GEMEINDE VECHELDE, LANDKREIS PEINE FLÄCHENNUTZUNGSPLAN, 84. ÄNDERUNG
|
|
- Hanna Schuler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BEHÖRDEN UND SONSTIGE TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 1 Landkreis Peine Stellungnahme vom Als Träger öffentlicher Belange nehme ich zu o.g. Planung wie folgt Stellung: Vorbeugender Brandschutz: 1. Zur Brandbekämpfung muss eine ausreichende Wassermenge in einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden Weise zur Verfügung stehen. Als ausreichend ist die Festsetzung der erforderlichen Löschwassermenge in Abhängigkeit von der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung entsprechend der Tabelle im Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.v. anzusehen. 2. Alle Baugrundstücke müssen so an einer mit Kraftfahrzeugen befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen oder einen solchen Zugang zu ihr haben, dass der von den baulichen Anlagen ausgehende Zu- und Abgangsverkehr und der für den Brand-schutz erforderliche Einsatz von Feuerlösch- und Einsatzkräften jederzeit ordnungs-gemäß und ungehindert möglich ist Auf die Stellungnahme besteht ein Hinweis in der Begründung zur Beachtung bei den weiteren Planungsebenen. Untere Abfall-, Bodenschutz-, Wasser- und Immissionsschutzbehörde: 1. Allgemeine Hinweise: 1.1 Das Merkblatt der 'Unteren Abfall-, Bodenschutz- und Wasserbehörde' ist zu beachten (siehe Anlage!). 1.2 In dem angezeigten Plangebiet sind Altablagerungen derzeit nicht bekannt. 1.3 Das in dem angezeigten Plangebiet auf den versiegelten Flächen anfallende nicht verunreinigte und nicht belastete Oberflächenwasser sollte vor Ort versickert werden, sofern dieses die Bodenverhältnisse zulassen. Je nach Versickerungsart kann dazu eine wasserrechtliche Genehmigung/Erlaubnis erforderlich sein, die dann bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen ist (weitere Informationen: Tel ). 2. Auflage der unteren Immissionsschutzbehörde: 2.1 Die Nutzung der im Plangebiet geplanten Reithalle kann zurzeit nur privat erfolgen. Sofern jedoch eine gewerbliche Nutzung beabsichtigt sein sollte, ist zunächst anhand eines Schallgutachtens nachzuweisen, dass eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft nicht erfolgen wird. Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen. Eine gewerbliche Nutzung der Reithalle ist nicht vorgesehen. Untere Naturschutzbehörde: Es bestehen keine Bedenken. Untere Bauaufsichtsbehörde: Gegen die Bauleitplanung bestehen keine Bedenken. Untere Denkmalschutzbehörde: Archäologischer Denkmalschutz: Baudenkmalschutz: - Keine Bedenken - Keine Bedenken Seite 1
2 2 Zweckverband Großraum Braunschweig keine Stellungnahme 3 Wasserverband Peine Stellungnahme vom Zur o. g. Bauleitplanung der Gemeinde Vechelde sind aus der Sicht des Wasserverbandes Peine keine weiteren Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Wir verweisen aus unsere Stellungnahme vom Mit Schreiben vom nimmt der Wasserverband Peine wie folgt Stellung: Unter Berücksichtigung nachfolgender Hinweise und Anregungen bestehen zur o. g. Bauleitplanung keine Bedenken. 1. Die Wasserversorgung im Plangebiet erfolgt durch die Erweiterung des vom Wasserverband Peine betriebenen Trinkwassernetzes der Ortschaft Groß Gleidingen. 2. Zur Bereitstellung von Feuerlöschwasser aus unserer öffentlichen Trinkwasserversorgung sind wir selbstverständlich grundsätzlich bereit. Wir können jedoch lediglich das vorhandene Wasser zu den jeweils herrschenden technischen Bedingungen zur Verfügung stellen. Da die Bemessung einer Inanspruchnahme von Feuerlöschwasser aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz von der Leistungsfähigkeit des derzeitigen Rohrnetzzustandes sowie der jeweiligen Versorgungssituation abhängig ist, können wir weder hinsichtlich der Menge noch des Druckes Garantien für ausreichenden Brandgrundschutz nach dem DVGW Arbeitsblatt W 405 übernehmen. Auf die Stellungnahme sind Hinweise in der Begründung zur Beachtung bei den weiteren Planungsebenen erfolgt. 