Unterschriftsreglement
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- Ingrid Tiedeman
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2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmung Unterschriftsberechtigung Unterschriftspflicht Andere Fälle Dokumente ohne oder mit elektronischer Unterschrift Inkrafttreten / Änderungen... 4 Alphabetisches Register der Unterschriftsberechtigung /TOD Seite 2 / 6
3 1. Allgemeine Bestimmung Dieses Reglement regelt die interne Vertretungsbefugnis der im Handelsregister eingetragenen Personen und bestimmt die interne Unterschriftsberechtigung für die operativen Geschäftsvorgänge der SIHF. Dazu gehört das Eingehen, Fortführen und Beenden von Vereinbarungen und Abschlüssen aller Art, welche die SIHF binden und verpflichten. 2. Unterschriftsberechtigung Die zur Vertretung von SIHF bestimmten Personen sind unter Angabe ihrer Einschränkungen im Handelsregister eingetragen. Ihre Vertretungsbefugnis wird gemäss Punkt 3 «Unterschriftspflicht» weiter spezifiziert. Diese Einschränkun en können nicht ins Handelsregister eingetragen werden. 3. Unterschriftspflicht Folgende Unterschriftspflichten sind für nachfolgende Fälle zwingend einzuhalten: 1 Unterschrift Verwaltungsratspräsident mit Verwaltungsrats-Vizepräsident 2 Unterschrift Verwaltungsratspräsident oder Verwaltungsrats-Vizepräsident mit dem Vorsitzenden Geschäftsleitung/CEO 3 Unterschrift Verwaltungsratspräsident mit Vorsitzendem Geschäftsleitung/CEO 4 Unterschrift Vorsitzender Geschäftsleitung/CEO mit Head of Human Resources 5 Unterschrift CEO mit Mitglied der Geschäfsleitung 6 Unterschrift eines Mitglieds der Geschäftsleitung mit zuständigem Kadermitarbeiter 7 Unterschrift eines Mitglieds der Geschäftsleitung mit Head of Human Resources Anstellungsvertrag Vorsitzender der Geschäftsleitung/ CEO Statuten sowie Reglemente und Erlasse des Verwaltungsrates, Geschäftsbericht, Sponsoring Verträge (Main Sponsor,Offical Sponsor), Verträge mediale Rechte, Verträge mit Dritten ab CHF , Verträge mit Versicherern im Rahmen der 2. und 3. Säule Anstellungsverträge Mitglieder der Geschäftsleitung Anstellungsbedingungen für das Personal; Administrative Weisungen an das Personal; Abrechnungen im Rahmen der Personalversicherungen für die Mitarbeitenden als Arbeitgeber, wie Lohnsummendeklarationen, AHV-Abrechnung usw. Vernehmlassungen zuhanden der Gerichte sowie aussergerichtliche Vergleiche; Verträge für betriebliche Versicherungen; Verrechnungssteuer- Abrechnungen; MWST-Abrechnungen; Konkursbegehren; Rechtsöffnungsgesuche; Antrag online Ranking für Mitarbeitende; Betreibungsgegehren; Rechtsgeschäfte gemäss Art. 59 Organisationsreglement; Verträge mit Dritten zwischen CHF 50' '000.- Verträge mit Dritten bis CHF ; Sponsoring- und Partner-Verträge auf tieferer Stufe als Offical Sponsor. Anstellungsverträge und Vertragsauflösungen von Kadermitarbeitern; Anstellungsverträge und Vertragsauflösung Fachverantwortliche und Mitarbeiter /TOD Seite 3 / 6
