Ausklang Ferienspiele am Stolpsee der Jugendclub-Szene Löwenberger Land

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1 24. August 2016 Herausgeber: Gemeinde er Land Der Bürgermeister Nr Jahrgang Woche 34 Ausklang Ferienspiele am Stolpsee der Jugendclub-Szene er Land

2 2 24. August 2016 Nr. 8 Woche 34 AMTSBLATT für die Gemeinde er Land Inhaltsverzeichnis 1. Amtliche Bekanntmachungen Redaktionelle Richtigstellung der Friedhofssatzung vom Seite 3 (Ende der Amtlichen Bekanntmachungen) 2. Information der Bauverwaltung Was ist ein Bebauungsplan und was setzt er fest?...seite 4 3. Mitteilung des Hauptamtes Veranstaltungstermine Monat September Seite 5 4. Mitteilung des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes er Land Bereitschaftsplan Monat September Seite 5 Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung für den Monat September Seite 5 5. Informationen der Schule, Kindertageseinrichtungen und Jugendclubs der Gemeinde er Land Ausflug der Griebener Hortkinder mit dem Radel...Seite 6 6. Notizen aus dem Gemeindebereich Der Frauenchor Teschendorf sagt Danke...Seite 6 7. Informationen der ansässigen Sportvereine des er Landes 7. Sommercup Häsener Sportverein vom Seite 7 8. Arbeitskreis Neue Erziehung e.v. Berlin ANE-Elternbrief Nr. 37: 5 Jahre, 10 Monate: Sie haben (bald) ein Schulkind!...Seite 7 9. Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter der Gemeinde er Land...Seite 8

3 AMTSBLATT für die Gemeinde er Land 24. August 2016 Nr. 8 Woche Amtliche Bekanntmachungen Redaktionelle Richtigstellung der Friedhofsatzung vom , veröffentlicht im Amtsblatt am Nr. 7 In 18 Abs. 2 der Friedhofssatzung muss es wie folgt lauten: OT Glambeck Grabnummer 4.14 (Fam. Gentz, ) und Grabnummer 4.17 (Fam. Behrendt, ) sind die ältesten Gräber des Friedhofes Glambeck und werden von der Gemeinde unterhalten. Ende der amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde er Land Alte Schulstraße 5, er Land, Tel. ( ) 69 80

4 4 LÖWENBERGER LAND 24. August 2016 Woche Information des Bauamtes Was ist ein Bebauungsplan und was setzt er fest? Ein Bebauungsplan (BP) ist ein verbindlicher Bauleitplan. Er ist für jeden Bürger rechtsverbindlich. In der Regel wird er aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde entwickelt. Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen: zur Art der baulichen Nutzung (z.b. Wohn-, Sonder- oder Gewerbegebiet) zum Maß der baulichen Nutzung (z.b. Geschoss- und Grundflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, Höhe der baulichen Anlagen) zur Bauweise (z.b. offene oder geschlossene Bauweise); zur überbaubaren Grundstücksfläche zu den Verkehrsflächen Welche rechtsgültigen Bebauungspläne gibt es in der Gemeinde er Land? Ortsteil Planart Bezeichnung BP Nr. 2 Wohngebiet BP Nr. 1 Gewerbegebiet BP Nr. 2 Wohnpark einf. BP Nordbahnstraße Teschendorf BP Grüner Weg Teschendorf einf. BP Neuer Weg Teschendorf einf. BP Neuer Weg West Teschendorf einf. BP Griebener Weg Neulöwenberg BP Wohngebiet Nord-Ost Nassenheide einf. BP Waldsiedlung Nord Nassenheide einf. BP Waldsiedlung Süd Nassenheide einf. BP Mühlensiedlung Nassenheide BP Hohenbrucher Chaussee Süd Hoppenrade einf. BP Parkstraße Nord Liebenberg BP Raumschiessanlage Schloss & Gut u.v.a.m. Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplanes erfüllt, enthält nur einzelne verbindliche Festsetzungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden 34 und 35 Baugesetzbuch ergänzt. In einem Bebauungsplan können gestalterische Festsetzungen getroffen werden. Die Gestaltungsvorschriften können Gebäude betreffen, wie z.b. Dach- oder Fensterform, Dachneigung, Materialien und Farben, Werbeanlagen oder auch die Gestaltung von Freibereichen, insbesondere von Einfriedungen. Gestaltungsvorschriften im Bebauungsplan können auch genehmigungsfreie bauliche Anlagen reglementieren. So sind z.b. im Geltungsbereich der Bebauungspläne in der Waldsiedlung im OT Nassenheide nur offene Einfriedungen mit einer Höhe von 1,20 m zulässig. Was gehört zu einem Bebauungsplan? Der Bebauungsplan besteht in der Regel aus einer Planzeichnung, die in zeichnerischer Form die verschiedenen Festsetzungen sowie den Geltungsbereich enthält. Da sich nicht alle möglichen Regelungen in zeichnerischer Form darstellen lassen, wird die Zeichnung zumeist um textliche Festsetzungen ergänzt. Zu jedem Bebauungsplan gehört eine Begründung, in der die städtebaulichen Ziele und Festsetzungen des Planes erläutert werden. Ein besonderer Teil der Begründung ist der Umweltbericht. Im Rahmen einer Umweltprüfung sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln. Im Umweltbericht werden sie beschrieben und bewertet. Der Bebauungsplan und seine Begründung können nach der Festsetzung von jedermann eingesehen werden. Wann wird ein Bebauungsplan aufgestellt? Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Gemeinde. Laut Baugesetzbuch sollen Bebauungspläne jedoch aufgestellt werden, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. ( 1 Abs. 3 BauGB) Wen bindet der Bebauungsplan? Die Regelungen eines Bebauungsplanes sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann rechtsverbindlich und als Angebotsplanung durch jedermann umsetzbar. Damit bestimmen die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Inhalt und Schranken des Grundeigentums. An wen muss ich mich wenden? Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung im Amtsblatt rechtsverbindlich. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Bauverwaltung der Gemeinde er Land. Sie finden die Bebauungspläne auch auf der Homepage der Gemeinde unter Ihre Bauverwaltung

