STADT NAUEN OT BÖRNICKE
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- Calvin Gerber
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1 STADT NAUEN OT BÖRNICKE Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gewerbegebiet am Mühlenweg ABWÄGUNG EINGEGANGENER STELLUNGNAHMEN Stand: Abwägung vom August 2015 zum Vorentwurf (November 2014) INHALT: Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Übersicht der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Abwägung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
2 Tabelle 1: Übersicht der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange lfd. Nr. Stellungnahme abgegeben Keine Stellungnahme abgegeben Beteiligte in Kurzform 1 X Gemeinsame Landesplanungsabteilung 2 X Regionale Planungsgemeinschaft 3 X Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 4 X Landkreis Havelland 5 X 6 X Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmalpflege Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Denkmalpflege 7 X Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg 8 X Zentraldienst der Polizei 9 X Landesbetrieb Straßenwesen 10 X Landesamt für Bauen und Verkehr 11 X Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung 12 X Havelländische Abfallwirtschaftsgesellschaft mbh (HAW) 13 X Industrie- und Handelskammer Potsdam 14 X WGI Westfälische Gesellschaft für Geoinformation und Ingenieurleistung mbh 15 X e.dis AG 16 X Deutsche Telekom AG 17 X Wasser- und Abwasserverband Havelland 18 X Wasser- und Bodenverband GHHK HK Havelseen 19 X GDMcom mbh 20 X 50Hertz Transmission GmbH 21 X Gemeinde Schönwalde-Glien 22 X Gemeinde Oberkrämer 23 Stadtverwaltung Kremmen 24 X Gemeinde Fehrbellin 2
3 Tabelle 2: Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen. 3
4 Tabelle 3: Abwägung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange Die folgende Nummerierung entspricht der Tabelle 1. 4
5 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1: Der Hinweis, dass der vorgelegte Bebauungsplanentwurf an die Ziele der Raumordnung angepasst ist, wird zur Kenntnis genommen. 1 5
6 Zu 2: Der Hinweis, dass die für die Planung relevanten Grundsätze der Raumordnung bei der Konkretisierung im Rahmen der Abwägung angemessen zu berücksichtigen sind, wird zur Kenntnis genommen. Dem Hinweis wird gefolgt. Die weiteren Hinweise, dass die in der Begründung zum Bebauungsplan enthaltenen Darlegungen unter Einfügung in übergeordneten Planungen zum Ortsteil Börnicke unzutreffend sind und die Begründung daher zu korrigieren und an die, der Stadt Nauen im Schreiben vom mitgeteilten Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung, anzupassen ist, werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Dem Hinweis wird gefolgt. Die Begründung wird angepasst. Die Begründung wird angepasst. 1 Zu 3: Der Hinweis, dass zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung von Seiten der Landesplanung keine Anforderungen bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Zu 4: Die Hinweise über die Gültigkeit der Stellungnahme solange die Grundlagen, die zur Beurteilung der Grundlagen geführt haben, nicht wesentlich geändert wurden und Erfordernisse aus weiteren Rechtsvorschriften von der Stellungnahme unberührt bleiben, werden zur Kenntnis genommen. 6
7 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. 32 7
8 Zu 1: Der Planbereich, der als Gewerbebetrieb festgesetzt werden soll, ist im Flächennutzungsplan der Stadt Nauen als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Nördlich und westlich schließen ebenfalls gewerbliche Nutzungen an. Schutzbedürftige Wohnbebauung befindet sich westlich und nördlich des Geltungsbereiches in ca. 290 m Entfernung. Die textliche Festsetzung 1.1 schließt Geschäfts-, Büround Verwaltungsgebäude sowie Betriebswohnungen aus. Der Hinweis, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Planvorhaben bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis, dass aufgrund der relativ feststehenden