3. Die Abwasserbeseitigung für das ausgewiesene Plangebiet erfolgt durch Erweiterung des vom Wasserverband Peine betriebenen öffentlichen Schmutzwasserkanalisationsnetzes der Ortschaft Groß Gleidingen. Das anfallende Schmutzwasser wird der Kläranlage Wahle zugeführt. Dort sind Kapazitäten zur Abwasserbehandlung vorhanden. Ein Anschluss an das Schmutzwasserkanalisationsnetz ist aktuell nicht vorgesehen, da hier lediglich eine der Hofanlage zugeordnete Bewegungshalle für Pferde vorgesehen ist. 4. Soweit die Erschließung von Grundstücken durch Privatwege vorgesehen ist, bitten wir vor Veräußerung der Wege an die Anlieger um Eintragung von beschränkt persönlichen Grunddienstbarkeiten zum Schutz der von uns vorgesehenen bzw. betriebenen Ver- und Entsorgungsleitungen. Notwendige Versorgungsanbindungen sind über die der Sonderbaufläche zugehörige Hofstelle geplant. Anliegerwege sieht die Planung nicht vor. 5. Hinsichtlich der Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers sollte zunächst die Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens mittels eines Gutachtens bestimmt werden. Sollte sich dabei zeigen, dass anstehende, bindige Bodenschichten nur eine unzureichende Versickerungsfähigkeit aufweisen, so ist das anfallende Niederschlagswasser über geeignete Rückhaltemaßnahmen gedrosselt einer Vorflut zuzuführen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Flächenbedarf über den hydraulischen Nachweis zu prüfen. Aufgrund des besonderen Charakters der Baufläche ist davon auszugehen, dass das Niederschlagswasser weiterhin im Gebiet versickert werden kann. Seite 2
3 6. Hinsichtlich vorgesehener Baumpflanzungen im öffentlichen Straßenflächenbereich ist die Einhaltung der Hinweise des DVGW-Regelwerkes GW 125 und ATV-H 162 "Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" zu beachten. Dieser Hinweis hat auch Gültigkeit für Baumpflanzungen in privaten Grundstücken, sofern diese im Trassenbereich von zu verlegenden Ver- und Entsorgungsleitungen liegen. Auf die Stellungnahme ist ein Hinweis in der Begründung erfolgt. 4 Unterhaltungsverband Aue-Erse keine Stellungnahme 5 Landwirtschaftskammer Niedersachsen Stellungnahme vom Wir werden erneut am Parallelverfahren der 84. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Vechelde und des Bebauungsplans "Über dem Dorfe", Groß Gleidingen beteiligt. Nachdem wir die Planunterlagen geprüft haben, kommen wir zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Änderungen landwirtschaftlich nicht relevant sind. Wir verweisen auf unsere vorherige Stellungnahme vom und halten die darin getroffenen Aussagen weiterhin aufrecht. Die mit Scheiben vom vorgebrachten Ausführungen betreffen den Bebauungsplan "Über dem Dorfe". Sie werden entsprechend dort behandelt. 6 Avacon AG keine Stellungnahme 7 LGLN, RD Braunschweig, Katasteramt Peine keine Stellungnahme 8 E.ON Netz GmbH keine Stellungnahme 9 Salzgitter AG, Glückauf Immobilien GmbH Stellungnahme vom Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom und verweisen dazu auf unsere Stellungnahme vom Mit Schreiben vom nimmt die Glückauf Immobilien GmbH, Zweigniederlassung Salzgitter, wie folgt Stellung: Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom und teilen Ihnen mit, dass in dem genannten Bereich eine Freileitung unserer Konzerngesellschaft Salzgitter Flachstahl GmbH verläuft. Die Sicherheitsabstände gemäß VDE-Richtlinie sind einzuhalten (Schutzzone). Für weitere Auskünfte dazu steht Ihnen Herr Dr. Horn, Kraftwerk, unter der Telefonnummer 05341/ gern zur Verfügung. Wir bitten um Beachtung. Auf die Stellungnahme ist ein Hinweis in der Begründung erfolgt. 10 Freiwillige Feuerwehr Vechelde, Gemeindebrandmeister Splitt keine Stellungnahme 11 Gemeinde Vechelde örtl. Zivilschutzleiter keine Stellungnahme 12 Energieversorgung Vechelde GmbH & Co. KG keine Stellungnahme Seite 3
4 NACHBARGEMEINDEN N1 Stadt Braunschweig keine Stellungnahme N2 Gemeinde Lahstedt keine Stellungnahme N3 Gemeinde Lengede keine Stellungnahme N4 Stadt Peine keine Stellungnahme N5 Stadt Salzgitter Stellungnahme vom nicht berührt N6 Gemeinde Wendeburg keine Stellungnahme Stellungnahmen Dritter sind zum Planverfahren nicht eingegangen. Seite 4
