eines Campingplatzes auf den nördlich der Ortsbebauung von Teuchel befindlichen Brachflächen (Flur 13, Flurstücke 162 und 164) Errichtung eines Einfamilienwohnhauses (Flur 13, Flurstück 163 und 165) in Verbindung mit dem Campingplatz (Wohnen und Verwaltung) Die Gestaltung und Anlage des Campingplatzes erfolgt unter Beachtung landschafts- und naturschützender Belange und der Anpassung an den dörflichen Charakter des Ortsteiles Teuchel, 2. die Einleitung des Verfahrens zur Durchführung des Vorhabenund Erschließungsplanes,

5 Nr. 3/ wittenberg.de Widmung eines Teiles der Kienbergstraße im Ortsteil Pratau in der Lutherstadt Wittenberg Beschlussnummer: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt gemäß 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt die Widmung des Teiles der Kienbergstraße im Ortsteil Pratau, der vom neuen Kleinkreisel in nordöstlicher Richtung zum abgestuften Teil der alten Kienbergstraße verläuft, zur Gemeindestraße nach 3 Abs. 1 Nr. 3 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt. Eingeschlossen in die Widmung ist der östlich parallel verlaufende Radweg. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Widmung der Verlängerung der Straße Am Berg in der Lutherstadt Wittenberg Beschlussnummer: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, die Verlängerung der auf dem Gelände des B-Plangebietes N6 Teucheler Weg - südl. Lage Teilplan Bl befindlichen Straße Am Berg gemäß 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt als Gemeindestraße gemäß 3 Abs. 1 Nr. 3 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt der Öffentlichkeit zu widmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Widmung der Gemeindestraße Winzerweg gemäß 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt Beschlussnummer: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, die Straße Winzerweg gemäß 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt als Gemeindestraße nach 3 Abs. 1 Nr. 3 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt der Öffentlichkeit zu widmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Widmung des Bahnhofsvorplatzes einschließlich seiner Anbindungen an das Verkehrsnetz der Lutherstadt Wittenberg Beschlussnummer: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, den auf dem B- Plangebiet O3 zwischen Bahnhof-Westseite und Friedrichstraße errichteten Bahnhofsvorplatz und seine Anbindungen an das Straßennetz der Stadt, bestehend aus folgenden Verkehrsanlagen bzw. - flächen 1. Zentraler Omnibusbahnhof 2. Straße Am Hauptbahnhof 3. Fußgängerbereich Bahnhofseingang 4. Pkw-Parkplatz 5. Fahrradabstellanlage gemäß 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) in der zz. gültigen Fassung als Gemeindestraße bzw. Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung der Öffentlichkeit zu widmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Stellenausschreibung Die Lutherstadt Wittenberg sucht zum 1. März 2005 für den Fachbereich Soziale Stadt eine/einen staatlich anerkannte/n Erzieher/in mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation Das Aufgabengebiet umfasst: - Tätigkeit als Erzieherin/Erzieher mit flexiblem Einsatz in den Kindertageseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg - Förderung und Betreuung der behinderten Kinder bei entsprechendem Bedarf - verantwortungsvolle und selbstständige Umsetzung des im Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) formulierten pädagogischen Auftrages Wir erwarten: - Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation - Kenntnisse über das Bildungsprogramm für Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt Bildung: elementar - Bildung von Anfang an - klare Auffassungen und Einstellungen zur Rolle des Erziehers/der Erzieherin unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse der Vorschulpädagogik - Team-, Kritikfähigkeit, Flexibilität - Bereitschaft und Fähigkeit zur Selbstkontrolle und Analyse des eigenen pädagogischen Handelns - Bereitschaft zur Fortbildung - Führerschein - Klasse 3 - polizeiliches Führungszeugnis Die Besetzung der Stelle erfolgt befristet bis zum Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 h/ Woche. Die Vergütung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen und entsprechender Erfahrung nach Verg.-Gr. Vlb des BAT-O. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinen dieser Anzeige an die Lutherstadt Wittenberg Fachbereich - Innerer Service - Lutherstraße Lutherstadt Wittenberg Stellenausschreibung Die Lutherstadt Wittenberg sucht zum 1. März 2005 für den Fachbereich Soziale Stadt eine/einen staatlich anerkannte/n Erzieher/in Das Aufgabengebiet umfasst: - Tätigkeit als Erzieherin/Erzieher mit flexiblem Einsatz in den Kindertageseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg - verantwortungsvolle und selbstständige Umsetzung des gesetzlich formulierten Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrages mit dem Ziel der altersgerechten Förderung der Gesamtentwicklung des Kindes Wir erwarten: - Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in - Kenntnisse über das Bildungsprogramm für Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt Bildung: elementar - Bildung von Anfang an - klare Auffassungen und Einstellungen zur Rolle des Erziehers/der Erzieherin unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse der Vorschulpädagogik - Team-, Kritikfähigkeit, Flexibilität - Bereitschaft und Fähigkeit zur Selbstkontrolle und Analyse des eigenen pädagogischen Handelns - Bereitschaft zur Fortbildung - Führerschein - Klasse 3 - polizeiliches Führungszeugnis Die Besetzung der Stelle erfolgt befristet bis zum Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 h/woche. Die Vergütung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen und entsprechender Erfahrung nach Verg.-Gr. Vlb des BAT-O. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinen dieser Anzeige an die Lutherstadt Wittenberg Fachbereich - Innerer Service - Lutherstraße Lutherstadt Wittenberg

6 wittenberg.de Nr. 3/2005 Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes W 1 Wittenberg - Apollensdorf/Nord Teilplan A - Gewerblicher Bereich - 1. Änderung der Lutherstadt Wittenberg Der vom Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg in der Sitzung am gefasste Satzungsbeschluss (Beschluss-Nr. I/ ) zum Bebauungsplan W 1 Wittenberg - Apollensdorf/Nord Teilplan A - Gewerblicher Bereich - 1. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen und die in der Satzung vom Stadtrat gebilligte Begründung wird hiermit bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Diese Satzung mit Begründung liegt im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung, Lutherstraße 56, Neues Rathaus, während der Dienstzeiten aus. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung während der Sprechzeiten: Dienstag 9.00 Uhr bis Uhr und von Donnerstag Uhr bis Uhr 9.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Außerhalb dieses Zeitraums können Termine zur Einsichtnahme unter Tel vereinbart werden. Hinweis: Unbeachtlich werden Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Auch sind Mängel des Abwägungsvorgangs nach 214 Abs. 3, Satz 2 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist entsprechend 215 Abs. 2 BauGB der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Entsprechend dem Kommunalverfassungsrecht 6 Abs. 4 GO - LSA ist die Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift, die auf landesrechtlichen Regeln beruht, unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht wurde. Lagebezeichnung: Dieser Teil der Kienbergstraße im Ortsteil Pratau verläuft vom neuen Kleinkreisel in nordöstlicher Richtung zum abgestuften Teil der alten Kienbergstraße auf den Flurstücken 373, 374, 378 der Flur 3, Gemarkung Pratau. Die Lage ergibt sich aus dem abgebildeten unmaßstäblichen Übersichtsplan. Funktion: Anliegerstraße, Radweg Widmungsbeschränkungen: Anliegerstraße: keine Radweg: nur für Radfahrer Träger der Straßenbaulast: Lutherstadt Wittenberg Gesetzliche Grundlagen: Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt vom 06. Juli 1993 (GVBl. S. 334) in der zz. gültigen Fassung. Diese Verfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Das Straßenbestandsverzeichnis der Lutherstadt Wittenberg wird entsprechend geändert. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, Lutherstadt Wittenberg, einzulegen. Oberbürgermeister Widmung der Verlängerung der Gemeindestraße Am Berg in der Lutherstadt Wittenberg gemäß 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt Der Oberbürgermeister Widmung eines Teiles der Kienbergstraße im Ortsteil Pratau in der Lutherstadt Wittenberg Gemäß Beschluss des Stadtrates der Lutherstadt Wittenberg vom (Beschluss-Nr. I/ ) verfügt die Lutherstadt Wittenberg auf der Grundlage des 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334) in der zz. gültigen Fassung die Widmung des Teiles der Kienbergstraße im Ortsteil Pratau, der vom neuen Kleinkreisel in nordöstlicher Richtung zum abgestuften Teil der alten Kienbergstraße verläuft, zur Gemeindestraße nach 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA. Eingeschlossen in die Widmung ist der östlich parallel verlaufende Radweg. Gemäß Beschluss des Stadtrates der Lutherstadt Wittenberg vom (Beschluss-Nr. I/ ) verfügt die Lutherstadt Wittenberg auf der Grundlage des 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334) in der zz. gültigen Fassung die Widmung der Verlängerung der Straße Am Berg als Gemeindestraße nach 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA. Lagebezeichnung: Die Lutherstadt Wittenberg hat die im Bebauungsplangebiet N6 Teucheler Weg - südl. Lage Teilplan B I gelegene Erschließungsanlage Am Berg zwecks Erschließung eines Wohngebietes verlängert und endgültig ausgebaut. Diese ausgebaute Verkehrsanlage erstreckt sich im Anschluss an die vorhandene Straße Am Berg in westlicher Richtung auf den Flurstücken 171, 213 und tlw. 138/15 in der Flur 13, Gemarkung Wittenberg, führt über eine Wendeanlage und endet in einer Sackgasse.