Planung für einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb empfohlen wird, die textliche Festsetzung 1.1 mit konkreteren Festsetzungen dazu zu ändern, da nach derzeitiger Formulierung im Gewerbegebiet Gewerbebetriebe zulässig wären, von denen, im Gegensatz zu einem Garten- und Landschaftsbaubetrieb, durchaus Emissionen ausgehen könnten, 3 die sich auf die in ca. 300 m entfernte Wohnbebauung negativ auswirken können, wird zur Kenntnis genommen. Dem Hinweis wird gefolgt. Die textliche Festsetzung 1.1 wird dahingehend geändert, dass nur noch die in 8 Abs. 2 Nr. 1 genannten Nutzungen wie Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe zulässig sind. Die Begründung und die Planzeichnung werden angepasst. 8
9 Zu 2: Der Hinweis, dass sich keine Grund- bzw. Oberflächenwassermessstellen des Landesnetzes im Plangebiet befinden, wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird in die Begründung aufgenommen. Die weiteren allgemeinen Hinweise zur Versiegelung der Bebauungsflächen und zum anfallenden Niederschlagswasser werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl wird die Versiegelung der Bebauungsflächen beschränkt, die Grundwasserneubildung wird somit nur bedingt beeinträchtigt. Aufgrund der fehlenden bodenrechtlichen Relevanz sind die Hinweise zum anfallenden Niederschlagswasser nicht Regelungsbestandteil des Bebauungsplans; sie sind in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Der Bauherr wird über den Inhalt der Stellungnahme informiert. Die Begründung wird angepasst. 3 Zu 3: Der Hinweis, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus Sicht des Referates RW 5 keine vorhabenspezifischen Forderungen und Hinweise zum genannten Plan, im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung vorgebracht werden, wird zur Kenntnis genommen. Zu 4: Der Hinweis, dass Belange des Referates RW 6 hinsichtlich wasserwirtschaftlicher Anlagen, Hochwasserschutz und Überschwemmungsgebiet sowie Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung des Landes zum B-Plan nicht berührt werden, wird zur Kenntnis genommen. Zu 5: Die allgemeinen Hinweise, werden zur Kenntnis genommen. 9
10 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt: Zu 1: Der Hinweis, dass in der Begründung das einzige Planungsziel die Ansiedlung eines konkret bekannten Garten- und Landschaftsbauunternehmens in der Begründung benannt wird und daher ein vorhabenbezogener B-Plan als geeigneteres Planungsinstrument (statt eines Angebots-B-Plans) erscheint, wird zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan weitergeführt. Die Begründung und die Planzeichnung werden angepasst. 4 10
11 Zu 2: Der Hinweis, dass die textliche Festsetzung 2 in der vorliegenden Form nicht zulässig ist, da ausschließlich abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen jedoch keine Abweichungen von sonstigen Regelungen des Abstandsflächenrechts, wie z. B. die Lage der Abstandsflächen, wird zur Kenntnis genommen. Die besagte textliche Festsetzung wird gestrichen. Die Planzeichnung und die Begründung werden angepasst. Zu 3: Der Hinweis zur Aktualisierung der Rechtsgrundlagen (hier:baugb), wird zur Kenntnis genommen. Die Rechtsgrundlagen werden aktualisiert. Die Begründung wird redaktionell ergänzt. 4 4 Zu 4: Der Hinweis, dass im weiteren Verfahren ein Umweltbericht inklusive der Beachtung der Verstöße gegen artenschutzrechtliche Verbote sowie Aussagen zu naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen gem. 1 Abs. 3 BauGB sowie zum Artenschutz in der Begründung zu ergänzen sind, wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird in der Entwurfsfassung um einen Umweltbericht sowie um die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung erweitert, ein entsprechender Ausgleich wurde festgesetzt. Die Begründung wird angepasst. 11
12 4 12
