Lfd. Nr. Träger/Behörde Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Verwaltung Beschluss/ Beschlussvorschlag

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1 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Regionalabteilung West (PE ) 1. Belange des Immissionsschutzes - Von Seitens des Immissionsschutzes bestehen gegenüber der Änderung der Planung keine Bedenken 2. Belange des Hochwasserschutzes und Überschwemmungsgebiete - Hinweis: Beiteiligung des zuständigen Gewässerunterhaltungsverbandes - Belange des Referates RW6 werden hinsichtlich wasserwirtschaftlicher Anlagen, Hochwasserschutz und Überschwemmungsgebiete werden bei der Änderung des B- Planes nicht berührt - Das Gebiet wird von den Wasserständen des Rehgrabens beeinflusst, so dass auch bei niedrigen Wasserständen mit anstehendem Grundwasser gerechnet werden muss 3. Belange der Wasserwirtschaft und Hydrologie - im Plangebiet befinden sich keine Grund- und Oberflächenwassermessstellen - sollten Pegel (z.b. Grundwasserbeobachtungsrohre) vorhanden sein, erneute Anfrage an deas Referat RW5 zu richten - Versiegelung der Bebauunsgflächen sollte auf ein Mindestmaß beschränkt werden - Niederschlagswasser sollte zur Grundwasserneubildung genutzt werden - Niederschlagswasser sollte am Anfallort versickern Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Hinweise aber keine Bedenken 3. Hinweise aber keine Bedenken Keine Stellungnahme Die Verwaltung geht davon aus, dass die Behörden/ Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden die zur Planung keine Stellungnahme abgaben, keine Einwendungen, Anregungen und Hinweise das Vorhaben betreffend haben. Landkreis Potsdam-Mittelmark (PE ) 1. Hinweise aber keine Bedenken

2 Der Landrat 1. Untere Wasserbehörde Unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anregungen bzw. Hinweise bestehen keine Bedenken - Versiegelung der Flächen ist auf das unbedingt notwendige Mass zu beschränken - Unverschmutzte Niederschlagswasser ist vorzugsweise schadlos auf dem Gelände zu versickern - Soll das Niederschlagswasser gesammelt und ins Grundwasser abgeleitet werden, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises PM zu beantragen - Bei eventuell verschmutztem Niederschlagswasser ggf. Maßnahmen der Regenrückerhaltung bzw. -klärung vorzusehen 2. Untere Abfallwirtschaftsbehörde - die abfallrechtlichen Bestimmungen zu beachten 3. Fachdienst Naturschutz - artenschutzrechtliche Begehung durchzuführen 4. Fachdienst Technische Bauaufsicht I, Bereich Brandschutz - beachten: ausreichende Löschwasserversorgung für die Feuerwehr - gesamte Löschwassermenge muss in einem Umkreis von 300 Meter um jedes Bauvorhaben zur Verfügung stehen 5. Fachdienst Öffentliches Recht/ Kommunalaufsicht/Denkmalschutz, Bereich Denkmalschutz -keine Bedenken Industrie- und Handelskammer Potsdam 2. Beachten der abfallrechtlichen Bestimmungen 3. artenschutzrechtliche Begehung wurde durchgeführt 4. Hinweise aber keine Bedenken 5. Keine Bedenken oder Anregungen Keine Stellungnahme Die Verwaltung geht davon aus, dass die Behörden/ Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden die zur Planung keine Stellungnahme abgaben, keine Einwendungen, Anregungen und Hinweise das Vorhaben betreffend haben.

3 Allgemeiner Behindertenverband (PE ) Land Brandenburg e.v. (ABB) - keine grundsätzlichen Einwände, Änderung aus unserer Sicht schlüssig (Begründung Demografischen Wandel) - Verweis auf textliche Festlegungen auf die barrierefreie Gestaltung insbesondere auf die Notwendigkeit von behindertengerechten Parkflächen - Anrampung unter Beachtung der zulässigen Längsneigung erforderlich Landesamt für Arbeitsschutz, Regionalbereich West (PE ) - Keine Stellungnahme; Seitens des LAS erfolgt Stellungnahme lediglich bezüglich Arbeitsstättenverordnung im Rahmen Bauantrag E.ON edis AG MWA Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH EMB - Erdgas Mark Brandenburg (PE ) NBB Stellungnahme im Auftrag der EMB - keine Bedenken bzw. Hinweise Verweis auf Lagebestand für Gasleitungen und Mitteilung das Gasversorgung grundsätzlich möglich wäre Keine Stellungnahme Die Verwaltung geht davon aus, dass die Behörden/ Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden die zur Planung keine Stellungnahme abgaben, keine Einwendungen, Anregungen und Hinweise das Vorhaben betreffend haben. Keine Stellungnahme Die Verwaltung geht davon aus, dass die Behörden/ Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden die zur Planung keine Stellungnahme abgaben, keine Einwendungen, Anregungen und Hinweise das Vorhaben betreffend haben. Deutsche Telekom Technik GmbH (PE )

