Blick auf das Kriegerdenkmal in Teschendorf

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1 Löwenberger Land, den 27. Januar 2010 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister Nummer Jahrgang 4. Woche Blick auf das Kriegerdenkmal in Teschendorf

2 2 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 27. Januar 2010 Inhaltsverzeichnis 1. Beschlüsse aus der Gemeindevertretersitzung am Seite 3 Bekanntmachung zur 1. Planänderung zum Flächennutzungsplan Gemeinde Löwenberger Land... Seite 17 Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten Bebauungsplan Nordbahnstraße" OT Grüneberg... Seite 18 Bekanntmachung 1. Planänderung des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbegebiet Grüneberg"... Seite 19 Bekanntmachung Widmungsverfügung für einen Teilbereich der Straße Neuer Weg" im OT Teschendorf... Seite 20 Bekanntmachung Widmungsverfügung für eine Teilfläche der Straße Zum Bahnhof, OT Neulöwenberg... Seite 21 Ende der amtlichen Bekanntmachungen 2. Mitteilung des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes der Gemeinde Löwenberger Land Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung für den Monat Februar Seite 22 Bereitschaftsplan Monat Februar Seite Notizen aus dem Gemeindebereich Löwenberger Land Knutfest in Grieben... Seite Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter der Gemeinde Löwenberger Land... Seite 23

3 27. Januar 2010 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 3 Mitteilungen aus der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Löwenberger Land In der Sitzung der Gemeindevertretung am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.: 89/09 Feststellung des Jahresabschlusses des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land (KVE) per mit einem Gewinn von ,70. Der Gewinn des Jahres 2008 wird zur Verringerung der auf neue Rechnung vorgetragenen Verluste aus Vorjahren verwendet. Der Verlust des Bereiches Trinkwasser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Werkleitung des KVE wird vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigungen für das Wirtschaftsjahr 2008 entlastet. Beschluss Nr.: 90/09 Zur Fortführung des Planverfahrens der 1. Planänderung der Klarstellungsund Ergänzungssatzung (KES) OT Löwenberg sind nach 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Die während der Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden vorgetragenen Anregungen und Hinweise hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft. Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden haben zum Entwurf der 1. Planänderung keine Stellungnahme abgegeben, so dass eine Abwägung entbehrlich ist. Nr. Abwägungs- Behördenbezeichnung bericht 12. Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände 14. Kommunaler Ver- und Entsorgungsbetrieb Löwenberger Land (KVE) 18. Deutsche Telekom AG 22. Brandenburgische Bodengesellschaft 23. Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) 25. Stadt Kremmen 31. Ortsbeirat Löwenberg Nachfolgende Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden haben keine Bedenken vorgebracht, so dass eine Abwägung nicht erforderlich ist. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und durch redaktionelle Überarbeitung berücksichtigt: Nr. Stellung Behördenbezeichnung Abwägungs- -nahme bericht vom Gemeinsame Landesplanungsabteilung Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz/ Oberhavel Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung West, TR Neuruppin Landesbetrieb Forst Brandenburg, Betriebsteil Alt Ruppin Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Landebetrieb für Straßenwesen, NL Eberswalde Bbg. Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Abt. Denkmalpflege Bbg. Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Abt. Bodendenkmalpflege Zentraldienst der Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel E.ON edis AG WGi GmbH für Erdgas Mark Brandenburg GDMcom für Verbundnetz Gas AG Deutsche Bahn Service und Immobilien GmbH Deutsche Flugsicherung GmbH TLG Immobilien GmbH, NL Berlin/Brandenburg Stadt Oranienburg Stadt Zehdenick Stadt Liebenwalde Amt Lindow (Mark) Amt Gransee und Gemeinden Teilweise berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von: Nr. Stellung Behördenbezeichnung Abwägungs- -nahme bericht vom Landkreis Oberhavel Berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von: Nr. Stellung Behördenbezeichnung Abwägungs- -nahme bericht vom Landesamt für Bauen und Verkehr Eisenbahnbundesamt Während der Öffentlichkeitsbeteiligung hat ein Bürger die Möglichkeit der Einsichtnahme genutzt und Hinweise vorgetragen, die berücksichtigt werden. Die erfolgte Abwägung in der Anlage ist Gegenstand des Beschlusses. Aus der Abwägung ergeben sich folgende Änderungen zum bisherigen Entwurf: in der Planzeichnung: Streichung der Überschrift Festsetzungen nachrichtliche Übernahme des Bodendenkmals Mittelalterlicher Ortskern nachrichtliche Übernahme der Baudenkmale (Kirche, Schloss, WH OdF Platz 4)