7 Nr. 3/ wittenberg.de Die Lage ergibt sich aus dem abgebildeten unmaßstäblichen Übersichtsplan. Funktion: Anliegerstraße Widmungsbeschränkungen: keine Träger der Straßenbaulast: Lutherstadt Wittenberg Gesetzliche Grundlagen: Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt vom 06. Juli 1993 (GVBl. S. 334) in der zz. gültigen Fassung. Diese Verfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Das Straßenbestandsverzeichnis der Lutherstadt Wittenberg wird entsprechend geändert. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, Lutherstadt Wittenberg, einzulegen. Oberbürgermeister Gemeindestraße nach 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA. Lagebezeichnung: Die Lutherstadt Wittenberg hat die im Bebauungsplangebiet N4 Teucheler Kaserne gelegene Erschließungsanlage Winzerweg zwecks Erschließung der Wohngebiete der Teilpläne A und B endgültig ausgebaut. Diese ausgebaute Verkehrsanlage erstreckt sich in der Gemarkung Wittenberg südlich der Straße Weinberge vom Teucheler Weg in westliche Richtung auf den Flurstücken 86, 82, 70, 107 in der Flur 49, weiter in südliche Richtung auf dem Flurstück 106 der Flur 49 und endet in einer Wendeanlage auf dem Flurstück 65 der Flur 50. Die Lage ergibt sich aus dem abgebildeten unmaßstäblichen Übersichtsplan. Funktion: Anliegerstraße Widmungsbeschränkungen: keine Träger der Straßenbaulast: Lutherstadt Wittenberg Gesetzliche Grundlagen: Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334) in der zz. gültigen Fassung. Diese Verfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Nach Veröffentlichung der Widmung wird diese Straße in das Straßenbestandsverzeichnis der Lutherstadt Wittenberg aufgenommen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, Lutherstadt Wittenberg, einzulegen. Oberbürgermeister Widmung der Gemeindestraße Winzerweg gemäß 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt Gemäß Beschluss des Stadtrates der Lutherstadt Wittenberg vom (Beschluss-Nr. I/ ) verfügt die Lutherstadt Wittenberg auf der Grundlage des 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334) in der zz. gültigen Fassung die Widmung der Straße Winzerweg als

8 wittenberg.de Nr. 3/2005 Widmung des Bahnhofsvorplatzes einschließlich seiner Anbindungen an das Verkehrsnetz der Lutherstadt Wittenberg Gemäß Beschluss des Stadtrates der Lutherstadt Wittenberg vom (Beschluss-Nr. I/ ) verfügt die Lutherstadt Wittenberg auf der Grundlage des 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334) in der zz. gültigen Fassung die Widmung des auf dem B-Plangebiet O3 zwischen Bahnhof-Westseite und Friedrichstraße errichteten Bahnhofsvorplatzes und seiner Anbindungen an das Straßennetz der Stadt, bestehend aus folgenden Verkehrsanlagen bzw- flächen 1. Zentraler Omnibusbahnhof 2. Fußgängerbereich Bahnhofseingang 3. Pkw-Parkplatz 4. Fahrradabstellanlage als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung und 5. die Straße Am Hauptbahnhof als Gemeindestraße nach 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA. Die Lage ist dem abgebildeten unmaßstäblichen Übersichtsplan zu entnehmen. 1. Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) Lagebezeichnung: westlich des Bahnhofsgebäudes (Flur 56, tlw. Flurstücke 146 und 148) Funktion: Zentraler Omnibusbahnhof der Stadt Widmungsbeschränkungen: keine 2. Fußgängerbereich Bahnhofseingang Lagebezeichnung: südlich des ZOB, Beginn der Unterführung zum Bahnhofsgebäude und zu den Bahnsteigen (Flur 56, Flurstücke tlw. 146 und 148) Funktion: Fußgängerbereich Widmungsbeschränkungen: nur für Fußgänger 3. Parkplatz Lagebezeichnung: Südlich des Fußgängerbereiches (Flur 56, tlw. Flurstücke 146 und 148) Funktion: Parkplatz Widmungsbeschränkungen: keine 4. Fahrradabstellanlage Lagebezeichnung: Südlich des Fußgängerbereiches (Flur 56, Flurstück 148 tlw.) mit 2 Anbindungen an die Straße Am Hauptbahnhof Funktion: Fahrradstellplatz Widmungsbeschränkungen: nur für Radfahrer und Fußgänger 5. Straße Am Hauptbahnhof Lagebezeichnung: der zu widmende Teil der Straße Am Hauptbahnhof beginnt nördlich des Flurstückes 132, Flur 56 und verläuft in nördlicher Richtung westlich an den Bahnanlagen vorbei über den Knoten der neuen Südanbindung