Straßeneinweihung im OT Glambeck

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1 Löwenberger Land, den 23. Januar 2013 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister Nummer Jahrgang 4. Woche Straßeneinweihung im OT Glambeck

2 2 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 23. Januar 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse aus der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Löwenberger Land am Seite 3 Ende der amtlichen Bekanntmachungen 2. Mitteilung des Hauptamtes Vorbereitung der Wahl der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit... Seite 6 3. Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land Bereitschaftsplan Monat Februar Seite 6 Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung für den Monat Februar Seite 6 Zulassung einer Grenzwertabweichung für den Bereich des Wasserversorgungsgebietes Grüneberg... Seite 7 4. Information der LEADER-Region Obere Havel Die aktuelle EU-Förderperiode endet 2013 eine Zwischenbilanz... Seite 7 5. Informationen der Schulen, Kindertagesstätten und Jugendclubs der Gemeinde Löwenberger Land Kita Wiesengrund Nassenheide Viele kleine Weihnachtswichtel... Seite 7 6. Notizen aus dem Gemeindebereich Löwenberger Land Weihnachtsfeier der Senioren in Neulöwenberg... Seite 8 Weihnachtliches Festkonzert des Frauenchores Löwenberg am 16. Dezember... Seite 8 Einladung Jahreshauptversammlung Männerchor Concordia... Seite 8 Faschingsveranstaltungstermine Wilde Orchideen und SG Blau-Weiß... Seite 8 Termine der Frauenbewegung plus Spaß Großmutz und Falkenthal... Seite 9 Aufruf des gemeinnützigen Vereins i.g.... Seite 9 Mitteilung der Petrijünger Teschendorf e.v. Arbeitseinsätze... Seite 9 7. Mitteilung der Waldbauernschule Brandenburg e.v. Weiterbildung Waldbesitzer... Seite 9 8. Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter der Gemeinde Löwenberger Land... Seite 10

3 23. Januar 2013 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 3 1. Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungen aus der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Löwenberger Land In der Sitzung der Gemeindevertretung am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.: 58/12 2. Änderung des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2012 Beschluss Nr.: 59/12 Zur Fortführung des Planverfahrens des Bebauungsplanes Mühlensiedlung im OT Nassenheide sind die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Die während der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgetragenen Anregungen und Hinweise hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft. Folgende Behörden / Nachbargemeinden haben keine Stellungnahme abgegeben, so dass eine Abwägung entbehrlich ist: 11 Bbg. Landesamt für Denkmalpflege und arch. Landesmuseum, Abt. Denkmalpflege 13 KVE Löwenberger Land 23 Stadt Oranienburg 24 Stadt Zehdenick Nachfolgende Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden haben keine Bedenken vorgebracht, so dass eine Abwägung nicht erforderlich ist. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen durch redaktionelle Überarbeitung berücksichtigt: Lfd. Nr. Behörde / Nachbargemeinde Stellungnahme vom 6 Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Landesamt für Bauen und Verkehr Landesbetrieb Straßenwesen Bbbg. Landesamt für Denkmalpflege und archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmalpflege Zentraldienst der Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel EON e.dis AG WGI GmbH i.a. der NBB Netzgesellschaft mbh GDMcom GmbH Deutsche Telekom AG Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BVVG GmbH Stadt Kremmen Stadt Liebenwalde Amt Lindow (Mark) Amt Gransee und Gemeinden Ortsbeirat Nassenheide Berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von: Lfd. Nr. Behörde / Nachbargemeinde Stellungnahme vom 1 Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung; gemeinsame Landesplanungsabteilung Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz / Oberhavel Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung West Deutsche Bahn Service GmbH Teilweise berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von: Lfd. Nr. Behörde / Nachbargemeinde Stellungnahme vom 3 Landkreis Oberhavel Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförsterei Neuendorf

