Elsbeth Bellin feiert ihren 105. Geburtstag im OT Teschendorf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Elsbeth Bellin feiert ihren 105. Geburtstag im OT Teschendorf"

Transkript

1 23. Juli Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister Nummer Jahrgang Woche 30 Elsbeth Bellin feiert ihren 105. Geburtstag im OT Teschendorf Zu den ersten Gratulanten zählten Bürgermeister Bernd-Christian Schneck, Ortsvorsteher Michael Grüber und Pfarrer Gerhard Gabriel

2 2 23. Juli 2014 Nr. 7 Woche 30 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land Inhaltsverzeichnis 1. Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse aus der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Löwenberger Land am , und Seite 3 Satzung zur 1. Änderung Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land vom Seite 4 Mitteilung der Wahlbehörde... Seite 6 Wahl des Vorsitzenden und der Stellvertreter der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land... Seite 6 Personelle Zusammensetzung der Ausschüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land... Seite 6 Berufung einer Ersatzperson in den Ortsbeirat Falkenthal... Seite 6 Ergebnisse der konstituierenden Sitzungen der Ortsbeiräte und deren Zusammensetzung... Seite 7 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Löwenberger Land zur Teileinziehungsverfügung Schulstraße, OT Falkenthal... Seite 7 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Löwenberger Land zur Teileinziehungsverfügung Liebenwalder Straße, OT Falkenthal... Seite 8 2. Informationen des Hauptamtes Veranstaltungstermine Monat August Seite Mitteilung des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land Bereitschaftsplan Monat August Seite 10 Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung für den Monat August Seite Notizen aus dem Gemeindebereich Löwenberger Land Zehdenicker Radler zu Gast beim Heimatverein Löwenberg e. V.... Seite 11 Förderverein Kulturleben Linde e.v.: Musik so alt wie Linde... Seite 11 Fotoimpressionen zum 105. Geburtstag von Elsbeth Bellin... Seite Informationen der Schule, Kindertageseinrichtungen und Jugendclubs der Gemeinde Löwenberger Land Kita Rosenschloss & Hort Danksagung Löwenberger Hortfest... Seite 12 Kitafest des Löwenberger Landes in Bergsdorf... Seite Informationen der ansässigen Sportvereine der Gemeinde Löwenberger Land Sommercup des Häsener SV in Häsen... Seite 13 Jubiläumsmeeting des Löwenberger SV... Seite Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter der Gemeinde Löwenberger Land... Seite 14

3 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 23. Juli 2014 Nr. 7 Woche Amtliche Bekanntmachungen 1. Mitteilungen aus den Gemeindevertretersitzungen der Gemeinde Löwenberger Land In der Sitzung der Gemeindevertretung am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.: 35/14 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss das technische Ausbauprogramm der Straße Am Waldsee wie folgt: L 213 (Liebenwalder Chaussee) Heideweg: Ausbaubreite 5,00 m Heideweg bis Rudolf-Breitscheid-Straße: Ausbaubreite 4,25 m Rudolf-Breitscheid-Straße Alter Kiefernweg: Ausbaubreite 5,00 m mit Einengungen auf 3,50 m Dieser Teilbereich wurde bereits mit den anderen Straßen (Rudolf-Breitscheid-Straße, Rotdornstraße und Alter Kiefernweg) ausgebaut. Alter Kiefernweg Wendehammer Ausbaubreite 3,25 m Am Ende wird ein kleiner Wendehammer errichtet, der den Müllfahrzeugen ein dreizügiges Wenden auf dieser Verkehrsfläche erlaubt. Die Straße erhält einen Straßenbelag aus Asphalt. Die Entwässerung erfolgt über Mulden. Das Ausbauprogramm ist erfüllt, wenn die Ausführungsplanung von 05/2014 umgesetzt ist. Beschluss Nr.: 36/14 Erwerb Flurstück 521/24 der Flur 5, Gemarkung Nassenheide für den Bau eines Wendehammers Beschluss Nr.: 37/14 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss: 1. Die Bewilligung von Geh- und Fahrrechten zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers des Flurstücks 34 der Flur 15 von Neuendorf 2. Die Bewilligung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Geh-, Fahrrecht, Feuerwehrzufahrt) lastend auf den gemeindlichen Flurstücken Gemarkung Linde, Flur 2, Flurstück 244 und Flur 3, Flurstück 10 und Gemarkung Neuendorf, Flur 15, Flurstücke 10 und 33. In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.: 39/14 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land stellt fest: Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land und der Ortsbeiräte sowie der Ortsvorsteherinnen in den 17 Ortsteilen (Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Gutengermendorf, Häsen, Klevesche Häuser, Hoppenrade, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf) am liegen nicht vor. Die Wahlen sind gültig. Beschluss Nr.: 40/14 Zur Bildung des Hauptausschusses und anderer Ausschüsse wurde gemäß 3, 41 Abs. 1, 43 Abs. 2 und 5 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) vom in der derzeit gültigen Fassung, ein abweichendes Verfahren angewendet. Für die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und der Ausschussmitglieder wird das Verfahren der Mehrheitswahl beschlossen. Beschluss Nr.: 41/14 Der Hauptausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land besteht aus 9 ern zuzüglich stimmberechtigter Bürgermeister. Beschluss Nr.: 42/14 Folgende er der Gemeindevertretung wurden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land in den Hauptausschuss bestellt: Peter Bosschaart, Alexander Dahte, Michael Grüber, Mathias Ludwig, Andrea Schild, Dr. Eckhard Schönberg, Ralf-Ulrich Steinberg, Karl-Heinz Wacker, Klaus Wunsch Beschluss Nr.: 43/14 Der Bürgermeister Herr Bernd-Christian Schneck führt gemäß 49 Abs. 2 BbgKVerf den Vorsitz des Hauptausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land Beschluss Nr.: 44/14 Gemäß 43 Abs. 1 BbgKVerf wird ein Bau- und Ordnungsausschuss mit 5 ern gebildet. Beschluss Nr.: 45/14 Folgende namentliche Besetzung des Bau- und Ordnungsausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land wurde beschlossen: Axel Busse, Michael Grüber, Karsten Kiesewetter, Ralf-Ulrich Steinberg, Karl-Heinz Wacker. Gemäß 43 Abs. 5 letzter Satz der BbgKVerf beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land eine andere Verteilung. Die Ausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Ausschussvorsitzenden sowie den Stellvertreter. Beschluss Nr.: 46/14 Gemäß 43 Abs. 1 BbgKVerf wird ein Finanz- und Liegenschaftsausschuss mit 5 ern gebildet. Beschluss Nr.: 47/14 Folgende namentliche Besetzung des Finanz- und Liegenschaftsausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land wurde beschlossen: Alexander Dahte, Iris Fischer, Erhard Hinz, Dr. Eckhard Schönberg, Beate Stuht. Gemäß 43 Abs. 5 letzter Satz der BbgKVerf beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land eine andere Verteilung. Die Ausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Ausschussvorsitzenden sowie den Stellvertreter. Beschluss Nr.: 48/14 Gemäß 43 Abs. 1 BbgKVerf wird ein Schul- und Sozialausschuss mit 5 ern gebildet. Beschluss Nr.: 49/14 Folgende namentliche Besetzung des Schul- und Sozialausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land wurde beschlossen: Peter Bosschaart, Matthias Brandenburg, Axel Klicks, Andrea Schild, Diana Wunderlich. Gemäß 43 Abs. 5 letzter Satz der BbgKVerf beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land eine andere Verteilung. Die Ausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Ausschussvorsitzenden sowie den Stellvertreter. Beschluss Nr.: 50/14 Gemäß 43 Abs. 1 BbgKVerf wird ein Werksausschuss mit 3 ern gebildet.