4 8 Einzelunterschrift eines Mitglieds der Geschäftsleitung Aufträge im Rahmen der Kostenstellenverantwortung; Fachliche Richtlinien an unterstellte Mitarbeitende; Korrespondenz aller Art mit Ausnahme der in den übrigen Ziffern festgelegten Unterschriftspflichten. 9 Unterschrift zuständiger Kadermitarbeiter mit zuständigem Fachverantwortlichen 10, Fachverantwortlicher Dokumente im Zusammenhang mit abteilungs-, bzw. bereichsspezifischen Themen (ohne Verträge). Korrespondenz im Zusammenhang mit der Abwicklung der Geschäfte, die nicht durch Entscheid der Geschäftsleitung gemäss Ziffer 4 ohne Unterschrift erfolgen. Aufträge im Rahmen der Kostenstellenverantwortung und unter Berücksichtigung der vorliegenden Unterschriftenregelung. 4. Andere Fälle In anderen Fällen, die vorstehend nicht geregelt sind, entscheidet ein Mitglied der Geschäftsleitung über die einzuholenden Unterschriften. Die Geschäftsleitung kann, unter Berücksichtigung der vorliegenden Unterschriftenregelung, interne Visumsreglungen erlassen. 5. Dokumente ohne oder mit elektronischer Unterschrift Die Geschäftsleitung definiert, welche Korrespondenz im Rahmen der Automatisierung ohne Unterschrift oder mit elektronischer Unterschrift geführt werden kann. 6. Inkrafttreten / Änderungen Eine Änderung des Unterschriftsreglements erfolgt auf Antrag der Geschäftsleitung durch den Verwaltungsrat. Dieses Unterschriftsreglement tritt am 18. September 2017 Michael Rindlisbacher Präsident ad interim Florian Kohler CEO /TOD Seite 4 / 6
5 Alphabetisches Register der Unterschriftsberechtigung A Abrechnungen im Rahmen der Personalversicherungen für die Mitarbeitenden als Arbeitgeber, wie Lohnsummendeklarationen, AHV-Abrechnung usw. Administrative Weisungen an das Personal Anstellungsbedingungen für das Personal Anstellungsvertrag Vorsitzender Geschäftsleitung /CEO Anstellungsverträge Kadermitarbeiter Anstellungsverträge mit Fachverantwortlichen und Mitarbeitern Anstellungsverträge Mitglieder der Geschäftsleitung Aufträge im Rahmen der Kostenstellenverantwortung Aussergerichtliche Vergleiche B Betreibungsbegehren E Erlasse und Reglemente des Verwaltungsrats F Fachliche Richtlinien an unterstellte Mitarbeiter G Geschäftsbericht K Korrespondenz aller Art mit Ausnahme der in den übrigen Ziffern festgelegten Unterschriftspflichten Korrespondenz im Zusammenhang mit der Abwicklung der Geschäfte Clubs, die nicht an übergeordnete Unterschriftspflichten gebunden sind oder durch Entscheid der Geschäftsleitung gemäss Ziffer 4 ohne Unterschrift erfolgt Kostenstellenverantwortung (Aufträge) Konkursbegehren M Meldeformulare für Personalversicherungen MWST-Abrechnungen R Reglemente und Erlasse des Verwaltungsrats Rechtsöffnungsgesuch (Prozess Inkasso); S CEO mit Leitung Human Resources CEO mit Head of Human Resources CEO mit Head of Human Resources Präsident mit Vizepräsident GL-Mitglied mit Head of Human Resources GL-Mitglied mit Leitung Human Resources Präsident mit Vorsitzendem GL/CEO, Fachverantwortlicher, Fachverantwortlicher /TOD Seite 5 / 6
6 Statuten Sponsoring Verträge (Main Sponsor, Offical Sponsor) U Überweisungs- und Zahlungsaufträge an Banken und Post V Verrechnungssteuer-Abrechnungen Verträge aller Art, die nicht ausdrücklich in Ziffer 2.1., 2.2., 2.3., 2.4., 2.6, 2.7., 2.8, 2.9., enthalten sind Verträge für betriebliche Versicherungen Verträge mit Versicherern im Rahmen der 2. und 3. Säule Verträge mediale Rechte Verträge mit Dritten ab CHF 100' Kadermitarbediter Fachverantwortlicher mit Mitarbeiter 2 GL-Mitglieder /TOD Seite 6 / 6
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