4 4 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 23. Januar Amtliche Bekanntmachungen Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch öffentliche Auslage des Planvorentwurfes einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom bis in der Gemeindeverwaltung. Während dieser Auslagezeit haben zwei Bürger Einsicht in die Unterlagen genommen und schriftlich Stellung genommen. Teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von: Bürger Nr. 30 im Abwägungsbericht Stellungnahme vom Nicht berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von: Bürger Nr. 29 im Abwägungsbericht Stellungnahme vom Die tabellarische Abwägung ist Gegenstand des Beschlusses und liegt zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden in der Gemeinde Löwenberger Land, Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer 5, Alte Schulstr. 5, Ortsteil Löwenberg, Löwenberger Land, aus. Die numerische Aufzählung ist identisch mit der Nummer im Abwägungsbeschluss. Im Ergebnis der Abwägung ergeben sich gegenüber dem Vorentwurf folgende Änderungen für den Bebauungsplanentwurf: in der Planzeichnung: Änderung des Geltungsbereiches südlich des Mühlenweges und Grünflächendarstellung für einbezogene Flurstücksteile, Kennzeichnung von Flächen mit Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen und Vermerk zu in Aussicht gestellten Waldumwandlungsgenehmigungen; in den textlichen Festsetzungen: Verringerung der Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,2, neue Festsetzung zur Versickerung des Niederschlagwassers, Festsetzung zur verkehrlichen Erschließung neu einbezogener Flurstücksteile und Festsetzung zur Baumpflanzung; in der Begründung: ergänzende Ausführungen zu den übergeordneten Planungen, zur verkehrlichen Erschließung, zu Belangen der Forstwirtschaft, zur Niederschlagswasserbeseitigung und zum Lärmschutz und sowie Übernahme von Hinweisen zum Bodendenkmalschutz, zur Flurneuordnung, zum Gewässerschutz, zur Kampfmittelfreiheit und zur Ver- und Entsorgung; im Umweltbericht: weiterführende Ausführungen zur Eingriffsregelung, zum Artenschutz, zum Bodenschutz, zum Alleen- und Baumschutz. Beim Beschluss zur Abwägung des Bebauungsplanvorentwurfes Mühlensiedlung OT Nassenheide haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach 22 Kommunalverfassung besteht. Beschluss Nr.: 60/12 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Mühlensiedlung OT Nassenheide in der Fassung von Dezember 2012 und beschließt die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung für die Dauer eines Monats gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslage wird ortsüblich bekanntgemacht. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB wird parallel zur öffentliche Auslage des Planentwurfes durchgeführt. Beim Beschluss zur Billigung des Bebauungsplanentwurfes Mühlensiedlung OT Nassenheide (Stand Dezember 2012) sowie beim Beschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach 22 Kommunalverfassung besteht. Beschluss Nr.: 61/12 Die Gemeindevertretung beschloss die Mitgliedschaft im Kneipp-Verein Berlin e.v. der Gemeinde Löwenberger Land als Träger der zertifizierten Kneipp-Kita Spielparadies im Ortsteil Teschendorf Beschluss Nr.: 62/12 Veräußerung einer Teilfläche aus dem Flurstück 14/2 der Flur 5, Gemarkung Neulöwenberg Beschluss Nr.: 63/12 Bewilligung der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Leitungsrecht nebst Schutzstreifen) auf einer Teilfläche des Flurstücks 45 der Flur 10, Gemarkung Neulöwenberg Beschluss Nr.: 64/12 Bewilligung der Übertragung der Ausübung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Leitungsrecht) lastend auf dem Flurstück 514 der Flur 1, Gemarkung Häsen Beschluss Nr.: 65/12 Veräußerung einer Teilfläche der Flurstücke 16/1 und 91 der Flur 2, Gemarkung Neulöwenberg Beschluss Nr.: 66/12 Erteilung einer Belastungsvollmacht im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Teilfläche aus den Flurstücken 16/1 und 91 der Flur 2, Gemarkung Neulöwenberg Beschluss Nr.: 67/12 Bewilligung der Erteilung einer auflösend bedingten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Leitungs- und Anlagenrecht) lastend auf den Flurstücken 623/3, 624/1, 624/2, 625/4, 626/2, 626/4, 627/2, 627/4 und 627/5 der Flur 6, Gemarkung Grüneberg Beschluss Nr.: 68/12 Bewilligung der Eintragung einer auflösend beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Leitungs- und Anlagenrecht) lastend auf den Flurstücken 628/2, 628/4 und 629/2 der Flur 6, Gemarkung Grüneberg Beschluss Nr.: 69/12 Bewilligung der Eintragung einer aufschiebend bedingten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Leitungs- und Anlagenrecht) lastend auf den Flurstücken 623/3, 624/1, 624/2, 625/4, 626/2, 626/4, 627/2, 627/ 4 und 627/5 der Flur 6, Gemarkung Grüneberg