4 4 23. Juli 2014 Nr. 7 Woche 30 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 1. Amtliche Bekanntmachungen Beschluss Nr.: 51/14 Folgende namentliche Besetzung des Werksausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land wurde beschlossen: Mathias Ludwig, Thomas Schneck, Klaus Wunsch. Gemäß 43 Abs. 5 letzter Satz der BbgKVerf beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land eine andere Verteilung. Die Ausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Ausschussvorsitzenden sowie den Stellvertreter. Beschluss Nr.: 52/14 Gemäß 1 Abs. 1 der Umlegungsausschussverordnung (UmlAussV) wird ein Umlegungsausschuss der Gemeinde Löwenberger Land gebildet. Beschluss Nr.: 53/14 Folgende namentliche Besetzung des Umlegungsausschuss der Gemeinde Löwenberger Land wurde beschlossen: Vorsitzender: Dipl. Ing. Frank Netzband stellv. Vorsitzende: Dr. Frank Engelmann Sachverständige: Dipl. Ing. Karl-Otto Winkler stellv. Sachverständige: Dipl. Ing. Eckart Adolph weitere er: Dr. Eckhard Schönberg Beate Stuht Stellvertreter: Alexander Dahte Erhard Hinz Beschluss Nr.: 54/14 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, dass die Höchstzahl der zu berufenen beratenden er (sachkundige Einwohner) der ständigen oder zeitweiligen Ausschüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land die Zahl der Ausschussmitglieder nicht mehr als 50 von Hundert überschreiten darf. Beschluss Nr.: 55/14 Als stimmberechtigter Vertreter der Gemeinde Löwenberger Land in die Gewässerunterhaltungsverbände Schnelle Havel, Rhin- / Havelluch, Uckermark-Havel und Oberer Rhin/Temnitz wurde Herr Jörg Reinke und als deren Stellvertreter Herr Erhard Hinz benannt. In der Sitzung der Gemeindevertretung am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.: 56/14 In den Bau- und Ordnungsausschuss wurden folgende sachkundige Einwohner berufen: Wido Beier, Benno Kranich Beschluss Nr.: 57/14 In den Finanz- und Liegenschaftsausschuss wurden folgende sachkundige Einwohnerinnen berufen: Bärbel Schulze, Gudrun Pfister Beschluss Nr.: 58/14 In den Schul- und Sozialausschuss wurden folgende sachkundige Einwohnerinnen berufen: Petra Witte, Elke Sitte Beschluss Nr.: 59/14 In den Werksausschuss wurde folgender sachkundige Einwohner berufen: Dirk Wruck Beschluss Nr.: 60/14 Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land Satzung zur 1. Änderung Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land vom Auf der Grundlage der 3, 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung und Bekanntmachung vom , (GVBL. I Nr. 19, S. 286), in der derzeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land in ihrer Sitzung am nachstehende Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land vom beschlossen. Die Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land vom , beschlossen am , wird wie folgt geändert: Artikel 1 2 Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der 2 Absatz 2 Ziffer 9 wird wie folgt geändert: Im Satz 1 wird das Wort Vertreter durch die Wörter Stellvertreter des Vertreters ersetzt. Im Satz 2 werden die Wörter der Vertreter durch die Wörter des Stellvertreters des Vertreters ersetzt. Die Ziffer 10 wird ersatzlos gestrichen. Artikel 2 Die Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land vom tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Löwenberg, den Bernd-Christian Schneck Bürgermeister Beschluss Nr.: 61/14 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, gemäß 8 Absatz 1, 2 und 5 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), in der derzeit gültigen Fassung, die Teileinziehung der nachfolgend bezeichneten öffentlichen Verkehrsfläche: Bezeichnung: Ortsteil: Schulstraße Falkenthal Straßen-Nummer: NKA: 103 NKE: m D V Straßen-Nummer: /1 NKA: 100 NKE: m E V NKA = Netzknotenanfang, NKE = Netzknotenende

5 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 23. Juli 2014 Nr. 7 Woche Amtliche Bekanntmachungen Inhalt der Teileinziehung: 1. Untersagen des Befahrens von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie zum Schutz vor Lärmbelästigungen. 2. Anlieger frei. Der Durchgangsverkehr ist auch für den Anlieger mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t am Netzknoten 134 durch bauliche Maßnahmen (Straßeneinengung) untersagt. Von der Teileinziehung sind folgende Flurstücke in der Gemarkung Falkenthal betroffen: Flur Flurstück Fläche in qm Eigentümer ca Gemeinde Löwenberger Land Gemeinde Löwenberger Land 2 30/ Gemeinde Löwenberger Land Die Liegenschaftskarte stellt den Teil der Schulstraße dar, welcher von der Teileinziehung betroffen ist. Die Liegenschaftskarte ist Anlage der Teileinziehungsverfügung und liegt zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden in der Gemeinde Löwenberger Land, Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer 5, Alte Schulstr. 5, Ortsteil Löwenberg, Löwenberger Land, aus. Die Teileinziehungsverfügung ist mit Anlage als Allgemeinverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. Die Teileinziehung wird frühestens zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Beschluss Nr.: 62/14 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, gemäß 8 Absatz 1, 2 und 5 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), in der derzeit gültigen Fassung, die Teileinziehung der nachfolgend bezeichneten öffentlichen Verkehrsfläche: Bezeichnung: Ortsteil: Liebenwalder Straße Falkenthal Straßen-Nummer: NKA: 107 NKE: m D IV Straßen-Nummer: NKA: 102 NKE: m A IV Straßen-Nummer: /1 NKA: 133 NKE: m A IV NKA = Netzknotenanfang, NKE = Netzknotenende Inhalt der Teileinziehung: 1. Untersagen des Befahrens von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie zum Schutz vor Lärmbelästigungen. 2. Anlieger frei. Der Durchgangsverkehr ist auch für den Anlieger mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t am Netzknoten 132 durch bauliche Maßnahmen (Straßeneinengung) untersagt. Von der Teileinziehung sind folgende Flurstücke in der Gemarkung Falkenthal betroffen: Flur Flurstück Fläche in qm Eigentümer Gemeinde Löwenberger Land ca Gemeinde Löwenberger Land 2 33/ Gemeinde Löwenberger Land 2 11/2 270 Bundesstraßenverwaltung Die beiliegende Liegenschaftskarte stellt den Teil der Liebenwalder Straße dar, welcher von der Teileinziehung betroffen ist. Die Liegenschaftskarte ist Anlage der Teileinziehungsverfügung und liegt zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden in der Gemeinde Löwenberger Land, Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer 5, Alte Schulstr. 5, Ortsteil Löwenberg, Löwenberger Land, aus. Die Teileinziehungsverfügung ist mit Anlage als Allgemeinverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. Die Teileinziehung wird frühestens zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Beschluss Nr.: 63/14 Veräußerung einer Teilfläche der Flur 1, Flurstück 181, Gemarkung Löwenberg Beschluss Nr.: 64/14 Ankauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 91 und 97 der Flur 1, Gemarkung Neulöwenberg Beschluss Nr.: 65/14 Verpachtung einer Teilfläche für Mobilfunk aus dem Flurstück 630/9 der Flur 6, Gemarkung Grüneberg

6 6 23. Juli 2014 Nr. 7 Woche 30 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 1. Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungen der Wahlbehörde Wahl des Vorsitzenden und der Stellvertreter der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am wurde Herr Klaus Wunsch als Vorsitzender, Herr Dr. Eckhard Schönberg als 1. Stellvertreter und Herr Ralf-Ulrich Steinberg als 2. Stellvertreter der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land gewählt. Personelle Zusammensetzung der Ausschüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land: Hauptausschuss Bernd-Christian Schneck Alexander Dahte Michael Grüber Mathias Ludwig Andrea Schild Dr. Eckhard Schönberg Ralf-Ulrich Steinberg Karl-Heinz Wacker Klaus Wunsch Bau- und Ordnungsausschuss: Michael Grüber Karl-Heinz Wacker Axel Busse Karsten Kiesewetter Ralf-Ulrich Steinberg Wido Beier Benno Kranich Vorsitzender Vorsitzender Stellvertreter sachkundiger Einwohner sachkundiger Einwohner Finanz- und Liegenschaftsausschuss: Dr. Eckhard Schönberg Vorsitzender Alexander Dahte Stellvertreter Iris Fischer Erhard Hinz Beate Stuht Gudrun Pfister sachkundige Einwohnerin Bärbel Schulze sachkundige Einwohnerin Schul- und Sozialausschuss: Peter Bosschaart Andreas Schild Axel Klicks Diana Wunderlich Matthias Brandenburg Elke Sitte Petra Witte Werksausschuss: Klaus Wunsch Thomas Schneck Mathias Ludwig Dirk Wruck Vorsitzender Stellvertreterin sachkundige Einwohnerin sachkundige Einwohnerin Vorsitzender Stellvertreter sachkundiger Einwohner Berufung einer Ersatzperson in den Ortsbeirat Falkenthal Gemäß 51 BbgKWahlG (Erwerb der schaft in der Vertretung) wurden die gewählten Bewerber über ihre Wahl benachrichtigt mit dem Ersuchen, binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen, ob sie die Wahl annehmen. Gibt der gewählte Bewerber bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist keine Erklärung ab, gilt die Wahl mit Beginn des folgenden Tages als angenommen. Diese Vorschrift findet auch bei der Wahl der Ortsbeiräte Anwendung! Herr Lutz Pape (Wählergruppe Landleben muss Zukunft LmZ) nahm mit Schreiben vom die Wahl als in den Ortsbeirat Falkenthal nicht an. Auf der Grundlage der Wahlniederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte / Ortsvorsteher vom wurde die Reihenfolge der Ersatzpersonen einstimmig festgestellt. Aus der Liste der Wählergruppe LmZ geht der Sitz als in den Ortsbeirat Falkenthal auf Herrn Björn Flieger über. Über den Erwerb der schaft in den Ortsbeirat Falkenthal wurde Herr Flieger schriftlich informiert. Er nahm die Wahl an. Kranich Wahlleiterin