13 Zu 5: Der Hinweis, zur Beachtung der aufgeführten Nebenbestimmungen und Hinweise, wird zur Kenntnis genommen. Die Ausführungen werden in der 5 Begründung ergänzt. Diese Sachverhalte sind jedoch nicht Regelungsbestandteile des Bebauungsplans; sie sind in der Ausführungsund Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Der Bauherr wird über die Stellungnahme informiert Die Begründung wird ergänzt. Zu 6: Der Hinweis, dass zum Entwurf des Bebauungsplanes keine Einwände oder Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Zu 7: Das B-Plan-Gebiet ist im Altlastenkataster des Landkreises Havelland unter den Registriernummern und als Altlastverdachtsfläche aufgrund der früheren landwirtschaftlichen und gewerblichen Nutzung als Werkstatt- und Technikhof der damaligen früheren LPG, auf dem wassergefährdende Stoffe gelagert und mit solchen umgegangen wurde, registriert. In der Vergangenheit wurden Schrott und Abfälle dort gelagert, womit nicht auszuschließen ist, dass Boden- und Grundwasserverunreinigungen angetroffen werden. Diese Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in die Begründung aufgenommen. Die Begründung wird ergänzt. Zu 8: Der Hinweis zur Berücksichtigung des Altlastenverdachts im weiteren Verlauf der Planungen, wird zur Kenntnis genommen. Die weiteren Hinweise, dass gemäß 9 (5) Nr. 3 BauGB Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, im Bebauungsplan entsprechend zu kennzeichnen sind und gemäß des Vorsorgeprinzips und des Abwägungsgebotes konkrete Angaben hinsichtlich einer durchgeführten Prüfung und Abwägung bezüglich der Altlastenproblematik erforderlich ist, werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis, dass dabei ersichtlich sein muss, ob und in welchem Umfang eine bauliche Nutzung erfolgen darf und Nutzungseinschränkungen beschrieben werden. Der ehem. gewerbl. Nutzung auf der Planfläche, als Werkstatt- und Technikhof, folgt mit dem vorliegenden Bebauungsplan wieder eine gewerbliche Nutzung. 13
14 Es handelt sich nicht um keine sensible Nutzung (z.b. Wohnnutzung). Ein dauerhafter Aufenthalt von Menschen ist mit der Planung ausgeschlossen. Ein Konflikt der Altlastverdachtsfläche mit der geplanten Festsetzung als Gewerbegebiet besteht nicht. Um den Altlastenverdacht dennoch zu berücksichtigen ist die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Havelland im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen. Ein entsprechender Hinweis wird nachrichtlich in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Begründung und die Planzeichnung werden ergänzt. Zu 9: Der Hinweis, dass im Vorhabengebiet keine Bodendenkmale bekannt sind und daher aus Sicht der Unteren Denkmalschutzbehörde gegen die vorliegende Planung keine Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Die weiteren allgemeinen Hinweise, werden ebenfalls zur Kenntnis genommen und in die Begründung aufgenommen. Die Begründung wird ergänzt. Zu 10: Die Hinweise, dass gemäß 5 der Abfallsatzung für den Landkreis Havelland (AbfSat) das Gewerbe nach Fertigstellung an die Abfallentsorgung anzuschließen ist und ein ausreichendes Behältervolumen vorzuhalten ist, werden zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis der Gewährleistung der Zufahrt der Entsorgungsfahrzeuge auf das Gelände des anzusiedelnden Gewerbes, wird ebenfalls zur Kenntnis. Diese Sachverhalte sind jedoch nicht Regelungsbestandteile des Bebauungsplans; sie sind in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Der Bauherr wird über die Stellungnahme informiert. Zu 11: Der Hinweis, dass dem Vorhaben aus umwelthygienischer Sicht zugestimmt wird, wird zur Kenntnis genommen. Die weiteren allgemeinen Hinweise, werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Diese Sachverhalte sind jedoch nicht Regelungsbestandteile des Bebauungsplans; sie sind in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Der Bauherr wird über die Stellungnahme informiert. 14