5 LÖWENBERGER LAND 24. August 2016 Woche Mitteilungen des Hauptamtes Veranstaltungen im September SAMSTAG Erntedankfest Hr. Wacker, Volleyballturnier Glambeck Fr. Peltzer-Blase, Turmfest an der Kirche Falkenthal Hr. Hanschmann, SONNTAG Schatzsuche für Kinder mit Picknick Neulöwenberg, Ortsbeirat Fr. Olechnowicz, SAMSTAG Stoppelrennen Teschendorf, Motor-Sport-Verein Hr. Viek, Erntedankfest Großmutz Hr. Augner, Herbstfest Häsen, Ortsbeirat Fr. Weiß, Wandern mit den Linde-Frauen Linde, Linde-Frauen Fr. Fischer, Ausflug Gutengermendorf, Ortsverein Hr. Brinkmann, / SAMSTAG/SONNTAG 23. Internationale Löwenspiele, er SV Hr. Klicks, SONNTAG Tag des offenen Denkmals in der Kirche Linde, Förderverein Kulturleben Hr. Becker, Liebenberger Sonntag Unkraut oder Heilkraut? Liebenberg, Schloss & Gut Fr. Schulz, FREITAG Der Männerchor lädt ein, Männerchor Hr. Beier, Themenabend (Vortrag) Neulöwenberg, Ortsbeirat Fr. Olechnowicz, MIITWOCH Herbstfest Nassenheide, Volkssolidarität Fr. Sommerfeld, DONNERSTAG Herbstfest, CBL Fr. Falkenberg, SAMSTAG Hegefischen (Abangeln) Falkenthal Hr. Wutke, Märchenerzähler Klaus Osterburg für Kinder und Erwachsene Linde, Förderverein Kulturleben Hr. Becker, SONNTAG Erntedankfest Falkenthal Hr. Kiesewetter, Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Wasserver- und Abwasserentsorgung Bereitschaftsplan im September Wechsel des Bereitschaftsdienstes Montag 7.30 Uhr 35. KW Herr H. Schönbeck 0172/ KW Herr G. Leumann 0172/ KW Herr A. Dörre 0173/ KW Herr A. Kühn 0172/ KW Herr R. Schwindeler 0172/ Im Havariefall der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist der diensthabende Mitarbeiter zu benachrichtigen. Während der normalen Dienstzeit ist im Havariefall der KVE in, /80101, zu informieren. Der KVE ist zu folgenden Dienstzeiten zu erreichen: Montag und Donnerstag 7.30 Uhr Uhr Dienstag 7.30 Uhr Uhr Mittwoch 7.30 Uhr Uhr Freitag 7.30 Uhr Uhr Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung im August 35. KW Grieben Grieben 36. KW Grieben Grieben, Glambeck Linde Großmutz Großmutz, Hoppenrade 37. KW Häsen, Klevesche Häuser Häsen, Neuhäsen Gutengermendorf Gutengermendorf, Teschendorf, Falkenthal , Neulöwenberg, Liebenberg, 38. KW Neuendorf Neuendorf, Nassenheide Nassenheide Grieben Grieben 39. KW Grieben Grieben, Glambeck Linde Großmutz Großmutz, Hoppenrade Änderungen behält sich der KVE vor. Diese werden in der Tagespresse bekanntgegeben.