und schwenkt am Ende des ZOB in westliche Richtung bis zum Kreisel Friedrichstraße/Paul-Gerhardt-Straße (Flur 56, Flurstücke 94, 109/31, 109/32, 109/34, 109/35, 109/36, 109/37, 109/38, 129/1, 129/3, 130/1, 152 ganz und Flurstücke 93, 111/2, 128/1, 140, 148 tlw.) Funktion: Hauptverkehrsstraße, Hauptsammelstraße Widmungsbeschränkungen: keine Träger der Straßenbaulast von 1. bis 5.: Lutherstadt Wittenberg Gesetzliche Grundlagen: Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334) in der zz. gültigen Fassung. Diese Verfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Nach Veröffentlichung der Widmung wird diese Straße in das Straßenbestandsverzeichnis der Lutherstadt Wittenberg aufgenommen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, Lutherstadt Wittenberg, einzulegen. Oberbürgermeister (Plan siehe Seite 9.) Durchführung der Gewässerschau 2005 Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt 118 wird am 10. März 2005, Uhr, Treffpunkt: Schöpfwerk Boos, der Gewässerabschnitt Wachsdorfer Wehr bis Kreisgrenze (Fließgraben/Flutgraben) der Lutherstadt Wittenberg, geschaut. Die Schaukommission hat gemäß 116 und 118 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht: - Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren - Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen - eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist. Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, auf eigene Gefahr und Kosten an der Gewässerschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Gewässerabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadtverwaltung oder schriftlich an: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Flussbereich Wittenberg Sternstraße Lutherstadt Wittenberg Landkreis Wittenberg Der Landrat Bekanntmachung zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß 3a Satz, zweiter Halbsatz der Neufassung des UVPG vom 5. September 2001 (BGBl. 2001, S. 2351), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359) Beim Landkreis Wittenberg wurden für folgende Vorhaben die wasserrechtlichen Plangenehmigungen beantragt: 1. Vorhaben: Ausbau des Grabens AI 006 (Graben Posten 100) durch Befestigung des Böschungsprofils im Bereich unter der Flutbrücke 2 Gemarkung: Pratau, Flur 1 Vorhabenträger: Deutsche Bahn Projektbau GmbH 2. Vorhaben: Ausbau des Grabens AI 002 (Niederfeldgraben) durch Befestigung des Böschungsprofils und geringfügiger Verschwenkung der Gewässerachse im Bereich unter der Flutbrücke 3 Gemarkung: Pratau, Flur 1 Vorhabenträger: Deutsche Bahn Projektbau GmbH Gemäß 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) vom 27. August 2002 (GVBl. LSA 2002 S. 372), geändert durch 70 Abs. 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2004 (GVBl. LSA S. 454), in Verbindung mit Anlage 1 des Gesetzes war für beide Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG durchzuführen. Dabei war im Rahmen einer überschlägigen Prüfung zu ermitteln, ob für die o. g. Vorhaben die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht oder diese Prüfung unterbleiben kann. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Begründung: Im Rahmen der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 2 Abs. 2 UVPG LSA, bei der die in der Anlage 2 zum UVPG LSA aufgeführten Kriterien zu berücksichtigen waren, konnten keine mit der Durchführung des beantragten Vorhabens verbundene erheblich nachteilige Umweltauswirkungen festgestellt werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung kann dadurch entfallen. Hinweis: Gemäß 3a Satz 3 UVPG ist die vorliegende Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung können beim Umweltamt des Landkreises Wittenberg, Johann-Friedrich-Böttger-Straße 10, Zimmer 413, in der Lutherstadt Wittenberg bis 11. März 2005 eingesehen werden. Im Auftrag Dr. Hartmann

9 Nr. 3/ wittenberg.de