4 4 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 27. Januar 2010 Korrektur der Klarstellungsgrenze östlich der Berliner Straße im Bereich der Flurstücke 104, 269, 270, 271, 289, 291, 293 Einbeziehung des Weges an der Bahn in die Klarstellung Darstellung der Fläche E 2 als Klarstellungsbereich Darstellung der Fläche E 3 als Klarstellungsbereich Wiedereinbeziehung einer Teilfläche der ehemaligen erweiterten Abrundungsfläche (Planbereich C) in die Klarstellung (Flurstück 66/3 der Flur 5) in den textlichen Festsetzungen: Neuaufnahme einer Festsetzung im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes (Flur 1, Flurstück 100/3, 113): Die Einbeziehung der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes in den klargestellten Bereich (Innenbereich) wird erst wirksam, wenn seitens des Eisenbahn-Bundesamtes diese Fläche gemäß 23 AEG freigestellt wird. Nach 23 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) sind Grundstücke, die Betriebsanlage einer Eisenbahn sind, auf Antrag von Bahnbetriebszwecken freizustellen, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht. Den Antrag kann der Eigentümer, auf deren Gebiet sich die Bahnbetriebsanlage befindet, stellen. Die Freistellung wird durch die zuständige Planfeststellungsbehörde erteilt. Streichung der Festsetzung Nr. 1 Die Ergänzungsflächen E 1 bis E 3 werden Bestandteil des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Innenbereich) Diese Regelung ist nicht erforderlich, da sie Ziel dieser Satzung ist. Streichung der Festsetzung Nr. 2 Für die Ergänzungsfläche E 3 wird als Art der baulichen Nutzung eine ausschließlich gewerbliche Nutzung festgesetzt gemäß 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit 8 BauNVO Die Ergänzungsfläche E 3 wird in die Klarstellung einbezogen, so dass die Festsetzung entbehrlich ist. Streichung der Festsetzung Nr. 3 b) anfallendes Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken zu versickern. Diese Regelung ist nicht erforderlich, weil das Wassergesetz verbindliche Regelungen enthält. Präzisierung der Festsetzung Nr. 3 c) (Pflanzliste) durch Festschreibung folgender Laubbaumarten als Ersatz für Eingriffe (gilt nur für Ergänzungsfläche E 1): Sandbirke, Eberesche, Elsbeere, Hainbuche, Vogelkirsche. Die Liste der Obstbaumarten bleibt unverändert bestehen. Der Zusatz Für die Pflanzungen sind standortgerechte, einheimische Gehölze zu verwenden wird ersatzlos gestrichen. Mit der Festsetzung der Pflanzliste ist dieser Zusatz entbehrlich. Die Festsetzung Nr. 3 d) wird ersatzlos gestrichen. Die Ergänzungsfläche E 3 wird in die Klarstellung einbezogen, so dass die Festsetzung entbehrlich ist. in der Begründung ergänzende Ausführungen bzw. Übernahme von Hinweisen zum Immissionsschutz zum Artenschutz zum Baumschutz zum Bodenschutz zum Kampfmittelverdacht zum Bodendenkmalschutz zu Ver- und Entsorgungsanlagen zum Lärmschutz zu Pflanzabständen an Bahnlinien zu den Belangen der Bahn zu den Belangen der Flugsicherung. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger die Anregungen und Hinweise zum Satzungsentwurf mitgeteilt haben, sind über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschließt, die 1. Planänderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (KES) OT Löwenberg in der Fassung vom Dezember 2009 als Satzung. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderungen im Zusammenhang mit dem Abwägungsprozess nicht berührt. Die 1. Planänderung der KES OT Löwenberg ist durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Beim Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Planänderung der KES OT Löwenberg haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach 22 Kommunalverfassung besteht.