5 23. Januar 2013 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 5 1. Amtliche Bekanntmachungen Beschluss Nr.: 70/12 Bewilligung der Eintragung einer aufschiebend beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Leitungs- und Anlagenrecht) lastend auf den Flurstücken 628/2, 628/4 und 629/2 der Flur 6, Gemarkung Grüneberg Beschluss Nr.: 71/12 Verpachtung des Zeltplatzes im Ortsteil Neuendorf Beschluss Nr.: 72/12 Ermächtigung des Bürgermeisters, die Verhandlungen zur Verpachtung des Bürgerhauses aufzunehmen Beschluss Nr.: 73/12 Bewilligung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit lastend auf dem Flurstück 5 der Flur 2, Gemarkung Linde Beschluss Nr.: 74/12 Veräußerung des Flurstücks 59/22 der Flur 6, Gemarkung Löwenberg Beschluss Nr.: 75/12 Erwerb des Flurstücks 172/2 der Flur 2, Gemarkung Grüneberg Ende der amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land Alte Schulstraße 5, Löwenberger Land, Tel.-Nr.:

6 6 Löwenberger Land 23. Januar Mitteilung des Hauptamtes Vorbereitung der Wahl der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Zum 31. Dezember 2013 endet die Wahlperiode der im Jahr 2008 gewählten Schöffen des Landgerichtes Neuruppin. Für die nächste Amtszeit ist im Jahr 2013 die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter durchzuführen. Zurzeit wird daher in der Gemeinde die Vorschlagsliste erarbeitet, aus denen dann durch einen beim zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Zur Aufstellung der Vorschlagsliste für die Neuwahl von Schöffen des Amtsgerichtsbezirkes Zehdenick für die Amtsperiode werden mindestens 11 Personen aus dem Gemeindegebiet der Gemeinde Löwenberger Land gesucht. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Zu dem Amt als Schöffen können Bürgerinnen und Bürger berufen werden: die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet, aber das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde wohnen und die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und sich gesundheitlich in der Lage fühlen, das Ehrenamt auszuüben, die nicht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden gegen die kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Interessenten melden sich bitte bis spätestens 22. April 2013, telefonisch, persönlich oder schriftlich bei der Gemeinde Löwenberger Land, Hauptamt, Zimmer 15, Haus 1, Alte Schulstr. 5, Ortsteil Löwenberg, Löwenberger Land, Frau Kranich, Tel. Nr.: , Fax , mit folgenden Angaben: Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Tel-Nr., Beruf, Zeiten früherer Schöffentätigkeit beim Amtsbzw. Landgericht. Hauptamt 3. Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Bereitschaftsplan zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Februar Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung Februar Wechsel des Bereitschaftsdienstes Montag 7.30 Uhr Datum zu entsorgender Ortsteil 05. KW, Herr V. Witt, Tel. 0173/ oder 0173/ KW, Herr A. Dörre, Tel. 0173/ oder 0173/ KW, Herr J. Kant, Tel. 0173/ oder 0172/ KW, Herr A. Kühn, Tel. 0173/ oder 0172/ KW, Herr M. Krüger, Tel. 0173/ oder 0172/ Im Havariefall der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist der diensthabende Mitarbeiter zu benachrichtigen. Während der normalen Dienstzeit ist im Havariefall der KVE in Grüneberg, Tel /80101, zu informieren. Der KVE ist zu folgenden Dienstzeiten zu erreichen: Montag und Donnerstag Dienstag Mittwoch Freitag 7.30 Uhr Uhr 7.30 Uhr Uhr 7.30 Uhr Uhr 7.30 Uhr Uhr 5. KW Falkenthal, Liebenberg, Grüneberg 6. KW Nassenheide Nassenheide Nassenheide Grieben Grieben 7. KW Grieben Linde Glambeck Großmutz Hoppenrade, Löwenberg 8. KW Häsen, Klevesche Häuser, Neuhäsen Häsen, Gutengermendorf Gutengermendorf, Neulöwenberg Neuendorf, Teschendorf Falkenthal, Liebenberg, Grüneberg 9. KW Nassenheide Nassenheide Nassenheide Grieben Änderungen behält sich der KVE vor. Diese werden in der Tagespresse bekanntgegeben.