10 wittenberg.de Nr. 3/2005 Informationen aus dem Rathaus Fortführung der Energiesparmaßnahmen bei der Straßenbeleuchtung der Lutherstadt Wittenberg Auf Grund der steigenden Energiepreise und der weniger zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel muss die Lutherstadt Wittenberg - wie bereits in den vergangenen Jahren - die Stromkosten senken. In Abstimmung mit der Verkehrsbehörde und der Polizei erfolgt die Nachtabschaltung jedes 2 Lichtpunktes in der Zeit von bis 5.00 Uhr auch in folgende Straßen: Am Heideberg Braunsdorfer Straße Erich-Mühsam-Straße Falkstraße Fleischerstraße Geschwister-Scholl-Straße Heuweg (von Kastanienweg bis Platanenweg) Kastanienweg Lutherstraße (von Luthereiche bis Berliner Straße) Mauerstraße Mittelfeld (von Zahnaer Straße bis Fabrikstraße) Neue Elsterstraße Neustraße (von Lutherstraße bis Mauerstraße - Schulseite) Platanenweg Reinsdorf, Wittenberger Straße (von Himmelsgarten bis Denkmalplatz) Schillerstraße Straße der Befreiung - Hauptachse Straße der Befreiung - Stich Nr. 39 bis 46 und Stich Nr. 52 bis 60 Straße der Völkerfreundschaft (von Schillerstraße bis Herrmannstraße - Hauptachse Wallstraße Am Stadtgraben (südlicher Teil) Die Lichtpunkte sind mit dem Verkehrszeichen gekennzeichnet. (Rot mit weißen Rändern) info@wittich-herzberg.de Fragen zur Werbung? Ihre Anzeigenfachberaterin Karin Berger berät Sie gern. Amtsblätter Beilagen Broschüren Prospekte Zeitungen Funk: 0171 / Informationen der Stadtbibliothek Jahresrückblick 2004 der Stadtbibliothek Eine der über 100 hauptamtlich geleiteten öffentlichen Bibliotheken in Sachsen-Anhalt ist die Wittenberger Stadtbibliothek. Zu ihr gehören die Hauptbibliothek in der Schlossstr. 7 und 4 weitere Stadt- und Ortsteilbibliotheken in Friedrichstadt, Piesteritz, Pratau und Seegrehna. 7,5 % der Einwohner im Verwaltungsbereich waren im Jahr 2004 registrierte Leser. Sie nahmen das Medienangebot und den Service der Stadtbibliothek in Anspruch. Im Jahresrückblick möchte die Stadtbibliothek auf folgende Ergebnisse verweisen: Medienbestand Rund Medieneinheiten, dazu zählen Bücher, Zeitungen/Zeitschriften, MC, CD, CD-ROM, Videos, DVD und didaktische Spiele standen zur Bibliotheksbenutzung bereit aktuelle, ausleihfertige Medieneinheiten wurden den Bibliothekseinrichtungen neu zugeführt. 14,4 % des Gesamtbestandes entfallen auf audio-visuelle Medien, der Rest sind Printmedien. Weiterhin standen den Interessenten 75 lfd. Zeitungs-/Zeitschriftenabonnements zur Verfügung. Leser und Besucher Insgesamt registrierte die Bibliothek aktive Leser. Das sind weniger als im Jahr zuvor. Rückläufige Einwohnerzahlen, Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, die Einführung einer Benutzungsgebühr sind Ursachen für diesen Rückgang der Leserzahlen. In der Rangfolge der Leser stehen die Altersgruppen der 25 - unter 45-Jährigen an der Spitze, gefolgt von Jugendlichen im Alter von 13 - unter 18 Jahren. Das Schlusslicht bilden Kinder der Altersgruppe 6 - unter 13 Jahren. Auf 1 Leser entfallen rechnerisch rund 14 Bibliotheksbesuche. Die Stadtbibliothek verzeichnete insgesamt Bibliotheksbesuche im Jahr Damit zählt sie zu den am meisten frequentierten Bildungs- und Kultureinrichtungen unserer Stadt. Entleihungen Entleihungen außer Haus wurden von den Lesern getätigt. Das sind weniger im Vergleich zum Vorjahr. 70,7 % der Entleihungen entfallen auf die Printmedien. In der Rangfolge der Ausleihe standen die audiovisuellen Medien an der Spitze, gefolgt von Belletristik, Sachliteratur, Kinder- und Jugendliteratur. 705 Bestellungen wurden im auswärtigen Leihverkehr (Fernleihe) aus anderen Bibliotheken bearbeitet. Öffentlichkeitsarbeit Mit 17 Bibliotheksführungen, 39 literarischen Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene nahm die Stadtbibliothek Einfluss auf die Nutzung ihrer Einrichtungen und die Leseförderung. Dazu zählten auch Autorenlesungen mit Klaus Krupa, Ines Hammer, Angelika Reinsch, Yade Kara und Ursula Rothe. Am jährlichen Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels (Kreisausscheid) beteiligte sich die Stadtbibliothek ebenfalls. Weitere Ergebnisse Besucher nutzten das Internet in den Räumen der Hauptbibliothek.