7 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 23. Juli 2014 Nr. 7 Woche Amtliche Bekanntmachungen Ergebnisse der konstituierenden Sitzungen der Ortsbeiräte und deren Zusammensetzung Im Juni 2014 haben sich alle Ortsbeiräte der Gemeinde Löwenberger Land konstituiert und aus ihrer Mitte die Ortsvorsteherin bzw. den Ortsvorsteher und deren Stellvertreter gewählt: Ortsteil Tag Name der Ortsvorsteherin/ Stellvertreter weitere der Sitzung des Ortsvorstehers Ortsbeiratsmitglieder Falkenthal Karsten Kiesewetter Jan Reinsberg Björn Flieger Glambeck Hilde Peltzer-Blase Roland Genz Roland Schwarz Grieben Alexander Dahte Benno Kranich keine Großmutz Manfred Augner Jürgen Schneider keine Grüneberg Karl-Heinz Wacker Peter Bosschaart Detlef Loerke Andreas Schmidt Thomas Schneck Gutengermendorf Joachim Harhues Helmut Kohs André Wildt Häsen Claudia Weiß Wolfgang Schulz keine Hoppenrade Jeannette Hillmann Roland Karsten Alexander Wildt Liebenberg Hartmut Kreutzmann Stefan Minor Peter Schöpke Linde Iris Fischer Gundolf Helmke Tobias Pfitzmann Löwenberg Mathias Ludwig Axel Busse Matthias Brandenburg Joachim Pönisch Stephan Richter Nassenheide Andrea Schild Klaus Wunsch Dirk Wruck Bärbel Schulze Neuendorf Werner Schulz Benjamin Tomczyk Peter Hofmann Neulöwenberg Christin Olechnowicz Frank Winkler keine Teschendorf Michael Grüber Peer Stolz Uwe Kurth Die Ortsvorsteherinnen wurden im Ortsteil Klevesche Häuser (Frau Annerose Hendel) und Neuhäsen (Monika Schulz) direkt am 25. Mai 2014 gewählt. Kranich Wahlleiterin Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Löwenberger Land Teileinziehungsverfügung Schulstraße, OT Falkenthal Gem. 8 Abs. 1, 2 und 5 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), in der derzeit gültigen Fassung, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land am die Teileinziehung der nachfolgend bezeichneten öffentlichen Verkehrsfläche beschlossen: Bezeichnung: Ortsteil: Schulstraße Falkenthal Straßen-Nummer: NKA: 103 NKE: m D V Straßen-Nummer: /1 NKA: 100 NKE: m E V NKA = Netzknotenanfang, NKE = Netzknotenende Inhalt der Teileinziehung: 1. Untersagen des Befahrens von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie zum Schutz vor Lärmbelästigungen. 2. Anlieger frei. Der Durchgangsverkehr ist auch für den Anlieger mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t am Netzknoten 134 durch bauliche Maßnahmen (Straßeneinengung) untersagt. Von der Teileinziehung sind folgende Flurstücke in der Gemarkung Falkenthal betroffen: Flur Flurstück Fläche in qm Eigentümer ca Gemeinde Löwenberger Land Gemeinde Löwenberger Land 2 30/ Gemeinde Löwenberger Land Die beiliegende Liegenschaftskarte stellt den Teil der Schulstraße dar, welcher von der Teileinziehung betroffen ist. Die Liegenschaftskarte ist Anlage der Teileinziehungsverfügung. Begründung: Die Teileinziehung der Schulstraße erfolgt aus überwiegenden Gründen des Wohls der Allgemeinheit. Überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit, die diese Einziehung rechtfertigen, ist vorrangig die Verkehrssicherheit der Anwohner. Weitere Gründe sind die Beeinträchtigung der Lebensqualität

8 8 23. Juli 2014 Nr. 7 Woche 30 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 1. Amtliche Bekanntmachungen der Anwohner durch übermäßige Belastung von Lärm und Abgasen sowie die Erhaltung und Verringerung der Instandhaltungskosten der Straße. Zwischen den Netzknoten 100 und 134 besteht auf Grund der geringen Ausbaubreite und des unübersichtlichen Straßenverlaufes ein erhöhtes Unfallrisiko. Für den Rad- und Fußgängerverkehr ist kein Rad- bzw. Gehweg vorhanden. Eine gefahrlose Nutzung des Seitenstreifens für Rad- und Fußgänger ist nicht möglich, da der Seitenstreifen bei Begegnungsverkehr von größeren Fahrzeugen in Anspruch genommen wird und Ausweichmöglichkeiten nicht vorhanden sind. Die Schulstraße wird vielfach als Abkürzungsstrecke von ortsansässigen Fahrzeugen über 3,5 t genutzt und damit übermäßig durch den Durchgangsverkehr beansprucht. Die vorhandene Verkehrsführung über die B 109 und die B 167 ist für den Ziel- und Quellverkehr für Fahrzeuge über 3,5 t ausreichend und zumutbar. Gemäß 8 Abs. 3 BbgStrG ist die Absicht der Teileinziehung drei Monate vorher, in den Gemeinden, die die Straße berührt, öffentlich bekannt zu ma- chen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Die Absichtserklärung wurde im Amtsblatt Nr. 2 vom 26. Februar 2014 öffentlich bekanntgemacht. Während der 3-Monatsfrist wurden keine Hinweise in der Gemeindeverwaltung vorgetragen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Teileinziehungsverfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5 in Löwenberger Land, OT Löwenberg, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 2) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist eingegangen ist. Bernd-Christian Schneck Bürgermeister Gem. 8 Abs. 1, 2 und 5 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), in der derzeit gültigen Fassung, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land am die Teileinziehung der nachfolgend bezeichneten öffentlichen Verkehrsfläche beschlossen: Bezeichnung: Ortsteil: Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Löwenberger Land Teileinziehungsverfügung Liebenwalder Straße, OT Falkenthal Liebenwalder Straße Falkenthal 512 m D IV Straßen-Nummer: NKA: 102 NKE: m A IV Straßen-Nummer: NKA: 107 NKE: 102 Straßen-Nummer: /1 NKA: 133 NKE: 132

9 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 23. Juli 2014 Nr. 7 Woche Amtliche Bekanntmachungen 30 m A IV NKA = Netzknotenanfang, NKE = Netzknotenende Inhalt der Teileinziehung: 1. Untersagen des Befahrens von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie zum Schutz vor Lärmbelästigungen. 2. Anlieger frei. Der Durchgangsverkehr ist auch für den Anlieger mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t am Netzknoten 132 durch bauliche Maßnahmen (Straßeneinengung) untersagt. Von der Teileinziehung sind folgende Flurstücke in der Gemarkung Falkenthal betroffen: Flur Flurstück /6 2 11/2 Fläche in qm ca Eigentümer Gemeinde Löwenberger Land Gemeinde Löwenberger Land Gemeinde Löwenberger Land Bundesstraßenverwaltung Die beiliegende Liegenschaftskarte stellt den Teil der Liebenwalder Straße dar, welcher von der Teileinziehung betroffen ist. Die Liegenschaftskarte ist Anlage der Teileinziehungsverfügung. Begründung: Die Teileinziehung der Liebenwalder Straße erfolgt aus überwiegenden Gründen des Wohls der Allgemeinheit. Überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit, die diese Einziehung rechtfertigen, sind die Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner durch die übermäßige Belastung durch Lärm und Abgase sowie die Erhaltung und Verringerung der Instandhaltungskosten der Straße. Die Liebenwalder Straße verbindet die beiden angrenzenden Bundesstraßen B109 und B167 miteinander und wird deshalb vom Durchgangsverkehr als Abkürzungsstrecke genutzt. Die vorhandene Verkehrsführung über die B 109 und die B 167 ist für den Ziel- und Quellverkehr für Fahrzeuge über 3,5 t ausreichend und zumutbar. Gemäß 8 Abs. 3 BbgStrG ist die Absicht der Teileinziehung drei Monate vorher, in den Gemeinden, die die Straße berührt, öffentlich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Die Absichtserklärung wurde im Amtsblatt Nr. 2 vom 26. Februar 2014 öffentlich bekanntgemacht. Während der 3-Monatsfrist wurden keine Hinweise in der Gemeindeverwaltung vorgetragen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Teileinziehungsverfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5 in Löwenberger Land, OT Löwenberg, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 2) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist eingegangen ist. Bernd-Christian Schneck Bürgermeister Ende der amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land Alte Schulstraße 5, Löwenberger Land, Tel. ( ) 69 80