5 27. Januar 2010 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 5

6 6 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 27. Januar 2010

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8 8 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 27. Januar 2010

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12 12 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 27. Januar 2010

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14 14 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 27. Januar 2010

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16 16 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 27. Januar 2010

17 27. Januar 2010 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 17 Beschluss Nr.: 91/09 Genehmigung des Abschlusses des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Stadt Liebenwalde und der Gemeinde Löwenberger Land zum Zweck der Aufhebung der Exklave Liebenwalde, Gemarkung Neuholland, Flur 2, Flurstück 80/1, 83 und Planänderung zum Flächennutzungsplan Gemeinde Löwenberger Land (Entwurf Stand Dezember 2009) Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am den Entwurf zur 1. Planänderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung von Mai 2009 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 41/09). Am hat die Gemeindevertretung die Ergänzung des Entwurfes der 1. Planänderung des Flächennutzungsplanes aufgrund der Übernahme von Flächendarstellungen im Zusammenhang mit der 1. Planänderung der Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Löwenberg sowie aufgrund laufender Planverfahren beschlossen (Beschluss Nr. 78/09). Der Entwurf in der Fassung von Dezember 2009 wurde gebilligt. Die Abwägung vom bleibt unverändert bestehen. Die 1. Planänderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Löwenberger Land bezieht sich auf den rechtskräftigen Flächennutzungsplan von 2002 ohne die Ortsteile Nassenheide und Neuendorf. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Entwurf der 1. Planänderung Flächennutzungsplan Löwenberger Land (Stand Dezember 2009) mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom bis einschließlich in der Gemeindeverwaltung Löwenberger Land (Haus 2, Bauverwaltung, Zimmer 5), Alte Schulstraße 5 in Löwenberger Land, OT Löwenberg zu Jedermanns Einsicht, während der Dienststunden, öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Dienststunden: Montag und Donnerstag Dienstag Mittwoch Freitag 8.00 bis Uhr und bis Uhr 8.00 bis Uhr und bis Uhr 8.00 bis Uhr und bis Uhr 8.00 bis Uhr. Während dieser Frist besteht die Möglichkeit sich zur Planung zu äußern und Stellungnahme bei der Gemeindeverwaltung Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5 in Löwenberger Land, OT Löwenberg abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor von: Behörde Umweltbelang Stellungnahme vom Brandenburgisches Bodendenkmale Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Landkreis Oberhavel Trinkwasserschutz Naturschutz Schutzgebiete Denkmalschutz Gemeinsame Landesplanung Siedlungsentwicklung Regionale Planungsgemeinschaft Siedlungsentwicklung Umweltauswirkungen zu den von der Planänderung betroffenen Flächen werden im Umweltbericht erläutert. Die Behördenbeteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB wird parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Löwenberg, In Vertretung Telm (im Original unterzeichnet)

18 18 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 27. Januar 2010 Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten Bebauungsplan Nordbahnstraße OT Grüneberg Satzungsbeschluss Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentlicher Sitzung am den Bebauungsplan Nordbahnstraße OT Grüneberg in der Fassung vom Oktober 2009 gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Beschluss Nr. 76/09). Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Gemäß 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nordbahnstraße OT Grüneberg durch Darstellung einer Wohnbaufläche der Flächennutzungsplan im Rahmen der 1. Planänderung angepasst. Bekanntmachungsanordnung Gemäß 10 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der vorstehende Beschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nordbahnstraße OT Grüneberg gemäß 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 530, 531, 532, 533, 534, 535, 544, 545, 546 sowie Teilflächen der Flurstücke 542, 543, 547, 548, 549 und 550 der Flur 6 der Gemarkung Grüneberg mit einer Fläche von rund 1,1 ha. Das Plangebiet wird auf unten stehendem Flurkartenauszug dargestellt. Der Bebauungsplan Nordbahnstraße OT Grüneberg wird einschließlich Begründung in der Gemeinde Löwenberger Land, Zimmer 5 (Bauverwaltung), Alte Schulstraße 5 in Löwenberger Land, OT Löwenberg, während der allgemeinen Dienststunden zu Jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes Nordbahnstraße OT Grüneberg, einschließlich der Begründung, wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Hinweise zu Verletzung von Vorschriften und zu Fälligkeit und Erlöschen möglicher Entschädigungsansprüche 1. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel des Abwägungsvorganges sind unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Löwenberger Land geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach 215 Abs. 2a BauGB beachtlich sind (Bebauungspläne, die im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB aufgestellt worden sind). 2. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bernd-Christian Schneck Der Bürgermeister Lageplan mit Grenzen des Erschließungsgebietes Auszug aus der Liegenschaftskarte, Gemarkung Grüneberg, Flur 6