4 Niederlassung Nordost (Stahnsdorf) - im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationslinien der Telekom Deutschland GmbH - Verlegung neuer Tk-Linien erforderlich - Mindestens 3 Monate vor Baubeginn schriftlich anzeigen Zentraldienst der Polizei; Kampfmittelbeseitigungsdienst (PE ) - keine konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln auf der o.g. Fläche ergeben - sollten bei Erdarbeiten dennoch Kampfmittel gefunden werden, sind sie unverzüglich der nächsten örtlichen Ordnungsbehörde oder Polizei anzuzeigen Polizeipräsidium Potsdam Schutzbereich Brandenburg Polizeipräsidium Potsdam (PE ) Direktion West Durch die Änderung des BP Nr. 03 werden die Belange der Polizeiinspektion Potsdam nicht berührt. Landeshauptstadt Potsdam (PE ) Keine Stellungnahme Die Verwaltung geht davon aus, dass die Behörden/ Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden die zur Planung keine Stellungnahme abgaben, keine Einwendungen, Anregungen und Hinweise das Vorhaben betreffend haben. Keine Hinweise oder Anregungen Die Stadt Potsdam hat zur vorgelegten Änderung keine Hinweise oder Anregungen. Gemeinde Stahnsdorf (PE )

5 Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden weder die durch die Gemeinde Stahnsdorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange noch eigene städtebauliche Planungen berührt Stadtverwaltung Ludwigsfelde (PE ) Durch die beabsichtigte Planung werden weder die durch die Nachbargemeinde Ludwigsfelde wahrzunehmenden öffentlichen Belange noch eigene städtebauliche Planungen berührt. Stadt Trebbin (PE ) Seitens der Stadt Trebbin keine Anregungen und Bedenken zum vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes (Stand Juni 2012) bestehen. Planungsrechtliche Belange der Stadt Trebbin werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht berührt. Gemeinde Michendorf (PE ) Durch die Änderung des Bebauungsplan Nr.03 Am Rehgraben weder die durch die Gemeinde Michendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange noch eigene städtebauliche Planungen berührt werden. WAZV (PE ) Wasser- und Abwasserzweckverband Mittelgraben - stimmen grundsätzlich zu - die Trinkwasser- und Abwasserentsorgung ist über die im Biberweg vorhandenen Leitungen und Kanäle möglich - Schmutzwassergrundstücksanschluss ist bereits vorhanden - Beantragung Trinkwassergrundstücksanschluss Beachtung von Grundsätzen bei der weiteren Planung uns Ausführung - Trinkwasserver- und Abwasserversorgung muss jederzeit gewährleistet sein - Die Anlagen der WAZV dürfen nicht überbaut oder bepflanzt

6 werden - Bestehende Leitungen müssen in frostfreien Verlegetiefen verbleiben - Arbeits- und Schutzstreifen nach DIN zu den Leitungen vorhanden bleibt - Einhaltung DIN Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken zu versickern - Vor Beginn der Arbeiten sind die Meisterbereiche Trinkwasser und Abwasser der MWA hinzu zu ziehen

7 Lfd. Nr. Bürger Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Verwaltung Beschluss/ 01 Bürger 01 (PE ) - Vorhaben wird ausdrücklich begrüßt und unterstützt 02 Bürger (PE ) 03 Bürger (PE ) 04 Bürger (PE ) 05 Bürger ( PE ) 06 Bürger (PE ) 07 Bürger (PE ) 08 Bürger (PE ) 09 Bürger (PE ) 11 Bürger (PE )

8 Lfd. Nr. Bürger Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Verwaltung Beschluss/ 12 Bürger (PE ) 13 Bürger (PE Bürger (PE ) 15 Bürger (PE ) 16 Bürger (PE ) 17 Bürger (PE ) 18 Bürger (PE ) 19 Bürger (PE ) 20 Bürger (PE ) 21 Bürger (PE ) 22 Bürger (PE )

9 Lfd. Nr. Bürger Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Verwaltung Beschluss/ 23 Bürger (PE ) 24 Bürger (PE ) 25 Bürger (PE ) 26 Bürger (PE ) 27 Bürger (PE ) 28 Bürger (PE ) 29 Bürger (PE ) 30 Bürger (PE ) 31 Bürger (PE ) 32 Bürger (PE ) 33 Bürger (PE )

10 Lfd. Nr. Bürger Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Verwaltung Beschluss/ 34 Bürger (PE ) 35 Bürger (PE ) 36 Bürger (PE ) 37 Bürger (PE ) 38 Bürger (PE ) 39 Bürger (PE ) 40 Bürger (PE ) 41 Bürger (PE ) 42 Bürger (PE ) 43 Bürger (PE ) 44 Bürger (PE )

11 Lfd. Nr. Bürger Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Verwaltung Beschluss/ 45 Bürger (PE ) 46 Bürger (PE ) 47 Bürger (PE ) 48 Bürger (PE ) 49 Bürger (PE ) - Vorhaben wird besonders begrüßt 50 Bürger - siehe Anhang A 51 Bürger - siehe Anhang C 52 Bürger - siehe Anhang E siehe Anhang B siehe Anhang D siehe Anhang F siehe Anhang B siehe Anhang D siehe Anhang F

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