7 23. Januar 2013 Löwenberger Land 7 3. Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Mitteilung des KVE Löwenberger Land über die Zulassung einer Grenzwertabweichung entspr. 10 Abs. 2 der Trinkwasserverordnung für den Bereich des Wasserversorgungsgebietes Grüneberg Am 21. Dezember 2012 hat der Landkreis Oberhavel der FD Amtsärztlicher Dienst und Hygiene die Parameter des Pflanzenschutzmittels im Trinkwasser für den Wirkstoff Bentazon vom Grenzwert 0,0001 mg/l auf 0,0010 mg/l neu festgesetzt. Der Zeitraum für die Neufestsetzung gilt bis zum 30. Oktober Die derzeit nachgewiesene Konzentration von 0,00049 mg/l gefährdet bzw. schädigt nicht die menschliche Gesundheit. Die Trinkwasserverbraucher der OT Nassenheide, Grüneberg, Liebenberg, Pappelhof, Falkenthal, Teschendorf, Neuendorf und Freienhagen sind gem. 10 Abs. 8 der Trinkwasserverordnung darüber in Kenntnis zu setzen. 4. Information der LEADER-Region Obere Havel Die aktuelle EU- Förderperiode endet 2013 eine Zwischenbilanz von Jörn Lehmann, Vorsitzender der Lokale Aktionsgruppe (LAG) Obere Havel e.v. In der LEADER-Region Obere Havel konnten in den vergangenen 5 Jahren 159 Projekte mit öffentlichen Geldern in Höhe von ca. 15 Mio unterstützt werden. Für die Umsetzung dieser Projekte wurden knapp 25 Mio. investiert. Für die LAG Obere Havel e.v. sind die Förderung privater gewerblicher Aktivitäten und Investitionen der Bürger und Kommunen in die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in unseren Dörfern und Kleinstädten von besonderer Bedeutung. Dazu zählten auch Projekte zur Unterstützung des Dorfgemeinschaftslebens, der Schaffung kultureller Angebote und der Förderung junger Familien für Wohnraum. Die nahezu flächendeckende Erschließung der Kommunen mit schnellem Internet war in den letzten beiden Jahren ein wichtiger Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Gebiete in unserem Landkreis. Derzeit läuft die Umsetzung eines touristischen Informations- und Besucherleitsystems an 15 Standorten, das Oberhavel mit seiner Themenvielfalt und Attraktivität der Angebote vorstellt und für die Region wirbt. Weitere Informationen zur LEADER-Region, den Projekten und Fördermöglichkeiten hält die Homepage unseres Vereins unter für Sie bereit. Eine Förderung von neuen Projekten in ausgewählten Bereichen bis Ende 2013 hängt von der Auslastung des Fördermittelbudgets für die ländlichen Räume in Brandenburg ab, was derzeit durch das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft geprüft wird. Zur aktuellen Förderkulisse gehören das Amt Gransee und Gemeinden sowie die Städte und Gemeinden Fürstenberg/Havel, Zehdenick (außer der Kernstadt), Löwenberger Land, Liebenwalde, Kremmen und Oberkrämer. Von der Stadt Oranienburg befinden sich die Ortsteile Schmachtenhagen, Zehlendorf und Wensickendorf sowie der Ortsteil Zühlsdorf der Gemeinde Mühlenbecker Land in der LEA- DER-Region. Die Vorbereitung der neuen EU-Förderperiode von 2014 bis 2020 laufen bereits auf verschiedenen Ebenen (EU, Bund, Land und in den Regionen). Für Fragen zu Möglichkeiten der Projektförderung und Beratung wenden Sie sich bitte an unser LEADER- Regionalmanagement mit Sitz im ILE-Treff in Oranienburg, Adolf-Dechert-Straße 1, Haus 2, Zimmer 1.30: Frau Susanne Schäfer; Herr Dr. Reiner Erdmann Tel.: 03301/ (mittwochs und donnerstags) ile-treff-oberhavel@web.de Infos: 5. Informationen der Schulen, Kindertagesstätten und Jugendklubs Viele kleine Weihnachtswichtel Auch im vergangenen Jahr führten wir, die Kita Wiesengrund in Nassenheide, eine Weihnachtsprojektwoche durch. Neben