15 Zu 12: Der Hinweis, dass gegen die Planungsabsicht aus der Sicht des Brandschutzes keine Bedenken bestehen, sofern die aufgeführten Punkte 12 im Bebauungsplan bzw. in den nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt werden, wird zur Kenntnis genommen. Die Ausführungen werden in der Begründung ergänzt. Diese Sachverhalte sind jedoch nicht Regelungsbestandteile des Bebauungsplans; sie sind in der Ausführungsund Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Der Bauherr wird über die Stellungnahme informiert. Die Begründung wird ergänzt. 4 15
16 Der Hinweis, dass im Vorhabengebiet keine Bodendenkmale bekannt sind, wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird in der Begründung ergänzt. Die Begründung wird redaktionell angepasst. 5 16
17 Der Hinweis, dass sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln auf der Fläche ergeben, wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird in der Begründung ergänzt. Die Begründung wird redaktionell angepasst. 8 17
18 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. 9 Zu 1: Der Hinweis, dass dem vorgelegten Bebauungsplan seitens des Landesbetriebs Straßenwesen, unter den Voraussetzungen, dass geprüft wird, ob die Einmündung des Mühlenweges in die Bundesstraße 273, für die zu erwartenden Verkehrsmengen ausreichend dimensioniert und befestigt ist, den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) entsprechen, zugestimmt wird, wird zur Kenntnis genommen. Die weiteren Hinweise, dass bei straßenbaulichen Maßnahmen diese im Bebauungsplan konkret zu benennen und darzustellen sind und ggf. der Geltungsbereich des Bebauungsplanes für eine gesicherte verkehrliche Erschließung des Plangebiets erweitert werden sollte, werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird nicht erweitert, straßenbauliche Maßnahmen werden in einem Erschließungsvertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger geschlossen. In diesem Erschließungsvertrag sind Angaben zum Ausbau der Verkehrsfläche enthalten. 18
19 Zu 2: Der Hinweis, dass bei Ausbau des Mühlenweges, für die Beurteilung der Rechtsverhältnisse, an der Einmündung der Status des Mühlenweges als öffentliche Gemeindestraße oder Privatweg in der Begründung zum Bebauungsplan anzugeben ist, wird zur Kenntnis genommen. Das Straßenflurstück befindet sich im Besitz der Stadt. Derzeit wird die öffentliche Widmung durch die Stadt geprüft. Dieser Hinweis wird in der Begründung ergänzt. Die Begründung wird ergänzt. 9 Zu 3: Der Hinweis zu Planungsabsichten zum Ausbau der Bundesstraße 273, zwischen dem Abzweig der Landesstraße 201 nach Falkensee und dem Ortseingang von Börnicke aus Richtung Nauen, und des daraus resultierenden Abstimmungserfordernisses beim Ausbau der Zufahrtstraße Mühlenweg und der Einmündung mit der Planung des LS, werden zur Kenntnis genommen. Diese Sachverhalte sind nicht Regelungsbestandteil des Bebauungsplans; sie sind in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Der Bauherr wird über den Inhalt der Stellungnahme informiert. Die Begründung wird ergänzt. Zu 4: Der allgemeine Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 19
20 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1: Der Hinweis, dass gegen den vorliegenden B-Plan-Vorentwurf, mit dem für einen ortsansässigen Garten- und Landschaftsbaubetrieb, im südwestlichen Bereich des OT Börnicke der Stadt Nauen Erweiterungsmöglichkeiten, auf einer durch angrenzende Gewerbenutzung vorgeprägten Fläche geschaffen werden soll, aus verkehrsbehördlicher Sicht des Landes keine Einwände bestehen, wird zur Kenntnis genommen
