Stadt Doberlug-Kirchhain

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1 Stadt Doberlug-Kirchhain Amtliche BEKANNTMACHUNG Die von der Stadtverordnetenersammlung in ihrer Sitzung am gefassten Beschlüsse bzw. deren wesentlicher Inhalt werden hiermit öffentlich bekannt gemacht: BS-SVV Zustimmung zum Wasserversorgungskonzept des WAV Westniederlausitz Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Vertreter der Stadt, dem in der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz zur Beschlussfassung vorgelegten Wasserversorgungskonzept zuzustimmen, wobei der Variante 1.2 der Vorzug zu geben ist. BS-SVV Erlass einer ersten Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Stadt Doberlug- Kirchhain Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Stadt Doberlug-Kirchhain in der vorliegenden Fassung. - Siehe gesonderte amtliche Bekanntmachung der Satzung. - BS-SVV Erlass einer Richtlinie zur Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Stadt Doberlug-Kirchhain Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Richtlinie zur Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Stadt Doberlug-Kirchhain (Kita- Finanzierungsrichtlinie - KitaFR). BS-SVV Vorhabenbezogener B-Plan zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Gemarkung Doberlug-Kirchhain, Flur 15 Flurstück 1247 hier: Auslegungsbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Doberlug-Kirchhain, Tiergartenstraße 6 b, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und dem Umweltbericht in der vorliegenden Fassung vom April Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Entwurf und den Umweltbericht mit Begründung nach 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und diese Auslegung ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß 4 Abs. 2 BauGB sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Die berührten Behörden und die Nachbargemeinden sind zu benachrichtigen. Seite 1 von 5

2 BS-SVV Fluren 2 und 3, hier: Abschluss städtebaulicher Vertrag 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vorliegenden, nach den Auflagen der Kommunalaufsicht des Landkreises Elbe-Elster überarbeiteten städtebaulichen Vertrag in der Fassung vom April 2008 bestehend aus Teil 1 Rahmenvertrag, Teil 2 Durchführungs- und Erschließungsvertrag und Teil 3 Gemeinsame Regelungen zum städtebaulichen Vertrag für den Bebauungsplan Windpark Buchhain. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den städtebaulichen Vertrag zur Kompensationsmaßnahme Kleine Elster zwischen der Flächenagentur Brandenburg GmbH, dem Vorhabenträger GETproject und der Stadt Doberlug-Kirchhain in der Fassung vom April Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Nutzungsvertrag über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. 4. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den städtebaulichen Vertrag über Maßnahmen zur Eingriffskompensation Fledermaus (Monitoring). 5. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den städtebaulichen Vertrag über Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz. Die Verträge zu Punkt 3 5 werden zur Stadtverordnetenversammlung vorliegen. BS-SVV Fluren 2 und 3 hier: Abwägung für den B-Plan Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß 5 und 35 GO Brandenburg in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 1 (7), 1 a, 3 (2) sowie 4 BauGB die Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) und die Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Windpark Buchhain in der Fassung vom September BS-SVV Fluren 2 und 3 hier: Satzungsbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß 5 und 35 Gemeindeordnung (GO) Brandenburg in der derzeit gültigen Fassung sowie gemäß 10 BauGB den Bebauungsplan Windpark Buchhain mit textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 15. April 2008 als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom wird gebilligt. BS-SVV Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergienutzung für das Gebiet der Stadt Doberlug- Kirchhain und seiner Ortsteile Die Stadtverordnetenversammlung Doberlug-Kirchhain beschließt, zur Steuerung der Flächen für Windenergienutzung im Stadtgebiet als gesamträumliches Planungskonzept gemäß 5 (2b) BauGB einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergienutzung aufzustellen. Seite 2 von 5