Plätzchen backen und kleinen Weihnachtsbasteleien kam uns die Idee, auch mal etwas für andere Menschen zu tun. Wir entschieden uns, kleine Weihnachtspäckchen für bedürftige Familien zusammenzustellen. Es war uns eine Freude zu sehen, wie groß die Bereitschaft zur Mithilfe unserer Eltern war. Sie unterstützten uns mit vielerlei Dingen für den täglichen Bedarf, sowie Spielzeug und Kleidung. So war es uns möglich, am 13. Dezember, 31 Weihnachtspäckchen an den Arbeitslosenverband in Zehdenick zu übergeben. Die Päckchen wurden durch, von den Kindern selbstgestaltetes Papier, farbenfroh und weihnachtlich dekoriert. Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen Eltern für die großartige Mithilfe und Unterstützung recht herzlich bedanken. Vielen Dank sagt das Team der Kita Wiesengrund

8 8 Löwenberger Land 23. Januar Notizen aus dem Gemeindebereich Einladung Männerchor Concordia zur Jahreshauptversammlung Liebe Sangesfreunde, der Männerchor Concordia lädt recht herzlich alle seine aktiven und passiven Mitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am Freitag, den 15. Februar, um Uhr im Vereinslokal Landgasthof Stolz in Teschendorf ein. Weihnachtsfeier in der Gaststätte Charlottenhof in Neulöwenberg Am 12. Dezember waren die Senioren aus Neulöwenberg, Klevesche Häuser und auch einige Senioren aus Löwenberg zu einer Weihnachtsfeier in den schön geschmückten Saal der Gaststätte Charlottenhof eingeladen. Tagesordnung: Jahresbericht des Vorsitzenden Kassenbericht Kassenwart Bericht Chorleiter Sonstiges Mit freundlichen Grüßen V. Mydlaszweski, Vorsitzender Fasching mit den Wilden Orchideen In wenigen Wochen beginnt in Teschendorf wieder die fünfte Jahreszeit. Die Faschingsveranstaltungen mit den Wilden Orchideen finden am 26. Januar und am 2. Februar statt. Einlass ist jeweils ab 18 Uhr, Beginn um 20 Uhr. Der Eintritt kostet 9 Euro. Kartenvorbestellungen werden ab sofort nur noch unter der Telefonnummer / entgegen genommen. Gefeiert wird dann im beheizten Festzelt in der Nähe vom Sportplatz. Die Wilden Orchideen Die SG Blau Weiß e. V. lädt zum Fasching ein Die SG Blau Weiß lädt ein zum Fasching 2013 in den Nassen Heiden. Samstag, 16. Februar, Uhr Samstag, 23. Februar, Uhr Sonntag, 24. Februar, Uhr, Senioren Einlass jeweils eine Stunde vorher. Kartenverkauf seit 2. Januar unter Tel.: (Katrin Krüger) für 7,00 EURO p. P. Karten-Sonderverkauf am 2. Februar, Uhr vor der Kita Wiesengrund. Nach der gemeinsamen Kaffeetafel gestalteten die Turnerinnen des Löwenberger SV ein sehr schönes Programm. Dafür bedankt sich der Veranstalter ganz herzlich. Ein großes Dankeschön geht auch an den Weihnachtsmann (Ben Pinske), den Musiker Harry und an das Team des Charlottenhof. Wunderschönes Weihnachtskonzert Am 16. Dezember fand in der Kirche Löwenberg das weihnachtliche Festkonzert des Frauenchores Löwenberg statt, mit den Gastchören: Frauenchor musicam amantes der Stadt Hohen Neuendorf und dem gemischten Chor Harmonie Beetz. Die Gesamtleitung des Konzertes hatte Liselotte Teege. Es erklangen Weihnachts- und Winterlieder, welche gemeinsam zum Besten gegeben wurden. Jeder Chor stellte sich auch mit eigenem Liedgut vor. Die angenehme, feierliche Stimmung in der Kirche, die sehr gut besucht war, unterstützte den Charakter des Konzertes, was noch durch verbindende Texte und musikalische Solostücke unterstrichen wurde. Die monatelange, zielstrebige und umsichtige Vorbereitung der Chöre hatte sich gelohnt. Es gab ein begeistertes Publikum und lobende Worte für die Auftretenden, was der schönste und verdienteste