Gemeinde Burgkirchen a.d.alz Landkreis Altötting
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1 Gemeinde Burgkirchen a.d.alz Landkreis Altötting AUFSTELLUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 53 ERWEITERUNG ÜBERGABE- UND BEREITSTEL- LUNGSGLEISE WERK GENDORF MIT GRÜNORDNUNGSPLAN BEGRÜNDUNG Vorentwurf Juni 2016 Auftraggeber: Auftragnehmer: InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG Industrieparkstraße 1 D Burgkirchen a.d.alz Georg-Simon-Ohm-Straße Traunreut Tel.: 08669/ Fax: 08669/ traunreut@ing-ingenieure.de
2 Gemeinde Gemeinde Burgkirchen a.d.alz Landkreis Altötting Aufstellung Bebauungsplan Nr. 53 Erweiterung Übergabe- und Bereitstellungsgleise Werk Gendorf mit Grünordnungsplan Begründung Vorentwurf Juni 2016 Inhalt Begründung 3 1. Anlass und Auftrag 3 2. Flächennutzungsplan, interkommunale Abstimmung 3 3. Geltungsbereich des Bebauungsplanes 4 4. Städtebauliche Zielsetzung 4 5. Festsetzungen, Flächenbilanz 5 6. Verkehrserschließung 5 7. Grünordnerische Planung und Zielsetzungen 5 8. Ver- und Entsorgung 6 9. Immissionsschutz 7 ing Traunreut GmbH, Dr. Brand Seite 2 von 7
3 Begründung 1. Anlass und Auftrag Auf Grund des zunehmenden Bedarfs an Gleisinfrastruktur sollen die bestehenden Übergabe- und Bereitstellungsgleise des Industrieparks Werk Gendorf an ihrem Ostrand erweitert werden. Zur Regelung der Bebauung und als Grundlage für ein eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren ist gemäß Behördenabstimmungen die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan erforderlich. Der Gemeinderat der Gemeinde Burgkirchen a.d.alz hat in seiner Sitzung am 15. September 2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 53 Erweiterung Übergabe- und Bereitstellungsgleise Werk Gendorf beschlossen. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde durch die InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG auf Basis eines städtebaulichen Vertrages das Büro ing Traunreut GmbH Georg-Simon-Ohm-Straße Traunreut beauftragt. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach den Grundsätzen des BauGB im Normalverfahren. 2. Flächennutzungsplan, interkommunale Abstimmung Der Geltungsbereich enthält im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Burgkirchen a.d.alz keine Flächenwidmungen. Der Flächennutzungsplan wird daher gemäß 8 Abs. 3 BauGB für den Geltungsbereich im Parallelverfahren geändert (17. Änderung, Änderungsbeschluss vom ). In Abstimmung mit der gegenständlichen Bauleitplanung der Gemeinde Burgkirchen a.d.alz führt parallel die Gemeinde Kastl eine entsprechende Bauleitplanung für den nördlich angrenzenden Teilabschnitt zur Erweiterung der Übergabe- und Bereitstellungsgleise Werk Gendorf durch (Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan Nr. 22 und die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kastl vom ). Die Bauleitplanung der benachbarten Gemeinden wird i.s.v. 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB aufeinander abgestimmt. ing Traunreut GmbH, Dr. Brand Seite 3 von 7
4 3. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 53 umfasst folgende Grundstücke: Flur-Nummern 8, 9/2 und 12 (jeweils Teilflächen) der Gemarkung Altöttinger Forst, Gemeinde Burgkirchen a.d.alz. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 0,99 ha. Der Geltungsbereich wird umgrenzt von den bestehenden Bahnanlagen zwischen Kastl und Gendorf im Westen, dem Bebauungsplangebiet Bahnanschluss Werk Gendorf der Gemeinde Kastl im Norden, dem Altöttinger Forst im Osten und dem Industriepark Werk Gendorf im Süden. Die beplante Fläche ist derzeit ein forstwirtschaftlich genutzter, südwestexponierter und von Windwurfschäden geprägter Waldrandbereich des Altöttinger Forsts. 4. Städtebauliche Zielsetzung Mit dem Bebauungsplan sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Gleisinfrastruktur des Industrieparks Werk Gendorf geschaffen werden, welche den derzeitigen Werksbetrieb absichert und eine Grundlage für geplante Werkserweiterungen bildet (Sicherung der Wirtschaftskraft, Erhalt und weiterer Ausbau von Arbeitsplätzen). Die bestehende Gleisinfrastruktur der Übergabe- und Bereitstellungsgleise des Industrieparks Werk Gendorf an der Bahnlinie Tüßling - Burghausen ist gemäß Feststellungen aus der im Auftrag der InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG von der DB International, Berlin, erstellten Machbarkeitsstudie bereits mit dem derzeitigen Werksbetrieb überlastet. Die Abstellgleisauslastung liegt derzeit bei 102%, für eine effektive Betriebsabwicklung wären maximal 75% Abstellgleisauslastung erforderlich. Sowohl für den derzeitigen Betrieb als auch für die weitere Entwicklung und Sicherung des Werksstandorts ist daher dringend eine Erweiterung der Gleisinfrastruktur geboten. Die Erweiterung ist insbesondere erforderlich für die vorgesehene Produktionserweiterung vorhandener Betriebe sowie eine spätere Norderweiterung des Werks Gendorf (Bebauungsplan Nr. 54 Bardensulz der Gemeinde Burgkirchen a.d.alz). Auch im Hinblick auf die Umweltziele einer Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene ist die Bereitstellung einer ausreichenden Gleisinfrastruktur dringend geboten. (vgl. Konzeptstudie für den Bahnausbau im Wirtschaftsraum Inn-Salzach; Städtebund Inn-Salzach 2014). Gemäß Vorabstimmungen der Gemeinde Burgkirchen a.d.alz und der InfraServ GmbH mit der Regierung von Oberbayern, dem Landratsamt Altötting und der Forstbehörde ist diese Bauleitplanung auch Grundlage für ein eisenbahnrechtliches Plan- ing Traunreut GmbH, Dr. Brand Seite 4 von 7