6 6 LÖWENBERGER LAND 24. August 2016 Woche Informationen der Schule, Kitas, Jugendclubs 6. Notizen aus dem Gemeindebereich Ferien auf dem Radel am 28. Juli Hort besuchte Agrargenossenschaft Mit viel Spaß und guter Laune ging es für die Hortkinder der Griebener Kita mit dem Rad nach. Dort erwartete uns Herr Wido Beier von der Agrar Genossenschaft im Kuhstall. Mit allen Sinnen durften unsere Kinder das Futter der Tiere untersuchen. Auch die kleinen Kälbchen kamen nicht zu kurz. Sie wurden mit besonderer Zuwendung bedacht. Herr Beier und sein Team standen uns mit Rat und Tat zur Seite. Danach ging es zu Familie Neumann in den Garten. Der Pool war vorbereitet, der Tisch gedeckt und die Schatzsuche konnte beginnen. Nach viel Action und toller Bewirtung ging es wieder auf unseren Rädern ab in Richtung Heimat. Auf diesem Wege möchten wir uns recht herzlich bei Herrn Beier und Familie Neumann für diesen erlebnisreichen Tag bedanken. Im Namen der Kinder Kathrin Lemke/Sabrina Voß Frauenchor Teschendorf sagt Danke Unser 30-jähriges Chorjubiläum am 11. Juni war ein voller Erfolg. Deshalb möchten wir uns auf diesem Wege bei allen, die dazu beigetragen haben, bedanken. Ein besonderer Dank gilt dem Team des Freizeit und Gästehauses am Wald in Neuendorf. Nicht nur die Festräume waren ansprechend, auch die Versorgung mit einem kalt-warmen Büffet war perfekt und eine Augenweide. Auch unserem Bürgermeister (er Land) Herrn Schneck, sowie unserem Ortsvorsteher Herrn Grüber danken wir für die finanzielle Unterstützung, die sie im Namen der Ortsbeiräte überreichten und für die lobenden aber auch launigen Worte, die an mancher Stelle mit Freudentränen honoriert wurden. Eine große Überraschung für den Chor und alle Anwesenden war die Darbietung der Kindergartenkinder, sie hatten mit ihren Erzieherinnen Die Vogelhochzeit einstudiert. Für die Kleinen eine wahre Meisterleistung. Für die Präsente von unseren Gästen (Granseer Spätlese, Männer- und Frauenchor, dem Doppelquartett Oranienburg, dem Männerchor Concordia und Kirchenchor Teschendorf, Ortsvorsteher von Neuendorf und Einzelpersonen) die in finanzieller oder kulinarischer Form sowie als Blumenarrangement erfolgten, danken wir allen herzlich. Bedanken möchten wir uns auch für die Gratulation von Frau Pfarrerin Schlenker und von Herrn Gabriel, Pfarrer im Ruhestand. Was wäre aber so eine gelungene Feier ohne vorherige gute Organisation und finanzielle Planung. Hier möchten wir uns bei einigen Sängerinnen unseres Chores besonders bedanken. An erster Stelle sei hier unsere Schatzmeisterin Marina Lemke zu erwähnen, die alle Fäden in der Hand hatte. Dank gebührt auch unserer Vorsitzenden Giesela Kwasnick, sowie Erika Herrmann und Doris Zitzmann. Allen aktiven und passiven Mitgliedern des Chores sei für das üppige Kuchenbüfett gedankt und natürlich für ihre Treue zum Chorgesang. Marianne Schramm Chorleiterin