Dank war. Zum Ausklang des gelungenen Nachmittags ist es eine schöne Tradition, im Anschluss des Konzertes Kaffee und Kuchen zu reichen. Im Jahr 2013 begann der Löwenberger Frauenchor am 7. Januar mit einem internen Neujahrsempfang das Probenjahr. Wir würden auch gerne neue Mitsinger begrüßen. Wer also Lust und anhaltende Freude am Singen hat und unser Chorleben mitgestalten möchte, ist herzlich zu einer Chorprobe eingeladen. Der Löwenberger Frauenchor trifft sich wöchentlich montags Uhr im Gebäude hinter der Volksbank. Bei Interesse können Sie sich auch gerne telefonisch anmelden unter der Nummer: Wir bedanken uns recht herzlich bei allen Sponsoren. Ein besonderer Dank geht an Familie Eisenberger und an Herrn Haro Busse für die tatkräftige Unterstützung am Konzerttag. Frauenchor Löwenberg

9 23. Januar 2013 Löwenberger Land 9 6. Notizen aus dem Gemeindebereich Termine! Frauenbewegung plus Spaß montags 18:00 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Großmutz mit Ellen Vanselow 28. Januar, 4., 11., 18. und 25. Februar, 4. und 11. März, 18. und 25. März kein Sport, 1. April Osterferien kein Sport, 8., 15., 22. und 29. April, 6. und 13. Mai, 20.Mai kein Sport Pfingsten, 27. Mai, 3., 10. und 17. Juni, 20. Juni bis 2. August Ferien kein Sport, Sommerpause kein Sport Neubeginn: 2. September dienstags 18:30 19:30 Uhr im Pfarrhaus in Falkenthal mit Ellen Vanselow 29. Januar, 5., 12., 19. und 26. Februar, 5. und 12. März, 19. März kein Sport, 26. März, 2. April Osterferien kein Sport, 9., 16., 23. und 30. April, 7., 14., 21. und 28. Mai, 4., 11. und 18. Juni, 20. Juni bis 2. August Ferien kein Sport, Sommerpause kein Sport Neubeginn: 3. September Gründung des Fördervereins Kulturleben i. G. Der im Amtsblatt vom Dezember 2012 angekündigte gemeinnützige Verein zur Förderung des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens im Löwenberger Land befindet sich weiterhin in der Gründungsphase. Seine Gründung wird voraussichtlich im Januar 2013 erfolgen. Er hat sich zum Ziel gesetzt Veranstaltungen zu Bildung, Kultur und Musik zu gestalten, eventuell ein Schultze-Bansen Museum aufzubauen, das Dorfzentrum Linde Dorfstr. /Griebener Chaussee zu beleben und die historische Bausubstanz Alte Schule / Dorfkirche Linde zu erhalten. Alle Interessenten, die mitwirken wollen oder inhaltliche Vorschläge haben, wenden sich bitten an: Ulrich Kant, Waldweg 5, Löwenberger Land, 0176/ , e- mail: kantsberlin@freenet.de, Iris Fischer, Dorfstr. 2, Tel.: /51314, fischer.linde@t-online.de, Siegfried Becker, Linde Dorfstr. 12 A, Löwenberger Land, Tel /70440, es - becker - t- online.de; oder an die Adresse: Förderverein Kulturleben Linde i. G., Griebener Chaussee 9, Löwenberger Land. Mitteilung des Vorstandes der Petrijünger Teschendorf e. V. Termine Arbeitseinsätze für die Monate Februar und März 09. Februar 9 Uhr Kleine Plötze 23. März 9 Uhr Kleine Plötze 7. Mitteilung der Waldbauernschule Brandenburg Weiterbildung für Waldbesitzer In den Monaten März und April, jeweils freitags in der Zeit von 16:00-19:30 Uhr und samstags in der Zeit von 08:30-15:30 Uhr, veranstaltet die Waldbauernschule Brandenburg e.v. wieder eine neue Weiterbildung für Waldbesitzer. Schulungsthemen sind aktuelle Fragen, Forstschutz, Verkehrssicherung, Waldbau Kiefer, Kulturpflege und ökonomisch Betrachtungen zur Waldwirtschaft. Abgerundet wird die Veranstaltung durch eine Wald-Exkursion zu praktischen Fragen. Alle interessierten Waldbesitzer sind herzlich eingeladen. Es wird ein Unkostenbeitrag von 30 EUR erhoben. Schulungstermine finden Sie im Internet auf der Seite oder unten. Da die Veranstaltungen nur bei mindestens 8 Teilnehmern durchgeführt werden können, wird um vorherige Anmeldung gebeten, per Telefon unter , per waldbauern@t-online.de oder in Ihrer zuständigen Oberförsterei. Schulungstermine u.a.: März Großraum Schorfheide (Naturfreundehaus Am Üdersee, Üdersee Süd 111, Finowfurt) April Großraum Zehdenick ( Elisabethmühle Stadtwerke Zehdenick, Schleusenstr. 22, Zehdenick)