5 feststellungsverfahren zur Erweiterung der Gleisinfrastruktur sowie Grundlage für die Erteilung einer Rodungsgenehmigung. 5. Festsetzungen, Flächenbilanz Im Geltungsbereich werden zur baulichen Nutzung lediglich Verkehrsflächen festgesetzt ( einfacher Bebauungsplan ). Am Ostrand des Geltungsbereichs wird eine Grünfläche zur Waldrandneugestaltung, zum Artenschutz sowie zur Minderung von Windwurfgefahren festgesetzt. Weitere Festsetzungen und Hinweise erfolgen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen der Umwelt. Flächenbilanz: Geltungsbereich / Nutzungsbereich Fläche ca. Verkehrsflächen m² Grünfläche Waldrandneugestaltung m² Geltungsbereich gesamt m² 6. Verkehrserschließung Die Erweiterung der Gleisinfrastruktur ist an die Bahnlinie Tüßling Burghausen angebunden. Eine am Ostrand der geplanten Gleisanlagen entlang geführte Straße dient als Umfahrung für die Werksfeuerwehr und wird im Norden an den Kastler Weg und in der Folge über die Eisenbahnüberführung an die Jahnstraße angeschlossen. 7. Grünordnerische Planung und Zielsetzungen Durch Festsetzungen einer 10 m breiten Grünfläche zur Waldrandneugestaltung am Ostrand des Geltungsbereichs sollen die Windwurfrisiken für den angrenzenden Waldbestand gemindert, artenschutzrechtliche Konflikte vermieden bzw. gemindert und Eingriffe in Natur und Landschaft gemindert werden. ing Traunreut GmbH, Dr. Brand Seite 5 von 7
6 Als wesentliche unvermeidbare Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaft verbleiben die Überbauung und Bodenversiegelung von Forstflächen. Diese Eingriffe werden durch entsprechende Neubegründung von naturnahen Waldbeständen kompensiert. Der naturschutzrechtliche Kompensationsbedarf für den Bebauungsplan Nr. 53 ergibt ca. 0,59 ha Ausgleichsflächen (siehe Umweltbericht). Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich zur Eingriffsregelung, gemäß 15 BNatSchG und dem bayerischem Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung wird auf Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereichs erbracht (siehe Umweltbericht). Mit den im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen (Waldausgleichsflächen, Fläche ca. 0,60 ha) wird der Ausgleich gemäß 1a BauGB des Bebauungsplans erbracht (siehe Umweltbericht). Gleichzeitig wird mit den festgesetzten Waldausgleichsmaßnahmen der Ausgleich für Waldflächenverlust bzw. Beeinträchtigung von Waldfunktionen in Sinne des BayWaldG erbracht (siehe Umweltbericht). Zusammen mit den Waldausgleichsflächen für den in interkommunaler Abstimmung aufgestellten Bebauungsplan Nr. 22 im Gemeindegebiet Kastl wird insgesamt auch der Bannwaldausgleich angrenzend an die bestehenden Bannwaldflächen erbracht (siehe Umweltbericht). 8. Ver- und Entsorgung Die Abwasserentsorgung wird durch die bereits vorhandenen Einrichtungen der örtlichen Grundversorgung bzw. des Industrieparks Werk Gendorf gewährleistet. Dem Schutz des Grundwassers und der Vermeidung von schädlichen Stoffeinträgen (Wasserschutzgebiet) sowie zur ordnungsgemäßen Versickerung unbelasteten Niederschlagswassers dienen Festsetzungen zur Oberflächenentwässerung (Gleisabdichtung einschließlich des erforderlichen Entwässerungssystems). Baubedingt anfallendes Bodenmaterial ist abfall- und bodenschutzrechtlich zu beurteilen und gegebenenfalls ordnungsgemäß zu verwerten oder zu entsorgen. Durch den Geltungsbereich verlaufen unterirdische Fernleitungen (Rohölleitung DN300 und Produktenleitung DN200 der OMV Deutschland GmbH am Heuweg; Erdgasleitung DN200 St PN70 der Erdgas Südbayern an der nördlichen Gemeindegrenze), deren Schutzstreifen bei Baumaßnahmen und Pflanzungen jeweils angemessen zu berücksichtigen sind. ing Traunreut GmbH, Dr. Brand Seite 6 von 7
7 9. Immissionsschutz Zur Lärmvorsorge und zum Immissionsschutz wird im Auftrag der InfraServ GmbH ein schalltechnisches Gutachten für die Gleiserweiterung erstellt. Ergebnisse des Gutachtens liegen für den Vorentwurf des Bebauungsplans noch nicht vor. Burgkirchen a.d.alz, den... Johann Krichenbauer, Erster Bürgermeister (Dienstsiegel) ing Traunreut GmbH, Dr. Brand Seite 7 von 7
Gemeinde Burgkirchen a.d.alz Landkreis Altötting
Gemeinde Burgkirchen a.d.alz Landkreis Altötting AUFSTELLUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 53 ERWEITERUNG ÜBERGABE- UND BEREITSTEL- LUNGSGLEISE WERK GENDORF MIT GRÜNORDNUNGSPLAN UMWELTBERICHT Vorentwurf Juni 2016
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