19 27. Januar 2010 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land Planänderung des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbegebiet Grüneberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am die Aufstellung der 1. Planänderung des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbegebiet Grüneberg beschlossen. Der Vorentwurf in der Planfassung September 2009 wurde durch Beschluss am gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet Grüneberg umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 19,76 ha gemäß Darstellung im beiliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: im Norden durch einen Sportplatz und Freifläche mit anschließender Wohn- und Mischbebauung an der Straße zum Bahnhof im Süden durch eine Waldfläche im Osten durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche mit der angrenzenden Straße zum Pappelhof im Westen durch die Bahnlinie der Nordbahn mit anschließender Wohnund gewerblicher Bebauung an der Nordbahnstraße. Der Änderungsbereich der hier vorliegenden Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Die vorliegende Änderung schließt auch die partielle Aufhebung des Bebauungsplanes auf einer Waldfläche ein, die im Landschaftsschutzgebiet Liebenberg liegt. Hierdurch verringert sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Zuge des Änderungsverfahrens um 0,54 ha auf ca. 19,22 ha. Dienststunden: Montag und Donnerstag Dienstag Mittwoch Freitag 8.00 bis Uhr und bis Uhr 8.00 bis Uhr und bis Uhr 8.00 bis Uhr und bis Uhr 8.00 bis Uhr. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur frühzeitigen Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die Planinhalte und Auswirkungen sowie zur Äußerung und Erörterung. Löwenberg, In Vertretung Telm Planungsziele der Änderung 1. Bessere Berücksichtigung des Immissionsschutzes durch Einschränkung der Zulässigkeit störender Nutzungen und Festsetzungen zum Immissionsschutz 2. Festsetzung einer Bauweise 3. Überarbeitung der grünordnerischen Festsetzungen 4. Eine bisher als Wald und zugleich als öffentliche Grünfläche festgesetzte Fläche, die im LSG liegt, soll aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausgenommen werden. Im Zuge der hier vorliegenden Änderung erfolgt für diese Fläche die partielle Aufhebung des Bebauungsplanes. Gemäß 2 (4) BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach 1 (6) Nr. 7 und 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht wird gemäß 2a BauGB als gesonderter Teil der Begründung zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes erarbeitet. Öffentliche Auslegung (Auslegungsfrist/ - zeiten) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB findet durch öffentliche Auslegung statt. Der Vorentwurf der o. g. Änderung des Bebauungsplanes liegt mit der Begründung in der Zeit vom bis zum während folgender Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Löwenberger Land (Haus 2, Bauverwaltung, Zimmer 5), Alte Schulstraße 5 in Löwenberger Land, OT Löwenberg aus: Anlage Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Umgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Grüneberg, der zugleich Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Grüneberg, OT Grüneberg, Gemeinde Löwenberger Land ist.

20 20 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 27. Januar 2010 Widmungsverfügung gemäß 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz für einen Teilbereich der Straße Neuer Weg im OT Teschendorf Die Gemeinde Löwenberger Land erlässt für nachfolgende Flurstücke der Flur 12 Gemarkung Teschendorf eine Widmungsverfügung nach 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als Gemeindestraße: Flurstück Gesamtgröße in qm ca. Anteil Widmungsfläche in qm Eigentum dingliche Sicherung durch Gemeinde entbehrlich Privat Kaufvertrag vom Privat Gestattungsvertrag vom Gemeinde entbehrlich 331/ Gemeinde entbehrlich Gemeinde entbehrlich Privat Gestattungsvertrag vom gesamt Die Widmungsverfügung umfasst folgenden Inhalt: Flurkarte Flur 12, Gemarkung Teschendorf 1. Bei den vorstehenden Flurstücken der Flur 12 Gemarkung Teschendorf handelt es sich um eine Gemeindestraße i.s. von 3 Abs. 1 Nr. 3 BbgStrG. Die Einstufung erfolgt gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 BbgStrG als Ortsstraße. Die Verkehrsfreigabe erfolgte am Die Widmungsverfügung umfasst ein Teilbereich des Neuen Weges. Der Neue Weg ist im Straßenverzeichnis der Gemeinde Löwenberger Land unter der Straßennummer registriert. 3. Die Straße wird als Anliegerstraße funktional eingeordnet. 4. Eine Beschränkung der Verkehrsart oder der Benutzerkreise wird nicht angeordnet. Verkehrliche Anordnungen gelten entsprechend. 5. Als Träger der Straßenbaulast wird nach 9 Abs. 4 BbgStrG die Gemeinde Löwenberger Land bestimmt. Die räumliche Einordnung der Widmungsverfügung erfolgt auf nebenstehendem Flurkartenauszug. Diese Widmungsverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Widmungsverfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5 in Löwenberger Land, OT Löwenberg, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 2) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist eingegangen ist. Löwenberg In Vertretung Telm Lage Widmungsverfügung Neuer Weg (Teilbereich) Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Widmungsverfügung gemäß 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz für einen Teilbereich der Straße Neuer Weg, Ortsteil Teschendorf wird entsprechend 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemein- de Löwenberger Land vom hiermit öffentlich bekanntgemacht. Löwenberg, den Bernd-Christian Schneck Bürgermeister