10 10 Löwenberger Land 23. Januar Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter Evangelische Kirchengemeinden Grüneberg / Teschendorf / Löwenberg Liebe Gemeinden! Schwestern und Brüder! Damen und Heren! Durch das frühzeitige, krankheitsbedingte Ausscheiden aus dem aktiven Dienst des Pfarrers Peter Engel im Jahre 2000 hatte ich die Pfarrstelle Löwenberg mit zu betreuen. Das vertrauensvolle Verhältnis der Gemeindekirchenräte von Löwenberg, Linde, Grüneberg und Teschendorf ließen im Laufe der Jahre auch die Gemeinden näher kommen. Der Pfarrer und der Superintendent fragten an, ob aus den beiden Pfarrsprengeln Löwenberg und Grüneberg nicht ein gemeinsamer, vereinigter Sprengel werden könne. Dies hätte auch kirchenjuristisch Vorteile und würde der weiteren Arbeit nur gut tun. Am 12. Dezember 2012 war es dann soweit. Festlich und feierlich, im Beisein des Superintendenten Uwe Simon, haben nun alle vier Gemeindekirchenräte die dauernde Verbindung von Löwenberg Linde Grüneberg Teschendorf, mit den Ortsteilen Neulöwenberg und Neuendorf zu einem Pfarrsprengel beschlossen. (Grundordnung der Ev. Kirche Berlin-Brandeburg-schlesiche Oberlausitz, Artikel 33) Der Name des Pfarrsprengels lautet: Löwenberg Grüneberg. Die juristische Selbstständigkeit (Finanzen) jeder der vier Gemeinden bleibt bestehen. Dieser Beschluss wird nun an den Kreiskirchenrat und das Konsistorium zur kirchenaufsichtlichen Genehmigung weitergeleitet. Möge der Dreieinige Gott, Vater Sohn und Heiliger Geist diese Entscheidung segnen und mit Leben erfüllen. Mit freundlichen und herzlichen Grüßen bin ich Ihr Pfarrer Gerhard Gabriel (Tel.: 80766) Jahreslosung für 2013: WIR HABEN HIER KEINE BLEIBENDE STADT, SONDERN DIE ZUKÜNFTIGE SUCHEN WIR. Hebräer 13,14 Löwenberg (So): 14 Uhr Gottesdienst (Do): 19 Uhr Junge Gemeinde und jeden Donnerstag (Mi): 19 Uhr GKR-Sitzung (Do): 14 Uhr Frauenkreis (So): 10 Uhr Gottesdienst (Mo): 14 Uhr Frauenkreis mit Hut (Mo): 19 Uhr Ü35 Frauenkreis (Do): 19 Uhr Männerkreis (So): 14 Uhr Familiengottesdienst mit Ulrike Limbrecht (Do): 14 Uhr Passionsandacht mit Frau Engel (Do): 14 Uhr Passionsandacht mit Frau Engel (Fr): 18 Uhr Weltgebetstag der Frauen in Gutengermendorf (So): 10 Uhr Gottesdienst Linde (So): 14 Uhr Gottesdienst (Mi): 19 Uhr GKR-Sitzung (Fr): 16 Uhr Weltgebetstag der Frauen in Gutengermendorf Grüneberg (So): 10 Uhr Gottesdienst (Di): 15 Uhr Krabbelgruppe (Di): 19 Uhr GKR-Sitzung (Mo): 19 Uhr Ü35 Frauenkreis in Löwenberg (Do): 14 Uhr Frauenkreis (Do): 19 Uhr Männerkreis in Löwenberg (So): 16 Uhr Familiengottesdienst mit Ulrike Limbrecht (Di): 15 Uhr Krabbelgruppe (So): 10 Uhr Gottesdienst (Fr): 18 Uhr Weltgebetstag der Frauen in Gutengermendorf (So): 14 Uhr Gottesdienst Teschendorf: (So): 10 Uhr Gottesdienst (Mo): 19 Uhr GKR-Sitzung (So): 14 Uhr Gottesdienst (Mo): 14 Uhr Frauenkreis in Löwenberg mit Hut (Di): 14 Uhr Frauenkreis (So): 10 Uhr Familiengottesdienst mit Ulrike Limbrecht (Mi): 09 Uhr Mitarbeiterversammlung Kirchenkreis (So): 14 Uhr Gottesdienst (Fr): 18 Uhr Weltgebetstag der Frauen in Gutengermendorf

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