5 ÜBERSICHT ÜBER DIE EINGEGANGENEN STELLUNGNAHMEN / VERTEILER BEHÖRDEN UND SONSTIGE TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 1 1 Landkreis Peine Stellungnahme vom Zweckverband Großraum Braunschweig keine Stellungnahme 2 3 Wasserverband Peine Stellungnahme vom Unterhaltungsverband Aue-Erse keine Stellungnahme 3 5 Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom Avacon AG keine Stellungnahme 3 7 LGLN, RD Braunschweig, Katasteramt Peine keine Stellungnahme 3 8 E.ON Netz GmbH keine Stellungnahme 3 9 Salzgitter AG, Glückauf Immobilien GmbH Stellungnahme vom Freiwillige Feuerwehr Vechelde, Gemeindebrandmeister Splitt keine Stellungnahme 3 11 Gemeinde Vechelde örtl. Zivilschutzleiter keine Stellungnahme 3 12 Energieversorgung Vechelde GmbH & Co. KG keine Stellungnahme 3 NACHBARGEMEINDEN 4 N1 Stadt Braunschweig keine Stellungnahme 4 N2 Gemeinde Lahstedt keine Stellungnahme 4 N3 Gemeinde Lengede keine Stellungnahme 4 N4 Stadt Peine keine Stellungnahme 4 N5 Stadt Salzgitter Stellungnahme vom N6 Gemeinde Wendeburg keine Stellungnahme 4 Seite 5
GEMEINDE VECHELDE, LANDKREIS PEINE BEBAUUNGSPLAN "KURT-SCHUMACHER-STRASSE"
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange 1 Landkreis Peine Stellungnahme vom 15.01.2015 Als Träger öffentlicher Belange nehme ich zu o. g. Planung wie folgt Stellung: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe:
Mehr2 NLSTBV, GB Wolfenbüttel keine Stellungnahme. 3 NLWKN keine Stellungnahme
BEHÖRDEN UND SONSTIGE TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 1 Landkreis Peine Stellungnahme vom 21.02.2013 Als Träger öffentlicher Belange nehme ich zu o.g. Planung wie folgt Stellung: Wito GmbH: Keine Anregungen.
Mehr1 Agentur für Arbeit, Peine keine Stellungnahme. 2 E.ON Avacon AG, Burgwedel keine Stellungnahme. 3 Braunschweig Energy keine Stellungnahme
BEHÖRDEN UND SONSTIGE TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 1 Agentur für Arbeit, Peine keine Stellungnahme 2 E.ON Avacon AG, Burgwedel keine Stellungnahme 3 Braunschweig Energy keine Stellungnahme 4 E.ON Avacon
MehrLfd. Nr. Träger/Behörde Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Verwaltung Beschluss/ Beschlussvorschlag
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Regionalabteilung West (PE 23.11.2012) 1. Belange des Immissionsschutzes - Von Seitens des Immissionsschutzes bestehen gegenüber der Änderung der
MehrGEMEINDE VECHELDE, GEMEINDETEIL BETTMAR, LANDKREIS PEINE BEBAUUNGSPLAN "BETTMAR-SÜDWEST"
BEHÖRDEN UND SONSTIGE TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 1 Landkreis Peine Stellungnahme vom 29.03.2016 Als Träger öffentlicher Belange nehme ich zu o. g. Planung wie folgt Stellung: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe:
MehrGemeinde Börger Der Bürgermeister
Gemeinde Börger Der Bürgermeister Waldstraße 4, 26904 Börger Bekanntmachung (05953) 3 Fax: (05953) 472 E-Mail: boerger@soegel.de Internet: www.boerger-huemmling.de Datum: 28.06.2016 Bauleitplanung der
MehrLÖSCHWASSER. Löschwasser für Ihre Sicherheit
Löschwasser für Ihre Sicherheit Wasser ist trotz immer moderner werdenden Löschmittel und Löschtechniken nach wie vor das durch die Feuerwehr zur Brandbekämpfung am meist eingesetzte Löschmittel. Bei der
MehrGemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung
Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße
MehrSicherstellung der Löschwasserversorgung
1 2 SächsBRKG Brandschutz umfasst den vorbeugenden Brandschutz und die Brandbekämpfung als abwehrenden Brandschutz sowie die technische Hilfe. 2 3 Sächs. BRKG Aufgabenträger 1. sind die Gemeinden für den
MehrBebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"
Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,
MehrGemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese
Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese 1 Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese Öffentlichkeitsbeteiligung am 20. September 2011 Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr.