21 27. Januar 2010 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 21 In der Gemeinde Löwenberger Land erhält, gemäß 6 Absatz 1 Brandenburgischen Straßengesetz (BbgStrG) in der zur Zeit gültigen Fassung, nachstehende Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Lagebezeichnung: Bezeichnung: Zum Bahnhof (Teilfläche) Gemarkung: Neulöwenberg Flur: 1 Flurstück: 81, 83, 86, 88 Größe: qm Straßen-Nr: Widmungsinhalt: 1. Klassifizierung: Die vorstehende Straße ist eine Gemeindestraße gemäß 3 Abs. 1 Ziffer 3 und Abs. 4 Ziffer 2 BbgStrG. 2. Funktion: Anliegerstraße mit Wendeplatz und P&R Anlage 3. Träger der Straßenbaulast: Die Gemeinde Löwenberger Land. 4. Widmungsbeschränkungen: Keine. Verkehrliche Anordnungen gelten entsprechend. 5. In-Kraft-Treten: Die Widmung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Die räumliche Einordnung der Widmungsverfügung erfolgt auf nebenstehendem Flurkartenauszug. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Widmungsverfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5 in Löwenberger Land, OT Löwenberg, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 2) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist eingegangen ist. Löwenberg In Vertretung Telm Widmungsverfügung gemäß 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz für eine Teilfläche der Straße Zum Bahnhof, OT Neulöwenberg Die vorstehende Widmungsverfügung gemäß 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz für eine Teilfläche der Straße Zum Bahnhof, Ortsteil Neulöwenberg wird entsprechend 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Löwenberger Land vom hiermit öffentlich bekanntgemacht. Löwenberg, den Bernd-Christian Schneck Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Ende der amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land Alte Schulstraße 5, Löwenberger Land, Tel.-Nr.:

22 22 Löwenberg 27. Januar Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Bereitschaft zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Februar Wechsel des Bereitschaftsdienstes Montag 7.30 Uhr 04. KW Herr G. Leumann, Tel.: 0173/ oder 0172/ KW Herr A. Dörre, Tel.: 0173/ oder 0173/ KW Herr U. Werpup, Tel.: 0173/ oder 0174/ KW Herr H. Schönbeck, Tel.: 0173/ oder 0172/ KW Herr V. Witt, Tel.: 0173/ oder 0173/ Im Havariefall der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist der diensthabende Mitarbeiter zu benachrichtigen. Während der normalen Dienstzeit ist im Havariefall der KVE in Grüneberg, Tel /80101, zu informieren. Der KVE ist zu folgenden Dienstzeiten zu erreichen: Montag und Donnerstag 7.30 Uhr Uhr Dienstag 7.30 Uhr Uhr Mittwoch 7.30 Uhr Uhr Freitag 7.30 Uhr Uhr Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung Februar Datum zu entsorgender Ortsteil 5. KW Häsen, Klevesche Häuser, Neuhäsen Häsen, Gutengermendorf Gutengermendorf, Neulöwenberg Neuendorf, Teschendorf Falkenthal, Liebenberg, Grüneberg 6. KW Nassenheide Nassenheide Nassenheide Nassenheide Nassenheide 7. KW Grieben Grieben Linde, Glambeck Großmutz Hoppenrade, Löwenberg 8. KW Häsen, Klevesche Häuser, Neuhäsen Häsen, Gutengermendorf Gutengermendorf, Neulöwenberg Neuendorf, Teschendorf Falkenthal, Liebenberg, Grüneberg Änderungen behält sich der KVE vor. Diese werden in der Tagespresse bekanntgegeben. 3. Notizen aus dem Gemeindebereich Löwenberger Land Dem Schneesturm Daisy getrotzt Die Griebener Bürger sind wettererprobt und lassen sich auch vom angekündigten Schneesturm Daisy nicht unterkriegen. Ob man sich zum Fußballmai oder zum Weihnachtsmarkt ständig vor Regen in acht nehmen muss, so zogen die Griebener auch am Samstag, einfach eine Jacke mehr an und machten sich mit ihren Weihnachtsbäumen auf zum Knutfest. In kleiner aber sehr familiärer und gemütlicher Runde wurden mehr als 30 Weihnachtbäume verbrannt. Danach schmeckte der Glühwein und die erstandene Bratwurst noch einmal so gut. Wie schon im letzten Jahr zeugen die Bilder vom Spaß und der guten Laune die alle dabei hatten. Eine kleine Ausstellung dazu, wird es im Gemeindehaus geben. Wir möchten uns hier gleich noch einmal bei allen Bürgern bedanken, die uns bei unseren Dorfaktivitäten immer die Treue halten und gemeinsam mit uns Spaß haben, sowie bei allen Helfern und Sponsoren, die uns stets unterstützen. Besonderer Dank für unser Knutfest geht hier an die Kameraden der FFW Grieben, Opa Willi mit seinen Helfern und Zimmerei Strubel für das gesponserte Holz. In diesem Sinne wünschen wir allen Bürgern der Gemeinde Grieben, sowie allen Lesern ein gesundes und glückliches 2010! Im Namen des Arbeitskreises Andrea Schenkwitz