3 Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. BS-SVV Beschluss zur Abwägung für den vorhabenbezogenen B-Plan Einkaufszentrum Gerberviertel auf diversen Grundstücken der Flur 5 und 6 in der Gemarkung Doberlug-Kirchhain, Gerberstraße Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken lt. Anlage (Abwägungsprotokoll). Die Verwaltung wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Nachbargemeinden und Bürgern, die Anregungen und Bedenken vorgebracht haben, das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen. BS-SVV Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan Einkaufszentrum Gerberviertel auf diversen Grundstücken der Flur 5 und 6 in der Gemarkung Doberlug-Kirchhain, Gerberstraße Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Einkaufszentrum Gerberviertel in Doberlug-Kichhain, Gerberstraße 16-23, in der Fassung vom April 2008, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht wird durch Beschluss gebilligt. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Satzung auszufertigen, die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen und die Genehmigung der Satzung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die Stelle, wo der Plan von jedermann auf Dauer während der Dienstzeiten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird sowie sie Geltendmachung von Verletzungen von Vorschriften und auf Rechtsfolgen ( 215 Abs. 2 BauGB) hinzuweisen. BS-SVV Beschluss zum Entwurf und zur öffentlichen Auslegung des B-Planes Industriegebiet Hennersdorf auf diversen Grundstücken der Flur 3 in der Gemarkung Hennersdorf Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Doberlug-Kirchhain beschließt: 1. Den Entwurf zum Bebauungsplan Industriegebiet Hennersdorf mit geändertem Geltungsbereich und geänderter Bezeichnung in der vorliegenden Fassung vom März 2008, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Entwurf und die Stellungsnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Altlastengutachten nach 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist öffentlich bekanntzumachen. Die beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und zu benachrichtigen. BS-SVV Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes, des Moorschutzes und der naturnahen Gewässerentwicklung im Einzugsgebiet Oberlauf Bache im OT Lugau Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vorbereitung und Durchführung der geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes, des Seite 3 von 5

4 Moorschutzes und der naturnahen Gewässerentwicklung im Einzugsgebiet Oberlauf Bache im OT Lugau. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel aus der Richtlinie vom 13. November 2007 Teil F Fördermaßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung des natürlichen Erbes nach Teil I Nr. 2.6 (investive Maßnahmen). Der entsprechende Eigenanteil wird über den Naturschutzfond Brandenburg gesichert. BS-SVV Auflassung (Schließung) des Bahnüberganges Im Felde Ost Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Ratifizierung des Vertrages über die Beseitigung des Bahnüberganges Im Felde Ost ohne Erstellung von Kreuzungsbauwerken, vorbehaltlich des Zustandekommens des gleichzeitigen Seitenwegeausbaues, aus Mitteln des Eisenbahnbundesamtes aus. Der Seitenwegeausbau und die Kostenübernahmeerklärung durch die Deutsche Bahn sind zwingende Bestandteile und unbedingte Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages. BS-SVV Auflassung (Schließung) des Bahnüberganges Buchwald Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Ratifizierung des Vertrages über die Beseitigung des Bahnüberganges Buchwald ohne Erstellung von Kreuzungsbauwerken, vorbehaltlich des Zustandekommens des gleichzeitigen Seitenwegeausbaues, aus Mitteln des Eisenbahnbundesamtes aus. Der Seitenwegeausbau und die Kostenübernahmeerklärung durch die Deutsche Bahn sind zwingende Bestandteile und unbedingte Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages. BS-SVV Wahl der Schöffinnen und Schöffen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die vorliegende Vorschlagsliste, auf der die Kandidatinnen und Kandidaten für die Schöffenwahl auf der Grundlage der AV v ( ; JMB1.2007, 184) in der vorliegenden Form bestimmt sind. BS-SVV Verkauf des Flurstückes 72 der Flur 2 in der Gemarkung Doberlug-Kirchhain Der Hauptausschuss beschließt aufgrund der Entbehrlichkeit den Verkauf des Flurstückes 72 der Flur 2 mit einer Größe von m². Durch die Käuferin sind Dienstbarkeiten (dingliche Sicherung des Gehweges, Leitungsrecht für WAV) im Grundbuch zu übernehmen. Sofern auf dem vor bezeichnetem Grundstück Baurecht gem. der gültigen Bauordnung aufgrund von anderen Gesetzen und oder Verordnungen gegeben sein sollte zahlt der Käufer an die Verkäuferin einen Wertausgleich in Höhe der Differenz des zum Kaufvertrag vorliegenden Bodenrichtwertes zum Bodenrichtwert, der bei Vorliegen eines Baurechts gegeben ist. Zu diesem Zweck sichert sich die Verkäuferin ein Rückveräußerungsrecht im Grundbuch mit einem Kaufpreis, der bei Abschluss des Kaufvertrages vorgelegen hat. Bodo Broszinski Bürgermeister Seite 4 von 5

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