10 10 LÖWENBERGER LAND 23. Juli 2014 Woche Informationen des Hauptamtes Veranstaltungen im August 2. AUGUST 5. Sommercup in Häsen Sportverein Hr. Ruch, Turmfest in Falkenthal Hr. Hanschmann, AUGUST Dorffest in Neulöwenberg Fr. Sitte, AUGUST Spielenachmittag im Angelverein Liebenberg Hr. Nieder, Schlossfest in Löwenberg Männerchor, Hr. Beier, AUGUST Häsen in Bildern, Häsen Kornspeicherkulturverein, Hr. Zieroth, AUGUST Oma-Opa-Tag in der Kita Falkenthal Fr. Mewis, Chorkonzert in Teschendorf Frauen-u. Männerchor, Fr. Kwasnick, Hr. Mydlaszewski, AUGUST Erntedankfest in Teschendorf Hr. M. Grüber, Kirchen- und Dorffest in Glambeck Fr. Schwarz, AUGUST Tagesfahrt ins Blaue, Linde Linde-Frauen, Fr. Fischer, Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Bereitschaftsplan zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im August Wechsel des Bereitschaftsdienstes Montag, 7:30 Uhr 31. KW, Herr H. Schönbeck 0173/ oder 0172/ KW, Herr M. Krüger 0173/ oder 0172/ KW, Herr V. Witt 0173/ oder 0173/ KW, Herr A. Kühn 0173/ oder 0172/ KW, Herr A Dörre 0173/ oder 0173/ Im Havariefall der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist der diensthabende Mitarbeiter zu benachrichtigen. Während der normalen Dienstzeit ist im Havariefall der KVE in Grüneberg unter der Rufnummer /80101 zu informieren. Der KVE ist zu folgenden Dienstzeiten zu erreichen: MO, DO 07:30 16:00 Uhr DI 07:30 18:00 Uhr MI 07:30 17:00 Uhr FR 07:30 12:30 Uhr

11 LÖWENBERGER LAND 23. Juli 2014 Woche 30 Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung im August Zehdenicker Radler zu Gast beim Heimatverein Löwenberg e.v. 31. KW Falkenthal, Liebenberg, Grüneberg 34. KW Häsen, Klevesche Häuser, Neuhäsen Häsen, Gutengermendorf Gutengermendorf, Neulöwenberg Neuendorf, Teschendorf Falkenthal, Liebenberg, Grüneberg Am 18. Juni 2014 radelten 30 sportliche Zehdenicker bei tollem Wetter über Falkenthal, Liebenberg nach Löwenberg. Der Heimatverein und die Kirche Löwenberg öffneten ihre Tore. Die Teilnehmer schauten mit großem Interesse die vielen Exponate an die im HUS tu Löwenberg ausgestellt sind. Den Frauen hatten es besonders die wertvollen Puppen angetan, die liebevoll restauriert auf ein fast 35. KW Nassenheide Nassenheide Nassenheide Grieben Grieben Fotoimpressionen zum 105. Geburtstag von Elsbeth Bellin 32. KW Nassenheide Nassenheide Nassenheide Grieben Grieben 33. KW Grieben Linde Glambeck Großmutz Hoppenrade, Löwenberg Änderungen behält sich der KVE vor. Diese werden in der Tagespresse bekanntgegeben jähriges Alter blicken können. Die Werkzeuge aus der Werkstatt des ehemaligen Orthopädie-Schuhmachermeisters Wilhelm Tönnies, fanden ebenfalls großes Interesse. Anschließend besuchten die Radsportler noch die Löwenberger Kirche. H. Rosenbohm, Heimatverein Löwenberg e.v. Elsbeth Bellin mit Urenkelin Marie 4. Notizen aus dem Gemeindebereich Musik so alt wie Linde am 30. August in der alten Saalkirche Im Jahr 2013 gründete sich in Linde der gemeinnütze Verein Förderverein Kulturleben Linde e. V.. Dieser Verein, der derzeit 22 er hat, hat sich zum Ziel gesetzt die Kunst und Kultur zu fördern, ebenso die Heimatpflege und Heimatkunde und darüber hinaus auch die Denkmalspflege und den Denkmalsschutz. Im Rahmen der Kunst- und Kulturförderung des Vereins findet am 30. August 2014 um 18 Uhr in der alten Saalkirche in Linde ein Musikabend statt, der ganz im Zeichen der Musik aus dem 16. und 17. Jahrhundert steht. Ein Quartett aus Amateurmusikern um Rolf Weller, selbst des Vereins und seit einigen Jahren in Linde heimisch, bringt zum Beispiel Werke der deutschen, italienischen, spanischen und flämischen Renaissance zu Gehör. Für das Konzert in Linde sind unter anderem Werke von Bach, Ponce, Meinerio, Bendusi und einige andere geplant. So wird das Quartett auch ein Stück eines unbekannten italienischen Komponisten aus dem 15. Jahrhundert spielen also so alt wie Linde selbst, denn das Dorf begeht in diesem Jahr sein 555-jähriges Bestehen. Das Quartett fand sich bereits im Jahr 1981 in Berlin zusammen und spezialisierte sich seitdem in wechselnder Besetzung auf die Musik des 16. und 17. Jahrhunderts. Interessant ist dabei auch, dass die Instrumente Nachbauten historischer Instrumente sind, teilweise auch selbstgebaut. Beim Konzert in Linde werden dann Renaissance-Blockflöten, Traversflöten, Krummhörner und eine Viola da Gamba zu sehen und zu hören sein. Rundum erwartet uns ein Musikgenuss der besonderen Art. Liebhaber klassischer Musik und jene, die es noch werden wollen sind also herzlichst eingeladen am 30. August um 18 Uhr in die Kirche in Linde zu kommen. Der Eintritt ist frei, es wird lediglich um eine Spende gebeten. Wir freuen uns auf einen schönen Abend. L.P. Förderverein Kulturleben Linde e. V. Kutschfahrt durch Teschendorf IMPRESSUM AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE LÖWENBERGER LAND Herausgeber, Druck und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, Berlin, Telefon: (030) , Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land Alte Schulstraße 5, Löwenberg Das Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die nächste Ausgabe erscheint am 27. August 2014 Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 14. August 2014.

12 12 LÖWENBERGER LAND 23. Juli 2014 Woche Informationen der Schulen, Kindertageseinrichtungen und Jugendclubs Danksagung für die tatkräftige Unterstützung aller Helfer beim Hortfest Wir danken Familie Degebrodt für die Bereitstellung ihrer Quads. Die Kinder hatten viel Spaß sich auszutoben. Besonders die Mädchen freuten sich über das Frisieren durch Anja Wolf. Dajana Bandikow hatte alle Hände voll zu tun beim Kinderschminken und ließ fast alle Kinder in buntem Glanz" erstrahlen. Herr Telm ermöglichte durch seine Kollegen der 2. Einsatzhundertschaft aus Oranienburg den Kindern einen interessanten Einblick in die Arbeitsutensilien" der Bereitschaftspolizei. Vielen Dank an die Verkehrswacht für das Bereitstellen der Hüpfburg. Wir danken Frau Orthmann, Frau Gerlach und Frau Bandikow für den leckeren Kuchen. Frau Jüttner und Frau Hanke halfen uns bei der Durchführung des Familien-Spaßparcours, wonach alle Kinder eine Urkunde samt Preis erhielten. Ein großer Dank gilt auch den fleißigen Waffelbäckerinnen Frau Biegall, Frau Bath und Frau Schmidt. Dem Team des Hortes gilt ebenfalls ein großes Lob für ihr Mitwirken an dem Fest. Der Erlös des Festes kommt den Hortkindern zu Gute. Alle Beteiligten hatten eine Menge Spaß! Die Elternvertreter der Kita Rosenschloss & Hort Yvonne Orthmann, Sabine Hörbe, Franziska Telm Höhepunkte des Kinderfestes in Bergsdorf Luftballonsteigen Attraktion mit einem Straußen-Ei Ein Dank geht an allen ehrenamtlichen Mitwirkenden, Sponsoren und dem Hauptorganisatoren des Jugendclubs des Löwenberger Landes, die den Kindern einen erlebnisreichen Tag ermöglichten.