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Festlegung der Bodenrichtwerte zum 31.12.2012 Erläuterungen: (1) Gemäß 192 Abs. 3 und 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Stadt Osterburken die
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrStadt Obernkirchen Landkreis Schaumburg. 1. Änderung des Bebauungsplanes SAN 3 Innenstadt II (Bornemannplatz)
Stadt Obernkirchen Landkreis Schaumburg 1. Änderung des Bebauungsplanes SAN 3 Innenstadt II (Bornemannplatz) Abwägungsvorschlag zu Anregungen, die im Rahmen der - Beteiligung der Behörden und sonstigen
MehrTechnischer Hinweis Merkblatt DVGW GW 125 (M) Februar 2013
Regelwerk Technischer Hinweis Merkblatt DVGW GW 125 (M) Februar 2013 Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. Technisch-wissenschaftlicher Verein
MehrKurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten
Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3
MehrGemeinde Wangerland Der Bürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Wangerland Der Bürgermeister Bauleitplanung der Gemeinde Wangerland 104. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiete Windenergie) hier: Öffentliche Auslegung
MehrEinleitung und Versickerung von Regenwasser im Zusammenhang mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Einleitung und Versickerung von Regenwasser im Zusammenhang mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Schwalm-Eder-Kreis Dipl.-Ing. Elmar Petrin Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises Fachbereich
MehrBegründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes
Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister - Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf - Änderungsbereich: Stadtbezirk West - Hehn Gebiet
MehrMitteilung des Senats vom 29. Oktober 2002
B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 635 S 29. 10. 02 Mitteilung des Senats vom 29. Oktober 2002 Bebauungsplan 2266 mit Deckblatt für ein Gebiet in
MehrStellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden B-Plan Nr.12A
Stadt Brunsbüttel Bebauungsplan Nr. 12A Industriegebiet an der Elbe Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden ( 4 Abs. 1 BauGB) ( nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche
MehrRichtlinien über die Beteiligung der Ortsbeiräte 1
Richtlinien über die Beteiligung der Ortsbeiräte 1 1. Die Beteiligung des Ortsbeirats bei allen wichtigen Angelegenheiten des Ortsbezirkes ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben ( 82 HGO). 2. Um im Einzelfall
MehrNiederschlagswassergebühr
Niederschlagswassergebühr Warum gibt es eine Niederschlagswassergebühr? In Stuttgart wird seit dem 1. Januar 2007 die Abwassergebühr in ein Schmutzwasserentgelt und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG UND ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 18B SOWIE TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 37 DER GEMEINDE TIMMENDORFER STRAND
25. JUNI 2009 BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG UND ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 18B SOWIE TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 37 DER GEMEINDE TIMMENDORFER STRAND FÜR DAS GEBIET ZWISCHEN STRANDALLEE UND
Mehr:? C;DI?E D? ;H K D= :;H I?9A ;H I9>? 9> J %#*
:? C;DI?E D? ;H K D= :;H I?9A ;H I9>? 9> J 9 6 8 = 7 : < G z C J C < : C 7 6 A @ D C : $ 9 6 8 = I : G G 6 H H : C 7 : ;6 = G 7 6 G : C 9 6 8 = ; A t 8 = : C %#* 1 DACHBEGRÜNUNG Bei Dachbegrünungen wird
MehrAntrag auf Baugenehmigung
An die Bauaufsichtsbehörde Landkreis Lüchow-Dannenberg Königsberger Straße 10 Eingangsvermerk der Gemeinde Eingangsvermerk der Bauaufsichtsbehörde 29439 Lüchow (Wendland) Über die Gemeinde Aktenzeichen
Mehrvereinfachten Baugenehmigungsverfahren ( 63 NBauO)
Über die Gemeinde Eingangsstempel der Gemeinde Aktenzeichen an die Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Antrag auf Baugenehmigung
MehrGEMEINDE. Gutachterausschuss
GEMEINDE EBERHARDZELL Gutachterausschuss 11.04.2012 Bodenrichtwerte Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Grundstücke im Gebiet der Gesamtgemeinde Eberhardzell nach 196 Abs. 1 BauGB Stand 01.01.2012
MehrDie Bauleitplanung als eine zentrale Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde soll
Richtlinien der Gemeinde Bischoffen für die 1. Bauleitplanung, Bodenordnung und Erschließung von Baugebieten 2. Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken (Stand: 3. Änderung vom 04.05.2009) Die Bauleitplanung
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS
BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN
Mehr>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung <<
GEMEINDE ORTSTEIL LANDKREIS DUNNINGEN SEEDORF ROTTWEIL >> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung
Mehrim Rathaus Heinsberg, Apfelstr. 60, Zimmer 601, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bekanntmachung über die Offenlage des Entwurfes der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg im Bereich zwischen der Linderner Straße und dem Brunnenweg sowie des Bebauungsplanes Nr.
Mehrvereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Anlage 3 An die Gemeinde Eingangsstempel der Gemeinde Aktenzeichen An die Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen X oder ausfüllen Antrag auf
MehrBundesland: Bayern Stadt/ Kreis: München (Kreis)
Haus Kauf 729.886 Angebotene Objekte: 858 Gespeicherte Gesuche: 1.880 Angebotene Objekte: 863 Gespeicherte Gesuche: 1.939 anzahl Kaufpreis Angebotene Objekte: 818 Gespeicherte Gesuche: 3.321 Da der Kaufpreis
MehrBundesland: Nordrhein-Westfalen Stadt/ Kreis: Aachen (Kreis)
Haus Kauf 921.966 Angebotene Objekte: 1.520 Gespeicherte Gesuche: 552 Angebotene Objekte: 1.522 Gespeicherte Gesuche: 523 anzahl Kaufpreis Angebotene Objekte: 1.502 Gespeicherte Gesuche: 0 Da der Kaufpreis
MehrBundesland: Bayern Stadt/ Kreis: München
Haus Kauf 1.176.418 Angebotene Objekte: 1.164 Gespeicherte Gesuche: 3.581 Angebotene Objekte: 1.166 Gespeicherte Gesuche: 3.670 Kaufpreis Angebotene Objekte: 1.122 Gespeicherte Gesuche: 5.528 Da der Kaufpreis
MehrBundesland: Nordrhein-Westfalen Stadt/ Kreis: Aachen
Haus Kauf 515.313 Angebotene Objekte: 531 Gespeicherte Gesuche: 907 Angebotene Objekte: 529 Gespeicherte Gesuche: 842 anzahl Kaufpreis Angebotene Objekte: 528 Gespeicherte Gesuche: 1.337 Da der Kaufpreis
MehrZeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft
Bisherige Darstellung Verfahrensvermerke Änderung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken im Bereich Gewerbegebiet nördlich Flughafen Ensheim Landeshauptstadt Saarbrücken Stadtteil Ensheim
MehrDACHBEGRÜHNUNGEN DACHTERRASSEN BEFAHRBARE DACHFLÄCHEN 0.5
Dimensionierung der Sickerschicht DACHBEGRÜHNUNGEN DACHTERRASSEN BEFAHRBARE DACHFLÄCHEN 0.5 1 Dachbegrünung Bei Dachbegrünungen wird das Niederschlagswasser von der Vegetationstragschicht aufgenommen und
MehrBebauungsplan Nr. 51 Freibad Uetze
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover Bebauungsplan Nr. 51 Freibad Uetze im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand: 13a(2) i.v.m. 3(2) + 4(2) BauGB 10 BauGB Begründung:
MehrBebauungsplanverfahren
Bebauungsplanverfahren Inhalt 1 Inhalt Was ist ein Bebauungsplan? 3 Der Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens 4 Phase 1: Aufstellungsbeschluss 4 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 5 Frühzeitige Behördenbeteiligung
MehrENTWÄSSERUNGSANTRAG (3-fach einreichen)
Eingang bei der AEH bitte zurücksenden an die: Die Abwasserentsorgung Helmstedt bittet um Verständnis, dass dieser Antrag nur dann bearbeitet werden kann, wenn er vollständig ausgefüllt ist und die Unterlagen
MehrAusfüllhilfe für den Antrag auf isolierte Abweichung
Ausfüllhilfe für den Antrag auf isolierte Abweichung Das Formular zur Beantragung einer isolierten Abweichung kann auf der Internetseite des Landratsamtes Eichstätt abgerufen werden. Antragsteller/Bauherr
MehrGEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein
GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein Außenbereichssatzung Ortsteil Boden Begründung Stand: 28. Mai 2015 Planung: Johann Hohlneicher Bau GmbH Theresienstraße 3 83313 Siegsdorf Tel: +49 8662/4960-0 Fax +49
MehrOrtsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen
Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1 Textliche Festsetzungen 1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB und BauNVO) Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans
MehrSTADT CLOPPENBURG. Bebauungsplan Nr. 23 'Steinkamp' 1. Änderung BEGRÜNDUNG. Stadt Cloppenburg. Übersichtsplan
STADT CLOPPENBURG Bebauungsplan Nr. 23 'Steinkamp' 1. Änderung Übersichtsplan BEGRÜNDUNG Stand: Öffentliche Auslegung vom 08.07.2014 bis 08.08.2014 Stadt Cloppenburg Sevelter Straße 8 49661 Cloppenburg
MehrZusammenfassende Erklärung. gemäß 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB zum Flächennutzungsplan der Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte
Zusammenfassende Erklärung gemäß 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB zum Flächennutzungsplan der Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte Anlass und Ziel der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes
Mehr1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg
Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt
MehrFreiwillige Feuerwehr der. Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation
Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation geregelt g im Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) ( NBrandSchG ) 1-5a werden Aufgaben und Träger benannt.
MehrServicegarantie Gewerbe Bauakte online
Servicegarantie Gewerbe Bauakte online Informationsveranstaltung des Bauordnungsamtes für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser am 2. April 2009 Landkreis Osterholz Ablauf Begrüßung Servicegarantie
MehrPlanungsausschuss öffentlich
BESCHLUSSVORLAGE 24/2016 Planungsausschuss öffentlich 13.04.2016 Betreff: Bezug: Beteiligung des es an Bauleitplanverfahren Hier: Februar 2016 März 2016 Beschluss der Verbandsversammlung vom 16.01.91,
MehrDer Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².
Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.
MehrFreigrenzen im Grundstücksverkehrsrecht. (Stand )
DNotI Deutsches Notarinstitut Freigrenzen im Grundstücksverkehrsrecht (Stand 21.5.2002) Die nachfolgende Übersicht faßt die Ausführungsgesetze der Bundesländer zum Grundstücksverkehrsgesetz zusammen, geordnet
MehrRegionale Zusatzinformationen:* Einwohnerzahl: Private Kaufkraft (Index): Baufertigstellungen: Bestand Wohngebäude: Anzahl Exposé-Aufrufe in Q4:
Marktbericht 4. Quartal 2011 Haus Kauf Bundesland: NordrheinWestfalen Anzahl ExposéAufrufe in Q4: 224.024 Angebotene Objekte: 182 Gespeicherte Gesuche: 1.442 Angebotene Objekte: 182 Gespeicherte Gesuche:
MehrErläuterungsbericht. zu den wasserrechtlichen Unterlagen
Unterlage 13.1 zu den wasserrechtlichen Unterlagen Planfeststellung Kreisstraße ED 18 St 2086 (Lappach) B 15 (St. Wolfgang) Ausbau nördlich Sankt Wolfgang ED 18 Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+577 ED 18_100_2,706
MehrBegründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem.
Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten
MehrPlanfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB
Wege zur Schaffung von Baurecht Baugenehmigungsverfahren auf Basis von 34 BauGB (Innenbereich) oder 35 BauGB (Außenbereich) Bauleitplanverfahren auf Basis von 1-13 a BauGB Planfeststellungsverfahren auf
MehrBegründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße Auftraggeber: Gemeinde Jork Am Gräfengericht 2 21634 Jork Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG
G E M E I N D E S T O L Z E N A U L A N D K R E I S N I E N B U R G / W E S E R BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Landkreis Nienburg / Weser Baut Bauleitplanung September 2005
MehrGemeinde Taufkirchen (Vils) 58. Änderung des Flächennutzungsplans
Gemeinde Taufkirchen (Vils) Landkreis Erding 58. Änderung des Flächennutzungsplans "Änderung und Erweiterung der Campingplatzanlage Lain Bereich 3 a und 3 b" Begründung Max Bauer, Landschaftsarchitekt,
MehrBauen in Bayern. Die neue Bayerische Bauordnung Informationen für den Bauherrn
Bauen in Bayern Die neue Bayerische Bauordnung 2008 Informationen für den Bauherrn Kompetente Unterstützung durch die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Mit dem Bau, Umbau oder Sanierung einer
MehrBrandschutznachweis nach 11 Bauvorlageverordnung 2008 als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung
Brandschutznachweis nach 11 Bauvorlageverordnung 2008 als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Bauvorhaben: Bauort: Bauherr: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich nach Art. 2 (3) BayBO
MehrA M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22
A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung
MehrAnhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW
Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anwendungsbereich Im Bereich eines B-Plans bedürfen geringer und
MehrStadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung
MehrBegründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich
B e g r ü n d u n g Seite 1 Begründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich 1 ALLGEMEINES... 2 1.1 Lage
MehrBodenrichtwerte der Gemeinde Ummendorf Landkreis Biberach
Bodenrichtwerte der Gemeinde Ummendorf Landkreis Biberach Festlegung der Bodenrichtwerte nach 196 BauGB zum 31.12.2014 durch den Gutachterausschuss der Gemeinde Ummendorf am 08.09.2015/22.09.2015 Bauer-
MehrStädtebauliche Begründung
Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister
MehrUntere Wasserbehörde Recklinghausen
Anforderungen der unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen an die Niederschlagswasserversickerung innerhalb der Wasserschutzgebiete Halterner Stausee, Haltern-West, Haard, Dülmen Stand: Mai 2002
MehrStadt Osterholz-Scharmbeck (Anlage )
1 Bebauungsplan Nr. 161 Industriepark Heilshorn-Süd, 1. Änderung Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Öffentlichkeitsbeteiligung, - Auswertung der Stellungnahmen Der
MehrS a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze
Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz
MehrStadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs.
Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Dipl.-Ing. Oliver Knebel, FIRU mbh Datteln, 15.01.2016 Inhalt 1. Übersicht
MehrGEMEINDE ILSEDE, LANDKREIS PEINE BEBAUUNGSPLAN NR. 98 "GROSS ILSEDE NORD II"
BEHÖRDEN UND SONSTIGE TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 1 Landkreis Peine Stellungnahme vom 06.03.2013 Als Träger öffentlicher Belange nehme ich zu o.g. Planung wie folgt Stellung: Vorbeugender Brandschutz:
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
MehrNetzentkoppelte Löschwasserbereitstellung
Netzentkoppelte Löschwasserbereitstellung Christian Sorge, Dominik Nottarp-Heim, Kevin Krüger IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung gemeinnützige GmbH 18.04.2016 Netzentkoppelte Löschwasserbereitstellung
MehrKleine Verkaufsstätten
Brandschutztechnische Anforderungen an Kleine Verkaufsstätten 14 14 Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der
MehrExposé. Bauplatz an der Marienburger Straße. Gemeinde Diekholzen (PLZ 31199) im Landkreis Hildesheim
Exposé Bauplatz an der Marienburger Straße Gemeinde Diekholzen (PLZ 31199) im Landkreis Hildesheim - 2 - Die Niedersächsischen Landesforsten bieten ein in der Ortsmitte der Gemeinde Diekholzen gelegenes
MehrGEMEINDE HAAR. GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße
GEMEINDE HAAR GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße www.workside-haar.de Gemeinde Haar Gewerbefläche nördlich Leibstrasse Größe 4,2 ha davon ca. 2,07 ha als gewerbliches Bauland Geobasisdaten:
MehrZum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:
Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
MehrÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:
GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1
MehrÖffentliche Bekanntmachung Nr zur Veröffentlichung am
Öffentliche Bekanntmachung Nr. 60-005-2016 zur Veröffentlichung am 30.04.2016 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 Wolfsacker der Stadt Eberbach Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
MehrBUC Immobilien GmbH Areal Makartstraße Pforzheim. Regenwasserbeseitigungskonzept
BUC Immobilien GmbH Regenwasserbeseitigungskonzept bei Einhaltung der Grundwasserneubildung ERLÄUTERUNGSBERICHT MIT BERECHNUNGEN Hügelsheim, Juli 2013 WALD + CORBE Infrastrukturplanung GmbH Vers V/13PF
MehrBAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-
Mehrmg t i Gm WAKflS, Satzung der Stadt Eutin über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 Begründung
mg t i Gm WAKflS, Satzung der Stadt Eutin über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 Begründung 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 der Stadt Eutin Inhaltsverzeichnis
MehrStadt Erlangen. 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erläuterungsbericht. für den Teilbereich Im Brühl -
1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan 2003 Stadt Erlangen Erläuterungsbericht für den Teilbereich Im Brühl - Referat für Stadtplanung und Bauwesen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
MehrFortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen
Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen Rechtssystematik im Bauordnungsrecht Dipl.-Ing. Bernd Augsburg, SMI, Referat Bautechnik/Bauordnungsrecht Rechtssystematik im Bauordnungsrecht I II III IV V Allgemeines
MehrAchtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten!
Achtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten! Gliederung Einführung Immobilienmarkt Abgrenzung öffentliches + privates Baurecht Baugenehmigung Bauplanungsrecht
MehrAnzeige gemäß 15 der NÖ Bauordnung 2014
Name des Anzeigelegers:... Anschrift:...... Hollabrunn, am... (Datum) An die Stadtgemeinde Hollabrunn Hauptplatz 1 2020 Hollabrunn Gebührenpflichtig! Anzeige gemäß 15 der NÖ Bauordnung 2014 Betrifft: Liegenschaft,
MehrTechnische Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz der SWM Infrastruktur GmbH
Technische Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz der (Ausgabe Juli 2011) Emmy-Noether-Straße 2 80287 München Internet: www.swm-infrastruktur.de Stand: 01.07.2011 Inhaltsverzeichnis:
MehrOrtsgemeinde Waldrohrbach
Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
MehrStadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG
Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com
MehrInformationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Kanalisations-Zweckvernband KZV Schwarzachgruppe Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - 1 - Impressum: Herausgeber Gestaltung und Copyright Kanalisations-Zweckverband Schwarzachgruppe
MehrBebauungsplan Nr. 141 Dorfgemeinschaftsplatz Wildsachsen
Bebauungsplan Nr. 141 Dorfgemeinschaftsplatz Wildsachsen Konzept zur frühzeitigen Beteiligung 2 Ablauf der Präsentation (1) Konzept für die Platzgestaltung (2) Bebauungsplanverfahren (3) Konzept des Bebauungsplans
MehrAnlage 7.4/1 (neu) zur Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr. Bei der Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:
Die in dieser Anlage zur Liste der Technischen Baubestimmungen vorgenommenen Änderungen, Ergänzungen oder Ausnahmen gehören zum Inhalt der nachfolgend abgedruckten, als Technische Baubestimmung eingeführten
MehrVersickern statt ableiten
Hinweise und Tips für private Grundstückseigentümer zur Versickerung von Niederschlagswasser Regenwasser gehört nicht in die Kanalisation, sondern soll dem Naturhaushalt möglichst direkt wieder zugeführt
MehrBebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf
Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Panoramafoto Katasterauszug Änderungs- und Erweiterungsbereich Ost: 5,2 ha 2 Rechtskräftiger
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 der Stadt Fulda Gewerbegebiet Lehnerz November 2012
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 der Stadt Fulda Gewerbegebiet Lehnerz November 2012 Teil A Begründung Teil B Umweltbericht Bearbeitung durch das Stadtplanungsamt der Stadt Fulda: Ulrike Schneider,
MehrNIEDERSCHRIFT. der öffentlichen Verhandlungen des Ortschaftsrates Waldachtal-Cresbach am 05. August 2015 TOP 1
Bürgerfragestunde NIEDERSCHRIFT der öffentlichen Verhandlungen des Ortschaftsrates Waldachtal-Cresbach am 05. August 2015 TOP 1 Der anwesende Bürger; Herr Werner Link, wohnt im Familiendorf und stellt
MehrGemeinde Burgkirchen a.d.alz Landkreis Altötting
Gemeinde Burgkirchen a.d.alz Landkreis Altötting AUFSTELLUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 53 ERWEITERUNG ÜBERGABE- UND BEREITSTEL- LUNGSGLEISE WERK GENDORF MIT GRÜNORDNUNGSPLAN BEGRÜNDUNG Vorentwurf Juni 2016 Auftraggeber:
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
Mehr