7 LÖWENBERGER LAND 24. August 2016 Woche Informationen der ansässigen Sportvereine Sommercup des Häsener Sportvereins Pokal ging an Falkenthaler Füchse Die Falkenthaler Füchse gewannen am 6. August die 7. Auflage des Häsener Sommercups. Der Wanderpokal steht damit bis zum nächsten Jahr im Fuchsbau. Ca. 250 Zuschauer sahen ein durchaus unterhaltsames Turnier mit zahlreichen Toren und einem interessanten Starterfeld. Die Gastgeber des Häsener SV belegten den dritten Platz, gewannen gegen die SG Mildenberg, verloren aber gegen den Turniersieger aus Falkenthal und die spielstarke Truppe von Trainer und HSV Legende Mariusz Poniewiera aus Lobéz. Am Ende ein faires Fußballturnier trotz einiger Starkregengüsse. Wir bedanken uns bei dem Schiedsrichtergespann, die ohne Probleme das Turnier leiteten. In der dritten Halbzeit feierten alle gemeinsam ein wunderbar organisiertes Sommerturnier. Dafür gilt der größte Dank den ehrenamtlichen Helfern an Kasse, Organissation, Moderation, Grill und Getränkestand. An dieser Stelle geht unser besonderer Dank an die Messerschmitt Stiftung Schloßjagd Meseberg für das Wildschwein und an Sven Kausel für das Hausschwein. Die leckeren Braten wurden kostenlos zur Verfügung gestellt und haben allen Hungrigen sehr gemundet. Für die materielle und finanzielle Unterstützung bedanken wir uns bei den Firmen Bauservice Gernot Pieper, Interpane Glasgesellschaft GmbH, Getränkeservice Michael Sohny, Vivaris Getränke GmbH und bei der Gemeinde er Land. Wir freuen uns auf die Unterstützung und hoffen, auch im nächsten Jahr wieder eine so tolle Veranstaltung organisieren zu können. Detaillierte Informationen zum Turnierverlauf und Schnappschüsse finden alle Interessierten auf der Häsener Homepage Vorstand Häsener SV 8. Arbeitskreis Neue Erziehung e.v. Berlin Sie haben (bald) ein Schulkind Tipps für einen guten Start Was sich Kinder unter Schule vorstellen, ist ganz verschieden. Die meisten freuen sich darauf und sei es nur, weil der Tag der Einschulung bedeutet: Ich bin jetzt groß, ich bin kein Kita-Kind mehr! Für die Eltern mischt sich in die Vorfreude oft auch etwas Wehmut: Fängt jetzt die Paukerei an, der Stress mit den Hausaufgaben, der sprichwörtliche Ernst des Lebens? Sicher ist: Für Ihr Kind beginnt jetzt eine aufregende Zeit. Es wird lernen, sich in einem großen Gebäude voller Kinder zurechtzufinden, bald schon wird es dort ganz allein auf die Toilette gehen, zielsicher in die Turnhalle laufen und sich ohne Hilfe umziehen. Es wird alle Ecken des Schulhofs kennen, mit neuen Kindern spielen und seinen Platz in der Klasse finden. Viele Kinder bewältigen diese Herausforderungen mit Begeisterung und Lernfreude, sie blühen richtig auf: Die Kita war soo langweilig, sagt Sergio schon nach drei Schultagen, in der Schule lernen wir richtig was. Andere Kinder tun sich schwerer, weil sie etwa in ihrer Klasse keine bekannten Gesichter vorfinden, wenig Deutsch können, ihre Lehrerin einmal etwas streng mit ihnen war oder weil sie jünger oder weniger reif sind als der Durchschnitt. Nicht alles werden Sie beeinflussen können. Trotzdem können Eltern einiges dafür Nr. 37 ELTERNBRIEF 5 Jahre, 10 Monate tun, um ihrem Kind einen guten Schulstart zu ermöglichen. Wichtig ist, dass sie Ihrem Kind eine positive Einstellung zur Schule vermitteln. Sie brauchen ihm nicht zu sagen, dass dort immer alles toll ist natürlich wird es in der Schule mal Ärger geben, und nicht jede Aufgabe macht Spaß. Aber grundsätzlich sollte Ihr Kind das Gefühl haben: Die Schule ist wichtig, meine Eltern interessieren sich dafür. Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Interessierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. oder per an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder. Sabine Spelda Elternbriefe Brandenburg

8 8 LÖWENBERGER LAND 24. August 2016 Woche Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter PFARRSPRENGEL LÖWENBERG-GRÜNEBERG Gottesdienste SA :00 Uhr Andacht zum Erntedankfest SO :30 Uhr Gottesdienst 11:00 Uhr Teschendorf Gottesdienst FR :00 Uhr Teschendorf Gottesdienst zur Eheschließung von Simone Fielitz und Andreas Schönfeld SO :00 Uhr Linde Gottesdienst SO :30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl 11:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Taufe von Selina Triebener 13:30 Uhr Teschendorf Gottesdienst mit Abendmahl SO :00 Uhr Neuendorf Gottesdienst im KonfiCamp Frauenkreise DO :00 Uhr Frauenhilfe DO :00 Uhr MO :00 Uhr Ü35 DI :00 Uhr Teschendorf DO :00 Uhr DO :00 Uhr Männerkreis DO :00 Uhr Krabbelgruppen DI :00 Uhr MI :00 Uhr Teschendorf DI :00 Uhr GKR-Sitzungen MO :00 Uhr Teschendorf DI :00 Uhr MI :00 Uhr Planungsgruppe Sprengel er Land DO :00 Uhr KONFITAG SA :00-18:00 Uhr KONFI-CAMP Folge mir nach FR-SO Neuendorf Konzert mit dem Kiever Trio FR :00 Uhr ab 18:00 brennt der Rost! Kreisfrauentreffen Neue Geistkraft werde ich in eure Mitte geben Ez 36,27 SA :00-17:00 Uhr Zehdenick IMPRESSUM AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE LÖWENBERGER LAND Herausgeber, Druck und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, Berlin, Telefon: (030) , Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Gemeinde er Land Alte Schulstraße 5, Das Amtsblatt für die Gemeinde er Land erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die nächste Ausgabe erscheint am 28. September Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 15. September 2016.

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