13 LÖWENBERGER LAND 23. Juli 2014 Woche Informationen der ortsansässigen Sportvereine 5. Sommercup in Häsen lockt Zum fünften Mal in Folge findet am 2. August 2014 auf dem Sportplatz in Häsen der Sommercup statt. Das Fußballturnier mit fünf Mannschaften wird um 16 Uhr mit Trommeln der Gruppe SIMBA JABALI aus Nassenheide eröffnet. Die Zuschauer können sich bei einem attraktiven Teilnehmerfeld auf gute Fußballkost freuen. Folgende Mannschaften sind mit am Start: SG Mildenberg (Kreisoberliga) als Pokalverteidiger FC Falkenthaler Füchse (Landesliga Nord) SV Zehdenick (Landesklasse Nord) Löwenberger SV (Kreisliga Staffel West) und der Gastgeber Häsener SV (Kreisliga Staffel West). Für die kleinen Besucher werden verschiedene Attraktionen angeboten. Die Versorgung mit frisch Gezapftem, Kaffee, Kuchen und Köstlichkeiten vom Grill ist sichergestellt. Ab 22 Uhr legt DJ Markus Rippentrop auf und zu später Stunde wird noch ein Männerballett auftreten. Also 2. August vormerken und auf zum Sportplatz nach Häsen. Euer HSV Team Mehrere Höhepunkte beim Jubiläumsmeeting Das Jubiläumsmeeting des Löwenberger SV konnte mit mehreren Höhepunkten aufwarten. 1. Es fand trotz des stundenlangen vorhergehenden Dauerregens statt! 2. Lara Sophie Glasow (Löwenberger SV) glänzte mit Landesund Stadionrekord im Diskuswerfen der W13 und neuer deutscher Jahresbestleistung 36,40 m! 3. Lothar Huchthausen (LG Altmark) markierte in der AK M75 drei neue Stadionrekorde (Diskus, Hammer, Speer) Das Starterfeld kam diesmal weitgereist ins Löwenberger Waldstadion, Lilly Lützner kam aus Dresden, um die Norm für die Deutschen Meisterschaften zu werfen (erfolgreich), Speerwerfer David Golling (LC Cottbus), um 80 m zu werfen und die Werfergarde aus der Altmark, um Spaß und Erfolg zu haben. Ein großes Kompliment geht an die freiwilligen Helfer, die der Witterung trotzten und den Wettkampf erst möglich machten!

14 14 LÖWENBERGER LAND 23. Juli 2014 Woche Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter LÖWENBERG SO :00 Uhr Gottesdienst SA :00 Uhr Orgelkonzert mit Dr. Wieland Meinhold u. Frau Mirjam SA :00 Uhr Konzert: 12. Klasse des Dresdner Kreuzchores in Grbg. SO :00 Uhr Gottesdienst SA :00 Uhr Open air Konzert in Grbg. mit The Road-brothers, Leipzig SA :00 Uhr Taufgottesdienst: Klara Zeh MI :00 Uhr GKR-Sitzung LINDE SA :00 Uhr Orgelkonzert mit Prof. Dr. Meinhold in Löwenberg SA :00 Uhr Konzert: 12. Klasse des Dresdner Kreuzchores in Grbg. SA :00 Uhr Open air Konzert in Grbg. mit The Road-brothers, Leipzig SO :00 Uhr Gottesdienst MI :00 Uhr GKR-Sitzung in Löwenberg GRÜNEBERG SO :00 Uhr Gottesdienst SA :00 Uhr Orgelkonzert mit Prof. Dr. Meinhold in Löwenberg SO :00 Uhr Gottesdienst SA :00 Uhr Konzert mit der 12. Klasse des Dresdner Kreuzchores SA :00 Uhr Open air Konzert, Kirchhof, The Road-brothers, Leipzig SO Uhr Gottesdienst DI :00 Uhr GKR-Sitzung SA :00 Uhr Gottesdienst zum Erntedankfest TESCHENDORF SO :00 Uhr Gottesdienst mit Taufe Frida Marie Mieth SA :00 Uhr Orgelkonzert mit Prof. Dr. Meinhold in Löwenberg SO :00 Uhr Gottesdienst SA :00 Uhr Trauung Thomas Jordan und Jana Jordan, geb. Bienek SA :00 Uhr Konzert: 12. Klasse des Dresdner Kreuzchores in Grbg. SA :00 Uhr Open air Konzert in Grbg., The Road-brothers, Leipzig SA Uhr Gottesdienst zum Erntedankfest, anschl. Umzug MO :00 Uhr GKR-Sitzung Vier Augen Gespräch? Postkarte? Brief? Liebe Leserinnen und Leser! Liebe Jugendliche! Dies soll ein Nachtrag zum Johannesfest in Löwenberg am 24. Juni 2014 sein. Johannes ist der große Bußprediger zurzeit Jesu. Dessen Vorläufer sozusagen. Umkehr und Buße forderte er von seinen Landsleuten. Er sparte mit harter Kritik auch den mächtigen König Herodes nicht aus. Das kostete ihn allerdings im wahrsten Sinne des Wortes den Kopf. Thema zum Fest in diesem Jahr war: Der gläserne Mensch. Sie ahnen, liebe Leser/innen, der Abhörskandal der USA- Geheimdienste war dazu der Hintergrund. Wir Christen sind mit unserer Verfassung einer Meinung. Artikel 1(1): Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Geheimdienste (nicht nur die amerikanischen offenbar) verletzen dieses Menschenrecht auf das Schwerste. Unsere gemeinsame Aufgabe muss nun der Schutz zur Bewahrung der Würde sein. Die Geheimdienste haben sich unsere Kritik anzuhören, sie müssen Buße tun, sie müssen umkehren und damit aufhören, uns abzuhören. Ja, aber Wir sollten auch gut auf uns selber achten und unsere eigene Würde nicht verletzen, indem wir Dinge ins Internet stellen, die da nicht hingehören. Es gibt intime Sphären, die niemanden etwas angehen. Besonders nun ihr, liebe Jugendlichen! Es muss doch nicht jeder alles wissen. Schützt euch vor Missbrauch und Verletzung eure Würde, indem ihr euch unabhängig von eurem Handy macht, wenn es um eure Gefühle und Gedanken geht. Bestimmte Sachen sagt man eben nur einem, einem einzigen Menschen: Vieraugengespräch nennt man das. Liebeserklärungen schreibt man in einen Brief und klebt den gewissenhaft zu. Wenn s um Wetterberichte oder das Essen geht, kann man dies einer Postkarte anvertrauen, die möchte manchmal auch der Nachbar mit lesen. Das wäre kein Problem. Versteht Ihr mich? Verstehen Sie mich? Auch wir müssen umkehren. Schützen wir uns, indem wir nicht zu Sklaven/Abhängigen der neuen Medien werden. Zur Freiheit hat uns Christus befreit! schreibt Paulus. So steht nun fest und lasst euch nicht wieder das Joch der Knechtschaft auferlegen. (Galater 5,1) Wir Stasi-Gezeichneten wissen, wovon wir reden und wovon wir schweigen sollten. Es grüßt auf altmodischem Papier eines öffentlichen Amtsblattes Euer Pfarrer Gerhard Gabriel gerhard-gabriel@t-online.de /Fax.: /80766 Zu lesen allerdings auch für den NSA im Internet unter Und noch ein schönes Bibelwort aus dem Alten Testament (Sprüche 11,3): Wer als Verleumder umhergeht, gibt Vertrauliches preis, wer aber verlässlich ist, behält Geheimnisse für sich. Tageslosung am 14. Juli 2014

15 LÖWENBERGER LAND 23. Juli 2014 Woche Verfahren zur Kindeswohlgefährdung Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert, wurde im Jahr 2013 im Land Brandenburg für Kinder und Jugendliche ein Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen. Gegenüber 2012 ist das eine Steigerung von 9,1 Prozent (2012: 4 438). Eine akute Gefährdungseinschätzung wurde bei 758 (15,7 Prozent) Kindern und Jugendlichen festgestellt. In diesen Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. Bei 778 (16,1 Prozent) Fällen lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es besteht weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine Kindeswohlgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Bei (29,2 Prozent) Fällen wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf und in (39,1 Prozent) der Fälle wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt. 74,2 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen betrafen Vernachlässigung, 16,5 Prozent körperliche und 20,4 Prozent psychische Misshandlungen. In 4,0 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Häufig erfolgte die Meldung von Kindeswohlgefährdungen von Verwandten, Bekannten und Nachbarn (17,4 Prozent) oder auch anonym (19,1 Prozent). Über Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft wurden 13,4 Prozent der Verfahren initiiert. In 9,2 Prozent der Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die auslösende Einrichtung. 9,6 Prozent der Verfahren wurden von den Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen. Von medizinischem Personal, Gesundheitsämtern oder Hebammen erfolgte in 5,0 Prozent der Fälle die Information der Jugendämter. Für 846 Kinder und Jugendliche wurden ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingerichtet. Regionale Unterschiede bei Verdiensten Im Jahr 2012 verdienten die Arbeitnehmer laut Amt für Statistik Berlin-Brandenburg in Brandenburg durchschnittlich Euro. Das waren 1,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Durchschnittsverdienste waren in den kreisfreien Städten mit Euro höher als in den Landkreisen mit Euro. Die höchsten Durchschnittsverdienste erzielten 2012 die Arbeitnehmer in den Kreisen Teltow-Fläming ( Euro), Brandenburg an der Havel ( Euro), Frankfurt (Oder) ( Euro) und Potsdam ( Euro). Am geringsten waren die Durchschnittsverdienste in den Kreisen Havelland ( Euro), Ostprignitz-Ruppin ( Euro) und Elbe-Elster ( Euro). Hauptursache für das geringe Niveau im Kreis Havelland ist ein mit 21,3 Prozent überdurchschnittlich hoher Anteil marginal Beschäftigter an den Arbeitnehmern (Land Brandenburg 13,0 Prozent). Die Verdienstentwicklung gegenüber dem Vorjahr lag in den kreisfreien Städten mit 1,4 Prozent nur geringfügig über der in den Landkreisen (+1,3 Prozent). Die höchsten Zuwachsraten verzeichneten die Kreise Oberhavel (+2,7 Prozent), Havelland (+2,1 Prozent) und Cottbus (+2,0 Prozent), während sich die Durchschnittsverdienste in den Kreisen Oberspreewald-Lausitz (-0,2 Prozent) und Ostprignitz-Ruppin (+0,3 Prozent) kaum veränderten.