23 27. Januar 2010 Löwenberg Kirchliche Nachrichten der Parrämter der Gemeinde Löwenberger Land Evangelische Kirchengemeinden Grüneberg, Teschendorf, Löwenberg, Hoppenrade, Großmutz Löwenberg: (So): 10 Uhr Familiengottesdienst (Sa): 14 Uhr Goldene Hochzeit Wilfried Bodien und Christa Bodien, geb. Oys (Mo): 14 Uhr Frauenkreise mit Hut (Mi): 19 Uhr GKR-Sitzung (Fr): 18 Uhr Vorbereitung Weltgebetstag in Gutengermendorf Linde: (Mi): 19 Uhr GKR-Sitzung (So): 14 Uhr Gottesdienst Grüneberg: (So): 14 Uhr Gottesdienst (Di): 19 Uhr GKR-Sitzung (Di): 14 Uhr Frauenkreis (Fr): 18 Uhr Vorbereitung Weltgebetstag in Gutengermendorf (So): 10 Uhr Gottesdienst Teschendorf: (So): 10 Uhr Gottesdienst (So): 14 Uhr Gottesdienst (Mo): 14 Uhr Frauenkreise in Löwenberg mit Hut (Mo): 19 Uhr GKR-Sitzung (Di): 14 Uhr Frauenkreis Gutengermendorf mit Häsen und Klevesche Häuser: (So): 10 Uhr Gottesdienst (So): 15 Uhr Gottesdienst mit Amtseinführung von Pfarrer Tobias Ziemann Groß Mutz: (So): 9.15 Uhr Gottesdienst Hoppenrade: (So): Uhr Gottesdienst Liebe Gemeinden! Gute Nachrichten sind zu übermitteln. Am 1. Februar 2010 wird Herr Tobias Ziemann als neuer Pfarrer von Gutengermendorf sein Amt antreten. Er zieht mit Frau und Kind im Februar dort ein. Gute Nachrichten liegen auch vom Weihnachtsfest vor. Löwenberg in drei Gottesdiensten: 320 Besucher und 707,73 Kollekte. Grüneberg in drei Gottesdiensten: 350 Besucher und 1.078, 47 Kollekte. Teschendorf in zwei Gottesdiensten: 340 Besucher und 1.366,44 Kollekte. Auch in den Ergebnissen des Kirchgelds und aller Kollekten für 2009 sind wir fast gleich. DANK an alle Geber!!!!!!!!!!!! Löwenberg/Linde: 5.840,62 Grüneberg: 6.065,58 Teschendorf: 5.988,60 Und so sehen die Zahlen bei den Gottesdienstbesuchen für 2009 aus: Löwenberg: 49 Gottesdienste mit 2255 Besuchern = 46 Besucher pro Gottesdienst im Schnitt. Grüneberg: 35 Gottesdienste mit 1893 Besuchern = 54 Besucher pro Gottesdienst im Schnitt. Teschendorf: 45 Gottesdienste mit 2087 Besuchern = 46 Besucher pro Gottesdienst im Schnitt Auch bei den Gemeindegliederzahlen liegen wir gut beieinander. Löwenberg: 414 Linde: 70 Grüneberg: 404 Teschendorf: werden wieder Gemeindekirchenratswahlen stattfinden. Wir werden neue Kandidaten brauchen! Jahreslosung 2010: Jesus Christus spricht: Euer Herz erschrecke nicht. Glaubt an Gott und glaubt an mich. (Johannes 14,1) Euer Pfarrer Gerhard Gabriel

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