Freiwillige Feuerwehr der. Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation

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1 Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation

2 Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation geregelt g im Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) ( NBrandSchG ) 1-5a werden Aufgaben und Träger benannt. Hieraus ergibt sich nachfolgend beschriebene Aufgabenverteilung

3 Aufgabenverteilung (Übersicht über die wesentlichen Aufgaben werden folgend genannt): Land ( 5 u. 5a NBrandSchG): Zentrale Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung Landkreise ( 3 NBrandSchG): Übergemeindliche Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung

4 Aufgabenverteilung für Gemeinden und Städte Gemeinden ( 2 NBrandSchG) Abwehrender Brandschutz und Hilfeleistung l i in ihrem Gebiet unter anderem:

5 Aufgaben der für die Feuerwehren der die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung von den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehren sowie deren Einsatz die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr (Standortausbildung, Entsendung zu Lehrgängen) die Bereithaltung der für die Brandbekämpfung und Hilfeleistung

6 Dafür gibt folgende Arten von Ot Ortsfeuerwehren in der Stadt dthann. Münden unterschieden in: Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung Ortsfeuerwehren als Feuerwehrstützpunkt Ortsfeuerwehren als Feuerwehrschwerpunkt

7 Freiwillige Feuerwehr der Arten der Feuerwehren nach 6 im NBrandSchG Zu den öffentlichen Feuerwehren zählen die Freiwilligen Feuerwehren (FF) Berufsfeuerwehren (BF) Pflichtfeuerwehren (PF) PF sind einzurichten, wenn in einer Gemeinde die zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung erforderliche Mindeststärke der Freiwilligen Feuerwehr nicht erreicht wird (NBrandSchG 14).

8 Nicht öffentlichen Feuerwehren Werkfeuerwehren (WF) Werkfeuerwehren sind Betriebseinrichtungen wirtschaftlicher Unternehmen oder von Trägern öffentlicher Einrichtungen.

9 Funktionen in der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen und die Kennzeichnungen Gemeinde

10 Funktionen in der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen der Einheitsführer/ -in (Gruppenführer)

11 Funktionen in der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen Zugführer / -in

12 Funktionen in der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen Stellv. Ortsbrandmeister / in

13 Funktionen in der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen Ot Ortsbrandmeister t / -in

14 Funktionen in der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen Stellv. Gemeinde- oder Stadtbrandmeister/ -in Gemeinde / Stadt

15 Funktionen in der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen Gemeinde- oder Stadtbrandmeister/ -in Gemeinde / Stadt

16 Funktionen in der Freiwilligen illi Feuerwehren in Niedersachsen Abschnittsleiter / -in Abschnitt, Landkreis oder Kreisfreie Stadt

17 Funktionen in der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen Kreisbrandmeister/ -in Abschnitt, Landkreis oder Kreisfreie Stadt

18 Funktionen in der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen Bezirksbrandmeister/-in Aufsichtsbereich des Aufsichtsbereich des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport angesiedelt im Bereich einer Polizeidirektion

19 Unterstellungsverhältnisse t in der Freiwilligen Feuerwehr e

20 Unterstellungsverhältnisse t in der Freiwilligen Feuerwehr sind nicht vom Dienstgrad abhängig, sondern von der Dienststellung/Funktion!!!

21 Unterstellungsverhältnisse in der Freiwilligen Feuerwehren im Einsatz Der EINHEITSFÜHRER Für die den selbstständigen Trupp, die Staffel oder Gruppe Ist für die Sicherheit der Mannschaft verantwortlich Ist an keinen bestimmten Platz gebunden Bestimmt t die Fahrzeugaufstellung /d den Standort tder TS

22 Unterstellungsverhältnisse in der Freiwilligen Feuerwehren im Einsatz Der ZUGFÜHRER Führt den Zug im Einsatz Ist über seine Befehlsstelle erreichbar, z.b.wie ELW 1

23 Unterstellungsverhältnisse in der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz Einsatzleiter Der '''Einsatzleiter Feuerwehr''' trägt die Verantwortung für den Ablauf des gesamten Einsatz und ist entsprechend auch allen Einsatzkräften, unter Berücksichtigung der Befehlsstruktur, weisungsbefugt. Er erkundet die Lage die und gibt Befehle für alle im Einsatz befindlichen Feuerwehreinheit Einheiten, sofern er aufgrund des Umfangs der Lage dies selber durchführen kann.

24 Unterstellungsverhältnisse in der Freiwilligen Feuerwehr Hann. Münden Einheitsführer Zugführer Ortsbrandmeister

25 Unterstellungsverhältnisse in der Freiwilligen Feuerwehr Stadtbrandmeister Abschnittsleiter Kreisbrandmeister

26 Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen ( 11 u. 12 NBrandSchG)

27 Pflichten: Teilnahme am Feuerwehrdienst (Einsatz- u. Übungsdienst, Aus- u. Fortbildungslehrgänge) Befolgung von dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten gewissenhafte Ausführung übertragener Aufgaben pflegliche Behandlung der Dienstkleidung u. Ausrüstung kameradschaftliches Verhalten das Ansehen der Feuerwehr nicht schädigen

28 Rechte Ein- und Austritt in die, bzw. aus der Feuerwehr Ersatz von Sachschäden Freistellung zum Einsatz- und Ausbildungsdienst Lohnfortzahlung bzw. Ersatz d. Verdienstausfalls bei Einsatz- oder Ausbildungsbedingten Fehlzeiten Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr

29 weitere Rechte Soziale Absicherung (Unfallkasse Niedersachsen) Wahl- bzw. Vorschlagsrecht in der Feuerwehr für: Ortsbrandmeister / Stellvertreter Beisitzer des Ortskommandos Führer taktischer Einheiten u. deren Stellvertreter/ -in

30 Unter Beachtung der gezeigten Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation sowie die Gliederung der Führungsstruktur ermöglicht uns weiter erfolgreichen und kameradschaftlich Ausbildungs- bzw. Einsatzdienst zu leisten. Ich bitte dieses zu achten!!!

31 Dankeschön für EURE Aufmerksamkeit

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