16 16 LÖWENBERGER LAND 23. Juli 2014 Woche 30

DIE LINKE (DIE LINKE)

DIE LINKE (DIE LINKE) Gemeinde Löwenberger Land Gemeinde Löwenberger Land Wahlbehörde 1 Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeindevertretung und zur Wahl der Ortsbeiräte / Ortsvorsteher am 25.

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 21. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 18.11.2014 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Erste Satzung

Mehr

Waldohreulen auf Entdeckungstour am Löwenberger Waldstadion

Waldohreulen auf Entdeckungstour am Löwenberger Waldstadion Löwenberger Land, den 25. Juli 2012 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister Nummer 7 22. Jahrgang 30. Woche Waldohreulen auf Entdeckungstour am Löwenberger Waldstadion 2 Amtsblatt für

Mehr

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom Amtsblatt der 11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 05.04.2016 Nr. 4 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse des Hauptausschusses vom 17.03.2016 2-3 2. Bekanntmachung Besetzung des Seniorenbeirates 3 3. Widmung

Mehr

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz)

Hauptsatzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) Hauptsatzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) Aufgrund der 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt

Mehr

A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den Nummer 06

A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den Nummer 06 A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den 18.08.2008 Nummer 06 Impressum Herausgeber für den amtlichen und nicht amtlichen Teil: Amt Lindow (Mark) Straße des Friedens 20 16835

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 21. Jahrgang Potsdam, den 20. Dezember 2010 Nummer 42 Gesetz zur Polizeistrukturreform Polizei 2020 des Landes Brandenburg (Polizeistrukturreformgesetz

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez.

SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez. SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez. 2001) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat

Mehr

AMTSBLATT. für den Wasser- und Abwasserverband Havelland. Jahrgang 22 Nauen, den 31.07.2015 01/2015. Inhaltsverzeichnis

AMTSBLATT. für den Wasser- und Abwasserverband Havelland. Jahrgang 22 Nauen, den 31.07.2015 01/2015. Inhaltsverzeichnis Nauen, den 31. Juli 2015 1 AMTSBLATT für den mit den Mitgliedsgemeinden Beetzseeheide (OT Gortz), Brieselang, Groß Kreutz (Havel) (OT Deetz und OT Schmergow), Päwesin, Roskow (OT Roskow und OT Weseram),

Mehr

Satzung. für das Jugendamt der Stadt Iserlohn

Satzung. für das Jugendamt der Stadt Iserlohn Satzung für das Jugendamt der Stadt Iserlohn Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 05. Oktober 2010 die nachstehende Satzung für das Jugendamt beschlossen. Diese Satzung beruht auf den 69 ff. des Kinder- und

Mehr

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (Entschädigungssatzung) Vom 16. Oktober 2003

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (Entschädigungssatzung) Vom 16. Oktober 2003 Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (Entschädigungssatzung) Vom 16. Oktober 2003 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 44/03 vom 03.11.2003, geändert in

Mehr

S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau

S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Schenkendöbern

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Schenkendöbern H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Schenkendöbern Aufgrund der 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) hat die Gemeindevertretung

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

v o m B e s c h l u s s n u m m e r : G 0 1 / 0 3 / 0 8

v o m B e s c h l u s s n u m m e r : G 0 1 / 0 3 / 0 8 A u s f e r t i g u n g d e r Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse für die Gemeinde Wildau v o m 2 1. 1 0. 2 0 0 8

Mehr

Amtsblatt. für die Gemeinde Letschin

Amtsblatt. für die Gemeinde Letschin Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Ortsteile Gieshof-Zelliner Loose, Groß Neuendorf, Kiehnwerder, Kienitz, Letschin, Neubarnim, Ortwig, Sietzing, Sophienthal und Steintoch 12. Jahrgang Letschin, den 23.

Mehr

8. Behinderung LGA. 8.1 Schwerbehinderte. 8.2 Behinderung und Pflege

8. Behinderung LGA. 8.1 Schwerbehinderte. 8.2 Behinderung und Pflege 8. Behinderung 8.1 Schwerbehinderte 8.1.a Schwerbehinderte nach Altersgruppen im Land Brandenburg 8.1.b Schwerbehinderte nach dem Grad der Behinderung im Land Brandenburg 8.1.c Schwerbehinderte je 1. Einwohner

Mehr

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal und der Gemeinden Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld, Osterrönfeld, Rade, Schacht-Audorf und Schülldorf sowie des Schulverbandes im Amt Eiderkanal Jahrgang 2015 Donnerstag,

Mehr

Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*)

Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*) 5.4.1 Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*) *) in Kraft ab dem 17. März 2013 Der Rat der Stadt Troisdorf hat am 05. März 2013 aufgrund

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Einleitung der Umlegung Am Roeser Weg gemäß 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in seiner jeweils geltenden

Mehr

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 07.10.2009 Nr. 24/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 109 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Planungsverband

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt

Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl Aufgrund der 69 ff. des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134),

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Amtliches Bekanntmachungsblatt der kostenloses Exemplar Nr. 01-16. Jahrgang 21. Januar 2010 Öffentliche Auslegung im Rathaus der, Büro der Stadtvertretung, Markt 5/6 Inhalt: è Bekanntmachung

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

6. Jahrgang Mücheln, Nummer 7

6. Jahrgang Mücheln, Nummer 7 Amtsblatt der Stadt Mücheln (Geiseltal) 6. Jahrgang Mücheln, 24.02.2015 Nummer 7 I N H A L T Mücheln (Geiseltal) Stadtrat - Sitzung des Sozialausschusses am 04.03.2015.. 1 - Sitzung des Kulturausschusses

Mehr

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Landesseniorenrat Brandenburg 29. Oktober 2009 Jens Graf Städte- und Übersicht Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Mehr

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates 1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des

Mehr

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den AMTSBLATT für die Stadt Templin 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den 13.04.2010 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Hinweis der verbandsangehörigen Gemeinde Stadt Templin 1 des Abwasserzweckverbandes

Mehr

Entschädigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg

Entschädigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg Entschädigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg 1.6.1 Aufgrund der 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

HAUPTSATZUNG der Gemeinde Schöffengrund

HAUPTSATZUNG der Gemeinde Schöffengrund HAUPTSATZUNG der Gemeinde Schöffengrund Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2006 (GVBl. I.

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Galenbeck

Hauptsatzung der Gemeinde Galenbeck Hauptsatzung der Gemeinde Galenbeck Präambel Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung

Mehr

Tiererlebnisse in Nassenheide

Tiererlebnisse in Nassenheide Löwenberger Land, den 26. Mai 2010 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister Nummer 5 20. Jahrgang 21. Woche Tiererlebnisse in Nassenheide 2 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 26.