21 Zu 2: Der Hinweis, dass das Planungsgebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Nauen bereits als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, wird zur Kenntnis genommen. 10 Zu 3: Der Hinweis, dass Belange der zum Zuständigkeitsbereich des LBV gehörenden Verkehrsbereiche Eisenbahn/Schienenpersonennahverkehr, Binnenschifffahrt und übriger ÖPNV durch den B-Plan nicht berührt werden, wird zur Kenntnis genommen. Zu 4: Der Hinweis, dass luftrechtl. Belange nicht berührt werden, wenn die vorhandenen ortsüblichen Bauhöhen durch geplante bauliche Anlagen nicht wesentlich überschritten werden, wird zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis, dass aufgrund fehlender Angaben zur max. zulässigen Höhe baulicher Anlagen keine abschließende Aussage möglich ist und um Ergänzung von Höhenangaben baulicher Anlagen gebeten wird, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Dem Hinweis wird gefolgt. Es wird eine maximal zulässige Firsthöhe von 8 m für bauliche Anlagen festgesetzt. Die Begründung und die Planzeichnung werden ergänzt. Zu 5: Der Hinweis, dass sich das Planungsgebiet außerhalb von Bauschutzbereichen ziviler Flugplätze in der Zuständigkeit der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg befindet, wird zur Kenntnis genommen. Zu 6: Der Hinweis, dass sich aus verkehrsbehördlicher Sicht keine Forderungen zum Umfang und Detaillierungsgrad, die Umweltprüfung betreffend, ableiten lassen, wird zur Kenntnis genommen. Zu 7: Der Hinweis, dass durch die verkehrsplanerische Stellungnahme, die aufgrund anderer Vorschriften, bestehende Verpflichtung zum Einholen von Genehmigungen, Bewilligungen oder Zustimmungen unberührt bleiben, wird zur Kenntnis genommen. 21
22 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Der Hinweis, dass Einzelhandelsnutzung im Plangebiet ausgeschlossen werden sollte, um negative Auswirkungen für die Versorgung der Bevölkerung sowie für die Entwicklung der Zentralen Versorgungsbereiche im Einzugsgebiet zu vermeiden, wird zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis, dass Annexhandel, wenn ein Direktverkauf von Produkten von im Gebiet gelegenen Handwerks-, und Produktions-, Wartungs-, Reparaturoder Kundendienstbetrieben vorgesehen ist und dieser in seiner Verkaufsflächengröße dem jeweiligen Betrieb deutlich untergeordnet ist, zulässig bleiben könnte, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan wird um eine textliche Festsetzung, dass an den Endverbraucher gerichtete Verkaufsstätten von Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig sind, wenn ein Direktverkauf von Produkten dem jeweiligen Betrieb deutlich untergeordnet ist, ergänzt. 13 Die Begründung und die Planzeichnung werden ergänzt. Zu 2: Die Bitte um Ausschluss von den nach 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke), um keine Konflikte mit der rein gewerblich geprägten Umgebung hervorzurufen, wird zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis, dass eine Ansiedlung derartiger Nutzungen eher in oder in direkter Umgebung des Nauener Stadtzentrums wünschenswert wäre, um zu dessen Funktionsstärkung beitragen zu können, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Dem Hinweis wird gefolgt. Da es sich bei der Planung um ein konkretes Vorhaben zur Schaffung von Lagerhäusern und Lagerflächen handelt, wird der Bebauungsplan als Vorhabenbezogener Bebauungsplan weitergeführt und die nach 8 Abs. 3 Nr. 1,2 und 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Anlagen und Einrichtungen ausgeschlossen. Die Begründung und die Planzeichnung werden ergänzt. 22
23 13 23
24 Der Hinweis, dass im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Bebauungsplanes zurzeit keine Planungen der NBB bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Die Leitungen befinden sich östlich des Geltungsbereiches innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsfläche Nauener Chaussee (Bundesstraße 273). Der Hinweis zur Erschließungssituation wird in die Begründung aufgenommen. Die Begründung wird angepasst
25 14 25
26 14 26
27 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt: Zu 1: Die Hinweise, dass die grundsätzliche Zustimmung zum Vorhaben besteht, da keine direkten Belange der E.DIS durch den Planentwurf betroffen sind und daher auch keine Einwendungen bestehen, werden zur Kenntnis genommen. 15 Zu 2: Die Hinweise, dass sich im Plangebiet Leitungen und Anlagen der E.DIS AG befinden und für die Erschließung der neuentstehenden Bebauung der Ausbau des Versorgungsnetzes erforderlich ist, werden zur Kenntnis genommen. Die Leitungen befinden sich südlich des Geltungsbereiches innerhalb der Zufahrtsstraße Mühlenweg und zweigt südwestlich des Geltungsbereiches Richtung Norden ab. Der Hinweis zur Erschließungssituation wird in die Begründung aufgenommen. Die Begründung wird angepasst. 27
