STADT NAUEN. Bebauungsplan Bau- und Möbelzentrum Luchberge, 1. Änderung. Übersicht der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
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- Martina Fuhrmann
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1 STADT NAUEN Bebauungsplan Bau- und Möbelzentrum Luchberge, 1. Änderung ABWÄGUNG EINGEGANGENER STELLUNGNAHMEN Stand: Abwägung vom Februar 2016 zum Entwurf (Oktober 2015) INHALT: Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Übersicht der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Abwägung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
2 Tabelle 1: Übersicht der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange lfd. Nr. Stellungnahme abgegeben Keine Stellungnahme abgegeben Beteiligte in Kurzform 1 X Gemeinsame Landesplanungsabteilung 2 X Regionale Planungsgemeinschaft 3 X Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 4 X Landkreis Havelland 5 X 6 X Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmalpflege Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Denkmalpflege 7 X Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg 8 X Zentraldienst der Polizei 9 X Landesbetrieb Straßenwesen 10 X Landesamt für Bauen und Verkehr 11 X Havelländische Abfallwirtschaftsgesellschaft mbh (HAW) 12 X Industrie- und Handelskammer Potsdam 13 X Landeseisenbahnaufsicht Brandenburg 14 X Deutsche Bahn AG 15 X WGI Westfälische Gesellschaft für Geoinformation und Ingenieurleistung mbh 16 X e.dis AG 17 X Deutsche Telekom AG 18 X Wasser- und Abwasserverband Havelland 19 X Wasser- und Bodenverband GHHK HK Havelseen 20 X GDMcom mbh 21 X 50Hertz Transmission GmbH 2
3 Tabelle 2: Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen. 3
4 Tabelle 3: Abwägung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange Die folgende Nummerierung entspricht der Tabelle 1. 4
5 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1: Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden
6 Zu 2.: Der Hinweis, dass sich die Erfordernisse der Raumordnung insbesondere aus dem Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007), dem Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) und dem Regionalplan Havelland-Fläming 2020 (RegPl 2 H-F 2020) ergeben, wird zur Kenntnis genommen. Die Auseinandersetzung mit den Erfordernissen der Raumordnung ist in der Begründung aufgeführt und wird redaktionell ergänzt. Die Begründung wird redaktionell ergänzt. 3 4 Zu 3.: Der Hinweis, dass der vorliegende Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes an die Ziele der Raumordnung angepasst ist, wird zur Kenntnis genommen. 1 Zu 4.: Der Hinweis, dass für die Bewertung der vorliegenden Planung die aufgeführten Ziele und Grundsätze der Raumordnung relevant sind, wird zur Kenntnis genommen. Die Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung ist in der Begründung aufgeführt und wird redaktionell ergänzt. Die Begründung wird redaktionell ergänzt. 5 6 Zu 5.: Der Hinweis, dass der Planentwurf mit den Zielen der Raumordnung (LEP B-B) vereinbar ist, wird zur Kenntnis genommen. Die Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung ist in der Begründung aufgeführt und wird redaktionell ergänzt. Die Begründung wird redaktionell ergänzt. 6
7 Zu 6.: Der Hinweis, dass sich das Plangebiet im Gewerbegebiet Nauen- Ost befindet, das als regional bedeutsamer gewerblicher Standort vorrangig für eine industriell-gewerbliche Nutzung verwendet werden soll und eine tiefere Auseinandersetzung mit dem 7 Grundsatz erforderlich ist, wird zur Kenntnis genommen. Die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming teilt in der Stellungnahme vom mit, dass das Vorhaben in Übereinstimmung mit regionalplanerischen Belangen steht. Dem vorrangigen Nutzungszweck des Standortes für Gewerbe und Industrie wird durch die Planung nicht entgegengewirkt. Gemäß 13 BauNVO sind Räume und Gebäude für freie Berufe in den ausgewiesenen Gewerbe- und Industriegebieten des Standortes Nauen-Ost bereits allgemein zulässig. Mit der Änderung des Bebauungsplans Bau- und Möbelzentrum Luchberge wird diese gebietsübergreifende Regelung auch für das festgesetzte 1 Sondergebiet Handel getroffen. Die Unterbringung von Gebäuden bzw. Räumen für freie Berufe stellt eine sinnvolle Ergänzung zu den bisher zulässigen Nutzungen dar. Für gewerbliche und industrielle Nutzungen stehen am Standort Nauen-Ost ausreichend Flächen zur Verfügung. Die Begründung wird redaktionell ergänzt. Zu 7.: Die allgemeinen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 7
8 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1.: Die formalen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der am in Kraft getretene Regionalplan Havelland-Fläming wird bei der Planung berücksichtigt
9 Zu 2.: Der Hinweis, dass das Vorhaben am Gewerbestandort Nauen-Ost in 2 Übereinstimmung mit regionalplanerischen Belangen steht, wird zur Kenntnis genommen. 2 9
10 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. 3 10
11 Zu 1.: Der Hinweis, dass nach Prüfung der Unterlagen von Seiten des Immissionsschutzes gegenüber der 1. Änderung des B- Plans keine Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen
12 Zu 2.: Der Hinweis, dass die Belange des ehemaligen Referates RW 5 (Wasserbewirtschaftung, Hydrologie) nicht berührt werden, wird zur Kenntnis genommen. 2 3 Zu 3.: Der Hinweis, dass die Belange des Referates W24 (wasserwirtschaftliche Anlagen, Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiete, Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung) nicht berührt werden, wird zur Kenntnis genommen. 3 12