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Einhausen

Hauptsatzung der Gemeinde Einhausen Hauptsatzung der Gemeinde Einhausen Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S. 674,

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

Amtsblatt. Stadt Erkelenz. der ERKELENZ. Ausgabe Nr.: Erscheinung sta g: 27. April Tradition und Fortschritt

Amtsblatt. Stadt Erkelenz. der ERKELENZ. Ausgabe Nr.: Erscheinung sta g: 27. April Tradition und Fortschritt Tel.: 02431/85-0 Ausgabe Nr.: 1012015 Erscheinung sta g: 27. April 2015 41812 Erkelenz Haupt- und Personalamt Stadt Erkelenz, Der Bürgermeister Herausgabe, Vertrieb, Druck: Jchannismarkt 17 der Stadt Erkelenz

Mehr

Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld

Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld vom 20.08.2010 unter Einarbeitung der 1. Änderungssatzung vom 07.03.2012, gültig ab 10.03.2012 Aufgrund der 7, 41 Abs. 1 Satz 2

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und

Mehr

S a t z u n g. für das Jugendamt der Stadt Andernach in der Fassung der 3. Änderung vom

S a t z u n g. für das Jugendamt der Stadt Andernach in der Fassung der 3. Änderung vom S a t z u n g für das Jugendamt der Stadt Andernach in der Fassung der 3. Änderung vom 10.07.2014 Aufgrund des 71 Abs. 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)- in

Mehr

A m t s b l a t t. für das Amt Spreenhagen. Jahrgang 11 Spreenhagen, den Nr. 01/2011

A m t s b l a t t. für das Amt Spreenhagen. Jahrgang 11 Spreenhagen, den Nr. 01/2011 A m t s b l a t t für das Amt Spreenhagen Jahrgang 11 Spreenhagen, den 15.01.2011 Nr. 01/2011 Inhaltsverzeichnis: en des Amtes Spreenhagen und der Gemeinde Gosen-Neu Zittau mit den Ortsteilen Gosen und

Mehr

Satzung. für das Jugendamt des Kreises Soest. vom 3. November 2014

Satzung. für das Jugendamt des Kreises Soest. vom 3. November 2014 Satzung für das Jugendamt des Kreises Soest vom 3. November 2014 Der Kreistag des Kreises Soest hat am 30.10.2014 aufgrund o der 69 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

Mehr

Beschlüsse des Stadtrates

Beschlüsse des Stadtrates Beschlüsse des Stadtrates Der Stadtrat der Stadt Gefell hat in seiner Sitzung am 24.06.2014 folgende Beschlüsse gefasst: -Öffentlicher Teil- Anzahl der Stadtratsmitglieder: 15 Anwesende Stimmberechtigte:

Mehr

Uhr Uhr. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls sind. gez. Pfahl Vorsitzender

Uhr Uhr. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls sind. gez. Pfahl Vorsitzender S i t z u n g s p r o t o k o l l Gemeinde Westermoor Gremium Gemeindevertretung Tag Beginn Ende 17.06.2013 19.30 Uhr 20.40 Uhr Ort Moordörperhuus, Dörpstraat 14, 25597 Westermoor Sitzungsteilnehmer siehe

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Region Hannover. Satzung für das Jugendamt der Region Hannover

Satzung für das Jugendamt der Region Hannover. Satzung für das Jugendamt der Region Hannover Satzung für das Jugendamt der Region Hannover Beschluss der Regionsversammlung vom 11. Dezember 2001 In der Fassung des Beschlusses der Regionsversammlung vom 27. August 2002 Amtsblatt für die Region Hannover

Mehr

Geschäfts-Ordnung für den Behinderten-Beirat der Stadt Fulda - Übersetzt in Leichte Sprache -

Geschäfts-Ordnung für den Behinderten-Beirat der Stadt Fulda - Übersetzt in Leichte Sprache - Geschäfts-Ordnung für den Behinderten-Beirat der Stadt Fulda - Übersetzt in Leichte Sprache - Was steht auf welcher Seite? Ein paar Infos zum Text... 2 Paragraf 1: Welche Gesetze gelten für die Mitglieder

Mehr

Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen)

Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az. 020-00-027 Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Seite 2 von 7 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Verdienstausfall

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Niestetal

Hauptsatzung der Gemeinde Niestetal Hauptsatzung der Gemeinde Niestetal Die Hauptsatzung der Gemeinde Niestetal wurde am 1. Dezember 2016 durch die Gemeindevertretung beschlossen. Nachträge hierzu wurden noch nicht beschlossen. Im Folgenden

Mehr

AMTSBLATT. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen

AMTSBLATT. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen Herausgeber und Druck: Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen, Telefon: 0 82 52/90-0, Internet:

Mehr

H A U P T S A T Z U N G D E R S T A D T F R A N K F U R T A M M A I N

H A U P T S A T Z U N G D E R S T A D T F R A N K F U R T A M M A I N H A U P T S A T Z U N G D E R S T A D T F R A N K F U R T A M M A I N Stand: 4. Mai 2016 Inhalt: 1 Stadtgebiet 2 Präsidium der Stadtverordnetenversammlung 3 Der Gemeindevorstand 4 Ortsbezirk und Ortsbeiräte

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 24. Oktober 2008 Jahrgang 13

Mehr

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN 19. Jahrgang Herausgegeben in Legden am 24. Juli 2015 Nummer 7/2015 Lfd. Nr. Datum Inhalt Seite 20 24.07.2015 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Legden Konzentrationszonen

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Bad Nauheim

Hauptsatzung der Stadt Bad Nauheim Hauptsatzung der Stadt Bad Nauheim Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl I S.

Mehr

Schüler der Libertasschule Löwenberg

Schüler der Libertasschule Löwenberg Löwenberger Land, den 23. April 2014 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister Nummer 4 24. Jahrgang 17. Woche Schüler der Libertasschule Löwenberg Sieger im Landeswettbewerb Beste Schülerzeitung

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Havelland

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jahrgang 16 Rathenow, 2009-08-05 Nr. 16 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung gemäß 60 Abs. 6 BbgKWahlG über den Übergang eines Sitzes im Kreistag des Landkreises Havelland

Mehr

Behinderten-Politisches Maßnahmen-Paket für Brandenburg

Behinderten-Politisches Maßnahmen-Paket für Brandenburg Behinderten-Politisches Maßnahmen-Paket für Brandenburg Das macht Brandenburg für die Rechte von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen Zusammen-Fassung in Leichter Sprache. 2 Achtung Im Text gibt es

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Stadt Braunfels

H A U P T S A T Z U N G der Stadt Braunfels H A U P T S A T Z U N G der Stadt Braunfels Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl

Mehr

Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom

Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom 03.07.2001 Aufgrund der 19, 20 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in

Mehr

Erster Teil Allgemeines 1 Geltungsbereich 2

Erster Teil Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 vom 18. Juni 2001 in der Fassung vom 24. Oktober 2013 Inhaltsübersicht Seite Erster Teil Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Zweiter Teil Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen 2 Entschädigung der ehrenamtlich

Mehr

für das Jugendamt der Stadt Lingen (Ems)

für das Jugendamt der Stadt Lingen (Ems) für das Jugendamt der Stadt Lingen (Ems) in der Fassung vom 26.01.2012 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Jugendamt 2 2 Mitglieder des Jugendhilfeausschusses 2 3 Beiräte 4 4 Aufgaben 4 5 Verwaltung des Jugendamtes

Mehr

Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska

Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in 04934 Hohenleipisch OT Dreska Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt Vom 10. Januar 2017

Mehr

Vereinsordnung des LRV Tegel e. V. für disziplinarische Maßnahmen nach 5 der Satzung. und das Verfahren der Schiedskommission nach 16 der Satzung

Vereinsordnung des LRV Tegel e. V. für disziplinarische Maßnahmen nach 5 der Satzung. und das Verfahren der Schiedskommission nach 16 der Satzung Vereinsordnung des LRV Tegel e. V. für disziplinarische Maßnahmen nach 5 der Satzung und das Verfahren der Schiedskommission nach 16 der Satzung I. Verfahren des Vorstandes nach 5 der Satzung Ausschlussgründe

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Asbach vom 25. März 2010 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 15. April 2011 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 23. März 2012 in der Fassung der

Mehr

Amtsblatt. für den Wasserver- und Abwasserentsorgungs- Zweckverband Region Ludwigsfelde - WARL. 8. Jahrgang, Ludwigsfelde, Nr.

Amtsblatt. für den Wasserver- und Abwasserentsorgungs- Zweckverband Region Ludwigsfelde - WARL. 8. Jahrgang, Ludwigsfelde, Nr. Amtsblatt für den Wasserver- und Abwasserentsorgungs- Zweckverband Region Ludwigsfelde - WARL 8. Jahrgang, Ludwigsfelde, 08.12.2011 Nr. 4 Inhalt 1. 1. Änderungssatzung der Beitrags-, Gebühren- und Kostenerstattungssatzung

Mehr

V e r f a h r e n s o r d n u n g des Schlichtungsausschusses. der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

V e r f a h r e n s o r d n u n g des Schlichtungsausschusses. der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm V e r f a h r e n s o r d n u n g des Schlichtungsausschusses der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm Aufgrund der Empfehlung des Berufsbildungsausschusses der Rechtsanwaltskammer

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Schöfferstadt Gernsheim

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Schöfferstadt Gernsheim Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Schöfferstadt Gernsheim Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 25/2013 vom 19.06.2013 sowie die 1. Änderungssatzung vom 17.08.2016

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Stadt Weißenthurm vom geändert am

H a u p t s a t z u n g der Stadt Weißenthurm vom geändert am H a u p t s a t z u n g der Stadt Weißenthurm vom 17.12.2009 geändert am 20.12.2011 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153, BS 2020-1)

Mehr

Satzung. des Landkreises Oberhavel über die Schülerbeförderung sowie zur Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten

Satzung. des Landkreises Oberhavel über die Schülerbeförderung sowie zur Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten Landkreis Oberhavel Satzung des Landkreises Oberhavel über die Schülerbeförderung sowie zur Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten Der Kreistag des Landkreises Oberhavel hat aufgrund der 3

Mehr

HAUPTSATZUNG der Gemeinde Weinbach

HAUPTSATZUNG der Gemeinde Weinbach HAUPTSATZUNG der Gemeinde Weinbach Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBl. I S.