11 Nr. 3/ wittenberg.de telefonische Leihfristverlängerungen wurden bearbeitet. 873 Mahnfälle wegen Leihfristüberschreitung traten auf ,00 Euro wurden für den Erwerb neuer Medien verausgabt. Davon beteiligte sich das Land mit einem Zuschuss in Höhe von 5.000,00 Euro. Die Kontakte mit einzelnen Grund-, Sekundarschulen und Gymnasien konnten weiter ausgebaut werden. Das Jubiläum der Kreisvolkshochschule wurde ebenfalls unterstützt. Unterstützung bei der Medienbeschaffung erfuhr die Stadtbibliothek durch örtliche Buchhandlungen und bei weiteren Dienstleistungen durch ortsansässige Firmen. Dank für mehrfache fachliche Beratung und Unterstützung gilt auch der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken in Halle/S. Das Team der Bibliotheksmitarbeiterinnen dankt allen Bibliotheksbesuchern und wird sich auch im Jahr 2005 bemühen, die Wünsche der Bürger/Bürgerinnen zu erfüllen. Neuerwerbungen Zum Jahresbeginn stellt die Stadtbibliothek Wittenberg ihren Lesem zahlreiche neue Bücher zum Thema Recht zur Verfügung. So können beispielweise aus der Reihe Beck-Rechtsberater im dtv Bücher zum Arbeitsrecht, zu Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, zum Mahnen, Klagen und Vollstrecken sowie zu Fragen der Sozialhilfe entliehen werden. Aus dem Walhalla-Verlag erhält man Titel wie Vertragsbausteine- Arbeitsvertrag - so sichern Sie sich die besten Konditionen, oder zum Thema Rente So berechnen Sie Ihre Rente bzw. Praxisratgeber Rente. Ebenso kann man sich über Mietminderungen, Elternunterhalt und 400-Euro-Jobs informieren und gleichzeitig erfahren, wie man die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen voll ausschöpfen kann. Auch eine Neuauflage des SGB II, das die Umsetzung von Hartz lv regelt, wird zum Ausleihen angeboten. Zur Verfügung steht ab sofort das Statistische Jahrbuch 2004 sowie Die Bauordnung für Sachsen-Anhalt mit ergänzenden Vorschriften. Diese Literatur kann zu den Öffnungszeiten am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von bis Uhr in der Hauptbibliothek, Schlossstr. 7 entliehen werden. IMPRESSUM Impressum Die neue Brücke Amtsblatt für den kommunalen Bereich der Lutherstadt Wittenberg Das Amtsblatt erscheint 14täglich, jeweils freitags in den geraden Wochen - Herausgeber, Druck und Verlag: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) , Telefax: (03535) , Telefax-Redaktion: (03535) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Lutherstadt Wittenberg, Herr Eckhard Naumann, Lutherstr. 56, Lutherstadt Wittenberg Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge der Rubriken Heimatgeschichte, Vereine und Verbände sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der Redaktion Die neue Brücke übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. - Verantwortlich für den Anzeigenteil: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Wirz - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Berger, Funktel.:01 71 / Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Balance - eine Gesundheitsausstellung im Inneren des Körpers selbst erleben Gmünder Ersatzkasse GEK präsentiert bundesweite Ausstellung im März für die Region Dessau/Wittenberg Unter dem Slogan Balance - Mein Körper im Gleichgewicht macht die GEK allen Besuchern ihrer Wanderausstellung das Thema Gesundheitsaufklärung und Prävention sehbar, tastbar und hörbar. Bei freiem Eintritt ist die 40. Ausstellung vom 5. bis 13. März 2005 in der Wittenberger ZEGAREK-Event-Halle (OT Reinsdorf) täglich von 9.00 bis Uhr (Einlassende: Uhr, Reservierung der Vormittage für Schulen und organisierte Besuchergruppen) allen Interessierten zugänglich. Die bundesweite Schirmherrschaft übernahm die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung Frau Ulla Schmidt. In Wittenberg übernahm OB Eckhard Naumann die Schirmherrschaft. Das weltweit einzigartige Konzept mit aufwändiger multimedialer Technik zeigt eine faszinierende Reise durch die Funktionsweisen des menschlichen Körpers, seiner Organe und deren komplexen Zusammenspiel. Das intensive Körper-Erlebnis beginnt bereits beim Betreten der Ausstellung durch einen Bauchnabel. In einem, dem Körperinneren nachempfundenen ca. 150 m langen und bis zu 4 Meter hohen Ausstellungsraum führt die Balance die Besucher durch zahlreiche multimediale und interaktive Checkpoints.