28 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt: Zu 1: Die Hinweise, dass sich im Plangebiet Telekommunikationslinien (Tk-Linien) der Telekom Deutschland GmbH befinden und zur kommunikationstechnischen Versorgung die Verlegung neuer Tk- Linien erforderlich ist, werden zur Kenntnis genommen. Die Telekommunikationsleitungen verlaufen in der Zufahrtsstraße Mühlenweg. Der Hinweis zur Erschließungssituation wird in die Begründung aufgenommen. Die Begründung wird angepasst
29 Zu 2: Die weiteren allgemeinen Hinweise des Versorgers werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Sie sind bei der Ausführungsund Genehmigungsplanung zu beachten. Der Bauherr wird über die Stellungnahme informiert. Der Hinweis zur Erschließungssituation wird in die Begründung aufgenommen
30 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. 17 Zu 1: Der Hinweis, dass für das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gegenwärtig keine Inanspruchnahmemöglichkeit der öffentlichen Trinkwasserversorgungs- und Schmutzwasserbeseitigungsanlage des WAH besteht, wird zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis, dass sich in unmittelbarer Nähe keine öffentlichen Einrichtungen, um das Grundstück anschließen zu können und über eine geordnete Trinkwasserversorgunganlage zu ver- bzw. Schmutzwasserbeseitigungsanlage zu entsorgen, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Des Weiteren wird auf die Anschlussmöglichkeit im Bereich der B 273 (Nauener Chaussee) in einer Entfernung von ca. 300 m hingewiesen. Dieser Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Ausführungen dazu werden in die Begründung aufgenommen. Sie sind in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Der Bauherr wird über den Inhalt der Stellungnahme informiert. Die Begründung wird angepasst. 30
31 Zu 2: Der Hinweis, dass sofern der Vorhabenträger an seinen planerischen Überlegungen festhält bzw. diese weiterentwickelt und die Inanspruchnahme der öffentlichen Anlagen des Verbandes erfolgen sollen, zwischen dem Vorhabenträger und dem WAH ein Erschließungsvertrag zu ratifizieren wäre, wird zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis, dass der WAH die Herstellung und die Anschlussmöglichkeit sowohl aus technischer als auch aus Sicht der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorgibt, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Ausführungen dazu werden in die Begründung aufgenommen. Sie sind in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Der Bauherr wird über den Inhalt der Stellungnahme informiert. 17 Die Begründung wird angepasst. 31
32 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Einwände gegen die Planung geäußert wurden
33 Die Hinweise, dass sich das Vorhaben keine vorhandenen Anlagen und keine zurzeit laufenden Planungen der ONTRAS und VGS berührt sowie keine Einwände gegen das Vorhaben bestehen, werden zur Kenntnis genommen
34 Die Hinweise, dass sich derzeit keine Anlagen der 50hertz Transmission GmbH im Plangebiet befinden oder in nächster Zeit geplant sind, werden zur Kenntnis genommen
35 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Einwände gegen die Planung geäußert wurden
36 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Einwände gegen die Planung geäußert wurden
37 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Anregungen und Bedenken gegen den Planentwurf geäußert wurden
38 Tabelle 4.: Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Die folgende Nummerierung entspricht der Tabelle 2. Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen. 38
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