13 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1.: Der Hinweis, dass durch die Ergänzung der textlichen Festsetzung Nr. 1.2 Belange des Landkreises nicht berührt werden, wird zur Kenntnis genommen Zu 2.: Der Hinweis, dass empfohlen wird, zumindest in der Begründung die Angabe zu ergänzen, welche Definition der Traufhöhe im Plangebiet anzuwenden ist (textliche Festsetzung Nr. 2.1), um Problemen bei künftigen Baugenehmigungsverfahren vorzubeugen, wird zur Kenntnis genommen. Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Bau- und Möbelzentrum Luchberge stellt ein eigenes Satzungsdokument dar, das ausschließlich die Änderungsfestsetzungen beinhaltet. Gleiches gilt auch für die Begründung des Bebauungsplans, die sich ausschließlich auf die Änderungen (hier: textliche Festsetzung Nr. 2.1) bezieht. Die Festsetzung der Traufhöhe ist nicht Gegenstand der Änderung des Bebauungsplans. Bei der geplanten Nutzungsänderung im Gebäudebestand sind keine Probleme im Baugenehmigungsverfahren aufgrund der festgesetzten Traufhöhe zu erwarten. 13
14 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden. 5 14
15 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden. 6 15
16 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden. 7 16
17 7 17
18 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden. 9 18
19 9 19
20 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1: Der Hinweis, dass aus Sicht der Landesverkehrsplanung keine Einwände bestehen, wird zur Kenntnis genommen
21 Zu 2.: Der Hinweis, dass die Verkehrsbereiche Eisenbahn/Schienenpersonennahverkehr, Binnenschifffahrt, ziviler Luftverkehr und übriger ÖPNV durch das Vorhaben nicht berührt werden, wird zur Kenntnis genommen Zu 3.: Der Hinweis, dass negative Auswirkungen auf Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs lt. Begründung zur B-Plan-Änderung nicht zu erwarten sind, wird zur Kenntnis genommen Zu 4.: Der Hinweis, dass sich lt. Fahrplan des VBB die nächstgelegenen Bushaltestellen an der B 273 (Haltestellen Marx-Engels-Straße, Berliner Straße, Nauen Zentrum) befinden und eine Haltestelle Gewerbegebiet Ost aus dem Fahrplan nicht erkennbar war, wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird redaktionell korrigiert. Südwestlich des Plangebiets besteht die nächstgelegene Haltestelle Nauen, Marx-Engels-Straße (Entfernung Luftlinie 600 m). Die Bezeichnung Gewerbegebiet Ost wurde einem Online-Kartendienst entnommen, der mit der Bezeichnung des VBB-Fahrplans nicht übereinstimmt. Die Begründung wird redaktionell ergänzt. Zu 5.: Der allgemeine Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 21
22 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden
23 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden
24 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden
25 14 25
26 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1.: Der Hinweis, dass im Zusammengang mit der Verwirklichung des Bebauungsplans seitens der NBB zurzeit keine Planungen bestehen, wird zur Kenntnis genommen
27 Zu 2.: Der Hinweis, dass eine Versorgung des Plangebiets grundsätzlich durch Nutzung der öffentlichen Erschließungsflächen herzustellen ist, wird zur Kenntnis genommen. Die Erschließung des Plangebiets ist bereits vorhanden und wird über die öffentlichen Flächen sichergestellt. Die 1. Änderung des Bebauungsplans berührt diesen Sachverhalt nicht. Dieser Sachverhalt ist jedoch nicht Regelungsbestandteil des Bebauungsplans; er ist in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen Zu 3.: Der Hinweis, dass bei Baumpflanzungen ein Abstand zu Leitungen einzuhalten ist bzw. Schutzmaßnahmen in Abstimmung mit der NBB festzulegen sind, wird zur Kenntnis genommen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans berührt diesen Sachverhalt nicht. Dieser Sachverhalt ist zudem nicht Regelungsbestandteil des Bebauungsplans; er ist in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Zu 4.: Der Hinweis, dass sich im angefragten räumlichen Bereich Anlagen mit einem Betriebsdruck größer 4 bar befinden und bei Bauarbeiten die Bauausführenden vor Ort einzuweisen sind, wird zur Kenntnis genommen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans berührt diesen Sachverhalt nicht. Dieser Sachverhalt ist zudem nicht Regelungsbestandteil des Bebauungsplans; er ist in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. 27
28 15 28
29 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden
30 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1.: Der Hinweis, dass gegen die Planänderung keine Einwände bestehen und die Grundstücke bereits an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage und Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind, wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise sind in der Begründung aufgeführt Zu 2.: Der Hinweis, dass vor Bauausführung eine entsprechende Antragstellung einzureichen ist, sofern eine Umverlegung der privaten Anschlussleitungen Trink- und Schmutzwasser erforderlich wird, wird zur Kenntnis genommen. Eine Umverlegung der Leitung ist im Zusammenhang mit der Planung nicht erforderlich. Dieser Sachverhalt ist im Übrigen nicht Regelungsbestandteil des Bebauungsplans; er ist in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. 30
31 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden
32 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1.: Der Hinweis, dass die bisherige Stellungnahme mit allen Hinweisen und Auflagen weiterhin volle Gültigkeit behält, wird zur Kenntnis genommen. Es wurde mitgeteilt, dass sich innerhalb des Plangebietes Teile der 1979 stillgelegten Ferngasleitung FGL (DN 150) der VNG befinden können. Die Hinweise sind in der Begründung zum Ursprungsbebauungsplan aufgeführt. Die 1. Änderung des Bebauungsplans berührt diesen Sachverhalt nicht. Dieser Sachverhalt ist zudem nicht Regelungsbestandteil des Bebauungsplans; er ist in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen Zu 2.: Der Hinweis, dass keine Einwände gegen die angezeigten Nutzungsänderungen bestehen, wird zur Kenntnis genommen. 32
33 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden
34 Tabelle 4.: Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Die folgende Nummerierung entspricht der Tabelle 2. Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen. 34
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