- So ist es z. B. möglich, das eigene Wärmebild, die eigene 100fach vergrößerte Haut, oder das eigene Gesicht um bis zu 30 Jahre gealtert, zu betrachten. Ein ausgeklügeltes Audiosystem vermittelt individuell, die zum jeweiligen Ausstellungsbereich passenden akustischen Eindrücke und Informationen. So können die Besucher Einblicke in die inneren Prozesse ihres Körpers gewinnen und sich selbst auf eine völlig neue Art und Weise erleben. Denn Balance spricht das Gefühl, den Verstand, die Sinne und den Intellekt gleichermaßen an. Darüber hinaus zeigt Balance einen Rückblick auf 125 Jahre Medizin- und Versorgungsgeschichte und wagt einen Ausblick auf die Zukunft der medizinischen Forschung. Eine Zusammenfassung über das Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland rundet die breite Themenpalette von Balance ab. Die Ausstellung gastiert innerhalb von drei Jahren in insgesamt 57 Städten bundesweit. Bis Januar 2005 wurde sie von Interessierten besucht. Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 25. Februar 2005 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Freitag, der 11. Februar 2005

12 wittenberg.de Nr. 3/2005 Geburtstage Herzlichen Glückwunsch Informationen der Schulen und Bildungsträger Kursangebote Frühjahrssemester 2005 Den 97. Geburtstag begeht Den 95. Geburtstag begehen Den 92. Geburtstag begehen Den 91. Geburtstag begehen Den 90. Geburtstag begehen Den 85. Geburtstag begehen Den 80. Geburtstag begehen Den 75. Geburtstag begehen Frau Sonja Schenke Frau Klara Reicher Herr Richard Dennin Frau Frida Fabian Herr Otto Stahl Herr Otto Triebe Frau Eva Leister Frau Margarethe Weinert Frau Gertrud Müller Frau Martha Hennig Frau Marta Knape Frau Marie Dobiasch Frau Elfriede Neumann Frau Martha Döbert Frau Ottilie Höflich Frau Else Härta Frau Thekla Hick Frau Hulda Irion Herr Willi Höhne Frau Else Schwarz Frau Hildegard Lehmann Frau Danida Schwarzer Frau Emmi Richter Herr Erich Günther Frau Käthe Macrinus Frau Anna Triska Frau Elly Buschke Frau Edith Radeck Frau Ilse Wolter Herr Paul Wiesegart Frau Liesbeth Träger Frau Hilde Wydra Frau Elisabeth Buhle Frau Gisela Lawrenz Frau Maria Maziejewski Frau Ingeborg Rhode Frau Helene Karg Frau Ilse Fröbe Frau Gertrud Borsdorf Frau Elsbeth Boas Frau Julie Jaschinsky Herr Wolfram Heilmann Frau Gertraud Rausch Frau Dorothea Seiffert Herr Walter Henning Frau Edith Kiesewetter Frau Charlotte Krehan Frau Hildegard Schorsch Herr Kurt Koch Frau Irma Rühlicke Frau Ursula Bliedtner Frau Helene Stampe Frau Waltraut Fritzsche Frau Christa Porsch Herr Heinz Burghardt Frau Thea Scholze kvhs Wittenberg informiert! Der Jakobsweg (Dia-Vortrag) Beginn: Mi., , Uhr, 1 x 2 Ustd., kvhs, G.-Scholl-Str. 4/7 Grundlagen des Obstbaumschnitts Beginn: Sa., , 9.00 Uhr, 2 x 2 Ustd., kvhs, G.-Scholl-Str. 4/7 Haben Sie vorgesorgt? Wenn morgen alles anders ist Beginn: Mi., , Uhr, 1 x 2 Ustd., kvhs, G.-Scholl-Str. 4/7 Grundlagen der EDV mit Windows XP Beginn: Fr., , Uhr, insgesamt 40 Ustd., kvhs, G.- Scholl-Str. 4/7 Erste Schritte am PC Beginn: Do., , Uhr, 15 x 4 Ustd., kvhs, G.-Scholl- Str. 4/7 Finanzbuchhalter/- in (VHS) Modul: Buchführung Beginn: Do., , Uhr, insgesamt 84 Ustd., kvhs, G.- Scholl-Str. 4/7 Englisch A1: Grundstufe I/A (Einstiegskurs) Beginn: Mo., , Uhr, 18 x 2 Ustd., kvhs, G.-Scholl- Str. 4/7 Englisch A1: English for Tourists Beginn: Di., , Uhr, 18 x 2 Ustd., kvhs, G.-Scholl- Str. 4/7 Englisch für Senioren Grundstufe l/a (Einstiegskurs) Beginn: Mi., , Uhr, 18 x 2 Ustd., kvhs, G.-Scholl- Str. 4/7 Autogenes Training Beginn: Mi., , Uhr, 8 x 2 Ustd., kvhs, G.-Scholl- Str. 4/7 Wirbelsäulengymnastik mit Schwerpunkt Halswirbelsäule Beginn: Mo., , Uhr, 12 x 1 Zeitstd., kvhs, G.-Scholl- Str. 4/7 Fitnessgymnastik Beginn: Do., , Uhr, 15 x 1 Zeitstd., Turnhalle des Melanchthon-Gymnasiums Walking für Einsteiger/-innen Beginn: Do., , Uhr, 9 x 1 Zeitstd., kvhs, G.-Scholl- Str. 4/7 Keramisches Gestalten Beginn: Mo., , Uhr, 7 x 4 Ustd., Rosa-Luxemburg- Schule Plastisch-keramisches Gestalten Beginn: Di., , Uhr, 8 x 3 Ustd., Atelier am Luthersbrunnen 30 Trommel-Workshop Beginn: Sa., , 9.30 Uhr, einmalig 8 Ustd., kvhs, G.-Scholl- Str. 4/7 Stuhlflechtarbeiten Beginn: Mi., , Uhr, 5 x 3 Ustd., kvhs, G.-Scholl-Str. 4/7 Antje Wagner liest aus Die Gärten bist du Termin: Mo., , Uhr Ort: Hofwirtschaft im Cranach-Hof, Schloßstraße 1 Interessenten melden sich bei der kvhs Wittenberg, G.-Scholl- Str. 4/7 oder unter der Tel.-Nr /41810.