Mehr

Straßeneinweihung im OT Glambeck

Straßeneinweihung im OT Glambeck Löwenberger Land, den 23. Januar 2013 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister Nummer 1 23. Jahrgang 4. Woche Straßeneinweihung im OT Glambeck 2 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land

Mehr

Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben Börde (Entschädigungssatzung)

Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben Börde (Entschädigungssatzung) Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben Börde (Entschädigungssatzung) Gemäß 8, 35 Abs. 1 bis 3 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes

Mehr

Bekanntmachungen anderer Stellen

Bekanntmachungen anderer Stellen Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland 19. Jahrgang Seelow, den 20.01.2012 Nr. 1 Bekanntmachungen anderer Stellen 1. Änderungssatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung

Mehr

GV Hohwacht. Sitzung vom Seite 1 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 3 bis 8 in Hohwacht, Restaurant Seaside.

GV Hohwacht. Sitzung vom Seite 1 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 3 bis 8 in Hohwacht, Restaurant Seaside. GV Hohwacht Sitzung vom 17.6.2013 Seite 1 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 3 bis 8 in Hohwacht, Restaurant Seaside Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse. Beginn: 19.30 Uhr 20.15 Uhr Ende: (Unterschriften)

Mehr

Satzung 5.0 Jugendamt. Satzung. für das Jugendamt des Rhein-Lahn-Kreises vom 11. Juli in der Fassung der Änderungssatzung vom 27.

Satzung 5.0 Jugendamt. Satzung. für das Jugendamt des Rhein-Lahn-Kreises vom 11. Juli in der Fassung der Änderungssatzung vom 27. Satzung für das des Rhein-Lahn-Kreises vom 11. Juli 1994 - in der Fassung der Änderungssatzung vom 27. Juni 2005 - Der Kreistag des Rhein-Lahn-Kreises hat am 20. Juni 1994 aufgrund 17 der Landkreisordnung

Mehr

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Stadt Mücheln (Geiseltal) Stadt Mücheln (Geiseltal) Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Bürgern und Einwohnern der Stadt Mücheln (Geiseltal) und der Ortsbürgermeister Entschädigungssatzung Aufgrund

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T Gemeinde Braak 09.12.2013 Az.:10.24.23 N I E D E R S C H R I F T Sitzung des Bau- und Finanzauschusses der Gemeinde Braak Nr. 2/2013-2018 Sitzungstermin: Montag, 02.12.2013 Sitzungsbeginn: Sitzungsende:

Mehr

Satzung über die Ehrung verdienter Personen vom 19.06.2008

Satzung über die Ehrung verdienter Personen vom 19.06.2008 Satzung über die Ehrung verdienter Personen vom 19.06.2008 Der Stadtrat der Stadt Alzey hat in öffentlicher Sitzung am 16.06.2008 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Verdienstausfall

1 Anwendungsbereich. 2 Verdienstausfall Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Ballenstedt, für die Mitglieder des Ortschaftsrates und für die in der Stadt ehrenamtlich

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 02-18. Jahrgang 19. Januar 2012 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 11-16. Jahrgang 04. November 2010 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 4. Jahrgang Leuna, den 05. Juni 2013 Nummer 26 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Beschlüsse der 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 30. Mai 2013 1 2. Bekanntmachung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben Hauptsatzung der Ortsgemeinde Mertloch in der Verbandsgemeinde Maifeld vom 25.07.2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung

Mehr

Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt

Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt Entwurf Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt 1 Bildung der Kulturregionen (1) Es werden Kulturregionen

Mehr

Hauptsatzung. der Stadt Lieberose vom Präambel

Hauptsatzung. der Stadt Lieberose vom Präambel Hauptsatzung der Stadt Lieberose vom 09.03.2009 Präambel Aufgrund der 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBI. 1 S. 286) in der jeweils

Mehr

Stadt Osterholz-Scharmbeck. S a t z u n g. der Stadt Osterholz-Scharmbeck. über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren,

Stadt Osterholz-Scharmbeck. S a t z u n g. der Stadt Osterholz-Scharmbeck. über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, Stadt Osterholz-Scharmbeck S a t z u n g der Stadt Osterholz-Scharmbeck über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, sonstiger Ausschussmitglieder und der ehrenamtlich Tätigen Aufgrund der 6,

Mehr

Struktur des Jugendamtes

Struktur des Jugendamtes Struktur des Jugendamtes Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. ( 70 Abs. 1 SGB VIII ) Der Jugendhilfeausschuss ist Teil

Mehr

Satzung der Landeshauptstadt Dresden für das Jugendamt (Jugendamtssatzung) Vom 16. Oktober 2014

Satzung der Landeshauptstadt Dresden für das Jugendamt (Jugendamtssatzung) Vom 16. Oktober 2014 Satzung der Landeshauptstadt Dresden für das Jugendamt (Jugendamtssatzung) Vom 16. Oktober 2014 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 43/14 vom 23.10.14, geändert in Nr. 51-52/2016 vom 22.12.2016. Auf

Mehr

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung Stadt Sandersdorf-Brehna Fachbereich Zentrale Dienste und Recht Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung in der Fassung vom

Mehr

Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Oranienbaum Wörlitz

Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Oranienbaum Wörlitz Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum Wörlitz und deren Ortsteile (Aufwandsentschädigungssatzung) Satzung Beschlussfassung Veröffentlichung Inkrafttreten

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom Gemeinde Klingenberg Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 08.01.2013 Aufgrund von 4 in Verbindung mit 21 Abs.

Mehr

Einführung einer Vertreterversammlung Beabsichtigte Satzungsänderung der RPN eg

Einführung einer Vertreterversammlung Beabsichtigte Satzungsänderung der RPN eg Einführung einer Vertreterversammlung Beabsichtigte Satzungsänderung der RPN eg Satzung - Alte Fassung Satzung - neue Fassung 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Genossenschaft lautet: RPN eg (2) Die Genossenschaft

Mehr

Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bröbberow

Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bröbberow Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bröbberow Sitzungstermin: Mittwoch, 13.07.2016 Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum: 19:20 Uhr 20:30 Uhr Veranstaltungsraum

Mehr

2 B. Lösung Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund gestrichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Be

2 B. Lösung Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund gestrichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Be Deutscher Bundestag Drucksache 18/7 18. Wahlperiode 23. 10. 2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel

Mehr

- 1 - Satzung der Stadt Hofheim am Taunus über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Ersatz des Verdienstausfalles 8)

- 1 - Satzung der Stadt Hofheim am Taunus über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Ersatz des Verdienstausfalles 8) - 1 - Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.12.1978 folgende Satzung beschlossen: Satzung der Stadt Hofheim am Taunus über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 1 Ersatz des Verdienstausfalles

Mehr

Niederschrift. Die schriftliche Einladung erfolgte form- und fristgerecht. Sitzungstag und Tagesordnung waren ortsüblich bekannt gemacht.

Niederschrift. Die schriftliche Einladung erfolgte form- und fristgerecht. Sitzungstag und Tagesordnung waren ortsüblich bekannt gemacht. Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Winningen am Dienstag, 17.06.2014, 19.30 Uhr im Turnerheim, Neustraße 31, Winningen Die schriftliche Einladung erfolgte form- und fristgerecht.

Mehr

Stadt Obernkirchen Der Bürgermeister. Niederschrift. über die Sitzung Nr. 2/2009. des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal

Stadt Obernkirchen Der Bürgermeister. Niederschrift. über die Sitzung Nr. 2/2009. des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal Stadt Obernkirchen 25.02.2009 Der Bürgermeister Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2009 des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal der Stadt Obernkirchen vom 16.02.2009 Sitzungssaal Anwesend

Mehr

Satzung der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

Satzung der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine SPARKASSE H I L D E S H E I M P E I N E G O S L A R Satzung der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung Inhaltsübersicht 1 Name, Sitz, Träger 2 Aufgaben 3 Allgemeine

Mehr