13 Nr. 3/ wittenberg.de URANIA Lutherstadt Wittenberg e. V. Tel. (03491) (Dienstag Uhr, Donnerstag Uhr) Montag, Uhr Englisch Grundkurs IA Neuer Kurs für Anfänger Neueinsteiger sind herzlich willkommen. Veranstaltungsort: Kulturbund, Schulstr. 68 Dienstag, Uhr Filmvortrag Kiew, Schwarzes Meer Veranstaltungsort: Kulturbund, Schulstr. 68 Mittwoch, Uhr Englisch Aufbaukurs IC noch freie Plätze Uhr Englisch Revisions- u. Konsolidierungskurs noch freie Plätze Uhr Englisch Aufbaukurs IIIC Donnerstag, Uhr Englisch Grundkurs IIA Uhr Englisch Refresher- u. Konversationskurs noch freie Plätze Uhr Gesprächskreis Erlebte Jugendzeit mit Herrn Burkhart Richter Veranstaltungsort: Gasthaus Central, Mittelstr. 20 Freitag, Uhr Englisch Grundkurs IID Sonnabend, Uhr Kolleg: Frauen Anfang 20. Jahrhundert Veranstaltungsort: Hundertwasserschule Montag, Uhr Englisch Grundkurs IA Neuer Kurs für Anfänger Dienstag, Uhr Filmvortrag Auf der Donau Mittwoch, Uhr Englisch Aufbaukurs IC, noch freie Plätze Uhr Englisch Revisions- u. Konsolidierungskurs noch freie Plätze Uhr Englisch Aufbaukurs IIIC Donnerstag, Uhr Englisch Grundkurs IIA Uhr Englisch-Refresher- u. Konversationskurs noch freie Plätze Freitag, Uhr Englisch Grundkurs IID Sonnabend, Uhr Kolleg: Südafrika, Kap der guten Hoffnungen Veranstaltungsort: Hundertwasserschule Sport Die Spieltermine der Saison 2004/2005 Für die Spielpaarungen der Saison 2004/05 gibt es wie in der vergangenen Spielzeit lediglich einen Rahmenterminkalender. Die Bekanntgabe der genauen Anstoßzeiten für die einzelnen Bundesliga-Runden erfolgt abschnittsweise und richtet sich u. a. nach dem Abschneiden der deutschen Mannschaften im Europapokal. ACHTUNG: Bis einschließlich zum 27. Spieltag hat die Deutsche Fußball-Liga die Termine bislang exakt festgelegt. Für die darauf folgenden Runden beschränken sich unsere Spielplan- und Spieltagsübersichten auf die übliche Anstoßzeit am Samstag, Uhr. Heimspiele 21. Spieltag, , Uhr Hertha BSC - 1. FC Nürnberg 23. Spieltag, , Uhr Hertha BSC - Hamburger SV 24. Spieltag, , Uhr Hertha BSC - 1. FC Kaiserslautern 26. Spieltag, , Uhr Hertha BSC - Arminia Bielefeld 28. Spieltag, , Uhr Hertha BSC - SC Freiburg 30. Spieltag, , Uhr Hertha BSC - Schalke Spieltag, , Uhr Hertha BSC - VfL Wolfsburg 34. Spieltag, , Uhr Hertha BSC - Hannover 96 Gastspiele 20. Spieltag, , Uhr FSV Mainz 05 - Hertha BSC 22. Spieltag, , Uhr VfB Stuttgart - Hertha BSC 25. Spieltag, , Uhr Bayer Leverkusen - Hertha BSC 27. Spieltag, , Uhr Borussia Dortmund - Hertha BSC 29. Spieltag, , Uhr Werder Bremen - Hertha BSC 31. Spieltag, , Uhr Hansa Rostock - Hertha BSC 33. Spieltag, , Uhr Borussia M gladbach - Hertha BSC Veranstaltungen Deutsches Rotes Kreuz Seniorengruppe Reinsdorf Di., Uhr Faschings-Nachmittag in der Gaststätte Hohe Mühle Reinsdorf Di., Uhr Gymnastik/Anti-Stress-Kurs in der Gaststätte Hohe Mühle Uhr Handarbeiten in der Hohen Mühle Do., Uhr Kegeln in der Strandbadstraße Reinsdorf Spitzbergen Live-Diashow von Dr. Olaf Rieck Expedition in die Unendlichkeit Musik bringt die Menschen zum Lachen Instrumentalunterricht: Keyboard, Klavier und Akkordeon Alter: von 6-66 Jahren Es ist auch eine Probezeit von 3 Monaten möglich! Anmeldung: jetzt unter Telefon: 03491/ früh oder abends oder 03491/ oder Funk: 0160/ Das Land der kalten Küsten - so nannten einst die Wikinger das Svalbardarchipel um die Hauptinsel Spitzbergen hoch oben im arktischen Ozean. Mehr als 1000 Kilometer nördlich des Polarkreises und nicht mehr weit vom Nordpol entfernt, regiert hier die Unendlichkeit. Alles scheint unendlich: Der allzeit gegenwärtige Wind, die Tage, die Einsamkeit und vor allem die Weite der Täler. Der Horizont weicht mit jedem Schritt zurück, ein Ankommen ist unmöglich. Fortbewegung wird zum Lebensinhalt und bekommt hier ein neues Maß. Es wird zu einer Art Meditation.

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